654

# S T #

Aus denVerhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 11. August 1874.)

Die schweizerische Gesandtschaft in Paris hat, infolge des ihr vom Bundesrathe am 22. Juli abhin gewordenen Auftrages*), bei der französischen Regierung das Gesuch um Auskunft über den Stand der Rebenkrankheit in Frankreich eingereicht, worauf sie vom Minister der auswärtigen Angelegenheiten Frankreichs folgende Auskunft erhielt: ,,die Phylloxéra sei an zwei Orten im Rhone-Departement aufgetreten, nemlich zu A m p u i s im Süden und zu V il li e Morgon im Norden, an den Grenzen des Saône- und Loire-Departements, allwo bisher die neue Krankheit nicht vorgekommen war; die Phylloxéra habe sich ebenfalls in einigen Gemeinden des Kantons Beaurepaire (Isère) gezeigt."

Dieser Mittheilung des französischen Ministers fügte die Schweiz.

Gesandtschaft noch bei, daß die französische Nationalversammlung in ihrer Sizung vom 22. Juli d. J. einen Preis von 300,000 Franken für den Erfinder eines wirksamen und ökonomisch anwendbaren Mittels zur allgemeinen Vertilgung der Phylloxéra votirt habe.

Veranlaßt durch die Ausbreitung der Phylloxéra vastatrix in Frankreich, beschloß der Bundesrath, an sämmtliche eidgenössische Stände folgendes Kreisschreiben zu erlassen: ,,Getreue, liebe Eidgenossen!

,,Verschiedentlich ist auf die Gefahren hingewiesen worden, von welchen durch die Ausbreitung der Phylloxéra vastatrix in Frankreich die Weinberge der Schweiz, insbesondere zunächst diejenigen der Grenzkantone, bedroht erscheinen. Damit ward das Gesuch verbunden, den Gegenstand nochmals näher untersuchen zu lassen und diejenigen Vorkehrungen zu treffen, welche die Wahrung der in dieser Richtung gefährdeten Interessen einheimischer Landwirthschaft als unabweislich erscheinen lassen dürfte.

*) Siehe Seite 577 hievor.

655 ,,Gestüzt auf die Rathschläge einer zu jenem Zweke berufenen Konferenz von Sachverständigen haben wir vorerst diejenigen Beschlüsse gefaßt, welche wir in Nachfolgendem Ihnen zur Kenntniß zu bringen uns beehren.

1. Es seien die früher angeordneten Sicherheitsmaßregeln gegen die Phylloxéra vastatrix (Verbot vom 9. Februar 1872, betreffend Einfuhr von Wurzelreben und Rebholz aus Frankreich*), und Beschluß vom 22. Dezember 1873, betreffend Einschränkung der Einfuhr von Obstbäumen aus Frankreich) **), aufrecht zu erhalten und strengstens zu vollziehen.

2. Sei vom 1. September nächsthin an die Einfuhr von Trauben aus Frankreich, einschließlich die Gegenstände ihrer Verpakung (Traubenkörbe, Reblaub) auf der Grenze von Bouveret über Genf bis und mit Basel zu verbieten.

3. Sei in Sachen der Phylloxera-Gefahr und auf die Dauer dieser Gefahr eine eidgenössische Centralkommission niederzusezen, welche, bestehend aus einem Naturforscher, einem Gesczkundigcn und einem praktischen Weinbauer, im Allgemeinen das Mittelglied zwischen den kantonalen Weinbaugesellschaften und dem Bundesrathe bildet und im Besondern die Aufgabe hat, die Natur und den Gang der Rebenkrankheit an Ort und Stelle zu studiren, Ortsbesichtigungen in der Schweiz vorzunehmen, das Volk zu belehren, Gutachten abzugeben, Réglemente, Programme und Gesezvorschläge auszuarbeiten.

,,Indem wir Sie hievon benachrichtigen, fügen wir bei, daß wir die Centralkommission bestellt haben aus den Herren Professor Schnetzler in Lausanne, F. Demôle, Advokat und Gutsbesizer in Genf, Henri de Buren, Gutsbesizer in Vaumarcus (Neuenburg).

Wir ersuchen Sie nunmehr, den in Ihrem Kanton etwa beT stehenden Weinbaugesellschaften von dieser Kommission Kenntniß zu geben und sie anzuweisen, allfällige Mittheilungen und Anfragen an den genannten Ausschuß zu richten.tt

*) Siehe Bundesblatt v. J. 1872, Band I, Seite 275.

**) « n 1873, ,, IV, ,, 665.

656

Herr August W e i l e n m a n n , von Knonau (Zürich), seit 1869 Privatdozent am eidg. Polytechnikum, und Assistent der Sternwarte, sowie Repetitor im astronomischen Unterrichte, hat mit Schreiben vom 9. Juni abhin die Entlassung aus den beiden leztern Stellungen wegen Uebernahme einer Professur an der zürcherischen Kantonsschule nachgesucht.

Der Bundesrath gewährte daher dem Hrtt. Weilenmann die Entlassung von der Stelle eines Assistenten der Sternwarte und eines Repetitors im astronomischen Unterrichte am eidg. Polytechnikum auf Ende September d. J., unter Verdankung der geleisteten guten Dienste.

(Vom 12. August 1874.)

Der Bundesrath hat die Errichtung eines Telegraphenbüreau in D agm erse lien (Luzern) beschlossen.

Hr. Theodor W i d m er von Luzern, seit 1871 provisorischer Kanzleiangestellter des eidg. Justiz- und Polizeidepartements, ist in seiner Stellung d e f i n i t i v gewählt worden.

(Vom 14. August 1874.)

Die kais. brasilianische Gesandtschaft in Bern hat dem Bundesrathe zur Kenntniß gebracht, daß ihre Regierung den mit der Schweiz am 26. Januar 1861 abgeschlossenen Konsularvertrag*), sammt der dazu gehörenden Erklärung vom 7. September 1867**), auf den 20. des laufenden Monats gekündigt habe.

Der gedachte Vertrag tritt daher mit dem 20. August d. J.

außer Kraft.

*) Siehe eidg. Gesezsammlnng. Band VII, Seite 250.

**) » .

,, » IX, ,, 148.

657 Vom Bundesrathe sind gewählt worden: (am 12. August

1874)

als Telegraphistin in Marbach (Luzern): Jgfr. Barbara H o f s t e t t e r , Tochter des dortigen Postablagehalters; (am 14. August 1874) als Postkommis in Lausanne: ,, Telegraphist in Engi:

# S T #

Hr. Henri Guignard, Postaspirant, von Chenit (Waadt), in BadLeuk; ,, Heinrich B l u m e r , von und in Engi (Glarus).

Inserate.

Bekanntmachung.

Von Seite des Schweiz. Konsulats in O d e s s a ist dem Schweiz, Bundesrath eine von der Stadt Odessa erlassene Konkurrenzausschreibung für die Einreichung von Plänen und Kostenberechnungen für den Bau eines Theaters in genannter Stadt zu geeigneter Kenntnißgabe an Schweiz. Architekten, welche sich allfällig bei diesem Konkurs zu betheiligen gedächten, übermittelt worden.

Indem das unterfertigte Departement hiemit den Herren Architekten von dieser Preisausschreibung Kenntniß gibt, verbindet dasselbe damit im "Weiteren die Mittheilung, daß das bezügliche Programm nebst zudienenden Scizzen etc. auf dem eidg. Bureau des Bauwesens in Bern, sowie beim Sekretariat des eidg. Polytechnikums in Zürich eingesehen werden können.

B e r n , den 12. August 1874.

Eidg. Departement des Innern (Bauwesen).

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1874

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

36

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.08.1874

Date Data Seite

654-657

Page Pagina Ref. No

10 008 279

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.