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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Vergrösserung des Verwaltungsgebäudes der Generaldirektion PTT an der Speichergasse in Bern.

(Vom 14. April 1939.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Mit Botschaft vom 12. Dezember 1930 ist angesichts des Ungenügens der Räumlichkeiten im Verwaltungsgebäude der Telegraphen- und Telephonverwaltung an der Speichergasse in Bern und der dazugehörenden Hof fläch en auf die Notwendigkeit hingewiesen worden, den bedeutend angewachsenen Bedürfnissen des Telephon- und Eadiodienstes vermehrten Baum zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Behufe wurde die vorsorgliche Erwerbung der anstossenden Liegenschaft, des alten Naturhistorischen Museums, beantragt.

Mit Beschluss vom 20. März 1931 hat die Bundesversammlung für den Ankauf der genannten Museumsliegenschaft einen Kredit von Fr. l 310 000 bewilligt ; die Liegenschaft ist in den Besitz der PTT-Verwaltung übergegangen.

In Erwartung des kommenden Um- bzw. Neubaues wurden die Bäumlichkeiten des Museumsgebäudes seither bestmöglich als Materialmagazine, sowie als Laboratorien für technische Versuche und zur Aufbewahrung von Apparaten aller Art verwendet. In der Zwischenzeit ist das Verwaltungsgebäude an der Speichergasse in seinem obern Teil durch Feuer zerstört worden. Dieses Gebäude musste vor allem andern möglichst rasch wieder instand gestellt werden, wobei die Gelegenheit benützt wurde, den zerstörten Estrich durch einen voll ausgebauten 5. Stock zu ersetzen. Dadurch ist die Weiterbehandlung der Frage, in welcher Weise die Museumsliegenschaft den Zwecken der Verwaltung am besten nutzbar gemacht werden könne, etwas zurückgestellt worden. Nachdem aber durch den Ausbau des Verwaltungsgebäudes an der Speichergasse ein wesentlicher Zuwachs an Bureauräumlichkeiten nicht erzielt werden konnte, weil der grössere Teil Diensten überlassen werden musste, die ihre bisherigen

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Eäume im Hauptpostgebäude zur Unterbringung der neuen automatischen Telephonzentrale abtreten mussten, war es an der Zeit, die unterbrochenen Studien und Projektierungsarbeiten wieder fortzusetzen. Denn inzwischen hatten auch die Bedürfnisse der TT-Verwaltung und insbesondere jene der Baumaterialverwaltung weiter zugenommen, als Folge des erfreulichen Anwachsens des Telephonverkehrs (Zahl der Telephonteilnehmer 1930 = 215 000, 1938 = 296 000). Dazu kommt, dass ein Teil der Arbeitsräume im Verwaltungsgebäude Speichergasse (Keller- und Brdgeschossräume) vom eidgenössischen Fabrikinspektorat bereits wiederholt ernstlich beanstandet wurde. Die Weiterführung der Projektstudien zeigte bald, dass ein Umbau des Museumsgebäudes keine befriedigenden Verhältnisse zu schaffen vermöchte. Zudem mussten die Umbaukosten die überschlagsmässigen Schätzungen erheblich übersteigen. Die Überprüfung eines von der Direktion der eidgenössischen Bauten im Jahr 1933 bearbeiteten Umbau- und Erweiterungsprojektes ergab, dass sich die Kosten auf Grund der heutigen Verhältnisse auf mindestens Fr. l 620 000 stellen würden. Trotzdem aber könnten weder zweckmässige Werkstatt- und Magazinräume noch genügend grosse Garagelokale erzielt werden. Insbesondere sind die Stockwerkhöhen des Museumsgebäudes mit 5,6 m im Erdgeschoss und 5,4 m im 1. Stock einerseits zu gross und reichen anderseits auch nicht für eine rationelle Unterteilung durch Zwischenböden aus. Das nähere Studium dieser Baufrage Hess unzweideutig erkennen, dass ein Umbau des Museumsgebäudes trotz der hohen Kosten nur eine unbefriedigende Lösung darstellen würde.

Dabei ist zu beachten, dass neben den eigentlichen Umbaukosten noch erhebliche Auslagen für die Instandstellung der Fassaden erforderlich wären, da diese der unabgeklärten Bauabsichten wegen unverändert belassen worden sind, um unter Umständen unnütz werdende Ausgaben zu vermeiden.

Bei dieser Sachlage war es gegeben, auch den Abbruch des Museumsgebäudes und die Erstellung eines den Erfordernissen entsprechenden Neubaues in die Studien einzubeziehen. Auch der Umstand, dass die übrigen eidgenössischen Gebäude in Bern allseits voll besetzt sind und die Bundeszentralverwaltung schon seit Jahren genötigt ist, ihre wachsenden Platzbedürfnisse durch Miete privater Räumlichkeiten in den verschiedenen Teilen der Stadt
zu decken, wies auf diesen Weg hin. Die Wirtschaftsmassnahmen wie auch der Ausbau der Landesverteidigung haben inzwischen den Bedarf an Arbeitsräumen noch vermehrt. Gegenwärtig stehen in Bern 65 Wohnungen mietweise für Bureauzwecke des Bundes In Verwendung. Diese Lokale können aber in den wenigsten Fällen rationell ausgenützt werden. Die natürliche Belichtung der Wohnräume erweist sich für Bureauzwecke vielfach als ungünstig oder ungenügend, und die Nebenräume, wie Küchen, Badzimmer, Speisekammern usw., können in den wenigsten Fällen verwertet werden. In diesen Verhältnissen lag der Grund, dass man bereits im Jahr 1933 beabsichtigte, auf der dem Bund gehörenden Liegenschaft an der Ecke Amthausgasse-Inselgasse-Theodor Kochergasse ein neues Gebäude für die Bundeszentralverwaltung zu erstellen. In Nachachtung der Bestimmungen von Art. 23 des Finanzprogramms 1936

664 (BB. 81. Januar 1936), wonach für Neu- und Umbauten, Strassen- und Wasserbauten, Gebäudeunterhalt und bauliche Arbeiten in gemieteten Gebäuden nicht mehr als 4,5 Millionen Franken ausgegeben werden sollen, durfte die Direktion der eidgenössischen Bauten im Bauvoranschlag indessen nur die dringlichsten, unabweislichen Baubegehren aufnehmen. Der Bau eines Bureauhauses für die Zentralverwaltung musste vorläufig verschoben werden.

Heute könnte das Post- und Eisenbahndepartement in dem Sinne mit dem Departement des Innern zusammenarbeiten, dass das für die PTT-Verwaltung erforderliche neue Gebäude so angelegt würde, dass auf eine Beihe von Jahren hinaus Platz für die Unterbringung verschiedener Dienste der Bundeszentralverwaltung geboten würde. Natürlich wurde auch geprüft, ob es nicht vorteilhafter wäre, nur die Bedürfnisse der PT T-Ver waltung allein zu decken. In diesem Falle wäre statt der beim Gemeinschaftsprojekt vorgesehenen zwei Sgeschossigen Flügelanhauten mit einem voll ausgebauten Flügel auszukommen; der andere Flügel erhielte vorläufig nur Untergeschoss, Erdgeschoss und 1. Stock, musste aber von Anfang an doch so erstellt werden, dass der spätere Aufbau möglich wäre. Bei einem solchen etappenweisen Vorgehen ergäben sich aber im Endausbau Mehrkosten von ca. Fr. 200 000. Zudem würde sich die ganze Gebäudegruppe während der Zeit bis zum Vollausbau recht unschön ausnehmen; beim letztern musste ferner der Hof während ca.

l % Jahren mindestens zu einem Drittel mit Gerüsten und Baumaschinen überstellt werden, wodurch der Verkehr der TT-Magazine, sowie der Garagebetrieb stark behindert würden. Bei dieser Sachlage erscheint es in jeder Hinsicht zweckmässiger, die beiden Flügelanbauten an das Verwaltungsgebäude Speichergasse wie auch den Zwischenbau längs der Ferdinand Hodlerstrasse von Anfang an voll auszubauen. Das vorliegende Projekt ist in diesem Sinn von der Direktion der eidgenössischen Bauten im Benehmen mit den Baufachleuten der PT T-Verwaltung ausgearbeitet worden. Der Nordwestflügel sowie Keller, Erdgeschoss und 1. Stock des Südostflügels sollen den Bedürfnissen der Telegraphen- und Telephonverwaltung dienen; die obern Geschosse des Südostflügels stehen für die Dienste der Bundeszentralverwaltung zur Verfügung.

Der N o r d w e s t f l ü g e l enthält Untergeschoss, Erdgeschoss und 6
obere Stockwerke, die alle soweit als möglich direkt mit den Stockwerken des bestehenden Verwaltungsgebäudes an der Speichergasse in Verbindung gebracht werden. Die einzelnen Stockwerke finden wie^ folgt Verwendung: Untergeschoss : Heizungsanlage mit Maschinen und Kohlenraum, Schlosserei.

Erdgeschoss: grosser Packraum mit Nebenräumen.

1. S t o c k : Apparatenmagazin mit Bureau.

2. Stock: Verschiedene Materialprüflokale, Bureaux und Mechanikerraum.

3. Stock: Eäume der Telegraphen- und Badiosektion.

4. Stock: Museum und Konferenzzimmer, Starkstrominstallationen, Tarifwesen.

5. und 6. S t o c k : Laboratorien der Versuchssektion.

665 Auch der S ü d o s t f l ü g e l , bestehend aus Untergeschoss, Erdgeschoss und 6 weitem Stockwerken, erhält direkte Verbindung mit den Stockwerken des Gebäudes Speichergasse und weist auf, im Untergeschoss: Archivräume, sowie Bäume für die Akkumulatoren und Ladestation, Lufschutzräume (eventuell im Nordwestflügel oder unter dem Hof).

Erdgeschoss: Schreinerei, Garagen und Werkstätte, Bureaux.

1. S t o c k : Beparaturwerkstätte mit besondern Lokalen für Spulerei, Spritztröckneraum, Schweisserei, Vernicklerei, Poliererei.

2.--6. Stock: sind verfügbar für die Zwecke der Bundeszentralverwaltung.

Im 5. Stock ist eine Wohnung für den Hauswart vorgesehen.

Verbindungsbau : Untergeschoss: Maschinen- und Kompressorenraum.

Erdgeschoss.bildet Ein- und Ausfahrt zum Hot.

I . S t o c k : Apparatenrnagazine.

Zwischen den beiden Flügelbauten ergibt sich ein geräumiger Hof, der auf das Niveau der Kellerräume im bestehenden Verwaltungsgebäude zu liegen kommt und damit ermöglichen wird, die bisherigen Kellerräume besser zu Magazinzwecken auszunützen.

Das Neubauprojekt wird folgende Aufwendungen erfordern: 1. Abbruch der bisherigen Gebäude Fr. 141000 2. Neubau Westflügel und Verbindungsbau » l 181 500 3. Neubau Ostflügel » l 292 500 4. Kanalisations- und Umgebungsarbeiten : » 97 000 5. Umbauarbeiten im bisherigen Verwaltungsgebäude . . . . » 112 000 6. Bauleitung und Verschiedenes » 76 000 Fr. 2900000 Ein Vergleich des seinerzeitigen Projektes für den Umbau des Museumsgebäudes mit dem vorliegenden Neubauprojekt ergibt folgendes Bild: Umbauprojekt

1. Bodenfläche der neu bereitzustellenden Lokale (Treppen und Gänge inbegriffen) davon sind vorläufig verfügbar für Zwecke anderer Verwaltungen (Treppen und Gänge inbegriffen) 2. Kubikinhalt der neuen Dienstlokale (Treppen und Gänge inbegriffen) 3. Verfügbare Hofflächen Gesamtkosten Bundesblatt.

91. Jahrg. Bd. I.

4 600 m2 -- 18000 m3 1200 m2

Neubauprojekt

8 700 m2 2 800 ma 26000 m3 1250 ma

(auf 2 verschiedenen Bodenhöhen verteilt:)

(auf gleichem Niveau:)

Fr. l 620 000

Fr. 2 900 000 50

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Der Anteil der an die Bundeszentralverwaltung zu vermietenden Bäume an den veranschlagten Gesamtbaukosten von Fr. 2 900 000 entspricht einem Betrag von voraussichtlich rund Fr. 880 000. Die Zusammenstellung zeigt, dass durch die Ausführung des Neubauprojektes eine fast doppelt so grosse nutzbare Fläche an Diensträumen (8700 statt 4600 m2) geschaffen werden " kann, die den Bedürfnissen für lange Zeit genügen dürfte. Dadurch, dass die Eaumreserve von ca. 2800 m2 der Bundeszentralverwaltung zur Verfügung gestellt werden kann, wird eine angemessene Verzinsung des Kapitalanteils von vorneherein gewährleistet, ohne dass die Betriebskosten der Bundeszentralverwaltung vermehrt würden. Bei der Ausführung des Umbauprojektes dagegen ergäben sich von Anfang an knappe oder gar ungenügende Unterkunftsverhältnisse. Ein Baumgewinn von ca. 4000 m2 Bodenfläche ginge verloren, der. sich nachher kaum mehr verwirklichen lassen würde.

Die Ausführung des vorliegenden Projekts wird ferner in erfreulichem Masse Gelegenheit zur Beschaffung von Arbeit während längerer Zeit bieten.

Die Inanspruchnahme des Baukredites wird sich auf mindestens 3 Jahre verteilen.

Gestützt auf unsere Darlegungen beehren wir uns, Ihnen den nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss zur Genehmigung zu unterbreiten, und benützen den Anlass, um Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 14. April 1939.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Etter.

Der Bundeskanzler: G. Bovet.

667 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Vergrösserung des Verwaltungsgebäudes der Generaldirektion PTT an der Speichergasse in Bern.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 14. April 1989.

beschliesst:

Art. 1.

Für die Vergrösserung des Verwaltungsgebäudes der Generaldirektion PTT an der Speichergasse in Bern wird ein Kredit von Fr. 2 900 000 bewilligt.

Der Bundesrat ist ermächtigt, am vorgelegten Bauprojekt im Eahmen des bewilligten Kredits noch diejenigen Änderungen anzubringen, die sich nachträglich als notwendig erweisen sollten.

Art. 2.

Dieser Beschluss tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Vergrösserung des Verwaltungsgebäudes der Generaldirektion PTT an der Speichergasse in Bern. (Vom 14.

April 1939.)

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1939

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16

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3890

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19.04.1939

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