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Bundesblatt 9l. Jahrgang.

Bern, den 12. April 1939.

Band I.

Erscheint wöchentlich. Preis .80 Franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- and Postbestellungsgebühr.

Einrückungsgebühr : 50 Eappen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inserate franko an Stämpfli & de. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über den weitern Ausbau der Landesverteidigung.

(Vom 3. April 1939 Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Am 27. Dezember 1938 unterbreiteten wir Ihnen einen Bericht über den Stand und die Verstärkung der Landesverteidigung. Er enthielt eine Darstellung des planmässigen Ausbaues unserer Landesverteidigung in den letzten Jahren und ein Programm für die uns durch die Verhältnisse aufgenötigte weitere materielle Aufrüstung, im Umfange von 350 Millionen Franken. Wir stellten Ihnen hierüber zu gegebener Zeit entsprechende Kreditbegehren in Aussicht. Dieser Bericht ist von Ihnen zur Kenntnis genommen worden.

Die vorliegende Botschaft für die teilweise Durchführung des dargelegten Programms hält das beim Ausbau unserer Landesverteidigung von jeher befolgte planmässige Vorgehen ein. Wir verlangen deshalb im folgenden Kredite .lediglich für das, was vorläufig für eine zielbewusste Portsetzung unserer Aufrüstung nötig ist, wobei wir in hohem Masse auf die Leistungsfähigkeit unserer Industrie abstellen. Wir möchten vermeiden, dass die laufende Fabrikation vor der Zeit unterbrochen oder umgestellt werden muss, da dies nur zur Verzögerung der späteren Lieferungen, zur Verteuerung des Materials und zu Stö.rungen auf dem Arbeitsmarkt führen würde.

Die weiteren Begehren für die vollständige Durchführung des Programms werden wir Ihnen in einer spätem Botschaft unterbreiten.

I.

In Anlehnung an die Gliederung des Stoffes im eingangs erwähnten Bericht vom 27. Dezember 1938 und in unserer Botschaft vom 7. Juni 1938 über den Ausbau der Landesverteidigung und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit .stellen wir über folgende Sachgebiete Anträge: Bundesblatt. 91. Jahrg. Bd. 1.

43

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1.

2.

3.

4.

5.

Verstärkung der Bewaffnung.

Ausbau der Flugwaffe und der Fliegerabwehr.

Bau neuer Befestigungen.

"Vergrösserung der Munitionsreserven.

Ergänzung des Korpsmaterials und Schaffung genügender Materialreserven.

6. Massnahmen zur Sicherstellung des Bahnbetriebes und des telephonischen Verkehrs.

7. Erstellung militärisch notwendiger Gebäude und Einrichtungen.

Aus naheliegenden Gründen müssen wir auch in der vorliegenden Botschaft auf Einzelheiten verzichten und in dieser Beziehung auf die Akten verweisen.

Um aber in anderer Hinsicht die Botschaft nicht lückenhaft erscheinen zu lassen, sehen wir uns genötigt, zum Teil Augführungen zu wiederholen, die bereits in unserm Bericht vom 27. Dezember 1938 enthalten sind.

Zu den einzelnen Sachgebieten haben wir folgendes zu bemerken: 1. Verstärkung der Bewaffnung.

Wir sehen in erster Linie vor: Vermehrung der Maschinengewehre der Territorialinfanterie und Ersatz der veralteten Modelle durch neue Waffen.

Zuteilung von leichten Maschinengewehren an die Verpflegungs- und Bäckerkompagnien, insbesondere für die Fliegerabwehr.

Erhöhung 'der Tragweite der 12 cm-Haubitzen.

Ersatz eines Teils der alten 12-undl5-cm-Haubitzen durch moderne 15-cmHaubitzen; das alte Material entspricht den Anforderungen, die an unsere Korpsartillerie gestellt werden müssen, nicht mehr. Mit dem freiwerdenden Material sollen Armee-Haubitzregimenter ausgerüstet werden, deren Aufstellung dringend notwendig ist und die für gewisse Aufgaben der Territorialinfanterie zur Verfügung gestellt werden können.

Bei der Artillerie sind die 7,5-cm-Kanonen bereits verschiedentlich verbessert worden, so dass sie noch eine Reihe von Jahren beibehalten werden können. Früher oder später sind sie aber doch zu ersetzen. Im Hinblick darauf, müssen gründliche Studien und eingehende Versuche angestellt werden, mit denen wir schon jetzt beginnen möchten, um bei der Beschaffung jede Überstürzung zu vermeiden.

Ebenso müssen jetzt schon Versuche für einen neuen schweren Minenwerfer durchgeführt werden.

Für die Verstärkung der Bewaffnung haben wir in unserm Bericht vom 27. Dezember 1938 einen Betrag von 41,7 Millionen Franken vorgesehen. Die Kosten für die vorstehend begründeten Anschaffungen und Versuche belaufen sich auf Fr. 17 621 000.

567 2. Ausbau der Flugwaffe und der Fliegerabwehr.

Die notwendige Verstärkung der Flugwaffe bedingt die vermehrte Anschaffung von Kriegsflugzeugen, aber auch eine Vermehrung von Übergangsund Schulflugzeugen; vorderhand soll etwa die Hälfte der in Aussicht genommenen Maschinen beschafft werden. Die Erprobung der in Frage kommenden Flugzeugtypen ist im Gange.

Mit dem Ausbau der Flugwaffe ist naturgemäss auch ein Ausbau der Flugplätze, Werkstätten, Flugzeughallen usw. verbunden.

Zur Durchführung der uns obliegenden Sicherung unseres neutralen Luftraumes bedarf es schon in Friedenszeiten je länger je mehr eines ausreichenden Überwachungsflugdienstes. Die bisherige Organisation stellte einen Notbehelf dar, der so bald wie möglich durch bessere Massnahmen zu ersetzen ist. Die zweckmässigste Lösung ist die Aufstellung eines besondern Geschwaders, das zur Aufgabe hat, in politisch unsichern Zeiten die sofortige Kontrolle der Grenze und die Überwachung des Luftraums zu übernehmen. In normalen Zeiten können die Flugzeugbesatzungen im Eahmen und neben ihrer Ausbildung mit Vorteil für verschiedene Aufgaben verwendet werden. Im Kriege bildet dieses Geschwader eine wertvolle Ergänzung der Flugwaffe.

Die Versuche für die dringend notwendigen Funkgeräte der Fliegertruppe sind nun abgeschlossen, und die Beschaffung sollte umgehend an die Hand genommen werden.

Zu beschleunigen ist ebenfalls die Beschaffung von Fliegerabwehrmaterial : Geschütze, Munition, Scheinwerfer, Horchgeräte, Kommandogeräte usw.

Mit der Schaffung örtlicher Fliegerabwehrorganisationen für Städte und Industrien ist bereits begonnen worden; die daherigen Bestrebungen müssen aber vom Bunde aus durch Übernahme der Ausbildung, Lieferung eines Teils der Munition usw. unterstützt werden.

Die Kosten für diese erste Etappe des Ausbaus der Flugwat'fe und der Fliegerabwehr belaufen sich ungefähr auf die Hälfte der im Bericht vom 27. Dezember 1938 vorgesehenen Kosten von 150 Millionen Franken, d. h. auf Fr. 75 000 000.

3. Bau neuer Befestigungen.

Für den Bau von Grenzbefestigungen standen bisher 52 Millionen Franken zur Verfügung, die demnächst aufgebraucht sein werden. Über die mit diesem Betrag bisher errichteten Anlagen gibt unser Bericht vom 27. Dezember 1988 Aufsehluss.

Ein Teil der noch bestehenden Lücken soll mit Hilfe des in der Vorlage
vom 7. Juni 1988 in Aussicht genommenen Kredites von 89 Millionen Franken möglichst bald geschlossen werden.

Zur notwendigen Ergänzung des Systems der Grenzbefestigungen haben wir mit einem Betrag von 23 Millionen Franken gerechnet. Die Vorbereitungen sind derartig getroffen, dass bei rechtzeitiger Bewilligung der neuen Mittel in den Arbeiten kein Unterbruch entsteht. Dies ist besonders wichtig im Hinblick

568 auf die eingearbeiteten Arbeitskräfte und auf die Beschaffung der schweren Panzerungen, wo die Lieferfristen besonders lang sind.

Hinter dem Gürtel der Grenzbefestigungen muss aber noch mindestens eine weitere Befestigungslinie als Landesbefestigung erstellt werden. Es handelt sich vorläufig hauptsächlich um den Bau von Stützpunkten mit vorwiegend artilleristischer Bestückung. Pur die Erstellung dieser Anlagen haben wir vorerst mit einem Betrag von 70 Millionen Franken gerechnet. Um den Ausbau der wichtigsten Stellungen ungesäumt in Angriff nehmen zu können, sollten mit dieser Vorlage 30 Millionen bewilligt werden. Auch hier ist die frühzeitige Anhandnahme der Arbeiten für die rechtzeitige Fertigstellung der Werke und ihre Armierung von grösster Bedeutung.

Der heute für neue Befestigungen erforderliche Betrag beläuft sich nach diesen Ausführungen auf 53 Millionen Franken.

4. Vergrösserung der Munitiousreserven.

Neben dem in der Vorlage vom 7. Juni 1938 über den Ausbau der Landesverteidigung und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit für die Vermehrung der Munitionsbestände eingesetzten Betrag benötigen wir noch weitere namhafte Kredite; die Vergrösserung der Munitionsbestände ist vor allem deshalb notwendig, weil die Umstellung der Friedensfabrikation auf Kriegsproduktion längere Zeit in Anspruch nehmen dürfte; auch ist nicht ausgeschlossen, dass einzelne Betriebe schon wegen ihrer ungünstigen Lage überhaupt ausfallen werden.

Bei der gesteigerten Waffenfabrikation in den letzten Jahren wurde die Munitionsherstellung im Hinblick auf die Kosten nicht in gleichem Verhältnis gefördert. Diese Lücke musa unverzüglich ausgefüllt werden. Daneben hat sich die weitere Vermehrung von Streuminen, Zündmitteln, Sprengstoffen usw.

als notwendig erwiesen.

Für diese Bedürfnisse benötigen wir von dem im Bericht vom 27. Dezember 1938 vorgesehenen Betrag von 20 Millionen vorläufig Fr. 10 000 000.

5. Ergänzung des Korpsmaterials und Schaffung genügender Materialreserven.

Wir haben in unserm bereits mehrfach erwähnten Bericht darauf hingewiesen, dass unsere Reserven für die Ausrüstung der Truppe in den letzten Jahren stark beansprucht wurden und so rasch als möglich wieder aufgefüllt werden müssen. Hiefür und für die Ergänzung des Korpsmaterials sind vorläufig folgende Anschaffungen erforderlich: Biwakmaterial,
Winterartikel, Leibbinden, Uniformen, übrige persönliche Ausrüstung; Hufbeschlagmaterial; Stegmaterial; Seilbahneinheiten; Sanitätsmaterial; Gebirgsausrüstung; Material für den Gasdienst in der Armee und bei der Zivilbevölkerung; Funkgeräte für Infanterie- und Artillerieverbände; Hindernismaterial für Anlagen im Landesinnern. Die bisherige Zuteilung von

569 Motorlastwagen an die Infanterie für Gepäcktransporte war unzureichend; auch requirierte Fahrzeuge kommen hier kaum in Frage; es wird deshalb die vermehrte Anschaffung von Motorlastwagen nicht zu umgehen sein. Die Vermehrung des Motorfahrzeugparks kommt übrigens einem schon längst dringend gewordenen Bedürfnis entgegen.

Von dem im Bericht vom 27. Dezember 1938 für die Ergänzung des Korpsmaterials und Schaffung genügender Materialreserven insgesamt berechneten Betrag von 33 Millionen Franken sind infolge des mit Bundesbeschluss vom 3. Februar 1939 betreffend Abänderung der Truppenordnung 1936 gewährten Kredites für Neuorganisation der Grenztruppen Fr. 3 385 000 (vgl. die Botschaft vom 27. Januar 1939 betreffend Abänderung der Truppenordnung) abzuziehen. Von dem verbleibenden Betrag von ca. 30 Millionen Franken werden vorderhand Fr. 17 335 000 benötigt.

6. Massnahmen zur Sicherstellung des Bahnbetriebes und des telephonischen Verkehrs.

Neben den Beträgen, welche wir für die Sicherung des elektrischen Betriebs der Bahnen, die Verbesserung von Bahnanlagen zu militärischen Zwecken (Verladerampen usw.) und die Vorbereitung des Telephonzivilnetzes für Kriegsbetrieb in der Vorlage über den Ausbau der Landesverteidigung und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit vorgesehen haben, sind für weitere Massnahmen noch einzusetzen: für Bahnanlagen, inklusive Notbrückenmaterial, und für Telephonverbindungen insgesamt Fr. l 605 000.

7. Erstellung militärisch notwendiger Gebäude und Einrichtungen.

Für den Schutz der Truppen im Hochgebirge muss noch eine Anzah von Kavernen erstellt werden. Ferner ist der Ausbau einiger, vor allem militärisch wichtiger Strassenstücke unverzüglich an die Hand zu nehmen. Für diese Arbeiten ist ein Betrag von Fr. 2 000 000 erforderlich.

Die vorhandenen Garagen für den armeeigenen Motorfahrzeugpark bieten für die neu anzuschaffenden Wagen keinen Eaum mehr. Die heute notwendigen Neubauten erfordern einen Kostenaufwand von Fr. l 000 000.

In der Botschaft vom 7. Juni 1938 betreffend Ausbau der Landesverteidigung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit haben wir die Vermehrung der Proviant- und Fouragemagazine begründet. Die Kosten für die weiterhin zu erstellenden Gebäulichkeiten belaufen sich auf Fr. l 500 000.

Die bereits dargelegte vermehrte Munitionsherstellung bedingt die Lagerung
grösserer Vorräte an Pulver und Sprengstoffen als bisher. Für die Erstellung der notwendigen Magazine ist ein Betrag von Fr. l 500 000 einzusetzen.

Die Beschaffung von Eohmaterial und Halbfabrikaten, sowie von fertigen Teilen hat heute bei der Kriegstechnischen Abteilung einen Umfang angenommen, der dringend einer Vermehrung der Lagerungsmöglichkeiten ruft. Im weiteren sind für die Umgebung von Gebäuden, in welchen explosionsgefähr-

570 liehe Stoffe lagern oder verarbeitet werden, Sicherheitsvorkehren zu treffen.

Kosten insgesamt Fr. 2 500 000.

Die Vermehrung des Artilleriematerials und vor allem die Vermehrung der Munition erfordern neue Zeughausbauten und Munitionsmagazine mit einem Kostenaufwand von Fr. 4 000 000.

Die Verlängerung der Eekrutenschulen von 3 auf 4 Monate hat eine stärkere Belegung der Waffenplätze zur Folge ; ein Teil der Artillerieschulen muss nach Bière verlegt werden, wo aber die Unterkunftsmöglichkeiten nicht ausreichen.

Die Kosten für die zu errichtende Kaserne mit Stallungen, Geschützhalle usw.

belaufen sich auf Fr. l 812 000.

Für die Unterbringung der Truppen auf Luziensteig muss eine neue Unterkunft mit Krankenabteilung geschaffen werden; Umbauten ergäben trotz hoher Kosten keine befriedigenden Verhältnisse. Ferner sind die vollständig ungenügenden Kücheneinrichtungen und die Wasserzufuhr zu verbessern.

Kosten Fr. 296 000.

Zufolge der vermehrten Belegung des Waffenplatzes Thun musste die Verpflegungstruppe verschiedene Eäumlichkeiten (Magazine) an andere Truppen abtreten. Die dadurch erforderlichen Neubauten werden auf Fr. 85 000 zu stehen kommen.

Die Vermehrung der Fahrzeuge für den Motorwagendienst in Thun bedingt eine Vergrösserung der Parkplätze, wobei an Kosten mit Fr. 67 400 zu rechnen ist.

Die Lagerung der empfindlichen Funkgeräte, Fernschreiber, Telephonapparate und -zentralen, optischen Instrumente usw. in den Zeughäusern erfordert besonders eingerichtete Räume, welche heute noch nicht zur Verfügung stehen. Die Kosten für die daherigen Erweiterungsbauten werden sich auf F*. 125 000 belaufen.

In allen diesen neuen Militäranstalten müssen die Massnahmen für den Luftschutz getroffen werden, wofür ein Betrag von Fr. 540 000 benötigt wird.

Zusammenstellung der Kosten für Gebäude und Einrichtungen: Kavernen im Gebirge und Strassenbauten Fr.

2000000 Garagen für neue Motorfahrzeuge » l 000 000 Vermehrung der Armeemagazine » l 500 000 Magazine für Sprengstoffe und Pulver » l 500 000 Bauten und Einrichtungen der Kriegstechnischen Abteilung » 2 500 000 Bauten für die Lagerung von Artilleriematerial und -munition » 4 000 000 Ausbau des Waffenplatzes Bière » l' 812 000 Kaserne auf Luziensteig ' » 296 000 Magazin für Verpflegungstruppe in Thun » 85 000 Parkplatz für Motorwagendienst in Thun
» 67 400 Ausbau von Zeughäusern für die Lagerung bestimmten Materials » 125000 Luftschutz für neue Militärbauten » 540 000 Total für Gebäude und Einrichtungen Fr. 15 425 400

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Zusammenstellung der Kosten für die Vorlage: Verstärkung der Bewaffnung Fr.

Ausbau der Flugwaffe und der Fliegerabwehr » Bau neuer Befestigungen » Vergrösserung der Munitionsreserven » Ergänzung des Korpsmaterials und Schaffung genügender Materialreserven » 6. Massnahmen zur Sicherstellung des Bahnbetriebes und des telephonischen Verkehrs » 7. Erstellung militärisch notwendiger Gebäude und Einrichtungen » 1.

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5.

17 621 000 75000000 58 000 000 10 000 000 17 835 000 l 605 000 15 425 400

Total Fr. 189986400 oder rund » 190 000 000 II.

Die Frage der Kostendeckung wurde bereits in unserm Bericht vom 27. Dezember 1938 unter Erörterung der verschiedenen Möglichkeiten behandelt, wobei wir der Auffassung Ausdruck gaben, dass zur teilweisen Tilgung der ausserordentlichen Aufwendungen des Bundes für die Verstärkung der Landesverteidigung die Erhebung eines W e h r o p f e r s ernstlich geprüft werden sollte; die Arbeiten sind noch nicht zum Abschluss gekommen, vielmehr wird der Bundesrat über die Deckung und Tilgung des verlangten Kredites von 190 Millionen in Verbindung mit der Vorlage über die gesamte Neuordnung des Finanzhaushaltes der Eidgenossenschaft seine Anträge stellen.

Wir empfehlen Ihnen, den dieser Botschaft beigelegten Entwurf zu einem Bundesbeschluss anzunehmen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 3. April 1939.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der V i z e p r ä s i d e n t :

Pilet-Golaz.

Der Bundeskanzler: G. Bovet.

572 (Entwurf.)

Bundesfoeschluss über

die Bewilligung eines neuen ausserordentlichen Militärkredites.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 3. April 1939, beschliesst:

Art. 1.

Für den weitern Ausbau der Landesverteidigung wird dem Bundesrafc ein Kredit von 190 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2.

Der Bundesrat wird ermächtigt, nötigenfalls die nach Art. 23 des Bundesgesetzes vom 21. Juni 1907 betreffend Erfindungspatente der Bundesversammlung zustehenden Bechte auszuüben, soweit das in diesem Bundesbeschluss erwähnte Kriegsmaterial in Frage steht.

Art. 3.

Dieser Beschluss tritt, weil nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dessen Vollzug beauftragt.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über den weitern Ausbau der Landesverteidigung. (Vom 3. April 1939.)

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Jahr

1939

Année Anno Band

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15

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3892

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.04.1939

Date Data Seite

565-572

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