Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Schwarzenberg (LU); Altlastensanierung und Rückbau Schiessplätze Hirsboden und Unter Pfyfferswald vom 27. Januar 2016

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 7. September 2015 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Altlastensanierung und den Rückbau der Schiesplätze Hirsboden und Unter Pfyfferswald in Schwarzenberg unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

9. Februar 2016

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

2016-0205

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