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Bekanntmachungen der Gerichte
Vorladungen
wird hiermit aufgefordert, sich betreffend Dienstverweigerung, eventuell Dienstversäumnisses, Nichtbefolgung von Dienstvorschriften und Widerrufs, Wiederaufnahmeverfahren und Neuanklage zu verantworten und als Angeklagter am Donnerstag, 29. Mai 1997, 8.30 Uhr, in 4000Basel, am Appellationsgericht, Bäumleingasse l, Saal 222, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 8 zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 157 Militärstrafprozess, Verzicht auf Aufhebung des Abwesenheitsurteils angenommen und bezüglich der Neuanklage das Verfahren gegen Abwesende gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess durchgeführt.
wird hiermit aufgefordert, sich wegen Dienstversäumnisses und Nichtbefolgung von Dienstvorschriften sowie Widerrufs zu verantworten und als Angeklagter am Donnerstag, 29. Mai 1997, 9.45 Uhr, in 4000 Basel, am Appellationsgericht, Bäumleingasse l, Saal 222, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 8 zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
11. April 1997
Divisionsgerichts Der Präsident: Oberst Stüssi
939
Vorladungen
wird hiermit aufgefordert, sich wegen Dienstverweigerung und eventuell mehrfachen Militärdienstversäumnisses, zu verantworten und als Angeklagter am Mittwoch, 21. Mai 1997, um 11 Uhr, am Kreisgericht in RoveredoGR, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 12 zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser Öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gema'ss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
felden, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, wird hiermit aufgefordert, sich wegen Dienstverweigerung und eventuell mehrfachen Militärdienstversäumnisses, zu verantworten und als Angeklagter am Mittwoch, 21. Mai 1997, um 14 Uhr, am Kreisgericht in RoveredoGR, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 12 zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
22. April 1997
940
Divisionsgericht 12 Der Präsident: Oberst Walder
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In
Bundesblatt
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Foglio federale
Jahr
1997
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
15
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
22.04.1997
Date Data Seite
939-940
Page Pagina Ref. No
10 054 229
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