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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Fristverlängerung für die Eisenbahn WohlhausenWillisau-Ce ntralbahn.

(Vom 8. Juni 1874.)

Tit.!

Nachdem für die in der Ueberschrift genannte Eisenbahnunternehmung die im Genehmigungsbeschlussse auf 2 Jahre bestimmte Frist für Finanzausweis und Beginn der Erdarbeiten durch Bundesbeschluß vom 25. Juli 1873 um ein Jahr verlängert worden, sucht das betreffende Initiativkomite neuerdings um Erstrekung der Frist, und zwar bis Ende Juli 1876, nach, indem es folgende Gründe geltend macht: . .

, Nachdem der Centralbahn (am 23. September 1873) die Konzession für die Linie Langenthal-Wauwyl verliehen worden, sei mit ihr über den Anschluß an diese ihre neue Linie und theilweise Mitbenuzung derselben, sowie über ihre finanzielle Betheiligung ein Vertragsentwurf vereinbart worden. Der Vertrag bedürfe noch der Ratifikation, und von den dem Kanton Luzern und den betheiligten Gemeinden zugetheilten Subventionen sei noch ein Theil ungedekt. Der Vertrag beginne auch erst auf die Zeit der Vollendung der Linie Langenthal-Wauwyl (Ende Juli 1876) seine Wirkung zu äußern, Durch die -etwas lang bemessene Frist (die Centralbahn ist übrigens erst auf 31. März 1879 die Linie Langen thal-Wauwyl

1179 dem Betriebe zu übergeben konzessionsgemäß verpflichtet) wird wohl um so weniger Jemand geschädigt, als der größte Theil der Bahn, nemlich die Streke Willisau-Wohlhausen, auch der JuraGotthardbahn konzedirt ist. ~ Wir beantragen Ihnen daher, dem Gesuche durch nachfolgenden Beschluß zu entsprechen, und .versichern Sie, Tit., bei diesem Anlaß neuerdings unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 8. Juni 1874.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident: Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schiess.

(Entwurf)

Bundesbeschluss betreffend

Fristverlängerung für die Eisenbahn Wohlhausen-WillisauCentr albahn.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht

.,

1) eines Gesuches des Initiativkomite für eine Eisenbahn von der Centralbahn über Willisau nach Wohlhausen, vom 1. Juni

1874;

'

1180 i 2) einer Botschaft des Bundesrathes vom 8. Juni 1874,

beschließt: 1. Die im Art. 3 des Bundesbeschlusses vom 11. Juli 1871, betreffend eine Eisenbahn von Wohlhausen über Willisau nach der Centralbahn angesezte, durch Bundesbeschluß vom 25. Juli 1873 verlängerte Frist für die Leistung des Finanzausweises und den Beginn der Erdarbeiten wird neuerdings, und zwar bis Ende Juli 1876, erstrekt.

2. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

;,

··«

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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Fristverlängerung für die Eisenbahn Wald-Bauma.

(Vom 8. Juni 1874.)

Tit. !· Durch Bundesbeschluss vom 25. Juli 1873 wurde die vom Kanton Zürich am 30. Oktober und 22. November 1871 ertheilte Konzession für eine Eisenbahn von Wald nach Rüti mit Fortsezungen von Wald nach Bauma und von Wald an die Kantonsgrenze bei Laupen in drei gesonderte Konzessionen zerlegt und die Uebertragung derjenigen für die Linie Wald-Bauma au di« Tößthalbahngesellschaft genehmigt. Die Frist für Leistung des Finanzausweises und Beginn der Erdarbeiten lief für alle drei Linien laut Bundesrathsbeschluß vom 24. Februar 1873 mit dem 1. Februar d. J. zu Ende. Den Finanzausweis legte die Tößthalbahngesellschaft für ihre ganze Linie (Winterthur-Bauma-Wald) rechtzeitig vor, und derselbe wurde von uns durch Beschluß vom 30. März d. J. unter Vorbehalt der Nachforderung einer Ergänzung anerkannt. Die Erdarbeiten aber sind wohl auf der Linie Winterthur-Bauma schon seit längerer Zeit im Gange, auf der Streke Wald-Bauma dagegen noch nicht angefangen. Darauf aufmerksam gemacht, daß die Nichteinhaltung dieser konzessionsmäßigen Frist mit dem Erlöschen der Konzession bedroht sei, begründet der leitende Ausschuß der in Rede stehenden Gesellschaft mit Eingabe vom 22/29. v. Mts. die Ansicht: Mit der Genehmigung der Fusion der beiden Linien

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Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Fristverlängerung für die Eisenbahn Wohlhausen-Willisau-Centralbahn. (Vom 8. Juni 1874.)

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Jahr

1874

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1

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26

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20.06.1874

Date Data Seite

1178-1181

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