# S T #

Bekanntmachungen der Gerichte

Vorladung

um 10.30 Uhr, in HOOFribourg, Tribunal cantonal, Rathaus, Place de l'Hotelde-Ville, zur Hauptverhandlung des Militärappellationsgerichts 2B zu erscheinen.

Falls der Appellai dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

12. August 1997

1450

Militärappellationsgericht 2B Der Präsident: Oberst Riklin

Vorladungen

wegen mehrfachen Militärdienstversäumnisses zu verantworten und als Angeklagter am Donnerstag, 4. September 1997, 9.45 Uhr, im Bezirksgericht Andelfingen, Gerichtssaal, Thurtalstrasse l, 8450 Andelfingen, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 6 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das--Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

lich in Bolivien, wird hiermit aufgefordert, sich wegen mehrfachen Militärdienstversäumnisses, der mehrfachen Nichtbefolgung von Dienstvorschriften zu verantworten und als Angeklagter am Donnerstag, 4. September 1997, 11.15 Uhr, im Bezirksgericht Andelfingen, Gerichtssaal, Thurtalstrasse l, 8450 Andelfingen, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 6 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

30. Juli 1997

Divisionsgericht 6 Der Präsident: Oberst Schaad

1451

Vorladungen

unbekannten Aufenthaltes, wird hiermit aufgefordert, sich wegen Militärdienstversäumnisses und Nichtbefolgung von Dienstvorschriften sowie Widerrufsantrag zu verantworten und als Angeklagter am Mittwoch, 10. September 1997, 11.15 Uhr, im Obergericht Luzern, Gerichtssaal I (2. Stock), Hirschengraben 16, 6000Luzern, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 8 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

dert, sich wegen Militärdienstverweigerung evtl. Militärdienstversäumnisses sowie Widerrufsantrag zu verantworten und als Angeklagter am Mittwoch, 10. September 1997, 15.15 Uhr, im Obergericht Luzern, Gerichtssaal I (2. Stock), Hirschengraben 16, 6000 Luzern, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 8 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren, gegen Abwesende durchgeführt.

sowie Missbrauch und Verschleuderung von Material im Wiederaufnahmeverfahren K-Urteil Divisionsgericht 8 vom 12. Dezember 1996 zu verantworten und als Angeklagter am Mittwoch, 10. September 1997, 14 Uhr, im Obergericht Luzern, Gerichtssaal I (2. Stock) Hirschengraben 16, 6000 Luzern, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 8 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 157 Militärstrafprozess Verzicht auf Aufhebung des Abwesenheitsurteils angenommen und das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

31. Juli 1997

1452

Divisionsgericht 8 Der Präsident: Oberstlt Kreienbühl

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen der Gerichte

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1997

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

31

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.08.1997

Date Data Seite

1450-1452

Page Pagina Ref. No

10 054 361

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.