# S T #

Bekanntmachungen der Gerichte

Vorladungen

wird hiermit aufgefordert, sich betreffend Dienstverweigerung, eventuell Dienstversäumnisses, Nichtbefolgung von Dienstvorschriften und Widerrufs, Wiederaufnahmeverfahren und Neuanklage zu verantworten und als Angeklagter am Donnerstag, 29. Mai 1997, 8.30 Uhr, in 4000Basel, am Appellationsgericht, Bäumleingasse l, Saal 222, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 8 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 157 Militärstrafprozess, Verzicht auf Aufhebung des Abwesenheitsurteils angenommen und bezüglich der Neuanklage das Verfahren gegen Abwesende gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess durchgeführt.

wird hiermit aufgefordert, sich wegen Dienstversäumnisses und Nichtbefolgung von Dienstvorschriften sowie Widerrufs zu verantworten und als Angeklagter am Donnerstag, 29. Mai 1997, 9.45 Uhr, in 4000 Basel, am Appellationsgericht, Bäumleingasse l, Saal 222, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 8 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

11. April 1997

Divisionsgerichts Der Präsident: Oberst Stüssi

939

Vorladungen

wird hiermit aufgefordert, sich wegen Dienstverweigerung und eventuell mehrfachen Militärdienstversäumnisses, zu verantworten und als Angeklagter am Mittwoch, 21. Mai 1997, um 11 Uhr, am Kreisgericht in RoveredoGR, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 12 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser Öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gema'ss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

felden, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, wird hiermit aufgefordert, sich wegen Dienstverweigerung und eventuell mehrfachen Militärdienstversäumnisses, zu verantworten und als Angeklagter am Mittwoch, 21. Mai 1997, um 14 Uhr, am Kreisgericht in RoveredoGR, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 12 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

22. April 1997

940

Divisionsgericht 12 Der Präsident: Oberst Walder

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen der Gerichte

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1997

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

15

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.04.1997

Date Data Seite

939-940

Page Pagina Ref. No

10 054 229

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.