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N o

9

# S T #

3

Bundesblatt 9l. Jahrgang.

# S T #

Bern, den 7. Juni 1989.

3906

Band I.

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1940 und die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten im Jahre 1940 zu leistenden Vergütungen.

(Vom 2. Juni 1989.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wie in den letzten Jahren unterbreiten wir den eidgenössischen Bäten den Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials (Kriegsmaterialbudget) vereinigt mit der Vorlage über die vom Bund den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Eekruten zu leistende Entschädigung.

I.

Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1940.

Es sind die nachfolgenden Anschaffungen in Aussicht genommen; die wir entsprechend der Gruppierung des allgemeinen Budgets gegliedert haben.

D. Militärdepartement.

II. Ausbildung der Armee.

E. Leistungen zur Erleichterung der Dienstpflicht, 4. Bekleidung b. Ausrüstung der Offiziere Bundesblatt. 91. Jahrg. Bd. I.

Fr.

531 236 70

984

III.

Ausrüstung der Armee.

A. Materialbeschaffung.

3. Bekleidung.

Bekleidung der Rekruten und der Rotkreuzkolonnen, Ergänzung der Betablierungsreserve, Exerzierkleider, Arbeitskleider für Spezialtruppen, Abzeichen, Winterartikel, Leibwäsche für Gasverseuchte Fr. 11 211185 v ' 4. Waffen und Munition.

Schwere Infanteriewaffen, Maschinengewehre und zugehörige Munition, Ausrüstung dazu, Handfeuerwaffen, blanke Waffen, Soldatenmesser, Aufrüsten von Waffen, Reparatur- und Putzmaterial Fr. 5858327 5. Persönliche Ausrüstung.

Gepäck, Ausrüstungsgegenstände, Musikinstrumente und Zu· behör

Fr. 3880741

7. Korps- und Schulmaterial.

Allgemeines Korpsmaterial, Pferdeausrüstung, Fuhrwerke und Zubehör, Motorfahrzeuge und Zubehör, Badfahrermaterial, Material für den Verbindungsdienst, Optisches Material, Gasschutz- und Geschützmaterial, Material für die Festungen, Pontonier-, Sappeur-, Mineur-, Flieger-, Sanitäts- und Veterinärmaterial, Material für den Verpflegungsdienst . . Fr. 18 531 826

IT. Pferde.

A. Kavalleriepferde.

2. Bemontendepot, a. 5. Ausgaben für Dienstkleider . . . . Fr.

B. Pferderegieanstalt.

5. Ausgaben für Dienstkleider Die Kreditbegehren werden in besondern Akten begründet.

Fr.

101172 54 118

Zusammenstellung.

Voranschlag 1939

Voranschlag 1940

(B.B, v. 21. VI, 38)

II. E. 4. 6. Ausrüstung der Offiziere . . Fr.

556 573 III. A. 3. Bekleidung » 7 442 379 4. Waffen und Munition . . . . » 8137813 Übertrag Fr. 11136 765

Fr.

531 236 » 11 211185 » 5858827 Fr. 17600748

955 Übertrag Fr. 11 186 765 5. Persönliche Ausrüstung . . . » 8 239182 7. Korps- und Schulmaterial . . » 18 507 727 IV. Pferde.

A. Kavalleriepferde 2. Eemontendepot, a. 5. Dienst kleider B. Pferderegieanstalt, 5. Dienstkleider

Fr. 17 600 748 » 8 880 741 » 18 581 826

»

108 522

»

101172

»

55 015

»

54118

Fr. 28 047 211 *) Fr. 40 168 605

II.

Entschädigung an die Kantone für die persönliche Ausrüstung der Rekruten.

a. Ausrüstung der Rekruten.

Der Tarif für die Bekleidung und Ausrüstung der Eekruten (beigeheftete Tabelle I) basiert auf einer detaillierten Kostenberechnung, welcher die zurzeit in Betracht fallenden Preise zugrunde gelegt sind. Da die Preise des Rohmaterials immer noch Schwankungen unterworfen sind, so muss dem Militärdepartement freie Hand betreffend Änderungen dieser Ansätze gelassen werden.

Gegenüber den Tuchpreisen für die Beschaffung der Rekrutenausrüstung pro 1989 ist ein, Abschlag von ca. 5 % eingetreten.

Wir verweisen auf die nachstehende Tabelle: Tuchsorte

Waffenrocktuch Hosentuch Reithosentuch Kaputtuch Quartiermützenloden AufschJagtuch

Preise der TUcher fllr die Rekrutenausrllstung pro 1939 pro 1940

15.-- ', . 14.55 14. 90 18.15 12. 80 12. 50

14.25 18.85 14. 20 12.50 12.15 11. 90

Die Rekruten der verschiedenen Truppengattungen sind gemäss der beigehefteten Tabelle II auszurüsten.

*) In den ordentlichen Voranschlag 1939 wurden Fr. 27 098 441 eingestellt ; das Sinken der Materialpreise erlaubte, die Kredite nachträglich herabzusetzen,

956

b. Kriegsvorrat an neuen Ausrüstungsgegenständen.

Nach den durch Bundesgesetz vom 21. Dezember 1984 betreffend die Abänderung der Militärorganisation vom 12. April 1907 in Art. 158, Abs. 2, aufgestellten Bestimmungen beschaffen in der Eegel die Kantone nach den vom Bunde aufgestellten Vorschriften die persönliche Ausrüstung der kantonalen und eidgenössischen Truppen.

Die von den Kantonen beschaffte persönliche Ausrüstung ist dem Bund in seine Eeserve abzuliefern; dieser stellt dagegen aus der Eeserve die für die Ausrüstung der Eekruten nötigen Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung.

Unter diesen Umständen fällt natürlich die in Art. 15 der Mannschaftsausrüstungsverordnung vom 29. Juli 1910 vorgesehene Zinsvergütung dahin.

Ausrüstung. Gemäss Art. 90 des oberwähnten Bundesgesetzes erfolgt die Bewaffnung und Ausrüstung der Eekruten aus den vom Bund zur Verfügung gestellten Beständen auf den Waffenplätzen durch die Waffenplatzzeughäuser.

Die in der Tabelle I vorgesehene Entschädigung für die Kosten der Einkleidung ist an die Kriegsmaterialverwaltung zugunsten ihres Kredites III. B. 2. a. 2., Unterhalt und Ersatz der Bekleidungsvorräte, auszurichten.

III.

Wir empfehlen Ihnen die Annahme des hier angefügten Entwurfes zu einem Bundesbeschluss betreffend Beschaffung des Kriegsmaterials und betreffend die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Eekruten zu leistenden Vergütungen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 2. Juni 1939.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Etter.

Der Bundeskanzler: G. Bovet.

Tabèlle I.

Tarif für die Beschaffung der Rekruten-Ausrüstung im Jalhre 1940.

Mitrailleure und Führer der Schützen Hitr.-Kpn.Jer zen, Tf.- und und Lmg.- Fös.-und Geb.Schützen Füs.-ßat.u.der Sig.-SolGeb.-Mitr.-Abt., der daten, TromSchlitzen- Führer der Tf.

peter und Patr. der Inf., Tambouren Kpn.

Schwere der Inf.

Infanterie i 2 Fr.

Fr.

Fr.

FUsiliere, Lmg.-Schllt-

Mol. I. Trpn., Dragoner, MotorMitrailleure Hufschmiede, Transport und FUhrer Trompeter, Radfahrer Truppe, ohne der Mitr.und Sattler und MotorradKpn. der FahrradBüchsenfahrer,Sattler Schützen- macher der Mechaniker der mot. I.

Bataillone Kavallerie Trpn. u. Mot.

Trsp.-Trpn.

5

Fr.

13.-- 4.10 59.90

13.-- 4.10 60.60

13.-- 4.10 59.90

13.-- 4.10 60.60

60.20

60.20

60.20

60.20

Fr.

Fr.

13.-- 4.10 59.90

13.-- 4.10 59.05

13.-- 4.10 59.90 60.20

63.20 56.70 1. --

58. 752

2.40

8.85 1.70 --.35

56.70 1.--

58. 752

2.40

8.85 1.70 --.35

56.70 1.--

56.70 1.--

56.70 1.--

56.70 1.--

15.50 56. 603 2.25

8. 753 1.70 --.40

56.60 2.25

8. 753 1.70 --.40

56.65 2.50 8.85 1.70 --.35

56.65 2.50 8.75 1.70 --.40

33.50 3.35 4.35

3.35 4.35

--.50 4.05 --.25 --.25

--.50 4.05 --.25 --.25

2.10

2.10

330. 95

279.75

2.65 3.35 4.35

3.35 4.35

3.35 4.35

3.35 4.35

--.50 4.05 --.25 --.25

--.50 4.05 --.25 --.25

--.50 4.05 --.25 --.25

--.50 4.05 --.25 -- .25

2.10

2.10

2.10

282. 50

279. 45

280.25

2. IO11

281. 80

3.35 7.-- --.50 3. 407 --.25 --.25 3.75 --.10 2.10 226.50

Art. Beob achtelt Geb.Scheiriwerfer u. Motorrad(«ta Kai. ». Bot.fahrer der Trtp.-Trp.)UnheMot.- Frsp.Trpn.

d. Art., Flieger-

7

Fr.

68.45 56.70 1.--

Gresfenstancl

Kanoniere der Artillerie, Führer der Geb.-Ait, Säumer u. Sattler aller Trpn.

Fr.

* Stahlhelm Quartiermütze 14 * Waffenrock 14 mit Kragen- und Ärmelpatten und Achselnummern * Fusstruppenhosen 14 (2 Paar) * Fahrhosen 17 für Radfahrer (2 Paar) * Reithosen 14 (l Paar mit u. l Paar ohne Besatz) .

* Einheits-Kaput mit Achselnummern Krawatte ·fr Wadenbinden (l Paar) ·fr Ledergamaschen (l Paar) .

·fr Lederstulpen für Radfahrer * Tornister 98 mit Hilfstragriemen * Tornister 98 ohne Hilfstragriemen Garnituren dazu * Blachenstofftornister, 2 teilig, 1914/11 * . . . .

* Tornister 75/98 Garnituren dazu Brotsack 17 Stoff

Gurten und'Garnituren ·fr Brotbeutel 14 für Kavallerie ·i- Rahmentasche für Radfahrer Alum.-Feldflasche 32 mit Becher Kochgeschirr 1898/1920 a u s Aluminium . . . .

Kochgeschirr 82 aus Stahlblech .

Essbesteck 21 Mannsputzzeug 14 Anstreichbürste Futteral inkl. Garnituren Sporen 8 Garnituren dazu Entschädigung für Einkleiden der Rekruten 10 . .

Fahrer und GenieFliegerberittene truppen, truppen, Tromp. der Sanitats- ohne Fliegen Artillerie.

truppen, abwehrTrain (ohne inkl. Tamb.

truppen Inf.), Of.- der Sanität

Ordonnanzen

Fr.

u Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

10

Fr.

Train der Füs.-Bat., Hufschmiede pflegungsund Fahrer truppen der Geb.Scheinwerfer Ver-

12

13

14

13.-- 4.10

13.-- 4 10

13.-- 4.10

13.-- 4.10

13.-- 4.10

13.-- 4.10

13.-- 4.10

59.90 60.20

60 40 60,20

59.90

60.30 60.20

59.90 60.20

59.90 60.20

59.90 30. IO1

56.70 1.--

.70

56.70 1.--

56.70 1.--

56/70 1.--

30.351 56.70 1.--

56. 608 2.25

56.60 2.25

68.45 56.70 1. -

18.30 58.75

2.40

56. 656 2.50 8.75 1.70 --.40

56. 655 2.50 8|. 75 1.70 --.40

56. 655 2.50 8.75 1.70 --.40

8.85 1.70 --.35

8.85 1.70 --.35

8.85 1.70 --.35

3.35 4.35

3 35 41.35

3.35 4.35

3.35 4.35

3.35 4.35

3.35 4.35

3.35 4.35

-- .50 4.05 --.25 --.25

--!. 50 4.05 --.25 --.25

--.50 4.05 --.25 --.25 3. 909 --.10 1.90

--.50 4.05 -- .25 --.25

-- .50 4.05 --.25 --.25

--.50 4.05 --.25 --.25

--.50 4.05 --.25 --.25

2. 10

2.10

1.90

279.50

281. 80

283. 80

2.10" 279.75

2.10 280. 25

310.10

2. IO11

279. 90

56. 65" 2.50 8.75 1.70 --.40

·i- Die mit -fr bezeichneten Gegenstände sind von den Kantonen nicht zu beschaffen, da diese Gegenstände von der K. T. A. beschafft und durch die K. M. V. direkt an die Rekruten abgegeben werden.

* Inklusive Entschädigung für Bezeichnen, Transporte etc. der Kleidungsstücke und der Gepäckausrüstung je 30 Cts. per Waffenrock, Hose und Kaput oder Mantel, sowie per Tornister.

1 Train der Füs.-Bataillone, Hufschmiede und Fahrer der Geb.-Scheinwerfer erhalten l Paar Reithosen ohne Besatz.

2 Das Spiel der Infanterie, sowie die zur Infanterie gehörenden Telephon- und Signalsoldaten, die Büchsenmacher, die Lmg.-Schützen und die Tambouren erhalten einen Tornister ohne Hilfstragriemen.

3 Die Mitrailleur-Rekruten der Gebirgs-Mitrailleur-Abteilungen l und 2, sowie die Geb.-Telegr.-Pi.-Rekruten erhalten den Festungstornister 17/30 (Fr. 45. 70), sowie den Brotsack für Uuberittene (Fr. 10.90). Die Säumer dieser Truppen sind dagegen mit dem Tornister 75/98 und mit dem Brotsack für berittene Truppen auszurüsten.

4 Die Rekruten der Füs.-Bat. l, 2, 4, 5, 10, 13, 25, 26, 52, 54, 97, 99, 55, 56, 57, 46, 58, 59, 60 und des Schützen-Bat. 2 erhalten den 2-teiligen Blachenstofftornister 1914/17 (Fr. 51.70 mit Hilfstragriemen und Fr. 49.75 ohne Hilfstragriemen; Garnituren Fr. 1.95 bzw. Fr. 1.80 pro Blachenstofftornister).

5 Die Rekruten der Artillerie, inkl. Sattler, (mit Ausnahme der Geb.-Art., der Fest.-Art. und der Scheinwerfer-Trpn.) sowie der Traintruppe, Hufschmiede inbegriffen, erhalten zum Tornister 75/98 statt vier Packriemen von je 54 cm Länge zwei 65 cm und einen 54 em langen Packriemen (Fr. 55. 65). Die Rekruten der Geb.-Scheinw.-Kpn. 4 und 5 erhalten 2 lange Packriemen à 65 cm und 2 kurze à 54 cm (Fr. 57. 05).

Die Säumer-Rekruten erhalten 4 Packriemen à 54 cm (Fr. 56. 65).

6 Die unberittenen Trompeter, die Büchsenmacher, Sattler und Hufschmiede, die kein eigenes Pferd besitzen und infolgedessen kein persönliches Reitzeug fassen, erhalten den Tornister 75/98.

7 Erhalten das Putzzeug 98 aus der Reserve.

8 Berittene Artilleristen, Train, Dragoner und sämtliche berittene Hufschmiede (inkl. diejenigen der Kavallerie) erhalten ein Paar Anschnallsporen; Unteroffiziere, inkl. diejenigen der Kavallerie, l Paar blanke Anschnallsporen (Fr. 4.85 per Paar) gegen Rückgabe der früher gefassten Sporen. Of.-Ordonnanzen
erhalten besondere Anschnallsporen mit kurzem Hals (Fr. 4.10 per Paar).

9 Trainsoldaten vom Bocke fahrend erhalten keine Sporen.

10 Solange die Rekruteu auf den Waffenplätzen durch die K. M. V. eingekleidet werden, sind diese Entschädigungen an die K. M. V. auszurichten, welche ihrerseits die kantonalen Waffenplatzzeughäuser für ihre Arbeitsaufwendungen entschädigt.

11 Für diejenigen Rekruten, die mit einer Schusswaffe ausgerüstet werden, beträgt die Entschädigung Fr. 2.10 und für die andern Rekruten Fr. 1. 90.

Tabelle II.

Bekleidung, Ausrüstung und Bewaffnung der Rekruten und neuernannten Unteroffiziere im Jahre 1940.

Füsiliere, Schlitzen u. Büchsenmacher der Ini.. Bat.

L. M.G.-

Schlitzen der Infanterie

Trompeter und Tambouren der Infanterie und Genietruppen

Milrallleure Dragoner u. BüchsenTrompeter, Motorisierte TclcphonRadfahrer, macher der FUhrer der BüchsenMotor-Trans leichte Fahrradund Signal- Mitr.-Kp., Mitr.-Kp. der macher.

port-Trupp Truppen mechaniker Schw. Inf.

soldaten inkl. Geb.Sattler und inkl.

(ohne u. -Büchsender und der Mitr.-AbL.

Hufschmiede Mol. l. K.- Mot.l.K.-Kp Tf.-Patr.

macher Infanterie Kanonlere der Kpn.)

der Schw.

Kavallerie Infanterie

Gegenstand

Iimniin, lettaKanoniere, ifar ul Vigoir Mechaniker fotibritiirtn und Wagner IH.nlFnl.IH..

Sdi.-lcWiiirftr.

der Feld-Art., nl SntultmUitii, Fcld-Haub., Bttnnictr.

Schw. Feldt.i.e .iiiiiiu Haut), und ta MIMi.

Geb.-Art.

Rilginbwitr

Unberittene Fahrer und Trompeter berittene der Art, Trompeter Führer der der Artillerie. Geb.-ArL, Train ohne Säumer und Infanterie. Sattler aller Truppen, Offiziereohne Ordonnanzen Kavallerie

Genietruppen

Fliegertruppen Sanitätsinkl. Funker truppen der Fliegern-, inkl.

ohne Tambouren ,0) Fliegerabwehr

Train der Infanterie.

Verpflegungstruppen

2

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Stahlhelm ...............

¥ Quartiermütze, Mod. 14 ...........

J Of.-Mutze ohne Gradabzeichen ) ........

Waffenrock, Mod. 14 mit Patten und Nummern . . .

Fusstruppenhosen, Mod. 14 ..........

Fahrhosen für Radfahrer, Mod. 17 ......

Reithosen, Mod. 14 (l Paar mit und l Paar ohne Besatz) Kaput mit Achselnummern ..........

Reitermantel mit Achselnummern ........

Mantelkragen für Radfahrer ..........

Krawatte ................

Wadenbinden, Paar ...........

+ Lederstulpen für Radfahrer, Paar .......

-fr Ledergamaschen, Paar ...........

+

FeldpostFeldpostOrdonnanzen und StabsFeldpostsekretäre packer

Hufschmiede")

l

A. Bekleidung.

l l l') l

Fahrer der Geb.-Scheinwerter.

l l l') l 2

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l 2

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2

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2

l ohne Besau l

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B. Ausrüstung (Gepäck).

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l \ Mitrailleur« * \ dir Gîb.1 ' Mitr.-Aut.

Tornister, Mod. 98 mit Hilfstragriemen ......

,, 98 ohne ,, ......

,, 75/98 ............

Festungstornister 17/30 ............

Brotsack 17 für Unberittene ..........

Brotsack 1 7 für Berittene ...........

Brotbeutel 14 für Kavallerie .........

+ Rahmentasche für Radfahrer .........

+ Feldflasche mit Becher, Mod. 32 ........

Kochgeschirr aus Aluminium, Mod. 1898/1920 . . . .

Kochgeschirr aus Stahlblech, Mod. 82 .......

Essbesteck, Mod. 21 ............

Mannsputzzeug, Mod. 14 ...........

Anstreichburste mit Futteral ..........

8 Anschnallsporen ) .............

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l8) 1 6eb.-Tg.-PI.

·V MoL-Tg.-PI.

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C. Bewaffnung und Lederzeug.

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Motoiradfehrei l Motorradfahrer l")

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Sämtliche Trompeter erDie neuernannten Feldweibel und Adj.-Uof. sowie die Feldpostsekretäre Jeder neuernannte Fourier Jede Unteroffizier, mit Ausnahme der Ean.-Korporale, hat Anspruch auf l SignalKarabinertragende erhalten 2 und Nicht-

') ') ·) ') ') 6 ) ') s ) ^

Karabiner, Mod. 31 mit Riemen und Putzzeug . . .

n n ^ n n n TI . . .

Pistole mit Futteral und Putzzeug Revolver mit Futteral, Patronentaschchen und Putzzeug Soldatenmesser, Mod. 08 Dolchbajonett Säbel, Mod. 96/02 Sagebajonett, Mod. 14 Sägebajonett, Mod. 96 Uof.-Säbel, Mod. 83 mit Quaste Of.-Säbel mit Feldgurt, Gabeltragriemen und Quaste .

Leibgurt, Mod. 98 mit Scheidetasche Säbelgurt mit Scheidetasche und Schlagband, Mod. 22 Patrontaschen, Mod. 98, zweiteilige Patronenbandelier, Mod. 98 Putzzeugtischchen, Mod. 89, leer Musiktasche Of.-Sohriftentasche Fouriertasche, Mod. 33 Signalpfeifen mit Schnur Waffenfettbüchschen

J.»)

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l Of.-0rd.

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l höh. unberittene Uof, l höh. berittene Uof.

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l») l") l") l") halten je l Musikt&sche.

mit Korporals- und Wachtmeistersgrad fassen l 0 f.-Schriftentasche erhält l Fouriertasche.

pfeife. Dieselben werden den Uof.-Schulen von den Waffenplatzzeughäusern geliefert.

karabinertragende l Gewehrfettbüchsehen.

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Die hdhern Unteroffiziere (Fonrier, Feldweibel, Adj.-üof.) sind zum einmaligen Bezug einer Of.-Mütze ohne Gradabzeichen berechtigt. Preis der Mütze Fr. 8.50.

Erhalten den Kapnt leihweise.

Truppen der Füs.-Bat. l, 2, 4, 5, 10, 13, 25, 26, 52, 54, 97, 99, 55, 66, 57, 46, 58, 59, 60 und des Schützen-Bat. 2 erhalten den Blachenstofftornister 14/17.

Adj.-üof. haben das gesamte Gepäck inkl. Soldatenmesser zurückzuerstatten. Die übrigen üof. und die Soldaten behalten diejenigen Gegenstände, die sie bereite gefasst haben.

Der Tornister 75/98 wird nur den unberittenen Trompetern, den Büchsenmachern, Sattlern und Hufschmieden abgegeben, die kein eigenes Pferd und haben infolgedessen kein persönliches Reitzeug fassen.

Erhalten das Putzzeug Mod. 98 aus der Reserve.

Die Offiziersordonnanzen erhalten überdies ein zur Korpsausrflstung gehörendes besonders zusammengestellte Putzzeug.

Die berittenen Dof. inkl. diejenigen der Kavallerie erhalten l Paar blanke Anschnallsporen gegen Rückgabe der früher gefassten. Für die Mannschaft gibt es 3 verschiedene Modelle von Anschnallsporen, d. h. 1. für Kavallerie, 2. für Train, 3. für Of.-Ordonnanzen.

'î der Rekrutenschnle werden alle Hufschmiede nach Kolonne 19 ausgerüstet. Nach bestandenem Kurs und nach erfolgter Einteilung sind die Hufschmiede ihrer Einteilung gemäss auszurüsten, d. h. die Hufschmiede der Kavallerie nach Kolonne 7. Die Hufschmiede der Artillerie- und Genietruppen, ohne diejenigen der Gebirgsartillerie, der Gebirgsscheinwerfer und der Gebirgssappeure erhalten l Paar Anschnallsporen und an Stelle der Fusstruppenhose, des Kaputes nnd der Wadenbuiden, l Reithose mit Besatz, l Reitermantel aus der Reserve und l Paar Ledergamaschen allei übrigen Hufschmiede behalten ihre Ausrüstung nach Kolonne 19.

10 ) Bei den Drag.-Schw. beritten eingeteilte San.-üof. erhalten 2 Reithosen, l Reitermantel und l Paar Stiefel mit blanken Aoschnallsporen gegen Rückgabe der Fusstruppenhose, des Kaputes und der Schuhe.

") Wachtmeister, Korporale und Soldaten mit Ausnahme der berittenen Wachtmeister der Artillerie.

1!

) Adjutant-Uof., Feldweibel und Fonriere.

") Adjutant-Uof., Feldweibel und Fouriere; ferner alle berittenen Wachtmeister, Korporale und Trompeter (ohne Kavallerie); sämtliche Säumer-Uof.; alle Hufschmiede; die Führer-Korporale und Trompeter der Gebirgsartillerie;
die Of.-Ordonnanzen.

") Nur Wachtmeister und Korporale.

1S ) Berittene Wachtmeister, berittene Korporale und berittene Trompeter der Artillerie nnd des Trains; berittene Hufschmied-Uof.; berittene San.-Hof. und -Gefreite der Drag.-Schwadronen.

NB. Die Waffen mit zugehörigem Lederzeug, ferner die Tornistergurten und Garnituren für Tornister und Brotsäcke. sowie die mit 4- bezeichneten Gegenstände werden von der K- T. A. einheitlich beschafft. Jedem Rekruten wird je nach seiner Einteilung l Paar Manch- oder Bcrgschuhe oder l Paar Reitstiefel gratis abgegeben. Er bat ein zweites Paar feldtüchtige hohe schwarze Schnürschuhe, sowie Leibwäsche auf eigene Kosten anzuschaffen.

Inhalt des Mannsputzzeuges: l Kleiderbürste, l Schuhbürste, 50g Fleckenseife, l Nadelbüchschen mit je 10 m feldgrauem Knopflochfadeu Nr. 30 und Nähfaden Nr. 50 und 3 Nadeln, 4 grosse und 2 kleine UniformknSpfe, 4 Steinnussknöpfe 10mm und B btcinuusäknöpfc 13 mrn, l llaumwollappen, l Flancllappen. 2 m Zwickschnur; sämtliche Rekruten erbalten ferner l Schutzdose für das Schuhfettbüchsclicn, l Stück Riemenwachs; Rekruten mit Ledergamaschen l Büchse schwarze Lederwichse; Trompeterrekruten l Büchse Putznomade Diese Fett- und Putzmittcl, sowie die Kuöpfe werden mit den Putzzcugeu durch die K. M. V. den Rekruten verabfolgt. Das Schuhfett wird separat in kleinen Büchschen abgegeben.

957 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

den Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1940 und die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten im Jahre 1940 zu leistenden Vergütungen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Art. 158 Militärorganisation, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vorn 2. Juni 1939, beschliesst:

Art. 1.

o Für die Beschaffung von Kriegsmaterial im Jahre 1940 werden nachbezeichnete Kredite bewilligt, die einen Bestandteil des allgemeinen Voranschlages für 1940 bilden und in diesen einzuschalten sind: II. E. 4. b. Ausrüstung der Offiziere Fr. 531 236 III. A. 3. Bekleidung » 11 211 185 4. Waffen und Munition » 5 858 827 5. Persönliche Ausrüstung » 3 880 741 7. Korps- und Schulmaterial » 18 531 826 IV. Pferde.

A. 2. Eemontendepot, a. 5. Dienstkleider » 101 172 B. Pferderegieanstalt, 5. Dienstkleider » 54 118 Fr. 40 168 605 Art. 2.

Die vom Bunde an die Kantone für 1940 auszurichtenden Vergütungen werden provisorisch entsprechend der Tabelle I der Botschaft festgesetzt.

Das Militärdepartement wird ermächtigt, Preisänderungen entsprechend den Verhältnissen vorzunehmen. Da die von den Kantonen zu beschaffenden Ausrüstungsgegeiistände an die Kriegsmaterialverwaltung abgeschoben und vom Bunde den Kantonen fortlaufend bezahlt werden, wird im Jahre 1940 die Geldzinsvergütung nach Art. 15 der Mannschaftsausrüstungsverordnung nicht ausgerichtet.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1940 und die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten im Jahre 1940 zu leistenden Vergütungen. (V...

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Jahr

1939

Année Anno Band

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23

Cahier Numero Geschäftsnummer

3906

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.06.1939

Date Data Seite

953-957

Page Pagina Ref. No

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