533

Notifikation.

Meuret Jean, geboren den 17. Juni 1918, gebürtig von Miécourt, Handlanger, wohnhaft gewesen in Besançon, zur Zeit unbekannten Aufenthaltes, wird hiermit eröffnet: Auf Grund eines am 6. Oktober 1939 gegen Sie aufgenommenen Strafprotokolles, wonach Sie am 27. August 1938 einen Damen- und einen Herrenmantel unter Umgehung der Zollkontrolle aus Frankreich in die Schweiz einführten, wurden Sie am 16. Oktober 1939 von der Zolldirektion Basel in Anwendung der Art. 74, Ziffer 3, 76, Ziffer 2, 77, 82, 85 und 91 des Zollgesetzes, zu einer Busse von Fr. 31.50 verurteilt. Ausserdem schulden Sie den einfachen umgangenen Zoll von Fr. 8.50 sowie die statistische Gebühr von 30 Eappen. Sofern Sie sich binnen 14 Tagen seit Erscheinen dieser Notifikation der Strafverfügung förmlich und unbedingt unterziehen, ermässigt sich die Busse gemäss Art. 94 des Zollgesetzes und Art. 296 des BundesStrafrechtspflegegesetzes um einen Viertel, d.h. um Fr. 7.87. Wenn Sie sich der administrativen Strafverfügung nicht unterziehen, so haben sie binnen 20 Tagen bei der Oberzolldirektion Einsprache zu erheben und gerichtliche Beurteilung zu verlangen. Unterbleibt die Einsprache, so erwächst die Strafverfügung in Rechtskraft; indessen kann binnen 30 Tagen Seit Erscheinen dieser Notifikation bei der Oberzolldirektion gegen die Höhe der Busse Beschwerde geführt werden.

Bern, den 31. Oktober 1939.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

1584

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Imprägnierte Holzstangen.

Unter den inländischen Imprägnieranstalten wird hiermit Konkurrenz eröffnet über die Lieferung der nachstehend aufgeführten, mit Kupfervitriol imprägnierten Leitungestangen für das Jahr 1940. Bei den Stangen mit stärkeren Dimensionen ist überdies in der gefährdeten Zone ein heisser Teerölanstrich anzubringen, der 50 cm über und 60 cm unter dem Einspannquerschnitt liegen soll. Die Entfernung dieses Querschnittes vom Fussende hat folgende Werte: Stangenlänge i n D i s t a n z d e s Einspannquerschnittes m Pussende in cm

8 9 10 11 12 14 16

'

150 165 180 200 220 240 280

vom£??TM-

534 Durchmesser Fassende am Kopfende

in 2 m vom

Für den Kreis I, Lausanne.

1000 Stangen von 7 m Länge 3000 ,, ,, 8 m ,, 2500 ,, ,, 9m ,, 1100 ,, ,, 10 m ,, 200 ,, 11 m ,, 100 ,, 12 m ,, 30 ,, 13 m ,, 450 ,, 8 m ,, 500 ,, . ,, 9 m ,, 200 ,, 10 m ,, 50 ,, 11 m ,,

15 cm 16 ,, 17 ,, 18 ,, 19 ,, 20 ,, 21 ,, 19 ,, 20 ,, 21 ,, 23 ,,

11 cm 11 ,, 12 ,, 12 ,, 13 ,, 13 ,, 14 ,, 13 ,, 14 ,, 15 ,, 16 ,,

Für den Kreis II, Bern.

1350 Stangen von 7 m 8m 2500 n n 9m 1500 fi
11 11

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15 rf 16 n 17 n 18 n 19 n 20 n 19 n 20 21 n 23 n

,,

15,, 16 ,,

11 U

17 ,,

12

Für den Kreis III, Ölten.

5 0 0 Stangen v o n 7 m ,, 1400 ,, ,, 8 m 1700

750 800 350 50 550 750 210 50 20

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,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,,

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9 m

10 11 12 13 8 9 10 11 12

m m m m m m m m m

Für den Kreis IV, Zürich.

250 Stangen von 7 m 8m 1000 n n .500 9m n n 700 JÎ n 10 m 11 m 400 150 n j) 12 m 20 n 13 m n 14 m 5 n n 9m 100 » «

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15 16 17 18 19 20 21 22 20

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12 12 13 13 13 14 15 16

12 13 13 14 13 14 15 16 17

11 11 12 12 13 13 14 14 14

535 Durchmesser Fassende am Kopfende 21 cm 15 cm 23 ,, 16 ,, 25 ,, 17 ,,

in 2 m vom

50 Stangen von 10 m Länge 5 2

,, ,,

,, ,,

11 m 12 m

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Für den Kreis V, St. Gallen.

200 Stangen von 7 m 500 8m n 9m 700 ,, IÏ 150 n 10 m 11 m 200 ,, IT 50 ,, ' n . 12 m 13 m n 10 ,, 5 ,, » 14 m 8m 50 ,, n 9m 200 71 ,, 10 m 20 , 5 n 11 m n 12 m 2 ,,

15 16 17 18 19 20 21 22 19 20.

21 23 25

11 11 12 12 13 13 14 14 13 14 15 16 17

Für den Kreis VI, Chur.

400 Stangen von 7 m 200 8m 350 9 m 200 10 m 11 m 35 5 12 m 10 8m 9 m 100

15 16 17 18 19 20 19 20

11 11 12 12 13 13 13 14

Hinsichtlich Art und Qualität des Holzes, der Dimensionen, Zubereitung, Lagerung, Kontrolle, Lieferfrist, Transport und Bezahlung der Stangen gelten die Bestimmungen unserer ,,Vorschriften für imprägnierte Holzstangen", vom 1. Oktober 1928, die auf Verlangen von der unterzeichneten Stelle abgegeben werden.

Es wird ausdrücklich vorgeschrieben: 1. die Verwendung inländischen Rohholzes, 2. ältere als im Jahre 1939 imprägnierte Stangen dürfen nicht zur Abnahme vorgelegt werden.

Die Preise sind per Stück zu stellen, für Ware franko nächstgelegene NormalspurBahnstation geliefert. Ebenso soll die Offerte verbindliche Liefertermine enthalten.

Für die Zuteilung der Aufträge werden neben der örtlichen Verwendung der Leitungsstangen auch die Preise ausschlaggebend sein.

Offerten, klauselfrei, sind mit der Aufschrift ,,Holzstangenofferte" bis spätestens zum 18. November 1939 verschlossen zu adressieren an die

1584

Baumaterialverwaltung der Generaldirektion der Post- und Telegraphenverwaltnug in Bern.

536 .

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone.

^^-- Ausgabe vo.n Juli 1939. ----· Bei der unterzeichneten Verwaltung ist erschienen und kann daselbst bezogen werden:

Verzeichnis der Mitglieder des Dundesrates und der ßegierungsräte der Kantone mit Angabe der Departemente, der die Bundesräte .und die Regierungsräte vorstehen.

Preis: 50 Rappen.

Bei Zustellung per Post: 60 Rappen; gegen Nachnahme 75 Rappen.

Postcheckkonto III 233 so

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

Die Bundeskanzlei hat eine V. Ausgabe (1987) der

Sammlung der Bundes- und Kantonsverfassungen herausgegeben.

Diese Sammlung (1211 Seiten in 8°) enthält: 1. Die Bundesverfassung mit den bis 81. Dezember 1987 erfolgten Abänderungen, samt einem geschichtlichen Überblick von Dr. E. von Waldkirch, Professor in Bern, und einem Sachregister. Der Text der Bundesverfassung, der geschichtliche Überblick und das Sachregister sind in den drei .Amtssprachen veröffentlicht.

2. Die Kantons Verfassungen mit den bis 81. Dezember 1987 erfolgten Abänderungen, jede Verfassung mit einem geschichtlichen Überblick und einem Sachregister. Der Text der Verfassungen, der geschichtliche Über 7 blick und das Sachregister sind in der amtlichen Sprache des betreffenden Kantons veröffentlicht. Für die Kantone Bern, Freiburg und Wallis sind sie in deutscher und französischer und für den Kanton Graubünden in deutscher und italienischer Sprache herausgegeben.

Der Preis der Sammlung beträgt: In Leinwand gebunden Fr. 7, broschiert Fr. 5 (nebst 60 Ep. Porto). .

Postcheckkonto der Bundeskanzlei III 288 764 Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

537

Schweizerisches Oblîgatîdnenrecht.

Die Bundeskanzlei hat eine neue Ausgabe des schweizerischen Obligationenrechts mit den Abänderungen der Revision von 1936 (Bundesgesetz vom 18. Dezember 1936 über die Revision der Titel XXIV bis XXXIII des Obligationenrechts) herausgegeben. Die Broschüre enthält ein Inhaltsverzeichnis.

Verkaufspreis: 2 Fr. 50 und Porto (.15 Rp.); gegen Nachnahme 2 Fr. 80.

Postcheckkonto HI 233 347

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

Bei unterzeichneter Verwaltung ist in neuer Ausgabe (1935) ein Sammelbändchen der Bestimmungen über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess, Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege) erschienen.

Das Sammelbändchen (177 Seiten in 8°) enthält: 1. das Bundesgesetz vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919, 25. Juni 1921, 1. Juli 1922, 30. Juni 1927, 11. und 13. Juni 1928, 26. März 1934 und 15. Juni 1934 getroffenen Abänderungen; 2. das Bundesgesetz vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten; 3. das Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege ; 4. das Bundesgesetz vom 11. Juni 1928 über die eidgenössische Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege; 5. das Reglement des Bundesgerichts vom 26. November 1928.

40

Preis des Sammelbändchens steil broschiert Fr. 2.50 (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Porto für ein Exemplar: 15 Rp.

Postcheckkonto III 233 Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

538

Ausschreibungen von Bauarbeiten.

Getreideschuppen in Altdorf.

Über die Erd-, Maurer- und Eisenbetonarbeiten fUr Getreideschuppen in Altdorf wird Konkurrenz eröffnet.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare liegen in den Bureaux von den Herren Ingenieur J.Wyrsch, General Wille-Strasse 10, in Zürich und Hans Bossart, Architekt, in Brunnen, zur Einsicht auf.

Eine Verlängerung des Eingabetermins kann infolge der Dringlichkeit dieser Bauten nicht gewährt werden.

Ubernahmsoflerten sind verschlossen mit der Aufschrift: ,,Angebot für Getreideschuppen in Alidori" bis und mit dem 15. November 1939 franko einzureichen an die 1584

B e r n , den 4. November 1939.

Direktion der eidg. Bauten.

(D

Militärheilanstalt Novaggio.

Über die Erd-, Maurer-, Kanallsations- und Eisenbetonarbeiten zu einem Anbau an die Militärheilanstalt in Novaggio wird Konkurrenz eröffnet.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Architektur-Bureau H. & S.

Witmer-Ferri,' casa Rotonda, Lugano-Besso aufgelegt und können dort jeweilen von 9--12 Uhr eingesehen werden.

Offerten sind verschlossen mit der Aufschrift ,,Angebot Militärheilanstalt Novaggio" bis und mit dem 21. November 1939 franko einzureichen an die 1583

B e r n , den 28. Oktober 1939.

Direktion der eidg. Bauten.

(2..)

Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den gesetzlichen Grundbesoldungen ohne Bücksicht auf die von der Bundesversammlung am 28. Oktober 1937 beschlossene 1584 Herabsetzung. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle Präsident des schweizerischen Schulrates,

Vakante Stelle

Erfordernisse

Auskunft über ErforderOrdentliche Professur für Wald- nisse, Besoldung usw. erteilt bau der Präsident des Schweiz.

E. T. H. ZUrlch Schulrates Amtsantritt: 1. April 1940.

Besoldung

Fr.

Anmeldungstermln 2. Dez.

1939

(2..)

539 Anmeldestelle

Vakante Stelle

Polizeiabteilung des Justiz- und Polizeidepartements

Erfordernisse

Übersetzer und Muttersprache französisch.

juristischer Beamter Befähigung zu Übersetzungen aus der deutschen in die französische Sprache.

Wenn möglich Kenntnis der italienischen Sprache. Abgeschlossene juristische Bildung Die Anstellung erfolgt vorerst provisorisch.

Eldg. Amt für Verkehr, Bern

Inspektor

Eldg. Amt für Verkehr, Bern

Kontrollingenieur II. evtl. I. Kl.

Generaldirektor!

der Schweiz.

Bundesbahnen In Bern

1 Sektionschef und im Falle einer Beförderung 1 Betriebsinspektor I. oder II.

Klasse bei der Abteilung für den Stations- und Zugdienst bei der Generaldirektion

Besoldung

Fr.

6500 bis 10100

Anmeldungstermin

13. Nov.

1939

(2..)

Elektroingenieur mit ab9000 10. Dez.

geschlossener Hochschulbis 1939 bildung, Keontnisse im Bau 12600 von Starkstromanlagen und Eisenbahnrollmaterial, sowie im Zugförderungsdienst. Beherrschung zweier Amtssprachen, Kenntnis der dritten (S.)» Schriftliche Anmeldung begleitet von curriculum vitae und Ausweisen über Studium und praktische Tätigkeit.

Für den Fall der Besetzung .durch Beförderung wird folgende Stelle ausgeschrieben: abgeschlossene technische 6500 10. Dez.

Hochschulbildung als bis 1939 Elektroingenieur, 10100 Kenntnisse im Bau von bzw.

Starkstromanlagen und 8000 Eisenbahnrollmaterial, sowie bis im Zugförderungsdienst. Be- 11600 herrschung zweier Amtssprachen. Kenntnis der dritten (3.)..

Schriftliche Anmeldung begleitet von curriculum vitae und Ausweisen über Studium und praktische Tätigkeit.

Gründliche Kenntnis des 10400 Stations- und Zugdienstes; bis Beherrschung der deutschen, 14000 französischen und evtl.

bzw.

der italienischen Sprache; 9000 Kenntnis des Verwaltungsbis dienstes erwünscht 12600 bzw.

7500 bis 11 100 Dienstantritt 1. Januar 1940.

19. Nov.

1939

(2..)

540

Schweizerische Bundesbahnen, Aufnahme von Lehrlingen für den Stationsdienst.

Die Schweizerischen Bundesbahnen nehmen im Frühjahr 1940 eine Anzahl Beamtenlehrlinge für den Stationsdienst an.

Es können nur Schweizerbürger, die am 1. Mai 1940 nicht unter 17 und nicht über 22 Jahre alt sind, berücksichtigt werden. Sie müssen gesund sein, über normales Hör- und Sehvermögen und normalen Farbensinn verfügen. Ferner wird eine gute Schulbildung und genügende Kenntnis einer zweiten Amtssprache gefordert.

Die Bewerber haben eine Kenntnis- und eine Eignungsprüfung abzulegen und sich vor der allfälligen Aufnahme in den Eisenbahndienst einer Untersuchung durch einen Vertrauensarzt der Bahnverwaltung zu unterziehen.

Handschriftliche Anmeldungen mit Geburts- oder Heimatschein, sämtlichen Schulzeugnissen und lückenlosen Ausweisen über allfällige berufliche Tätigkeit, sind bis zum 30. November 1939 an eine der Kreisdirektionen der Schweizerischen Bundesbahnen in Lausanne, Luzern oder Zürich zu richten, bei denen auch jede weitere Auskunft erhältlich ist. Militärdienstpflichtige Bewerber haben der Anmeldung auch das Dienstbüchlein beizulegen.

B e r n , im November 1939.

1583

(2..)

Generaldirektion der Schweizerischen Bundesbahnen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1939

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

45

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.11.1939

Date Data Seite

533-540

Page Pagina Ref. No

10 034 124

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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.