127

(Vom 20. Januar 1939.)

Dem Kanton Luzern wird für die Verbauung und Aufforstung in der Gemeinde Schwarzenberg ein Bundesbeitrag bewilligt.

Dem zum Berufskonsul von Spanien in Genf, mit Amtsbefugnis über die ganze Schweiz ernannten Herrn Gonzalez Lopez wird das Exequa tur erteilt.

Als Adjunkt der Justizabteilung des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (Leiter des Amtes für das Handelsregister) wird gewählt: Herr Fritz von Steiger, von Bern, bisher juristischer Beamter I. Klasse.

Als I. Adjunkt des Bundesamtes für Sozialversicherung wird gewählt : Herr Dr. Hans Hünerwadel, von Lenzburg, zurzeit II. Adjunkt dieses Amtes.

(Vom 24. Januar 1989.)

Der am 27. Dezember 1988 bestellten eidgenössischen PharmakopöeKommission wird als Experte ein Vertreter der chemisch-pharmazeutischen Industrie zugeteilt.

1147

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, # S T #

Kreisschreiben des

eidgenössischen Politischen Departements an die Kantonsregierungen betreffend die Beiträge an die schweizerischen Hilfsgesellschaften und fremden Asyle im Auslande für das Jahr 1938.

(Vom

18. Januar 1939.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wie alle Jahre, beehren wir uns, Ihnen im nachstehenden Bericht zu erstatten über die Tätigkeit schweizerischer Hilfsgesellschaften, Heime und fremder Wohltätigkeitsinstitutionen im Auslande zugunsten unserer hilfsbedürftigen Landsleute.

128 Das beiliegende Verzeichnis gibt Ihnen Aufschluss über die im Jahre 1937/88 von diesen Anstalten entfaltete Unterstützungstätigkeit sowie über die ihnen gewährten Beiträge des Bundes und der Kantone.

Die uns für den genannten Zweck zur Verfügung gestellten Mittel betrugen : 1937

von selten des Bundes von Seiten der Kantone . . . .

1938

Fr.

Fr.

45000 31 625 76 625

45000 31 325 76 325

Im Vergleich zum Vorjahre sind mithin die 1938 verfügbaren Kredite nur um Fr. 300 zurückgegangen, so dass an der diesjährigen Verteilung der Beiträge an die erwähnten Hilfswërke keine wesentlichen Änderungen vorgenommen werden mussten.

Die Beiträge werden gestützt auf die uns im Laufe des Jahres von den Hilfswerken zugesandten Abrechnungen festgesetzt, wobei die Summe der von diesen Werken im Berichtsjahre verausgabten Unterstützungsgelder sowie der jeweilige Stand des Vereinsvermögens für die Berechnung der Subvention massgebend sind. Dank dem Umstände, dass auch in diesem Jahre wiederum eine beträchtliche Zahl von Werken, die sich in finanziell günstigen Verhältnissen befinden, auf jegliche Beihilfe verzichtet haben, waren wir in der Lage, namentlich denjenigen Hilfsvèreinen und Heimen beizuspringen, deren Hilfstätigkeit in bedeutendem Masse in Anspruch genommen war und deren Mittel nicht ausreichten, um den Ansprüchen ohne die Hilfe der Heimatbehörden gerecht zu werden.

Wir geben gerne der Hoffnung Eaum, dass Sie diesem gemeinnützigen Werke Ihre wertvolle Unterstützung auch weiterhin werden angedeihen lassen und dass die von Ihnen gewährten Beiträge, sofern sie wegen der Ungunst der Zeit in den letzten Jahren mehr oder weniger abgebaut wurden, zum Wohle unserer notleidenden Landsleute im Auslande nach Möglichkeit wieder erhöht werden.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

Bern, den 18. Januar 1939.

Eidgenössisches Politisches Departement: Motta.

129 Beiti âge der Kantone zugunsten der schweizerischen Wohltätigkeitsgesellschaften und Asyle im Anstände Zürich Bern Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus Zug Freiburg Solothurn Basel-Stadt Basel-Land Schaffhausen Appenzell A.-Rh Appenzell I.-Rh St. Gallen GraubUnden Aarsau Thuraau Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf

. . . .

. . .

Total

Beiträge für

1937

1938

Fr.

6900 4000 1200 200 500 250 200 800 240 585' 1000 2000 1000 700 700 150 2500 1000 2400 1200 1 800 1 500 300

Fr.

6900 4000 1200 200 500 250 200 800 . 240 585 1000 2000 1000 700 700 150 2500 1000 2400 1 200 1 500 1 500 300

500 31625

500 31325

130 Angaben über die schweizerischen Hilfsgesellschaften, gemäss den übermittelten Abrechnungen

1936

1937

1. Gesamtzahl der Vereine, die Abrechnungen übermittelt h a b e n . . . .

172

172

2. Gesamtvermögen dieser Vereine 3. Gesamtsumme der von diesen Vereinen an Landsleute gewährten Unterstutzungen. . . -.

Rechnungsjahre

Fr. 4 349 455 Fr. 4 351 680

,,

620 081

,,

546 935

4. Zahl der Vereine, die auf einen Beitrag verzichtet haben

67

62

5. Zahl der auf Grund ihrer Abrechnungen unterstützten Vereine

105

110

a. Total der von diesen Vereinen gewährten Unterstützungen .

b. Total der diesen Vereinen gewährten Bundes- und Kantonssubventionen

Fr.

449 546 Fr. 334046

53 655

51 275

131 Angaben über die schweizerischen Heime und Asyle, gemäss den von ihnen übermitteilen Abrechnungen

1930

1937

1. Gesamtzahl der Heime und Asyle, die eine Abrechnung übermittelt haben

5

6

2. Zahl der auf Grund ihrer Abrechnung unterstützten Anstalten.

5

6

3. Gesamtvermögen dieser Anstalten .

Fr. 179 241

Fr. 166 210

4. Gesamtverpflegungskosten der Pensionäre dieser Anstalten . . . .

52317

59446

5. Gesamtbetrag der diesen Anstalten gewährten Bundes- und Kantonssubventionen

15550

17900

Rechnungsjahre

Angaben Über die fremden Asyle, gemäss den Ton ihnen Übermittelten Abrechnungen

1986

1937

1. Zahl der Asyle, die eine Abrechnung übermittelt haben

26

24

2. Zahl der unterstützten Asyle

25

24

. .

Rechnungsjahre

3. Mutmasslicher Betrag, der den Asylen dadurch entgangen ist, dass sie Schweizerbürger unentgeltlich oder zu Vorzugspreisen verpflegt haben .

Fr. 53 125

Fr. 54 071

4. Gesamtbetrag der den Asylen gewährten Bundes- und Kantonssubventionen

7420

7150

132

Nach Landern geordnete statistische Angaben betreuend die Schweiz. Hilfsgesellschaften und Heime im Auslande.

Ansässige Schweizer

Länder

,, (Afrika) .

Dänemark . . .

Deutschland ' ) . .

Estland Finnland Frankreich (Afrika)

. .

. .

. .

. .

Grossbritannien . ~. . .

,, (Kanada) (Afrika).

,, (Asien) .

,, (Australien) Italien Jugoslawien Lettland .

. . . .

Niederlande ,, (Indien) . .

Polen Schweden .

. .

Spanien2) Tscheche-Slowakei . . .

Ungarn Vereinigte Staaten . . .

,, ,, (Philippinen) Argentinien Chile Kolumbien Kuba Mexiko Paraguay Peru Salvador Venezuela .

. . . .

China3 Iran ) . . . . .

4

Siam ) 1167

'

6600 200 285 53000 170 310 100 000 5040 300 15700 4500 1770 680 1500 16700 340 210 1340 570 850 380 1480 220 2000 920 550 43000 300 13200 160 4600 1550 530 150 730 340 350 120 350 150 500 140 270 40 282 095

Zahl dir Schweiz.

Hilf!-

werkt 4 1 1 51 1 1 33 6 2 4 2 5 4 3 10 1 1 2 1 1 2 1 1 4 1 2 14 1 5 1 5 4 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 188

Vermögen Gewährte der Schweiz.

UnterHilfswerke stützungen Fr.

Fr.

17394 7126 2949 73 26390 2000 166 302 141 677 191 379 12530 98196 215 299 10738 7331 5074 - 7171 524 967 86792 . 6471 2291 828 207 26092 41 879 3436 27461 395 65611 237 648 ·5986 1602 3495 770 75580 4394 3339 1599 1235 9040 23437 2334 20851 4398 1287 575 1276 3738 1 122 244 17206 835 570 1278 201 610 98669 4906 4104 747 14105 354 320 2975 8680 12625 37375

1204 6772 81523 1670 21143 210 3779 10611 470 843 1402 1875 5055 1133 499 1874

29957

841

4517890

606 381

Subventionen Fr.

1290 175 450 18940 375

22370 1270 450 4100 1550 800 350 5380 700 700 175 400 800 100 900 400 5400 100

1200 350

250 200

69175

NB. Als Basis für die Bereoli nnng der Unterstützungen und Vermögenswerte wurde auf den Umrechnungskur s abgestellt, der in den Abrechnungen der Hilfswerke aufgeführt worden ist. W o keine diesbezüglichen Angaben vorlagen, wurde das Kursbulletin vom l. Janua r (Beginn des Rechnungsjahres) zur Anwendung gebracht.

8 ') einschl. Österreich.

) Bericht bei Abschluss nicht eingegangen.

') Keine Angaben erhältlich.

·} Keine Angaben erhältlich.

133

Vollzug des Berufsbildungsgesetzes.

Nachgenannten Personen sind auf Grund bestandener Prüfung folgende gesetzlich geschützte Titel gemäss den Bestimmungen der Art. 42--49 des Bundesgesetzes über die berufliche Ausbildung verliehen worden: A. Karosseriespenglermeister.

1. Martin Wilhelm, in Bern 2. Naef Werner, in Bern 3. Stuber Fritz, in Aarwangen

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

B. Diplomierter Elektro-Installateur.

Appenzeller Heinrich, in Zürich 8. Rickenbacher Carl, in Zürich Eichenberger Adolf, in Bern 9. Schmitter Paul, in Zürich Hotz Hans, in Zürich 10. Schneebeli Arthur, in Zürich Jenny Robert, in Döttingen 11. Sidler August, in Cham Maag Gottfried, in Zürich 12. Stutz Heinrich, in Steckborn Mezger Walter, in Wädenswil 13. Sutter Emil, in Ölten Patscheider August, in Zürich 14. Tanner Hermann, in Basel

C. Schreinermeister.

1. Farina Armand, in Genf 4. Pecoud Gérard, in Le Brassus 2. Iten Adolphe, in Sitten 5. Seylaz Marcel, in Neuenburg 3. Moraz René, in Montreux 6. Verzotti Alfred, in Romont D. Diplomierter 1. Aeberhard Albrecht, in Bümpliz 2. Amez-Droz Alexander, in Bern 3. Babey Arthur, in Pruntrut 4. Blatter Thomas, in Bern 5. Blattner Max, in Thun 6. Blattner Paul Hans, in Bern 7. Fisch Hans, in Dombresson 8. Frei Hermann, in Oberegg 9. Frick Johann Jakob, in Glarus 10. Fritsche August, in Bern 11. Gamboni Hans, in Sargans 12. Gerber Theodor, in Bern 13. Gygax Ferdinand, in Court 14. Hagin Ernest, in Bern

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

E. Diplomierter Bamert Alois, in Siebnen Bertschy Roger, in Bern Besson Alfred, in Vevey Dreyer Walter, in Zürich Parinoli Jean, in Bern Freddel Emile, in Territet Hofer Walter, in Ölten

Herrencoiffeur.

15. Heck Joseph, in Bern 16. Hoerndli Robert, in Bern 17. Oppliger Werner, in Bern 18. Pittet Edgar, in Bern 19. Ruprecht Ernst, in Laupen 20. Sager Fritz, in Münchenbuchsee 21. Schenk Werner, in Neuenegg 22. Schmutz Fritz, in Ostermundigen 23. Schneider Fritz, in Thun 24. Süssmeier Hans, in Bern 25. Widmer Willy, in. Bern 26. Weber Werner, in Langnau i. E.

27. Zinder Fernand, in Serrières (Neuenburg) Damencoiäeur.

8. Imhoff Maurice, in Bern 9. Kleiner Jean, in Bern 10. Mächler Max, in Burgdorf 11. Marschall Adolf, in Bern 12. Müller Andreas, in Basel 13. Räber Georges Josef, in Bern 14. Zuber Karl, in St. Moritz

134 F. Hafnermeister.

1. Andres Karl, in Frauenfeld 7. Meister Gottfried, in Amriswil 2. Buschauer Joseph, in Buchs (St. Gai8. Oppliger Johann, in Heimberg len) 9. Staub Walter, in Buch-Egnach 3. Fuchs Hermann, in Gais 10. Strässler Emil, in Stäfa 4. Fuchs Werner, in Gais 11. Walzer Gottlieb, in Roggwil (Thur5. Landtwing Gustav, in Zug gau) 6. Luchsinger Nikiaus, in Schwanden 12. Zurflüh Ernst, in Ersigen (Glarus) Bern, den 25. Januar 1939.

1147

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit.

Verzeichnis Nr. 5 des von der Eidg. Materialprüfungs- und Versuchsanstalt geprüften und für den Handel freigegebenen Luftschutzmaterials.

(Bundesratsbeschluss vom 7. Mai 1935 über die Überwachung der Herstellung und der Einfuhr von Luftschutzmaterial.) Reglement vom 18. November 1935 für die Durchführung des vorgenannten Bundesratsbeschlusses.

Auf Grund der vorgenommenen Prüfungen sind im Jahre 1938 von der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Versuchsanstalt für die Verwendung im zivilen Luftschutz zugelassen worden: 1. «Fatra»-Gasmaskenfilter.

Gasmaskenmundf ilter, hergestellt von der Fatra A G., N a p a j e d l a (Tschechoslowakei), vertreten durch Bata Schuh AG., Möhlin (Aargau).

Zulassungszeugnis vom 21. März 1938.

2. «Kleines Fega-Gasmaskenfilter.» Gasmaskenmundf ilter, kleines Modell, im übrigen dem «Fega »-Filter der Typenprüfung Nr. 8116 a vom 31. März 1937 entsprechend. Hergestellt von der Fega, Gesellschaft für Feuer- und Gasschutz AG., Zürich.

Zulassungszeugnis vom 23. März 1938.

3. Kollektivraumfilter System Dräger.

Hergestellt von der Firma Drägerwerke Lübeck, Deutschland, vertreten und in Lizenz für die Schweiz fabriziert durch Fega, Gesellschaft für Feuer und Gasschutz AG., Zürich.

Zulassungszeugnis vom 12. Oktober 1938.

4. Kollektivfilter-Anlage S. I. C. A.

Hergestellt von der S. I. C. A. A. Gas- und Luftschutz AG., G e n f Vernier.

Zulassungszeugnis vom 28. Dezember 1938.

135

5. Kollektivfilter-Anlage System Luwa.

Hergestellt von der Firma Etablissement Schneider, Paris, vertreten und für die Schweiz in Lizenz fabriziert durch Luwa AG., Zürich. .

Zulassungszeugnis vom 80. Dezember 1988.

Von den Gasmasken und Filtern werden von jeden neu hergestellten oder in der Schweiz eingeführten Serien Muster stichprobenweise auf die Übereinstimmung mit der untersuchten Type geprüft. Sämtliche für den Handel freigegebenen Masken und Filter werden mit einem der folgenden Stempel versehen:

EM + PA geprüft

oder M ' »

Die zum Verkauf gelangenden Kollektivfilter und Kollektivfilteranlagen werden vorgängig oder bei der Abnahme an Ort und Stelle auf ihre Übereinstimmung mit den Eesultaten der Typenprüfung kontrolliert.

Zürich, den 4. Januar 1989.

1147

Eidgenössische Materialprüfungs- und Versuchsanstalt.

Verschollenheitsruf.

Die Geschwister Bayer Luise, Maria Rosina und Rosa, Jakob Friedrichs von Wintersweiler, Amt Lörrach in Deutschland, unbekannten Aufenthaltes, von welchen seit mehr als 10 Jahren keine Nachrichten eingetroffen sind, werden hiermit aufgefordert, sich innert Jahresfrist beim Unterzeichneten mündlich oder schriftlich zu melden, ansonst über sie die Verschollenheit erklärt wird.

Die gleiche Aufforderung ergeht an jedermann, der über die Vermissten Nachrichten zu geben imstande ist.

S o l o t h u r n , den 16. Januar 1939.

(2.).

Der Amtsgerichtspfäsident von Bucheggberg-Kriegstetten : 1U7

Dr. B. Bachtler.

136

Schweizerische Unfallversicherungsanstalt in Luzern.

. Aufruf im Sinne von Art. 89 des Unfallversicherungsgesetzes vom 13. Juni 1911.

Frau Anna Elisabeth Meier geb. Bill, geboren am 11. Februar 1855, sowie ihr Sohn Arnold Emil, geboren am 6. Dezember 1886, von Trüb (Bern), werden hiermit aufgefordert, sich binnen sechs Monaten schriftlich oder mündlich bei der unterzeichneten Direktion zu melden, ansonst Verwirkung der ihnen aus dem Unfalltode des Meier Richard (Grossohn bzw.

Sohn) eventuell zustehenden Rentenansprüche eintritt.

L u z e r n , den 23. Januar 1939.

1147

Schweizerische Unfallversicherungsanstalt, Der Direktor: Bohren.

Nachtrag zxim "Verzeichnis *) der

Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Art. 885 ZGB und Verordnung vom 30. Oktober 1917 betreffend die Viehverpfandung befugt sind, im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft als Pfandgläubiger Viehverscbreibungsverträge abzuschliessen : Neue Ermächtigung: Kanton Freiburg.

38. Caisse de crédit mutuel d'Ecuvillens.

B e r n , den 24. Januar 1939.

1147

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

*) Bundes«. 1918, III, 494 ff.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Jahr

1939

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1

Volume Volume Heft

04

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.01.1939

Date Data Seite

127-136

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10 033 862

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