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Bundesblatt

9l. Jahrgang.

Bern, den 13. Dezember 1939.

Band II.

Erscheint wöchentlich Preis 20 Franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr.

Einrückungsgebühr; 60 Kappen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inserate franko an Stämpfli & de. in Bern.

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zu 3972

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über den Lohnabbau des Bundespersonals im Jahre 1940.

(Nachtrag zur Budgetbotschaft.)

(Vom 6. Dezember 1939.)

Herr Präsident!

Herren Nationalräte und Herren Ständeräte!

Nach Art. 16 der Finanzordnung 1939--1941 -- in Übereinstimmung mit der 3. Übergangsbestimmung des Verfassungsbeschlusses vom 30. September 1938 -- prüft die Bundesversammlung alljährlich die Möglichkeit einer Milderung des Abbaues der Besoldungen und Löhne.

1. Die derzeitige Ordnung.

Gestützt auf Art. 16 der Finanzordnung 1939--1941 sind die festen nominellen Bezüge der im Dienste des Bundes stehenden Personen im Jahre 1939 -- gegenüber dem Beamtengesetz -- nach folgenden Grundsätzen herabgesetzt worden : a. ausgenommen von der Herabsetzung sind die Ortszuschläge und die Kinderzulagen sowie ein Betrag von 1800 Franken und je weitere 100 Franken für jedes Kind unter 18 Jahren; b. der verbleibende Betrag wird um 13 % gekürzt.

Durch die Herabsetzung darf der Anspruch des ständig und mit vollem Tagewerk im Dienste des Bundes beschäftigten Verheirateten, Ortszuschläge -und Kinderzulagen nicht mitgerechnet, nicht unter 3500 Franken sinken. Die Bezüge der nicht mit vollem Tagewerk oder nicht ständig im Bundesdienst beschäftigten Personen und der Lehrlinge sind entsprechend herabzusetzen.

Bundesblatt.

91. Jahrg.

Band II.

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810 Diese Abbauordnung, die aus dem Finanznotrecht (Bundesbeschluss vom 28. Oktober 1987) übernommen wurde und schon im Jahre 1988 in Kraft war, hat zur Folge, dass der Gesamtbetrag der festen Bezüge (nominelle Besoldungen, Gehälter, Löhne sowie Ortszuschläge und Kinderzulagen) in den Jahren 1938 und 1939 um je etwa 7,7 % der ungekürzten Beträge herabgesetzt war.

Die Einsparungen belaufen sich auf jährlich etwa 26 bis 27 Millionen Franken a).

Z. Die Milderung des Lohnabbaues nach dem in der Volksabstimmung vom 3. Dezember 1939 abgelehnten Gesetzesentwurfe.

Mit dem Bundesgesetz vom 22. Juni 1939 über die Änderung des Dienstverhältnisses und der Versicherung des Bundespersonals hätte der Lohnabbau -- eingeführt 1934, verstärkt 1936, erstmals gemildert 1938 -- stabilisiert werden sollen. An die Stelle der bisherigen nominellen Ansätze nach dem Beamtengesetz wären neue Ansätze getreten, die gegenüber der geltenden Abbauordnung um durchschnittlich 1,9 % höher gewesen wären. Mit der Stabilisierung wäre somit eine dauernde Einsparung gegenüber den Löhnen nach Beamtengesetz von durchschnittlich 5,8 % zu erzielen gewesen. Das Stabilisierungsgesetz ist in der Volksabstimmung vom 3. Dezember 1939 mit rund 480 000 gegen 290 000 Stimmen abgelehnt worden.

3. Die Personalkredite im Voranschlag für das Jahr 1940.

Im Hinblick auf die damals bevorstehende Volksabstimmung hat der Bundesrat in der Budgetvorlage vom 3. November 1939 davon abgesehen, Ihnen im Rahmen des Voranschlages eine Änderung der geltenden Abbauvorschriften zu beantragen. Die Personalkredite im Voranschlag des Bundes für das Jahr 1940 beruhen deshalb auf den Abbauvorschriften der Art. 16 und ff. der Finanzordnung 1939--1941.

Nachdem das Stabilisierungsgesetz verworfen ist, bleiben für einmal die Bestimmungen der Finanzordnung 1939--1941 über den Personalaufwand und die Leistungen zugunsten Invalider und Hinterbliebener in Kraft. Die Bundesversammlung hat einzig die Möglichkeit einer Milderung des Abbaues der Besoldungen und Löhne für das Jahr 1940 zu prüfen.

Wir beehren uns, Ihnen zu beantragen, die Geltungsdauer der gegenwärtigen Abbauordnung unverändert für das Jahr 1940 zu verlängern.

Wohl hat das Stabilisierungsgesetz für 1940 eine Abbaumilderung vorgesehen. Allein sie wäre für den einzelnen Dienstpflichtigen praktisch nicht im vollen
Ausmasse zum Ausdruck gekommen, weil das Mehrbetreffnis an Besoldung, Gehalt oder Lohn im allgemeinen für die Entrichtung der erhöhten Beiträge an die Personalversicherungskassen des Bundes beansprucht worden wäre. Der ausbezahlte Betrag, über den der Dienstpflichtige frei verfügen kann, wäre im allgemeinen fast unverändert geblieben.

*) Anhang.

811 Dabei sollte es sein Bewenden haben. Für die Ablehnung des Stabilisierungsgesetzes durch die Stimmberechtigten war wohl wesentlich die Erwägung ausschlaggebend, dass die mit der Sanierung der Personalversicherungskassen vom Bunde und den Bundesbahnen zu übernehmenden Leistungen unter den heutigen ernsten und völlig Ungewissen Verhältnissen als nicht tragbar empfunden wurden. Zweifellos darf aber der ablehnende Volksentscheid nicht dahin ausgelegt werden, der Lohnabbau sollte unabhängig von der Entschuldung der Versicherungskassen gemildert werden.

Aber auch der Stand der Lebenshaltungskosten vermöchte eine Abbaumilderung zurzeit nicht zu rechtfertigen. Der Landesindex der Kosten der Lebenshaltung, der im Durchschnitt des Jahres 1938 auf 137 gestanden hat, ist im Durchschnitt der Monate Januar/Oktober des laufenden Jahres unverändert geblieben. Ob und in welcher Weise er sich im Laufe des Jahres 1940 verändern wird, kann heute nicht derart gewürdigt werden, dass Eückschlüsse auf die Lohngestaltung möglich wären.

Vor allem aber zwingt die gegenwärtige Finanzlage des Bundeshaushaltes dazu, an den durch die Massnahmen der Finanzordnung 1939--1941 bisher erzielten Einsparungen auch weiterhin im vollen Umfang festzuhalten. Eine nähere Begründung dieser gebieterischen Notwendigkeit erübrigt sich im Hinblick auf die Budgetvorlage des Bundesrates, die zurzeit vor den eidgenössischen Bäten liegt. Die Anwendung der geltenden Lohnabbau Vorschriften auch im Jahre 1940 ermöglicht Einsparungen auf den Personalaufwendungen von etwa 27,5 Millionen Franken.

Gestützt auf diese Erwägungen beehren wir uns, Ihnen unter Bezugnahme auf unsere Budgetvorlage vom 3. November 1939 zu beantragen, die Geltungsdauer der gegenwärtigen Lohnabbauordnung für das Jahr 1940 zu verlängern und die Personalkreditbegehren im Voranschlagsentwurf unverändert zu genehmigen.

Wir benützen auch diese Gelegenheit, Sie, Herr Präsident, sehr geehrte Herren, unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Bern, den 6. Dezember 1939.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Etter.

Der Bundeskanzler:

0. Bovet.

Beilage: l Anhang.

812 Anhang.

Einsparung ans dem Abbau der Besoldungen, Gehälter und Löhne des Bundespersonals.

1938

Rechnung

1939

Voranschlag

1940

Voranschlagsentwurf

in Millionen Pranken

Bundeszentralverwaltung 5,05 Post-, Telegraph- und Telephonbetriebe . 8,43 Übrige Regiebetriebe 1,30 Allgemeine Bundesverwaltung 14,78 Bundesbahnen 11,47 Gesamte Bundesverwaltung 26,25

5,40 8,63 1,53 15,56 11,84 27,40

5,78 8,53 1,70 16,01 11,46 27,47

1664

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Bundesversammlung.

Die gesetzgebenden Bäte sind am Montag, den 4. Dezember 1989, um 10% Uhr, zur ersten Tagung der 31. Legislaturperiode zusammengetreten.

Im Nationalrat eröffnete Herr Dr. h. c. Heinrich Walther, geboren 1862, von Sursee und Kriens, in Kriens, als Alterspräsident die Tagung mit einer Ansprache.

Nach Vereidigung des Rats wurde der bisherige Vizepräsident, Herr Hans Stähli, von Schupfen, in Bern, zum Präsidenten gewählt.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Lohnabbau des Bundespersonals im Jahre 1940. (Nachtrag zur Budgetbotschaft.) (Vom 6. Dezember 1939.)

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Jahr

1939

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

50

Cahier Numero Geschäftsnummer

3972

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.12.1939

Date Data Seite

809-812

Page Pagina Ref. No

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