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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Vollzug des Berufsbildungsgesetzes.

Das vom Schweizerischen Maler- und Gipsermeister-Verband eingereichte Reglement über die Durchführung von Meisterprüfungen im Maler- und Gipserberuîe ist, nachdem die im Bundesblatt vom 11. Januar 1939 angesetzte Einsprachefrist unbenutzt abgelaufen war, vom eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement am 22. Februar 1939 genehmigt worden.

Gemäss Art. 39 der Verordnung I zum Bundesgeäetz über die berufliche Ausbildung wird hievon Kenntnis gegeben.

Bern, den 24. Februar 1939.

1206

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit.

Verpfändungsgesuch einer Schiffahrtsunternehmung.

Die «Société de navigation à vapeur des lacs de Neuchâtel et de Morat» in Neuenburg stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden, a. ihre sämtlichen dem Betriebe dienenden Grundstücke,. mit Einschluss der Gebäude, Schiffswerften, Docks, Hafen- und Landungsanlagen; b. den gesamten Schiffspark und dessen Ausrüstung, die gesamte Ausrüstung der Docks, Werften, Werkstätten, Hafen- und Landungsanlagen sowie das gesamte übrige zum Betrieb und Unterhalt gehörende Material, im Sinne von Art. 10 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen im I. Eange zu verpfänden. Zweck: Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 895 000 zum Ankauf zweier kleinerer Schiffe. . .

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Allfällige Einsprachen gegen dieses Verpfändungsgesuch sind dem eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartement in Bern schriftlich bis und mit 18. März 1939 einzureichen.

Bern, den 27. Februar 1939.

Eidg. Post- und Eisenbahndepartement, Rechtswegen und Sekretariat.

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Jahr

1939

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

09

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.03.1939

Date Data Seite

318-318

Page Pagina Ref. No

10 033 892

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