Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 10a des BG über den Binnenmarkt 6. Oktober 1995, BGBM; SR 943.02; Art. 13 Abs. 2, BG über die Sammlung des Bundesrechts und das Bundesblatt vom 18. Juni 2004, PublG; SR 170.512) Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 14. Dezember 2015 auf Antrag dessen Sekretariats beschlossen, bei den Kantonen Bern, Waadt und Tessin eine binnenmarktrechtliche Untersuchung gemäss Artikel 8 Absatz 2 BGBM durchzuführen.

Das Binnenmarktgesetz sieht vor, dass Anbieterinnen mit Sitz in einem Kanton nach Massgabe ihrer Herkunftsvorschriften in allen anderen Kantonen tätig sein dürfen (Art. 2 Abs. 1­5 BGBM) und dass die kantonalen Behörden ausserkantonale Fähigkeitsausweise anerkennen (Art. 4 BGBM). Allfällige Beschränkungen des freien Marktzugangs müssen nach Artikel 3 BGBM begründet und in Form einer Verfügung erlassen werden. Solche Verfügungen werden der WEKO unaufgefordert mitgeteilt (Art. 10a Abs. 2 BGBM).

Die WEKO hat die Kantone mit Schreiben vom 30. November 2012 auf die Mitteilungspflicht aufmerksam gemacht und darum ersucht, zumindest diejenigen Verfügungen mitzuteilen, mit denen der Marktzugang einer ortsfremden Anbieterin mittels Auflagen oder Kosten beschränkt wird. Aus mehreren Kantonen hat die WEKO in den letzten drei Jahren keine Verfügung erhalten, weshalb davon auszugehen ist, dass der Marktzugang für ausserkantonale Anbieterinnen grundsätzlich ohne Beschränkungen gewährt wird. Um dies zu überprüfen, hat die WEKO gestützt auf Artikel 8 Absatz 3 BGBM beschlossen, in den Kantonen Bern, Waadt und Tessin eine binnenmarktrechtliche Untersuchung durchzuführen.

Im Rahmen der drei Untersuchungen wird geprüft, ob die kantonale Verwaltungspraxis bei der Marktzulassung von ausserkantonalen Anbieterinnen den Anforderungen des BGBM entspricht. Untersucht wird die Zulassungspraxis insbesondere in den Gebieten universitäre Medizinalberufe (MedBG; SR 811.11), Psychologieberufe (PsyG; SR 935.81), nichtuniversitäre Gesundheitsberufe, private Sicherheitsdienste, Gastgewerbe, Kinderbetreuung, Architekten und Ingenieure sowie Treuhänder.

15. März 2016

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Wettbewerbskommission

2016-0595