Richtplan des Kantons Glarus Genehmigung der Richtplananpassung 2015 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 26. Mai 2016 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 17. Mai 2016 wird die Richtplananpassung 2015 mit den Vorbehalten in den Ziffern 2­4 genehmigt.

2.

Kapitel L1-3 Fruchtfolqeflächen: Die FFF im Gebiet Nr. 30 «Bodenwald» verbleiben im FFF-Inventar. Der Kanton sorgt dafür, dass das FFF-Inventar unter dieser Bezeichnung öffentlich einsehbar und die Bewirtschaftung sichergestellt ist.

Die Abstimmunqsanweisunq Nr. L1-3 ist im Rahmen der nächsten Richtplananpassung zu präzisieren: Bei der Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen ist eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen und im Falle von Einzonungen Artikel 30 Absatz 1bis RPV anzuwenden.

3.

Kapitel E4-2 Versorgung mit Steinen und Erden, Abstimmunqsanweisunq Nr. E4-1/2: Der Kanton trägt die Verantwortung dafür, dass Erweiterungen von Abbausteilen mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt im Sinne von Artikel 8 Absatz 2 RPG dem Bund im Rahmen einer Richtplananpassung rechtzeitig zur Prüfung und Genehmigung eingereicht werden.

4.

Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des SIL-Objektblatts für den Flugplatz Mollis nimmt der Kanton eine Richtplananpassung vor, die insbesondere die Rahmenbedingungen für die vorgesehenen Arbeitsplatzgebiete schafft.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Baudirektion des Kantons Glarus, Hochbauamt, Kirchstrasse 2, 8750 Glarus, Tel. 055 646 64 00

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 58

9. August 2016

2016-1993

Bundesamt für Raumentwicklung

6741