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Kreisschreiben des

schweizerischen Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen betreffend die Vermehrung der armeetauglichen Motorlastwagen.

(Vom 24. November 1939.)

Getreue, liebe Eidgenossen!

Die Bundesversammlung hat mit Beschluss vom 5. April 1939 auf Grund unserer Botschaft vom 24. Februar 1939 betreffend Massnahmen zur sofortigen Vermehrung der armeetauglichen Motorlastwagen einen besonderen Kredit bewilligt zum Zwecke der Beitragsleistung an die Halter solcher Motorlastwagen schweizerischer Herkunft, die den von uns festgesetzten Bedingungen entsprechen. Diese Bedingungen haben wir am 30. Mai 1939 festgestellt und den Bundesbeschluss selbst auf den 1. Juni 1939 in Kraft gesetzt.

Wenn wir im Anschluss an diesen Bundesbeschluss das Gesuch an Sie richten, Sie möchten sich an unsern weitern Bemühungen in der Vermehrung der armeetauglichen Motorlastwagen beteiligen, so geschieht das im Bestreben, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln der Wehrbereitschaft unserer Armee zu dienen.

Jeder Kanton führt im Laufe des Jahres mehr oder weniger grosse Arbeiten, zum Teil mit Beiträgen des Bundes, unter Verwendung von Motorlastwagen durch. Wir erblicken nun ein wirksames Mittel zur Vermehrung der armeetauglichen Motorlastwagen darin, dass bei der Vergebung solcher Arbeiten auf die Verwendung von Motorlastwagen schweizerischer Herkunft besonderes Gewicht gelegt und diese gegebenenfalls zur Bedingung gemacht wird. Vom Standpunkt der Landesverteidigung dürfte dieses Vorgehen überall verstanden werden, zumal der Bund selbst den Haltern armeetauglicher Motorlastwagen auf Grund des oben erwähnten Bundesbeschlusses namhafte Beiträge ausrichtet.

Wir appellieren in diesem Sinn auf Ihre freiwillige und verständnisvolle Unterstützung unserer Bestrebungen und benützen den Anlass, um Sie, getreue, liebe Eidgenossen, samt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

Bern, den 24. November 1939.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Etter.

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Der Bundeskanzler:

G. Bovet.

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Kreisschreiben des schweizerischen Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen betreffend die Vermehrung der armeetauglichen Motorlastwagen. (Vom 24. November 1939.)

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1939

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

48

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.11.1939

Date Data Seite

739-739

Page Pagina Ref. No

10 034 139

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