Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Teilrevision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) Auslöser der Teilrevision sind politische Vorstösse mit verschiedenen, konkreten Aufträgen. Des Weiteren wurden Ergänzungen und Aktualisierungen vorgenommen, deren Notwendigkeit durch die Bedürfnisse der Praxis ebenfalls schon konkret vorgegeben war.

Datum der Eröffnung: 24. August 2016 Vernehmlassungsfrist: 30. November 2016 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Umwetl BAFU, Sektion Wildtiere und Waldbiodiversität, CH-3003 Bern, Telefon 058 464 70 18, www.bafu.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

6. September 2016

2016-2231

Bundeskanzlei

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