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Botschaft über die Finanzhilfe des Bundes an das Sitzbudget des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz 1998-2001 vom 2. Juni 1997

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen mit dem Antrag auf Zustimmung den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die jährlichen Bundesbeiträge an das Sitzbudget des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK).

Wir beantragen Ihnen, das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten zu ermächtigen, das Sitzbudget des IKRK von 1998-2001 mit einem Beitrag von maximal 275 Millionen Franken zu unterstützen.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

2. Juni 1997

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Koller Der Bundeskanzler; Couchepin

1997-250

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Übersicht Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) ist eine unabhängige, neutrale und unparteiische humanitäre Institution, die Opfern von internationalen und nicht internationalen bewaffneten Konflikten sowie Opfern von inneren Unruhen und Spannungen Schutz und Unterstützung bietet. Der Auftrag des IKRK gründet auf den Genfer Abkommen von 1949 zum Schutze der Kriegsopfer und deren Zusatzprotokollen von 1977.

* In einem Sitzabkommen zwischen der Schweiz und dem IKRK, welches am 19. März 1993 unterzeichnet wurde, hat die Schweizerische Eidgenossenschaft die internationale Rechtspersönlichkeit des IKRK anerkannt. Die Schweiz ist mit dem IKRK durch vielschichtige Beziehungen verbunden, die weit enger sind als jene, die sie mit den internationalen Organisationen unterhält. In der Tat befindet sich der Sitz des IKRK in Genf, der Geburtsstadt der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Sämtliche Komiteemitglieder sowie die überwiegende Zahl der Delegierten und ständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besitzen die schweizerische 'Staatsbürgerschaft. Als Depositarstaat der Genfer Abkommen und deren Zusatzprotokolle unterhält die Schweiz deshalb auch besondere Beziehungen mit dem IKRK - dem wichtigsten Agenten bei der Umsetzung des humanitären Rechts, Eine enge Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenscliaft und dem IKRK besteht ebenfalls in den Bereichen der humanitären Diplomatie, der Entwicklung und der Verbreitung des humanitären Völkerrechts, auf dem Gebiet der Operationellen Aktivitäten oder etwa auch in finanzieller Hinsicht, Der Bund beteiligt sich seit 1931 an der Finanzierung der Kosten, die dem IKRK an seinem Sitz entstehen, und unterstützt dessen Feldoperationen. Diese Finanzierung belief sich auf der Grundlage des Bundesbeschlusses vom 6. Dezember 1993 (BBl 1993 IV 598) betreffend die Jahre 1994-1997 auf je 60 Millionen Franken für die Jahre 1994 und 1995, und auf je 65 Millionen Franken für die Jahre 1996 und 1997. Diese Beiträge kommen zu jenen hinzu, die im Rahmen der Weiterführung der humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft (BBl 1997 / 1309) an das Feldbudget des IKRK geleistet wurden, sowie zu den eventuellen jährlichen Zusatzbeiträgen.

Diese Unterstützung ermöglicht es der Schweiz, ihre Solidarität mit den Aktivitäten, welche die Delegierten in
Erfüllung der humanitären Mission des IKRK durchfähren, zum Ausdruck zu bringen, Sie ist ebenfalls ein Zeugnis für das Vertrauen der Eidgenossenschaft gegenüber dem IKRK und der Qualität der geleisteten Arbeit. Im weiteren Sinne ist diese finanzielle Unterstützung der Eidgenossenschaft an das Sitzbudget des IKRK auch Bestandteil der humanitären Politik der Schweiz. Die Tätigkeit des Komitees in Regionen mit Konflikten, Unruhen und inneren Spannungen entspricht den Grundsätzen der schweizerischen Aussenpolitik, insbesondere dem Grundsatz der internationalen Solidarität. Diese Tätigkeit kann auch unter dem Blickwinkel der Friedenspolitik betrachtet werden, die eines der vorrangigen Ziele der Aussenpolitik der Schweizerischen Eidgenossenschaft darstellt.

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Aus diesen Gründen schlägt der Bundesrat vor, die bisherige Praxis der Unterstützung des IKRK-Sitzbudgets weiterzuführen und die Faustregel einzuhalten, wonach der jährliche Beitrag der Schweiz ungefähr die Hälfte des Sitzbudgets dek-, ken soll. Die Beiträge für die in dieser Botschaft abgedeckten Jahre würden max.

275 Millionen Franken betragen.

In Übereinstimmung mit der Praxis (vgl. BBl 1995 /// J071, BBl 1996 /// 14) schlägt der Bundesrat vor, die Bewilligung dieser Beiträge in die Form eines einfachen Bundesbeschlusses im Sinne von Artikels des Geschäftsverkehrsgesetzes (SRlll.ll) zu kleiden. Die Zuständigkeit der eidgenössischen Räte in-diesem Bereich ergibt sich aus ihrer allgemeinen Budgetkompetenz im Sinne von Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung.

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Botschaft l

Das humanitäre Engagement der Schweiz

Als Wiege des Roten Kreuzes, an dessen Entwicklung sie massgeblich beteiligt war, und indem sie die Maxime der Solidarität neben jenen der Universalität, der Disponibilität und der Neutralität zum Hauptkern ihrer Aussenpolitik machte, setzt sich die Schweiz traditionellerweise im Ausland ein und leistet in Notsituationen einen Beitrag zum Schutze von Leben, Würde und Freiheit einzelner Menschen oder bestimmter Volksgruppen, Und vor diesem Hintergrund erwähnt auch der Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den 90er Jahren (BB1 1994 I 153) folgende fünf aussenpoli ti sehen Ziele: Wahrung und Förderung von Sicherheit und Frieden; Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaat; Förderung der Wohlfahrt; Abbau sozialer Gegensätze; Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Das Leben und die Würde des Menschen stehen im Mittelpunkt dieser Politik.

\ Die humanitäre Hilfe der Eidgenossenschaft und insbesondere ihre finanzielle Unterstützung an das IKRK ist Sinnbild ihres solidarischen Engagements. Die humanitäre Hilfe, die vorbehaltlos geleistet wird um das Schicksal von Opfern zu mildern, kennt keine Unterschiede des Geschlechts, der Rasse, Überzeugung, Herkunft oder sozialen Stellung, und verkörpert wahrscheinlich besser als jede andere aussenpolitische Demarche die oben genannten Maximen. Da sich die humanitäre Hilfe zudem in Konfliktsituationen, im Falle von Unruhen, inneren Spannungen oder Naturkatastrophen entfaltet, stellt sie eine Ergänzung zu anderen Elementen der schweizerischen Aussenpolitik dar, wie die Entwicklungszusammenarbeit und die Politik der Menschenrechte, die vor allem in Friedenszeiten zum Tragen kommen, um ein kohärentes Massnahmenpaket zu schnüren, das dazu bestimmt ist, jederzeit die vitalen Bedürfnisse des Menschen abzudecken und ihm seine Grundrechte zu garantieren.

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Vorstellung des IKRK Allgemeines

" Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung setzt sich aus drei unterschiedlichen Einheiten zusammen: erstens aus den heute 165 nationalen Rotkreuzoder Rothalbmondgesellschaften, die in den jeweiligen Ländern im Bereich des Gesundheitswesens, der Prävention, der Fürsorge oder der Erziehung aktiv sind; zweitens aus deren Dachverband, der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften, deren Hauptaufgabe darin besteht, die Rettungsaktionen im Falle von Naturkatastrophen zu koordinieren und die Entwicklung der nationalen Gesellschaften zu fördern; drittens aus dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (ÏKRK).

Das auf Initiative des Genfers Henry Dunant im Jahre 1863 ins Leben gerufene IKRK ist das Gründungsorgan der gesamten Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Als solches kommen ihm besondere statutarische Verantwortlichkeiten gegenüber der Bewegung zu. Ihm obliegt es, darüber zu wachen, dass die Grundsätze des Roten Kreuzes eingehalten und bekannt gemacht werden. Es äussert sich ebenfalls über die Frage der Anerkennung neuer nationaler Gesellschaften und

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ihrer Akzeptanz innerhalb der Bewegung. In bezug auf die Aktivitäten unterscheidet sich das IKRK von der Föderation dadurch, dass es bei internationalen oder anderen bewaffneten Konflikten und innerem Spannungen oder Unruhen interveniert. Das IKRK, das sich zu einer grossen Mehrheit aus Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürgern zusammensetzt, ist eine neutrale, unparteiische und unabhängige humanitäre Institution; es leitet und koordiniert die internationalen Hilfsaktionen .des Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes.

Die Vertreterinnen und Vertreter der nationalen Gesellschaften, der Föderation und des IKRK versammeln sich alle zwei Jahre im Rahmen des Delegiertenrates, wo alle Themen diskutiert werden können, welche die Bewegung betreffen. Die oberste beratende Instanz der Bewegung ist jedoch die Internationale Konferenz, die in der Regel in Intervallen von vier Jahren die Mitglieder der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Vertragsstaaten der Genfer Abkommen versammelt. Sie trägt dazu bei, die Einheit der Bewegung aufrechtzuerhalten und stellt sicher, dass die Kohäsion ihrer Aktivitäten unter voller Einhaltung der Grundsätze gewährleistet ist. Es ist ebenfalls Aufgabe der internationalen Konferenz, zur Einhaltung und Förderung des humanitären Völkerrechts sowie jedes anderen internationalen Vertragswerks, das für die Bewegung von Interesse ist, beizutragen. Die letzte Konferenz fand im Dezember 1995 in Genf statt. Die nächste Konferenz soll 1999 anlässlich des fünfzigjährigen Bestehens der Abkommen ebenfalls wieder in Genf stattfinden.

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Organisation

Das IKRK ist ein privatrechtlicher Verein im Sinne der Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Dem IKRK wurde in Artikel l des Sitzabkommens auch die Völkerrechtspersönlichkeit anerkannt. Sein Sitz ist in Genf. Sein höchstes Organ ist die Versammlung der Mitglieder des Komitees, ein Gremium von 15-25 Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürgern, die durch Kooptation bestimmt werden. Die Aufgabe der Versammlung besteht in der Oberaufsicht über die gesamte Tätigkeit des IKRK sowie in der Ausarbeitung der Grundsätze und der allgemeinen Politik, welche die IKRK-Tätigkeit leiten. Die Versammlung, die jährlich mehrmals zusammentritt, wird in ihrer Arbeit durch die Kommissionen des IKRK unterstützt. Die einen Kommissionen setzen sich nur aus Mitgliedern der Versammlung zusammen, andere wiederum umfassen ebenfalls Vertreterinnen und Vertreter des Exekutivrats und der Verwaltung. Die direkte Verantwortung für die drei Bereiche der IKRK-Verwaltung - die Generaldirektion, die Direktion für operationelle Einsätze und die Direktion für Völkerrecht und Doktrin - wird jedoch durch den Exekutivrat des IKRK ausgeübt. Dieser setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen; aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und zwei anderen Mitgliedern des Komitees sowie aus den Direktoren der drei genannten Direktionen.

Das IKRK'beschäftigt gegenwärtig 651 Personen am Sitz in Genfund 863 Personen im Ausland, von denen ihm 240 von den nationalen Gesellschaften zur Verfügung gestellt werden. Hinzu kommen 7212 Lokalangestellte, die am Ort der operationeilen Einsätze rekrutiert werden. Das IKRK beschäftigt somit insgesamt 8726 Personen, welche auf die 54 Delegationen verteilt sind, die das Komitee weltweit unterhält.

Gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ist es die Versammlung, und somit das Komitee selber, die als oberstes Aufsichtsorgan die Ver-

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waltungs- und Finanzkontrolle ausübt. Sie wird dabei durch eine Geschäftsprüfungskommission sowie durch ein internes Inspektorat, das sich aus vier Fachleuten zusammensetzt, unterstützt. Letztere führen vollkommen unabhängig von der Hierarchie stichprobenweise Kontrollen über die Tätigkeit am Sitz und im Feld durch, welche die systematischen und regelmässigen Prüfungen der Bücher aller Delegationen ergänzen, die von den Finanz- und Verwaltungsdiensten durchgeführt werden.

Die Rechnungen des IKRK werden zudem jährlich durch externe Revisionsgesellschaften geprüft. Die Prüfung des Sitzbudgets wird durch die Schweizer Gesellschaft ATAG Ernst & Young wahrgenommen, die Prüfung des Feldbudgets durch die Gesellschaft KPMG London.

Im übrigen publiziert das IKRK regelmässig Informationen über seine Aktivitäten und Finanzierung, namentlich in seinem Jahresbericht, der ein Öffentliches Dokument ist. Ausserdem erhalten die Geber anlässlich der jährlichen Spendenaufrufe detailliertere Informationen über die Realisierung der Operationellen Ziele und Programme sowie monatliche Situationsberichte.

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Rechtliche Grundlagen seiner Aktivitäten

Die Tätigkeit des IKRK beruht im wesentlichen auf den vier Genfer Abkommen vom 12. August 1949 zum Schutze der Kriegsopfer, die von 188 Staaten ratifiziert wurden, sowie auf den beiden Zusatzprotokollen vom 8. Juni 1977, denen 147 bzw. 139 Staaten beigetreten sind: - 1. Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde (SR 0.5J8.12); ~ 1. Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See (SR 0,518.23); - 3. Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen (SR 0.5IS.42); - 4. Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten (SR 0.518.51}.

- Zusatzprotokoll über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I; SR 0.5/5.52;}; - Zusatzprotokoll über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll II; SR 0.518.522).

Gestützt auf diese Rechtsgrundlagen kann das IKRK tätig werden, und zwar im Falle internationaler bewaffneter Konflikte aufgrund der vier Abkommen und des Protokolls I, sofern ihm die Kriegsparteien beigetreten sind; im Falle von bewaffneten Konflikten ohne internationalen Charakter aufgrund seines Initiativrechts, das im gleichlautenden Artikel 3 aller vier Abkommen und des Protokolls II verankert ist, sofern ihm der Staat, der sich in einer Konfliktsituation befindet, beigetreten ist. In Situationen innerer Unruhen oder innerer Spannungen kann das IKRK überdies sein humanitäres Initiativrecht geltend machen, das im Gewohnheitsrecht verankert und in den Statuten der internationalen Bewegung des Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes verbrieft ist.

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Haupttätigkeiten

Auf der Grundlage der Genfer Abkommen und der Zusatzprotokolle leistet das IKRK somit den Opfern von bewaffneten Konflikten und inneren Spannungen oder Unruhen Schutz und Unterstützung. Diese Nothilfeaktivitäten, neben denen es auch präventive Tätigkeiten gibt, die bereits in Friedenszeiten'ausgeübt werden, können im wesentlichen in drei Kategorien unterteilt werden.

Erstens: Das IKRK besucht in internationalen bewaffneten Konfliktsituationen Personen, die im Zusammenhang mit dem Konflikt ihrer Freiheit beraubt wurden, ob es sich nun um Kriegsgefangene im engen Sinne des dritten Abkommens oder um Personen handelt, die durch das vierte Abkommen geschützt sind (Zivilinternierte, Personen, die von der Besatzungsmacht festgehalten werden, oder Gefangene nach gemeinem Recht, die sich in den Händen des Feindes befinden). Auch im Falle nicht internationaler bewaffneter Konflikte besucht das IKRK Personen, die im Zusammenhang mit dem Konflikt ihrer Freiheit beraubt wurden. Schliesslich kann das IKRK in Situationen innerer Unruhen oder Spannungen ebenfalls seine Dienste anbieten, um Personen zu besuchen, die aus situationsbedingten Gründen inhaftiert sind. Die Tätigkeit des IKRK in diesem Bereich entspricht rein humanitären Besorgnissen. Es handelt sich vor allem darum, die materiellen und psychologischen Haftbedingungen sowie die Behandlung der Gefangenen zu untersuchen und wenn nötig, den Gefangenen Hilfe zu leisten und in vertraulicher Weise bei den Gewahrsamsbehörden zu intervenieren, um die Verbesserungen zu erwirken, die als notwendig erachtet werden.

Der Eckpfeiler des humanitären Völkerrechts ist der Grundsatz der Diskriminierung zwischen Kämpfenden und Nichtkämpfenden. Daraus leitet sich die zweite Tätigkeitsart des IKRK ab, d. h. der Schutz und die Unterstützung der Zivilbevölkerung. Das IKRK bemüht sich in der Tat darum, dass die Konfliktparteien die Immunität dieser Bevölkerungsgruppen respektieren, die nicht nur nicht Gegenstand von Angriffen sein dürfen, sondern auch geschützt und vom Leid im Zusammenhang mit der Konfliktsituation verschont werden müssen. So interveniert das IKRK einerseits bei den Konfliktparteien im Falle einer Verletzung der strikten Vorschriften, die für diesen Bereich gelten, und leistet andererseits materielle Hilfe (Nahrungsmittelhilfe, Kleidung, Zelte und Decken,
Material für Schutzräume, Samengut und Werkzeuge) und eine Unterstützung im Gesundheitsbereich (Tätigkeiten der Kriegschirurgie, der Orthopädie, der Unterstützung medizinischer Strukturen, der öffentlichen Gesundheit und der Trinkwasserversorgung).

Neben dieser materiellen Hilfe besteht die dritte Kategorie der IKRK-Tätigkeiten in der ebenso wichtigen moralischen und psychologischen Unterstützung von Opfern, die unter Ängsten im Zusammenhang mit dem Verschwinden von nahen Angehörigen zu leiden haben. So bezwecken gerade die Tätigkeiten des Zentralen Suchdienstes des IKRK (ZSD), Familien, die aufgrund der Feindseligkeiten auseinandergerissen wurden, wieder zusammenzuführen. Der ZSD bemüht sich insbesondere darum, dank den «Rotkreuz-Mitteilungen» den Austausch von Korrespondenz zwischen Familienangehörigen sicherzustellen, wenn die üblichen Kommunikationswege unterbrochen sind. Er kümmert sich ebenfalls darum, alle Angaben zu sammeln und gegebenenfalls weiterzuleiten, die eine Identifizierung der Personen ermöglichen, für die sich das IKRK einsetzt; besonders bei Personen, die ihrer Freiheit beraubt sind, registriert er die Identität, stellt ihre Spuren sicher und kann ihnen so oft einen wertvollen Schutz bieten. Er erleichtert die Suche nach vermiss-

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ten Personen, organisiert Familienzusammenführungen, Austausche (beispielsweise von Gefangenen) oder Rückführungen.

Nebst seinem operationellen Feldeinsatz in Konfliktherden oder Situationen innerer Unruhen oder Spannungen trägt das IKRK bereits in Friedenszeiten für die Verbreitung (bei den Streitkräften, den Behörden und der Zivilbevölkerung) und zur Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts und der Grundsätze und Ideale der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung bei. Da das Hauptziel dieser Verbreitungsund Weiterentwicklungstätigkeiten in der Begrenzung des mit Konflikten und inneren Unruhen und Spannungen einhergehenden Leids durch eine bessere Kenntnis des humanitären Völkerrechts, eine bessere Akzeptanz der Aktivitäten des Rotkreuz- und Rothalbmondpersonals sowie die Förderung und Verbreitung des Friedensgeistes liegt, werden sie im wesentlichen in präventiver Perspektive durchgeführt. Und es ist auch unter diesem Blickwinkel, dass das IKRK seine humanitäre Diplomatie unter Beweis stellt. Da es einen Beobachterstatus bei den Vereinten Nationen geniesst, setzt es sich dafür ein, enge Beziehungen mit allen Staaten und auch mit den regionalen Organisationen zu knüpfen. Indem es so die oben beschriebenen Ziele verfolgt, führt das IKRK hier einen vertieften Dialog über die wichtigsten humanitären Probleme auf lokaler oder internationaler Ebene.

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Finanzierung und Budget

Im Gegensatz zu den internationalen Regierungsorganisationen, die zu einem grossen Teil durch obligatorische Mitgliederbeiträge finanziert werden, bezieht das IKRK den wesentlichen Teil seiner Finanzierungsgelder aus freiwilligen Beiträgen.

Diese Beiträge werden, nebst einigen Finanzeinkommen, geleistet von: - den Regierungen der Vertragsstaaten der Genfer Abkommen sowie von der Europäischen Union und verschiedenen UNO-Institutionen (vgl, Anhang I); - den nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (vgl. Anhang 2); - einigen Schweizer Kantonen und Gemeinden (vgl. Anhang 3); - Privatpersonen, namentlich aus schweizerischen Wirtschaftskreisen (vgl. Anhang 3).

Die Struktur des Budgets zeigt eine klare und deutliche Unterteilung zwischen dem Sitzbudget und dem Feldbudget. Das Sitzbudget umfasst die Ausgaben im Zusammenhang mit der Infrastruktur und der Führung des IKRK (Verwaltung, Finanzen, Rekrutierung, Personalausbildung und Personalverwaltung) und den Basisaklivitäten des IKRK, die von Genf aus realisiert werden, wobei ein grosser Teil der Kosten durch die Tätigkeiten des Zentralen Suchdienstes, durch die Verbreitung des humanitären Völkerrechts und die in Zusammenarbeit mit den nationalen Gesellschaften durchgeführten Aktionen entsteht. Das Sitzbudget umfasst ebenfalls die Koordinations- und Unterstützungsaktivitäten an die Operationellen Feldtätigkeiten. Das Feldbudget deckt die operationellen Aktivitäten ab, die vom IKRK in den folgenden sechs geographischen Zonen durchgeführt werden; Afrika, Nord- und Südamerika, Asien und Pazifik, West- und Mitteleuropa inkl. Balkan, Osteuropa und Zentralasien und schliesslich Mittlerer Osten und Nordafrika. Die Finanzierungsbedürfnisse dieser Operationen werden durch die Situationen und Ereignisse vor Ort bestimmt. Sie erfordern somit unmittelbare finanzielle Unterstützungen, die das IKRK regelmässig mittels dringenden Hilfsappellen an die Spendergemeinschaft aufbringt.

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1993-1996: Eine entscheidende Periode für das IKRK

Sowohl für das IKRK als auch für andere humanitäre Kreise war die Periode von 1993-1996 durch eine wachsende Komplexität der Situationen gekennzeichnet, in denen Interventionen erforderlich waren, sowie durch eine beachtliche Verschlechterung der Arbeitsbedingungen.

Die Destrukturierung und Zersplitterung der etablierten Machtstrukturen haben den Zugang zu den Opfern oft erschwert, namentlich aufgrund einer beachtlichen Verschlechterung der Sicherheitsbedingungen für das örtliche und das im Ausland tätige Schweizer Personal. Die Verbesserung des Dispositifs zur Gefahreneindämmung war und ist somit weiterhin eines der ständigen Hauptziele des IKRK. Vor diesem Hintergrund und um seine Akzeptanz bei den Kriegsparteien zu verbessern, hat das IKRK in Übereinstimmung mit den Zielen des ersten Fünfjahresplans die Weiterentwicklung und Verbreitung des humanitären Völkerrechts intensiviert.

Diese Aktivitäten wurden sowohl in Friedens- als auch in Kriegszeiten vorangetrieben, indem besonders darauf geachtet wurde, die Form seiner Botschaften in die· sem Bereich den jeweiligen kulturellen Verhältnissen anzupassen, und indem ganz besonders versucht wurde, die Streitkräfte dieser neuartigen Konflikte zu erreichen.

Die Komplexität der heutigen humanitären Aktionen ist zu einem grossen Teil auch durch die grosse Zahl der auf den verschiedenen Bühnen vorhandenen Akteure bedingt. Da sie mit Mandaten unterschiedlicher Natur versehen sind (politische, militärische, humanitäre Mandate und manchmal sogar kumulative Mandate), bekunden die Intervenienten, internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen (NRO) manchmal Mühe, ihre Anstrengungen auf die effizienteste Art zu koordinieren. So ist seit einigen Jahren bereits ein reichhaltiger Dialog zwischen allen betroffenen Parteien in Gang gekommen, um sicherzustellen, dass sich dieses Nebeneinander auf dem Felde so abwickelt, dass die Aktivitäten der verschiedenen Agenturen und Organisationen harmonisch verbunden werden können, um den bedürftigen Bevölkerungen den grösstmöglichen Schutz und die bestmögliche Unterstützung bieten zu können. Für das IKRK geht es in diesem Dialog, der eines seiner obersten Ziele ist, hauptsächlich darum, seine Eigenschaft als neutraler und humanitärer Vermittler aufrechtzuerhalten, in einer Zeit, in der das Humanitäre manchmal
zu sehr politisiert wird, was der Realisierung seiner Ziele nur schaden kann.

Das IKRK hat im übrigen während der berücksichtigten Zeit grosse Anstrengungen in die Bekämpfung von Personenminen und Blendlaserwaffen gesetzt. Das IKRK hat seine medizinische und juristische Sachkenntnis eingesetzt und sich in einer grossen Kampagne zur Sensibilisierung und Mobilisierung der öffentlichen Meinung und der Regierungen gegen diese unmenschlichen Waffen engagiert. Es hat daher seine Kommunikationsmittel wesentlich ausgebaut, mehr Filme sowie Fernseh- und Radiosendungen realisiert, zahlreiche Publikationen veröffentlicht und ist 1995 auf Internet gegangen.

Schliesslich hat sich das IKRK in einem Kontext, der durch immer stärkere Budgetrestriktionen der Regierungen gekennzeichnet ist, darum bemüht, seine Finanzierungspolitik in zweierlei Richtungen auszubauen: Diversifikation seiner Quellen, indem vermehrt der Privatsektor angegangen wurde; Anpassung seines Berichtsystems, um genauer und detaillierter den ständig anspruchsvolleren Geldgebern zu entsprechen.

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Die XXVI. Internationale Rotkreuzkonferenz

Die Periode 1993-1996 war in bezug auf die Beziehungen zwischen den verschiedenen Gliedern der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie zwischen der Bewegung und den Regierungen ebenfalls reichhaltig. Die Durchführung im Dezember 1995 Jn Genf der XXVI. Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondkonferenz war in dieser Hinsicht ein beachtlicher Erfolg. Nach dem Misserfolg von 1991 in Budapest, wo wegen der Frage der palästinensischen Teilnahme die Konferenz nicht durchgeführt werden konnte, kam der Konferenz in Genf eine grosse Bedeutung zu, da ein erneutes Scheitern wohl das Ende der Konferenz bedeutet hätte, so wie sie heute in den Statuten der Bewegung vorgesehen ist. Die XXVI.

Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondkonferenz hingegen konnte im wesentlichen dazu beitragen, die Kohäsion der Bewegung zu stärken und ermöglichte es, die Universalität der Prinzipien und Ideale des Roten Kreuzes zu bekräftigen. Die im Konsensverfahren verabschiedeten Resolutionen widerspiegeln klar die humanitären Besorgnisse der Bewegung. Sie sind dergestalt, dass sie dem IKRK, der Föderation und den nationalen Gesellschaften eine solide Basis bieten, auf welcher sie ihre Aktivitäten fcir die kommenden Jahre aufbauen können. Es handelt sich dabei um die Einhaltung des humanitären Völkerrechts (Resolution 1), den Schutz der Zivilbevölkerungen in Zeiten bewaffneter Konflikte (Resolution 2), das in bewaffneten Konflikten zur See anwendbare humanitäre Recht (Resolution 3), die Grundsätze und Aktionen im Bereich der Unterstützung im Rahmen der internationalen humanitären Tätigkeit (Resolution 4) und schliessHch um die Verstärkung der nationalen Kapazitäten zur Leistung einer Unterstützung im humanitären und Entwicklungsbereich sowie zum Schutze der Schwächsten (Resolution 5). Insgesamt war es möglich, den einzigartigen Charakter der Konferenz zu bekräftigen; dies vor allem dank des Gleichgewichts, das zwischen den Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern einerseits und den Delegierten der nationalen Gesellschaften, den Vertretern des IKRK und der Föderation andererseits herrschte. Ausserdem konnte der Konferenz wieder ihre ursprüngliche Bestimmung als privilegiertes Forum des Dialogs und der humanitären Reflexion zurückgegeben werden.

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Der neue Fünfjahrcsplan 1998-2002 des IKRK Analyse der aktuellen Situation

Die neue Weltordnung ist seit dem Zusammenbruch des bipolaren Systems im Jahre 1989 durch eine ständige Unsicherheit gekennzeichnet. Weit entfernt scheint eine ruhige Welt, wie man sie nach dem Fall der Berliner Mauer erwartet hatte, eine Welt, befreit von der Unsicherheit, die durch den atomaren Wettkampf zwischen den zwei Supermächten auf ihrem Schicksal lastete. Ganz im Gegenteil, die heutige Welt scheint in Destabilisierung und Gewalt, die wir heute erleben, zu versinken. Die im Westen wie auch in der übrigen Welt vorherrschende tiefe Krise der moralischen Werte, die wachsenden wirtschaftlichen Gegensätze zwischen Norden und Süden, die schlimmen sozialen Krisen sowohl in den Industrieländern als auch in den Entwicklungsländern, - welche in letzteren mit der Überbevölkerung und der Verschlimmerung der Urbanisierungsbedingungen zusammenhängen - die Schwächung und Destrukturierung der machthabenden ·· Instanzen, die wachsende Macht des internationalen organisierten Verbrechens, das Aufflammen nationalistischer Tendenzen, die Verschärfung des religiösen Fundamentalismus, der wachsende und oft manipulatorische Einfluss der Medien oder die unkontrollierten Waf64

fenschiebereien; dies sind alles Faktoren, welche die Konfliktsituationen begünstigen oder hervorrufen. So gibt es heute noch über dreissig aktive Konflikte und zahlreiche andere Situationen, .die ebenfalls ein Konfliktpotential in sich bergen.

Wie festgestellt werden kann, ist dieses allgemeine Umfeld im übrigen durch eine verstärkte Vormachtstellung humanitärer Aktionen gekennzeichnet. Die Zahl der humanitären Intervenienten hat daher sehr stark zugenommen, ob es sich nun um Nichtregierungsorganisationen, um Agenturen oder Sonderinstitutionen der Vereinten Nationen, um die friedenserhaltenden UNO-Truppen oder um Staaten und regionale Organisationen (wie z. B. OSZE, EU) handelt, die auf der Suche nach neuen Rollen sind und sich anstellen, sich neue Mandate zu geben. Die Herausforderungen, die das IKRK annehmen muss, sind somit zahlreich, ob es sich nun um Koordinationsfragen, um Fragen in bezug auf die Einhaltung seines Mandats oder um Fragen im Zusammenhang mit der Erhaltung des neutralen und unparteiischen Charakters der Genfer Institution handelt.

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Stärken und Schwächen des IKRK

Das IKRK ist der Ansicht, dass es, um diesen Herausforderungen begegnen zu können, Unbestrittenermassen über grosse Stärken verfügt. Es ist sich jedoch bewusst, dass es gleichzeitig auch mit gewissen Zwängen wird rechnen müssen, die mit dem humanitären System einhergehen, so wie es sich seit einigen Jahren entwickelt hat.

An erster Stelle seiner Stärken nennt das IKRK seine Erfahrung, die wesentlich grösser ist als die Erfahrungen anderer Organisationen, und dank der es heute über eine beachtliche Operationelle Effizienz verfügt. In der Tat verfügt das IKRK über ein unbestrittenes Know-how, ob es sich nun um die Bereiche der Kriegschirurgie oder des öffentlichen Gesundheitswesens handelt, um die Wasserversorgung und die Gewässersanierung, um seine Tätigkeiten zum Schutze von Gefangenen oder aber um die Aufteilung der Unterstützung. Dieses Know-how zeigt sich unter anderem in der Raschheit seiner Interventionen, die anderen humanitären Organisationen mit Bestimmtheit abgeht. Das IKRK ist ebenfalls der Ansicht, dass es dank seines Mandats, das aus der Völkergemeinschaft hervorgeht und ihm durch die Genfer Abkommen übertragen wurde, einen sicheren Vorteil hat. Dieses Mandat erlaubt es ihm in der Tat, eine gewisse moralische Autorität auszustrahlen, welche durch seine auf der Neutralität und der Unparteilichkeit beruhende Praxis noch verstärkt wird. Im übrigen scheinen ihm auch seine aktive Präsenz in den meisten Regionen mit Konflikt- oder Krisensituationen und sein Netz mit über fünfzig Delegationen, das durch das Netz der 170 lokal bewährten nationalen Gesellschaften noch ausgeweitet und untermauert wird, als sichere Stärke. Schliesslich stellen nach Auffassung des IKRK auch die Kompetenz und die Motivation seines Personals eine seiner Hauptstärken dar - eine Stärke, die es aufrechtzuerhalten sich bemüht, indem es das Schwergewicht auf die Weiterbildung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter legt.

Die Zwänge, mit denen das IKRK zu kämpfen hat, hängen meistens mit der Entwicklung zusammen, die der Bereich der humanitären Aktivitäten in den vergangenen zehn Jahren durchgemacht hat. Einerseits gefährdet der Druck der Medien bei gewissen Konflikten die Grundsätze der Unparteilichkeit und der Universalität, die das Handeln des IKRK leiten sollen. Dieser Druck wirkt sich allzu oft durch einen selektiven Druck der Geldgeber aus, die eher geneigt sind, Beiträge zugunsten der mediati sierten Aktionen zu leisten, so dass zahlreiche andere Konfliktsituationen

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leicht in Vergessenheit geraten. In dieser Hinsicht erachtet es das IKRK als schwierig, seine Bedürfnisse im Bereich der Kommunikation und der Öffentlichkeitsarbeit mit den Anforderungen der Vertraulichkeit in Einklang zu bringen, die stets Garantin für ein erfolgreiches Voranschreiten seiner Operationen ist. Andererseits stellen auch die stets wachsende Zahl der humanitären Organisationen und Einrichtungen sowie die Vermischung der Einsatzarten (politische, militärische, humanitäre) Phänomene, die vermehrt beobachtet werden können - gewisse Behinderungen für die IKRK-Tätigkeiten dar. Das IKRK bekundet somit gewisse Schwierigkeiten, seine besondere Rolle in seinen traditionellen Einsatzbereichen geltend zu machen (namentlich im Bereich der Unterstützung und des Schutzes von Gefangenen).

Auch seine Akzeptanz leidet darunter, da es in einigen Umfeldern als westliche oder sogar christliche und somit als feindliche oder zumindest gegnerische Organisation betrachtet wird. Diese Entwicklung hat unweigerlich Auswirkungen auf die Sicherheitsbedingungen bei den Feldeinsätzen, was ebenfalls ein grösserer Sorgenpunkt des IKRK ist. Auf einer anderen Ebene spürt das IKRK auch die Probleme im Zusammenhang mit der Dynamik innerhalb der Rotkreuzbewegung, die in gewissem Masse ebenfalls einen Zwang darstellt. Abgesehen vom Image, das in den Augen der Öffentlichkeit aufgrund des Nebeneinanders der drei Glieder der Bewegung manchmal etwas undeutlich scheint, wirkt sich die fehlende Kohäsion, welche die Bewegung prägt, in der Tat zu oft kontraproduktiv aus. Ebenfalls genannt werden die Probleme im Zusammenhang mit dem chronischen Mangel an Kaderleuten und qualifiziertem Personal sowie die Probleme im Zusammenhang mit den Finanzierungen (zu Avenig diversifizierte Quellen, budgetäre Einschränkungen in den Geberländern).

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Ziele des IKRK Allgemeine Ziele

Um den heutigen und künftigen Herausforderungen begegnen zu können, beabsichtigt das IKRK, seine Einsatzkapazitäten durch eine qualitative, allenfalls durch eine quantitative Verbesserung seiner personellen, logistischen und finanziellen Mittel zu verstärken, und dabei zu beachten, sie den neuen Bedürfnissen anzupassen, die bei neuartigen Konfliktsituationen entstehen. Das vor kurzem in bezug auf die Aktivitäten zur Konflikt- und Gewaltprävention sowie zur Wiederherstellung im Anschluss an einen Konflikt gesetzte Schwergewicht soll ebenfalls entwickelt und ausgebaut werden. Das IKRK will auch seine Strategie der Abstimmung seiner Handlungen mit den anderen humanitären Akteuren weiterverfolgen und verstärken. Es wird sich vermehrt auch für den Zusammenhalt der Bewegung einsetzen.

Es wird seine Anstrengungen im Bereich der Verbreitung und Entwicklung des humanitären Völkerrechts intensivieren und darüber wachen, dass es mit der Realität der heutigen Konflikte in Übereinstimmung steht. Es wird ebenfalls seine Bemühungen für eine bessere Kommunikation weiterführen, um besser über seine Aktivitäten berichten und seinen humanitären Anliegen stärker Ausdruck verleihen zu können. Schliesslich wird das IKRK auch darum besorgt sein, seine Finanz- und Personalverwaltung laufend zu optimieren, indem es seine Anstrengungen auf dem Gebiet der Personalrekrutierung und der Ausbildung intensivieren wird.

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Kommunikation

Die Öffentlichkeitsarbeit des IKRK zielt darauf ab, die Institution genauer darzustellen und sie in der aktuellen Debatte über humanitäre Belange zu positionieren.

Die Zweckbestimmtheit einer Kommunikationspolitik muss den Geboten einer Institution entsprechen, die sich zugunsten der Interessen von Opfern bewaffneter Konflikte einsetzt. Das IKRK entwickelt sich in einem sehr mediaüsierten Umfeld.

Trotz eines grösser gewordenen Bekanntheitsgrades bleibt das Bild des IKRK noch sehr vage, dies um so mehr, als dass die Komplexität des Funktionierens der internationalen Rotkreuzbewegung die Unterscheidung ihrer einzelnen Glieder erschwert. Sowohl in den Medien als auch auf den wichtigsten Kriegsschauplätzen sieht sich das IKRK von einer Vielzahl von Organisationen umgeben, welche den Blick auf die Besonderheit der Institution trüben und ein «Nebenangebot» begünstigen, das zu Lasten der Opfer geht. Gleichzeitig begünstigt die laufend zunehmende Konkurrenz unter den Medien, dass sich die in operationeller Hinsicht vielleicht weniger wirksamen Organisationen, denen es jedoch leichter fällt, die Aufmerksamkeit der Medien auf sich zu ziehen, etablieren können.

Das IKRK seinerseits hat eine lange Tradition der Diskretion und der Vertraulichkeit, die es vor allem im Interesse der Opfer weiterführen will. Diese Vertraulichkeit ist ein Instrument, welches die Fortsetzung oft heikler Operationen erlaubt, und nicht ein Ziel in sich; das wurde nicht immer richtig verstanden. Heute muss sich das IKRK jedoch an die neuen Gegebenheiten anpassen und etwas aus der Reserve herauskommen. Die Schwierigkeiten für das IKRK liegen somit in der Notwendigkeit, über seine Tätigkeit zu informieren, ohne diese und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gefährden. Die Ziele des IKRK für die nächsten fünf Jahre bestehen folglich darin, seine Kommunikationspolitik der Medienlandschaft anzupassen und zu professionalisieren und seine speziellen Aufgaben der Öffentlichkeit besser bekannt zu machen. Auch die interne Kommunikation muss verbessert werden, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser in die Organisation einzubinden.

331.2

Personalpolitik

Das IKRK hat im Verlaufe der letzten Periode eine neue Personalpolitik eingeführt, die anhand einer verstärkten individuellen Begleitung darauf abzielt, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu ermöglichen, ihre Kompetenzen bestmöglich auszuschöpfen, und sie als Vertraute zu gewinnen, damit die Institution auf dem Felde mit einer ausreichend grossen Zahl an erfahrenen Delegierten und Kaderleuten rechnen kann. Das IKRK hat vor, diese Politik in den nächsten fünf Jahren weiter umzusetzen und zu konsolidieren. Es wird somit weiterhin das Personal durch eine gezielte Personalpolitik fördern und motivieren. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll ausserdem die Möglichkeit geboten werden, ihre persönliche Entwicklung zu verbessern und ihre Integration zu fördern. Das IKRK unterstützt aber auch die Umschulung, indem die Bildungs- und Beratungsfunktionen verstärkt werden.

Das IKRK wird auch versuchen, die Möglichkeiten für frühzeitige Pensionierungen zu verbessern. Schliesslich wird das IKRK auch seine Teilöffnung für ausländische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den nationalen Rotkreuzgesellschaften vorantreiben, um die Kompetenzen im Dienste der Opfer zu maximieren.

67

331.3

Finanzierung und Verwaltung

Die finanziellen Bedürfnisse des IKRK haben sich in den vergangenen Jahren kaum geändert. Es wäre jedoch verfrüht zu sagen, dass sich diese Tendenz auch in Zukunft halten wird. Die Deckung dieser Bedürfnisse erweist sich jedoch immer schwieriger aufgrund einer globalen Wirtschaftssituation, welche die einzelnen Staaten zu vermehrten Einsparungen zwingt. Gleichzeitig nimmt aber die Zahl der humanitären Einrichtungen ständig zu, was zu einer grösseren Konkurrenz bei der Verteilung der staatlichen Mittel führt. Um diesen Tatsachen entgegenzutreten, möchte das IKRK in den nächsten fünf Jahren neue Strategien entwickeln, um die finanzielle Unterstützung der Geldgeber, welche bereits zu den Aktivitäten des IKRK beitragen, zu konsolidieren. Die Geldgeber sollen auch dazu aufgefordert werden, ihren Anteil an das Sitzungsbudget zu erhöhen und nicht nur die Operationen im Felde zu unterstützen. Das IKRK will jedoch auch versuchen, seine Ressourcen zu di versi fizieren. Zu diesem Zweck soll der Entwicklung innovativer Strategien zur Mittelbeschaffung besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Schliesslich wird sich das IKRK auch bemühen, den Bedürfnissen seiner Geldgeber hinsichtlich Transparenz und Information besser nachzukommen, indem es die Selbstbeurteilung und seine Lageberichte ausfeilen wird.

In bezug auf die Verwaltungsmethoden und Führungsinstrumente verfolgt das IKRK die Änderungen, die in diesem Bereich in der Privatwirtschaft sowie in den öffentlichen Verwaltungen beobachtet werden können, ganz genau. Unter diesen Vorzeichen und unter dem Druck einer selbst auferlegten Stellenbegrenzung am Sitz der Organisation hat das IKRK damit begonnen, einen Teil der Arbeit des Zentralen Suchdienstes zu dezentralisieren, indem die Informationen direkt an der Quelle bezogen werden, das Personal im Zusammenhang mit den Informationssystemen abzubauen oder gewisse Tätigkeitsbereiche von geringerem Mehrwert auszulagern. Diese Massnahmen wurden ergriffen, um die erforderlichen Kapazitäten zu schaffen, die für die Entwicklung bestimmter Tätigkeitsbereiche nötig sind, wie etwa die Verbreitung des humanitären Völkerrechts, die Unterweisung der Streitkräfte oder die Zusammenarbeit mit den nationalen Gesellschaften. Ausserdem wurde den Informationssystemen besondere Aufmerksamkeit geschenkt. So wurden beispielsweise
alle Arbeitsplätze am Genfer Sitz untereinander vernetzt, und es wurde ein elektronisches Informationssystem aufgebaut, das den Sitz mit allen Delegationen verbindet.

Das verfolgte Ziel ist die Änderung der bestehenden Strukturen und Infrastrukturen nach dem Vorbild der jüngsten technischen Methoden und Lösungen, um den Verwaltungsapparat zu verschlanken, den Kadern mehr Eigenverantwortung zu übertragen, die Strukturen flexibler zu gestalten und bessere Führungsindikatoren sowie ein den Bedürfnissen der Geldgeber besser entsprechendes Reporting zu entwickeln.

332

Operationelle Tätigkeiten

Die Welt von morgen wird wahrscheinlich von Destabilisierung und Gewalt gekennzeichnet bleiben. Es ist zu befürchten, dass die Zahl der Konflikte weltweit zunehmen wird. Wenn es in den vergangenen Jahren auf der einen Seite in Lateinamerika zu einer progressiven Stabilisierung der Situation kam, und Asien eine unterschiedliche Entwicklung seiner Hauptkonflikte auf dem indischen Subkontinent durchgemacht hat, so bleibt Afrika hingegen Schauplatz häufiger und umfangreicher bewaffneter Konfrontationen, insbesondere in den Regionen der Grossen

68

%

Seen, in Westafrika, im afrikanischen Ostzipfel (Somalia) und in Nordafrika, wo die Risiken zugenommen haben. Ausserdem schwelen in der ehemaligen Sowjetunion sowie auf dem Balkan zahlreiche ungelöste Konflikte, die immer wieder Perioden aktiver Feindseligkeit kennen. Auch die Art der Konflikte hat sich vermehrt in Richtung interner Konflikte gewandelt, bei denen ethnische Gemeinschaften, religiöse Gruppen oder politische Parteien aufeinanderprallen, und bei welchen die Zivilbevölkerung oft zum Spielball und zur Zielscheibe der Feindseligkeiten wird.

Die humanitären Einsätze sind oft angesichts der Art dieser Konflikte erschwert, da meistens klar erkennbare und strukturierte politische und militärische Behörden fehlen.

Die Einsätze des IKRK bezwecken eine Milderung des Leids der Opfer von Konflikten, jederzeit und überall dort, wo die Interventionskriterien erfüllt sind. Da es unmöglich ist vorauszusehen, welches die zukünftigen Konflikte sein werden, und welche Opfer die Hilfe des IKRK benötigen werden, ist es unrealistisch, spezifische Operationelle Ziele festzulegen. In diesem Bereich geht es in erster Linie darum, dass die Einsatzleitung des IKRK jederzeit über die erforderlichen personellen und materiellen Ressourcen verfügen wird, die einen raschen, wirksamen und zweckmässigen Einsatz erlauben, um den neuen Konflikten oder den sich verschlimmernden Konflikten begegnen zu können. Das IKRK wird im übrigen seine Bemühungen fortsetzen, die in Vergessenheit geratenen Konflikte wieder in Erinnerung zu rufen. Es handelt sich dabei um Konflikte, die nicht mehr oder nur noch sporadisch Schlagzeilen machen. Diese meist umfangreichen und sehr kostenintensiven Operationen gehören weiterhin zu jenen, die am schwierigsten zu finanzieren sind.

332.1

Aktivitäten im Gesundheitsbereich

Die neuen Situationen, in welchen das IKRK heute tätig ist, haben dazu geführt, dass das IKRK globaler auf die Gesamtheit der durch einen Krieg verursachten Gesundheitsprobleme zugeht. Dieser Wille, sich auch dem Gesundheitswesen zu widmen, ist aus der Sorge heraus entstanden, den Bedürfnissen der Opfer nicht nur während der Dringlichkeitsphase, sondern auch in einer Perspektive der Rehabilitation/Entwicklung zu entsprechen, um die Zukunftschancen zu verbessern. Das IKRK wünscht daher, seine Tätigkeit in den nächsten fünf Jahren weiterhin so auszurichten, dass seine Notaktionen die Grundlage für mittel- und langfristige kohärente Aktionen bilden können. Das IKRK will ebenfalls seine Erfahrungen und sein Fachwissen im Bereich der Kriegschirurgie ausschöpfen und weiterentwikkeln. Weiter soll auch das Fachwissen im Bereich der medizinischen Betreuung von Gefangenen ausgebaut werden. Das IKRK wird die Weitergabe orthopädischer Projekte an Drittorganisationen einer kritischen Analyse unterziehen, mit dem Ziel, die Leitung laufender und künftiger Projekte zu verbessern. Das IKRK hat ebenfalls den Wunsch geäussert, vermehrt die Auswirkungen seiner medizinischen Einsätze auf die Opfer zu untersuchen. Es wird auch eine detaillierte Analyse der Folgen von Waffeneinsätzen auf die Gesundheit der Bevölkerung vornehmen. Das IKRK will ebenfalls die Rekrutierung und die Ausbildung seiner medizinischen Kader in der Schweiz und innerhalb der nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften verbessern. Es wird schliesslich bemüht sein, das Netz mit seinen Partnern vor Ort (UNO, NRO, Föderation) zu stärken.

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332.2

Nothilfe

Die Nothilfe war in den vergangenen Jahren einem ständigen Wandel unterworfen und hat sich vermehrt auf die Zeit nach der Dringlichkeitsphase konzentriert. Sie ist gekennzeichnet durch einen Zugang zum Gesundheitswesen im weitesten Sinne.

Das Hauptziel der Nothilfe besteht darin, die von den Opfern selber gewählten Überlebensstrategien zu unterstützen. Die Wirksamkeit dieser Unterstützung hängt von einer genauen Kenntnis der Bedürfnisse der Opfer ab' sowie von der Berücksichtigung des sozialen, politischen und wirtschaftlichen Umfelds, in welchem sich die Opfer befinden. Die so erworbenen Kenntnisse sollen es erlauben, eine Hilfeleistung zu erbringen, die den Nutzniessern helfen soll, ihre Verletzlichkeit zu verringern und ihre Würde zu bewahren. Für die nächste Fünfjahresperiode möchte das ÏKRK die Qualität seiner Unterstützungen im Bereich der Nothilfe verbessern, indem namentlich die Ergebnisse seiner Programme systematischer beurteilt werden sollen. Die Suche nach neuen Strategien zur Abdeckung der nach der Dringlichkeitsphase vorhandenen Bedürfnisse soll ebenfalls weitergeführt werden. Das IKRK wird ausserdem in Zusammenarbeit mit der Gesundheitsabteilung den medizinischen Aspekt seiner Hilfeleistungen vermehrt entwickeln, unter anderem in den Bereichen der Lebensmittelsicherheit, der Bildung oder der Gesundheit. Das IKRK wird schliesslich auch versuchen, die Kompetenzen seiner. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Bereich der Nothilfe tätig sind, zu verbessern, indem die Schwerpunkte auf gezielte Rekrutierungen sowie auf die Fort- und Weiterbildung gelegt werden.

332.3

Gefangenenbesuche

In diesem Bereich spielt das IKRK eine humanitäre Vermittlerrolle zwischen der freiheitsberaubten Person (Kriegsgefangenschaft oder politische Inhaftierung) und der Haftbehörde und versichert sich, dass die Grundrechte der Personen, die sich in einer solchen verletzlichen Situation befinden, eingehalten werden. Die Hauptsorge des IKRK besteht darin, die Behörde für ihr Handeln verantwortlich zu machen und sie dazu zu bringen, die erforderlichen Massnahmen zur Verbesserung der Haftbedingungen zu treffen. In der nächsten FUnfjahresperiode will das IKRK in Konflikten, in welchen das humanitäre Völkerrecht Anwendung findet, weiterhin den Schutz von Kriegsgefangenen sicherstellen. Es wird ebenfalls die Kontakte mit der Gesamtheit aller internationalen und nichtstaatlichen Organisationen intensivieren, die daran interessiert sind, sich im Bereich des Schutzes und der Einhaltung der Menschenrechte einzusetzen, um die Wirksamkeit der verschiedenen Einsätze und Interventionen zu verbessern und eine gemeinsame Arbeitsethik zu entwickeln.

Das IKRK wird auch versuchen, die Initiativen weiter zu entwickeln, die nach Lösungen für - in humanitärer Hinsicht inakzeptable - Situationen suchen, in welchen sich eine ständig steigende Zahl von Zivilinternierten oder politischen Gefangenen aufgrund der Schwächen gewisser Haft- und Gerichtssysteme befinden. Es wird sich ebenfalls dafür einsetzen, Situationen genauer festzustellen, die nicht durch das humanitäre Völkerrecht abgedeckt sind und nicht einen spezifischen Einsatz des IKRK im Bereich des Gefangenenschutzes erfordern. Schliesslich soll auch hier der Akzent auf die Ausbildung und die Betreuung der IKRK-Delegierten gesetzt "werden.

70

332.4'

Familienzusammenführungen

Die Familienzusammenführungen gehören zu den ältesten Aktivitäten des IKRK.

Die Errichtung von Nachrichtenübermittlungsnetzen, Familienzusammenführungen oder etwa die Betreuung unbegleiteter Kinder sind ebenfalls Aktivitäten, die in diesem Rahmen durchgeführt werden. Das IKRK beabsichtigt für die nächsten fünf Jahre, diese Art der Tätigkeiten in seine täglichen Operationen zu integrieren, um auch hier den Schutz zu optimieren, den es den Opfern bieten kann. Die Auslagerung dieser Aktivitäten auf die operationellen Felddelegationen soll ebenfalls weitergeführt werden, indem die technische und technologische Unterstützung weiterentwickelt und die Ausbildung des zuständigen Personals intensiviert werden.

Schliesslich wird sich das IKRK auch darum bemühen, die Förderung und Koordination dieser Aktivitäten bei den Regierungen, den nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften und den anderen humanitären Kreisen zu übernehmen.

333

Entwicklung und Verbreitung des humanitären Völkerrechts und der Grundsätze des Roten Kreuzes

Die Universalität der Regeln des humanitären Völkerrechts ist ein zentrales Element der Wirksamkeit des IKRK. Mit Hilfe der nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften wird das IKRK demzufolge seine Bemühungen zur Förderung der Instrumente des humanitären Völkerrechts sowie des Abkommens von 1980 über die konventionellen Waffen, das soeben revidiert und mit einem neuen Protokoll zur Ächtung einer neuen Kategorie von Blendlaserwaffen ergänzt wurde, fortsetzen.

Das IKRK glaubt nicht, dass sich heute eine grosse Revision des bestehenden Rechts aufdrängt. Es scheint eher angebracht, die bestehenden Normen durch eine universale Beachtung zu konsolidieren und zu stärken. Das IKRK verfolgt die Probleme und fördert gewisse sektorielle Entwicklungen. So beabsichtigt das IKRK insbesondere, eine grundlegende Analyse der im Gewohnheitsrecht geltenden Vorschriften, die sich auf internationale und nicht internationale bewaffnete Konflikte anwenden, vorzunehmen. Es will ebenfalls seinen Beitrag zur Identifizierung und Umsetzung der humanitären Regeln, die für die friedenserhaltenden Streitkräfte gelten, weiterhin leisten und damit fortfahren, den Umfang zu untersuchen, in dem diese Streitkräfte zur Einhaltung des humanitären Rechts beitragen können. Das IKRK wird auch die rechtlichen und praktischen Probleme untersuchen, denen man in Konflikten begegnet, die in Ländern mit zerfallenden Strukturen bestehen, Schliesslich wird es auch seinen Einsatz zugunsten eines totalen Verbots von Tretminen fortsetzen.

In bezug auf die Verbreitung haben sich die Unterzeichnerstaaten der Genfer Abkommen und der anderen Instrumente des humanitären Völkerrechts verpflichtet, deren Regeln allen jenen bekannt zu machen, die sie werden umsetzen müssen, namentlich den Angehörigen der Streitkräfte. In der Praxis erweisen sich diese Anstrengungen jedoch oft als ungenügend. Das IKRK seinerseits hat, abgesehen davon, dass es die Staaten an ihre diesbezüglichen Verpflichtungen erinnert, seine eigenen Aktivitäten bei der Verbreitung ausgebaut und versucht, damit in erster Linie die Streitkräfte, die nationalen Gesellschaften, die politischen Kreise, die akademischen Kreise, die Jugend, die Medien und damit die breite Öffentlichkeit zu erreichen. Das IKRK hat zum Ziel, in der nächsten Fünfjahresperiode seine Anstrengungen weiter zu führen, die darauf abzielen, die Staaten dazu zu bringen, 71

sich besser an ihre Verpflichtungen bezüglich Verbreitung und Bekanntmachung des humanitären Rechts zu halten. Das IKRK beabsichtigt ebenfalls, seine Tätigkeit im Bereich der Verbreitung des humanitären Völkerrechts zu verstärken, namentlich bei allen Waffenträgern, egal ob sie Streitkräften angehören oder nicht.

Das IKRK wird sich besonders bemühen, seine Botschaft stärker den Traditionen und Kulturen der verschiedenen Länder anzupassen, in denen es tätig ist. SchliessHch wird es damit fortfahren, das humanitäre Recht seinem bevorzugten Zielpublikum näher zu bringen (nationale Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften, Jugend, akademische Kreise), indem es die Massenkommunikationsmittel besser einsetzen wird.

Das IKRK will im Bereich der Rotkreuzdoktrin seine Anstrengungen und Überlegungen, die nach eigener Auffassung nachhaltig sein sollen, weiterführen. In bezug auf die Art und die Anwendung der grundlegenden Prinzipien enthält die Doktrin sowohl Leitlinien zu den Operationellen Aktivitäten als auch Elemente für Stellungnahmen zu allgemeineren Themen des Schutzes von Menschen. In den nächsten fünf Jahren wird sich das IKRK insbesondere damit beschäftigen, seine Rolle und die Besonderheit seiner Einsätze gegenüber anderen humanitären Einrichtungen zu präzisieren. Es wird seine Reflexionen vertiefen, um seinen Einsatz in bezug auf die Problematik von Kindern in Kriegssituationen zu verstärken. Schliesslich wird es die Sachdienlichkeit und die Wirksamkeit seiner verschiedenen öffentlichen Schritte in bezug auf. Verletzungen des humanitären Völkerrechts untersuchen.

334

Notwendige Mittel zur Realisierung der Ziele

Das Volumen der Operationen ist in den vergangenen Jahren in etwa gleich geblieben. Der Personalbestand am Genfer Sitz blieb zwischen 1993 und 1996 unverändert und wird 1997 leicht abnehmen. In den nächsten Jahren sollen die Bemühungen weitergeführt werden, um einen Anstieg des Personalbestandes zu vermeiden, sofern es zu keinen bedeutenden und unvorhersehbaren Ereignissen kommt. Am Sitz in Genf wird sich das IKRK auf die Aktivitäten konzentrieren, die am direktesten mit seiner Mission zu tun haben. Bei Bedarf sollen zudem gewisse Unterstützungsaktivitäten ausgelagert werden. Der Voranschlag für die nächsten fünf Jahre sieht ein unverändertes Sitzbudget vor, das nur die Inflation berücksichtigt. Mit einer Inflation von l Prozent kommt das Budget von 142,4 Millionen Franken im Jahre 1997 auf 149,5 Millionen Franken im Jahre 2002 zu stehen (vgl. Anhang 4).

Dieses reale Nullwachstum beruht auf folgenden Annahmen: - Die Lohnkosten erhöhen sich nur um die Inflationsrate, wobei die Zahl der Stellen am Sitz eingefroren bleibt und die Löhne nur teilweise der Teuerung angepasst werden. In bezug auf die Soziallasten ist die im letzten Fünfjahresplan vorgesehene neue Personalpolitik realisiert worden. Diese sieht ein verbessertes Pensionierungswesen sowie einen Fonds «Zukunft» vor, der den Wiedereinstieg der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren angestammten Beruf erleichtern soll.

Die geplanten Instrumente sind vorhanden, und es sind keine Erhöhungen der internen Soziallasten vorgesehen.

- Der grosse Finanzbedarf im Bereich der Informatik soll durch Einsparungen kompensiert werden, die dank einer Reorganisation der Verfahren erzielt werden können. Es wird darum gehen, die veraltete zentrale Informatik (Personal, Finanzen, Logistik) zu ersetzen, die den Bedürfnissen der internen Verwaltung und der Berichterstattung an die Geldgeber nicht mehr genügen.

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- Bei den Bauten sind keine zusätzlichen Aufwendungen vorgesehen. Die Liegenschaften sind, abgesehen vom Hauptgebäude, modern, zweckmässig und gut ausgerüstet.

- Der letzte Fünfjahresplan sah Rückstellungen für Risiken bei mangelnder Finanzierung des Feldbudgets, für soziale Verpflichtungen und Investitionen von jährlich 8 Millionen Franken vor. Diese Ziele wurden überprüft; das IKRK schätzt seine Risiken heute auf jährlich etwa 5 Millionen Franken. Die Risiken für soziale Verpflichtungen sollten aufgrund der Bildung des Fonds «Zukunft» und des verbesserten Pensionierungswesens von jährlich 1,5 Millionen Franken auf l Million Franken reduziert werden können. Was die mangelnde Finanzierung der Feldeinsätze und der Eigenversicherung betrifft, so ist das IKRK der Meinung, dass sich eine Deckung von jährlich rund 3 Millionen Franken aufdrängt, da das IKRK mehr und mehr gezwungen sein wird, sich für Kriegsrisiken, die von den Versicherungsgesellschaften nicht gedeckt werden, selber abzusichern.

Die Rückstellung für Investitionsfinanzierungen wurde auf l Million Franken pro Jahr geschätzt, um der raschen Alterung der Anlagen, insbesondere der Informatik, Rechnung zu tragen.

Der Vollständigkeit halber ist noch daran zu erinnern, dass das IKRK im Bereich des Feldbudgets keine Finanzplanung über längere Frist anstellen kann, da die Bedürfnisse von der politischen Entwicklung abhängen und somit nur schwer kalkulierbar sind. Der überwiegende und kostenintensivste Teil der IKRK-Aktivitäten entzieht sich somit einer mehrjährigen Budgetplanung.

4

Würdigung des neuen Fünfjahresplans

Der Bundesrat hat den neuen Fünfjahresplan des IKRK mit grossem Interesse zur Kenntnis genommen. Einmal mehr basiert dieses Dokument auf einer gründlichen Analyse, geht vorbehaltlos auf die Stärken und Schwächen der Institution ein und bietet, nach Ansicht des Bundesrates, einen angemessenen und realistischen Rahmen für die IKRK-Aktivitäten in den kommenden Jahren. Das IKRK legt darin seinen Willen dar, seine bereits vor einigen Jahren unternommenen Anstrengungen weiterzuführen, um sich dem neuen Umfeld anzupassen, das durch die stark angestiegene Zahl von humanitären Organisationen und vor allem von Konfliktsituationen geprägt ist, die sich für die IKRK-Einsätze meistens radikal von früheren Situationen unterscheiden. Das IKRK vermochte die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen, indem es den Akzent auf seine eigenen Aufgaben und Stärken legte, die ihm durch seinen Auftrag übertragen werden, und indem es sich anstrengte, seine oft einzigartigen Erfahrungen und Kompetenzen ganz zur Geltung zu bringen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich das IKRK mit dieser Planung ein wertvolles Arbeitsinstrument gegeben hat. In dieser Hinsicht wird er im Rahmen des seit langem bestehenden Dialogs weiterhin und so oft als möglich an den Reflexionen teilnehmen, die innerhalb der Institution über ihre eigene Zukunft angestellt werden. Der Bundesrat wird daneben ebenfalls weiterhin die Aktivitäten des IKRK aus nächster Nähe beobachten und kontinuierlich Gespräche über die Verwendung der schweizerischen Beiträge führen.

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5

Beziehungen zwischen der Schweiz und dem IKRK

Das IKRK als unabhängige, nicht staatliche und neutrale Institution mit internationaler Ausrichtung unterhält mit den meisten Staaten Beziehungen. Seine Beziehungen mit der Schweiz liegen ebenfalls in diesem sehr allgemeinen Rahmen. Sie gehen jedoch noch weiter. Die Schweiz ist nicht nur Sitzstaat des IKRK, sondern auch Heimatland aller Mitglieder des Komitees; zudem besitzen fast alle Kaderleute und ein sehr grosser Teil seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die schweizerische Staatsangehörigkeit. Daneben ist die Schweiz auch Depositarstaat der Genfer Abkommen zum Schutze der Kriegsopfer (Genfer Konventionen) und der Zusatzprotokolle. Ausserdem stehen die vom IKRK verfolgten Ziele - Schutz und Hilfe für Kriegsopfer - voll und ganz in Übereinstimmung mit den Zielen der schweizerischen Aussenpolitik und deren humanitären Ausrichtung. Aus allen diesen Gründen gewährt die Schweizerische Eidgenossenschaft dem IKRK seit vielen Jahren auf verschiedene Weise weitgehende Unterstützung.

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Unabhängigkeit des IKRK

Trotz dieser Interessengemeinschaft und dieser relativ engen Beziehungen ist und bleibt das IKRK eine von der Eidgenossenschaft unabhängige Institution. Die Unterstützung dieser Institution bedeutet keineswegs, dass das Komitee ein Instrument der schweizerischen Aussenpolitik darstellen würde. Diese Unabhängigkeit ist als eines der grundlegenden Prinzipien der Rotkreuzbewegung verbrieft und stellt für das IKRK eine wichtige Voraussetzung für die Erfüllung seiner humanitären Mission dar. Diese Unabhängigkeit muss in der Tat gegenüber allen Staaten, und nicht nur gegenüber der Schweiz, effektiv sein und bleiben, damit das IKRK in Konfliktsituationen jederzeit als neutraler und unparteiischer Vermittler auftreten kann, der bei allen beteiligten Parteien auf Akzeptanz stösst. Auch wenn sich die Neutralität des IKRK und jene der Schweiz ergänzen, so dürfen sie dennoch nicht miteinander verwechselt werden. Die Neutralität der Schweiz leitet sich aus einem internationalen Rechtsstatut ab, währenddem die Neutralität des IKRK für die Institution einer operationellen Notwendigkeit entspringt.

Gerade weil dem IKRK die Unabhängigkeit und seine Handlungsfreiheit garantiert sind (vgl. Art. 2 des 1993 geschlossenen Sitzungsabkommens) unterhält es traditionell enge Beziehungen auf diplomatischer, juristischer, operationeller und finanzieller Ebene mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

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Beziehungen im diplomatischen Bereich

Sowohl das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) als auch das IKRK setzen zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der ganzen Welt ein. Beide sind somit in der Lage, Informationen über eine bestimmte Situation einzuholen. Dabei kommt es jedoch oft zu unterschiedlichen und komplementären Ansichten, da die Vertreterinnen und Vertreter des EDA definitionsgemäss gut in den offiziellen und diplomatischen Kreisen eingeführt sind, während das IKRK - ebenfalls definitionsgemäss - eher Kontakte pflegt, die sich näher an jder Bevölkerung orientieren. Diese unterschiedlichen Blickwinkel können bei Bedarf verglichen und gegenseitig ergänzt werden, womit die betreffende Situation genauer wiedergegeben werden kann.

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*

·

Im übrigen kann es vorkommen, dass die Eidgenossenschaft bei Regierungen interveniert, um zu versuchen, eine Situation zu entspannen, in der das IKRK selber nicht in der Lage ist, seine Aktivitäten unter den bestmöglichen Bedingungen auszuführen. Diese diplomatischen Interventionen erfolgen ganz und gar vertraulich und nur auf Gesuch des IKRK.

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Zusammenarbeit auf dem Gebiet des humanitären Völkerrechts

Seit über einem Jahrhundert besteht zwischen dem Bund und dem IKRK auf dem Gebiet des humanitären Völkerrechts eine enge Zusammenarbeit. So sind namentlich die Rechtsinstrumente, die gemeinhin als «Genfer Recht» bezeichnet werden, aus dieser Zusammenarbeit hervorgegangen. Aus der Tätigkeit des IKRK ist dem Bund im übrigen eine besondere Verantwortung in der wichtigen Aufgabe der Kodifizierung des Kriegsvölkerrechts erwachsen.

Seit der Gründung des IKRK im Jahre 1863 wurden alle diplomatischen Konferenzen, die der Erarbeitung und Weiterentwicklung der Genfer Abkommen zum Schutze der Kriegsopfer gewidmet waren, durch den Bundesrat einberufen und präsidiert. Die jüngste in dieser Reihe fand zwischen 1974 und 1977 statt und führte zur Verabschiedung der beiden Zusatzprotokolle zu den Genfer Konventionen.

Daneben amtet der Bund auch als Depositarstaat dieser internationalen Verträge, nimmt in dieser Funktion alle Beitritts- und Ratifikationsurkunden entgegen und besorgt die Notifizierungen an die Mitgliedstaaten. Obschon diese Aufgabe eher formeller Natur ist, stellt sie die Behörden manchmal vor heikle politische Probleme.

Heute arbeiten das EDA und das IKRK auf rechtlichem Gebiet in dreifacher Weise zusammen. Erstens vereinen sie ihre Anstrengungen, um das gemeinsame Ziel, den beiden Zusatzprotokollen zu möglichst universeller Geltung zu verhelfen, zu erreichen. Zweitens setzen sie sich dafür ein zu betonen, wie wichtig eine bessere Einhaltung der Vorschriften des Kriegsvöikerrechts ist. Beiden Anliegen dienen diplomatische Interventionen in den ausländischen Hauptstädten oder das Anschneiden dieser Themen im Gespräch mit offiziellen Besucherinnen und Besuchern in Bern oder Genf. Drittens unterstützt die Eidgenossenschaft die Bemühungen des IKRK bei der Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts.

Seit der Internationalen Konferenz zum Schutze der Kriegsopfer vom 30.'August bis I.September 1993, die von der Schweiz in Genf einberufen worden war, besteht zwischen dem EDA und dem IKRK eine besonders enge Zusammenarbeit.

In Übereinstimmung mit den Forderungen der Schlusserklärung der Konferenz hat die Schweiz eine Gruppe von Regierungsexperten zum Schutze der Kriegsopfer bestellt, die- eine Reihe von Empfehlungen erarbeitet hat. Eine dieser Empfehlungen fordert die Schweiz auf, periodische
Versammlungen der Unterzeichnerstaaten der Genfer Konventionen einzuberufen, um allgemeine Probleme in bezug auf die Anwendung des humanitären Völkerrechts zu untersuchen. Nach der Zusammenarbeit im Hinblick auf die Internationale Konferenz und das Treffen der Expertengruppe, arbeiten das EDA und das IKRK nun gemeinsam an der Organisation der ersten periodischen Versammlung, die im kommenden Januar stattfinden wird.

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54

Operationelle Zusammenarbeit

Die seit vielen Jahren bestehende Operationelle Zusammenarbeit zwischen dem IKRK und der Eidgenossenschaft wurde bereits in der Botschaft vom 20. November 1996 über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft (BB1 19971 1309) dargelegt. Diese Zusammenarbeit, die Gegenstand eines ständigen und intensiven Dialogs zwischen dem EDA und dem IKRK ist, erfolgt konkret über die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe des EDA und dessen Abteilung humanitäre Hilfe und Schweizerisches Katastrophenhilfekorps (DEZA - HH und SKH).

Die DEZA - HH und SKH - unterstützt so die Programme und Projekte des Komitees mittels Barbeiträgen oder Nahrungsmittelhilfen. Der Bund stellt dem IKRK im Falle von Katastrophen zudem Mitglieder des Schweizerischen Katastrophenhilfekorps sowie Material und Ausrüstung zur Verfügung. Diese Beiträge an die Feldaktivitäten des IKRK beliefen sich in den vergangenen fünf Jahren im Durchschnitt auf rund 25,5 Millionen Franken pro Jahr. Hinzu kam der Beitrag an das Sitzbudget (vgl. Anhang 5). Das IKRK kommt somit in den Genuss von ungefähr 30 Pro-zent aller Mittel, die der Bund für die humanitäre Hilfe einsetzt. Diese operationelle Zusammenarbeit mit dem IKRK hat sich in seiner heutigen Form vollkommen bewährt und soll auch in Zukunft in diesem Sinne weitergeführt werden. Die Höhe dieser künftigen Unterstützung kann jedoch heute noch nicht abgeschützt werden. Sie wird von den humanitären Bedürfnissen abhängen, die erwartungsgemäss zunehmen werden, sowie von den verfügbaren Mitteln der Eidgenossenschaft.

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Unterstützung des Sitzbudgets

Die ebenfalls langjährige Unterstützung der Eidgenossenschaft an das Sitzbudget des IKRK ist inzwischen zur Tradition geworden. In der Tat findet die Schweiz hier einen besonderen Weg, ihrer Solidarität mit den Aktivitäten des Komitees Ausdruck zu verleihen. Der Bund beteiligte sich erstmals im Jahre 1931 am ordentlichen Budget des IKRK mit einem Beitrag von 500 000 Franken. Später ist man zur Faustregel übergegangen, wonach die Schweiz sich etwa zur Hälfte an den festen Kosten des Komitees beteiligt. Heute entspricht dieser Beitrag rund der Hälfte des Sitzbudgets, So hat der Bund in den vergangenen vier Jahren, die Gegenstand einer ähnlichen Botschaft waren, je 60 Millionen Franken in den Jahren 1994 und 1995 sowie je 65 Millionen Franken in den Jahren 1996 und 1997 an das Sitzbudget geleistet. Zuvor beliefen sich die Beiträge an das Sitzbudget auf je 40 Millionen in den Jahren 1986 und 1987, auf je 45 Millionen in den Jahren 1988 und 1989, auf je 50 Millionen in den Jahren 1990 und 1991 sowie auf je 55 Millionen in den Jahren 1992 und 1993 (vgl. Anhang 5). Die Weitcrführung dieser finanziellen Unterstützung ist Gegenstand der vorliegenden Botschaft.

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Antrag über die jährlichen Beiträge der Eidgenossenschaft an das Sitzbudget des IKRK in den Jahren 1998-2001

Die 80er Jahre und der Beginn der 90er Jahre waren für das IKRK durch grosse Expansionen ihrer Feldaktivitäten geprägt, was ebenfalls zu einer notwendigen Anpassung der Sitzstrukturen führte. Der Bund seinerseits hatte von den situationsbedingten höheren Finanzbedürfnissen Kenntnis genommen und seine Beiträge zwi-

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sehen 1986 und 1997 wesentlich erhöht. Diese wichtige Expansionsphase ist, nach einer internen Analyse des IKRK, heute abgeschlossen, und die Erhöhungen, die das Sitzbudget in den kommenden fünf Jahren erfahren wird, sollten, sofern keine unvorhergesehenen Ereignisse auftreten, nur die Folge einer jährlichen Inflation sein, die auf l Prozent geschätzt wird (vgl. Ziff. 334). Dieses Budget wird dennoch sehr hoch bleiben, da das IKRK trotz der abgeschlossenen Expansionsphase seiner Aktivitäten nicht in der Lage sein wird, den Umfang seiner Aktivitäten auf den weltweit herrschenden Kriegs- und Konfliktschauplätzen zu reduzieren. Im Gegenteil, das IKRK erachtet das Weiterbestehen der an zahlreichen Orten vorhandenen Instabilität und Gewalt klar und realistisch als wichtigste Komponente für die Entwicklung seiner Situation in den kommenden Jahren (vgl. Ziff. 332). Mehr als je zuvor scheint die Unterstützung der Eidgenossenschaft somit gerechtfertigt. Wir beantragen Ihnen deshalb, diese Unterstützung an das Sitzbudget des IKRK mit einer Finanzhilfe von max. 275 Millionen Franken für die Jahre 1998-2001 zu gewähren.

Mit dieser. Unterstützung wird die Schweiz dem Komitee weiterhin seine Solidarität gegenüber den Aktivitäten der Delegierten, die dem humanitären Auftrag des IKRK nachkommen, bezeugen können. Sie wird ebenfalls ein Zeichen für das Vertrauen sein, das die Eidgenossenschaft der Institution in bezug auf die Qualität der geleisteten Arbeit entgegenbringt. Im weiteren Sinne ist diese finanzielle Unterstützung auch Bestandteil der humanitären Politik der Schweiz. Die Tätigkeit des Komitees an den Schauplätzen von Konflikten, Unruhen und inneren Spannungen entspricht in der Tat den Grundsätzen der schweizerischen Aussenpolitik, insbesondere jenem der internationalen Solidarität. Diese Tätigkeit kann im übrigen auch unter dem Blickwinkel der Friedenspolitik betrachtet werden, die eines der obersten Ziele der schweizerischen Aussenpolitik darstellt. Aus diesen Gründen und weil zum IKRK eine besondere Verbindung besteht, fühlt sich die Schweiz aufgerufen, das IKRK in grösserem Ausmass zu unterstützen, als es die anderen Staaten tun. Diese spezielle Unterstützung der Schweiz hat im übrigen oft eine Signalwirkung auf die übrigen Geberländer.

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Finanzielle und Personelle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen

Der Betrag von 275 Millionen Franken, den wir Ihnen zur Genehmigung unterbreiten, umfasst ein maximales Zahlungsvolumen für die Finanzierung des jährlichen Beitrags während der Vierjahresperiode. Im Bestreben, den Ausgabenplafond für die Jahre 1998-2001 auch" nach Abzug der Kreditsperre einzuhalten, behält sich der Bundesrat dennoch vor, in diesem Bereich reduzierte Budgets anzubegehren.

Die folgenden Beträge sind schon im Finanzplan enthalten: 1998: 67 Millionen Franken; 1999: 68 Millionen Franken; 2000: 69,3 Millionen Franken.

Aufgrund vom Artikel 88, Abs. 2, BV ist der vorgeschlagene Bundesbeschluss der Ausgabenbremse unterstellt und bedarf in jedem der beiden Räte der Zustimmung der Mehrheit aller Mitglieder.

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Auswirkungen auf den Personalbestand

Der Vorschlag, den wir Ihnen unterbreiten, hat keine Auswirkungen auf den Personalbestand des Bundes.

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Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Da die Ausführung des vorgeschlagenen Bundesbeschlusses ausschliesslich dem Bund obliegt, entstehen den Kantonen und Gemeinden dadurch keine Kosten.

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Legislaturprogramm

Die Weitelführung der Finanzbeiträge an das Sitzbudget des IKRK fällt unter das zweite Ziel der Aussenbeziehungen der Schweiz, wie sie im Bericht vom 18. März 1996 über die Legislaturplanung 1995-1999 beschrieben sind (BB1 1996 II 293).

Da diese Unterstützung in erster Linie der humanitären und solidarischen Haltung der Schweiz entspricht, leistet sie auch einen Beitrag an die Konsolidierung der Schweizer Präsenz im Ausland sowie an die Stärkung der Rolle Genfs als internationale Stadt - dies sind alles Elemente, die es der Schweiz im Gegenzug ermöglichen werden, ihre Interessen in einem internationalen und immer interdependenteren Umfeld besser verteidigen und fördern zu können.

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Rechtliche Grundlagen Verfassungs- und Gesetzmäßigkeit

Der Bundesbeschluss, den wir Ihnen zur Genehmigung vorlegen, beruht auf der allgemeinen aussenpolitischen Kompetenz des Bundesrates; diese Befugnis ist in Artikel 102 Ziffer 8 der Bundesverfassung verankert. Die Zuständigkeit der eidgenössischen Räte auf diesem Gebiet ergibt sich aus deren allgemeinen Budgetkompetenz gemäss Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung.

92

Rechtsform des Erlasses

In Übereinstimmung mit der Praxis (vgl. BB1 1995 III 1071 und BB1 1996III 14) schlägt Ihnen der Bundesrat vor, die Gewährung der Unterstützungsbeiträge, die Gegenstand der vorliegenden Botschaft ist, in die Form eines einfachen Bundesbeschlusses im Sinne von Artikels des Geschäftsverkehrsgesetzes (SR 171.11) zu kleiden. Dieser Bundesbeschluss unterliegt nicht dem fakultativen Referendum.

9146

78

Anhang l

Beiträge der Regierungen und gewisser öffentlicher Körperschaften an das IKRK im Jahr 1995 (in Schweizer Franken) Land

Ägypten Algerien Andorra Argentinien Australien Bahamas Bangladesch Belgien Belize Bhutan Brasilien Bulgarien China Costa Rica Dänemark Deutschland Dominikanische Republik Ecuador EI Salvador Fidschi Finnland Frankreich Griechenland Indien Irland Island Israel Italien Jamaika Japan Jordanien Kambodscha

Kanada Kolumbien Kuwait Libanon

Liechtenstein Luxemburg Malaysia Malta Marokko Mauritius Mexiko Monaco Myanmar Neuseeland Niederlande Norwegen

Sitzbudget«

Feldbudget

73450 32250 20000 643039 1289 9397 1215 119 5750 5590 149 400 20000 450 000 43319 1 491 583 886 600 10 170 1464 23000 7360 399 627 1 600 000 244182 11043 169 200 27000 93600 852 000 11896 1 300 000 54435 11600 1 781 736 124500

Naturalbeiträge und/oder Dienstleistungen

73450

11310 1912873 1 184 729

9 783 248 6 253 376

1642947 5 036 200 1 612 852

4993710 17458000 16 827 977

11700 56175 140 000 156 720 24112 8442 50000 13200 116000 38000 17700 308911 887025 929 500

Total bar

60000 2 698 626 3284

77220 47654250 22018785

32250 20000 11310 2555912 1289 9397 2 399 848 703304 5750 5590 149 400 20000 450 000 43319 II 274 831 I I87819 7 139 976 1 388 154 10170 1464 23000 7360 2 042 574 1310725 6 636 200 135 678 244182 11043 1 782 052 27000 93600 5845710 II 896 18 758 000 54435 11600 18609713 1106354 124 500 11700 56175 200 000 2855246 , 24112 11726 50000 13200 1 16 000 38000 17700 386 131 48 541 275 856249 22 948 2S5 214938

79

Land

Österreich Pakistan Panama Paraguay Philippinen Polen Portugal Schweden Schweiz Senegal Singapur Slowenien Spanien Sri Lanka

Südkorea Thailand

Tonga Trinidad und Tobago

Sitzbudget

774 222 12325 31005 23660 63616 90000 200 000

1 339 600 60 000 000 14026 17550 30000 1 003 109 5900 456000 87336

11 272

Feldbudget

Tota! bar

Naturalbeiträge und/oder Dienstleistungen

536506

1310728 12325 m 31005 23660 63616 90000 ' 161 700 361 700 30 225 928 31625528 31368963 91368963 14026 17550 30000 552 176 I 555 285 5900 456000 34800 122 136 11272

768

768

Vereinigtes Königreich/GB Zypern

65000 9440 100000 25000 5900 221 124 13781800 830 500 60000

65000 9440 100000 25000 5900 221 124 147551260 28056070 60000

Total

93837812

Tschechische Republik Tunesien Türkei Ungarn Vatikan Venezuela

Vereinigte Staaten (USA)

EU, Nahrungshilfe EU, Nothilfe UNO-Agenturen Gesamttotal

80

93837812

133769460 27 225 570

730 854

248474 426 707

506719

13432921 1 146 797

363116190

456 954 002

23 386 693

12 500 723 44451411 395 157

12 500 723 44451411 395 157

1598559

420475981

514 301 293

26216810

1 231 558

Anhang 2 Beiträge nationaler Gesellschaften des Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes an das IKRK im Jahr 1995 (in Schweizer Franken) Land

Algerien Äthiopien Australien Bahamas Bangladesch Belgien Botswana Brasilien Bulgarien Chile China Dänemark Deutschland Dominikanische Republik Estland Fidschi Finnland ' Frankreich Griechenland Honduras Iran Irland Island Italien Japan Jordanien Kanada Kapverden Katar Kolumbien Kroatien Lesotho Liechtenstein Luxemburg Malta Marokko Mauritius

Monaco Mongolei Namibia Nepal Neuseeland Niederlande Nigeria Norwegen

Österreich Pakistan Paraguay Polen

Sitzbudget

23795 8055 132614 -3106 2814 91795 1751

Feldbudget

299 360

33 900

12996 6308 70751 104406 909 843 477 4076 1747 96786 415604 35000 2789 30830 I42I6 18955 132 840 865 366 1431 93970 947

1 114837 6916673

942 199 2 150 708

191 400 308431 332 247 2 330 261 278 347

Total

Naturalbeiträge und/oder Dienstleistungen

23795 8055 . 431974 3106 2814 91795 1751 33900 12996 6308 70751 , 1 219 243 7826516 477 4076 1747 1 038 985 2566312 35000 2789 30830 205 616 327386 465 087 3 204 627 1431 372317 947

4699 28433

4699 28433

7861 2333 17566

7861 2333 75881

28921 485

. 58315

334

1379

947 19313 575 485 1747 39209 184461 489 1 1 1 150

65704

962 709

3 944 287 9310703

I 434 492 1374413

617 858 585 40S 351 581 481 702

1974408

28921

819 1379

947

57101

76414 575

485 205 842 1358719 2 206 105 I 778 446

1747 245051 1 543 180 489 2317255 1 844 150

6017

6017

17060

2038 17060

2038

1 461 779

388713 4 553 897 6 745 648 5 487 230 1 19 720

81

Land

Portugal Rumänien Saint Lucia Salomon-Inseln

Sambia Schweden Schweiz Senegal

Seychellen Slowakei Slowenien Spanien Südafrika Südkorea Swasiland Syrien Thailand

Tschechische Republik · Ungarn Uruguay

Vanuatu Vereinigte Arabische Emirate Vereinigte Staaten (USA) Vereinigtes Königreich/GB Vietnam

Sitzbudget

Feldbudget

22746 3000

22746

4373054

569 485 775 4474154 112783 1899

267581

89100

5000

5241 48221 4 727

315802 4 727

78361

167461

947 2244 47387 8000

947 2244 47387 8000

348 582

348 582

460 961

136 500

29872

413683 348218 1891

11700 541990

11700 955673

3321782

3670000 1891

7547

7547

Gesellschaften

831 683 6 545 809

840

Int. Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften

82

4 225 414 3 106 907 61200

5000 5241

Zypern Verschiedene nationale

Total

299615

3000

569

485 775 101 100 1 12 783 1899

Naturalbeiträge und/oder Dienstleistungen

Total

17490

5 057 719

28 959 607

34 017 326

55 510 839

Anhang 3 Beiträge schweizerischer Kantone und Gemeinden, ausländischer Gemeinden sowie privater Gönner an das IKRK im Jahre 1995 (in Schweizer Franken) Sitzbudget

Bellinzona Bernex Chêne-Bougeries Confignon Drome (frz. Departement) Freiburg (Kanton) Genf (Kanton) Genf (Stadt) Jussy Lausanne Locarno Lugano Meilen Meyrin Schönbühl Thurgau (Kanton) Vanoeuvres Vernier Zug (Kanton) Zürich (Kanton) Nichtregierungsorganisationen Schweizer Gesellschaften Geschenke und Vermächtnisse Persönlicher Spendenaufruf Schweiz. Vereinigung zur Unterstützung des IKRK Total

5000 300 40 000 27000 3 000 000 250 000

Feldbudget

5000 2700 102480

500 000 4000 10000

10000 15000

1000 50000

5000 10000 20000 20000 13000 5000 200 000 230 000 59000

2 061 692 7553016

14613340 2 655 774

425 000 110333539

Tolal

Naturalbeiträge und/oder Dienstleistungen

5000 300 45000 2700 102 480 27000 3 500 000 250 000 4000 10000 10000 20000 10000 20000 1000 70000 13000 5000 200 000 230 000 59000 2061692

635 983

22 166 356

326 673

2655774 425 000

469878382

580211921

82690305

83

Anhang 4

0er Fünfjahresplan 1998-2002 des IKRK in Zahlen Darstellung nach Aktivitäten (in tausend Schweizer Franken) Budgets 1997-2002, mit 1% Inflation

Konventionelle Aktivitäten oder Aktivitäten in direktem Zusammenhang mit den Abkommen oder anderen Instrumenten des humanitären Völkerrechts Unterstützungsaktivitäten Verwaltungsaktivitäten Total Funktionskosten Rückstellungen für soziale Verpflichtungen für Unterfinanzierungen des Feldbudgets und Eigenversicherung für Finanzierungen von Investitionen Zwischentotal Rückstellungen Total in sFr. mit einer Inflation von 1%

Budget 1997

Budget 1998

Budget 1999

Budget 2000

Budget 2001

Budget 2002

75411 43751 18279

76165

76927 44630 18646

77696 45077 18833

78473

44189 18462

45527 19021

79258 45983 19211

137441

138815

140204

141 606

143 022

144452

1000

1000

1000

1000

1000

1000

3000 1000

3000 1000

3000 1000

3000 1000

3000 1000

3000 1000

5000

5000

5000

5000

5000

5000

142441

143 815

145204

146 606

148 022

149 452

Anhang 5 Entwicklung der Ausgaben des IKRK am Sitz in Genf und im Feld sowie der schweizerischen Bundesbeiträge 1990-1996

Ausgaben des IKRK am Hauptsitz in Genf Schweizerische Bundesbeiträge an Sitzbudget Total Ausgaben des IKRK für Feldaktionen (Bar und Naturalien) Schweizerische Bundesbeiträge ans Feldbudget 1}

in Mio. sFr.

in Prozent

in Mìo. sFr.

in Prozent

Total schweizerische Beiträge in Mio. CHF2> '> Einschliesslìch der Beiträge in Naturalien > Die von 1990-1996 gewährten Nachtragskredite sind eingeschlossen.

2

1990

1991

1992

1993

1994

1995

1996

101,9 50 49,1

117,8 50 42,4

128

114,9 55 47,9

136,9 60 43,8

137,8 60 43,5

444,5

724,4

777,4

749,2

627,8

144,8 65 44,9 681,8

24,2 5,4

30 4,1

25,4 3,3

26,9 3,5

28,1 3,8

30,5 4,9

18,2 2,8

74,2

80

80,4

81,9

88,1

90,5

83,2

55 43 770

Anhang 6 Ausgaben und Belastungen im Rechnungsjahr 1995 {inkl. Spenden in Naturalien und Dienstleistungen) (in tausend Schweizer Franken) Sitzbudget Feldbudget und ausserbudgetäre Ausgaben

Art der Tätigkeit

Konventionelle Tätigkeiten und Tätigkeiten in direktem Zusammenhang mit den Abkommen oder anderen Instrumenten des humanitären Völkerrechts 1.1 Schutzaufgaben und Koordination der Operationen Afrika Amerika Asien/Pazifik West- und Mitteleuropa, Balkan Osteuropa/Zentralasien Mittlerer Osien/Nordafrika Hauptsitz

Total

Prozent

l

1.2 Zentraler Suchdienst Afrika Amerika Asien/Pazifik West- und Mitteleuropa, Balkan Osteuropa/Zentralasien Mittlerer Osten/Nordafrika Hauptsitz

2532 894 1562 1552 1412 1415 5027

54982 11 814 22148 20090 12137 14886

57514 12708 23710 21642 13549 16 301 5027

14394

136 057

150451

933 294 312

11788 1243 1726 4445 443

12721 1537 2038 4445

554 1042 2527 5662

1.3 Beziehungen zu internationalen Organisa-

tionen

997 2697 2527

21300

26962

3,73

3887

0,54

3887

29086 2827 17584 38397 8574 10288

29086 2827 17584 38397 8574 10288 6394

106756

113 150

6394 6394

86

1655

*

1.4 Medizinische Aktivitäten Afrika Amerika Asien/Pazifik West- und Mitteleuropa, Balkan Osteuropa/Zentralasien Mittlerer Osten/Nordafrika Hauptsitz

20,79

15,64

Ä

Art der Tätigkeit

*

Sitzbudget und ausserbudgetäre Ausgaben

Feld budget

Total

129 008 482 13411 45845 52363 303

129 008 482 13411 45845 52363 303 5786

241412

247 198

4849 480 1873 1002 633 1348

4849 480 1873 1002 633 1348

10185

10185

1,41

7031

0,97

Frozen l

1.5 Rettungsaktionen

Afrika

Amerika Asien/Pazifik West- und Mitteleuropa, Balkan Osteuropa/Zentralasien Mittlerer Osten/Nordafrika

Hauptsitz

5786 5786

1.6 Zusammenarbeit bei- der Entwicklung der nationalen Gesellschaften des Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes Afrika Amerika Asien/Pazifik West- und Mitteleuropa, Balkan Osteuropa/Zentralasien

Mittlerer Osten/Nordafrika

1.7 Humanitäres Völkerrecht: Umsetzung, Forschung, Weiterentwicklung

7031

1.8 Verbreitung des humanitären Volkerrechts Afrika

Amerika Asien/Pazifik West- und Mitteleuropa, Balkan Osteuropa/Zentralasien

Mittlerer Osten/Nordafrika Hauptsitz

1.9 Kommimikation 2

Operationelle Unterstützung der Delegationen Afrika Amerika Asien/Pazifik West- und Mitteleuropa, Balkan Osteuropa/Zentralasien Mittlerer Osten/Nordafrika

6783 1867 2478 2577 3337 1322

6783 1867 2478 2577 3337 1322 11215

18364

29579

4,09

15312

2,12

11215

11215

34,17

15312

20568 2383 6945 5330 4630 3219

20568 2383 6945 5330 4630 3219

43 075

43 075

5,95 87

AH der Tätigkeit

3 Unterstützungstätigkeit 3.1 Allgemeine Politik und operationelle Unterstützung 3.2 Personal: Rekrutierung, Ausbildung, Entwicklung und Führung 3.3 Externe Ressourcen

3.4 Informationssysteme und Telekommunikation

4

Total

Prozent

3684

3684

16204

16204

3920 17252

3920 17252

41060

41060

5832 1695

5832 1695

11102

11 102

18629

18629

(387)

(387)

6900

6900

500

500

150

150

3400

3400

6393

6393

16956

16956

2,34

723 475

100,00

5,68

Verwaltungstätigkeit

4. 1 Finanzverwaltung

4.2 Interne Verwaltungskontrolle und externes Audit 4.3 Allgemeine Dienste

5 Übernahme von Risiken und Investitionen 5.1 Auflösung von Rückstellungen für laufende oder künftige Arbeiten 5.2 Zuweisung an Rückstellung für Operationelle Risiken 5.3 Zuweisung an Rückstellung für soziale Verpflichtungen 5.4 Zuweisung an Rückstellung für laufende oder künftiger Arbeiten 5.5 Zuweisung an den Fonds für Immobilieninvestitionen 5.6 Andere Ausgaben und Aufwendungen

Total Tätigkeiten und Aufwendungen

9146

Sitzbudget Feldbudget und ausserbudgetäre Ausgaben

146326

577149

2,57

^ *

Bundesbeschluss über die Finanzhilfe des Bundes an das Sitzbudget des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz 1998-2001

Entwurf

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Zuständigkeit des Bundes in auswärtigen Angelegenheiten; nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 2. Juni 1997 '>, beschliesst:

Art. l Die Schweizerische Eidgenossenschaft gewährt dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz an dessen Sitzbudget einen Beitrag von höchstens 275 Millionen Franken für die Periode 1998-2001.

Art. 2 1 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem fakultativen Referendum.

2 Er tritt am 1. Januar 1998 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2001.

9146

'> BB1 1997 IV 55 89

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft über die Finanzhilfe des Bundes an das Sitzbudget des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz 1998-2001 vom 2. Juni 1997

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1997

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

34

Cahier Numero Geschäftsnummer

97.047

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.09.1997

Date Data Seite

55-89

Page Pagina Ref. No

10 054 378

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