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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen es Bundes.

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Kreisschreiben Nr. 27 Gegenstand :

L a u s a n n e , den 4. Oktober 1989.

Rechtsstillstand während der Mobilisation der Armee (Art. 57 SchKG)

Das schweizerische Bundesgericht an

die kantonalen Aufsichtsbehörden über Schuldbetreibung und Konkurs, für sich und zuhanden der Betreibungs- und Konkursämter.

Tit.

Anlässlich der Mobilisation von 1914 hat das Bundesgericht durch Kreisschreiben vom 21. Dezember 1914 und 8. März 1915 den Betreibungsämtern zur Pflicht gemacht, das Aufhören des Rechtsstillstandes des Schuldners gemäss Art. 57 SchKG, d. h. die Entlassung des Schuldners aus dem Militärdienst, von Amtes wegen festzustellen und sich zu diesem Zwecke mit den kantonalen Militärdirektionen ins Vernehmen zu setzen. Nicht nur haben damals die Erfahrungen gezeigt, dass die vorgesehene Zusammenarbeit zwischen Betreibungsamt und Militärdirektion sehr oft versagte und übrigens mit Kosten für den Schuldner verbunden war, welche richtigerweise eine gesetzliche Rechtswohltat nicht zur Folge haben dürfte, sondern bei erneuter Prüfung hat sich auch .ergeben, dass es der Eechtslage besser entspricht, wenn dem betreibenden Gläubiger aufgegeben wird, die Entlassung des betriebenen Schuldners aus dem Dienste zur Kenntnis des Betreibungsamtes zu bringen. Demgemäss ersuchen wir Sie, die Ihnen unterstellten Betreibungsämter folgendermassen zu instruieren: Von den eingehenden Begehren um Vornahme betreibungsrechtlicher Handlungen, denen zurzeit wegen Eechtsstillstandes des Schuldners gemäss Art. 57 SchKG nicht Folge gegeben werden kann, ist Vormerk zu nehmen; der Rechtsstillstand ist dem Gläubiger mitzuteilen mit dem Beifügen, dass es ihm obliege, dem Betreibungsamt seinerzeit die Entlassung des Schuldners aus dem Dienste anzuzeigen, um die Ausführung des Begehrens zu bewirken. Sind dem Betrei-

423 bungsamt militärischer Grad und Einteilung des Schuldners bereits bekannt oder hat sie der Zustellungsbeamte bei dem Versuch der Zustellung in Erfahrung bringen können, so wird es sie dem Gläubiger in dieser Mitteilung angeben. Erfährt das Betreibungsamt nachträglich auf andere Weise als durch Mitteilung des Gläubigers, dass der Schuldner aus dem Militärdienst entlassen ist, so soll es von sich aus das hängige Begehren vollziehen.

Die in den beiden letzten Sätzen enthaltenen Anweisungen erfolgen der Ordnung halber, ohne dass der Gläubiger hieraus Eechte ableiten kann.

Mit vorzüglicher Hochachtung!

Im Namen des schweizerischen Bundesgerichtes, Der P r ä s i d e n t :

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Robert Fazy.

.Der Gerichtsschreiber: Geering.

Kommission zur Überwachung der Ein- und Ausfuhr.

Das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat am 6. Oktober 1939 eine beratende Kommission zur Überwachung der Ein- und Ausfuhr eingesetzt.

Diese Kommission wurde wie folgt bestellt: Präsident : Herr Minister Dr. Hans Sulzer, Präsident des schweizerischen Handels- und Industrie-Vereins, Winterthur.

Vize-Präsident : Herr Dr. J. Hotz, Direktor der Handelsabteilung, Bern.

Mitglieder: die Herren M. de Coulon, Ständerat, Cortaillod; Dr. E. Feisst, Direktor der Abteilung für Landwirtschaft, Bern; A. Gassmann, Oberzolldirektor, Bern; A. Gattiker, Nationalrat, Eichterswil; E. Grimm, Nationalrat, Bern; Dr. H. Hornberger, Direktor des Vororts des schweizerischen Handelsund Industrie-Vereins, Zürich ; F. Hug, Präsident des Kaufmännischen Direktoriums, St. Gallen; Dr. J. Käppeli, Chef des Kriegs-Ernährungs-Amtes, Bern; Dr. C. Köchlin, Chef der Sektion für Chemie und Pharmazeutika, Bern; Prof.

Dr. E. Laur, Brugg; E. Matter, Chef des Kriegs-Transport-Amtes, Bern; W.Meile, Generaldirektor der schweizerischen Bundesbahnen, Bern; A. Eais, Nationalrat, La Chaux-de-Fonds ; P. Eenggli, Chef des Kriegs-industrie- und Arbeits-Amtes, Bern; F. Eusca, Nationalrat, Chiasso; A. Schirmer, Nationalrat, Präsident des schweizerischen Gewerbeverbandes, St. Gallen; E. Schwarz, Delegierter für Kriegswirtschaft, Bern; E. Stadier, Chef der Sektion für Metalle des Kriegs-Industfie- und Arbeits-Amtes, Bern; M. Troillet, Nationalrat, Sitten; Generaldirektor E. Weber, Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank, Zürich.

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Änderungen im

Bestände der Auswanderungs- und Passageagenturen und ihrer Unteragenten während des III Quartals 1939.

Als U n t e r a g e n t e n sind a n g e s t e l l t w o r d e n : Von der Agentur Zwilchenbart A. G. in Basel: Frey Rudolf in Chur; Von der Agentur Reisebureau Gerri van Spyk A. G. in Basel: Besek Josef in Buchs (St. Gallen); Von der Agentur C. Blenk & Fert in Genf: Spagnoli Jean in Martigny-Ville; Von der Agentur Aktiengesellschaft Danzas & Oie. in Basel:

Wildi Albert in Menziken, Arenson Kurt in Basel.

Als U n t e r a g e n t e n sind ausgeschieden: Von der Agentur Zwilchenbart A. G. in Basel: von Bergen Adolf in Meiringen, Ryser Hans Otto in Biel, Wyss Walter in Solothurn, Grob Oskar in Ölten, Steurer Hans Peter jun. in St. Gallen, Dotta Abele in Airolo, Gicot Paul in Neuenburg, Meyer Paul Olivier in La Chaux-de-Fonds, Frey Rudolf in Chur, Fassbind-Camenzind, Frau Karoline, in Brunnen, Schulthess A. A. in Bern.

Von der Agentur Lloyd-Reisebüro B. Kündig A. G.

vormals A. G. Meiss & Co. in Zürich: Wirth Wilhelm in Bad-Ragaz (verstorben), Jeannet John in Thun.

425 Ihr Domizil haben verlegt: Sorgesa Waldeck (Schweiz-Italien A. G.) von Lugano nach Zürich, Brenni Brenno (Schweiz-Italien A. G.) von Zürich nach Lugano, Buache André (Schweiz-Italien A. G.) von Genf nach Lausanne.

B e r n , den 30. September 1939.

1532

Eidgenössisches Auswanderungsamt.

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen sowie Anzeigen.

Öffentlicher Erbenruf.

(Art. 550 ZGB.)

Das Amtsgericht Solothurn-Lebern hat am 26. Juli 1939 Christian Walker, Sohn des Germann und der Elise geb. Portmann, von Oberdorf, geboren den 5. Februar 1839, als verschollen erklärt.

Die Erben des Verschollenerklärten sind unbekannt. Es ergeht daher an alle erbberechtigten Personen, welche auf den Rücklass des Genannten Anspruch erheben wollen, die Aufforderung, sich binnen Jahresfrist, d. h. bis und mit dem 12. August 1940, beim unterzeichneten Amtsschreiber zum Erbgang anzumelden. Der Abmeldung sind die zivilstandsamtlichen Ausweise beizufügen.

Solothurn, den 9. August 1939.

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(1.)

Der Amtsschreiber von Lebern: Max Kaufmann, Notar.

Ausschreibungen von Bauarbeiten.

Silobau in Frutigen.

Über die eisernen Fenster und Türen und fUr die Kipptore des Getreidesilos in Frutigen wird Konkurrenz eröffnet.

Pläne, Bedingungen und Angebotsformulare liegen bei der örtlichen Bauleitung, Herrn Ingenieur P. Kipfer, Cäcilienstrasse 7, in Bern, und im Bureau der Gesamtbauleitung des Herrn Ingenieur Wyrsch, General Wille-Strasse 10, in Zürich zur Einsicht auf. Es werden keine Angebotsunterlagen per Post versandt.

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Jahr

1939

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41

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.10.1939

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422-425

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10 034 101

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