219 Als Sekretär der Konferenz walteten Herr D. Secrétan und als juristische Berater die Herren Eaymond Weiss und Henry Maas Geesteranus.

Nach erfolgten Beratungen, die in den Sitzungsprotokollen niedergelegt wurden, hat die Konferenz eine Akte ausgearbeitet und angenommen, die den Titel trägt: Internationale Akte betreffend die geistige Zusammenarbeit.

Die Konferenz hat ausserdem folgende Eesolution gefasst: Die Konferenz, in Anbetracht, dass zwischen der Unterzeichnung dieser Akte und ihrer Ratifikation durch die vertragschliessenden Teile notwendigerweise eine Übergangsfrist eintritt; in der Überzeugung, dass es unbedingt notwendig ist, die normale Tätigkeit des Instituts während dieser Übergangsfrist dadurch sicherzustellen, dass ihm die Entgegennahme regelmässiger Einkünfte gestattet wird; ersucht die Staaten, die bis jetzt zum Budget des Instituts beisteuerten, ihre Zahlungen weiterhin zu leisten bis zu dem Zeitpunkt, wo die internationale Akte jedem dieser Staaten gegenüber wirksam sein wird.

Endlich hat die Konferenz beschlossen, es der Mühewaltung der Begierung der Französischen Bepublik zu überlassen, das Ergebnis ihrer Arbeiten und die von ihr angenommenen Akten dem Völkerbundsrat zur Kenntnis zu bringen.

1154

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 6. Februar 1939.)

Der Allgemeinen Versicherungs-Gesellschaf t Helvetia in St. Gallen wird die Konzession zum Betriebe der Lebens-Bückversicherung erteilt.

(Vom 8. Februar 1989.)

Bei der Generaldirektion PTT werden gewählt: Als I. Sektionschef Herr Karl Bretscher, von Adlikon, bisher II. Sektionschef; als II. Sektionschefs, Herr Dr. Vicente Tuason, von Jonschwil, bisher juristischer Beamter 1. Kl.

und Herr Johann Gnädinger, von Bamsen, bisher Kontrolleur.

Als Kreispostdirektor II. Kl. in St. Gallen wird gewählt Herr Johann Knaus von Hemberg, bisher Adjunkt II. Kl. dieser Direktion.

220 Die eidgenössische Kommission für historische Kunstdenkmäler ist für eine neue, am 31. Dezember 1941 zu Ende gehende Amtsperiode wie folgt bestellt worden: als Präsident: Herr Prof. Dr. Joseph Zemp, Zürich; als Vizepräsident: Herr Prof. Dr. Linus Birchler, Tobel, Feldmeilen (Zürich); als Mitglieder: die Herren Louis Bosset, Kantonsarcheologe und Architekt in Payerne, Albert Bourrit, Architekt in Genf, Dr. Hermann Fietz, Architekt in Zollikon (Zürich), Ernst Vischer, Architekt in Basel, Jacques Béguin, Architekt in Neuenburg, Max Egger, Architekt und Ingenieur, Kantonsbaumeister in Bern, und Augusto Ugo Tarabori, I. Sekretär des Erziehungsdepartements des Kantons Tessin, in Bellinzona.

1184,

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Vollzug des Berufsbildungsgesetzes.

Das vom Schweizerischen Verband der Optikermeister eingereichte Reglement über die Durchführung von Meisterprüfungen im Optikergewerbe ist vom eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement am 4. Februar 1939 genehmigt worden.

Gemäss Art. 39 der Verordnung I zum Bundesgesetz über die berufliche Ausbildung wird hievon Kenntnis gegeben.

1184

B e r n , den 7..Februar 1939.

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit.

Entscheid des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements in Zweifelsfällen gemäss Art. 9 des Bundesbeschlusses vom 28. Oktober 1937 über Warenhäuser und Filialgeschäfte.

Das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat am 17. Januar 1939 folgenden Entscheid gefällt: ,,Das Geschäft der Frau Hulda Erni an der Seefeldstrasse i 6 in Zürich ist dem Bundesbeschluss vom 28. Oktober 1937 über Warenhäuser und Filialgeschäfte nicht unterstellt."

B e r n , den 17. Januar 1184

1939.

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1939

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07

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.02.1939

Date Data Seite

219-220

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10 033 882

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