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Bundesblatt 9l. Jahrgang

Bern, den 18. Oktober 1939.

Band II.

Erscheint wöchentlich. Preis 20 Franken im Jahr, 10 Franken im Salbjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr : 50 Rappen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inserate franko an Stämpfli & de. in Bern.

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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Geschäftsführung der Alkokohlverwaltung für das Geschäftsjahr 1938/39.

(Vom 17. Oktober 1989.)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren !

Unter Bezugnahme auf Art. 2 des Eegulativs Ihrer ständigen Alkoholkommissionen vom 10. Juli 1903 beehren wir uns, Ihnen über die Durchführung der Alkoholgesetzgebung in der Zeit vom 1. Juli 1938 bis 30. Juni 1939 nachstehenden Bericht zu unterbreiten:

I. Allgemeines.

im abgelaufenen Geschäftsjahr sind folgende, den Geschäftsbereich der Alkoholverwaltung betreffende und in der Gesetzessammlung veröffentlichte Erlasse herausgekommen: 1. Bundesratsbeschluss vom 26. August 1938 über die Verwendung der inländischen Kartoffelernte und die Kartoffelversorgung des Landes für das Jahr 1938. A. S. 54, 409.

2. Bundesratsbeschluss vom 26. August 1938 über Massnahmen zur Verwertung der Kernobsternte 1938 und Versorgung des Landes mit Tafel- und Wirtschaftsobst. A. S. 54, 406.

3. Bundesratsbeschluss vom 26. August 1938'über die Ablieferung und Besteuerung gebrannter Wasser. A. S. 54, 401..

4. Bundesratsbeschluss vom 13. September 1938 über die Ausfuhr von Kernobst und Kernobsterzeugnissen. A. S. 54, 469.

5. Bundesratsbeschluss vom 23. September 1938' über die Bückvergütung der fiskalischen Belastung auf den in der Zeit vom 1. Juli 1937 bis 30. Juni 1938 ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen. A. S. 54, 684.

Bundesblatt. 91. Jahrg. Bd. 11.

33

430

6. Bundesratsbeschluss vom 12. November 1938 über Massnahmen zur Umstellung des Obstbaues auf Tafelobst und vollwertiges Mostobst. A. S. 54, 749.

7. Bundesbeschluss vom 30. September 1938, angenommen in der Volksabstimmung vom 27. November 1938, Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung betreffend die Ordnung des Bundeshaushaltes, Abschnitt III.

A. S. 54, 861.

8. Bundesbeschluss vom 22. Dezember 1938 über die Durchführung der Übergangsordnung des Finanzhaushaltes (Finanzordnung 1939--1941, Art. 43).

A. S. 54, 953.

9. Bundesratsbeschluss vom 28. Dezember 1938 über die Abgabe von Sprit zur Herstellung pharmazeutischer Erzeugnisse, Riech- und Schönheitsmittel durch die Alkoholverwaltung. A. S. 55, 1.

10. Bundesratsbeschluss vom 28. Dezember 1938 über die Umschreibung der nicht gewerbsmässigen Herstellung der gebrannten Wasser und über die Begrenzung des steuerfreien Eigenbedarfes. A. S. 55, 4.

11. Bundesratsbeschluss vom 28. Dezember 1938 über die Massnahmen zur Verwertung der Kernobsternte 1938 und die Ablieferung und Besteuerung gebrannter Wasser. A. S. 55, 8.

12. Bundesratsbeschluss vom 30. Juni 1939 über die Verkaufspreise der Alkoholverwaltung für Industriesprit. A. S. 55, 605.

Mit Datum vom 14^ April 1939 haben wir Ihnen unsern Bericht über die «RE V AL »-Initiative zur Neuordnung des Alkoholwesens unterbreitet. In der Junisession 1939 beschloss der Ständerat, dem die Priorität in der Behandlung des Geschäftes zukam, dem Volk die Verwerfung der Initiative zu empfehlen.

Die Beratungen des Nationalrates fallen bereits ins nächste Geschäftsjahr.

Ende Mai 1939 hat das Aktionskomitee ein Schreiben an uns gerichtet, in welchem die Festlegung und Bekanntgabe des Abstimmungsdatums für die Initiative spätestens anlässlich der Session der Bundesversammlung im Juni 1939 gefordert wurde, ansonst die Bürger sich nicht mehr an die Bestimmungen des Alkoholgesetzes gebunden erachten und dementsprechend die Bezahlung der Schnapssteuer ablehnen würden. Durch Schreiben vom 27. Juni 1939 antworteten wir dem Aktionskomitee, dass der Vorwurf der rechtswidrigen Verschleppung der Initiative zu Unrecht erhoben wurde und wir nicht in der Lage waren, bis Ende Juni dieses Jahres, also noch vorgängig der Beschlussfassung durch die eidgenössischen Räte, den Abstimmungstag für die Initiative anzusetzen. Ferner
haben -wir dem Aktionskomitee mitgeteilt, dass das Alkoholgesetz in Kraft bleibt, bis es durch ein anderes Gesetz ausser Kraft erklärt wird, und dass wir entschlossen seien, darüber zu wachen, dass das Alkoholgesetz angewendet wird. Wir gaben aber unserer Überzeugung Ausdruck, dass die Bürger die Einsicht haben werden, dem Gesetz den Gehorsam nicht zu versagen und störende Eingriffe zu unterlassen.

431

Die Betriebsrechnung des Geschäftsjahres 1938/89 ergibt folgendes Bild : Einnahmen Fr. 17 236 067.78 Ausgaben » 10496176.92 Einnahmenüberschuss

Fr. 6739890.86

Zu diesem Ergebnis ist zu bemerken, dass in den Ausgaben ein Betrag von Fr. l 626 322.90 für Abschreibungen der Warenvorräte auf dem im Zeitpunkt des Rechnungsabschlusses geltenden Weltmarktpreis enthalten ist.

Gegenüber dem Voranschlag, der einen Einnahmenüberschuss von Fr. 185 000 vorgesehen hatte, schliesst die Rechnung des Geschäftsjahres 1938/39 um volle 6% Millionen Franken günstiger ab. Auch gegenüber dem Vorjahr, das einen Einnahmenüberschuss von Fr. 5 179 030 gebracht hatte, bedeutet das Rechnungsergebnis eine Verbesserung. Es ist dies vor allem auf den geringeren Anfall der Obsternte, auf eine weitgehende Verwertung der Obstabfälle und -rückstände ohne Brennen und auf erhöhte Einnahmen aus den Monopolgebühren zurückzuführen.

Über den A b s a t z an gebrannten Wassern durch die Alkoholverwaltung gibt nachstehende Übersicht Auskunft: Es wurde in den Jahren 1929 bis 1938/39 abgesetzt: Kernobst- Verbilligter BrennIndustrieTrinksprit branniwein Zusammen spiritus sprit Sprit hl 100% hl 100% hl 100% hl 100% hl 100% hl 100% 1929 . . . 38375.24 -- -- 54233. 49 40 544. 76 133153.49 -- 72 .31 1930 . . . 62 236. 09 52 468. 01 39 066. 96 153843.37 -- 1931 . . . 35 556. 70 38 .18 51 517. 83 34500. 48 121613.19 1932 . . . 36 420. 49 2121. 33 49867. 74 28 925. 53 117335.09 1933/34 ' (iy2 Jahre) 2701. 40 7 .35 12 289.38 72429. 85 49967. -- 137394.98 1934/35 . . 2271. 02 8.87 . 8655. 86 46 264. 39 34680. 49 91880.63 1935/36 . . 5667. 08 20 .43 5896. 82 45535. 18 37208. 96 94328.47 1936/37 . . 11 238. 97 2211 .06 3708. 87 44267. 02 41 064. 21 102490.13 1937/38 . . 9918. 06 1654 .07 7342. 27 43 155. 29 42 197. 91 104267.60 1938/39 . . 9145. 81 863 .50 7744. 63 43 284. 72 44 314. 71 105353.37 Wie die Zahlen zeigen, hat der Verkauf an Trinksprit und Kernobstbranntwein abgenommen, während der Verkauf an verbilligtem Sprit zu pharmazeutischen und kosmetischen Zwecken, sowie der Verkauf an Brennspiritus und Industriesprit zunahmen.

Die Organisation des Aussendienstes der Alkoholverwaltung wurde durch teilweise Neueinteilung der Inspektionskreise weiter ausgebaut. In den übrigen Verwaltungszweigen sind Änderungen nicht vorgenommen worden.

Im Zusammenhang mit der Organisation der Kriegswirtschaft wurde der Alkoholverwaltung die Führung der Sektion für Kartoffeln, Obst und Alkohol, des Kriegsernährungsamtes übertragen. Dieser Sektion liegt die Erfassung,

432 Verwertung und Zuteilung von Kartoffeln und Obst und die Sicherstellung der Landesversorgung mit Alkohol ob.

Die Zahl der nebenamtlich geführten B r e n n e r e i a u f s i c h t s t e l l e n ist durch Zusammenlegungen weiter vermindert worden. Am Ende des Berichtsjahres bestanden noch 2788 Brennereiaufsichtstellen gegen 2796 am 30. Juni 1938. Im Laufe des Jahres wurden bezirksweise Versammlungen der Leiter der Brennereiaufsichtstellen abgehalten, die in der Hauptsache dem Zwecke dienten, die einheitliche Durchführung der Gesetzgebung sicherzustellen.

Über die einzelnen Kommissionen ist folgendes zu berichten: 1. Fachkommission.

Im Berichtsjahr hat die Fachkommission eine Sitzung abgehalten, die der Besprechung der Massnahmen auf dem Gebiete der inländischen Branntweinerzeugung im laufenden Geschäftsjahr gewidmet war.

2. Expertenkommission.

Die Expertenkommission hielt im Berichtsjahr drei Sitzungen ab, an denen vor allem Fragen der Erteilung von Konzessionen an Industriebrennereien, die Aufstellung der Konzessionsbedingungen und des Pflichtenheftes für Lohnbrenner, sowie die Aufarbeitung und Lagerung der Branntweinvorräte, die Massnahmen zur Verwertung der Kernobsternte 1938 und die Sortenprüfung und -Züchtung im Obstbau erörtert wurden.

3. Alkoholrekurskommission.

Die Kommission hat im Verlaufe des Berichtsjahres zwei Sitzungen abgehalten. Die Geschäftsstatistik zeigt folgendes Bild: Aus dem Vorjahr übernommen 5 Beschwerden Eingänge im Berichtsjahr 16 » Zusammen

21 Beschwerden

davon l Wiedererwägungsgesuch.

Hievon wurden erledigt: durch teilweise Gutheissung l Beschwerde durch Abweisung 7 Beschwerden durch Eückzug 2 » durch Überweisung an die Alkoholverwaltung 9 » durch Überweisung an das Finanz- und Zolldepartement . l Beschwerde Hängig l » Zusammen wie oben 21 Beschwerden 4. Schätzungskommission.

Die Schätzungskommission ist im Berichtsjahr nicht zusammengetreten.

433

II. Verwaltung.

(Einschliesslich Verzinsung und Gebäudeunterhalt.)

A. Personal.

Der Personalbestand betrug am Ende der Berichtsperiode: Beamte und ständige Angestellte

Allgemeine Verwaltung Lagerhaus und Rektifikationsanstalt Delsberg Lagerhaus Burgdorf . .

Lagerhaus Romanshorn

VorüberStändige

genend an.

Arbeiter

gestelltes Personal

Gesamtbestand

92

l

93

7 2 4 105

7 2 l 11

14 4 7 118

2 2

Der Personalbestand zu Beginn des Berichtsjahres betrug 119 Personen.

B. Gesamtauslagen für Verwaltung (Bubrik II Z).

1. Allgemeine Verwaltung: Fr.

Besoldungen, Gehälter, Löhne und Zulagen 631453.50 davon ab : für 2 Leiter von Brennereiaufsichtstellen im Angestelltenverhältnis ; . . . 12966.95 Hausdienst Zentralamt : 4 Aufräumerinnen nebst Aushilfe Beiträge an die Versicherungskasse Beiträge an die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Reisekosten Bureauentschädigung an Kontrollbeamte . . .

Andere Entschädigungen und Unvorhergesehenes Personalausgaben Beleuchtung, Heizung und Reinigung . . . .

Druck von Berichten Geschäftsbücher, Formulare und literarische Anschaffungen, einschliesslich Buchbinderkosten Übertrag

Laut Rechnung Laut Voranschlag 1938/39 1938/39

Fr.

Fr.

618486.55

610905.--

10192.75 81252.35

11000.-- 78405.--

683.86 88662.10 8725.-- 1518.30 804 520.91

800.-- 90000.-- 4000.-- 2890.-- 798 000. --

9449.10 10195.20

12000.-- 15000.--

28233.-- 47877.30

36000.-- 63000.--

434 Laut Rechnung Laut Voranschlag 1938/39 1938/39

Übertrag Bureauausrüstung, Schreibmaterial und Chemi kalien Post-, Telephon- und Telegrammkosten. . . .

Versicherung der Gebäude usw Verschiedenes ab: Mietzinse und Bückerstattung an Verwaltungskosten (vorwiegend aus dem Bezug von Bewilligungsgebühren und aus Straffällen) Sachausgaben Total allgemeine Verwaltung

Fr.

47 877.30

Fr.

68 000. --

24467.-- 84217.34 1207.20 3584.95 111858.79

20000.-- 85000.-- 2000.-- 8000.-- 128000.--

14959.50 96394.29 900915.20

5000.-- 123000.-- 921000.--

18684.57 7872.78 26557.35 63622.60 15 744.73 79367.33 44022.84 13348.35 57371.19 163 295.87

19000.-- 7100.-- 26100.-- ' 62000.-- 17500.-- 79500.-- 43000.-- 14100.-- 57100.-- 162 700. --

2. Lagerverwaltung (Lagerhäuser und Rektifikationsanstalt) : a. Eigene Lager: Burgdorf: Personalausgaben*) Sachausgaben Delsberg:

Personalausgaben*) Sachausgaben

Romanshorn Personalausgaben*) Sachausgaben Übertrag *) Inbegriffen:

Burgdorf

Delsberg

Romanshorn

Fr.

Fr.

Fr.

Ausserordentlich Entschädigungen. . -- . -- Beiträge an die Versicherungskasse. . l 732.20 Beiträge an die Unfallversicherung. . 182.82 Reisespesen 563.40 2478.42

300.-- 4 829.75 643.60 1218.20 6991.55

474.-- 4 685.55 222.64 290.65 5672.84

Zusammen

Fr.

774.-- 11 247.50 1049.06 2072.25 15142.81

435 Laut Rechnung Laut Voranschlag 1938/39 1938/39

Übertrag

Fr.

163 295.87

Fr.

162 700. --

Total Lagerverwaltung

12943.55 21661.65 15266.35 19525.10 4658.75 74055.40 237351.27

13000.-- 27000.-- -- 27300.-- 10000.-- 77300.-- 240000.--

b. Mietlager: Aarau. . . . , Basel Freiburg . . .

Goldau . . . .

Verschiedene. .

3. Beratungen, Gutachten usw 18529.25 27000.-- 4. Vergütung an die Zollverwaltung . . , 95960.50 70000.Gesamttotal 1252756.22 1258000.Die Gesamtausgaben für die Verwaltung (Eubrik II Z) konnten unter der im Voranschlag enthaltenen Summe gehalten werden, wenn auch bei einzelnen Posten höhere Beträge nötig waren als vorgesehen.

Die geringfügigen Mehraufwendungen für das Personal wurden bedingt durch die zeitweise notwendig gewordene Heranziehung von Aushilfspersonal für die Ausführung ausserordentlicher Arbeiten, wie z. B. die Ausscheidung der Gewerbebrenner und ' Hausbrenner und der diesen beiden Gruppen gleichgestellten Brennauftraggeber.

Bei den Sachausgaben wurden Mehraufwendungen gemacht für teilweise Erneuerung des veralteten Mobiliar- und Maschinenbestandes.

Die Mehrausgabe für Vergütung an die Zollverwaltung ist auf vermehrte Eingänge von Monopolgebühren an der .Grenze zurückzuführen.

C. Verzinsung (Eubrik II o).

Die Ausgaben betragen: Zinsvergütung an das Finanz- und Zolldepartement auf Vorschüssen für Rechnung der Kantone Fr. 269611.10 Zinsvergütung an die Zollverwaltung . .

» 5 203.30 Zinsvergütung auf Hinterlagen » 150.-- Verzinsung des Versicherungsfonds . . .

» 59 457.65 Verzinsung des Verleiderfonds » 2543.--

Dr. 336 965.05

Übertrag Fr. 336965.05

436 Übertrag Fr. 336965.05 Die Einnahmen betragen: Zinsbelastung der Kantone auf «Debitoren» auf Vorschüssen des Finanz- und Zolldepartementes (wie oben) Fr. 269611.10 Zins aus der Postcheckrechnung . . . .

» 212.70 Zins aus Grundpfanddarlehen und verschiedenen Vorschüssen » 13160.45 Zins aus rückständigen Steuerforderungen » 526.55 » 283510.80 Überschuss der Passivzinsen über die Aktivzinsen . . . .

Fr. 53454.25

Die kleine Überschreitung des Kredites für Verzinsung wurde veranlasst durch Mindereingänge an Zinsen infolge Rückzahlung von Grundpfandschulden und durch stärkere Beanspruchung für die Verzinsung des Versicherungsfonds.

D. Unterhalt der Gebäude und Vervollständigung der Ausrüstung (Eubrik II TI).

Es wurden vom 1. Juli 1938 bis 30. Juni 1939 für Unterhalt der Gebäude der Alkoholverwaltung und Vervollständigung der Ausrüstung Fr. 235207.15 ausgelegt, und zwar für: Zentralverwaltung in Bern Fr. 15294.60 Lagerhaus Burgdorf » . 15503.75 Lagerhaus und Rektifikationsanstalt Delsberg » 161168.35 Lagerhaus Èomanshorn » 8 200.75 Mietlager Aarau und Basel » 6905.40 Feuerbekämpfungsmassnahmen in den Lagerhäusern Burgdorf, Delsberg und Romanshorn » 15000.-- Kontrolleinrichtungen in Brennereien » 4 287.95 Ausrüstung und Verschiedenes » 8 846.35 Fr. 235207.15 Im Voranschlag war eine Ausgabe von Fr. 254 000 vorgesehen. Davon wurden im Lagerhaus Delsberg Fr. 150 000 für die Erneuerung eines Rektifikationsapparates verwendet. Beim Posten «Ausrüstung und Verschiedenes» handelt es sich vorwiegend um den Verrechnungsrest für die aus einem Straffall übernommenen Kesselwagen.

III. Brennereiwesen.

A. Konzessionsbrennereien und ihnen gleichgestellte gewerbliche Brennauftraggeber.

Am 30. Juni 1939 waren insgesamt 3313 provisorische Brennbewilligungen ausgestellt, wovon 1076 auf Kernobstbrennereien, 1076 auf Speziali-

437

tätenbrennereien und 1161 auf Lohnbrennereien entfallen. Im Verlauf des.

Berichtsjahres sind 315 Bewilligungen erloschen, und zwar 73 durch Aufkauf der Brennereieinrichtung, 96 durch Übertragung und 146 durch Einteilung zu den Hausbrennern. Neu erteilt wurden 115 Bewilligungen, wovon 36 zum Brennen von Kernobst, 34 zum Brennen von Spezialitäten und 45 zum Brennen im Lohn.

Am 30. Juni 1939 betrug die Zahl der Inhaber von provisorischen Brennbewilligungen 1650. 1142 Inhaber besassen zwei oder drei Bewilligungen.

Die Zahl der gewerblichen B r e n n a u f t r a g g e b e r betrug am 30. Juni 1939 2654 gegen 2573 Ende Juni 1938.

Ende Juni 1939 wurde mit der Erteilung der endgültigen Brennereikonzessionen für Lohnbrenner gemäss Art. 4, Abs. 3, lit. b, des Alkoholgesetzes begonnen.

B. Brenner und ihnen gleichgestellte Brennauîtraggeber.

Im Berichtsjahr wurde die Ausscheidung der Branntweinproduzenten in Hausbrenner und gleichgestellte Brennauftraggeber mit steuerfreiem Eigenbedarf und konzessionspflichtige Brenner und gleichgestellte Brennauftraggeber auf Grund der Bestimmungen unserer Beschlüsse vom 16. Oktober 1936 und vom 28. Dezember 1938 fortgesetzt. Darnach hatten auf Anerkennung als Hausbrenner oder gleichgestellte Brennauftraggeber nur solche Produzenten Anspruch, die einen Landwirtschaftsbetrieb selbst bewirtschaften.

Nachdem zunächst auf dieser Grundlage eine grössere Zahl von Produzenten als Hausbrenner und gleichgestellte Brennauftraggeber mit steuerfreiem Eigenbedarf ausgeschieden worden waren, mussten nach näherer Prüfung der Verhältnisse die Anforderungen, die an einen Landwirtschaftsbetrieb im Sinne der erwähnten Beschlüsse zu stellen waren, gemildert werden. Infolgedessen ist eine grössere Anzahl von Branntweinproduzenten wieder als Hausbrenner und gleichgestellte Brennauftraggeber anerkannt worden. Es kann heute festgestellt werden, dass die schlussendlich getroffene Regelung sich allseitig vertreten lässt und den steuerfreien Eigenbedarf nur dem Produzenten zukommt, dem er auch im Sinne des Gesetzes gebührt.

Wie bereits in früheren Jahren, so wurden auch im Berichtsjahr die Brennkarten der Hausbrenner und gleichgestellten Brennauftraggeber statistisch verarbeitet. Im nachfolgenden geben wir die wichtigsten Ergebnisse der letzten fünf Jahre bekannt.

Eingegangene a u s g e f ü l l t e B r e n n k a r t e n :

Hausbrenner . .

Brennauftrag- .

geber Zusammen . . .

Brennjahr 1933/34

Brennjahr 1934/35

Brennjahr 1935/36

Brennjahr 1936/37

Brennjahr 1937/38

30513

29228

27653

26577

27078

82823 113 336

107114

110 511 138 164

94655 121 232

99345 126 423

136 342

438

Der guten Obsternte vom Herbst 1987 entsprechend ist die Anzahl der ausgefüllten Brennkarten im Brennjahr 1937/38 etwas gestiegen.

Die Branntweinerzeugung der Hausbrenner und gleichgestellten Brennauftraggeber betrug in den Brennjahren 1938/34--1987/88: Erzeugt durch

Brennjahr 1933/34

Brennjahr 1934/35

Brennjahr 1935/36

Brennjahr 1936/37

Brennjahr Durchschnittl.

Jahres1937/38 erzeugung

. Liter Liter Liter Liter Liter Liter Branntwein*) Branntwein*) Branntwein*} Branntwein*) Branntwein*) Branntwein*)

Hausbrenner . .

830 702 1 685 0811 332 564 571 862 1 063 0161 096 645 Brennauftraggeber 1 975 950.4 654 086 4 212 698 1 729 254 3 527 233 3 219 844 Gesamterzeugung 2 806 652 6 339 167 5 545 262 2 301 116 4 590 249 4 316 489

Auf die einzelnen B r a n n t w e i n a r t e n verteilen sich diese B r a n n t weinmengen wie folgt: Branntwein aus

Brennjahr 1933/34

Brennjahr 1934/35

Brennjahr 1935/36

Brennjahr 1936/37

Brennjahr Durchschnittl.

Jahres1937/38 erzeugung

Liter Branntwein

Liter Branntwein

Liter Branntwein

Liter Branntwein

Liter Branntwein

Liter Branntwein

Kernobst, Most, Trestern usw.. 2 368 703 4 990 353 4 589 595 1 726 159 3 826 357 8 500 233 Kirschen . . . .

146 500 732 581 173 729 180 276 350 842 316 786 Zwetschgen und Pflaumen . .

58229 24573 121 837 257 251 95739 16805 Traubentrestern, Weinhefe und Weinresten . .

236 831 461 226 494 892 357 471 328 511 375 786 Enzianwurzeln .

18987 18884 18314 20773 18483 15459 anderen Boh9022 9462 stoffen. . . .

11058 14856 7426 4946 Gesamterzeugung 2 806 652 6339167 5 545 262 2 301 116 4 590 249 4 316 489

*) Gezählt wurden die Liter Branntwein effektiver Gradstärke, so wie sie in der Brennkarte -eingetragen waren. Diese bewegt sich im grossen ganzen zwischen 50 und 60 Vol. %

439 E r z e u g u n g von B r a n n t w e i n je Betrieb: D u r c hs c h n i t t l i e h e E r z e u gung an Kernobstbranntwein Spezialitätenbranntwein Branntwein insgesamt je Betrieb, der je Betrieb, der je Betrieb, der Kernobstbranntwein Spezialitätenbranntwein Branntwein erzeugt erzeugt erzeugt

Brennjahr

Liter Branntwein.

Liter Branntwein

Liter Branntwein

.

.

.

.

.

37 53 50 26 44

16 22 20 14 16

32 47 43 23 38

1933/34 bis 1937/38 .

42

18

37

1933/34 1934/35 1935/36 1936/37 1937/38

Die zum steuerfreien Eigenbedarf zurückbehaltenen Mengen Branntwein sind in den Brennkarten wie folgt angegeben worden:

Brennjahr

1933/34 .

1934/35 .

1935/36 .

1936/37 .

1937/38 .

1933/34bis 1937/38 .

Durchschnittlicher Eigenbedarf an Kernobstbranntwein Spezialitätenbranntwein Branntwein insgesamt je Betrieb, der Kernobst- je Betrieb, der Speziali- je Betrieb, der Branntbranntwein zum Eigen- tätenbranntwein zum wein zum Eigenbedarf bedarf beansprucht Eigenbedarf beansprucht beansprucht Liter Branntwein

Liter Branntwein

Liter Branntwein

25 30 24 22 23

12 16 14 12 12

22 28 23 20 22

25

13

23

440

IV. Einkauf.

A. Gebrannte Wasser inländischer Erzeugung.

Bezug von Sprit und Spiritus aus dem Inland im Berichtsjahre: Durchschnittshl Alkohol preis je hl 100% Alkohol 100%

1938/39

Fr.

a. aus Melasse der Zuckerfabrik & Raffinerie *)5 756,44 Aarberg AG

45.14

Kosten

Fr.

259865.55

94,56 b. aus Abfällen der Presshefefabrik "Stettfurt o. aus Sulfitlaugen der Zellulosefabrik Attisholz AG '. . . 20 157,51

37.45

3541.25

36.17

729111.20

47 98 26 056,49

17.63 38.12

846. -- 993364.--

26056,49

36.59 -- .33 36.92

-^ 39960.20 953403.80 8537.15 961 940.95

d. verschiedene Übernahmen

. . .

Übertrag auf Förderung der Kartoffelverwertung: Der an die Zuckerfabrik & Raffinerie Aarberg AG. bezahlte Überpreis gegenüber den Einstandskosten für ausländischen Sprit, verzollt Prachtauslagen Kosten loco Lagerhaus, zusammen

. . . .

26 056,49

Bezug von K e r n o b s t b r a n n t w e i n und - S p i r i t u s im Inlande: Durchschnittshl Alkohol preis je hl 100% Alkohol 100%

1938/39

Kernobstbranntwein und -Spiritus Frachtauslagen . .

Kosten loco Lagerhaus . .

8 467,79 . . .

*) Davon 5041,58 hl 100% Feinsprit.

8 467 79

Kosten

Fr.

Fr.

159.20 1 348 031 . 85 2.67 22648.55 161 87 1 370 680 40

Zusammenstellung der Übernahmen von Kernobstbranntwein und -Spiritus d u r c h die A l k o h o l v e r w a l t u n g vom 21. S e p t e m b e r 1932 bis 30. J u n i 1939.

Kantone

Vom 21. September 1932 bis 30. Juni 1938 Lit. Alkohol 100 %

Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden . .

Nidwaiden . . . .

Glarus . . . .

Zug Freiburg Baselstadt Baselland S chaf f haus en Appenzell A.-Rh. . . .

Appenzell I.-Rb. . . .

St Gallen . . .

Graubünden . . .

Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis . .

Neuenburg . . .

Genf . . . .

Liechtenstein Zusammen

Fr.

Vom 1. Juli 1938 bis 30. Juni 1939 Lit. Alkohol 100 %

Im gesamten Lit. Alkohol 100 %

Fr.

5 606 126 10702032.05 1 094 542 2174168.65 3 880 934 7491827.40 5485 9999.90 . 423 721 819228.45 83762.-- 43285 283-123.70 148 057 53076.45 26661 861 748 1624821.65 307744 612442.15 166 081 ' 338613.25 35869 87107.90 99600 211978.50 16944 32250.80 1856 3532.95 6145 11744.40 1 598 991 3059025.40 140984.10 72976 3 571 401 6850068.90 7 025 994 13553695.05

354 454 4533 146 248

565848.30 7122.95 233587.05

12754 461 3612 667 57406

20227.40 737.60 5696.60 1014.60 91847.20

53 45

82.10 72.--

22932 4162 140 322 99003

36153.05 6655.90 224119.90 154677.70

201813.80 46256.25 27890.75 8590.15 3629.40 48431664.--

92

137.--

35

52.50

846 779

1348031.85

100 579 20017 11704 4533 1906 25 132 899

Fr.

11267880.35 5 960 580 2181291.60 1 099 075 4 027 182 7725 414 .45 9999.90 5485 839455.85 436 475 84499.60 43746 288820.30 151 669 27328 54091.05 919 154 1716668.85 307744 612442.15 338613.25 166 081 87107.90 35869 99600 211978.50 16997 32332.90 3604.95 1901 11 744.40 6145 1 621 923 3095178.45 77138 147640.-- 3 711 723 7074188.80 7 124 997 13708372.75 100 671 20017 11739 4533 1906 25 979 678

201950.80 46256.25 27943.25 8590.15 3629.40 49779695.85

442 Von den im Geschäftsjahre 1938/39 übernommenen 8467 hl 100 % Kernobstbranntwein entfallen 6043 hl auf Hausbrenner und gleichgestellte Brennauftraggeber und 2424 hl auf Gewerbebrenner und gewerbliche Brennauftraggeber.

B. Eingeführte gebrannte Wasser.

Die Alkoholverwaltung bezog: hl Alkohol 100%

Aus » » »

Belgien 48 418,66 Holland 13389,06 Polen 4793,10 Südafrikanische Union (Natal) . . . .

577,47

'/ '

Zusammen 67 178,29 Der Bezug der eingeführten gebrannten Wasser loco Lagerhaus, unverzollt, kostete: Hektoliter Alkohol

1938/39

100%

Peinsprit .

Alcohol absolutus

64 367 40 2 810 89

.

Frachtauslagen . . .

Durchschnittspreis je Hektoliter Im gesamten

. . .

. .

Zusammen

67 178,29 67 178,29

100%

Fr.

31.45 36.12 31.65 -- .94 32.59

Fr.

2024637.67 101540.15 2126177.82 63352.93 2189530.75

C. Rektifikation.

Im Berichtsjahr hat die Alkoholverwaltung in zwei Privatbetrieben Kernobstbranntwein auf Feinsprit aufarbeiten lassen. Einer weiteren Firma ist eine Konzession für die Herstellung von Feinsprit erteilt worden. Infolge Schwierigkeiten technischer Natur konnte sie aber im Berichtsjahr den Dauerbetrieb noch nicht aufnehmen. Daneben hat auch die Eektifikationsanstalt der Alkoholverwaltung in Delsberg Kernobstbranntwein rektifiziert. Im ganzen wurden im Berichtsjahr folgende Mengen Kernobstbranntwein auf Feinsprit aufgearbeitet: hl Alkohol 100%

Durch die Rektifikationsanstalt der Alkoholverwaltung Durch Privatbetriebe Zusammen

l 520,24 5 038,82 6 559,06

443

Ferner haben die obenerwähnten Privatbetriebe, sowie die Eektifikationsanstalt in Delsberg auch Eohspiritus aus bestehenden Vorräten (Melassespiritus, Kartoffelrohspiritus, Kernobstspiritus) rektifiziert. Im ganzen sind folgende Mengen Eohspiritus .auf Feinsprit aufgearbeitet worden: hl Alkohol 100%

durch die Eektifikationsanstalt der Alkoholverwaltung 13 377,52 durch Privatbetriebe 5 330,03 Zusammen 18 707,55 Die im Berichtsjahr ausgewiesenen Ausgaben für die Eektifikation betragen: .

pr für Kernobstbranntwein für Eohspiritus

30645.75 87408.60 Zusammen 118054.35

Ein Teil der Entschädigung für die Herstellung von Feinsprit kommt erst im nächsten Geschäftsjahr zur Verrechnung, da der Fabrikationsprozess zur Zeit des Eechnungsabschlusses noch nicht beendigt war. Anderseits ist ein Teil der Entschädigung für die während des Geschäftsjahres 1937/38 verarbeitete Ware erst in diesem Berichtsjahr verrechnet worden.

D. Deckung des gesamten Jahresbedarfes an gebrannten Wassern.

1. Beschaffung von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch.

(Eubrik Ha.)

Hektoliter Alkohol 100%

Fr.

21 651,27

28.--

606 235.--

26 056,49 67 178,29 --

36.92 32.59

961940.95 2189530.75 618966.05

18 050,71

26.43

477080.25

1 149,19 134 085,95 149,94 Übertrag 133936,01

39.47 36.50

45358.55 4894111.55

Vorrat ab 1937/38 Bezüge für 1938/39: Inlandware, franko Lagerhaus. .

Auslandware, franko Lagerhaus .

Zoll und Stempelgebühr . . . .

Eückbuchung ab Brennspiritus (unvergällte Ware) Übertrag ab Kernobstbranntwein und -Spiritus Gewichtsverluste

Durchschnittspreis je hl Alkohol 100% Fr.

4894111.55

444

Hektoliter Alkohol 100% Beexpeditionsfrachten Rektifikationskosten .

Bektifikationsverluste

"tn PTM" f " "
Fr.

-- -- -- --

4894111.55 69689.05 87408.60 --

133798,77

37.75

5 051209.20

82 487,52

40.46

3 337465.60

51 311,25 42 165,44

1 713743.60 1 180 632.-- 533111.60

Übertrag 133936,01 -- -- 137,24

Davon gehen ab: 1. Überträge auf andere Sprit- und Spiritussorten, laut untenstehender Übersicht *)

A

Gesamtausgaben

9 145,81

33.40 28.-- 58.29

Wovon : für verkaufte Mengen für Abschreibungen

9 145,81

37.75

345254.35 187857.25

Gesamtausgaben wie oben . . . .

9 145,81

58.29

533111.60

2. Vorrat auf 1939/40

2. Beschaffung von Kern obstbranntwein und -Spiritus.

(Eub rik Üb.)

"Vorrat ab 1937/38 10 501,68 28.-- 294047.-- Bezüge 1938/39, franko Lagerhaus.

161 . 87 1 370680.40 8 467,79 Bückbuchung ab Brennspiritus (unvergällte Ware) . 583,83 26.43 15430.65 85.93 1 680 158.05 Übertrag 19 553,30 *) Übertrag auf Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln sowie von Sprit für Krankenanstalten Übertrag auf: Industriesprit Brennspiritus .

. . .

"Übertrag durch Rektifikation auf: Industrie-Feinsprit Industrie-Sekundasprit . . .

Brennspiritus Total wie oben

7 744,63

52.17

404059.40

35 878,54 20 889,66

39.73 38.47

1425338.85 803625.20

12 955,84 2 747,42 2271,43 82 487,52

39.47 38.47 38.47 40.46

511367.-- 105693.25 87381.90 3337465.60

445

Übertrag Gewichtsverluste Reexpeditionsfrachten und Verschiedenes Rektifikationskosten Rektifikationsverluste Davon gehen ab: 1. Übertrag durch Rektifikation < auf andere Sprit- und Spiritussorten, laut untenstehender Übersicht*).''/.

2. Vorrat auf 1939/40

Hektoliter Alkohol 100%

Durchschnittspreis je hl Alkohol 100 °/o Fr.

Fr.

19553,30 0,47

85.93 --

1680158.05 --

19552,83

85.93

1680158.05

-- -- 281,49

-- -- --

13508.70 30645.75 --

19271,34

89.48

1724312.50

6277,57

39.21

246160.--

12993,77 12130,27

-- 28.--

1478152.50 339647.--

Gesamtausgaben

863,50

--

l 138505.50

Wovon : für verkaufte Mengen für Abschreibungen

863,50 .--

85.93 --

74200.55 1064304.95

Gesamtausgaben, wie oben . . . .

863,50

--

1138505.50

3. Beschaffung von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln, sowie von Sprit für Krankenanstalten.

(Rubrik IIc.)

Übertrag ab Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch Gesamtausgaben für verkaufte Ware

Hektoliter Alkohol 100%

7 744,63

*) Übertrag durch Rektifikation auf: Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch (Peinsprit) l 149,19 Industrie-Feinsprit 3 512,71 Industrie-Sekundasprit 683,65 Brennspiritus: 932,02 Total wie oben 6 277,57 Bundesblatt, 91. Jahrg. Bd. II.

Durchschnittspreis je hl Alkohol 100% Fr.

Fr.

52.17

404059.40

39.47 39.47 38.47 38.47

45358.55 138646.65 26300.-- 35 854.80 246160.--

39.21

34

446

4. Beschaffung von Brenn- und Industriesprit, sowie von Vergällungsstoffen.

Rubrit IId.)

DurchschnittsHektoliter preis je hl Alkohol Fr.

A|koho| 100 o/ o a. Brennspiritus Vorrat ab 1937/88 4457784.-- 168663,79' 26.43 Übertrag ab Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch.

891007.10 23161,09 38.47 Übertrag ab Kernobstbranntwein und -Spiritus 35854.80 932,02 38.47 Übertrag ab Industriesprit . . . .

33706.35 1 203,80 28.-- 5418352.25 27.94 193 960,70 Gewichtsverluste 654,80 5418352.25 193 305,90 28.03 Vergällungsstoffe 20553.95 66.26 310,20 Davon gehen ab: 1. Übertrag auf andere Sprit- und Spiritussorten, laut untenstehender Übersicht*) 2. Vorrat auf 1939/40 Gesamtausgaben Wovon : für verkaufte Mengen für Abschreibungen Gesamtausgaben wie oben . . . .

fe. Industriesprit Vorrat ab 1937/38 Übertrag ab Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch Übertrag ab Kernobstbranntwein und -Spiritus Übertrag ab Brennspiritus (unvergällte Ware) Übertrag *) Übertrag auf: Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch Kernobstbranntwein und -spiritus . .

Total wie oben

193 616,10

28.09

5438906.20

19 201,34 174 414,76 131 130,04 43 284,72

26.43 28.27 ' 27.-- 32.13

507491.40 4931414.80 3540511.-- 1390903.80

43 284,72

28.09

43 284,72

32.13

1215867.80 175036.-- 1390903.80

7 769,44

28.--

. 217544.--

51 581,80

39.60

2042399.10

4 196,36

39.31

164946.65

566,80

26.43

14980.50 2439870.25

26.43 26.43 26.43 26.43

477080.25 15430.65 14980.50 507491.40

64 114,40 18 050,71 583,83 566,80 19201,34

447

Hektoliter Alkohol 100%

Übertrag 64114,40 Gewichtsverluste 151,82 D 63 962,58 Davon gehen ab: 1. Übertrag auf Brennspiritus . .

l 203,80 62 758,78 2: Vorrat auf 1939/40 18444,07 Gesamtausgaben 44314,71 Wovon: für verkaufte Mengen 44314,71 für Abschreibungen -- Gesamtausgaben wie oben . . . . 44 314,71 c. Vergällungsstoffe Gesamtausgaben für verkaufte Mengen Ausgaben für Brennspiritus, Industriesprit und Vergällungsstoffe zusammen

q 309,49

--

Durchschnittspreis je hl Alkohol 100% Fr.

Fr.

-- -- 38.15

2439870.25 -- 2439870.25

28.-- 38.34 28.-- 42.64

33706.35 2406163.90 516433.-- 1889730.90

38.15 --' 42.64

1 690 606.20 199124.70 l 889 730.90

64.02

19813.25

--

3300447.95

E. Beschaffung von Gebinden (Eubrik He).

Holzfässer Eisenfässer Zusammen Anzahl

Vorrat ab 1937/38 Käufe im Inlande Nicht reklamierte Kundenfässer . . . .

Ab: Vorrat auf 1939/40 Gesamtkosten

227 4 l 232 178 54

Anzahl

p

Anzahl

7 234 -- 4 2 3 9 2 4 1 -- 178 9 63

4645.-- 80.-- --.-- 4725.-- 3560.-- l 165.--

F. Zusammenstellung der Vorräte auf 30. Juni 1939.

Hektoliter DurchschnittsA l k0 o h o p r e i j e h l ' · * ' 100 / Alkohol 100%

Trinksprit Kernobstbranntwein Brennspiritus Industriesprit

. . . . . .

42165,44 12 130,27 131130,04 18444,07

28.-- 28.-- 27.-- 28.-- Übertrag

Fr.

1180632.-- 339 647.-- 3540511.-- 516433.-- 5577223.--

448 Durchschnittspreis je q

q Fuselöl Vergällungsstoffe

Übertrag . . .

. . .

Kohlen

. . .

. . .

Gebinde Zusammen

171,62 1 340 23 t 593 StUck 178

Fr.

13.-- 59.45 jet 45.-- je Stück 20.--

Fr.

5577223.-- 2231.-- 79671.-- 26685.-- 3560.-- 5689370.--

Über die vorgenommenen Abschreibungen unterrichtet die folgende Übersicht : Beschaffungskosten Fr.

Warenbezeichnung

Trinksprit Kemobstbranntwein . .

Brennspiritus Industriesprit . .

Fuselöl Vergällungsstoffe . . .

Gebinde Zusammen

In der Bilanz eingestellter Abschreibungen Betrag Fr.

Fr.

1368489.25 1 180632.-- 187857.25 1 403 951 . 95 339647.-- 1064304.95 3715547. -- 3540511.-- 175036. -- 715 557 70 516433 -- 199124.70 2231.-- 2231.-- 79 671 -- 79671.-- 26685. -- 26685.-- -- 3560.-- 3560.-- 7315692.90 5689370.-- 1626322.90

V. Förderung der Kartoffel- und Obstverwertung und Förderung des Tafelobstbaues A. Kartoffelverwertung ohne Brennen.

Gestutzt auf Art. 24 des Alkoholgesetzes sind auch im vergangenen Betriebsjahr Massnahmen zur Verwertung der Kartoffelernte ohne Brennen getroffen worden. Der Ertrag der Ernte 1938 betrug laut endgültiger Schätzung des schweizerischen Bauernsekretariates 81110 Wagenladungen zu 10 Tonnen gegenüber 87 780 Wagenladungen im Jahre 1937 und 56 790 Wagenladungen im Jahre 1936. Die verhältnismässig reiche Ernte konnte dank der vorsorglichen Massnahmen der Alkoholverwaltung reibungslos verwertet werden.

Die behördlich festgesetzten Richtpreise wurden durchwegs eingehalten. Für die Förderung der Verwertung wurden die gleichen Massnahmen getroffen, wie in den Vorjahren (Einfuhrbeschränkung, Erhebung eines Einfuhrzolles von Fr. 6 je 100 kg, Frachtbeiträge, Preiszuschläge für spätere Ablieferung von Speisekartoffeln).

449

Die im Laufe des Frühjahres 1938 gelockerten Einfuhrbedingungen wurden vom 9. Juli hinweg wieder straff gehandhabt. Für l Tonne Importware mussten wie früher 30 Tonnen Inlandware übernommen werden. Mit Bücksicht auf die noch vorhandenen Inlandvorräte mussten diese Bestimmungen bis zum 24. April 1939 aufrecht erhalten werden. Von diesem Zeitpunkte an erfolgte, entsprechend dem Landesbedarf, eine schrittweise Lockerung der Bedingungen bis zur neuen Inlandernte. Als kriegsvorsorgliche Massnahme liess die Alkoholverwaltung Ende März 1939 ausserhalb der normalen Kontingente rund 100 Wagen ausländische Lagerkartoffeln einführen und dezentralisiert einlagern.

Ende April wurde die Ware zum Verkauf freigegeben. Auf diese Weise war die ausreichende Versorgung des Landes mit Speisekartoffeln zu tragbaren Preisen und die Verwertung der noch vorhandenen Inlandvorräte sichergestellt. Die Verwertung der Inlandernte^konnte Mitte Juni als beendigt betrachtet werden.

Die Aufwendungen für die Förderung der Kartoffelverwertungj betrugen im Berichtsjahr: Frachtvergütungen für Speise- und Futterkartoffeln . . . Fr. 497415.35 Frachtvergütungen für Saatkartoffeln. .

» 138125.-- Aufwendungen für|die\Verwertung der Kartoffelernte 1938 Fr. 635540.35 Stillstandsentschädigungen an frühere Brennlosinhaber . . » 82300.-- Liquidationsentschädigungen an Losbrennereien » 37715.45 Überpreis auf Melassespiritus aus inländischen Zuckerrüben S*« · der Zuckerfabrik^Aarberg *) » 39960.20 Verschiedenes » 7382.60 Fr. 802^898.60 Diesen Aufwendungen stehen folgende Einnahmen gegenüber : Zollzuschläge auf Kartoffeleinfuhren . . Fr. 454 644.17 abzüglich Bezugsprovision der Zollverfej^ waltung » 22762.70 Fr. 431881.47 Frachtrabatt der S. B. B. auf Kartoffelsendungen der Ernte 1937

»

51950.25

»

483831.72

Es bleiben als A u f w e n d u n g e n der A l k o h o l v e r w a l tung zur Förderung der K a r t o f f e l v e r w e r t u n g (Kubrik II/) · Fr.

319066.88

*) Der Überpreis auf Melassespiritus ist aus dem Grunde hier mitgerechnet, weil dieser Überpreis, der freilich zunächst der Zuckerrübenerzeugung zugute kommt, indirekt auch die Kartoffelverwertung erleichtert, indem der Zuckerrübenbau die Erzeugung von Kartoffeln in ausgesprochenen Kartoffelüberschussgebieten entlastet und ersetzt.

450 Auf die einzelnen Kantone verteilen sich die von der Alkoholverwaltung vom 1. Juli 1938 bis 30. Juni 1939 geleisteten Beiträge für die Kartoffelfrachten, nach Versandstationen ausgeschieden, wie folgt: Vergütung Vergütung Ur Speise- und für -utterkartoffeln Saatkartoffeln

Kantone

Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus Zue Freiburg Solothurn Baselstadt Baselland Schaffhausen Appenzell A.-Rh..

Appenzell I.-Bn St. Gallen Graubünden Aargau . . .

. .

Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg .

. .

Genf Liechtenstein '

Fr.

54404.65

145758.25 2131.95

78103.45 1763.75 335.-- 340.15 38 233 . 50

. .

Zusammen

824.75 4629.20 3 466.70 7 906 . 50 149531.90 842 . 55 3082.05 5 863.25 197.75 497415.35

Im gesamten

Fr.

Fr.

11337.90 65742.55 38474.75 184233.-- 2513.40 4645.35

46.-- 63.60

46.-- 63.60

40.30 14508.20 3 281.05

40.30 92611.65 5044.80 335.-- 2829.35 38574.80

2489.20 341.30

· · · · · 2879.25 2054.50 6216.-- 1 586 . 80 7 106.30 3 639.60 6469.90 14376.40 115.10 115.10 49 533 . 85 199065.75 1272.30 429.75 3 839.95 757 . 90 6305.15 441 . 90 197.75 138125.-- 635 540 . 35

B. Obs t ver wertung ohne Brennen und Umstellung des Obstbaues.

Auf Grund von Art. 90 und 92 der Vollziehungsverordnung zum Alkoholgesetz hat die Alkoholverwaltung im Berichtsjahr für die Förderung der Obstverwertung und die Umstellung des Obstbaues folgende Aufwendungen gemacht :

451 Aasgaben für die Förderung der Obstverwertung und des Tafelobstbaues vom 1. Juli 1938 bis 30. Juni 1939.

Kantoue

Zürich . . .

Bern

Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden

.

.

' . . .

Beiträge für die Verwertung von Obsttrestern ohne Brennen

Beiträge fUr das Dürren

Fr.

Fr:

102304.35 71498.55 64382.45

885.70 21.85 5660.45 20.-- 1328.25 1293.25 177.80

Umstellung des Obstbaues

Im gesamten

Fr.

39916.50 19105.90 39321.90 1298.60 17339.60 2753.45 2089.15 1291.45 9032.45 8670.85 9259.75 275.10 '7513.90 3376.-- 2937.-- 701.20 34289.60 21755.70 22876.25 51684.10

143106.55 90626.30 109364.80 1318.60 28989.25 4974.70 6265.35 3757.60 15566.60 9699.85 1] 741.80 520.85 11299.90 7350.40 6645.60 2642.45 93688.45 27656.75 98072.90 254415.90 81.10 36377.10 11505.25 1131.90 2373.-- 5167.60 984340.55 590122.15 61783.20

10321.40 928.-- 3998.40 2466.15 Zug 5977.20 556.95 Freiburg 1029.-- Solothurn 2482.05 Baselstadt 245.75 Baselland 3786.-- S chaff hausen .

3 974.40 Appenzell A.-Rh. . . .

3499.25 209.35 Appenzell I.-Eh. . . .

1833.95 107.30 St. Gallen .

S1756.75 7642.10 Graubünden 2887.55 3013.50 Aargau 57918.20 17278.45 Thurgau .

202684.70 47.10 Tessin 81.10 Waadt 14617.90 21759.20 Wallis . . . .

20.-- 11485.25 584.80 547. W Genf 542.65 1830.35 Liechtenstein 5154.35 13.25 Zusammen 614974.90 38255.30 331 110.35 Brennverminderungs beiti äge für Futterkonzentrat Frachtbeiträge, Preisatüt2 ungs beitrage und Standgeldvergütungen Beiträge für die Versorg ung unbemitt älter Volkskreise der Gebirgsgegenden und dei· Städte mit '. "Vischobst 40668.55 Beiträge an den Schwei zerischen Obs verband in Zug und die Propagandazentrale fi ir die Erzeugrdsse des Schweizerischen Obst- und Rebbaues n Zürich 45319.85 Umstellung des Obstbau es (verschiedene Ausgaben) 21603.-- Verschiedenes 6473.40 Reservestellung für noch zu erfüllende Verpflichtungen aus dem Rechnungsjahr 1938/c 9 und zur Sicherung der Verwertung noch vorhandener Erz eugnisse aus früheren Obsternten. . .

500000.-- Gesamtaufwendun gen 2250310.70 Abzüglich Beitrag der A Dteilung für Landwirtschaft für die UmStellung des Obstbaue ä 81033.75 Verbleiben als Auf wen düngen der A l k o h o l v e r w a l t u n g auf Rubrik II g 2169276.95

452

Zu den einzelnen Ausgabeposten ist folgendes zu bemerken: 1. Obstverwertung ohne Brennen.

Das Berichtsjahr brachte eine kleinere Obsternte als das Jahr 1937.

Während die Verwertung der Äpfel reibungslos vor sich ging, traten bei den Birnen Überschüsse auf. Es wurde an der Brennbeschränkung festgehalten und dafür Sorge getragen, dass die Birnenüberschüsse, die nicht exportiert werden konnten, auf Dauererzeugnisse verarbeitet wurden und die Trester nach Möglichkeit der Brennerei entzogen blieben. Gewerbliche Betriebe, die Kernobst, Kernobstsäfte und Abfälle brennen wollten, konnten dies wie im Vorjahre tun, wenn sie den erzeugten Branntwein selbst verwerteten und die Selbstverkaufabgabe entrichteten.. Für das Mostobst setzte, die Alkoholverwaltung Bichtpreise fest, die für Mostäpfel Fr. 4.50 bis 5 und für Birnen Fr. 3.50 bis 5 je 100 kg je nach Qualität betrugen.

Die Alkoholverwaltung richtete wie im Vorjahre einen Brenn Verminderungsbeitrag von Fr. 2.50 je 100 kg Nasstrester und einen Zuschlag von 30 Ep. je 100 kg Nasstrester bei Bestehen leistungsfähiger Einrichtungen für die brennlose Tresterverwertung aus. Dazu kam ein Zuschlag von 50 Ep. je 100 kg Nasstrester für die Trester der ersten 100 Tonnen im Betriebe verarbeitetes Obst bei Betrieben mit Packpressen und 50 Ep. je 100 kg Nasstrester für den ganzen Tresteranfall bei Betrieben ohne Packpressen. Mit diesem Zuschlag wurde dem Umstand Eechnung getragen, dass die Kleinbetriebe stets mit etwas grösseren Aufwendungen zu rechnen haben als die grösseren Betriebe.

Die gesamte Beitragsleistung der Alkoholverwaltung für die brennlose Tresterverwertung belief sich auf Fr. 614974.90. Im ganzen sind 215 890 Meterzentner Kernobsttrester mit Brennverminderungsbeitrag brennlos verwertet worden, von denen 34 421 Meterzentner auf Hausbrenner und gleichgestellte Brennauftraggeber und 181,469 Meterzentner auf gewerbliche Betriebe entfallen. Der Obstexport erforderte keine Beiträge der Alkoholverwaltung.

Dafür mussten aber an Frachtbeiträgen, Standgeldvergütungen und Preisstützungsbeiträgen für das Obst, welches den verschiedenen Betrieben zur Verarbeitung zugewiesen worden ist, Fr. 61 783.20 bezahlt werden.

Da die Mostereien nicht alle Birnen aufnehmen konnten, sah sich die Alkoholverwaltung genötigt, den. Überschuss auf Saftkonzentrat verarbeiten zu
lassen. Um aber den Getränkemarkt nicht zu belasten, wurde von vorneherein bestimmt, dass die überschüssigen Birnen auf Futterkonzentrat verarbeitet werden mussten. Für die Herstellung des Futterkonzentrates richtete die Alkoholverwaltung einen Brennverminderungsbeitrag von Fr. 25 je 100 kg Konzentrat zu 35° Bé aus. In einzelnen besonderen Fällen musste der Beitrag erhöht werden. In 8 Betrieben sind aus 1450 Wagen Birnen 190 Wagen Futterkonzentrat erzeugt worden, wobei die Alkoholverwaltung Beiträge von Fr. 590 122.15 aufzuwenden hatte. Dazu kamen noch Beiträge für Frachten, Preisstützungen und Eückvergütung der Verspätungsgebühren für bahn-

453 stehendes Überschussobst. Bei allen diesen Massnahmen wurde aber auch dieses Jahr der Grundsatz befolgt, dass die Beiträge der Alkoholverwaltung nicht höher sein durften, als der Verlust, den die Alkoholverwaltung beim Brennen der Ware erlitten hätte.

Gemeinsam mit dem Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit und unter Mitwirkung des Schweizerischen Obstverbandes in Zug, sowie gemeinnützigen Organisationen wurde auch dieses Jahr wieder eine Aktion zur Versorgung unbemittelter Volkskreise der Gebirgsgegenden und der Städte mit verbilligtem Obst durchgeführt. Es gelangten auf diese Weise 893 478 kg Obst zur Verteilung. Die Alkoholverwaltung hat für diese Aktionen insgesamt Fr. 40668.55 aufgewendet.

Im Berichtsjahr hat die Alkoholverwaltung wie schon früher dem Schweizerischen Obstverband in Zug, der Propagandazentrale für die Erzeugnisse des schweizerischen Obst- und Kebbaues in Zürich und anderen Organisationen Beiträge zur Förderung des Absatzes von Obst und Obstprodukten und zu Versuchszwecken ausgerichtet. Diese Beiträge erreichten die Summe von Fr. 51 793.25.

2. Umstellung des Obstbaues und Förderung des Tafelobstbaues.

Nach den der Alkoholverwaltung zugegangenen Berichten haben die Arbeiten zur Umstellung des Obstbaues im Jahre 1938/39 folgenden Umfang angenommen : Nach neuzeitlichem Schnitt umgestellte Bäume 524 660 mit Beiträgen der Alkoholverwaltung umgepfropfte Bäume . . .

36 500 im Zusammenhang mit Säuberungsaktionen entfernte alte Baumruinen 20000 mit Beitrag der Alkoholverwaltung entfernte, junge, im tragfähigen Alter stehenden Mostbirnbäume 11 500 Für diese Arbeiten hat die Alkoholverwaltung im Geschäftsjahre Fr. 331110.35 aufgewendet.

Im ganzen ist zu sagen, dass die Obstbauumstellung weiterhin Fortschritte macht. Nachdem bereits Ende 1938 die Alkoholverwaltung in Verbindung mit der Abteilung für Landwirtschaft des Volkswirtschaftsdepartementes, den Versuchsanstalten in Wädenswil und Lausanne und den Kreisen des Obstbaues und der Obstverwertung ein Reglement über die Organisation der Obstsortenprüfung in der Schweiz ausgearbeitet hatte, wurde dieses am 30. Juni 1939 von uns genehmigt. Gleichzeitig wurde der Alkoholverwaltung und der Abteilung für Landwirtschaft zur Durchführung der auf ungefähr 8 bis 10 Jahre verteilten Versuche auf dem Gebiet der Obstsortenprüfung ein
Kredit von Fr. 100 000 bewilligt. Die Versuchsarbeiten werden von den Versuchanstalten Wädenswil und Lausanne und von der schweizerischen Zentrale für Obstbau, Oeschberg-Koppigen, durchgeführt. Mit diesen Versuchen ist eine Grundlage für eine planmässige Verbesserung des heute unbefriedigenden Zustandes auf dem Gebiete der Obstsorten geschaffen.

454

VI. Ankauf von Brennapparaten.

Im Berichtsjahr hat die Alkoholverwaltung 494 Brennapparate für eine Gesamtsumme von Fr. 192795.10 aufgekauft.

Diese Aufkäufe verteilen sich nach Grosse der Apparate wie folgt: Zahl der

Apparate unter 60 Liter Blaseninhalt, feststehend und transportabel Apparate unter 60 Liter Blaseninhalt, fahrbar. .

Apparate von 60-200 Liter Blaseninhalt, feststehend und transportabel Apparate von 60--200 Liter Blaseninhalt, fahrbar Apparate über 200 Liter Blaseninhalt, feststehend und transportabel Apparate über 200 Liter Blaseninhalt, fahrbar. .

Insgesamt Dazu: Transportspesen Zusammen

pr

219 --

11708.60 --

221 3

24721.50 2070.--

88 13

125845.-- 28450.--

494 -- 494

192795.10 4747.20 197542.30

Über den Bestand der B r e n n a p p a r a t e in den einzelnen Kantonen auf den 30. Juni 1939 unterrichtet folgende Aufstellung: Zürich . l 803 Bern 5 719 Luzern 3747 Uri 91 Schwyz 1044 Obwalden 694 Nidwaiden 306 Glarus 119 Zug 554 Freiburg 912 Solothurn 2 473 Baselstadt 82 Baselland . . . . . . . 2287 Schaffhausen 194 Übertrag 20 025

Übertrag 20 025 Appenzell A.-Rh 74 Appenzell I.-Rh 55 St. Gallen 2 221 Graubünden l 252 Aargau 4245 Thurgau 884 Tessin l 579 Waadt 578 Wallis . 2 657 Neuenburg 187 Genf 48 Liechtenstein 579 Zusammen 34 384

455 Über die B e w e g u n g der Zahl der B r e n n a p p a r a t e 1. J a n u a r 1933 gibt folgende Tabelle Aufschluss: NachBestand am Anfang des träglieh Berichts- festgestellte Brennjahres apparate

Betriebsjahr

1933/34 1934/35 1935/36 1936/37 1937/38 1938/39

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

seit dem

Von der Durch Aus- Bestand Alkahoi- scheidung am Ende in des verwaltung Wegfall Berichtsaufgekauft gekommen jahres

Insgesamt

.

.

.

.

.

.

38 934*) 39485 38392 36068 35477 34848

1406

269 253 231 122 109

40340 39754 38645 36299 35599 34957

1933--39. . . .

38 934*)

2390

41324

855 737 662 494

-- 1052 85 89 79

39485 38392 36068 35477 34848 34384

5635

1305

34384

1362 1525

*) Bestand laut Erhebung vom 1.--6. September 1930.

TU. Yerkauf.

Im Berichtsjahre wurden abgesetzt: A. Sprit zum Trinkverbrauch (Rubrik la).

Meterzentner verkauft zu94Gew.%|zu90Gew.%

Extra-Feinsprit Feinsprit . . .

Kartoffel-Eohspiritus. . .

Preisunterschied Zusammen

471,12 7 169,21

-- --

In Hektoliter Alkohol 100% 558,76

8 502,83

Verkaufspreis in Fr, je Meterzentner

600.-- 580.--

Erlös Fr.

282672.-- 4158141.80 c

-- _

74,17 _

84,22 --

7 640,33

74,17

9 145,81

555.-- --

--

41 164.35 4680.40 4486658.55

B. Kernobstbranntwein Rubrik 16).

Meterzentner verkauft zu 65 Gew. %

Kernobstbranntwein

l 053,01

In Hektoliter VerkaufsPreis Alkohol 100% in Fr. je Meterzentner

863,50

400.--

Erlös Fr.

421204.--

456 C. Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln (Rubrik Ic.

Verkaufs

P rels

Meterzentner verkauft

In Hektoliter

zu94Gew.%| zu 100%

Alkohol100%

,,JJJJ^

Erlös Fr.

486,52 6818,58 72,68

370.-- 350.-- 380.--

151777.70 2012195.50 21888.--

270.-- 250.-- 280.--

772.20 70527.50 6406.40

Bxtra-Feinsprit . . 410,21 Feinsprit £> 749,13 -- Alcohol absolutus .

Für Krankenanstalten : Extra-Feinsprit 2,86 Feinsprit 282,11 -- Alcohol absolutus

-- -- 57,60

Zusammen 6444,31

80,48

-- -- 22,88

3,39 334,59 28,87 7744,63

--

2263567.30

D. Brennspiritus und Industriesprit, sowie Vergällungsstoffe (Rubrik Id).

Meterzentner

In Hektoliter

Varierei»

verkauft zu 90 Gew,%

Alkohol 100%

nLzJL

f 8 555,90 } ! 901,91 1. Brennspiritus . . . \ 607,96 \ 449,35 127603,06 J 38 118,18 2. Industriesprit:

43284,72

43 284,72

( 52.-- 53.-- ] 54.-- 55.-- l 56.-- --

Meterzentner verkauft In Hektoliter zu94Gew.%2u92'/ 2 Gew,% Alkohol100%

Extra-Feinsprit .

Feinsprit. . . .

6,30 16084,15 81,07 654,45

1 238,80 13254,83 ( 1084,60) 524,07 !

Sekundasprit . .

450,00 l 1 951,69 j Übertrag 31319,60 4010,36

«J714567 3714o,6<

Verkaufs

Erlös Fr.

444906.80 47801.23 32829.84 24714.25 1 545771.36 2096023.48

P.reis ,,^JJL

Erlös Fr.

74.-- 50.-- 51 ^ '_

466.20 804207.50 4134.57 34031.40 65656.40 715760.82 52060.80 25679.43 22950.-- 101487.88 1826435.--

53.-- 54.-- ( 48.-- ,.

.

49.-- KonAr 4680 45 > 5i._ l 52.-- 41826,12 --

457 Meterzentner zu 100 %

In Hektoliter Alkohol 100%

Verkaufspreis' in Fr. je Meterzentner

Erlös Fr.

Übertrag Alcoholabsolutus

1 972,30

41 826,12 2488,59

62.--

1826435.-- 122282.60

3. Vergällungsstoffe

-- 309,49

-- 164. 42

44 314,71

--

Einnahmen aus dem Verkauf von Brennspiritus und Industriesprit und Vergällungsstoffe zusammen

1948717.60 50885.13 4095626.21

E. Gebinde (Eubrik le).

Stückzahl

Erlös Fr.

54 \ 9

2379.--

Holzfässer Eisenfässer ·

P. Verkehrsfrachten (Eubrik IIk).

Die Frachten der verkauften Mengen Sprit und Branntwein vom Lagerhaus der Alkoholverwaltung bis Bestimmungsstation erforderten folgenden Aufwand : Verkaufte Meterzentner

Sprit zum Trinkverbrauch 7 714,50 Kernobstbranntwein. 1 053,01 Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Eiech-, Schönheitsmitteln und für Krankenanstalten . 6 524,79 Brennspiritus . . . . 38118,18 I n d u s t r i e s p r i t . . . . 37 302,26 309,49 Vergällungsstoffe . .

Zusammen

91022,23

Zu durchschnittlich: · r. je ul

Hektoliter c. je Alkohol 100% /0 ,, , " je Meterzentner

... Fr. je hl Alkohol 100%

Frachtbetrag Fr.

9 145,81 863,50

3.38

2.91

307801.92

3.38

2.91

307801.92

7 744,63 43 284,72 44 314,71 247,59 j 105600,96

Der Bezug von verbilligtem Sprit und von Industriesprit ist bekanntlich an eine Bewilligung der Alkoholverwaltung gebunden.

Die Zahl der ausgegebenen Bewilligungen für verbilligten Sprit belief sich Ende Juni 1939 auf 2759. Im Verlaufe des Berichtsjahres sind 128 Be-

458

·willigungen infolge Verzichts eingegangen, dagegen 188 neue Bewilligungen hinzugekommen. Die 2759 Bewilligungen verteilen sich wie folgt: Auf » » » » » » »· » »

Apotheken Drogerien chemisch-pharmazeutische Fabriken Parfümerien Coiffeure wissenschaftliche Laboratorien Schokolade-, Essenzen- und Limonadefabriken.

Ärzte, Zahnärzte, Homöopathen Uhrenfabriken öffentliche und gemeinnützige Spitäler, Kliniken und Sanatorien » andere, oben nicht angeführte Bezüger . . . .

751 717 161 322 309 34 73 56 22 122 192

«

Für den Bezug von Industriesprit waren am 30. Juni 1939 1382 Bewilligungen ausgegeben. 204 Bewilligungen sind im vergangenen Jahre eingegangen und 250 neu hinzugekommen. Die 1382 Bewilligungen verteilen sich auf folgende Geschäftszweige: Auf chemisch-technische und chemisch-pharmazeutische Erzeugnisse » Essigfabrikation » Lacke, Polituren und Farben » wissenschaftliche Zwecke · » andere, oben nicht angeführte Bezüger . . . .

112 23 749 279 219

Von den 1382 Bewilligungsinhabern betreiben 212 nebenbei den Spritverkauf in Mengen unter 125 kg an mehrere tausend Kleinverbraucher.

459 VIII. Monopolgebühren, Spezialitätensteuern und andere Abgaben.

A. Monopol- und Ausgleichsgebühren (Rubrik l h und i).

An der Landesgrenze wurden an Monopolgebühren und Fr.

Ausgleichsgebühren bezogen*) . 3072929.-- weniger Bückerstattungen auf nicht zum Brennen verwendeten ausländischen Bohstoffen, Waren ohne Alkoholgehalt, gebrannten Wassern zu technischen Zwecken und dergleichen 28.894 -- 3044035.-- Hierzu kommen die Gebühren auf der inländischen Erzeugung monopolpflichtiger Edelbranntweine . . Fr. 100957.65 abzüglich Bückerstattungen » 1295.25 99662.40 Zusammen 3143697.40 Von den im Inland erhobenen Gebühren, einschliesslich fiskalischer Ausfall bei Straffällen, entfallen auf: Sprit (Genfer Schmuggelaffäre) Fr. 41 154.60; Kartoffeln und Kartoffelflocken (Straffälle) Fr. 2544.55; Zucker (einschliesslich Straffälle) Fr. 34987.65; Früchte, Beeren und Konfitüren Fr. 13 226.30; ausländische Weine Fr. 2964.40; ausländische Weinhefe Fr. 3007.10; ausländische Traubentrester Fr. 270.90 und auf Verschiedenes Fr. 1506.90.

Nach Hauptrubriken entfallen von den an der Landesgrenze bezogenen Monopolgebühren auf:

*) Einschliesslich Fr. 235 000 als Entschädigung des Bundes dafür, dass die Monopolgebührenerhebung auf Drusen eingeführter Weine an der Grenze nicht stattfinden kann.

460

Reinertrag (nach Abzug der Rückerstattungen)

Rohertrag Fr.

I. Rohstoffe zu Brennereizwecken : a. Äpfel und Birnen . . .

. .

b. Enzianwurzeln, frische und getrocknete . . .

c. Früchte und Beeren, eingestampft , Wacholderbeeren, frisch und getrocknet u. dgl.

d. Frucht- und Beerensäfte, Latwergen, Obstmua u.dgl.

e. Trauben, frische /. Trauben, getrocknete . . .

g. Trauben- und Obsttrester, Weinhefe . . .

h. Bier- und Press-

kB

Kr.

kg

4 757 . 20

67911,5

1 762 . 10

8009,5

3282.70

6 477,0

543.55

957,0

1911.40

4050,0

1911.40

4 050,0

4764.70 1469.85

33 128,1 54 825,2

3403.80 1469.35

31 915,1 54 825,2

--

--

--

--

537.35

2 675,0

537.35

2 675,0

5.25 II. a. Alcohol absolutus, Sprit und ., Spiritus. . . .

62284.30 b. Branntweine, Liköre u. dgl. . 2525115.45 III. Wermut und Wermutessenz . . . .

35509.55 IV. Starke Weine . .

3414.68 V. Pharmazeutische Erzeugnisse und Essenzen und Extrakte, die nicht zur Getränkebereitung dienen . .

90557.42 VI. Parfumerie, Cosmetica u. dgl. . .

66951.20 VII. Chemische Erzeugnisse, Drogen u. dgl.

32898.70 VIII. Entschädigung des Bundes für Weindrusen, Eintrittstaxe auf hochgradigen Erzeugnissen und Verschiedenes 239469.75 3072929.--

130,1

5.25

130,1

14511,2

62284.30

14511,2

627 717,4 2515351.45

627 717,4

709 819,8 40 745,7

35509.55 3414.68

709 819,8 40 745,7

71 776,7

84648.62

71 776,7

36 316,3

66951.20

36 316,3

201 182,9

26772.65

201 182,9

239469.75 -- 1 871 266,93044035.--

-- 1 804631,9

461

B. Besteuerung der Spezialitätenbranntweine und Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein.

Die Durchführung der Spezialitätenbesteuerung und die Erhebung der Abgaben für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein ist im Geschäftsjahr 1938/39 auf der gleichen Grundlage erfolgt wie im Vorjahre.

Im abgelaufenen Geschäftsjahre wurden 7185 Spezialitätensteuerrechnungen für einen Betrag von Fr. 694 822.05 ausgestellt. Hiervon entfallen Fr. 162574.40 auf die Hausbrenner und die ihnen gleichgestellten Brennauftraggeber und Fr. 532 247.65 auf die gewerblichen Brenner und Brennauftraggeber. Im Jahre 1938/39 wurden 4552 Bewilligungen für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein für einen Abgabebetrag von Fr. 1415 463.35 ausgestellt, wovon Fr. 201 671.98 auf die Hausbrenner und gleichgestellten Brennauftraggeber und Fr. l 213791.37 auf die gewerblichen Brenner und Brennauftraggeber entfallen.

Die Hausbrenner und die ihnen gleichgestellten Brennauftraggeber werden für die Spezialitätenbranntweine auf Grund der Eintragungen in den Brennkarten, welche zu Beginn des nachfolgenden Jahres eingezogen werden, besteuert. Für den Kernobstbranntwein haben sie die Abgabe spätestens im Zeitpunkte des Verkaufes zu entrichten. Da infolge der ausgiebigen Ernte des Jahres 1937 im Brennjahre 1937/38 bedeutend mehr Branntweine hergestellt und im Brennjahre 1938/39 verkauft wurden, so war der Steuerbetrag im abgelaufenen Jahre grösser als im Vorjahre. Die Abnahme des Steuerbetrages der gewerblichen Brenner und ihnen gleichgestellten Brennauftraggeber im Jahre 1938/39 gegenüber dem Vorjahre ist dagegen eine Folge der kleinen Ernte 1938 und des daherigen geringen Anfalles an Brennereirohstoffen.

Die Eingänge an Spezialitätensteuern und Abgaben für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein im Jahre 1938/39 weisen im Vergleich mit den Eingängen früherer Jahre folgendes Bild auf: Eingänge an Spezialitätensteuern und Abgaben für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein vom 1. Januar 1933 bis 30. Juni 1939.

S p e z i a l i t ä t e n s t e u e r n A b g f ü r den Selbstverkauf

Kern

Menge in Liter Steuerbetrag Menge in Liter Steuerbetrag 100 % Alkohol Fr.

100 % Alkohol Fr.

1. Januar 1933 bis 30. Juni 1934 (l % Jahre) 1.Juli 1934 bis 30. Juni 1935 1.Juli 1935 bis 30. Juni 1936 1.Juli 1936 bis 30. Juni 1937 I.Juli 1937 bis 30. Juni 1938 I.Juli 1938 bis 30. Juni 1939

294394 623485.48 241158 581636.93 432002 1067532.77 419482 1048704.20 413297 1033242.48 300820 721096.47

72037 112231 163395 206668 597448 604388

202180.93 336948.40 508200.80 681982.12 1971576.62 1994483.10

Am 30. Juni 1939 waren an Spezialitätensteuern noch Fr. 126307.20 und an Selbstverkaufsabgaben Fr. 358625.13 ausstehend.

ßundesblatt.

91. Jahrg. Bd. II.

35

462 Über die Verteilung der Steuereingänge auf dio einzelnen Kantone gibt die nachstehende Zusammenstellung Auskunft: Zusammenstellung der Eingänge an Spezialitätensteuern und Abgaben für Kernobstbranntwein vom 1. Juli 1938 bis 30. Juni 1939.

Kantone

Spezialitätensteuern Menge in 1 100% Alkohol

Zürich Bern Luzern Uri Obwalden Glarus Zug Freiburg Baselstadt Baselland SchaffhsiUsen . . . .

Appenzell A.-Rh. . . .

Appenzell I.-Rh. . . .

St. Gallen Aargau Thurgau .

Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf Liechtenstein Zusammen

31593 24583 15486 93 49855 57 40 89 8857 7424 2555 3710 13197 3912 39 2079 2619 12220 21633 4263 9619 23372 39575 10581 13586 283 300 820

Steuerbetrag Fr.

74862.45 59060.65 37441.55 225.35 118490.85 126.75 95.85 213.20 20971.50 18257.-- 6080.60 8767.60 31667.75 9295.80 94.80 4886.80 6242.80 29097.45 51769.60 10135.-- 23289.25 56131.97 94948.55 25523.90 32749.90 669.55 721096.47

Abgabe flir den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein Menge in 1 . Steuerbetrag Fr.

100% Alkohol

91964 27515 182 587 1935 27681 2496 9421 4199 14127 3932 2851 2711 2675 1527 1234 1362 25555 8850 84982 103 845

303480.90 90800.45 602538.06 6386.75 91346.85 8236.75 31089.57 13857.35 46619.40 12975.31 9407.60 8945.20 8828.30 5040.40 4071.10 4495.70 84330.50 29203.55 280439.56 342687.50.

2311 35 69 180 344 604 388"

7627.60 115.80 227.70 595.30 1135.90 1994483.10

C. Steuer auî alten Vorräten gebrannter Wasser.

Vom 2. Juni 1938 bis 30. Juni 1989 sind an Vorrätesteuern insgesamt Fr. l 595 710.57 eingegangen, wovon Fr. 43692.90 auf das Geschäftsjahr 1938/39 entfallen. Die Besteuerung der alten Vorräte ist damit so gut wie abgeschlossen. Es werden allerdings auch in den nächsten Jahren noch kleina ausstehende Beträge mit den übrigen Steuern und Abgaben eingehen.

463

IX. Rückvergütung Ton Monopolgebühren und Steuern auf ausgeführten Erzeugnissen Rubr. II m).

Die Gesamtmenge der gebrannten Wasser, die als solche oder in Form von andern Erzeugnissen in der Zeit vom 1. Juli 1938 bis 30. Juni 1939 ausgeführt worden sind und für welche ein Anspruch auf Eückvergütung des Monopolgewinnes und der Steuer bestand, betrug 15 949,76 Liter Alkohol 100%.

In der Berichtsperiode sind für folgende Ausfuhrmengen Rückvergütungs guthaben entstanden: Rückvergütungs Rückvergü 1. Trinksprit Ä satz je hl Alkohol tungsbetra o. vor dem 21. September 1932 bezögeFrFr. « ner Trinksprit 30,63 143.60 44.-- b. nach dem 21. September 1932 bezogener Trinksprit 5037,03 420.20 21 165. (50 Hinzu: Nachvergütung für Ausfuhren im Jahre 1936/37 . . .

50,40 432.20 217.85 im Jahre 1937/38. . , 87,13 424.50 369.85 5205,19 -- 21797.30 Nachvergütung auf 2,28 l 100% Fr. 424.50, abzüglich Fr. 143.60 = Fr. 280.90 je hl 100%. . .

-- -- 6.45 5205,19 -- 21803.75 2. Verbilligter Sprit: a. vor dem 31. Januar 1936 bezogener verbilligter Sprit 7,05 157.-- 11.05 b. vom 3. Februar 1937 an bezogener verbilligter Sprit 3348,39 226.30 7577.45 Hinzu: Nachvergütung für Ausfuhren im ' Jahre 1937/38 . . .

5,07 230.60 11.70 8565,70 -- 29403.95 3. Steuer auf Spezialitätenbranntweinen 6046,10 250.-- 15115.25 Hinzu: Nachvergütung einer Ausfuhr von 1937/38 849,10 250.-- 2112.75 15460,90 -- 46631.95

4. Steuer auf alten Vorraten . . | ,

04.

auf alten

V

"4.

g6

7 3 , 1 0 f

Übertrag 15540,06

200

73

>10

--

100

12 10 10

°---

46717.15

464 Liter ,00 o/,,

RUckvergUtungsbetrag Fr.

Übertrag 15540,06 46717.15 5. Monopolgebühren an der Grenze je 100 kg brutto (6,90 q) . ., 409,70 400.-- 2758.10 15 949,76 -- 49475.25 Hinzu: Schlusszahlung für die Ausfuhren des Jahres 1987/88 (siehe Geschäftsbericht 1937/38) . . '

81 909.30

In der Berichtsperiode 1938/89 wurden bezahlt Verbleiben für die Schlusszahlung in der Bechnung 1939/40 . .

131884.55 98844.65 88089.90

X. Handel mit gebrannten Wassern.

Für das Jahr 1939 sind bis zum 30. Juni 1989 315 Grosshandelsbewilligungen und 98 Kleinhandelsversandbewilligungen gelöst worden gegenüber 325 bzw. 90 im Vorjahr.

XI. Straffalle.

Am 80. Juni 1938 waren unerledigt Im Berichtsjahre kamen hinzu Davon sind durch Vollzug erledigt Verbleiben zur Erledigung

379 Anzeigen 447 » Zusammen 826 Anzeigen 567 » 259 Anzeigen

Von diesen 259 noch nicht erledigten Anzeigen sind bereits 250 rechtskräftig entschieden, während in 9 Fällen das Strafverfahren noch nicht zum Abschluss gebracht werden konnte. Wir bemerken zur Erklärung der verhältnismässig zahlreichen noch im Vollzug befindlichen Fälle, dass diese in der grossen Mehrzahl Leute betreffen, die mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Es lässt sich deshalb die Einräumung von Ratenzahlungen nicht umgehen, was aber die Abwicklung des Vollzuges verzögert.

Von den im Berichtsjahre erledigten 567 Anzeigen wurden 388 durch Beamte der Alkoholverwaltung und kantonale Polizeiorgane eingereicht und 229 durch die Zollverwaltung. Zufolge verschiedener Umstände (ungenügende Schuldbeweise usw.) musste in 55 Fällen das Strafverfahren eingestellt werden. Von den übrigen 512 Fällen sind 444 mit einer Busse gemäss Art. 52 bis 54 des Alkoholgesetzes, 86 mit einer Verwarnung und 32 mit einer Ordnungsbusse erledigt worden.

465

Die einzelnen Fälle betrafen folgende Tatbestände: 1. Anschaffung und Übertragung von Brennapparaten ohne Bewilligung sowie Änderungen an Apparaten, ohne Bewilligung 8 2. Brennen ohne Bewilligung oder in nicht angemeldeten Brennapparaten 26 3. Ausmieten von Brennapparaten und Benützung solcher Apparate ohne Bewilligung 4 4. Brennen von Kartoffeln und Kartoffelflocken und Bezug von Kartoffelbranntwein · 65 5. Verkauf von Kernobstbranntwein ohne Bewilligung und Bezahlung der Selbstverkauf abgäbe ; Bezug von unversteuertem Kernobstbranntwein 55 6. Hinterziehung von Spezialitätensteuern 58 7. Brennen ausländischer Eohstoffe ohne Bezahlung der Monopolgebühr 2 8. Brennen von gezuckerten Eohstoffen 8 9. Schmuggel von Branntweinen und Likören 102 10. Schmuggel von pharmazeutischen Präparaten und Parfümerien . . 106 11. Unrichtige Deklaration bei der Einfuhr monopolpflichtiger Waren . . 10 12. Grosshandel und Kleinhandelsversand ohne Bewilligung 14 13. Widerhandlungen gegen Kontroll- und Buchhaltungsvorschriften . . 32 14. Widerhandlungen gegen die Verwendungs- und .Kontrollvorschriften für Industriesprit und verbilligten Sprit 15 15. Unbefugter Bezug von Frachtrückvergütungen auf Kartoffelsendungen und unrichtige Ausfüllung von Produzentenquittungen 5 16. Ankauf von widerrechtlich hergestelltem Branntwein, sowie Ankauf von unversteuertem Branntwein 7 Zusammen 512 Über die im Berichtsjahre erledigten Fälle ist in finanzieller Hinsicht folgendes zu sagen: Umverteilte Bussen 1937/38 Fr. 68431.14 Einzahlungen im Berichtsjahre » 63594.93 Zusammen Fr. 132026.07 Davon waren auf Ende Juni 1939 unverteilt (siehe Bilanz) . » 18 676.02 Der Best von Fr. 113350.05 betrifft: Bussen nach Art. 52 bis 54 des Alkoholgesetzes vom 21. Juni 1932 » 104268.45 Ordnungsbussen nach Art. 62 des Alkoholgesetzes vom 21. Juni 1932 » 1425.-- Kosten » 7656.60 Fr. 113850.05

466

Diese Summe wurde wie folgt verteilt: Bussen : An die Kantone des Begehungsortes An die Gemeinden des Begehungsortes An die Verleider An den Verleiderfonds der Alkoholverwaltung (einschliessli Eückerstattungen von Vorschüssen des Verleiderfonds) An die Oberzolldirektion Kosten: An die Alkoholverwaltung Zusammen Der Verleiderfonds der Alkoholverwaltung hatte auf 1. Juli 1938 . einen Bestand von Einnahmen für 1938/39 Verzinsung Ausgaben für 1938/39 (inbegriffen Vorschüsse auf Verleideranteilen usw.)

Prämien für Nichtbetriebsunfälle

Fr. l 213.05 » 8070.23

Fr. 43645.33 » 43645.28 » 8976.50 » »

11439.78 2986.56

» 7656.60 Fr. 113350.05 Fr. 63574.79 » 11439.78 » 2543.-- Fr. 77557.57

))

, 283

00

4 283 · 28

Bestand auf 30. Juni 1939 Fr. 73274.29

XII. Rechnung und Bilanz.

A. Betriebsrechnung.

I. Einnahmen.

Hauptbuch

Seite 79 80 81

82 83

Rechnung 1938/39

Fr.

a. Verkauf von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauche 4486658.55 &. Verkauf von Kernobstbranntwein 421204.-- c. Verkauf von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech und Schönheitsmitteln und Sprit für Krankenanstalten 2263567.30 d. Verkauf von Brenn- und Industriesprit usw 4095626.21 e. Verkauf von Gebinden . . . .

2379.-- Übertrag 11 269 435.06

Voranschlag 1938/39

Fr.

4355000.-- 200000.--

2192000.-- 8908000.-- -- 10 655 000.--

467 Hauptbuch

Rechnung 1938/39

Fr.

Übertrag 11269435.06 28737.85 61 ee. Verkauf von Altmetall . . . .

73 /. Steuer auf Spezialitätenbranntweine 721096.47 77 g. Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein....

1994483.10 84 -- Steuer auf Vorräten 43692.90

Seite

85 86 87

88 89 17

90 19 91 92 93 94 74 32 29

Monopolgebühren : Ti. Bezüge an der Grenze . . . . 3044035.-- 99662.40 i. Bezüge im Inland 34 925.-- k. Bewilligung für den Grosshandel Zusammen Einnahmen 17236067.78 II. Ausgaben.

a. Beschaffung von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauche . . .

533111.60 b. Beschaffung von Kernobstbranntwein und Kernobstspiritus 1138505.50 c. Beschaffung von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Èiech- und Schönheitsmitteln und Sprit für 404059.40 Krankenanstalten ä. Beschaffung von Brenn- und Industriesprit usw 3300447.95 e. Beschaffung von Gebinden . . .

1165.-- /. Förderung der Kartoffel Verwertung 319066.88 g. Förderung der Obstverwertung ohne Brennen und der Umstellung des Obstbaues . . . . 2169276.95 h. Ankauf von Brennapparaten 197542.30 485437.15 i. Brennereiaufsichtstellen . . . .

307801.92 k. Verkehrsfrachten l. Verwaltung 1252756.22 m. Eückvergütung von Monopolgewinn und Steuern auf ausge98344.65 führten Erzeugnissen Übertrag 10207515.52

Voranschlag 1938/39

Fr.

10655000.--

1000000.-- l 500 000.--

1600000.-- 25000.-- 30000.-- 14810000.--

400000.-- 3971000.--

332 000.-- 3560000.-- 650000.-- 3000000.

200 000.

500000.

350000.

l 258 000.

100000.-- 14321000.--

468 Rechnung 1938/39

Hauptbuch

Seite 96 14

Voranschlag 1938/39

Fr.

Übertrag 10207515.52 n. Unterhalt 235207.15 o. Zinsausgaben weniger Zinseinnahmen 53454.25 Zusammen Ausgaben 10 496 176.92

Summe der Einnahmen Summe der Ausgaben Einnahmenüberschuss

III. Abschluss.

17236067.78 10496176.92 6739890.86

Fr.

14321000.-- 254000.-- 50 000.-- 14 625 000. --

14810000.-- 14625000.-- 185000.--

IV. Verwendung des Einnahmenüberschusses Fr.

Rückstellung zum Bau eines Lagerhauses . . .

Verwendung des Anteils der Kantone: a. Auszahlung von 30 Eappen je Kopf. . . 1219920.-- b. Abschreibung auf Konto «Zu tilgende Aufwendungen für Kernobstbranntwein, Anteil der Kantone» 1900025.43

Fr.

500000.--

3119945.43

Verwendung des Anteils des Bundes: Absehreibung seines ganzen Anteils auf Konto «Zu tilgende Aufwendungen für Kernobstbranntwein, Anteil des Bundes» 3119945.43 6739890.86 Der vorstehende Rechnungsabschluss zeigt einen Einnahmenüberschuss von 6,7 Millionen Franken. Dabei sind bereits für Fr. l 626 822.90 Abschreibungen auf den Warenvorräten vorgenommen worden, wovon Fr. l 064304.95 auf Kernobstbranntwein entfallen. Diese Abschreibungen sind notwendig, weil stets nur ein kleiner Teil des übernommenen Kernobstbranntweins als Trinkware abgesetzt werden kann und der Brennspiritus zu den Beschaffungskosten ohne Einrechnung der Überpreise für Inlandware, sowie der Industriesprit zum Selbstkostenpreis der von der Alkoholverwaltung eingeführten Sorten abgegeben werden muss.

Gegenüber dem Vorjahr konnte sich das Rechnungsergebnis verbessern, weil die Kartoffel- und Obsternte 1938 geringer ausgefallen war als im Vorjahr und deshalb auch entsprechend weniger Aufwendungen für ihre Verwertung bedingte. Der verhältnismässig günstige Rechnungsabschluss ist wie in den letzten beiden Jahren auf die weitgehend brennlose Gestaltung der Obst-

469

Verwertung zurückzuführen. Die Übernahme an Kernobstbranntwein konnte auf 8467 hl (Vorjahr 9992 hl) beschränkt werden. Anderseits hat auch der wesentlich grössere Ertrag der Monopolgebühren auf eingeführten Erzeugnissen das Eechnungsergebnis günstig beeinflusst. Die Einnahmen aus den Selbstverkaufsabgaben auf Kernobstbranntwein hielten sich trotz geringerer Ernte auf der Höhe des Vorjahres, während bei den Spezialitätensteuern ein geringerer Ertrag zu verzeichnen war.

Insgesamt stehen die Betriebseinnahmen um fast 2,4 Millionen Franken über dem Voranschlag, die Ausgaben um 4,1 Millionen Franken darunter, so dass das Eechnungsergebnis wesentlich günstiger ausgefallen ist, als der Voranschlag voraussehen liess. Immerhin hat die Alkoholverwaltung in nächster Zeit mit erhöhten Aufwendungen zur Sicherstellung der Alkoholversorgung des Landes zu rechnen. Der Bau eines neuen Lagerhauses, das den heutigen Anforderungen entspricht, wird grosse Ausgaben mit sich bringen, so dass eine Eücklage von Fr. 500 000 für diesen Zweck aus dem Geschäftsergebnis 1938/39 wohl am Platze ist.

Im Voranschlag der Alkoholverwaltung wurde die Frage der Verwendung eines allfälligen Gewinnes offen gelassen. In den zwei letzten Jahren ist den Kantonen aus den Einnahmenüberschüssen je 30 Eappen auf den Kopf der Bevölkerung ausgerichtet worden. Diese ausserordentlichen Zuweisungen erfolgten, um die Kantone in die Lage zu setzen, den Institutionen zur Bekämpfung des Alkoholismus die notwendigen Mittel zukommen zu lassen. Wir hatten in unseren frühern Anträgen allerdings unsere Bedenken gegen die Vornahme solcher Auszahlungen nicht verschwiegen und die Ansicht zum Ausdruck gebracht, dass bei einer noch so beträchtlichen Schuld der Alkoholverwaltung das erzielte Eeinerträgnis in erster Linie zu deren Tilgung verwendet werden sollte, bevor regelmässige Ausschüttungen an die Kantone gemacht werden.

Die Kantone haben aber wiederholt mit grossem Nachdruck auf die Auszahlung wenigstens eines Teils des Eeinerträgnisses der Alkoholverwaltung gedrängt, da sie darauf angewiesen und nicht in der Lage seien, die Institutionen zur Bekämpfung des Alkoholismus lediglich aus eigenen Mitteln zu unterstützen. Wir haben diesen Erwägungen jeweils Eechnung getragen, und die eidgenössischen Eäte haben sich mit der getroffenen Eegelung ebenfalls
einverstanden erklärt.

Da aus dem letzten Geschäftsjahr der Alkoholverwaltung wiederum ein Eeingewinn vorliegt, schlagen wir Ihnen vor, dem Begehren der Kantone zu entsprechen und ihnen wie im Vorjahr aus diesem Eeinerträgnis 30 Eappen je Kopf der Wohnbevölkerung auszuzahlen. Diese Auszahlung, welche einen Betrag von Fr. l 219 920 erfordert, scheint uns um so angezeigter zu sein, als die Kantone gerade in der heutigen Zeit ebenfalls vor grossen finanziellen Anforderungen stehen und ohne die 30 Eappen Mühe haben dürften, die heute mehr denn je notwendigen Institutionen zur Bekämpfung des Alkoholismus wirksam zu unterstützen.

470

Nach Auszahlung der Fr. l 219 920 und der bereits erwähnten Bückstellung für Zwecke der Lagerhaltung (Bau eines Lagerhauses im Landesinnern) verbleiben noch Fr. 5 019 970.86 verfügbar, wenn der Bund wie in den frühern Jahren auf die Auszahlung seines Anteils vorläufig verzichtet und die ihm nach Gesetz zufallende Gewinnhälfte gesamthaft zugunsten vermehrter Amortisation auf dem Konto «Zu tilgende Aufwendungen für Kernobstbranntwein, Anteil des Bundes» verwendet wird. Dieser Anteil beträgt Fr. 3119 945.43, während der zugunsten des Kapitalkontos «Zu tilgende Aufwendungen für Kernobstbranntwein, Anteil der Kantone» entfallende Betrag bei Vornahme der obgenannten Auszahlung Fr. l 900 025.43 ausmacht.

Bei Verwendung des Einnahmenüberschusses nach unserm Antrag werden die beiden Konten «Zu tilgende Aufwendungen für. Kernobstbranntwein, Anteil des Bundes und Anteil der Kantone» die in der Bilanz hiernach ausgewiesenen Saldi ergeben.

B. Bilanz.

(Nach Verwendung des Einnahmenüberschusses.)

Hauptbuch

Seite 84 35 33 66 38 67 69 70 71 53 55 58

64 65

Aktiven

Fr.

Fr.

Lagerhausbauten und Einrichtungen 3418181.98 Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern 618567.55 Lagervorräte Schweizerische Nationalbank «Konto A» . . .

» » «Depot Konto» .

Postcheckdienst Guthaben bei den Lagerhäusern » » » Sprit bezügern Debitoren Grundpfanddarlehen Vorschüsse betreffend Obstverwertung . . . .

Aktivrestanzen (Eingänge im Jahre 1939/40 für 1938/39) Zu tilgende Aufwendungen für Kernobstbranntwein : Fr.

für Rechnung des Bundes . . 6778656.42 » » der Kantone . 10438416.36

4036749.53 5689370.-- 153910.32 20000.-- 90099.27 60737.51 8514.57 1-149008.55 477000.-- 21 257.40 478025.15

.

17217072.78 29401745.08

471

Hauptbuch Passiven Seite Fr.

36 Amortisationen : Lagerhausbauten und Einrichtungen 3418181.98 Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern 618567.55 44 Versicherungsfonds 45 Verlustausgleichsfonds '.

100 Verleiderfonds 103 Eeserve zum Bau eines Lagerhauses 68 Bussen (unverteilte) 49 Hinterlagen (Kautionen) 71 Kreditoren Eidg. Finanz- und Zolldepartement : Fr.

99 Vorschuss für Rechnung des Bundes 9 500 000. -- 98 Vorschuss für Eechnung der Kantone 9500000.-- 72 62

Passivrestanzen (Zahlungen im Jahre 1939/40 für 1938/39) Zur Verteilung an die Kantone

Fr.

4036749.53 1555898.75 900000.-- 73274.29 500000.-- 18676.02 95814.30 1058109.25

19000000.-- 943302.94 l 219 920.-- 29 401 745.08

Zu den Bilanzposten haben wir noch folgende Bemerkungen anzubringen: Die seit Bestehen der Alkoholverwaltung gemachten Aufwendungen für Grundstücke, Gebäude und Einrichtungen wurden über die beiden Aktivkonten «Lagerhausbauten und Einrichtungen» und «Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern» verbucht. Diese Aufwendungen sind im Laufe der Jahre über das Passivkonto «Amortisationen» abgeschrieben worden. Die drei Konten weisen seit 1933 kerne Veränderung auf. Der Brandversicherungswert der Gebäude und Einrichtungen beträgt Fr. 2 824 400, der Grunds'teuerschatzungswert Fr. 3 163 810.

Die « D e b i t o r e n » bestehen aus folgenden Posten: Vorschuss an die Handkasse der Zentralverwaltung . . . .

Verschiedene Darlehen und Vorschüsse Zinsanteile der Kantone für Vorschüsse des Bundes . . . .

Fr.

5 000. -- 12869.80 1131138.75 1149008.55

472

Die «Kreditoren» bestehen aus folgenden Rückstellungsposten Bückstellung für Förderung der Kartoffelverwertung ohne Brennen, Frachten, Liquidationsentschädigungen für LosFrbrennereien usw 500 000. -- Rückstellung für Förderung der Obstverwertung ohne Brennen und der Umstellung des Obstbaues 500 000. -- Kückstellung für Arbeiten in den Lagerhäusern, die in Ausführungen stehen 58 109.25 1058109.25 Die beiden Bilanzkonten «Zu tilgende Aufwendungen für Kernobstbranntwein» ergeben auf 30. Juni 1939 folgendes Bild: Anteil des Bundes.

Fr.

Saldo auf 80. Juni 1938 9898601.85 Gutschrift seines Gewinnanteiles der Rechnung 1938/39 . . 3119945.43 Saldo auf 30. Juni 1939 6778656.42 Anteil der Kantone.

Saldo auf 30. Juni 1938 12338441.79 Gutschrift ihres Gewinnanteiles der Rechnung 1938/39 (soweit nicht ausbezahlt) 1900025.43 Saldo auf 30. Juni 1939 10438416.36 Zu tilgende Aufwendungen auf Kernobstbranntwein insgesamt 17 217 072.78 Die an die Kantone zu verteilenden 30 Bappen je Kopf der Wohnbevölkerung (4066400) machen je Kanton folgende Beträge aus: Es erhalten: Fr.

· Fr. · Zürich 185311.80 Übertrag 666203.70 Bern 206632.20 Schaffhausen 15356.10 Luzern 56817.30 Appenzell A.-Rh. . . .

14693.10 Uri '. .

6890.40 Appenzell I.-Rh . . .

4196.40 Schwyz 18701.10 St. Gallen . . . . . .

85908.60 Obwalden . . . . . . .

5820.30 Graubünden 37902.-- Nidwalden 4516.50 Aargau 77893.20 Glarus 10695.90 Thurgau 40818.90 Zug 10318.50 Tessin 47766.90 Freiburg 42969.-- Waadt 99555.90 Solothurn 43259.40 Wallis 40918.20 Baselstadt 46509.-- Neuenburg 37297.20 Baselland 27762.30 Genf . . . . . . . .

51409.80 Übertrag 666203.70 Zusammen 1219920.--

473

Gemäss Art. 46 des Alkoholgesetzes haben die Kantone auch Anspruch auf die Einnahmen der Alkoholverwaltung aus den Jahresgebühren für die Versandbewilligung für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern über die Kantonsgrenze hinaus. Die Einnahmen betrugen in der Berichtsperiode 1938/89 Fr. 93 380.

Anderseits sind die Kantone, gleich wie der Bund, gemäss Art. 71 des Alkoholgesetzes, verpflichtet, der Alkoholverwaltung die zur Durchführung des Alkoholgesetzes erforderlichen Summen zu gleichen Teilen zinsfrei vorzuschièssen. Der Bund hat für seinen Teil der Alkoholverwaltung auf Ende Juni 1939 an zinsfreien Vorschüssen noch Fr. 9 500 000 zur Verfügung gestellt.

Da die Bereitstellung von Vorschüssen durch die Kantone, wie bereits in frühern Berichten erwähnt, auf Schwierigkeiten stossen würde, hat der Bund der Alkoholverwaltung auch den Anteil der Kantone weiterhin vorgeschossen, unter Verrechnung eines Jahreszinses von 2% % zu Lasten der Kantone. Der Vorschuss des Bundes für Eechnung der Kantone betrug auf 30. Juni 1939 noch Fr. 9 500 000. Wie sich aus der Gegenüberstellung der vom Bund der Alkoholverwaltung je auf Ende Juni 1938 und 1939 zur Verfügung gestellten Gesamtvorschüsse ergibt, konnten die Schuldsummen durch Abzahlungen im Rechnungsjahr 1938/39 um Fr. 6 000 000 herabgemindert werden.

Für den Zins vom 1. Juli 1938 bis 30. Juni 1939 im Gesamtbetrag von Fr. 269611.10 wurden die Kantone auf «Debitoren» belastet. Zur Verminderung der Zinsschuld der Kantone wurde der Ertrag aus den eidgenössischen Kleinhandelsversandbewilligungen herangezogen.

Die Zinsschuld der Kantone betrug laut letztjähriger EechFr.

nung auf 30. Juni 1938 noch .

954907.65 dazu kommt die oberwähnte Zinsschuld für 1938/39 mit . .

269611.10 1224518.75 damit sind zu verrechnen die Einnahmen aus Kleinhandelsversandgebühren vom Eechnungsjahr 1938/39 93880.-- so dass das Konto «Zinsanteil der Kantone» belastet bleibt mit 1131138.75 Das Verhältnis der einzelnen Kantone ist aus den nachstehenden Tabellen ersichtlich.

Verteilung auf die Kantone je Kopf der Wohnbevölkerung.

Berichstjahr 1 9 3 8 1 E i n n a h m e n K l A u s g a b e n Z i n s a n t e i l a u f K a p i t a l sandbewilligungen Fr.

Zürich Bern Übertrag

Rechnungg derKantonee Fr.

14184.88 15816.87

40955.24 45667.20

30001.75

86 622.44~

474

Ausgaben Einnahmen Zinsanteil auf KapitalvorKleinhandelsver- schüssen des Bundes für sandbewilligungen Rechnung der Kantone Fr.

Fr.

Übertrag Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus Zug Freiburg Solothurn Baselstadt Baselland Schaffhausen Appenzell A.-Rh Appenzell I.-Rh St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf Zusammen

80 001.75 4349.14 527.43 1431.49 445.52 345.72 818.73 789.84 3289.11 3311.33 3560.08 2125.09 1175.45 1124.70 821.22 6575.96 2901.25 5962.41 3124.52 8656.87 7620.61 3182.12 2854.95 3935.21 98380.--

86 622.44 12557.03 1522.83 4133.08 1286.33 998.18 2363.87 2280.46 9496.46 9560.64 10278.82 6135.67 '3393.81 3247.28 927.43 18986.42 8876.61 17214.96 9021.27 10556.83 22002.57 9048.22 8242.95 11361.94 269611.10

Über die Wirkung des Vollzuges der Finanzprogramme von 1938, 1986, 1938 und der Finanzordnung von 1939/41 auf die Eechnung der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1938 bis 30. Juni 1939 ist folgendes zu berichten: Minderausgaben: Fr.

Einsparungen auf Personalausgaben 73 156 Einsparungen bei der Übernahme von Kernobstbranntwein und -Spiritus. Differenz zwischen den Aufwendungen, die bei einem gesetzlichen Minimalpreis von Fr. 2 je l 100% für den übernommenen Kernobstbranntwein hätten bezahlt werden müssen, und den tatsächlichen Aufwendungen 845 526 Übertrag 418 682

47&

Übertrag

Fr.

418 682.

Mehreinnahmen: Auf der Abgabe von verbilligtem Sprit zu erhöhten Preisansätzen und auf der Einfuhr zu erhöhten Monopolgebühren ca 660 000 · Verbesserung der Eechnung 1938/39 infolge Finanzprogramm 1933, 1936, 1938 und der Finanzordnung 1939/41 l 078 682.

XIII. Schlusserörterungen: Das Geschäftsjahr 1938/39 hat eine weitere Besserung der finanziellen Lage der Alkoholverwaltung gebracht. Allerdings ist nicht zu verkennen, dass der in den letzten Jahren erreichte, ziemlich stabile Eeinertrag keineswegs eine Selbstverständlichkeit darstellt und durch eine neue grosse Obsternte,, sowie durch einen weitern Eückgang des Verkaufes fiskalisch belasteter gebrannter Wasser in Frage gestellt werden kann. Ferner muss mit der Möglichkeit gerechnet werden, dass die Kriegsereignisse die Beschaffungs- und Lagerhaltungskosten der Alkoholverwaltung steigern und damit den Ertrag empfindlich schmälern können.

Von nicht zu unterschätzender Bedeutung sind die unverkennbaren volkshygienischen und wirtschaftlichen Errungenschaften der neuen Alkoholordnung, die mit jedem Jahr deutlicher werden und die besonders in der heutigen schwierigen Zeit doppelt wichtig sind. In ihrer Funktion als Sektion für Kartoffeln, Obst und Alkohol des eidgenössischen Kriegsernährungsamtes hat die Alkoholverwaltung heute wichtige kriegswirtschaftliche Aufgaben zu erfüllen,, für deren Bewältigung die in Friedenszeiten auf Grund der Alkoholgesetzgebung-eingeleiteten Massnahmen eine wertvolle Grundlage darstellen, auf der sich die : Sicherstellung der Landesversorgung mit Kartoffeln, Obst und Obsterzeugnissen verhältnismässig leicht durchführen lässt. Dass dies im Sinne möglichster Einschränkung des Brennens aller anderswie mit Nutzen verwendbarer Rohstoffe geschieht, liegt auf der Hand. So treffen sich die Ziele der Kriegswirtschaft mit denen der Alkoholgesetzgebung auf einer Linie. Eine Gefahr droht dieser Aufbauarbeit einzig von Seiten der sogenannten Revalinitiative, die auf Wiederherstellung der alten Alkoholgesetzgebung mit ihrer völligen Freiheit des Obstbrennens und des Obstschnapshandels hinzielt. Unter den heutigen Umständen würde die Annahme und Verwirklichung des Programmes dieser Initiative die segensreichen Wirkungen der Alkoholgesetzgebung aufs ernsteste gefährden. Wir hoffen aber bestimmt, dass das Schweizervolk, dem.

Eatschlag des Bundesrates und der beiden eidgenössischen Bäte folgend, diese Initiative verwerfen wird.

Die neue Alkoholordnung wird gerade in den heutigen schwierigen Zeiten.

ihren innern Wert zu beweisen haben. Wir haben allen Grund zur Erwartung,, dass sie diese Prüfung bestehen wird.

476

XIV Anträge.

Wir schliessen unsern Bericht mit dem Antrage : · «Es sei der Geschäftsführung und der Rechnung der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1938 bis 30. Juni 1939 durch Annahme des nach· stehenden Bundesbeschlussentwurfes die Genehmigung zu erteilen.» Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 17. Oktober 1939.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Etter.

Der Bundeskanzler: G. Bovet.

'(Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Genehmigung der Geschäftsführung und der Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1938/39.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft.

nach Einsicht eines Berichtes des Bundesrates vom 17. Oktober 1939, beschliesst: Einziger Artikel.

Die Geschäftsführung und die Eechnung der Alkoholverwaltung für die .Zeit vom 1. Juli 1938 bis 30. Juni 1939 werden genehmigt.

1529

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Geschäftsführung der Alkokohlverwaltung für das Geschäftsjahr 1938/39. (Vom 17. Oktober 1939.)

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18.10.1939

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