396 Wir ersuchen Sie, das Armeekommando durch eine verständnisvolle Mitarbeit im Sinne des Art. 2 der Verordnung in der Erfüllung seiner schweren Aufgabe unterstützen zu wollen, und wir benutzen diesen Anlass, Sie, getreue, liebe Eidgenossen samt uns dem Machtschutz Gottes zu empfehlen.
Bern, den 26. September 1939.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Etter.
Der Bundeskanzler: G. Bovet.
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Bundesversammlung.
Die gesetzgebenden Räte sind Montag, den 18. September 1989, um 18 Uhr, zur 23. Tagung der 30. Legislaturperiode zusammengetreten.
Die Herbstsession ist am 21. September 1939 geschlossen worden. Die Übersicht der Verhandlungen wird nächstens dem Bundesblatt beigelegt werden.
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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.
(Vom 18. September 1939.)
Disziplinarstrafverfahren für vor der Mobilmachung begangene Verfehlungen werden nicht mehr angehoben und hängige Verfahren nicht mehr zu Ende geführt, wenn der Fehlbare zur Mobilmachung eingerückt ist. Ebenso sind Disziplinarstrafen, die für vor der Mobilmachung begangene Verfehlungen ausgesprochen worden sind, nicht mehr zu vollziehen, soweit sie nicht bereits vollzogen sind.
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Bundesversammlung.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1939
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
39
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
27.09.1939
Date Data Seite
396-396
Page Pagina Ref. No
10 034 087
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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.