Bundesbeschluss über die Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zur Finanzierung des Neubaus eines Gebäudes für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Genf vom 29. September 2016

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, gestützt auf Artikel 22 des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 20072, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. Februar 20163, beschliesst:

Art. 1 Es wird ein Verpflichtungskredit von 76,4 Millionen Franken für ein zinsloses, innerhalb von 50 Jahren rückzahlbares Darlehen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) bewilligt. Das Darlehen dient zur Finanzierung des Neubaus eines Gebäudes für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Genf.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 15. Juni 2016

Ständerat, 29. September 2016

Die Präsidentin: Christa Markwalder Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Der Präsident: Raphaël Comte Die Sekretärin: Martina Buol

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SR 101 SR 192.12 BBl 2016 1507

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Gewährung eines Darlehens an die FIPOI zur Finanzierung des Neubaus eines Gebäudes für die WHO in Genf. BB

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BBl 2016