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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 9. Juni 1989.)

Laut einer Mitteilung der italienischen Gesandtschaft ist Herr Giovanni Tassoni, bisher provisorischer Verweser der italienischen Konsularagentur in Schaffhausen, als Konsularagent gewählt worden. Der Bundesrat hat Herrn Tassoni in dieser Eigenschaft anerkannt.

Dem zum Honorarkonsul von Bolivien in Lausanne, mit Amtsbefugnis über die Stadt Lausanne ernannten Herrn Max Adolfo Arnold wird das Exequatur erteilt.

(Vom 12. Juni 1989.)

Als Delegierter des Bundesrats an dem in Stockholm vom 5. bis 16. August 1989 stattfindenden IX. Kongresse der internationalen Vereinigung für Limnologie (Seenkunde) wird bezeichnet: Herr Dr. med. Huber-Pestalozzi, Arzt, in Zürich.

Herr Eicardo Boza hat dem Bundesrat am 9. Juni 1939 nebst dem Abberufungsschreiben seines Vorgängers, Herrn Victor Andres Belaunde, sein Beglaubigungsschreiben als ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister von Peru bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft überreicht.

(Vom 16. Juni 1939.)

Freiherr Hans Gustaf Beck-Friis hat am 12. Juni 1939 dem Bundesrat nebst dem Abberufungsschreiben seines Vorgängers, Herrn Karl Ivan Westman, sein Beglaubigungsschreiben als. ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister von Schweden bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft überreicht.

Als weiterer Delegierter des Bundesrats au der am 16. bis 22. Juli 1939 in London stattfindenden IV. Weltkonferenz für Krüppelfürsorge wird bezeichnet: Herr J. H. Graz, Direktor des «Secrétariat de l'enfance», in Lausanne.

(Vom 19. Juni 1939.)

Den zum Berufsgeneralkonsul von Jugoslawien in Zürich, mit Amtsbefugnis über die Kantone Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nid-

54 walden, Glarus, Zug, Solothurn, Schaffhausen, Appenzell A.-Eh. und I.-Rh., St. Gallen, Graubänden, Aargau und Thurgau ernannten Herrn Georges Djouritchitch wird das Exequatur erteilt.

Die «Schweiz», Allgemeine Versicherungs-Aktien-Gesellschaft in Zürich, erhält die Konzession zum Betriebe der Elementarschaden-Versicherung in der Schweiz.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Notifikation.

zurzeit unbekannten Aufenthalts.

Auf Grund des gegen Sie eingeleiteten Strafverfahrens, namentlich gestützt auf das am 11. April 1939 durch den Fahndungsdienst der Zollkreisdirektion Lausanne gegen Sie aufgenommene Strafprotokoll, haben wir Sie am 8. Mai 1939 in Anwendung von Art. 74, Ziffern l und 3; 76, Ziffern l und 2; 77, 82, 85 und 91 des Bundesgesetzes vom 1. Oktober 1925 und Art. 84, 85 und 51 des Bundesratsbeschlusses über die Besteuerung des Tabaks vom 24. Dezember 1937 wegen Schmuggels von Zigarettenpapier zu einer Busse von Fr. 797.58 verurteilt. Ausserdem schulden Sie den einfachen umgangenen Zoll von Fr. 10.66, die hinterzogene Abgabe auf Zigarettenpapier von Fr. 189, die statistische Gebühr von Fr. l. 20 sowie die Untersuchungskosten von Fr. 9.95. Insgesamt bleibt Ihnen mithin ein Betrag von Fr. 1008.89 zu bezahlen.

Die Strafverfügung wird Ihnen hiermit eröffnet. Sie können die Höhe der Busse binnen 30 Tagen seit der Veröffentlichung der vorstehenden Notifikation durch Beschwerde beim eidgenössischen Finanz- und Zolldepartement in Bern anfechten.

Bern, den 12. Juni 1939.

1323

Eidgenössische Oberzolldirektion.

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Notifikation.

An Blondel Henri, Handlanger, geboren am 18. Januar 1899, zuletzt wohnhaft gewesen in Grassier, zurzeit unbekannten Aufenthalts.

Auf Grund des gegen Sie eingeleiteten Strafverfahrens, namentlich gestützt auf das am 11. Mai 1939 durch das Zollamt Grassier gegen Sie aufgenom-

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1939

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

25

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.06.1939

Date Data Seite

53-54

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10 033 995

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