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Botschaft über die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) vom 13. November 1996 Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen mit dem Antrag auf Zustimmung den Entwurf zum Bundesbeschluss Über die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und den betreffenden Verpflichtungskredit in der Höhe von 228 Millionen ECU (entspricht 342 Mio. Fr. bei einem Umrechnungskurs von Fr. 1.50). Von den beantragten 228 Millionen ECU werden lediglich 22,5 Prozent oder 51,3 Millionen ECU verteilt auf zwölf Jahre einzahlbar sein (entspricht 77 Mio. Fr.). Die restlichen 176,7 Millionen ECU stellen Garantiekapital dar.

Die beantragten Mittel werden ab 15. April 1998 für Verpflichtungen benötigt Die einzelnen Auszahlungen in bar sowie die verschiedenen Schuldscheininkassi im Rahmen des einzahlbaren Kapitals werden sich über eine Zeitspanne von zwölf Jahren erstrecken und sind jeweils ins jährliche Budget aufzunehmen.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

13. November 1996

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Delamuraz Der Bundeskanzler: Couchepin

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1996-652

Übersicht Die Gründung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) erfolgte gleich nach dem Fall des Eisernen Vorhangs im Jahre 1990.

Die neue internationale Finanzinstitution bildete ein Mittel, im multilateralen Rahmen auf die politischen und wirtschaftlichen Umwälzungen in Mittel- und Osteuropa sowie in der ehemaligen Sowjetunion zu reagieren und koordiniert finanzielle Hilfe bereitzustellen. In den mehr als fünf Jahren ihres Bestehens konnte die Bank massgeblich zum Obergang der vormals ptanwirtschaftlich strukturierten Staaten Mittel- und Osteuropas sowie der ehemaligen Sowjetunion zu marktwirtschaftlichen Systemen ("Systemwandel") beitragen.

Zurzeit zählt die Bank 60 Mitglieder (58 Länder, die Europäische Kommission und die Europäische Investitionsbank), wovon 26 in den Genuss der Unterstützung durch die Bank kommen. Ende Juli 1996 hatte der Verwaltungsrat der Bank 407 Projekte im Wert von 8,6 Milliarden ECU bewilligt; dies bei einem Grundkapital von zehn Milliarden ECU. Dank einer hohen Mobilisierung von zusätzlichem Kapital aus externen Quellen erreichte der Gesamtwert dieser Projekte annähernd 27 Milliarden ECU. Da die von der Bank gewährte finanzielle Unterstützung aber aus statutarischen Gründen den Gesamtbetrag des gezeichneten Grundkapitals, einschliesslich Rückstellungen und Gewinn, zu keiner Zeit überschreiten darf, wurde eine Einigung zwischen den Mitgliedern über eine Kapitalerhöhung notwendig, ansonsten die Bank voraussichtlich ab Mitte 1997 die steigende Nachfrage nach Investitionen nicht mehr hätte befriedigen können. Angesichts dieser Tatsache' und des auf der anderen Seite seit längerer Zeit andauernden grossen Vertrauens der Mitglieder in die Bank und ihre Leitung unter Jacques de Larosière, konnten die Verhandlungen über eine Kapitalaufstockung termingerecht beendet und die Resultate den Gouverneuren anlässlich ihrer Jahresversammlung vom April 1996 in Sofia vorgelegt werden.

Der unterschiedliche Gang des Fortschritts in den einzelnen Ländern und die hohe Nachfrage nach Investitionen der Bank machen eine Weiterführung ihrer Arbeit in der Region aus politischen und wirtschaftlichen Gründen notwendig.

Um der Bank zu ermöglichen, ihr Mandat weiterhin zu erfüllen, und gleichzeitig den zurzeit ausgezeichneten Ruf sowohl bei den Aktionären als auch in Finanz-
und Wirtschaftskrisen zu erhalten, erachteten es die Regierungen der Mitgliedländer als unabdingbar, das Grundkapital der Bank zu verdoppeln. Dies wird es der Bank ermöglichen, ihre wichtige Unterstützung über die kommenden Jahre weiterzuführen und einerseits mitzuhelfen, den Systemwandel in den fortgeschrittenen Ländern zu konsolidieren, andererseits die weniger fortgeschrittenen Länder weiterhin massgeblich finanziell zu unterstützen. Die vorgesehene Kapitalerhöhung wird nach Ansicht der Bank und der Gouverneure die erste und einzige bleiben, da die Bank mit diesem zusätzlichen. Kapital, gesteigerten finanziellen Rückflüssen, geringeren Verwaltungsausgaben und einer Strategie des kontrollierten Wachstums finanziell selbsttragend werden sollte.

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Im Vergleich zu anderen internationalen Finanzinstittitionen liegt der wesentliche Vorteil der EBWE - abgesehen von der Möglichkeit, sich auf eine Region konzentrieren zu können - darin, dass sie gleichermassen im Öffentlichen wie privaten Sektor tätig werden kann und dass ihr dazu eine Vielzahl flexibler Finanzierungsinstrumente zur Verfügung stehen. Die Bank vereinigt Elemente einer Entwicklungs- und einer Geschäftsbank in sich und stellt damit im internationalen Umfeld eine Einzigartigkeit dar. Diese der Bank eigene Struktur hat in der Vergangenheit bewiesen, dass sie adäquate Anpassungen an die sich ständig ändernden Gegebenheiten des Systemwandels zutässt und dass sie, wo nötig, auch die Entwicklung innovativer Finanzierungsmechanismen fördert.

Diese komparativen Vorteile, gepaart mit der nötigen Flexibilität, haben die Bank zum wichtigsten Investor in den Ostländern werden lassen. Dies nicht zuletzt auch, da die EBWE im Vergleich zu den Geschäftsbanken in der Lage ist, mit ihren Investitionen auch grössere Risiken zu übernehmen. Gleichzeitig kann sie durch die Zusammenarbeit mit anderen Partnern staatlicher und privater Natur das einem Projekt innewohnende Risiko durch eine finanziell konzertierte Aktion mindern. Die erfolgreiche Mobilisierung externer Geldmittel in der Trägerschaft der Projekte vergrössert die Ressourcen der Bank, was wiederum die Finanzierung weiterer Projekte möglich macht. Unbestrittenermassen kommt mit fortschreitendem Systemwandel der Unterstützung des privaten Sektors überragende Bedeutung zu, und die Bank hat ihre Vorgabe, mindestens 60 Prozent ihrer kumulativen Unterstützung diesem Sektor zukommen zu lassen, seit letztem Jahr mehr als erfüllt.

Die Schweiz ist vollberechtigt mit einem Exekutivdirektor im 23 Mitglieder zählenden Verwaltungsrat der EBWE vertreten. Somit sind die Mitsprache der Schweiz in der Auswahl der Projekte, der Festlegung der Politiken und Prioritäten der Bank sowie die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen sichergestellt. Der schweizerische Exekutivdirektor steht, wie bei der Weltbank, an der Spitze einer Stimmrechtsgruppe. Diese umfasst das Fürstentum Liechtenstein, die Türkei, Usbekistan, Kirglsistan, Aserbetdschan und Turkmenistan. Auch die mit der Durchführung des bilateralen Osthilfeprogramms betrauten Bundessiellen arbeiten in
gewissen Fällen im Rahmen von gemeinsamen Projekten direkt mit der EBWE zusammen. Somit lassen sich Synergien sinnvoll nutzen, und die Schweiz kann sich mit ihren Mitteln an finanziell und technisch aufwendigen Projekten der Bank beteiligen. Die schweizerische Privatwirtschaft hat in der Vergangenheit ebenfalls direkt mit der Bank Projekte in Osteuropa realisiert und von der Erfahrung der Bank und ihrer Rolle als Katalysator für zusätzliche finanzielle Ressourcen Nutzen ziehen können.

Für den Bundesrat bilden die bilaterale und die multilaterale Hilfe der Schweiz in Mittel- und Osteuropa sowie der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten zwei sich ergänzende Bestandteile zur Erreichung desselben Ziels. Die Finalität der

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Unterstützung lies1 '" der Förderung von Stabilität und Sicherheit auf dem europäischen Kontinent sowie in der Unterstützung des Systemwandels und der Integration der Länder der Kegion in die Weltwirtschaft. Als ein stark auf die Aussenwirtschaft ausgerichtetes Land · die Schweiz verdient fast jeden zweiten Franken im Ausland - ist die Schweiz in ganz besonderem Masse auf möglichst stabile und ausgewogene politische und wirtschaftliche Beziehungen angewiesen. Dies ist mit ein Grund, dass sich die Schweiz an der Lösung der Probleme auch auf der multilateralen Ebene engagiert. Die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der EBWE ist ein weiterer massgeblicher Ausdruck dieses Engagements und zudem ein Akt der Solidarität mit der internationalen Staatengemeinschaft.

Vom beantragten Verpflichtungskredit in der Höhe von 228 Millionen ECU werden lediglich 51,3 Millionen ECU einzahlbar sein (entspricht 77 Mio. Fr.

bei einem Umrechnungskurs von Fr. 1.50). Die Einforderung dieses Betrages erfolgt über einen Zeitraum von zwölf Jahren. 40 Prozent des Betrages müssen in acht gleichen Jahresraten bar beglichen werden, für die verbleibenden 60 Prozent können Schuldscheine ausgestellt werden. Die erste Zahlung muss spätestens auf den Ì5. April 1998 erfolgen und die restlichen Raten werden nicht später als an den jeweiligen Jahrestagen der ersten Zahlung fällig. Die einzelnen Schuldscheine werden durch die Bank ab 1998 in jeweils fünf Jahrestranchen eingefordert. Dies erfordert, auf der Basis einer ersten Einforderung im Jahre 1998, eine finanzielle Planung bis zum Jahre 2009, wobei die Belastung des Budgets ab dem Jahre 2005, wenn nur noch Schuldscheininkassi stattfinden, kontinuierlich abnimmt. Die restlichen 176,7 Millionen ECU stellen Garantiekapital dar.

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Botschaft I

Allgemeiner Teil

II

Ausgangstage

Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) wurde 7990 auf eine Initiative Präsident Mitterrands hin gegründet. Die Bank bildete ein Mittel, im multilateralen Rahmen auf die politischen und wirtschaftlichen Umwälzungen in Mittel- und Osteuropa sowie in der ehemaligen Sowjetunion zu reagieren und international koordiniert finanzielle Hufe bereitzustellen.

Seit ihrer Gründung hat die Bank tiefgreifende Veränderungen in ihrem Tätigkeitsbereich erlebt un Jahre 1991 nahm die Bank in sieben Ländern (Bulgarien, Tschechoslowakei, Ungarn, Polen, Rumänien, Jugoslawien und Sowjetunion) ihre Aktivitäten auf.

Seither haben sich zwei dieser Staaten aufgespalten und au.s der ehemaligen Sowjetunion wurde die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten. Mittlerweile ist die Zäh! der Länder, die in den Genuss der Unterstützung durch die Bank kommen, nach dem Beitritt Bosnien-Herzegowinas im Juni 1996, auf 26 angewachsen. Die Bank ist zurzeit trotz teilweiser Schwierigkeiten in allen diesen Ländern aktiv.

Nachdem mit der Beschleunigung des Fortschritts in vielen Ländern das Wirtschaftswachstum und die Nachfrage nach Investitionen zugenommen haben, hat die Bank nach anfänglichen Schwierigkeiten ihre Investitionstätigkeit in den letzten Jahren kontinuierlich steigern können. Die Summe der vom Verwaltungsral bewilligten Projekte belief sich Ende Juli 1996 auf 8,6 Milliarden ECU (ungefähr 13 Mia.

Fr.), dies bei einem Grundkapital von 10 Milliarden ECU. Da die von der Bank gewährte Unterstützung aber aus statutarischen Gründen den Gesamtbetrag des gezeichneten Grundkapitals, einschliesslich Rückstellungen und Gewinn, zu keiner Zeit überschreiten darf, wurde eine Einigung zwischen den Mitgliedern über eine Kapitalerhöhung notwendig, ansonsten die Bank voraussichtlich ab Mitte 1997 die Nachfrage in der Region nicht mehr vollständig hätte decken können. Angesichts dieses Umstandes und des auf der anderen Seite grossen Vertrauens der Mitglieder in die Bank und ihre Leitung, konnten die Verhandlungen Über eine Kapitalaufstockung termingerecht beendet und die Resultate den Gouverneuren anlässlich ihrer Jahresversammlung vom April 1996 in Sofia in Form einer Resolution zur Annahme vorgelegt werden. Die Basis für die vorgeschlagene Verdoppelung des Kapitals bildete eine vom Verwaltungsrat vorgängig akzeptierte Strategie
des "kontrollierten Wachstums" der Bank, Diese legt das Fundament für die finanzielle Unabhängigkeit der jungen Institution.' Demzufolge wird sie aller Voraussicht nach nicht mehr mit zusätzlichem Kapitalbedarf an die Aktionäre herantreten müssen. Die Gouverneure haben sich, unter Vorbehalt der innerstaatlichen Zustimmungsverfahren, in Sofia einstimmig für eine Kapitalverdoppelung der EBWE ausgesprochen (vgl. Ziff. 222/223).

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Basisinformationen über die Arbeits- und Funktionsweise der Bank

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Mandat

Die Hauptaufgabe der Bank liegt in der Unterstützung der Länder Mittel- und Osteuropas sowie der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten in ihrem Übergang zur Marktwirtschaft und ihrer fortschreitenden Integration in die Weltwirtschaft.

Unter Berücksichtigung der spezifischen Interessen und der unterschiedlichen Fortschritte der Länder im Systemwandcl ist die Bank bestrebt, die Durchführung struktureller und sektorgebundener Wirtschaftsreformen zu unterstützen. Darunter fallen insbesondere die Privatisierung sowie die Dezentralisierung und Liberalisierung der Wirtschaft und die damit einhergehende Förderung des Wettbewerbs. Die Investitionstätigkeit der Bank umfasst vor allem die Förderung der privaten unternehmerischen Initiative, die Stärkung der Finanzinstitutioncn und der Rechtssystcme sowie die Unterstützung der für die Entwicklung eines funktionierenden Privatsektors unentbehrlichen Infrastruktur. In allen ihren Operationen ist die Bank verpflichtet, dem Grundsatz der Förderung der nachhaltigen ökologischen und untweltverträglichen Entwicklung Rechnung zu tragen. Die einzelnen Länder müssen sich, wollen sie in den Genuss von Hufe durch die Bank kommen, zu den Grundsätzen der Mehrparteiendemokratie, zum Pluralismus und zur Marktwirtschaft bekennen. Diese Prinzipien wurden in Artikel I des Übereinkommens zur Errichtung der Bank durch die Gründer ausdrücklich festgehalten. Die Beurteilung der Einhaltung der erwähnten Grundsätze ist heute ein integrierter Bestandteil der Arbeit der Bank. Alle durch die Bank erstellten Länderstrategien, die dem Vcrwaltungsrat zur Annahme unterbreitet werden müssen, enthalten eine entsprechende Bewertung.

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Institutionelle Struktur

Die Bank ist in erster Linie eine "Europäische Bank". Mittel- und Osteuropa bildete lange Zeit ein Schwergewicht ihrer Unterstützung. Zudem halten die Mitglieder der Europäischen Union eine Mehrheit am Aktienkapital. Diese hat sich seit dem Beitritt Finnlands, Österreichs und Schwedens noch etwas verstärkt. Aber auch die wichtigsten Staaten aus Übersee, wie bspw. die Vereinigten Staaten von Amerika, Japan und Kanada, sind in der Bank mit namhaften Aktienpaketen vertreten. Von den 60 Mitglieder (58 Länder, die Europäische Kommission und die Europäische Investitionsbank) bilden 26 als Einsatzländcr den Geschäftsbereich der Bank. Der letzte Beitritt zur Bank betraf Bosnien-Herzegowina im Juni 1996. Da die wichtigsten Entscheide in den Gremien der Bank mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden müssen, kommt keiner einzelnen Staatengruppe ein Entscheidungsmonopol zu. Die praktische Arbeitsweise der Bank stellt zudem in vielen Fällen auf Konsens ab. Die Bank wird von einem 23-köpfigen Verwaltungsrat geleitet, in welchem die 60 Mitglieder vertreten sind. Die meisten dieser Länder, unter anderem auch die Schweiz, haben sich, um ihr Stimmengewicht zu erhöhen, in Ländergruppen (sogenannte "Stimmrechtsgruppen") zusammengeschlossen. Dem Verwaltungsrat obliegt, unter der Führung des derzeitigen Präsidenten der Bank, Jacques de Larosière, die Leitung der Bank. Diese beinhaltet zur Hauptsache die Beurteilung und Annahme der einzelnen Projekte, der Länder- und Sektorstrategien sowie der Politik im Umweltbereich. un weiteren nimmt der Verwaltungsrat Stellung zum Budget, zur

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Kreditaufnahmepolitik, zur Zinspolitik, zum Inkasso von Schuldscheinen und zum organisatorischen Aufbau der Bank (vgl. Anhang 8).

Oberstes Entscheidungsgremium der Bank bildet der Gouverneursrat, der sich normalerweise einmal jährlich zur Jahresversammlung der Bank trifft. Diese findet alternierend am Hauptsitz der Bank in London oder in einem Einsatzland statt. Anlässlich dieser Treffen werden die Einhaltung des Mandats durch die Bank einer Prüfung unterzogen sowie, bei Bedarf, neue operationelle Prioritäten festgelegt. Der Gouverneursrat ist für die Aufnahme neuer Mitglieder, die Wahl des Präsidenten der Bank sowie für die Kapitalerhöhungen zuständig. Die Schweiz wird im Gouverneursrat vom Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartcmentcs vertreten. Dieser wird bis und mit der nächsten Jahresversammlung der Bank die Vize-Präsidentschaft des Gouverneursratcs innehaben.

Stellvertretender Gouverneur ist der zuständige Delegierte des Bundesrates für Handelsverträge im Bundesamt für AusscnWirtschaft (BAWI).

Die Bank, deren Mitarbeiterstab nicht einmal einen Bestand von Tausend erreicht und die damit im internationalen Vergleich personell bescheiden bestückt ist, hat sich intern in zehn Länder- und dreizehn Sektorteams (u.a. Landwirtschaft, Bodenschätze, Energie und Energieeffizienz, Finanzinstitutionen, Immobilien und Tourismus, Umwelt, Fernmeldewesen und Verkehr) sowie in einen Bereich "Finanzen" organisiert. Die Länderund Sektorteams arbeiten in der Auswahl und der Durchführung der einzelnen Projekte eng zusammen. Die Bank hat auch ihre Präsenz vor Ort laufend verstärkt und verfügte Mitte 1996 über Vertretungen in 21 Einsatzländern. Mehr als die Hälfte der in diesen Vertretungen beschäftigten Mitarbeiter rekrutiert die Bank vor Ort. Eine von der Bank und den La'ndervcrtretungen unabhängige Projektbewertungsabteilung untersucht die Leistungsfähigkeit abgeschlossener Projekte durch eine systematische Analyse der Ergebnisse und einen Vergleich mit den vorgegebenen Bedingungen. Um die notwendige Objektivität dieser Arbeit zu gewährleisten, ist die Abteilung direkt dem Präsidenten der Bank unterstellt.

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Finanzielle Ressourcen und Ergebnisse

Die EBWE war anhìn mit einem Aktienkapital von 10 Milliarden ECU ausgestattet.

Von den 10 Milliarden wurden 3 Milliarden durch die Aktionäre einbezahlt, der Rest stellte in Form abrufbarer Aktien Garantiekapital dar. Um ein ausreichendes Liquiditätsniveau zu halten, nimmt die Bank Kredite auf dem Kapitalmarkt auf. Die hohe Kreditwürdigkeit der Bank beruht darauf, dass die von ihr gewährte Unterstützung nie den Gesamtbetrag des Stammkapitals, einschliesslich Rückstellungen und Gewinnen, überschreiten darf.

Eine ihrer Stärken liegt aber auch in ihrer Rolle als "Katalysator". Dies bedeutet, dass sie im Rahmen ihrer Projekte erfolgreich externe Finanzierungen mit anderen Geldgebern mobilisieren kann. Die Bank ist in den vergangenen Jahren erfolgreich Kofinanzierungen mit privaten kommerziellen Partnern in Form von Geschäftsbanken und Exportkreditagenturcn, aber auch mit öffentlichen Instituten und Regierungen eingegangen. Seit ihrem Bestehen hat die Bank bis Ende Juli 1996 annähernd 19 Milliarden ECU an zusätzlichem Kapital für Projekte mobilisiert. Alleine im Jahre 1995 erreichte der Betrag an externer Finanzierung 4,5 Milliarden ECU. Im Prinzip steuert die Bank im Rahmen privater Projekte nur bis maximal 35 Prozent des gesamten Betrages bei, der Rest wird anderweitig finanziert. Dank einer solch hohen Mobilisierungsrate kann die Bank die verfügbaren Ressourcen für die Ausübung ihres Mandats erhöhen und die Durchsetzung

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ihrer operatìonellen Prioritäten massgeblich unterstützen. Zusätzlich vermindert sie ihr eigenes Risiko und erleichtert die Verwaltung ihres Bestandes an Investitionen.

Die finanziellen Ergebnisse der Bank sind 1995 höher als erwartet ausgefallen und wiesen Gewinne sowohl vor als auch nach den Rückstellungen aus. Der Betriebsgewinn im Betrage von 83 Millionen ECU hat sich gegenüber 1994 verdreifacht. Dieser Betrag enthält die in der Geschichte der Bank ersten bedeutenden Erträge aus den einzelnen Kapitalbeteiligungen sowie Gewinne aus dem Verkauf von Aktienpaketen der Bank, Zudem konnten aufgrund der geringeren Verwaltungsausgaben mehr Ressourcen zu Gunsten der Einsatzländer bereitgestellt werden. Die Verbesserung der Gesamtkostenstruktur kann zukunftig einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Rentabilität der Bank leisten. Die Erhöhung der Rückstellungen, die Ende des letzten Jahres 165 Millionen ECU betrugen, wird helfen, die vermehrten Risiken, die die geplante Erhöhung der Investitionstätigkeit in den weniger fortgeschrittenen Ländern mit sich bringt, abzufedern.

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Operationelle Prioritäten, Investirions- und Umweltpolitik der Bank

An der Jahresversammlung im Jahre 1994 in St. Petersburg gaben die Gouverneure der Bankleitung klare mittelfristige operationelle Prioritäten, die seither konsequent verfolgt Werden. Diese Prioritäten sind: - die Entwicklung des Privatsektors in den Mittelpunkt zu stellen, - in allen Einsalzendem aktiv zu sein, - Örtliche Privatuntemehmcn, vor allem kleine und mittlere Unternehmen, zu unterstützen, - die Nutzung und Unterstützung von Finanzintermediären (bspw. lokale Banken) zu verstärken und - die Kapitalbeteiligungen zu vermehren.

Die wichtigsten Prinzipien der Investitioiispolitik der Bank sind Additionalität, solide Rentabilität und positiver Einfluss der Projekte auf den Systemwandel. Im einzelnen bedeuten diese Grundsätze, dass die Bank nur in Vorhaben investiert, die eine gewisse Rentabilität versprechen und die positive Folgen auf die Unterstützung des Übergangs zur Marktwirtschaft zeitigen (vgl. Ziff. 134.1). Die Bank hat früh erkannt, dass sich die Effektivität ihrer Operationen nicht allein am Investitionsvolumen messen lässt, sondern dass die Qualität einer Investition für den Übergangsprozcss eine entscheidende Rolle spielt Weiter dürfen im Sinne der AddkionaHtät der Bank keine alternativen Finanzierungsquellcn zur Verfügung stehen, ansonsten die Bank sich, da sie nicht mit kommerziellen Fmanzierungsqucllen konkurrieren will, von einem Projekt zurückzieht.

Die Bank trägt ebenfalls den gravierenden Umweltproblemen in den Einsatzländcm Rechnung. Sie ist die einzige internationale Finanzinstitution, die den Grundsatz der Förderung einer nachhaltigen ökologischen und umweltverträglichen Entwicklung in ihrer Grundungsakte ausdrücklich festhält. Demnach richtet sich die

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gesamte Tätigkeit der Bank nach diesem Grundsatz aus. Sämtliche Vorhaben für Investitionen und die technische Unterstützung der Bank werden konsequent einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen. Daneben führt die Bank auch eigene, spezifische Umwcltprojckte durch. Der Gesamtwert der Umweltprojckte im Planungsstadium belief sich Ende 1995 auf annähernd l Milliarde ECU und umfasst Bereiche wie Wasseraufbereitung, umweltbezogene Investmentfonds auf Gemeindeebene und die Unterstützung an die Entwicklung umweltgerechtcr städtischer Versorgungsuntemehmen.

Die Anzahl umweltbezogener Investitionen wird während der kommenden Jahre kontinuierlich zunehmen, im Rahmen der Umwcltpolitik kommt auch der Energie- and Energieeffizienzpolitik besondere Bedeutung zu. Die Bank investiert in die Sanierung und Modernisierung von Heizungsanlagen in öffentlichen Gebäuden und fördert den effizienteren Energieeinsatz in der industriellen Produktion. Im Zusammenhang mit solchen Projekten kommt es in manchen Fällen auch zur Ausarbeitung von Umweltaktionsplänen, bei denen es vor allem um die Kontrolle schädlicher Emissionen und die Einhaltung von international anerkannten Gesundhcits- und Umweltvorschriften geht (vgl. Ziff. 134.1).

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Beschaffungsgrundsätze

Die EBWE verlangt - wie andere internationale Finanzinstitutionen - von ihren Projektpartnern, dass die im Rahmen von öffentlichen Projekten getätigten Liefer- und Dtenstleistungsaufträge ab gewissen Schwellenwerten international ausgeschrieben und im Wettbewerb vergeben werden. In der Erarbeitung ihrer eigenen Regeln in diesem Bereich hat sich die Bank eng an die Bestimmungen der Welthandelsorganisation (WTO) angelehnt Die Schwellenwerte, ab denen eine Ausschreibung zwingend vorgeschrieben ist, entsprechen denen des EU-Binnenmarktes und der WTO (ungefähr 300*000 Franken für Güter und Dienstleistungen). Die Ausschreibungen stehen, im Gegensatz etwa zur Weltbank, nicht nur den Mitgliedern der Bank offen. Damit soll weniger entwickelten Ländern, die nicht Mitglied der Bank sind, die Möglichkeit offengehalten werden, an den Ausschreibungen teilzunehmen. Die Öffnung der Ausschreibungen auf alle Länder war Ausdruck des Willens der Gründer der Bank, den traditionellen Partnern der entwicklungspoütischen Zusammenarbeit zu zeigen, dass sich mit der Schaffung der Bank ihr Interesse an der Entwicklung dieser Länder nicht gemindert hatte. Die Berücksichtigung der einzelnen Lieferanten muss nach Qualitäts- und Preiskriterien erfolgen. Bei Dienstleistungsaufträgen spielt zudem die Erfahrung eines Anbieters in den jeweiligen Einsatzländern eine Rolle.

Für Projekte von Unternehmen im Privatsektor, an denen sich die Bank beteiligt, verlangt diese von den Projektpartnern den Nachweis, dass die im Rahmen der Projektdurchführung notwendigen Beschaffungen in einem den internationalen Wettbewerb respektierenden Verfahren getätigt werden.

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Zusammenarbeit der EBWE mit anderen internationalen Finanzinstitutionen

Die EBWE arbeitet eng mit den anderen internationalen Finanzinstitutionen zusammen. Es sind dies innerhalb der Weltbankgruppe vor allem die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) und die Internationale Finanzkorporation (IFC).

Weiter sind in der Region vor allem die Europäische Investitionsbank (EIB) und teilweise

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auch die Asiatische Entwicklungsbank aktiv. Die internationalen Finanzinstitutionen versuchen, neben einer möglichst grossen Kohärenz ihrer verschiedenen Investitionen, auch eine gewisse Arbeitsteilung zu erreichen. Deswehern werden die Länderstrategien der einzelnen Institutionen regelmässig im Rahmen von konsultativen Treffen aufeinander abgestimmt. Die internationalen Finanzinstitutionen treten insbesondere auch als Partner der EBWE in Refinanzierungen hervor. Allein im Jahre 1995 hatten sich die Weltbankgruppe und die Europäische Investitionsbank an elf öffentlichen und privaten Projekten der Bank beteiligt und zusammen mehr als 800 Millionen ECU mobilisiert. Die EBWE profitiert auch von der Beratung der Regierungen ihrer Einsatzländer durch den Internationalen Währungsfonds in makroökonomischen Belangen. Diese Unterstützung trägt zur Verbesserung von Rahmenbedingungen bei, die auch für die Investitionen der EBWE unerlässlich sind.

Zwischen der EBWE und der IBRD, die mit ihren Projekten in erster Linie den öffentlichen Sektor unterstützt, hat sich eine Arbeitsteilung in dem Sinne ergeben, als die EBWE eher in Projekte mit kleinerem finanziellem Umfang investiert und auch direkt Vertrage mit öffentlichen Unternehmen abschliesst. Zudem verlangt die EBWE im Rahmen ihrer öffentlichen Projekte im Gegensatz zur IBRD nicht immer eine Staatsgarantie und stellt, wenn immer möglich, sicher, dass sich die Darlehen dank später eintretender Rentabilität amortisieren. Die IBRD ihrerseits vergibt nur Darlehen und übernimmt keine Kapitalbeteiligungen. Desweitcren engagiert sie sich auch vermehrt in Zahlungsbilanzmassnahmcn oder makroökonomischen Strukturanpassungsprogrammen und ist zudem in Bereichen aktiv, in denen die EBWE keine Investitionen tätigt, wie bspw. Gesundheits-, BUdungs- und Sozialwesen. Stellen die EBWE und die IBRD aufgrund ihres spezifischen Charakters fest, dass beide für die Durchführung eines bestimmten Projekts geeignet sind, wird oft der Weg über eine Kofmanzierung gewählt. In vielen Fällen übernimmt dabei die EBWE die Finanzierung der privaten Komponente.

Mit der IFC, die ihrerseits nur in private Projekte investiert, hat sich eine gewisse loyale Konkurrenz eingespielt. Das Portfolio der EBWE erreichte Ende 1995 jedoch einen etwa zehn Mal so hohen Betrag wie dasjenige der IFC in der
Region. Es zeigt sich, dass die EBWE, die aufgrund ihres spezifischen Mandats Elemente einer Entwicklungs- sowie einer Geschäftsbank in sich vereinigt und sich zudem nur auf eine Weltregion konzentrieren kann, gegenüber der IFC, die sich vor allem auf Latcinamerika und Asien konzentriert, in Osteuropa einen gewissen komparativen Vorteil erreicht hat. Die EBWE kann zudem in der Auswahl und Durchführung der Projekte auf ein breit ausgebautes Netz von lokalen Vertretungen zurückgreifen. Mit der Europäischen Investitionsbank hat sich eine Arbeitsteilung in dem Sinne ergeben, als diese vor allem mit dem Ziel der Förderung der Beitrittsfähigkeit der Staaten Mittel- und Osteuropas zur EU interveniert, in der GUS aber keine Investitionen tätigt. Die EIB verlangt zudem in den meisten Fällen im Rahmen ihrer Projekte, wie die IBRD, eine Staatsgarantie und investiert traditionell vor allem in Infrastrukturvorhaben. Abschliessend ist zu erwähnen, dass drei der Einsatzländer der EBWE, Kasachstan, Kirgisistan und Usbekistan, auch Mitglieder der Asiatischen Entwicklungsbank sind. Die Projekte dieser Institution in Zentralasien befinden sich allerdings noch in einem Anfangsstadium.

Ein besonders erwähnenswertes Beispiel erfolgreicher Zusammenarbeit der internationalen Finanzinstitutionen betrifft Bosnien-Herzegowina. Zusammen mit der Leitung der Weltbankgruppe und der Europäischen Kommission hat die EBWE im Sommer 1995 in kurzer Zeit ein Wiederaufbauprogramm für das durch den Krieg geschädigte Land ausgearbeitet Dieses Programm wurde von der internationalen Gebergemeinschaft im

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Oktober 1995 in Brüssel verabschiedet. In enger Koordination werden sich die beiden Institute führend am Wiederaufbau Bosnien-Herzegowinas beteiligen.

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Rückblick auf eine fünfjährige Tätigkeit im Dienste des Systemwandels

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Das Portfolio der Bank

Bis Ende Juli 1996 hatte der Verwaltungsrat der Bank 407 Projekte im Betrage von 8,6 Milliarden ECU (entspricht etwa 13 Mia. Fr.) bewilligt Dank der hohen Mobiîisierungsrate erreicht der Gesamtwert dieser Projekte den Betrag von annähernd 27 Milliarden ECU.

131.1

Portfolio nach Instrumenten

Die wichtigsten von der Bank eingesetzten Finanzieruitgsinstrumente sind langfristige Darlehen, Kapitalbeteiligungen und Bürgschaften. Die Darlehen müssen vom Darlehensnehmer zu martctiiblichen Ansätzen verzinst werden und haben eine Laufzeit von fünf bis zehn Jahren. Innerhalb des Portfolios von Instrumenten nehmen die Darlehen mit kumulativ 76 Prozent bis jetzt noch eine dominante Stellung ein. Diese wird sich aber voraussichtlich stetig reduzieren, da mit fortschreitendem Systemwandel die Nachfrage von Unternehmen und Finanzintermediären nach Kapitalbeteiligungen durch die Bank stetig steigt Gegen Ende des Jahres 1995 war bereits anna'hemd jedes dritte Projekt der Bank eine Kapitalbeteiligung. Kapitalbeteiligungen können verschiedene Formen annehmen, darunter vor allem die Zeichnung von Aktien. Investiert die Bank Kapital in eine Unternehmung, erwartet sie eine gewisse Rentabilität. Ihre Beteiligung darf satzungsgemäss aber einen angemessenen Anteil nicht überschreiten, da die Bank ausdrücklich keinen beherrschenden Einfluss auf die einzelnen Unternehmen anstrebt Die Ausstiegsstrategie aus dem unterstützten Unternehmen ist bei Übernahme der Beteiligung bereits vorgesehen (vgl. Anhang I),

131.2

Portfolio nach Ländern

Bis Mitte 1993 tätigte die Bank in den fünf Ländern Ungarn, Tschechische und Slowakische Republik, Polen und Rumä'nien bctragmässig mehr als die HÜlfte ihrer Investitionen.

1995 entfielen nur noch etwas mehr als ein Viertel der Investitionen auf diese Länder.

Seit zwei Jahren weist die Bank eine ausgeglichenere Verteilung der Investitionen auf die einzelnen Einsatzländer aus. Sie hat sich vor allem auch bemüht, Investitionen in denjenigen Ländern zu taugen, die in einem frühen oder mittleren Stadium ihres Systemwandels stehen. Während 1994 bereits 49 Prozent der Investitionen auf diese Kategorie von Ländern entfielen, waren es 1995 schon 55 Prozent.

Neues Schwerpunktland der Bank ist mit 20 Prozent des gesamten Volumens zurzeit die Russische Föderation. Auf diese folgen, neben den fünf bereits erwähnten Staaten, Slowenien, die Ukraine, Bulgarien, Kroatien, Usbekistan, Weissrussland, Kasachstan und die baltischen Republiken. Es ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Investitionen

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der Bank in den fortgeschrittensten Ländern kontinuierlich nachlassen wird. Private Investitionen werden in zunehmendem Masse an die Stelle der staatlichen Unterstützung treten und die Versorgung der privaten Unternehmen mit Kapital wird sich stetig verbessern (vgl. Anhang 2).

Im September 1996 hat der Verwaltungsrat der Bank das erste Projekt für Bosnien-Herzegowina angenommen.

131.3

Portfolio nach Sektoren

Der Finanzsektor und die Förderung der privaten unternehmerischen Initiative machen, gemessen am Gesamtwert der Projekte, den grössten Anteil aus. Auf Banken, Investmentfonds und sonstige Intermediäre entfallen fast 35 Prozent des kumulativen Projektvolumens. Damit wird die Bank der entscheidenden Rolle gerecht, die diese Bereiche in der Unterstützung des Systemwandcls, vor allem in der Heranbildung der kleinen und mittleren Unternehmen, spielen. Gefolgt wird der Finanzsektor vom Verkehrswesen mit etwa 15 Prozent und dem Femmeldesektor mit etwa 12 Prozent des Projektvolumens. Weitere 10 Prozent der Mittel werden für die verarbeitende Industrie bereitgestellt und auf den Energiesektor entfallen etwa 8 Prozent. Der Rest entfällt auf Handel und Tourismus, Gemeinde- und Bauwesen (vgl. Anhang 3).

131.4

Portfolio aufgeteilt nach privaten und öffentlichen Projekten

Im Übereinkommen zur Errichtung der Bank ist festgehalten, dass die von der Bank vergebenen Mittel gesamthaft zu mindestens 60 Prozent den Privatsektor begünstigen müssen. Darunter können allerdings auch Unternehmen fallen, deren Übergang ins Privateigentum vorgesehen und die nicht staatlich weisungsgebunden sind. Auch öffentliche Unternehmen, die in einem vom Wettbewerb geprägten, marktwirtschaftlichen Umfeld tätig sind und dem Konkursrecht unterliegen, gehören in diese Kategorie. Die restlichen finanziellen Mittel dürfen direkt den Öffentlichen Sektor begünstigen und entfallen in den meisten Fällen auf Infrastrukturvorhaben. Die Entwicklung dieses Sektors, bspw. durch die Bereitstellung von Fernmeldedienstleistungen, Transportmöglichkeiten oder Energie, dient letztlich wiederum auch der Förderung des Privatsektors.

Seit geraumer Zeit nun übertrifft die Bank ihr satzungsgemäss vorgesehenes Portfolioverhaltnis für die Beziehung zwischen privaten und öffentlichen Projekten von 60:40. Ende 1995 betrafen mehr als 70 Prozent der durch den Verwaltungsrat bewilligten Projekte den Privatsektor, verglichen mit 54 Prozent im Jahre 1993. Wenn auch die Vorgabe, mit mindestens 60 Prozent den Privatsektor zu begünstigen in einigen Ländern wegen der nur schleppend vorangehenden Privatisierung und der langsamen Entwicklung eines operierenden Privatsektors noch nicht vollständig verwirklicht ist, begünstigten bis Ende 1995 trotzdem gesamthaft mehr als 65 Prozent aller Projekte der Bank den Privatscktor. Dies stellt angesichts des Umstandes, dass private Projekte in der Region oftmals schwieriger zu identifizieren und realisieren sind, eine positiv zu bewertende Tendenz dar.

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Die technische Zusammenarbeit

Die zentrale Aufgabe der technischen Zusammenarbeit liegt in der Identifizierung sowie der Vorbereitung und Durchführung der Projekte im Rahmen der Investitionstätigkeit der Bank. Damit kann die Realisierung der operationellen Prioritäten massgeblich unterstützt werden. Bis Ende 1995 wurden im Rahmen'der technischen Zusammenarbeit annähernd 1200 Mandate vergeben. Drei Viertel der Mittel wurde für die Projektvorbereitung und -durchführung benötigt, etwa 12 Prozent entfielen auf Beratungsdienste und 2 Prozent auf Ausbüdungsmassnahmen. Nur gerade I Prozent wurde für Sektorstudicn aufgewendet. Zusagen erfolgten prioritär im Finanz- und Energiesektor, zunehmend aber auch für Privatisierungs- und Umweltprojekte (vgl. Anhang 4). Schwerpunktland der technischen Zusammenarbeit ist bis anhin die Russische Föderation, gefolgt von Kasachstan, Rumänien, der Ukraine, Weissrussland und Slowenien (vgl. Anhang S).

Finanziert werden die Operationen · im Rahmen der technischen Zusammenarbeit direkt durch die Bank oder mit Hilfe von bi- und multilateralen Fonds, die von den einzelnen Mitgliedern der Bank gespeist werden. 48 solcher Fonds stellten der Bank bis anhin insgesamt etwa 390 Millionen ECU an nichtrilckzahlbaren Finanzzuschüssen zur Verfügung. Die grössten Beiträge kamen von der EU, Japan, Frankreich und den USA.

Alle Geberländer, mit Ausnahme Japans, haben ihre Fonds mehr oder weniger gebunden, d.h., dass im Rahmen der vergebenen Mandate ein gewisser Prozentsatz einheimischer Konsulcnten berücksichtigt werden muss (vgl. Ziff. 212).

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Das sich stetig verändernde wirtschaftliche Umfeld der Geschäftstätigkeit der Bank

Eine Beurteilung der wirtschaftlichen Fortschritte Mittel- und Osteuropas sowie der GUS muss stets im Bewusstsein erfolgen, dass die einzelnen Länder mit ihren Reformen erst vor etwas mehr als fünf Jahren beginnen konnten und dass sie in ihrem damaligen wirtschaftlichen Entwicklungsstand sehr unterschiedliche Niveaus auswiesen. Trotz dieses immer noch sehr heterogenen Charakters der Region kann man jedoch festhalten, dass sich in den vergangenen drei bis vier Jahren im allgemeinen spürbare Verbesserungen für private und staatliche Investoren eingestellt haben. Die auf die Schaffung von marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnungen zielenden Reformen beginnen zu greifen, die Inflation ist weitgehend zurückgegangen und in grossen Teilen der Region ist wieder ein positives Wirtschaftswachstum zu verzeichnen. In einzelnen Ländern der GUS, in denen die Reformen und Stabilisierungsmassnahmen erst in den letzten zwei oder drei Jahren konsequent in Angriff genommen worden sind, ist im Gegensatz zu den meisten Ländern Mittel- und Osteuropas noch kein positives Wirtschaftswachstum zu verzeichnen, welches den Regierungen dieser Länder eine breitere politische Abstützung der eingeleiteten Reformen gewährleisten würde (vgl. Anhang 6). Polen wird im Laufe des Jahres 1996 voraussichtlich als erstes Land der Region das Niveau des Bruttosozialproduktes von 1989 wieder erreichen. Damit erbringt dieses Land den Beweis, dass es sich beim Systemwandel um ein transitorisches Phänomen handelt. Slowenien, die Tchechische und Slowakische Republik sowie Ungarn dürften in Bälde dem Beispiel Polens folgen (vgl.

Anhang 7).

Die meisten Länder der Region haben auch eine tiefgreifende Liberalisierung der Preise, des Zahlungsverkehrs und der Aussenhandelsgesetzgebung in Angriff genommen und vielfach bereits verwirklicht. Dies sind wichtige und notwendige Voraussetzungen für die

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weitere Entwicklung des privaten Sektors. Während die Privatisierung in den meisten mitici- und osteuropäischen Ländern gut voranschreitet, bestehen diesbezüglich wegen der fangen Tradition der Kollektivierung und der gewaltigen Grosse der Kolchosen und Industriekombinate in Teilen der GUS noch erhebliche Probleme. Eine weiterhin grosse Herausforderung für die Mehrheit der Länder bedeutet die Reform des Bankensystems. Nur sehr wenige Länder haben ihr Bankensystem erfolgreich umstrukturiert, einschliesslich Kapitalumschichtung und Privatisierung, und einen wirksamen rechtlichen Rahmen mit adäquater Beaufsichtigung geschaffen.

Unter der Voraussetzung, dass sich, wie erwartet, eine höhere wirtschaftliche und ordnungspolitische Stabilität einstellt und die Reformen planmässig weiter voranschreiten, ist eine Ausdehnung der fnvestitionsmöglichkeiten auch für private Investoren zu erwarten. 1995 haben sich die ausländischen Investitionen gegenüber 1994 bereits verdoppelt und erreichten einen Betrag von gegen 16 Milliarden Franken. Eine dauerhafte makroökonomische Stabilisierung wird sowohl den Regierungen als auch den Privatunternehmen in der Regton helfen, weiterhin maßgebliche ausländische Finanzmittel ins Land zu holen und den Systemwandel zu konsolidieren. Dies dürfte längerfristig den Schwerpunkt der Unterstützung durch die internationalen Finanzinstitutionen in die weniger fortgeschrittenen Länder der Region und insbesondere in die GUS verlagern.

134

Fazit

134.1

Der besondere Einfluss der EBVVE auf den Systemwandel

Die Beurteilung, ob die Bank eines der primären Ziele ihrer Unterstützung, namentlich die positive Beeinflussung des Systemwandels, erreicht hat, lässt sich am besten anhand einiger konkreter Beispiele vornehmen. Nachfolgend werden aus dem umfangreichen Portfolio der Bank einige wenige Projekte ausgewählt, mit deren Hilfe der Einfluss der Bank auf den Systemwandel illustriert werden kann.

Mit Bezug auf die Unterstützung des Finanz- und Privatsektors sowie der Privatisierung war die Bank in Polen, Ungarn, der Slowakischen Republik und der Ukraine an der Privatisierung wichtiger Banken beteiligt Diese Projekte haben, neben einer Finanzierung von Betriebskapital durch Darlehen, auch dazu beigetragen, die bankinterne Organisation zu modernisieren und die Mitarbeiter in der Beurteilung von Kreditanträgen zu schulen. In Russland und Ungarn beteiligte sich die Bank an der Privatisierung von zwei Schlüsselunternehmen im Lastwagenbau und im Pharmasektor.

Mit diesen Darlehen konnten dringend benötigte Zulieferungen sowie die für die Produktivitätssteigerung unerlässlichen Investitionen finanziert werden. In der Ukraine war die Bank massgeblich an der Privatisierung der nationalen Handelsflotte beteiligt. In der Tschechischen Republik führte die Bank zusammen mit einem schweizerischen und einem französischen Unternehmen die Privatisierung des führenden Süsswarenherstellers durch.

Nach einer Rationalisierung der Produktion, des Absatzes und des Marketing sind die Aktien der Firma seit 1995 börsenkotiert, und die Bank konnte ihre Kapitalbeteiligung an die schweizerische Unternehmung verkaufen. In der Slowakischen Republik, in Kroatien, in den baltischen Staaten und in Moldau wurden Darlehen an lokale Banken vergeben, welche die zur Verfügung gestellten Mittel über lokale Handelsbanken an kleine und mittelständische Unternehmen im Privatsektor weitergeben und im Sektor der Handelsförderung aktiv werden. In Russland wurde durch die Bank ein nationales Register eingerich-

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tet welches international anerkannten Vorschriften entsprechende unabhängige Registratur- und Transferdienstleistungen für von russischen Unternehmen ausgegebene Wertpapiere anbietet. Mit diesem Projekt wurde der russische Kapitalmarkt massgeblich gestärkt, da sonst keine zuverlässigen Nachweise über Fremd- und Eigenkapitalbesitz der einzelnen Unternehmen abrufbar wären.

In der Unterstützung und Umstrukturierung der Infrastruktur füllt die Bilanz der Bank ebenfalls positiv aus. Dies vor allem auch, da die Bank mittels ihrer Investitionen in diesem Sektor nicht nur finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, sondern die einzelnen Unternehmen in ihrer Privatisierung unterstutzt, ihre Rentabilität zu erhöhen hilft und oft auch flankierend Auflagen in der staatlich festgelegten Preispolitik durchsetzt. Im Fernmeldebereich ist die Bank zum grössten Investor in der Region avanciert. Dies aus der Erkenntnis heraus, dass schlechte Qualität der Kommunikation das wirtschaftliche Wachstum und die Marktreformen bremsen. Die Bank ist zur Zeit an der Wiederinstandstellung und Umstrukturierung der Telefonversorgung in Polen, der Slowakischen und der Tschechischen Republik, der Ukraine, Litauens und Kirgisistans beteiligt Die Assistenz der Bank in der Verbesserung des rechtlichen Umfelds hat sich bspw. in Ungarn dergestalt ausbezahlt, dass bereits diverse private Investoren angezogen werden konnten, in Verkehrswesen, das traditionell dem öffentlichen Sektor zuzurechnen ist, ist es der Bank gelungen, Möglichkeiten zur Einbindung des privaten Sektors zu entwickeln, in diversen Projekten konnten bestimmte Bereiche, bspw. Abfertigungsgebäude in Flughäfen, Hafenaniagen oder Strassenzollsysteme, an private Betreiber mittels Lizenzen verpachtet werden. Daneben beteiligt sich die Bank auch mit anderen internationalen Finanzinstitutionen an der Rehabilitierung der Eisenbahnnetze, bspw. in Bulgarien und in der Tschechischen Republik. Die Instandstellung der Streckennetze und des Rollmaterials ist eine dringende Voraussetzung für das zu mobilisierende Interesse privater Investoren.

Investitionen im Energiesektor haben neben einer Wiederinstandstellung einzelner Elektrizitätswerke und teilweiser Privatisierung in gewissen Ländern auch zu kostengerechteren Preisen für die Versorgung mit Energie geführt. Es ist allgemein bekannt,
dass in der Region die Erzeugung und Nutzung von Energie in der Vergangenheit eine beträchtliche Bedrohung der Umwelt mit sich gebracht hat. Zudem liegt der Energieverbrauch in einzelnen Ländern der Region immer noch um das zwei- bis siebenfache über dem Durchschnitt der OECD-Länder. Eine zentrale Rolle in der Energiepolitik der Bank spielen daher Investitionen in moderne und effiziente Anlagen zur Energieerzeugung und -Übertragung. Oft gehen diese mit der Schliessung alter, die Umwelt stark belastender Anlagen einher. Parallel dazu hat die Bank auch in bessere Zahlungssysteme investiert, da in einigen Ländern der Region bisher der Elektrizitätsverbrauch nicht fakturiert wurde. Um eine generelle Erhöhung der Effizienz zu erreichen, zielen die Projekte auch auf Energieeinsparungen in Öffentlichen Gebäuden sowie bei der industriellen Fertigung ab. Gefördert wird auch die Verwendung erncuerbarer Energiequellen.

Dem anfänglich häufig geäusserten Vorwurf, die Bank investiere aufgrund von Effizienzkriterien nur in private Projekte über 15 Millionen ECU und erreiche so die kleinen und mittleren Unternehmen nicht, begegnete die Verwaltung der Bank mit der Schaffung neuer Instrumente. Im Vordergrund stehen hier die Kapitalbeteiligungen und Darlehen an Banken und sonstige Finanzintermediäre sowie die Schaffung von sogenannten "Wagniskapitalfonds". Auf diese Weise kann überlebensfähigen Unternehmen Anfangs- und Entwicklungskapital sowie Fachwissen zur Verfügung gestellt und die Privatisierung in den einzelnen Ländern massgeblich unterstützt werden. Solche Fonds existieren mittlerweile in fast allen Ländern der Region. In Russland wurde dcsweitcren der

1252

sogenannte "Fonds für russische Kleinunternehnien" geschaffen, an dem sich die Schweiz bis jetzt als einziges Niehtmitglied der G-7 beteiligt. Mittels dieses Fonds im Wert von 234 Millionen ECU haben bis Ende 1995 über 3000 Klein- und Kleinstbetricbe in vier russischen Kernregionen Kredite zwischen 40'OCX) und lOO'OOO ECU ausbezahlt bekommen. Solche Firmen bilden das Rückgrat des erfolgreichen Systemwandels und sind in ihrer Produktion sehr personalintcnsiv, was einen positiven Einfluss auf die Beschäftigungssituation hat. Ein weiteres Beispiel bilden die sogenannten "Nachprivatisierungsfonds". Diese wurden ins Leben gerufen, da der Privatisierungsprozess in den einzelnen Ländern unzählige kleine und mittlere Betriebe geschaffen hatte, diese aber in einer Phase der Umstrukturierung und Modernisierung Mühe hatten, langfristige Finanzierungen an den Kapitalmärkten zu beschaffen. Mittels dieser Fonds kann nun den Betrieben Kapital zur Verfügung gestellt werden. Nachprivatisierungsfonds existieren bereits in Russland, Slowenien, Polen, Ungarn und den baltischen Republiken.

Die Bank ist angesichts der Wichtigkeit von funktionierenden rechtlichen Rahmenbedingttngen zur Unterstützung des Systemwandels und der Förderung der ausländischen Investitionen auch in diesem Bereich aktiv. Mit Unterstützung der Bank konnten verschiedentlich Kreditsicherungsgesetze erlassen werden. Diversen Ländern der Region stand die Bank auch in der Erarbeitung der Gesetzgebung für Auslandsinvestitionen oder für das Konzessionswcsen tatkräftig zur Seite. Letztlich fördert die Unterstützung der Bank auch die fortschreitende Integration der Länder in den Wetthandel. Mittels eigens entwickelter Handelsförderungsprogramme werden ausgewählten Banken Mittel zur Verfügung gestellt, die diese dann einsetzen, um Export- und Vorexportfinanzierungen zu ermöglichen.

134.2

Äbschliessende Wertung

Die EBWE, die geschaffen wurde, um die Länder in ihrem Übergang von der Planwirtschaft zu marktwirtschaftlichen Strukturen zu unterstützen, tnusste sich den Bedurfnissen der Einsatzländer unti den wechselnden Anforderungen an ihre Investitionen beständig anpassen. Die Bank musste rasch lernen, auf die neuen Gegebenheiten zu reagieren und Veränderungen vorauszusehen. In der Umsetzung der dadurch geschaffenen Möglichkeiten in konkrete Projekte hat der Bank, neben ihrer Flexibilität, auch die enge Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor massgeblich geholfen. Heute . verfügt die Bank über ein Instrumentarium, das beständige Anpassungen an neue Realitäten erfuhr und das Investitionen in jedem Stadium des Systemwandels erlaubt. Zudem erreicht die Bank auch dank neu geschaffener Instrumente die kleinen und mittleren Betriebe besser. Während in den weniger fortgeschrittenen Ländern die Wiederinstandstellung und Modernisierung der Infrastruktur bisher immer noch einen grossen Teil der Ressourcen absorbierte, stand in den fortgeschrittenen Ländern die Förderung der privaten unternehmerischen Initiative, nicht zuletzt auch durch die Unterstützung von Finanzintermediären, eindeutig im Vordergrund. Seit geraumer Zeit übertrifft die Bank ihre statutarische Verpflichtung, gesamthaft mit insgesamt mindestens 60 Prozent ihrer Projekte den privaten Sektor zu begünstigen, um einiges.

Die Bank hat in der Vergangenheit ihre Investitionen konsequent auf die Einhaltung des Grundsatzes der nachhaltigen Ökologischen und umweltverträglichen Entwicklung geprüft Mit spezifischen Projekten konnte sie zudem massgeblich zu einer Erhöhung der Energieeffizienz in der Region beitragen.

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Dank ihrer ausgeprägten Rolle als Katalysator für zusätzliches Kapital konnte die Bank seit längerem mehr als das Doppelte ihrer eigenen finanziellen Beteiligung an Projekten extern mobilisieren und sich damit zum grössten Investor in der Region entwickeln.

Ihre umfangreichen Investitionen haben, neben der finanziellen Wirkung, auch den Vorteil, dass sie den Transfer von Fähigkeiten und Fertigkeiten in die Region fördern und die dringend erforderliche Umstrukturierung im Industrie- und Dienstleistungssektor während des Systcmwandels beschleunigen. Heute ist die EBWE in ihrer Rolle als direkter Investor und mittels ihrer Katalysatorfunktion zu einem unentbehrlichen Faktor in der Unterstützung und der Konsolidierung des wirtschaftlichen Tnmsformationsprozesses in den Östlichen Reformlifndern geworden. Dies zeigt sich nicht zuletzt durch die stetig steigende Nachfrage nach ihren verschiedenen Dienstleistungen und die positive Würdigung ihrer Arbeit durch die Regierungen der Einsatzländer.

Die durch die Gouverneure in Sofia beschlossene Kapitalverdoppelung ist ein Zeichen des Vertrauens und der Wertschätzung für die Erfolge einer Institution, die sich einer vielfach gelobten Effizienz erfreut und die bisher in der Unterstützung des Systemwandels eine zentrale Rolle eingenommen hat. Die EBWE wird in ihrer weiteren Arbeit auf den erworbenen Erfahrungen in ihrem Geschäftsbereich aufbauen und ihre Zusammenarbeit mit den anderen internationalen Finanzinstituten und dem privaten Sektor ausbauen können.

2

Besonderer Teil

21

Die Zusammenarbeit der Schweiz mit der EBWE

211

Die Stellung der Schweiz in der EBWE

Kleinere Länder, wie auch die Schweiz, haben sich, um eine adäquate Vertretung im Verwaltungsrat sicherzustellen, in Ländergruppen zusammengeschlossen. Unser Land steht einer die Türkei, das Fürstentum Liechtenstein, Usbekistan, Kirgisistan, Aserbeidschan und Turkmenistan umfassenden Ländergruppe vor. Der Anteil der Schweiz am Grundkapital der Bank beträgt 2,28 Prozent. Damit hat die Schweiz den gleichen Anteil wie Belgien, Österreich und Schweden inné. An der Spitze unserer Ländergruppe steht ein Direktor schweizerischer Nationalität. Dieser wird von einem türkischen Stellvertreter sowie einem vom Bundesamt für Aussenwirtschaft finanzierten Assistenten unterstützt. Dem Büro des Exekutivdirektors obliegt die Interessenvertretung der Schweiz und der anderen in der Ländergruppe zusammengeschlossenen Länder in den verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen der Bank. Der Direktor nimmt, im Rahmen seiner Verantwortung für die allgemeine Geschäftstätigkeit der Bank, ebenfalls Stellung zu den einzelnen von der Bank beantragten Projekten, beurteilt Länder- und Sektorstrategien sowie die allgemeine operationelle und finanzielle Politik der Bank. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit und auf Instruktion des Bundesamtes für Aussenwirtschaft, welches die Koordination mit den anderen Bundesstellen, insbesondere der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, sicherstellt. Das Büro des Exekutivdirektors ist ebenfalls Ansprechpartner für die Vertreter der Industrie und vermittelt auf Anfrage auch Kontakte mit Exponenten der Bank.

Die Schweiz arbeitet im weiteren auf verschiedene Weise mit der EBWE zusammen. Wie an den anderen internationalen Finanzinstitutionen unterhält sie

1254

sogenannte "Konsulentenfonds" ("Trust Funds"). Diese erlauben es der Bank, schweizerische und ausländische Firmen zur Vorbereitung und Durchführung von Investitionsvorhaben der Bank mit Bcratungsmandateh .auszustatten, Deswcitcren geht die Schweiz mit der Bank Koflnanzierungen ein, das heisst, sie beteiligt sich mit Mitteln aus der Finanzhilfe des BAWI an Projekten der EBWE, Diese Projekte liegen in einem gemeinsamen Interesse und erfordern aufgrund ihres finanziellen und technischen Umfangs sowie ihrer Komplexität eine Beteiligung mehrerer Geldgeber. Ein bilateraler Vertrag zwischen der Bank und der Schweiz ermöglicht es schweizerischen' Unternehmen ihre Chancen bei Lieferungen im Rahmen öffentlicher, den Beschaffungsregeln der Bank unterliegender Projekte, zu erhöhen. Die Bank ihrerseits kann sich zusätzliche Finanzmittel sichern. Schliesslich beteiligt sich die Schweiz auch finanziell an dem von der EBWE verwalteten nuklearen Sicherheitskonto (NSA) und arbeitet im Rahmen des an der Tagung der Umweltminister in Luzern im Jahre 1993 ins Leben gerufenen Prozesses "Umwelt für Europa" eng mit der Bank zusammen.

212

Trust Fïind

Die Schweiz unterhält, wie die Mehrheit der Mitglieder, einen Trust Fund an der Bank.

Dieser wird im Rahmen der Investitionsförderung des BAWI über den Rahmenkredit für die verstärkte Zusammenarbeit mit Mittel- und Osteuropa gespeist Dem Fonds wurden bis Ende 1995 Beiträge in der Höhe von 7,5 Millionen Franken auf nicht-rückzahlbarer Basis zur Verfügung gestellt Bis Juni 1996 wurden durch den schweizerischen Trust Fund 18 Machbarkeitsstudien im Wert zwischen 40'000 und 900'000 Franken finanziert, Schwerpunkte schweizerischer Aktivitäten betreffen vor allem den Encrgiesektor. Weiter hat die Schweiz Expertisen im Fernmelde-, Transport-, Textil- und Bankensektor finanziert Durch den schweizerischen Trust Fund wurde unter anderem auch eine Studie über die Wiederinstandstellung des- gesamten bosnischen Energiesektors ermöglicht Auf der Grundlage der für Ende 1996 erwarteten Resultate dieser Studie wird die Bank ein Investitionsprogramm mit prioritärcn Projekten erstellen. Bei der Finanzierung von Machbarkeitsstudien wird in der Regel darauf geachtet, dass diese die Grundlage für Projekte bilden, im Rahmen derer in der späteren konkreten Umsetzung schweizerische Produkte konkurrenzfähig angeboten werden können. In der Durchführung des schweizerischen Trust Fund dürfen bis zu einem Totalwert von maximal 50 Prozent der Mittel auch Experten aus den Einsatzländem beschäftigt werden.

213

Kofmanzierungen

Die Schweiz hat sich auch an einzelnen Projekten der Bank finanziell beteiligt. Kofmanzierungen bringen der Schweiz etliche Vorteile. Kofinanziertc Projekte werden durch die Bank umfassend vorbereitet und auf ihre technische, finanzielle und institutionelle Machbarkeit sowie auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft. Die Schweiz kann sich somit die Kosten für die Projektvorbereintng sparen. Mit den nur punktuellen Mitteln der schweizerischen Finanzhilfe, die in jedem Fall bezüglich den Mitteln der Bank additionell bleiben, kann auf diesem Wege ein nachhaltiges und flächendeckendes Projekt finanziert werden. Dieses steht im Einklang mit den Prioritäten der bilateralen Hilfe der Schweiz im Empfangerland. Zudem kann der schweizerische Beitrag, der in der Regel auf nicht-rückzahlbarer Basis gewährt wird, die finanziellen Konditionen für den Empfänger lindern. Kofinanzierte Projekte, in deren Rahmen konkurrenzfähige schweizerische

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Produkte in die Länder der Region geliefert werden, können zudem der schweizerischen Industrie in gewissen Fällen neue Märkte erschliessen. Der Gesamtbetrag der schweizerischen Beteiligung an den Projekten der EBWE beläuft sich gegenwärtig auf annähernd 40 Millionen Franken.

In Albanien hat die Schweiz aus den Mitteln der Finanzhilfe 20 Millionen Franken für zwei Projekte im Fcmmeldc- und Energiesektor zur Verfügung gestellt. Mit diesen Kofuianzierungen konnte sich unser Land an der Entwicklung des Fernmeldcwesens sowie an der Wiederinstandstellung der fünf wichtigsten albanischen Wasserkraftwerke beteiligen. Der Gesamtwert der beiden Projekte beläuft sich auf 135 Millionen Franken. In Estland und Lettland hat die Schweiz annähernd 11 Millionen Franken aus der Finanzhilfe in Projekte im Umwcltsektor investiert. Im Rahmen der Projekte mit einem Gesamtvolumen von 140 Millionen Franken kann die Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung. in Riga und Tartu langfristig erheblich verbessert werden. Diese Projekte reihen sich in den an der Ministcrkonferenz von Luzern im Jahre 1993 ins Leben gerufenen Prozess "Umwelt für Europa" ein (vgl. Ziff. 215). Die Schweiz hat sich bis jetzt auch als einziges Nichtmitglied der G-7 mît 5 Millionen Franken am Fonds für Russische Kleinunternehmeit beteiligt. Mittels dieses Fonds werden russischen Kleüiund Mittelbetrieben fast 400 Millionen Franken an Finanzmitteln zur Verfügung gestellt Dieser Fonds trägt entscheidend zur Entwicklung und Förderung des privaten Sektors bei, unterstützt aber auch die Heranbildung eines funktionierenden Bankcnsektors. In Moldau hat die Schweiz zusammen mit der Bank in ein Projekt investiert, welches kleinen Unternehmen Anfangskapital und technische Beratung zur Verfügung stellt. Die schweizerische Beteiligung an diesem Projekt beträgt 2,5 Millionen Franken.

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Bilateraler Vertrag zwischen der Schweiz und EBWE im Bereich der Exportrisikogarantie ("ECLAT1)

Im Jahre 1994 schloss die Schweiz, neben anderen Mitgliedern der Bank,- einen bilateralen Vertrag der gemeinsamen Zusammenarbeit mit der EBWE im Bereich der Exportrisikogarantie (ERG) ab. Dieses innovative Instrument erlaubt es der Bank, Lieferund Dienstleistungsaufträge im Rahmen öffentlicher Projekte in einem den Beschaffungsregeln der Bank unterliegenden Verfahren auszuschreiben, sich aber trotzdem vorgängig unter der Bedingung des späteren Zuschlages eines Auftrags - der Finanzmittel verschiedener bilateraler Geber zu vergewissern. Kraft dieses Vertrages können schweizerische Lieferanten gewisse Exportrisiken im Zusammenhang mit Lieferungen nach Osteuropa für den Fall absichern, dass sie beim Zuschlag der einzelnen Aufträge berücksichtigt werden. Für den Fall, dass die ERG für das betreffende Land offensteht, geschieht die Finanzierung Über dieses Instrument. Ist dies nicht der Fall, können die Kreditgarantien aus den Finanzhilfemitteln des BAWI zum Zuge kommen. Die versicherten Beträge können diejenigen, die im Rahmen der Exportrisikogarantie"'des Bundes für jedes Land festgelegt sind, übersteigen.

Bis Ende Juli 1996 haben Firmen aus der Schweiz im Rahmen von vier Projekten von ECLAT Gebrauch machen können. Die Projekte betrafen den Energie- und Schienenverkehrsbereich und der Totalwert der versicherten Exporte betrug mehr als 10 Millionen Franken.

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215

Umwelt für Europa

Die EBWE beherrbergt das Sekretariat des Ausschusses für die Projektvorbereitung (PPC), welcher an der Umweltministerkonfercnz von Luzern im Jahre 1993 ins Leben gerufen wurde. Dieser Ausschuss identifiziert umweltrelevante Projekte und koordiniert die finanziellen Mittel, die von den Geldgebern zur Verfügung gestellt werden.

Auch die Schweiz arbeitet intensiv mit dem Ausschuss für Projektvorbereitung zusammen und hat bereits Projekte kofinanziert, die im Rahmen dieses Ausschusses vorbereitet wurden (vgl. Ziff. 213).

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Nukleares Sicherheitskonto (NSA)

Die Idee des NSA wurde von den Staaten der G-7 an ihrem Wirtschaftsgipfel vom Juli 1992 in München lanciert. Die Reaktorkatastrophe" von. Tschernobyl, die noch vor dem Fall der Berliner Mauer erfolgte, hatte den Industricnationen die sicherhcitstechnischen Mängel verschiedener nuklearer Reaktoren in den Oststaaten bewusst gemacht Internationale Hilfe zur Verbesserung der Sicherheit konnte aber erst nach dem Wegfall der ideologischen und strategischen Schranken erfolgen. Ein Mittel für einen raschen Einsatz stellte, neben der bilateralen Unterstützung, die Schaffung des NSA dar. Einzelne Reaktoren, deren weiterer Betrieb sich als besonders gefährlich herausstellte, deren Abschaltung aber aus Kapazitätsgründen vorübergehend nicht durchführbar war, können in einem multilateralen Rahmen durch die Lieferung dringend benötigter Ausrüstungsgegenstände kurzfristig sicherheitstechnisch verbessert werden.

Bedingung für die Unterstützung durch das NSA bildet aber die Verpflichtung der einzelnen Länder, ihre gefährlichen Reaktoren nach genau festgelegten Voraussetzungen abzuschalten oder sie einer westlichen Anforderungen genügenden, vertieften Sicherheitsanalyse zu unterziehen. Flankierend zur Lieferung von Gegenständen, kann das NSA auch Unterstützung im Bereich der Technischen Zusammenarbeit und des Technologietransfers gewähren. Sämtliche, im Rahmen von Projekten des NSA benötigten Lieferungen und Dienstleistungen werden im Wettbewerb beschafft. Dabei orientiert sich das NSA an den entsprechenden Regeln der Europäischen Bank (vgl. Ziff. 125). Auch schweizerische Unternehmen haben in der Vergangenheit Zuschläge für Lieferungen und Dienstleistungen erhalten. Diese bewegen sich etwa im gleichen prozentualen Rahmen wie der Anteil des schweizerischen Beitrags an der Gesamtunterstützung.

Eine Mitgliedschaft im NSA ermöglichte es der Schweiz, sich an der multilateralen Hilfe der wichtigsten Industrienationen im Nuklearbereich zu beteiligen. Die Schweiz hat bis dato dem NSA 20 Millionen Franken auf nicht-rückzahlbarer Basis ausbezahlt un Verhältnis zu den 245 Millionen ECU des Gesamtbetrages beläuft sich die schweizerische Teilnahme auf etwas mehr als 5 Prozent. Nach intensiven Verhandlungen mit den anderen Gebern war es der Schweiz gelungen, in der Gcberversammlung des NSA adäquat vertreten zu sein. Dies ermöglicht es ihr, bei der Projektauswahl und der Überwachung ihrer Durchführung aktiv mitzuwirken.

217

Zusammenarbeit der EBWE mit schweizerischen Unternehmen

Auch schweizerische Unternahmen haben mit Erfolg Projekte mit der Bank realisiert. Dieses gemeinsame Vorgehen erlaubt es, die Rolle der Bank bei der Finanzie-

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rung und geteilten Risikoübemahme mit dem Fachwissen und der Investitionsbereitschaft von schweizerischen Unternehmen zu kombinieren. Im Energiesektor beteiligte sich die Bank mit mehr als 10 Millionen Franken zusammen mit einem grosscn schweizerischen Konzern an der Restrukturicrung eines polnischen Unternehmens, das auf die Produktion von luftgekühlten Generatoren spezialisiert ist. Die finanzielle und technische Unterstützung zielte vor allem darauf ab, die Exportchancen des Unternehmens zu verbessern. fin Nahrungsmittelsektor beteiligte sich die Bank zusammen mit einem grossen schweizerischen und französischen Nahrungsmittelkonzern mit fast 40 Millionen Franken an der Privatisierung des grössten Süsswarcnherstellcrs in der Tschechischen Republik.

im Laufe ihrer Tätigkeit erarbeitete die Bank zudem einen eigenen rechtlichen Rahmen um noch gezielter Partnerschaften eingehen zu können und mit einer einzigen Unternehmung mehrere Projekte gleichzeitig realisieren zu können (sog. "Mehrfachprojekt-Fazilita't"). Im Rahmen dieses Instruments hat die Bank mit einem Betrag von 50 Millionen Franken zusammen mit einem führenden Schweizer Unternehmen der Versichertingsbranche in ein Projekt investiert, welches in den kommenden drei Jahren die Entwicklung von Tochterunternehmen der schweizerischen Versicherungsgesellschaft in Ungarn, der Slowakischen Republik, Slowenien und der Tschechischen Republik fördert. Bestandteil des Projekts bildet die Errichtung neuer Unternehmen in den Bereichen Sach- und Lebensversicherungen sowie private Renten. fin Juli 1996 kam es zwischen der Bank und einem schweizerischen Unternehmen zu einer Einigung Über ein sehr innovatives Projekt im Bereich der Energieeffizienz. Im Rahmen des Projekts können Firmen, die der Erhöhung der Energieeffizienz dienende Dienstleistungen und Güter anbieten, finanziell unterstützt werden. Das Projekt wird sich auf Mittel- und Osteuropa sowie die Russische Föderation und die Ukraine erstrecken. Der Gesamtwert des Projekts des schweizerischen Unternehmens beträgt 300 Millionen Franken, wovon die EBWE einen Drittel der Mittel beisteuert.

Auch schweizerische Banken haben milder EBWE mehrere Projekte kofinanziert. Ende 1995 betrug der Gesamtbetrag der Investitionen der Banken in solche Projekte fast 70 Millionen Franken.

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Rückflüsse an die schweizerische Wirtschaft in Form von Zuschlägen von Güter- und Dienstleistungsaufträgen

Die schweizerischen Unternehmen und Konsulentenfirmen nehmen aktiv an den Ausschreibungen von Gütern und Dienstleistungen im Rahmen öffentlicher Projekte der Bank teil. Zu Zuschlägen an schweizerische Unternehmen ist es in den letzten Jahren vor allem in jenen Bereichen gekommen, in denen Produkte und Dienstleistungen anerkanntermassen konkurrenzfähig angeboten werden können. Dies betrifft etwa die Bereiche Energie, Maschinenbau, Agro- und Textilindustrie sowie Fcrnmelde- und Bauausrüstungcn. Der Gesamtbetrag der im Rahmen öffentlicher Aufträge gelieferten Güter beträgt annähernd 40 Millionen Franken. Dabei ist festzustellen, dass die Anzahl der an die schweizerische Industrie vergebenen Aufträge von Jahr zu Jahr zugenommen hat.

Dies erklärt sich unter anderem mit dem kontinuierlich erhöhten Bekanntheitsgrad der Bank in Kreisen der schweizerischen Wirtschaft Während 1992 nur gerade ein Auftrag an eine schweizerische Firma vergeben wurde, waren es 1993 drei, 1994 sechs und 1995 bereits neun. Beachtliche Erfolge sind aber auch bei den Dienstleistungen, vor allem im Bereich der Beratungsmandate, der Gutachten und Machbarkeitsstudien zu verzeichnen.

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Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die schweizerische Wirtschaft aktiv an den diversen Tätigkeiten der EBWE teilnimmt, sei es durch Partnerschaften mit der Bank, durch Kofinanzierungen oder durch die Ausführung von Güter- und Dienstleistungsaufträgen. Den genauen Wert der finanziellen Rückflüsse zu eruieren, ist jedoch nicht möglich, da kumulativ mehr als 65 Prozent des Totalwcrts der Projekte der Bank auf den privaten Bereich entfallen. Für diesen Bereich existieren im Gegensatz zum Öffentlichen Bereich noch keine Statistiken, die eine genaue Evaluierung der Zuteilung der Aufträge an die Mitglieder der Bank zuliessen. Informationen der Bank zufolge haben schweizerische Unternehmen aber auch im Rahmen privater Projekte substantielle Aufträge ausführen können. Aus den erwähnten Gründen sind Vergleiche mit Zahlen anderer internationaler Finanzinstitutioncn in diesem Bereich schwierig zu ziehen.

22

Die Kapitalerhöhung

221

Übersicht

Die EBWE war bisher mit einem Stammkapital von W Milliarden ECU ausgestattet (rund fünfzehn Mia. Fr.). Das Stammkapital wurde im Verhältnis 30 zu 70 in einzahlbare und abrufbare Anteile aufgeteilt. Die Zahlung der einzahlbaren Anteile erfolgte in fünf Raten zu je 20 Prozent. Dabei konnte die eine Hälfte in bar, die andere in Schuldscheinen geleistet werden. Die Schuldscheine werden durch die Bank nach einem vom Verwaltungsrat 1992 angenommenen Plan eingefordert. Demzufolge wird das letzte Inkasso von Schuldscheinen 1997 erfolgen. Die von den Mitgliedern gezeichneten abrufbaren Anteile dienen der Bank als Garantiekapital. Die hohe Kreditwürdigkeit der Bank beruht darauf, dass die von ihr gewährte Unterstützung nie den Gesamtwert ihres Stammkapitals, einschliesslich Rückstellungen und Gewinn, überschreiten darf. Das Abkommen Über die Errichtung der EBWE bestimmt, dass die Gouverneure das Kapital der Bank im Abstand von fünf Jahren einer Revision unterziehen. Dieses Zieldatum war im April 1996 zum ersten Mal gegeben.

222

Die Verhandlungen über eine Kapitalaufstockung

In Anbetracht des Geschäftsverlaufs der Bank und der voraussehbaren kontinuierlichen Ausweitung des Portfolios erteilten die Gouverneure dem Verwaltungsrat an ihrer Jahresversammlung im Jahre 1995 den Auftrag, zusammen mit der Bank den Kapitalbedarf für die nächsten Jahre zu evaluieren und die Modalitäten für eine Kapitalaufstockung bis zur nächsten Jahresversammlung auszuarbeiten. Die Bank legte im August 1995 dem Verwaltungsrat eine operative und finanzielle Analyse des Bedarfs an neuem Stammkapital vor. Es zeigte sich, dass die Bank zu jenem Zeitpunkt bereits Projekte im Wert von 7,5 Milliarden ECU bewilligt hatte und die Zusagen bei gleichem Wachstum im Jahre 1997 die statutarische Limite von 10 Milliarden erreichen würden. Die Bank war sich bewusst, dass sich die Nachfrage nach ihren Dienstleistungen mit fortschreitendem Systemwandel noch steigern würde. Diese Erwartung wird auch durch die positiven Wachstumszahlen für die Region erhärtet (vgl. Anhänge 6 und 7). Um in der Lage zu sein, auf diese stetig steigende Nachfrage zu reagieren, legte die Bank im Rahmen der eingangs erwähnten Analyse eine mittelfristige Strategie des "kontrollierten Wachstums" vor. Diese sieht eine allmähliche Zunahme der jährlichen Verpflichtungen vor. Diese Verpflichtungen würden, bei einem Betrag von 2 Milliarden im Jahre 1995, ab 1999 schliesslich

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mindestens 2,5 Milliarden ECU pro Jahr erreichen. Dies ist, nach Angaben der EBWE, bei einer geschätzten jährlichen Gesamtnachfragc für Investitionen der Bank von mehr als 5 Milliarden ECU, ein relativ bescheidener Betrag.

Die Verhandlungen über die Kapitalcrhöhung begannen im Oktober 1995. Die Schweiz ist einer Kapitalerhöhung der EBWE von Beginn weg positiv gegenübergestanden. Dies aber unter der Bedingung, dass ein weitgehender Konsens über die Modalitäten der Erhöhung zustande kam. Für die Schweiz war es auch wichtig, dass die Bank ihre ausgezeichnete Beurteilung durch die Bewertungsage/ituren ("AAA-Rating") behalten konnte. Andererseits vertrat die Schweiz die Ansicht, dass die Bank ihren Kapitalbedarf so richten sollte, dass sie mit einer einzigen Kapitalerhöhung ihre Unterstützung in der vorgesehenen Weise fortfähren sowie ihre finanzielle Unabhängigkeit erreichen konnte. Relativ rasch zeichnete sich, auf der Grundlage des in der Wachstumsstrategie der Bank ausreichend begründeten Kapitalbedarfs, ein Konsens in Richtung einer Erhöhung des Kapitals um 100 Prozent ab. Eine geringere Aufstockung hätte es der Bank nicht erlaubt, die jährliche Nachfrage von 2,5 Milliarden ECU zu decken und hätte mittelfristig eine erneute Kapitalaufstockung notwendig gemacht Während die einzelnen Mitgliedstaaten der EU aus Gründen der Assoziierung der Länder Mittel- und Osteuropas an die Gemeinschaft ohnehin weniger Mühe bekundeten, sich mit einer Verdoppelung des Kapitals einverstanden zu erklären, banden die USA, die mit 10 Prozent ein sehr wichtiger Aktionär sind, ihre Zustimmung unter anderem an eine liberalere Informationspolitik der Bank. Diese sollte sich an diejenige der Weltbankgruppe anlehnen und eine bessere Informationen der Nichtregierungsorganisationen (NGO) sowie der Bevölkerung bringen. Nachdem sich die Bankleitung und die anderen Aktionäre mit dem amerikanischen Anliegen einverstanden gezeigt hatten, erwies es sich, dass sich die Verhandlung in der Schlussrunde vor allem um die Frage der Beziehung zwischen cinbezahltem Kapital und Garantickapital sowie die Zahlungsmodalitäten drehte. Unter den Aktionären war man sich einig, dass diejenige Variante gewählt werden sollte, die die nationalen Budgets am wenigsten belastete. Dies führte letztlich zur vorgeschlagenen Lösung (vgl. Ziff. 223).

Einen Monat
vor der Jahresversammlung kam der Verwaltungsrat nach einer intensiven Überprüfung der Effektivität und der finanziellen Leistungsstarke der Bank übercin, den Gouverneuren vorzuschlagen, das Kapital der Bank zu verdoppeln, die Zahlungsmodalitäten aber im Vergleich zur ersten Kapitaleinzahlung weniger kapitalintensiv zu gestalten. Der Verwaltungsrat würdigte in seinem zu Händen der Gouverneure verabschiedeten Bericht vor allem die strenge Haushaltsdisziplin der Bank. Besonders gewürdigt wurde der Umstand, dass die Bank bereits zum dritten Mal seit 1993 ein Nullwachstum in ihren Verwaltungsausgaben gehabt hatte; dies bei einer gleichzeitigen Verdreifachung des gesamtem Portfolios an Projekten. Der Verwaltungsrat hielt weiter fest, dass die Bank ihre Effektivität unter Beweis gestellt hatte und dass sie durch den Aufbau von Reserven und ihre Entwicklung hin zu nachhaltiger Rentabilität in der Begründung ihrer finanziellen Unabhängigkeit wichtige Fortschritte erzielt hatte. Di den Augen des Verwaltungsrates hatte die Bank ihr Mandat bisher erfüllt und die von den Gouverneuren an der Jahresversammlung 1994 identifizierten operationeilen Prioritäten erfolgreich umgesetzt. An der Sitzung des Gouvernettrsrates der Bank im April 1996 in Sofia wurde die Resolution unter Vorbehalt der innerstaatlichen Bewilligungsverfahren von den Gouverneuren einstimmig angenommen. Dieser Erfolg gründet, neben der allseits anerkannten Leistung der Bank, auch auf dem

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Versprechen ihres Präsidenten, nicht mehr mit zusätzlichen Kapitalbegehren an die Mitglieder heranzutreten und diese Kapitalerhöhung die erste und letzte sein zu lassen.

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Die Resolution über die Kapitalerhöhung vom 15. April 1996

Mittels der Resolution zur Erhöhung des Stammkapitals, wie sie von den Gouverneuren am 15. April 1996 unter Vorbehalt der parlamentarischen Zustimmung angenommen wurde, werden erneut 10 Milliarden ECU an Aktienkapital zur Zeichnung aufgelegt Die Mitglieder der Bank sind befugt, die gleichen Anteile zu zeichnen, die sie seit der Gründung der Bank innehaben (vgl. Anhang 8). Die vorgeschlagene Gesamtzahl der zur Zeichnung aufliegenden Anteile beträgt l'OOO'OOO. Jeder Anteil hat einen Nennwert von 10*000 ECU. Sofern alle Anteile gezeichnet werden, wird das gesamte Aktienkapital der Bank nachher 20 Milliarden ECU betragen.

Die Resolution sieht vor, dass das einbezahlte Kapital neu nur noch 22,5 Prozent gegenüber 30 Prozent anlässlich der Gründung - betragen wird. Dies wird die nationalen Budgets entlasten. Die relativ geringe Senkung des Betrages an einbezahltem Kapital von 30 auf 22,5 Prozent erklärt sich damit, dass die Mitglieder anerkannt hatten, dass die Bank weiterhin in einem riskanten Umfeld tätig sein wird. Zudem wird ihr vermehrter Rückgriff auf das Instrument der Kapitalbeteiligung ein relativ hohes Liquiditätsniveau erfordern. Die von der Bank gesamthaft übernommenen Kapitalbeteiligungen dürfen nämlich zu keinem Zeitpunkt den Betrag an embczahltem Kapital überschreiten.

Nicht zur Debatte stand eine Änderung des Grundsatzes, dass der Gesamtbetrag der Unterstützung der Bank in Form von Darlehen, Kapitalbeteiligungen und Bürgschaften zu keinem Zeitpunkt den Gesamtbetrag des durch die Aktionäre gezeichneten Stammkapitals, einschliesslich Rückstellungen und Gewinn, erreichen darf. Die Mitglieder erachteten es als wichtig, dass dieses Verhältnis in der Kapitalstruktur der Bank erhalten blieb.

Die Zahlungen im Rahmen des einbezahlten Kapitals erfolgen in acht gleichen Jahresraten, 40 Prozent müssen bar beglichen werden, die restlichen 60 Prozent werden in Schuldbriefen geregelt, die die Bank nach deren Ausstellung in fünf gleichen Jahrestranchen einkassiert. Im Sinne einer besseren Voraussehbarkeit der budgetären Belastung hat sich der Verwaltungsrat bereits auf diese Modalitäten eines Inkasso geeinigt Das erste Inkasso erfolgt im Jahre der Ausstellung des Titels. Demzufolge werden die Inkassi der Schuldbriefe nach einer Periode von zwölf Jahren beendet sein.

Die verbleibenden 77,5 Prozent des
Kapitals stellen abrufbare Anteile dar. Diese werden nur einzahlbar, falls die Bank ihre eigenen Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern nicht mehr erfüllen kann.

Die Resolution zur Erhöhung des genehmigten Stammkapitals tritt am 15. April 1997 In Kraft sofern zu diesem Zeitpunkt durch die einzelnen Mitglieder bereits ein Aktienkapital im Wert von 4,94188 Milliarden ECU gezeichnet worden ist. Diese Zahl entspricht 50 Prozent des zur Zeit zur Zeichnung aufliegenden Kapitals. Die Frist kann durch den Verwaltungsrat der Bank bei Bedarf bis zum 31. Dezember 1997 verlängert werden (vgl.

Anhang 10).

45 Bundesbla» 149. Jahrgang. Bd. I

1261

224 '

Die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung

Um die gegenwärtige Beteiligung der Schweiz an der Bank zu erhalten, schlagen wir Ihnen vor, einen Verpflichtungskredit von 228 Millionen ECU zu bewilligen (entspricht 342 Mio. Fr, bei einem Umrechnungskurs von Fr. 1.50). Die Ausgaben werden maximal 51,3 Millionen ECU betragen und die Einforderung dieses Betrages wird sich auf zwölf Jahre verteilen (entspricht 77 Mio. Fr.). Die restlichen 176,7 Millionen ECU stellen, in Form abrufbarer Anteile, Garantiekapital dar (vgl. Ziff. 3Î1).

Mit diesem Kredit wUrde im Rahmen der Kapitalverdoppelung die Finanzierung desjenigen Anteils an Aktien möglich, den die Schweiz seit der Gründung der Bank innehat Dieser beträgt 2,28 Prozent des gesamten, zur Zeichnung aufgelegten Kapitals. Der genaue Betrag der Beteiligung in Schweizer Franken wird von den jeweiligen Wechselkursverhältnissen im Zeitpunkt der einzelnen Ratenzahlungen abhängen.

Die vorgeschlagene Kapitalbeteiligung wird es der Schweiz ermöglichen, einen ständigen Vertreter im Vcrwaltungsrat der Bank zu behalten und ihre Interessen weiterhin zu wahren. Damit ist auch unsere direkte Mitsprache in den Gremien der Bank vollumfänglich gewährleistet. Zudem kann die Schweiz weiterhin die sechs Länder umfassende Stimmrechtsgruppe anführen.

23

Ausblick ins nächste Jahrtausend

Die EBWE stellt die Unterstützung des Übergangs zur Marktwirtschaft in den östlichen Reformländern in den Mittelpunkt ihrer Aktivitäten. Die kommenden Jahre werden für die Konsolidierung und die weitere Förderung des Systemwandels in mancher Weise entscheidend sein. Mit den 1994 durch die Gouverneure identifizierten Prioritäten hat die Bank weiterhin ein klar bestimmtes Mandat um den Anforderungen während dieser wichtigen Zeitspanne gerecht zu werden (vgl. Ziff. 124). Die voraussichtlich beschlossene Verdoppelung des Kapitals wird es ihr ermöglichen, weiterhin eine zentrale Rolle im Reformprozess zu spielen und auch in Zukunft flexibel auf die sich mit dem fortschreitenden Systemwandel ändernden Bedürfnisse der Länder zu reagieren.

Im Wissen um die Wichtigkeit eines gut funktionierenden Finanzsektors für die Förderung der privaten Initiative, wird die Bank auch in Zukunft ein besonderes Augenmerk der Förderung dieses Bereichs widmen. Der Erwerb von Kapitalbeteiligungen an Banken und die Bereitstellung von Krediten für kleine und mittlere Unternehmen durch Finanzintermediäre werden in grösserem Masse Ressourcen binden. Die vorgeschlagene Kapitalaufstockung, eigene Erträge aus dem Portfolio und der Verkauf von Kapitalanteilen, wird es der Bank ermöglichen, der kapitalintensiven Nachfrage in diesem Bereich begegnen zu können. Neben einer weiterhin konsequenten Überprüfung aller Vorhaben auf ihre nachhaltige ökologische und umweltverträgliche Entwicklung, wird sich die Bank vermehrt auch Projekten mit dem Ziel einer Erhöhung der Energieeffizienz widmen. Die Bank wird auch ihre lokale Präsenz in den Einsatzländem weiter ausbauen. Diese Vertretungen der Bank vor Ort dienen einerseits der Projektidentifizierung, andererseits auch ihrer Überwachung. Letztere wird durch die kontinuierliche Vergrösserung des Portfolios immer wichtiger. Die kürzlich erfolgte Revision der Offenlegungsvorschriften, die sich an diejenige der Weltbankgruppe

1262

anlehnt, wird zu einer besseren Information der Bevölkerung über die Aktivitäten der Bank führen.

An der Jahresversammlung der Gouverneure im "April 1996 wurde zum ersten Mal über eine sogenannte "Politik der Gratiuiening" gesprochen. Gctnäss dieser Politik sollte die Bank ihre Investitionen in gewissen fortgeschrittenen Reformländern kontinuierlich reduzieren und ihre Ressourcen vermehrt den am wenigsten fortgeschrittenen Ländern zuwenden. Die Formulierung einer einheitlichen Politik wird aber schwierig werden, da die Fortschritte in den einzelnen Ländern weiterhin grosse Unterschiede aufweisen. Selbst wenn davon ausgegangen werden kann, dass einige Länder ihren Übergang zur Marktwirtschaft in nicht allzu ferner Zukunft abschliessen dürften, werden andere immer noch ein grosses Bedürfnis an Investitionen seitens der Bank haben. Zudem werden auch die im Systemwandcl fortgeschrittenen Länder zu dessen .Konsolidierung weiterhin die Unterstützung der Bank und anderer Geldgeber benötigen. Die Bank hat ihrerseits ebenfalls ein gewisses Interesse, auch zukünftig in Ländern mit geringerem finanziellem und politischem Risiko präsent zu sein, da Investitionen dort in der Regel rentabler sind und zudem die Sicherheit des Portfolios in seiner Gesamtheit erhöhen. Dcsweiteren ist zu erwarten, dass sich die Bank aufgrund des Kriteriums ihrer Additionalität in der Finanzierung von Projekten ohnehin aus gewissen Bereichen zurückziehen wird, da die benötigten Dienstleistungen mit fortschreitendem Systemwandel anderweitig finanziert werden können.

Die sich abzeichnende Verlagerung der weiteren finanziellen Unterstützung wird dazu führen, dass die Bank in Zukunft noch vermehrt in einem Umfeld tätig sein wird, das teilweise mit hohen Risiken behaftet ist. Dies kann sich auf die Rentabilität auswirken, da sie gezwungen sein wird, höhere Rückstellungen zu tätigen. Deshalb soll nach Aussagen des Präsidenten auch der Verwaltungsaufwand weiter eingeschränkt und die Produktivität aller Abteilungen der Bank erhöht werden.

Das nächste Jahrzehnt wird für die Region und damit auch für die Stabilität in Europa, entscheidend sein. In diesem Zeitraum werden die Struktur, die Arbeitsweise und die Effektivität dieser Volkswirtschaften definiert und weiter konkretisiert. Angesichts der Bedürfnisse, die dieser Prozess freisetzen
wird, muss die begonnene Unterstützung fortgesetzt werden. Die einstimmige Annahme der Kapitalverdoppelung durch alle Gouverneure der Bank darf als ein deutliches Signal gewertet werden, dass die internationale Staatengemeinschaft bereit ist, die Region weiterhin beim Aufbau starker und offener Volkswirtschaften zu unterstützen. Denn nur auf der Basis einer prosperierenden Wirtschaft können die erfolgreichen Schritte in Richtung Demokratie und Pluralismus politisch abgesichert und die Region einer längerfristigen Stabilität zugeführt werden.

3

Auswirkungen

31

Finanzielle und personelle Auswirkungen

311

auf den Bund

Zur Finanzierung des schweizerischen Beitrages an der Kapitalaufstockung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung beantragen wir Ihnen die Zustimmung

1263

zur Eröffnung eines Verpflichtungskredits in der Höhe von 228 Millionen ECU (entspricht 342 Mio. Fr. bei einem Umrechnungskurs von Fr. 1.50).

Die Ausgaben werden maximal 51.3 Millionen ECU betragen (entspricht 77 Mio.

Fr,). Die Einforderung dieses Betrages erfolgt über einen Zeitraum von zwölf Jahren. 40 Prozent des Betrages müssen in acht gleichen Jahresraten bar beglichen werden, für die verbleibenden 60 Prozent können Schuldscheine ausgestellt werden. Die erste Zahlung muss spätestens auf den 15. April 1998 erfolgen und die restlichen Raten werden nicht später als an den jeweiligen Jahrestagen der ersten Zahlung fällig. Die einzelnen Schuldscheine werden durch die Bank ab 1998 in jeweils fünf Jahrestranchen eingefordert. Dies erfordert, auf der Basis einer ersten Einforderung im Jahre 1998, eine finanzielle Planung bis zum Jahre 2009. Die für die Jahre 1998-2000 anfallenden Ausgaben sind im Finanzplan des Bundesamtes für Aussenwirtschaft berücksichtigt (vgl. Anhang 9).

Die vorgesehenen Gesamtausgaben sind bedeutend weniger hoch als bei der Gründung der Bank. Einerseits wurde der einbezahlte Teil des Aktienkapitals, mit nur noch 22.5 Prozent gegenüber 30 Prozent bei der Gründung, erheblich gesenkt. Andererseits wird die neue Ausgabe durch die für die Schweiz günstige Wechselkursentwicklung massgeblich beeînflusst (früherer Umrechnungskurs von annähernd Fr. 1.80). Das Garantiekapital in der Höhe von 77,5 Prozent der Beteiligung wird als EventualverpfUchtung in den Ordnungskonten des Bundes verbucht.

Um dem Risiko auszuweichen, wegen eventuell auftretender Währungsschwankungen zu wenig Mittel anzufordern, lautet der Ihnen zur Zustimmung vorgelegte Bundesbeschluss über den beantragten Verpflichtungskredit auf ECU. Die Zahlungen an die EBWE, welche aufgrund der Resolution in ECU, US $. oder Yen zu erfolgen haben, werden voraussichtlich weiterhin in ECU erfolgen. Die Wahl der definitiven Währung wird jeweils zum Zeitpunkt der Einforderung mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung abgesprochen.

Artikel 88 Absatz 2 der Bundesverfassung bestimmt, dass Verpflichtungskredite, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken nach sich ziehen, der Zustimmung der Mehrheit aller Mitglieder der beiden Kate bedürfen. Da der von uns beantragte Vcrpflichtungskredit 20 Millionen Franken übersteigt,
hat die Zustimmung zu Artikel I Absatz l des beantragten Bundesbeschlusses nach dieser Bestimmung zu erfolgen.

Der vorliegende Antrag hat keine personellen Auswirkungen.

312

auf die Kantone und Gemeinden

Die Ausführung des beantragten Bundesbeschlusses obliegt ausschliesslich dem Bund und belastet die Kantone und Gemeinden nicht.

1264

4

Legislaturplanung

Die Kapitalaufstockung der EBWE ist in der Legislaturplanung 1995-1999 angekündigt worden (BB1 7996 11359).

5

Verhältnis zum europäischen Recht

Die Gründung der Bank erfolgte vor allem auf eine Initiative der Europäischen Union (damals noch Europäische Gemeinschaften). In dem Sinne, als sozusagen alle europäischen Staaten unter dem Siegel der Demokratie, des Pluralismus und der freien Marktwirtschaft eine bindende Akte der Zusammenarbeit und Solidarität unterzeichnet hatten, kam dem Ereignis historischer Charakter zu.

Seit Anbeginn der Verhandlungen war ersichtlich, dass die Mitglieder der Europäischen Union die Aktienmehrheit auf sich vereinigen würden. Nach dem Beitritt Finnlands, Österreichs und Schwedens beträgt der Stimmenanteil der EU zusammen mit der Kommission und der Europäischen Investitionsbank gar annähernd 60 Prozent Zehn Länder Mittel- und Osteuropas haben bereits Anträge für eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union gestellt Andere verfügen über Partnerschaftsabkommen mit der Gemeinschaft und profitieren ebenfalls von massgeblicher Unterstützung durch die Hilfsprogrammc der . Die weitere Unterstützung der Bank durch die Schweiz und die beantragte Zustimmung zur Kapitalaufstockung sind ein Zeichen der Solidarität unseres Landes mit den Staaten Europas sowie der übrigen Staatengemeinschaft

6

Rechtliche Grundlagen

61

Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Die verfassungsrechtliche Grundlage der Vorlage bildet Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, wonach Beschlüsse über die Aufnahme von Anleihen in den Geschäftskreis beider Räte fallen.

62

Form des Erlasses

Der Bundesbeschluss über die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung stellt einen einfachen Bundesbeschluss dar und untersteht nicht dem Referendum.

1265

Abkürzungsverzeichnis BSP

Bruttosozialprodukt

EBWE

Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

ECU

Europäische Währungseinheit

EIB

Europäische Investitionsbank

ERG

Exportrisikogarantie

G-7

Gruppe der sieben wichtigsten Industrieländer

GUS

Gemeinschaft Unabhängiger Staaten

IFC

Internationale Finanzkorporation

IWF

Internationaler Währungsfonds

NSA

Nukleares Sicherheitskonto

OECD

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

PPC

Ausschuss für die Projektvorbcreitung

WB

Weltbankgruppe

1266

Glossar ECLAT spezifisches Exportkreditverfahren, an welchem sich die EBWE, Exportkreditgesellschaften und Geschäftsbanken beteiligen Einsatzländcr sind Länder, die in den Genuss von Unterstützung durch die EBWE kommen Refinanzierung Mobilisierung von externem Kapital aus staatlichen oder privaten Quellen (Geschäftsbanken, Exportkreditagenturen, staatliche Hilfsprogramme, andere internationale Finanzinstitute etc.)

Öffentliches Projekt bei einem öffentlichen Projekt ist der Begünstigte ein Staat, eine staatliche Behörde oder ein staatliches Unternehmen

Privates Projekt bei privaten Projekten ist der Begünstigte ein privates Unternehmen (bspw. eine Aktiengesellschaft oder ein Einzelunternehmen). Weiter fallen darunter auch Unternehmen, deren Übergang ins Privateigentum bereits vorgesehen und die nicht staatlich weisungsgebunden sind. Auch Investitionen in öffentliche Unternehmen, die in einem, vom Wettbewerb geprägten marktwirtschaftlichen Umfeld tätig sind und dem Konkursrecht unterliegen, können als private Projekte bezeichnet werden

Region umfasst im Sinne der vorliegenden Botschaft die Länder Mittel- und Osteuropas sowie der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) Systemwandel bedeutet im Sinne dieser Botschaft den Übergang der einzelnen Länder zur Marktwirtschaft

Wdtbankgruppe umfasst die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD), die Internationale Entwicklungsagentur (IDA), die Internationale Finanzkorporation (IFQ und die Multilaterale Investitionsgarantie-Agentur (MIGA)

8845

1267

Anhang l

Bewilligte Finanzierungen nach Instrumenten

1995 Anzahl Mio. ECU

Kumulativ bis 31. Dezember 1995

Mio. ECU

%

236

5932

76

%

Anzahl

65

Darlehen

77

Kapitalbeteiligungen Bürgschaften

46

695.

24

119

1511

19

11

295

10

13

410

5

134

2855

100

368

7853

.100

Gesamt

1268

1865

Anhang 2 Bewilligte Finanzierungen nach Einsatzländem 1995 Anzahl

Russische Föderation Ungarn Polen Rumänien Tschechische Republik Slowakische Republik

Slowenien Ukraine Kasachstan Bulgarien

Kroatien Usbekistan Weissrussland Litauen Estland Mazedonien Lettland Moldau Kirgisistan Armenien Aserbaidschan Albanien Turkmenistan Georgien

Regionale Projekte Gesamt

Mio. ECU

Kumulativ bis 31. Dezember 1995

Anzahl

Mio. ECU 1717 1063

6 4 3 4 6 3 1 2 1 1 1 9

148 96 66 95 76 21 58 33 45 51 80 68 12 26 10 24 9 244

64 44 49 21 21 14 15 17 3 15 7 7 6 10 11 8 9 7 5 3 3 7 2 2 17

134

2855

368

7853

27 13 9 4 5 5 3 12 1 4 4 5 1

811 406 107 139 100

71 61

818 582 452 361 332 303 203 192 185 176 162 138 134 -120

112 105 83 74 68 58 52 23 341

1269

Anhang 3

Bewilligte Finanzierungen nach Sektoren 1995

Anzahl Finanzen und Förderung der Privaten Initiative

63

Verkehrswesen

13 6

Verarbeitendes Gewerbe Energie / Energieerzeugung

Fernmeldewesen

Mio. ECU

Kumulativ bis 31. Dezember 1995 Anzahl

Mio. ECU

147

2666

395,"

44

1362

267

29

935

22

349

61

911

1185

11

325

27

854

Rohstoffindustrie

4

97

12

503

Landwirtschaft

3

105

16

216

Regionale Wagnis-Kapitalfonds

1

36

7

176

Handel und Tourismus

2

39

14

134

Gemeindewesen und Sozialdienste

6

43

10

81

Bauwesen

2

16

2

16

134

2855

368

7853

Gesamt

1270

Anhang 4 Zusagen für die technische Zusammenarbeit nach Sektoren 1995

Anzahl Kleine und mittlere Unternehmen Energie Privatisierung Finanzen

Mio. ECU

Kumulativ bis 31. Dezember 1995 Anzahl

Mio, ECU

55

48,5

128

32

6,0

176

88,5 41,6

20

10,9

94

38,3

38

5,0

172

34,9 31,0

Verkehrswesen

30

9,4

114

Umwelt

21

5,1

104

21,4

Umstrukturierung Landwirtschaft Fernmeldewesen

47

7,1

110

16,4

10

1,8

81

16,4

17

1,7

78

13,1

Rechtswesen Industrie

18

1,4

51

5,4

18

1,1

34

2,9

Tourismus Verschiedenes Gesamt

1

<0,1

7

0,9

15

1.2

28

1,7

322

99,3

1177

312,4

1271

Anhang 5 Zusagen fur die technische Zusammenarbeit nach Einsatzländern 1995

Russische Föderation Kasachstan

Rumänien Ukraine Ungarn Weissrussland Slowenien Litauen Estland Polen Lettland Bulgarian Albanian Kirgisistan Slowakische Republik Tschechische Republik Tadschikistan Usbekistan Moldau Mazedonien Turkmenistan Kroatien Georgien Aserbaidschan Armenian Region: Baitische Staaten Andere Regionen

Gesamt

1272

Anzahl

Mio. ECU

56 9 6

48,8

26 10 2 16 19 25 15 19 4 7 9 6 4 6 6 10 11

9,3 3,5 3,0 3,9 0,3 0,9 1,9 1,9 0,7 1,5 0,4 0,4 2,2 0,4 0,4 3,8 1,2 2,1 1,1 1,3 1,6 1,1 0,7

Kumulativ bis 31.Dezember 1995 Anzahl

241 28 45 61 49 37 56 48

Mio. ECU

126,8 14,0 12,7 10,8 9,3 9,0 8,8 7,3 6,9

10 6 6 1

<0,1

51 48 48 20 50 31 36 22 7 19 20 25 11 14 9 11 10

6 23

2,9 4,1

36 144

38,0

322

99,3

1177

312,4

2

6,9 6,8 5,8 5,7

5,4 4,5 4,2 4,0 3,9 3,8 3,2 2,7 1,8 1,7 1,7 1,2

5,6

Anhang 6 Ausgewählte wirtschaftliche Daten der Einsatzländcr der EBWE für 1995 sowie Schätzung für 1996 (Werte in Klammern) 1)

Einsatzländer

Albanien Armenien Aserbaidschan Bulgarien Estland Georgien Kasachstan Kirgisistan Kroatien Lettland Litauen Mazedonien Moldawien Polen Rumänien Russische Föderation Slowakische Republik Slowenien Tadschikistan Tschechische Republik Turkmenistan Ukraine Ungarn Usbekistan Weissrussland

1)

Wachstumsrate

Inflation

6(5)

6(6}

7(7) -17 (-7) 3(3)

25(20) 86 (30) 33 (30) 29 (22) 25 (20) 60 (30) 32 (25) 4(5) 36 (30) 23 (20) 9(6) 24(16) 22(19) 28 (20) 131 (45) 7(7) 9(6) 1350 (500) 8(7) 2500 (500) 180(60) 28 (22) 115(40) 340 (80)

4(6) -5(5) -9(1) , -6(1) 2(5) 3(3) 1(1)

-4(3) 2(2) 7(6) 7(4) -4(3) 7(6) 5(5) -12 (-8) 5(6) -5(0) -12 (-2) 2(2) -2 (-3) -12 (-5)

Anteil des Privatsektors am BSP

60 45 25 45 65 30 25 40 45 55 60 40 30 60 40 55 60 45 15 70 15 35 60 30 15

Quelle: "Transition Report update der EBWE vom 1. April 1996

1273

Anhang 7

Bruttosozialprodukt in den Einsatzländern der EBWE in Prozenten des Niveaus

von 1989 &

Einsatzländer

Albanien Armenien Aserbaidschan Bulgarien Estland Georgien Kasachstan Kirgisistan Kroatien Lettland Litauen Mazedonien Moldawien Polen Rumänien Russische Föderation Slowakische Republik Slowenien Tadschikistan Tschechische Republik Turkmenistan Ukraine Ungarn Usbekistan Weissrussland

1)

1274

1995

Schätzungen für 1996

74 38 34

78 40 32

75 66 17 45 42 71

78 70 18 46 43 74

54

55

54 42 55 40 105 88 56

85 93

90 98

40

37

86 63

90 63

40

39

86 83

88 81

54

51

41 53

40 99 84

Quelle: Transition Report update" der EBWE vom 1. April 1996

Anhang 8 Aufteilung der zu zeichnenden Aktien nach Mitgliedern II

Mitglieder

Total der Aktien

Einzuzahlende Aktien

Abrufbare Aktien

Mitglieder der Europäischen Union Belgien Dänemark Finnland Frankreich Deutschland Griechenland Grossbritannien Irland Italien Luxemburg Niederlande Österreich Portugal Schweden Spanien Europäische Gemeinschaft Europäische Investitionsbank

22'800 12*000 12'500

85' 175 85'175 6'500).

85'175 3'000 85'175 2'000 24'800 22'800 4'200 22'800 34'000 30'000 30'000

5'130 2'700 2*813 19'164 19'164 1'463 19'164

675 19'164 450 5*580 5'130 945 5'130 7'650 6'750 6'750

17*670 9'300 9'688 66'011 66'011 S'038 66'011 2'325 66'011 1'550 19'220 17'670 3'255 17'670 26'350 23'250 23'250

Andere europäische Länder Island Israel Liechtenstein Malta Norwegen Schweiz Türkei Zypern

1'OOO

225

775

6'500

1'463

5'038

200 100

45 23

155 78

12'500 22'8()0 11'500 TOGO

2*813 5' 130 2'588

9'688 17'670 8'913

225

775

1'000 500 1'000

225 113 225

775 388 775

1'690 7'900

380 1'778 225

1'3106'1233 775

225

775

Einsatzländer Albanien Armenien Aserbaidschan Bosnien-Herzegowina Bulgarien Estland Georgien

1)

1'000 rooo

Nennwert pro Aktie: lO'OOO ECU

1275

Milglieder

Total der Aktien

Einzuzahlende Aktien

Abrufbare Aktien

(Fortsetzung)

Kasachstan Kirgisistan Kroatien Lettland Litaucn Mazedonien Moldawien Polen Rumänien Russische Föderation Slowakische Republik Slowenien Tadschikistan Tschechische Republik Turkmenistan Ukraine Ungarn Usbekistan Weissrussland Aktien reserviert für Lander Ex-Jugoslawiens

2'300 1'000 3'646

518 225 820 225 225 155 225 2'880 1'080 9'000 960 472 225 1,920 23 1'800 1'778 473 450 1'052

1*782 775 2'826 775 775 536 775 9'920 3'720 31'000 3'307 1'626 775 6*613 77 6'200 6'122 1'627 1'550 3'623

100'000

225 2'250 19'164 7'650 1'463 225 675 225 22'500

775 7 '750 66'011 26'350 5'037 775 2'325 775 77'500

988'375

222'384

765'991

11'625

2'616

9'009

1'000 1'000 691 rooo

12'800 4'800 40'000 4'267 2'089

1'000

8'533 100 8'000 7 '900 2'100 2'000 4'675

Aussereuropäische Lander Aegypten Australien Japan Kanada Korea Marokko Mexiko Neuseeland USA

Nicht zugeteilte Aktien Total Aktien

1276

rooo 10'000 85' 175 34'000 6'500

rooo rooo

3'000

1 '000'000

225'000

775'000

Anhang 9 Jährliche schweizerische Zahlungen an die EBWE in Millionen ECU berücksichtigt einzuzahlendes Kapital sowie die Einforderung von Schuldbriefen

Jahr

Total

bar

Schuldscheininkassi

1998

3,33

2,565

0.7695 1)

1999

4.10

2,565

1,5390

2000

4.87

2,565

2,3085

2001

5.64

2,565

3,0780

2002

6.41

2,565

3,8475

2003

6.41

2,565

3,8475

2004

6.41

2,565

3,8475

2005

6.41

2,565

3,8475

2006

3.08

-

3,0780

2007

2.31

-

2,3085

2008

1.54

-

1,5390

2009

0.77

-

0,7695

Total

51.30

1)

Fälligkeit am oder vor dem 15. April sowie nicht später als den jeweiligen Jahrestagen der ersten Ratenzahlung.

46 Bundesblatt 149. Jahrgang. Bd. I

1277

Anhang W Wortlaut der durch die Gouverneure am 15. April 1996 unter Vorbehalt der innerstaatlichen Genehmigungsverfahren angenommenen Resolution

RESOLUTION EÏIHOHUNG DES GENEHMIGTEN STAMMKAPITALS UND ZEICHNUNG DURCH DIE MITGLIEDER

IN ANBETRACHT DER TATSACHE, DASS das Direktorium nach einer Unterzeichnung des zukünftigen Kapitalbedarfs der Bank gemäss Resolution 50 des Gouverneursrats diesem dazu einen Bericht übermittelt hat, der Gouvemeursrat nach der Prüfung dieses Berichts und der zugehörigen Nachträge und Anhänge die darin enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen vollständig unterstützt und zu der Schlussfolgerung gelangt ist, dass das genehmigte Stammkapital der Bank erhöht werden muss; der Gouverneursrat vorgeschlagen hat, dass jedes Mitglied und auch jedes gemäss Resolution Nr. 30 des in Ansicht genommene Mitglied vorbehaltlich bestimmter Bedingungen die Genehmigung erhält, Anteile am neuen genehmigten Kapital gemäss dem von dem Mitglied gezeichneten Anteil an der gesamten Anteilsanzahl zu zeichnen, oder dass einem in Aussicht genommenen Mitglied die Berechtigung zur Zeichnung gemäss Resolution Nr.

30 des Gouverneursrats eingeräumt werden kann, BESCHLIESST AUS DIESEN GRÜNDEN DER GOUVERNEURSRAT hiermit: das genehmigte Grundkapital der Bank wird erhöht und die Anteile am erhöhten Stammkapital stehen zu den folgenden Bedingungen zur Zeichnung zur Verfügung:

1.

Erhöhung des genehmigten Stammkapitals

(a)

Das genehmigte Stammkapital der Bank wird mit Wirkung des in Absatz 4(a) dieser Resolution bestimmten Termins des Inkrafttretens um 1.000.000 Anteile erhöht, von denen jeder einen Nennwert von 10.000 ECU hat.

(b)

Von den durch diese Resolution genehmigten Anteilen wird die Zahl der ganzen Anteile bis zu, aber nicht über 100% der von jedem Mitglied unmittelbar vor dem Giiltìgkeitstermin gezeichneten Anteile oder werden die Anteile, die für die Zeichnung durch jedes gemSss Resolution Nr. 30 des Gouverneursrats in Aussicht genommene Mitglied genehmigt werden, entsprechend Absatz 2 dieser Resolution für die Zeichnung durch Mitglieder und in Aussicht genommene Mitglieder zur Verfügung gestellt

1278

(e)

Die durch diese Resolution genehmigten Anteile, die nicht gemäss Absatz 2 dieser Resolution gezeichnet werden, sind für ursprüngliche Zeichnungen durch neue Mitglieder und für besondere Erhöhungen der Zeichnungen von Einzelmitgliedern vorgesehen, die der Gouverneursrat gemäss Artikel 5, Absatz 2 und Absatz 4 des Übereinkommens zur Errichtung der Bank beschließen kann.

2.

Zeichnungen von Anteilen

(a)

Jedes Mitglied und jedes in Absatz l(b) oben erwähnte in Aussicht genommene Mitglied hat das Recht, zum Nennwert eine Zahl ganzer Anteile bis zu, aber nicht über 100% der von diesem Mitglied unmittelbar vor dem Inkrafttreten gezeichneten Anteile, oder 100% der Anteile zu zeichnen, die für die Zeichnung durch jedes solches in Aussicht genommene Mitglied genehmigt sind. Jede derartige Zeichnung erfolgt aufgrund der in dieser Resolution dargelegten Bedingungen und besteht auf jeden Fall aus eingezahlten und abrufbaren Anteilen, die in einem solchen Verhältnis zueinander stehen, dass 22,5% (so weit angenähert wie möglich) der Anteile voll eingezahlte und der Rest abrufbare Anteile sind.

(b)

Jedes Mitglied oder jedes in Absatz l(b) oben in Aussicht genommene Mitglied, das gemäss dieser Resolution Anteile zu zeichnen beabsichtigt, hinterlegt bei der Bank die folgenden Dokumente zu ihrer Zufriedenheit: (i)

ein Zeichnungsdokument, in dem sich das Mitglied zur Zeichnung der darin genannten Anzahl von eingezahlten und abrufbaren Anteilen verpflichtet;

(ii)

eine Zusicherung, dass das Mitglied in gebührender Weise alle erforderlichen legislativen und anderen internen Schritte ergriffen hat, die es berechtigen, die Zeichnung vorzunehmen, und

(iii)

eine Zusage, dass das Mitglied entsprechende Informationen über diese Schritte zur Verfügung stellt, wenn die Bank diese anfordert.

Diese entsprechenden Dokumente werden am oder vor dem 15. April 1997 oder einem späteren Termin nicht nach dem 3L Dezember 1997 hinterlegt, den das Direktorium festlegen kann.

(c)

Jedes Zeichnungsdokument tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft und die entsprechende Zeichnung gilt als zum Termin der Inkraftsetzung, oder zu dem Zeitpunkt geleistet, an dem die Bank das zeichnende Mitglied davon verständigt, dass die von dem Mitglied gema'ss Absatz 2(b) dieser Resolution hinterlegten Dokumente die Bank zufriedenstellen. Es gilt der jeweilige spätere Termin,

(d)

Werden bis zum Termin der Inkraftsetzung nicht Zeichnungsdokumente der Gesamtzahl der in Absatz 4(a) dieser Resolution dargelegten Zahl von Anteilen zur Zufriedenheit der Bank hinterlegt, kann das Direktorium aus eigener Befugnis erklären, dass die bereits von Mitgliedern hinterlegten Zcichnungsdokumente und die danach erfolgten Zeichnungen mit sofortiger Wirkung ungeachtet weiterer Bestimmungen in dieser Resolution unter der Voraussetzung in Kraft treten, dass dies aus der Sicht des Direktoriums den besten Geschäftsinteressen der Bank entspricht, und vorausgesetzt, dass die Gesamtheit der bereits hinterlegten Zeichnungsinstrumentc oder der, deren Hinterlegung in absehbarer Zukunft zu erwarten ist, nach der

1279

Beurteilung des Direktoriums der im bereits erwähnten Absatz 4(a) angeführten Gesamtzahl hinreichend nahekommt.

(e)

Vorbehaltlich weiterer Bestimmungen in dieser Resolution hat kein in Aussicht genommenes Mitglied, auf das in Absatz l(b) oben Bezug genommen wird, das Recht zur Zeichnung von Anteilen gemäss dieser Resolution, bis ein derartiges in Aussicht genommenes Mitglied gemäss Resolution Nr. 30 sowie jeder weiteren oder aller anderen einschlägigen Rcsolution(en) des Gouverneursats Mitglied der Bank geworden ist.

3,

Einzahlung der einzuzahlenden Anteile

(a)

Die Einzahlungen für die gemäss dieser Resolution eingezahlten Anteile erfolgen in acht gleichen Jahresraten. Die erste Rate wird am oder vor dem 15, April 1998 eingezahlt, und die verbleibenden Raten werden nicht später als an den jeweiligen Jahrestagen der ersten Ratenzahlung fällig; unter dieser Voraussetzung kann ein Mitglied nach Konsultationen mit der Bank Zahlungen zu für die Bank günstigeren Bedingungen als den bisher in diesem Absatz enthaltenen leisten.

(b)

Sechzig (60)% der Zahlung jeder Rate können von einem zeichnenden Mitglied in Schuldscheinen oder anderen von dem Mitglied begebencn Obligationen geleistet werden, die auf ECU, US-Dollar oder Yen lauten. Derartige Schuldscheine oder Obligationen sind nicht begcbbar und tragen keine Zinsen. Die Bank kann sie auf Verlangen in gleichen Jahresbeträgen gemäss einem vom Direktorium festzulegenden Einlösungsprogramm zum Nennwert einlösen.

(c)

Alle Zahlungsverpflichtungen eines Mitglieds im Hinblick auf die Zeichnung1 von Anteilen in Übereinstimmung mit dieser Resolution werden entweder in ECU, US-Dollar oder Yen und auf der Grundlage des durchschnittlichen Ecu-Wechselkurses der betreffenden Währung für den Zeitraum vom cinschliesslich 16. Oktober 1995 bis einschliesslich 15. April 1996 vorgenommen.

4.

Inkrafttreten und weitere Bestimmungen

(a)

Im Sinne dieser Resolution tritt diese zum oder vor dem 15. April in Kraft, oder an einem später gelegenen Termin nicht nach dem 31. Dezember 1997, den das Direktorium bestimmen kann, an dem Dokumenten zur Zufriedenheit der Bank gemäss Absatz 2(b) dieser Resolution hinterlegt worden sind, die insgesamt Zeichnungen von zumindest 494.188 Anteilen ausweisen.

(b)

Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Resolution gelten die Bestimmungen des Übereinkommens zur Errichtung der Bank sinngcmäss für die durch diese Resolution genehmigte Anteilserhöhung und die im Zusammenhang damit geleisteten Zeichnungen und Zahlungen, als ob diese Anteile Bestandteile des ursprünglichen Stammkapitals der Bank und als ob diese Zeichnungen und Zahlungen ursprüngliche Zeichnungen und Zahlungen für das Stammkapital seien.

Angenommen in Sofia am 15. April 1996

8845

1280

Bundesbeschluss

Entwurf

über die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. November 1996l), beschliesst; Art. l 1 Für die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) wird ein Verpflichtungskredit von 228 Millionen ECU bewilligt. Davon sind 51,3 Millionen ECU, verteilt auf zwölf Jahre, einzahlbar. Die restlichen 176,7 Millionen ECU stellen Garantiekapital dar.

2 Die jährlichen Zahlungskredite werden in den Voranschlag aufgenommen.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

8845

l

> BB1 1997 I 1238

1281

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft über die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) vom 13. November 1996

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1997

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

08

Cahier Numero Geschäftsnummer

96.089

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.03.1997

Date Data Seite

1238-1281

Page Pagina Ref. No

10 054 165

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