16.026 Botschaft über den Zahlungsrahmen der Armee 2017­2020, das Rüstungsprogramm 2016 und das Immobilienprogramm VBS 2016 (Armeebotschaft 2016) vom 24. Februar 2016

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, die Entwürfe zu den folgenden Bundesbeschlüssen: ­

Bundesbeschluss zum Zahlungsrahmen der Armee 2017­2020

­

Bundesbeschluss zum Rüstungsprogramm 2016

­

Bundesbeschluss zum Immobilienprogramm VBS 2016

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

24. Februar 2016

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Johann N. Schneider-Ammann Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

2015-2740

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Übersicht Der Bundesrat beantragt einen Zahlungsrahmen der Armee 2017­2020 von 18,8 Milliarden Franken und je einen Gesamtkredit (Verpflichtungskredit) für das Rüstungsprogramm 2016 von 1341 Millionen Franken und für das Immobilienprogramm VBS 2016 von 572 Millionen Franken.

Ausgangslage Bundesrat und Parlament definierten als planerische Eckwerte für die Weiterentwicklung der Armee (WEA) einen Sollbestand von 100 000 und ein jährliches Budget von 5 Milliarden Franken. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 3. September 2014 zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee das Leistungsprofil festgelegt. Um die angestrebten Leistungen zu erbringen, sollen die Bereitschaft erhöht, die Verbände modern und vollständig ausgerüstet sowie die Ausbildung verbessert werden. Zudem beabsichtigt der Bundesrat, die Investitionen der Armee zu erhöhen und von einem Budget von 5 Milliarden Franken rund 40 Prozent für Investitionen in die Rüstung und Immobilien zu verwenden. Den Finanzbedarf für die Armee in den Jahren 2017­2020 hat der Bundesrat in der Botschaft zur WEA mit höchstens 19,5 Milliarden Franken beziffert.

Inhalt der Vorlage Mit der Armeebotschaft 2016 legt der Bundesrat den eidgenössischen Räten einen Zahlungsrahmen der Armee 2017­2020, das Rüstungsprogramm 2016 und das Immobilienprogramm VBS 2016 zum Beschluss vor. Dazu werden die WEA in Erinnerung gerufen sowie die Beschaffungsplanung und die Immobilienplanung für die Jahre 2016­2020 aufgezeigt. Daraus wird der Finanzbedarf für die Armee abgeleitet.

Der Bundesrat hat am 25. November 2015 das Stabilisierungsprogramm 2017­2019 zu Handen der Vernehmlassung verabschiedet. Danach soll der Zahlungsrahmen der Armee 2017­2020 mindestens 18,8 Milliarden Franken betragen. Der Nationalrat beschloss am 2. Dezember 2015 mit der WEA jedoch einen Zahlungsrahmen von 20 Milliarden Franken. Auch beantragt die Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates denselben Zahlungsrahmen. Der Bundesrat erachtet einen Zahlungsrahmen von 20 Milliarden als nicht vereinbar mit den Sparanstrengungen, wie sie mit dem Stabilisierungsprogramm angestrebt werden. Er hält an einem Zahlungsrahmen von 18,8 Milliarden Franken fest. Gleichzeitig ist für den Bundesrat das Ziel von jährlichen Armeeausgaben von 5 Milliarden Franken unbestritten. Dieser
Betrag wird gemäss seinen finanzpolitischen Prioritäten 2016­2024 ab dem Jahr 2021 überschritten.

Mit dem Rüstungsprogramm 2016 wird ein Gesamtkredit von 1341 Millionen Franken beantragt. Dieser beinhaltet sechs einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite für Beschaffungsvorhaben in den Bereichen Nachrichtenbeschaffung (140 Mio. Fr.), Wirksamkeit im Einsatz (787 Mio. Fr.) und Mobilität (314 Mio. Fr.) sowie einen

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Rahmenkredit (100 Mio. Fr.). Weiter wird mit dem Immobilienprogramm VBS 2016 ein Gesamtkredit von 572 Millionen Franken beantragt. Darin enthalten sind fünf einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite (322 Mio. Fr.) und ein Rahmenkredit von 250 Millionen Franken. Die grössten Einzelvorhaben sollen in Frauenfeld realisiert werden.

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Inhaltsverzeichnis Übersicht

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Ausgangslage 1.1 Aufgaben und Rahmenbedingungen der Armee 1.2 Beschaffungsgrundsätze 1.3 Beschaffungsbedarf 2016­2020 1.3.1 Verteidigung 1.3.2 Wahrung der Lufthoheit und Luftverteidigung 1.3.3 Unterstützung der zivilen Behörden 1.3.4 Führungsfähigkeit 1.3.5 Friedensförderung 1.4 Beschaffungsplanung 1.4.1 Beschaffungsplanung 2016­2020 1.4.2 Längerfristige Beschaffungsplanung 1.5 Infrastruktureller Handlungsbedarf 1.5.1 Investitionsbedarf im Bereich der Immobilien 1.5.2 Immobilienplanung 2016­2020

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2

Zahlungsrahmen der Armee 2017­2020 2.1 Kurzfassung 2.2 Ausgangslage 2.2.1 Vom Ausgabenplafond zum Zahlungsrahmen der Armee 2.2.2 Finanzbedarf der Armee 2.2.3 Budgetunterschreitungen und vorerst tiefere Armeeausgaben 2.2.4 Finanzielle Lage des Bundeshaushaltes 2.2.5 Stabilisierungsprogramm 2017­2019 2.3 Beschreibung der beantragten Variante und Begründung 2.4 Weitere geprüfte Variante 2.4.1 Zahlungsrahmen von 19,4 Milliarden Franken 2.4.2 Zahlungsrahmen von 20 Milliarden Franken 2.5 Risikobeurteilung

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Rüstungsprogramm 2016 3.1 Kurzfassung 3.2 Luftraumüberwachungssystem Florako, Werterhalt Flores (91 Mio. Fr.)

3.3 Patrouillenboot 16 (49 Mio. Fr.)

3.4 12 cm-Mörser 16 (404 Mio. Fr.)

3.5 Schultergestützte Mehrzweckwaffen (256 Mio. Fr.)

3.6 Kampfflugzeuge F/A-18, Ersatzmaterial (127 Mio. Fr.)

3.7 Lastwagen und Anhänger (314 Mio. Fr.)

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3

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1592 1592 1593 1594 1595 1595 1596 1596

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3.8 4

Rahmenkredit (100 Mio. Fr.)

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Immobilienprogramm VBS 2016 4.1 Kurzfassung 4.2 Frauenfeld, Neubau Rechenzentrum Campus (150 Mio. Fr.)

4.3 Frauenfeld, Gesamtsanierung und Neubauten Waffenplatz, 1.

Etappe (121 Mio. Fr.)

4.4 Steffisburg, Armeelogistikcenter, Neubau Container-Stützpunkt (21 Mio. Fr.)

4.5 Jassbach, Ausbau Waffenplatz (17 Mio. Fr.)

4.6 Tessin, Standortverschiebung Sendeanlage (13 Mio. Fr.)

4.7 Rahmenkredit (250 Mio. Fr.)

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Auswirkungen 5.1 Auswirkungen auf den Bund 5.1.1 Finanzielle Auswirkungen 5.1.2 Personelle Auswirkungen 5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete 5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

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6

Verhältnis zur Legislaturplanung

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7

Rechtliche Aspekte 7.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit 7.2 Erlassform 7.3 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

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5

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Bundesbeschluss zum Zahlungsrahmen der Armee 2017­2020 (Entwurf)

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Bundesbeschluss zum Rüstungsprogramm 2016 (Entwurf)

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Bundesbeschluss zum Immobilienprogramm VBS 2016 (Entwurf)

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Botschaft 1

Ausgangslage

1.1

Aufgaben und Rahmenbedingungen der Armee

Die Armee dient der Kriegsverhinderung und der Erhaltung des Friedens, verteidigt das Land und seine Bevölkerung, wahrt die Lufthoheit, unterstützt subsidiär zivile Behörden und leistet Einsätze zur Friedensförderung.

Weil sich das Umfeld laufend verändert, muss sich auch die Armee kontinuierlich neuen Herausforderungen stellen. Nur so kann sie ihre Aufgaben auch in Zukunft erfüllen. Dazu dienen periodische Reformen und Entwicklungsschritte. Die vollständige Umsetzung der Armee XXI wurde insbesondere durch finanzielle Kürzungen verunmöglicht. Defizite bestehen heute vor allem in der Bereitschaft, in der Führungserfahrung der Milizkader und in der Ausrüstung und Bewaffnung. Diese Mängel sollen durch die Weiterentwicklung der Armee (WEA) behoben werden.

Neben der Umsetzung dieser Korrekturmassnahmen ist es auch nötig, die Leistungen und Ressourcen der Armee nachhaltig miteinander in Einklang zu bringen. Der Bundesrat hat deshalb eingehend überprüft, welche Leistungen die Armee erbringen muss. In der Folge hat er das Leistungsprofil festgelegt. Dieses wurde in der Botschaft vom 3. September 20141 zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee dargestellt. Ebenfalls am 3. September 2014 hat der Bundesrat das Konzept zur langfristigen Sicherung des Luftraums2 vorgelegt, welches das angestrebte Leistungsprofil der Luftwaffe beschreibt. Schliesslich hat der Bundesrat in Erfüllung des Postulats der Sicherheitspolitischen Kommission-SR (11.3752 «Zukunft der Artillerie») am 20. Januar 2016 einen Bericht3 unterbreitet, der anhand verschiedener Optionen aufzeigt, in welche Richtung sich die Artillerie in Zukunft weiterentwickeln könnte.

Als planerische Eckwerte für die WEA haben Bundesrat und Parlament einen Sollbestand von 100 000 und ein jährliches Budget von 5 Milliarden Franken festgelegt.

Diese beiden Eckwerte sind nötig, soll die Armee die ihr zugewiesenen Aufgaben erfüllen.

Nicht nur die Schweizer Armee, sondern auch verschiedene Länder im europäischen Umfeld streben derzeit höhere Armeeausgaben an. Nachdem die Ausgaben in den meisten Ländern über Jahre hinweg von Kürzungen betroffen waren, ist seit 2014 eine allgemeine Trendumkehr zu beobachten: So haben beispielsweise Frankreich, Deutschland, Finnland und Schweden für die Jahre 2016­2020 eine sukzessive Erhöhung ihrer
Verteidigungsbudgets angekündigt; dasjenige von Frankreich ist ausserdem von den für die übrigen Staatsausgaben verordneten Sparmassnahmen explizit ausgenommen. Grossbritannien will trotz Haushaltskürzungen das Verteidi1 2 3

BBl 2014 6955 www.vbs.ch > Dokumentation > Medieninformationen > 3. September 2014 > Bundesrat verabschiedet Militärvorlagen www.vbs.ch > Dokumentation > Medieninformationen > 22. Januar 2016 > Bundesrat legt Bericht über die Zukunft der Artillerie vor

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gungsbudget bis 2021 um über zehn Prozent erhöhen. Und auch Polen wird wieder deutlich mehr für die Verteidigung ausgeben: Neben jährlichen Erhöhungen des Budgets ist im Jahr 2016 zusätzlich die Abzahlung von Kampfjets eingeplant.

1.2

Beschaffungsgrundsätze

Damit die Armee ihre Aufträge erfüllen kann, benötigt sie eine zeitgemässe Ausrüstung und eine solide Einsatz-, Ausbildungs- und Logistikinfrastruktur. Nebst dem laufenden Betrieb (Unterhalt, Instandsetzung usw.) müssen periodisch Systeme ersetzt oder in der Nutzung verlängert und die Immobilien saniert werden. Andernfalls kann die Armee die Bereitschaft nicht sicherstellen. Ihr Leistungsvermögen in Einsätzen würde beschränkt und die Ausbildung beeinträchtigt. Bei der Ausrüstung geht es einerseits um Ersatzbeschaffungen von eingeführten, aber veraltenden Systemen und andererseits um Neubeschaffungen, wenn die Armee neue Herausforderungen bewältigen muss, beispielsweise Cyberbedrohungen.

Die Armee benötigt nicht nur eine zeitgemässe Ausrüstung, sondern sie muss darüber auch in ausreichender Anzahl verfügen. Mit der WEA ist vorgesehen, die Bereitschaft der Armee zur Bewältigung überraschend eintretender Ereignisse zu erhöhen. Dies erfordert es, den Verbänden der Armee dasjenige Material fest zuzuteilen, das sie in einem Einsatz benötigen. Für Milizformationen mit hoher Bereitschaft muss das Material abgabebereit zusammengestellt und eingelagert werden. So lässt sich gewährleisten, dass es die Truppe im Falle eines Einsatzes rasch fassen kann. Weil im Durchschnitt etwa 15 Prozent aller Systeme durch Instandhaltung gebunden sind, muss eine sogenannte Umlaufreserve ausgeschieden werden. Damit die Grundausbildung parallel zu Einsätzen und Wiederholungskursen (WK) der Einsatzverbände stattfinden kann, soll auch den Schulen das für die Ausbildung benötigte Material fest zugeteilt werden. Bei den mechanisierten Verbänden (Panzer-, Panzergrenadier-, Panzersappeur- und Artillerieformationen) sowie bei der Luftwaffe (Kampfflugzeuge, Helikopter) ist ­ anders als bei den übrigen Verbänden ­ kein zusätzliches Material für die Ausbildung in den Rekruten- und Kaderschulen vorhanden. Deshalb könnte im Falle eines Einsatzes der WK-Formationen die Ausbildung in den Grundausbildungsdiensten beeinträchtigt werden.

Die Neuzuteilung des vorhandenen Materials an die mit der WEA reduzierte Anzahl Verbände allein genügt nicht, um die Armee vollständig auszurüsten. Die Armee hat deshalb eingehend überprüft, wo eine flächendeckende Zuteilung von Material angezeigt ist und wie bestehende Ausrüstungslücken geschlossen werden
können. Es hat sich gezeigt, dass es besonders aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen nicht sinnvoll ist, sämtliches Material für alle Verbände umfassend und permanent zur Verfügung zu haben und einzulagern. In Rechnung zu stellen ist auch, dass Nachbeschaffungen nicht überall möglich sind, weil verschiedene, heute in zu geringer Anzahl vorhandene Systeme gar nicht mehr produziert werden und auf dem Markt nicht mehr erhältlich sind. Nachbeschafft werden soll dasjenige Material, das für den Einsatz und die Ausbildung zwingend benötigt wird. Dies betrifft insbesondere diverses Kleinmaterial wie z. B. leichte Maschinengewehre, Geniematerial, Gabelstapler, Kleinbusse, Sanitätsmaterial, bei dem andernfalls auch nach der Umsetzung

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der WEA einsatzrelevante Unterbestände bestehen würden. Das Gros der bestehenden Ausrüstungslücken bei den grösseren Systemen soll dagegen nicht durch Nachbeschaffungen geschlossen werden, sondern im Zuge der Ersatzbeschaffungen.

Davon betroffen sind in erster Linie Übermittlungsmittel (v. a. Richtstrahlgeräte und taktische Kleinfunkgeräte) sowie Rad- und Aufklärungsfahrzeuge, bei denen auch nach der Neuzuweisung des Materials temporär Ausrüstungslücken bestehen werden. Nach der Umsetzung all dieser Nach- und Ersatzbeschaffungen wird die Armee vollständig ausgerüstet sein. Weil sich bestimmte Beschaffungen angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes verzögern werden, wird die Armee vorübergehend materielle Unterbestände aufweisen, die ihre Einsatzbereitschaft einschränken können.

Zur materiellen WEA gehört auch, dass Systeme ausser Dienst gestellt werden, wenn sie ans Ende ihrer technischen oder taktischen Nutzungsdauer gelangt sind.

Die Erfahrung lehrt, dass partielle Ausserdienststellungen kaum Einsparungen bringen, weil die Aufwände für Ausbildung, Unterhalts-Knowhow und Einlagerung bestehen bleiben. Nur durch die vollständige Ausserdienststellung lässt sich vermeiden, dass der Betriebsaufwand stetig ansteigt und als Folge davon nicht genügend Finanzmittel für Erneuerungen vorhanden sind. Werden veraltete Systeme durch neue ersetzt, weil die Armee die damit erbrachten Leistungen auch in Zukunft erbringen muss, sollen die entsprechenden Ausserdienststellungen grundsätzlich erst dann erfolgen, wenn über den Ersatz entschieden worden ist. Dies bedingt jedoch einen nachhaltigen und stabilen Finanzrahmen. Andernfalls treten Ausrüstungslücken auf, die nur mit grossem Aufwand zu einem späteren Zeitpunkt oder gar nicht mehr geschlossen werden können.

1.3

Beschaffungsbedarf 2016­2020

Der Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf der Armee in den Jahren 2016­2020 ist auch ohne Gripen-Beschaffung hoch. Die Ausgaben für ein neues Kampfflugzeug werden nun später anfallen als ursprünglich geplant. Ein Teil der ursprünglich später geplanten Beschaffungen wurde im Gegenzug zeitlich vorgezogen. Zudem wurde 2015 ein zusätzliches Rüstungsprogramm mit einem Gesamtkredit von 874 Millionen Franken eingereicht.

1.3.1

Verteidigung

Für die Armeeaufgabe Verteidigung soll die seit der Ausserdienststellung der Panzerminenwerfer 64/91 entstandene Lücke in der indirekten Feuerunterstützung auf kurze Distanz, d. h. bis auf rund 10 Kilometer, mit der Beschaffung eines 12 cmMörsersystems geschlossen werden. Geplant ist die Beschaffung von 32 Systemen für vier Batterien. Die Schaffung von vier Mörserbatterien mit flexibel einsetzbaren, präzisen und mobilen radgestützten Mörsersystemen ist ein erster wichtiger Schritt in Richtung einer modernen Artillerie.

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Ebenfalls der indirekten Feuerunterstützung, aber auf sehr kurze Distanz (bis ca.

5 Kilometer), dienen die 8,1 cm-Minenwerfer. Der heute vorhandene 8,1 cm-Minenwerfer 72 wird 2020 ans Ende seiner Nutzungsdauer gelangen. Für den Erhalt der entsprechenden Fähigkeit ist vorgesehen, den Minenwerfer durch einen modernen tragbaren Mörser zu ersetzen. Mit dem System wird sichergestellt, dass die Kommandanten von Infanterie- und Grenadierbataillonen und von weiteren Spezialkräften Aktionen ihrer Verbände mit eigenem Bogenfeuer unterstützen können, während die 12 cm-Mörser in erster Linie mechanisierten Verbänden (Panzer- und Panzergrenadierbataillone) modular zugeteilt werden.

Ebenfalls der Schliessung einer Fähigkeitslücke dient die geplante Beschaffung von tragbaren, schultergestützten Mehrzweckwaffen für die Infanterie und Panzergrenadiere. Damit lassen sich sowohl Objekte als auch gepanzerte Fahrzeuge auf verschiedene Distanzen wirkungsvoll bekämpfen, wodurch diese Fähigkeit bei Einsätzen in überbautem Gelände wesentlich verbessert werden kann. Gleichzeitig ersetzen die schultergestützten Mehrzweckwaffen die Panzerfaust 90, die nicht mehr produziert wird und für die keine Ersatzmunition mehr nachbeschafft werden kann.

Für die realitätsnahe Ausbildung an der neuen Waffe muss zudem ein laserbasiertes Simulationssystem beschafft werden.

Mit einem neuen taktischen Aufklärungssystem sollen die Bodentruppen befähigt werden, mit zeitgemässen Sensoren Nachrichten zu beschaffen. Damit wird eine wesentliche Fähigkeitslücke im Bereich der Aufklärung und Nachrichtenbeschaffung und gleichzeitig ­ im Hinblick auf die mit der WEA angestrebte vollständige Ausrüstung ­ eine Ausrüstungslücke bei den Aufklärungsfahrzeugen geschlossen.

1.3.2

Wahrung der Lufthoheit und Luftverteidigung

Bei der Wahrung der Lufthoheit soll die bestehende Lücke in der Bereitschaft (Luftraumüberwachung mit Interventionsmöglichkeit rund um die Uhr) geschlossen werden. Dazu sollen permanent zwei bewaffnete Einsatzflugzeuge abrufbereit sein, um einen Luftpolizeieinsatz durchzuführen. Die Fähigkeit wird ab 2016 schrittweise ausgebaut und der Endausbau Ende 2020 erreicht sein. Die Umsetzung dauert vor allem deshalb mehrere Jahre, weil zusätzliche Pilotinnen, Piloten, Fluglotsinnen, Fluglotsen, Technikerinnen, Techniker und Bodenpersonal rekrutiert und ausgebildet werden müssen.

Während die Schliessung der Bereitschaftslücke bei der Wahrung der Lufthoheit vor allem zusätzliches Personal und Investitionen in die Immobilien erfordert, muss zur Aufrechterhaltung der Fähigkeit auch ins Material investiert werden. Infolge der Ablehnung des Gripen-Fondsgesetzes verbleibt bei der Durchhaltefähigkeit im Luftpolizeidienst eine Lücke, da mit den vorhandenen Kampfflugzeugen eine dauernde Präsenz von vier Flugzeugen in der Luft nur während gut zwei Wochen aufrechterhalten werden kann. Dies genügt jedoch nicht, um die Lufthoheit im Falle von anhaltenden Spannungen und Krisen angemessen zu wahren. Zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Luftwaffe sind Investitionen in die Kampfflugzeuge F/A-18, ins Luftraumüberwachungssystem Florako und in die Flugfunk-Bodenstationen nötig.

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Bei der bodengestützten Luftverteidigung auf unterschiedliche Distanzen werden demnächst erhebliche Fähigkeitslücken entstehen, wenn die drei heute im Einsatz stehenden Fliegerabwehrsysteme ans Ende ihrer Nutzungsdauer gelangen. Bereits mit dem zusätzlichen Rüstungsprogramm 2015 wurde beantragt, die 35mm-Fliegerabwehrkanone 63/90 einem Nutzungsverlängerungsprogramm zu unterziehen, damit bis zur Einführung eines Nachfolgesystems im Objektschutz keine Lücke entsteht.

Nötig ist darüber hinaus die Beschaffung eines neuen Fliegerabwehrsystems mittlerer Reichweite, um Flugzeuge auf grössere Distanz bekämpfen zu können, als dies mit den Fliegerabwehrkanonen möglich ist.

Vorgesehen ist schliesslich ein Werterhalt der Trainingsflugzeuge PC-21. Dieser ist nötig, weil aufgrund der Weiterentwicklung des Flugzeuges durch die Herstellerfirma für gewisse Komponenten (z. B. Sauerstoffanlage, Teile der Avionik zur Schulung des Instrumentenanflugs) für die in der Armee eingeführten Maschinen keine Ersatzteile mehr beschafft werden können. Im Rahmen des Werterhalts ist überdies eine Modernisierung des Simulators geplant.

1.3.3

Unterstützung der zivilen Behörden

Die Fähigkeit der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden wurde durch verschiedene Beschaffungen der vergangenen Jahre laufend verbessert. Wesentliche Fortschritte wurden dank der Zuführung von über 400 geschützten Mannschaftstransportfahrzeugen vor allem bei der Ausrüstung der Infanterie für die Erfüllung von Schutz- und Sicherungsaufgaben erzielt, was gleichzeitig eine Entschärfung der Situation bei den Radschützenpanzern Piranha 8×8 bedeutet. Trotz diesen Verbesserungen bestehen im Bereich Schutz nach wie vor Lücken.

Zur Sicherstellung der Lufttransportkapazität müssen die Transporthelikopter Cougar einem Werterhaltungsprogramm unterzogen werden, wobei die Helikopter nicht nur für die subsidiäre Unterstützung eingesetzt werden, sondern auch in der Friedensförderung und der Verteidigung sowie für Lufttransporte im Alltag.

Mit dem Nutzungsende der Patrouillenboote 80 werden demnächst Lücken bei der Einsatzfähigkeit der Armee auf Gewässern entstehen, wo die Armee Beiträge zur Unterstützung der zivilen Behörden erbringt. Um sicherzustellen, dass die Armee ihre Fähigkeiten zur Durchsetzung hoheitlicher Rechte der Schweiz auf Grenz- und Binnengewässern auch in Zukunft erhalten kann, müssen neue Patrouillenboote beschafft werden.

Die verschiedenen Pneufahrzeuge der Armee müssen periodisch ersetzt werden, damit die Armee ihre Mobilität erhalten und die Truppe ihre vielfältigen Transportbedürfnisse decken kann. Deshalb sollen in mehreren Tranchen Lastwagen und Anhänger beschafft werden.

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1.3.4

Führungsfähigkeit

Die heute eingesetzten Telekommunikations- und Informatiksysteme der Armee weisen insbesondere für die mobile Datenübertragung zu wenig Bandbreite auf und sind zum Teil ungenügend geschützt. Zudem ist die Systemvielfalt generell zu gross.

Auch die heterogen gewachsene Rechenzentreninfrastruktur stösst an ihre Leistungs- und Kapazitätsgrenzen und genügt den künftigen Anforderungen bezüglich Schutz und Verfügbarkeit mittelfristig nicht mehr. Um die Führungsfähigkeit der Armee und nicht zuletzt auch der Partner im Sicherheitsverbund Schweiz zu verbessern, sind verschiedene Beschaffungen nötig.

Bereits 2005 wurde die Realisierung eines neuen krisenresistenten und hochverfügbaren Übertragungsnetzes, des sogenannten Führungsnetzes Schweiz, eingeleitet. Dieses soll in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden. Vorgesehen sind zudem Investitionen in den Rechenzentrenverbund des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) (Campus und Kastro II).

Die heute bestehenden Einschränkungen bei der breitbandigen Datenübermittlung zwischen beweglich eingesetzten Verbänden verunmöglicht eine zeitgemässe taktische Führung, bei der ­ wie bei der zivilen Kommunikation ­ neben der traditionellen Sprachübermittlung auch die Übertragung von Bildern und Karten zunehmend wichtiger wird. In Ergänzung zum zusätzlichen Rüstungsprogramm 2015 ist eine weitere Tranche von Komponenten der mobilen Kommunikation vorgesehen. Diese Beschaffung dient gleichzeitig dazu, heute bestehende Ausrüstungslücken bei Funkund Richtstrahlgeräten zu schliessen, die eine veraltete Technologie aufweisen und nicht mehr nachbeschafft werden können.

1.3.5

Friedensförderung

Schliesslich könnten sich weitere Rüstungsmaterialbeschaffungen aufgrund von derzeit laufenden Arbeiten ergeben, die sich mit einer Erhöhung der Kapazitäten für die militärische Friedensförderung befassen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass einzelne vorgängig aufgeführte Systeme für die Friedensförderung eingesetzt werden, andere aber auf der Basis ausgewiesener Bedürfnisse für die militärische Friedensförderung neu zu beschaffen sind (z. B. im Bereich der humanitären Minenräumung).

1.4

Beschaffungsplanung

1.4.1

Beschaffungsplanung 2016­2020

In der nachfolgenden Tabelle wird aufgezeigt, welche Rüstungsbeschaffungen 2016­2020 beantragt werden sollen und welche Verpflichtungskredite dazu benötigt werden. Bei den Zahlenangaben handelt es sich um gerundete Werte, die dem Umstand Rechnung tragen, dass längerfristige Planungen mit Unsicherheiten verbunden

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sind. Diese werden mit zunehmender zeitlicher Distanz grösser, da die Kostenabklärungen bei der Industrie zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegen.

Rüstungsprogramm

Rüstungsmaterialbeschaffungen mit Angabe der nach aktuellem Planungsstand benötigten Verpflichtungskredite (VK) pro Vorhaben, in Mio. Fr.

benötigter VK in Mio. Fr.

2016

Luftraumüberwachungssystem Florako, Werterhalt Flores (91); Patrouillenboot (49); 12 cm-Mörsersystem (404); schultergestützte Mehrzweckwaffen (256); Kampfflugzeuge F/A-18, Ersatzmaterial (127); Lastwagen und Anhänger (314); Rahmenkredit (100).

1341

2017

Boden-Luft-Verteidigung, erster Schritt mittlere Reichweite (700); Luftraumüberwachungssystem Florako, Werterhalt (130); Rechenzentrum VBS (70).

900

2018

Kampfflugzeuge F/A-18, Nutzungsverlängerung (560); Flugfunk-Bodensystem (110); Transporthelikopter 98; Werterhalt (150); Komponenten der mobilen Kommunikation (280).

1100

2019

Taktisches Aufklärungssystem (350); 8,1 cm-Mörser (100); Lastwagen und Anhänger (100); Lasersimulator für die schultergestützten Mehrzweckwaffen (50).

600

2020

Komponenten der mobilen Kommunikation (480); Trainingsflugzeug PC-21, Werterhalt (50); Lastwagen und Anhänger (100); Führungsnetz Schweiz (190).

820

Insgesamt werden für Rüstungsmaterialbeschaffungen in den Jahren 2016­2020 Verpflichtungskredite in der Höhe von rund 4,8 Milliarden Franken benötigt.

1.4.2

Längerfristige Beschaffungsplanung

Durch die vorgängig beschriebenen Beschaffungen in den Jahren 2016­2020 können zwar viele, aber bei Weitem nicht alle Fähigkeitslücken geschlossen werden.

Der Erhalt der Mobilität der Bodentruppen durch den Ersatz alter Pneufahrzeuge und Lastwagen wird auch in der ersten Hälfte der zwanziger Jahre wesentlich bleiben. Im Bereich Führung sind Investitionen ins Führungsnetz Schweiz und in die materielle Ergänzung der Rechenzentren des VBS und des Bundes nötig. Vorgesehen ist ferner eine weitere Tranche zum Ersatz von Komponenten der mobilen Kommunikation, Investitionen ins integrierte Funkaufklärungssystem Ifass und ein Werterhalt von weiteren Teilen des Luftraumüberwachungssystems Florako. Zur Sicherstellung der Einsatzlogistik ist die Beschaffung von Feldumschlaggeräten notwendig. Durch Beschaffung einer neuen Generation von Nachtsichtgeräten soll die Einsatzfähigkeit der Armee bei Einsätzen in der Dämmerung und nachts sichergestellt werden. Im Hinblick auf eine zeitgemässe Ausbildung sind auch Investitio1584

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nen ins Gefechtsausbildungszentrum nötig. Schliesslich soll auch ein neues modulares Ausrüstungs- und Bekleidungssystem für die Angehörigen der Armee beschafft und die zu diesem Zeitpunkt bald 35-jährige individuelle Ausrüstung zum Schutz vor chemischen, biologischen und radiologischen Substanzen ersetzt werden.

Die grösste Fähigkeitslücke besteht bei der Wahrung der Lufthoheit. Um die Fähigkeiten auch in Zukunft aufrechtzuerhalten, soll 2017 eine erneute Evaluation für ein neues Kampfflugzeug eingeleitet werden mit dem Ziel, vor Mitte der zwanziger Jahre ein entsprechendes Rüstungsprogramm zu beantragen. Die Beschaffung von Kampfflugzeugen, ebenso wie jene anderer Grosssysteme, wird aber nur dann möglich sein, wenn im betreffenden Zeitraum das jährliche Armeebudget mehr als 5 Milliarden Franken betragen wird.

In der zweiten Hälfte der zwanziger Jahre werden verschiedene Hauptsysteme der Bodentruppen ans Ende ihrer Nutzungsdauer gelangen. Neben den in grosser Zahl vorhandenen Radschützenpanzern betrifft dies insbesondere die Panzerhaubitzen M-109 sowie die nach wie vor bei der Artillerie im Einsatz stehenden Schützenpanzer M-113 (Feuerleitpanzer 63/97 Intaff, Kommandopanzer 63/97 Intaff und die für den Munitionstransport eingesetzten Raupentransportwagen M-548). Ebenfalls ans Ende der Nutzungsdauer gelangen werden die Schiesskommandantenfahrzeuge auf Basis des Mowag Eagle III. Der Bundesrat hat im Hinblick auf die längerfristige Weiterentwicklung der Artillerie verschiedene grundsätzliche Optionen geprüft und diese im Bericht «Zukunft der Artillerie» vom 20. Januar 2016 beschrieben. Die Möglichkeiten reichen von der Beschaffung neuer modernerer Artilleriesysteme in reduzierter Anzahl, mit denen die heutigen Mängel in Reichweite, Präzision und Mobilität behoben werden könnten, über ein Kampfwertsteigerungs- und Nutzungsverlängerungsprogramm der vorhandenen Panzerhaubitzen M-109 bis hin zu einem allfälligen vollständigen Verzicht auf die Artillerie mittlerer Reichweite. Entscheide über die Zukunft der Artillerie, die der Bundesrat zu gegebener Zeit treffen wird, werden sowohl die finanziellen Rahmenbedingungen als auch die Entwicklung des sicherheitspolitischen Umfeldes und technologische Innovationen zu berücksichtigen haben.

Insgesamt wird der Investitionsbedarf für Rüstungsmaterialbeschaffungen
auch im nächsten Jahrzehnt hoch sein. Damit die materielle Erneuerung langfristig sichergestellt werden kann, wird es für die Zukunft entscheidend sein, dass der Betriebsaufwand nicht stetig ansteigt. Infrastrukturen und Rüstungsgüter, die nicht mehr gebraucht werden, müssen deshalb rasch und vollständig ausser Dienst gestellt werden.

1.5

Infrastruktureller Handlungsbedarf

1.5.1

Investitionsbedarf im Bereich der Immobilien

Gemäss der Botschaft zur WEA soll der Bestand an Armeeimmobilien wesentlich verkleinert werden. So soll die Anzahl der Flugplätze und Führungsanlagen reduziert und auf Sperrstellen und die Festungsartillerie verzichtet werden. Nebst der Verringerung der Anzahl Waffen-, Übungs- und Schiessplätze sind auch Verzichte bei Munitions- und Materiallagern, kombinierten Anlagen, Militärspitälern, Vorort-

1585

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lagern und Bundes-Tankstellen geplant. Des Weiteren sollen in der ganzen Schweiz 60 Gemeindeunterkünfte und ehemalige Anlagen der Luftschutztruppen, 10 Gebirgsunterkünfte und 15 Truppenlager nicht mehr genutzt werden.

Ein noch weitergehender Abbau ist indes nicht möglich: bei der Ausbildungsinfrastruktur, weil die Anzahl Rekrutinnen und Rekruten trotz kleinerem Armeebestand über die Jahre konstant bleibt und deshalb genügend Waffenplätze zur Verfügung stehen müssen; bei der Logistikinfrastruktur, weil die Materialbestände durch die vollständige Ausrüstung und die neuen Bereitschaftsvorgaben zunehmen und die Armee genügend Munition, Treibstoffe, Ersatzteile usw. bevorraten muss.

Trotz der geplanten Reduktion besteht bei den Immobilien weiterhin ein beträchtlicher Investitionsbedarf. Einerseits hat sich in den letzten Jahren Instandsetzungsbedarf aufgestaut, der mittel- bis langfristig reduziert werden muss. Andererseits erfordert die Erfüllung der erhöhten Bereitschaftsvorgaben Infrastrukturmassnahmen. Ausserdem ist die Umsetzung des neuen Stationierungskonzeptes mit einem Überführungsaufwand verbunden. Neubeschaffungen von Systemen werden Immobilienmassnahmen nach sich ziehen, die nicht verzögert werden dürfen, soll die Einsatzfähigkeit der Systeme nicht gefährdet werden.

In den nächsten zehn Jahren soll u. a. in folgende Vorhaben investiert werden: in den Bau bzw. die Instandsetzung von Führungsinfrastrukturen und Rechenzentren sowie in den Ausbau von grossen Waffenplätzen, auf denen die Nutzung verdichtet werden soll. Dazu gehören beispielsweise Frauenfeld, Thun, Wangen an der Aare oder Chamblon. Ausserdem stehen auf verschiedenen Waffenplätzen und Flugplätzen grössere Sanierungen an.

Zur Sicherstellung der Bereitschaft muss teilweise auf Standorte zurückgegriffen werden, deren Schliessung mit dem Stationierungskonzept 2005 vorgesehen war und deren Instandsetzung deshalb während Jahren ausgesetzt wurde. Betroffen sind insbesondere die früheren Armeemotorfahrzeugparks Rothenburg, Romont, Burgdorf und Bronschhofen. Für die kommissionierte Einlagerung von Material für Milizformationen mit hoher Bereitschaft müssen in mehreren Aussenstellen von Armeelogistikzentren die Lagerflächen erweitert und die krisenresistente Funktionsfähigkeit sichergestellt werden.

Neben diesen Grossvorhaben müssen auch in Zukunft viele Immobilienprojekte im Umfang von jeweils weniger als 10 Millionen Franken realisiert werden.

1586

BBl 2016

1.5.2

Immobilienplanung 2016­2020

In der nachfolgenden Tabelle wird aufgezeigt, welche Immobilienvorhaben 2016­ 2020 beantragt werden sollen und welche Verpflichtungskredite benötigt werden.

Bei den Zahlenangaben handelt es sich um gerundete Werte, die dem Umstand Rechnung tragen, dass längerfristige Planungen mit Unsicherheiten verbunden sind.

Immobilienpro- Immobilienvorhaben mit Angabe der nach aktuellem Planungsstand benötigten gramm VBS Verpflichtungskredite (VK) pro Vorhaben und Rahmenkredite, in Mio. Fr.

benötigter VK in Mio. Fr.

2016

Frauenfeld, Rechenzentrum Campus (150); Frauenfeld, Waffenplatz (121); Steffisburg, Armeelogistikcenter, Container-Stützpunkt (21); Jassbach, Waffenplatz (17); Tessin, Standortverschiebung Sendeanlage (13); Rahmenkredit (250).

572

2017

Emmen, Zentrum Luftfahrtsysteme (35); Thun, Labor General-Herzog-Haus (30); Payerne, Flugplatz, Brandausbildungszentrum (30); Payerne, Flugplatz, Flugflächen (30); Führungsnetz, Anbindung Logistikstandorte (30); Netzknoten, Härtung (20); Sanierung und Härtung Fliegerhöhenanlage (15); Rahmenkredit (250).

440

2018

Payerne, Flugplatz Halle 3 (45); Wangen a.A., Waffenplatz (70); Thun, Waffenplatz, Zollhaus (65); FlugfunkBodeninfrastruktur (50); Drognens, Waffenplatz (35); Chamblon, Waffenplatz (20); Militärische Radarstation (15); Bülach, Waffenplatz (35); Simplon, Schiessplatz, Anpassungen (20); Rahmenkredit (235).

590

2019

Rechenzentrum Kastro (95); Frauenfeld, Waffenplatz (55); Rothenburg, Aussenstelle Logistik (30); Payerne, Flugplatz Halle 5 (15); Rahmenkredit (190).

385

2020

Thun, Waffenplatz, Medizinisches Zentrum (20); Emmen, Anpassungen Flab (15); Emmen, Waffenplatz, Kaserne (15); Grolley, Armeelogistikcenter (15); Burgdorf, Ausbau Aussenstelle (45); Dübendorf, Flugplatz, Helikopterbasis (45); Payerne, Flugplatz Halle 2 (30); Bière, Waffenplatz, Medizinisches Zentrum und Kadergebäude (45); Romont, Aussenstelle Logistik (25); Rechenzentrum Fundament (25); Thun, Waffenplatz, Simulatorgebäude (20); Schwarzenburg, Ausbildungszentrum (15); Thun, Waffenplatz, Kaserne (15); Bière, Waffenplatz, Schiessstand (15); Telematik der Armee, Systemzentrum (15); Führungsnetz, zusätzliche Erschliessungen LBA (15); Rahmenkredit (195).

570

Insgesamt werden für Immobilienvorhaben VBS in den Jahren 2016­2020 Verpflichtungskredite in der Höhe von rund 2,6 Milliarden Franken benötigt.

1587

BBl 2016

2

Zahlungsrahmen der Armee 2017­2020

2.1

Kurzfassung

Das mit der WEA angestrebte Leistungsprofil und die finanziellen Mittel sind in ein nachhaltiges Gleichgewicht zu bringen. Das Leistungsprofil erfordert, dass die Bereitschaft der Armee erhöht wird. Dazu ist die Truppe besser auszubilden und mit zeitgemässem Material in ausreichender Menge auszurüsten und die Infrastruktur bereitzustellen.

Der Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf in den Jahren 2016­2020 ist auch ohne Beschaffung eines neuen Kampfflugzeuges hoch und wird auch in den 2020erJahren hoch bleiben. Bis 2020 sollen verschiedene Systeme ersetzt werden, die zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der Verteidigungsfähigkeit, zur Wahrung der Lufthoheit, zur Sicherstellung der Mobilität und zur Verbesserung der Führungsfähigkeit benötigt werden. Zudem sollen mit einem Teil der Ersatzbeschaffungen sowie mit Nachbeschaffungen von Material die vorhandenen Ausrüstungslücken geschlossen und angemessen in die Immobilien investiert werden. Nach 2020 soll eine erste Tranche eines neuen Kampfflugzeuges beschafft werden.

Von einem jährlichen Finanzbedarf von 5 Milliarden Franken werden 3 Milliarden Franken für den Betrieb (etwa gleich viel wie in den letzten Jahren) und 2 Milliarden Franken für Investitionen in die Rüstung und Immobilien benötigt. Damit können die erforderlichen Nach-, Ersatz- und Neubeschaffungen realisiert werden, bevor bedeutende finanzielle Mittel für die Beschaffung von neuen Kampfflugzeugen benötigt werden. Das angestrebte Leistungsprofil und insbesondere die längerfristige Wahrung der Lufthoheit können sichergestellt werden.

Der Bundesrat hat am 25. November 2015 das Stabilisierungsprogramm 2017­2019 zu Handen der Vernehmlassung verabschiedet. Danach soll der Zahlungsrahmen der Armee 2017­2020 mindestens 18,8 Milliarden Franken betragen. Der Nationalrat beschloss am 2. Dezember 2015 mit der WEA jedoch einen Zahlungsrahmen von 20 Milliarden Franken. Auch beantragt die Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates denselben Zahlungsrahmen.

Der Bundesrat beantragt einen Zahlungsrahmen der Armee für die Jahre 2017­2020 von 18,8 Milliarden Franken. Er erachtet einen Zahlungsrahmen von 20 Milliarden als nicht vereinbar mit den Sparanstrengungen, wie sie mit dem Stabilisierungsprogramm angestrebt werden. Er hält an einem Zahlungsrahmen von 18,8 Milliarden Franken fest. Er
ist sich bewusst, dass damit die vom Parlament mehrfach geforderten 5 Milliarden Franken pro Jahr bis 2020 nicht erreicht werden. Gleichzeitig ist für den Bundesrat das Ziel von jährlichen Armeeausgaben von 5 Milliarden Franken unbestritten. Dieser Betrag wird gemäss seinen finanzpolitischen Prioritäten 2016­ 2024 ab dem Jahr 2021 überschritten.

Der Legislaturfinanzplan 2017­2019 weist trotz des vom Bundesrat geplanten Stabilisierungsprogramms 2017­2019, das den Haushalt um bis zu 1 Milliarde entlastet, noch erhebliche strukturelle Defizite aus. Der beantragte Zahlungsrahmen stellt somit eine nur bei einer positiven Entwicklung der Haushaltlage finanzierbare Obergrenze dar. Sollten in den nächsten Jahren weitere Sparmassnahmen zur Einhal1588

BBl 2016

tung der Vorgaben der Schuldenbremse notwendig werden, kann auch der vorliegend beantragte Zahlungsrahmen davon betroffen sein.

Nach Artikel 148j im Entwurf des Militärgesetzes4 (E MG) beschliessen die eidgenössischen Räte für jeweils vier Jahre mit einfachem Bundesbeschluss einen Zahlungsrahmen für die finanziellen Mittel der Armee. Dieser Zahlungsrahmen setzt den Höchstbetrag der Voranschlagskredite fest. Er ist ein Planungsinstrument des Parlaments zur längerfristigen Aufwandsteuerung.

2.2

Ausgangslage

2.2.1

Vom Ausgabenplafond zum Zahlungsrahmen der Armee

Seit dem Stabilisierungsprogramm 985 verfügte die Armee (Verteidigung und Armasuisse Immobilien) über einen im Bundesgesetz vom 4. Oktober 1974 über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes geregelten mehrjährigen Ausgabenplafond. Dieser galt jeweils während drei oder vier Jahren und wurde im Rahmen von Sparprogrammen des Bundes erneuert. Der jährliche Betrag lag zwischen 3,9 und 4,4 Milliarden Franken. Im Gegenzug zu den namhaften Sparbeiträgen, welche die Armee jeweils zur Gesundung der Bundesfinanzen beizutragen hatte, erhielt sie durch das Instrument des mehrjährigen Ausgabenplafonds eine etwas erhöhte Planungssicherheit sowie mehr Flexibilität bei der Allokation der Mittel zugestanden.

So konnten Mittel im Rahmen eines Budgetprozesses unabhängig von der Spezifikation begründet verschoben und durften Kreditreste ­ unter Vorbehalt der Schuldenbremse und der Budgethoheit des Parlaments ­ in Voranschlägen der Folgejahre und zur Kompensation von Nachtragskrediten eingesetzt werden. Nebst Kreditresten wurden auch Mehreinnahmen aus dem Verkauf von Armeematerial und Immobilien dem Ausgabenplafond teilweise angerechnet.

Seit 2012 fehlt die gesetzliche Grundlage für den Ausgabenplafond der Armee. Zur Festlegung eines solchen genügt jedoch ein Beschluss des Bundesrats. Dieser hat den Armeeplafond 2012­2015 in seinen Weisungen zu den Voranschlägen 2012­ 2015 jeweils bestätigt. Ab 2016 verfügt die Armee über keinen Ausgabenplafond mehr.

Die am 23. September 2014 angenommene Motion Müller (13.3568 «Finanzierung der Armee») beauftragt den Bundesrat, dem Parlament eine gesetzliche Grundlage für einen mehrjährigen Zahlungsrahmen für die Armee im Militärgesetz vom 3. Februar 19956 vorzuschlagen.

Der Zahlungsrahmen ist in Artikel 20 des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 20057 geregelt und wird auch in anderen Aufgabengebieten des Bundes angewendet (Landwirtschaft, Bildung). Er ist ein von der Bundesversammlung für mehrere Jahre festgesetzter Höchstbetrag der Voranschlagskredite für bestimmte Ausgaben. Zah4 5 6 7

BBl 2014 7063 AS 1999 2374 SR 510.10 SR 611.0

1589

BBl 2016

lungsrahmen können insbesondere dann festgesetzt werden, wenn Zusicherungen und Zahlungen in das gleiche Jahr fallen, ein Ermessensspielraum besteht und gleichzeitig eine längerfristige Ausgabensteuerung geboten ist. Ein Zahlungsrahmen ist aber keine Kreditbewilligung.

Der Zahlungsrahmen verspricht durch seine Natur als Absichtserklärung des Parlaments eine gewisse Verbindlichkeit, dass die jährlichen Zahlungstranchen mit den jeweiligen Budgetbeschlüssen dann auch gesprochen werden. Die Armee erhält eine erhöhte Planungssicherheit.

Artikel 148j E MG sieht vor, dass die eidgenössischen Räte für jeweils vier Jahre mit einfachem Bundesbeschluss einen Zahlungsrahmen für die finanziellen Mittel der Armee beschliessen. Dieser soll mit der vorliegenden Armeebotschaft 2016 für die Jahre 2017­2020 beantragt werden.

2.2.2

Finanzbedarf der Armee

Grundsätzlich würde sich der Finanzbedarf der Armee auf 5 Milliarden Franken pro Jahr belaufen, wie dies das Parlament im Rahmen der Debatten zur WEA mehrfach bestätigt hat. Dieser Finanzbedarf wird durch die zu erfüllenden Aufgaben und die Bereitschaft der Armee bestimmt. Dazu ist die Truppe auszubilden und mit zeitgemässem Material in ausreichender Menge auszurüsten sowie die Infrastruktur bereitzustellen. Von den 5 Milliarden Franken jährlich werden 3 Milliarden Franken für den Betrieb (etwa gleich viel wie in den letzten Jahren) und 2 Milliarden Franken für Investitionen in die Rüstung und Immobilien benötigt.

Von den 2 Milliarden Franken Investitionen sollen rund 400 Millionen Franken für die Immobilien eingesetzt werden. Damit werden laufende bauliche Erneuerungen und Sanierungen vorgenommen, der aufgelaufene Instandsetzungsbedarf abgebaut und das Stationierungskonzept sowie bauliche Massnahmen für das neue Bereitschaftssystem der Armee umgesetzt.

Die verbleibenden rund 1,6 Milliarden Franken sind für Rüstungsbeschaffungen erforderlich. Einerseits werden damit die bewilligten Rüstungsprogramme und andererseits der Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf (AEB, derzeit um 340 Mio.

Fr.), die Munitionsbeschaffungen (AMB, 120 Mio. Fr.) sowie die Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (PEB, 120 Mio. Fr.) finanziert.

Für die Finanzierung der Rüstungsprogramme wurden im Durchschnitt der letzten 12 Jahre knapp 700 Millionen Franken pro Jahr ausgegeben. In den Jahren 2012­ 2015 betrugen diese Ausgaben im Durchschnitt jedoch weniger als 500 Millionen Franken pro Jahr. Kann der eigentliche Finanzbedarf aufgrund übergeordneter finanzpolitischer Prioritäten nicht vollumfänglich gedeckt werden, so sind namentlich bei den Rüstungsmaterialbeschaffungen Abstriche erforderlich. Gewisse Beschaffungen werden erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden können, auf andere wird gegebenenfalls verzichtet werden müssen. Unter Umständen reicht es, den Beschaffungsumfang zu reduzieren, wodurch allerdings bei der geplanten Vollausrüstung Einschränkungen vorgenommen werden müssen. Sofern solche Massnahmen über längere Zeit nötig sind, wird es unausweichlich sein, das Leistungspro1590

BBl 2016

fil der Armee zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. Um dies zu vermeiden, hat der Bundesrat im Rahmen seiner finanzpolitischen Prioritäten 2016­2024 beschlossen, die Armeeausgaben ab 2021 auf über 5 Milliarden pro Jahr anzuheben.

Die nachfolgende Grafik zeigt, wie viel für bereits beschlossene und die bis 2020 geplanten Rüstungsprogramme aufgewendet werden soll (Planungsstand vom 3.

August 2015). 2015 wurden dafür 328 Millionen Franken budgetiert, 2020 sollen es 950 Millionen Franken sein.

Abbildung 1 Ausgaben zur Finanzierung der Rüstungsprogramme 1'000

Ausgaben für Rüstungsprogramme (Mio. Fr.)

900 800

37

-

198

370

700

208

600

324

210

9-

500

190

400 300 200

479

535 426

452

328

390

100 0 2015

2016

RP 2003 - Zus RP 2015

2017

2018

RP 2016

2019

2020

RP 2017 - RP 2020

Der Bundesrat stützte den Finanzbedarf der Armee auf den Bedarf der WEA und deren Beschaffungs- und Immobilienplanung bis 2020 ab. Der jährliche Finanzbedarf der Armee beträgt ab 2020 mindestens 5 Milliarden Franken. Da die WEA neu erst ab 2018 umgesetzt wird, kann vor 2020 mit etwas tieferen Ausgaben gerechnet werden. In seiner Botschaft zur WEA kündigte der Bundesrat an, dass der erste Zahlungsrahmen der Armee in der Periode 2017 bis 2020 maximal 19,5 Milliarden Franken betragen dürfte. Diese Obergrenze musste aufgrund der angespannten Finanzlage des Bundes in den vergangenen Monaten nochmals nach unten korrigiert werden.

1591

BBl 2016

2.2.3

Budgetunterschreitungen und vorerst tiefere Armeeausgaben

Die Armee unterschritt in den letzten Jahren das Budget mehrmals und wurde deshalb oft kritisiert. Wieso nützt die Armee, wenn sie schon zu wenig Geldmittel hat, die Kredite nicht aus, sondern lässt mehrere hundert Millionen Franken stehen?

Vorab ist festzuhalten, dass Bundesausgaben in der Regel vorsichtig budgetiert werden, um das Risiko von Nachtragskrediten und Kreditüberschreitungen tief zu halten. Zudem zeugen Budgetunterschreitungen von haushälterischem Umgang mit zur Verfügung stehenden Mitteln. Der Betriebsaufwand der Armee blieb unverändert bei rund 3 Milliarden Franken.

Seit 2010 wurden finanzielle Mittel für den Tiger-Teilersatz budgetiert. Die mehrmalige Verschiebung der Beschaffung eines neuen Kampfflugzeuges und die Ablehnung des Gripen-Fondsgesetzes führten vorerst zu tieferen Armeeausgaben als geplant. Sie betrugen deshalb in den Jahren 2010­2014 lediglich zwischen 4,1 und 4,4 Milliarden Franken.

Die Budgetunterschreitungen in den vergangenen Jahren sind auch durch die Unsicherheit über die WEA und über deren finanzielle Ausgestaltung begründet. Die Rüstungsprogramme waren deshalb weniger umfangreich, als es die verfügbaren Voranschlagskredite für das Rüstungsmaterial zugelassen hätten. Dies sind auch die Gründe, wieso das VBS nach der Ablehnung der Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen die dafür vorgesehenen Mittel nur zum Teil für andere Beschaffungen verwenden konnte.

2.2.4

Finanzielle Lage des Bundeshaushaltes

Die Verabschiedung des Zahlungsrahmens der Armee fällt in eine finanzpolitisch angespannte Zeit. Die Lage des Haushalts ist dadurch geprägt, dass die Wirtschaftsprognosen innerhalb von 18 Monaten um beinahe 5 BIP-Prozentpunkte zurückgenommen wurden: 2 Prozentpunkte real und 3 Prozentpunkte infolge tieferer Teuerung. Dieses tiefere Wirtschaftswachstum ist weitgehend eine Folge der seit Jahren anhaltenden Frankenstärke und wirkt sich mehr oder weniger proportional auf die Einnahmen des Bundes aus: 5 Prozent tiefere Einnahmen bedeuten in einem 70 Milliarden-Haushalt Mindereinnahmen von 3,5 Milliarden Franken. Als weiterer Effekt der Frankenstärke haben die aus dem Ausland in die Schweiz transferierten Gewinne an Wert verloren, was sich ebenfalls dämpfend auf die Steuereinnahmen auswirkt. Aufgrund dieser Entwicklungen mussten die Einnahmenschätzungen um beinahe 5 Milliarden Franken reduziert werden. Der Bereinigungsbedarf auf der Ausgabenseite fällt aus verschiedenen Gründen tiefer aus: Zum einen bestanden vor einem Jahr noch strukturelle Überschüsse von 1,2 Milliarden Franken. Diese fallen nun weg. Zum andern bedeuten tiefere Einnahmen automatisch auch tiefere Ausgaben, etwa bei den Anteilen Dritter oder bei den Beiträgen an die Sozialversicherungen. Ein weiterer Teil wird durch die Schuldenbremse aufgefangen (k-Faktor). Unter dem Strich bleibt aber ein Bereinigungsbedarf von rund 2 Milliarden Franken.

1592

BBl 2016

Der Bundesrat hat sich für eine Sanierung in zwei Etappen entschieden: Der Voranschlag 2016 wurde gegenüber der ursprünglichen Finanzplanung um rund 1 Milliarde entlastet, indem die ungebundenen Ausgaben, die nicht automatisch der tieferen Teuerung der vergangenen Jahre angepasst worden sind, linear um 3 Prozent gekürzt wurden. Hinzu kommen Kürzungen beim Personal und beim Beratungsaufwand. Die zweite Etappe geht der Bundesrat mit dem Stabilisierungsprogramm 2017­20198 an. Es unterscheidet sich von den kurzfristig ergriffenen Sparmassnahmen darin, dass auch die gesetzlich gebundenen Bereiche Beiträge leisten müssen. Die ungebundenen Ausgaben, die grösstenteils über mehrjährige Finanzbeschlüsse gesteuert werden, sind aber ebenfalls betroffen, darunter auch die Armee. Die im Voranschlag 2016 ergriffenen Sparmassnahmen sowie das Stabilisierungsprogramm 2017­2019 haben zur Folge, dass im Bundeshaushalt 2016/17 auf der Ausgabenseite de facto eine Wachstumspause eingelegt werden muss. Gemäss den Schätzungen im Rahmen der finanzpolitischen Standortbestimmung im Februar 2016 bestehen für die Finanzplanjahre 2018 und 2019 noch erhebliche strukturelle Defizite. Die Lage des Bundeshaushalts bleibt insbesondere auch deshalb angespannt, weil in verschiedenen Bereichen, u.a. im Asylbereich, bei der Altersreform 2020, beim Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) und bei der Unternehmenssteuerreform III hohe Mehrbelastungen drohen.

2.2.5

Stabilisierungsprogramm 2017­2019

Den Grundsatzbeschluss zum Stabilisierungsprogramm 2017­2019 fällte der Bundesrat am 5. Juni 2015. Es soll den Bundeshaushalt für die Jahre 2017­2019 insgesamt um 0,8 bis 1,0 Milliarden Franken entlasten.

Die Aufteilung dieser Sparvorgaben auf die Departemente erfolgte primär nach den Anteilen an gebundenen und nicht gebundenen Ausgaben. 80 Prozent der Einsparungen sollen bei den nicht gebundenen Ausgaben erfolgen, da die gebundenen Ausgaben nur dann reduziert werden können, wenn auch die dazugehörigen Rechtsgrundlagen angepasst werden. Dies dauert erfahrungsgemäss mehrere Jahre. Weiter bestimmte der Bundesrat die Sparvorgaben nach den Kreditresten der vergangenen Jahre. Er eröffnete die Vernehmlassung zum Stabilisierungsprogramm 2017­2019 am 25. November 2015.

Schliesslich verabschiedete der Bundesrat am 27. Januar 2016 den Legislaturfinanzplan 2017­2019.

Ausgaben der Armee in der Finanzplanung, nach Stabilisierungsprogramm 2017­2019, in Mio. Fr.

VA 2015

VA 2016

LFP 2017

LFP 2018

LFP 2019

Durchschnittliches Wachstum 2015­2019

4452

4443

4493

4592

4676

1,1 %

8

www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > laufende Vernehmlassungen > EFD

1593

BBl 2016

Gemäss der Planung des Bundesrats ist für die Armee ein Ausgabenwachstum möglich. Die Armee ist weniger stark von den Kürzungen betroffen als die anderen Aufgabengebiete. Im Jahr 2017 beträgt ihr Sparbeitrag 130 Millionen Franken und geht schrittweise auf 30 Millionen Franken im Jahr 2019 zurück. Der Bundesrat will dadurch sicherstellen, dass die WEA umgesetzt werden kann. Zu diesem Zweck hat er im Rahmen seiner finanzpolitischen Prioritäten 2016­2024 beschlossen, die Armeeausgaben ab 2021 auf über 5 Milliarden pro Jahr zu erhöhen.

2.3

Beschreibung der beantragten Variante und Begründung

Für die Jahre 2017­2020 beantragt der Bundesrat einen Zahlungsrahmen der Armee von 18,8 Milliarden Franken. Der Zahlungsrahmen richtet sich nach der oben beschriebenen Entwicklung des Bundeshaushaltes und entspricht den Sparanforderungen zum Stabilisierungsprogramm 2017­2019.

in Mio. Fr.

2016

2017

2018

2019

2020

2017­2020

Ausgaben der Armee

4 443

4 500

4 600

4 700

4 800

18 600

Betriebsaufwand9

2 970

3 000

3 000

3 000

3 000

12 000

Rüstungsaufwand davon zur Finanzierung der Rüstungsprogramme

1 123 488

1 150 550

1 250 650

1 310 700

1 410 800

5 120 2 700

350

350

350

390

390

1 480

Investitionen in Immobilien Reserve EFD Zahlungsrahmen der Armee 2017­2020

200

200

18 800

18 800

Der Bundesrat sieht sich gezwungen, am Stabilisierungsprogramm 2017­2019 festzuhalten. Andernfalls lassen sich die Vorgaben der Schuldenbremse in den nächsten Jahren nicht einhalten. Er ist sich jedoch bewusst, dass der für die nachhaltige Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee notwendigen Finanzbedarf mit einem Zahlungsrahmen von 18,8 Milliarden Franken nicht gedeckt werden kann.

Ein Teil der Rüstungsbeschaffungen wird daher verzögert; auf andere wird verzichtet werden müssen. Davon betroffen sind namentlich verschiedene, auch grössere Vorhaben, die ursprünglich vor 2020 oder zu Beginn der 2020er Jahre geplant waren. Die zeitliche Verschiebung von ursprünglich in den Jahren 2017­2020 geplanter Beschaffungen ins nächste Jahrzehnt wird zur Folge haben, dass die Finanzierung eines neuen Kampfflugzeuges angesichts des dannzumaligen Erneuerungsbedarfs bei anderen Systemen der Armee eine beträchtliche Herausforderung sein 9

Umfasst den Funktionsaufwand, die Investitionen und Transferaufwände des Departementsbereiches Verteidigung sowie den Funktionsaufwand von Armasuisse Immobilien.

1594

BBl 2016

wird. Der Verzicht auf oder die zeitliche Verschiebung von Beschaffungsvorhaben dürfte vorübergehend nicht ohne Einschränkungen bei den Leistungen der Armee realisierbar sein.

Ein Zahlungsrahmen von 18,8 Milliarden Franken in den Jahren 2017­2020 hat auch zur Folge, dass die Armee nicht, wie vorgesehen, vollständig ausgerüstet werden kann. Bei Ersatz- und Neubeschaffungen muss der Beschaffungsumfang verringert werden. Solange bei verschiedenem einsatzrelevanten Material (Fahrzeuge, Übermittlungsmittel usw.) materielle Unterbestände existieren, wird sich das verbesserte Bereitschaftssystem nicht wie vorgesehen umsetzen lassen. Aus diesem Grund werden die zivilen Behörden mittelfristig nicht in vollem Umfang bei nicht vorhersehbaren, überraschend eintretenden Ereignissen unterstützt werden können.

Insgesamt lassen sich die mit der WEA vorgesehenen Verbesserungen im Bereich der Ausrüstung und Bereitschaft mit einem Zahlungsrahmen von 18,8 Milliarden Franken in den Jahren 2017­2020 nicht vollumfänglich umsetzen. Es wird unausweichlich sein, die Planung zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Würden die finanziellen Mittel auch mittel- bis langfristig unterhalb von 5 Milliarden Franken jährlich bleiben, müsste die Planung grundlegend neu in Angriff genommen und das Leistungsprofil der Armee reduziert werden. Aktuell sieht der Bundesrat jedoch vor, der Armee ab 2021 die von den eidgenössischen Räten als planerischen Eckwert für die WEA mehrfach bestätigten 5 Milliarden Franken zur Verfügung zu stellen.

2.4

Weitere geprüfte Variante

2.4.1

Zahlungsrahmen von 19,4 Milliarden Franken

Für die Jahre 2017­2020 wurde für die Umsetzung der WEA ein Finanzbedarf der Armee von 19,4 Milliarden berechnet. Die Armee soll ab 2020 über ein jährliches Budget von 5 Milliarden Franken verfügen. Der Bundesrat prüfte deshalb auch diese Variante. Damit liesse sich das Leistungsprofil, wie es in der Botschaft zur WEA beschrieben wurde, vollumfänglich realisieren. Das geplante Rüstungsmaterial könnte beschafft und die Armee bis Anfang der 2020er Jahre mit wenigen Einschränkungen vollständig ausgerüstet werden. In den 2020er Jahren sollte dann ein neues Kampfflugzeug beschafft werden können.

Finanzpolitisch kann der Bundesrat einen Zahlungsrahmen von 19,4 Milliarden Franken indessen nicht verantworten. Die Vorgaben zum Stabilisierungsprogramm 2017­2019 würden nicht erfüllt. Die fehlenden Einsparungen liessen sich nicht in anderen Aufgabengebieten realisieren. Gebundene Ausgaben könnten nicht in der erforderlichen Frist umgesetzt werden. Der Bundesrat verwarf deshalb diese Variante.

1595

BBl 2016

2.4.2

Zahlungsrahmen von 20 Milliarden Franken

Weiter wurde ein Zahlungsrahmen von 20 Milliarden Franken geprüft, wie ihn der Nationalrat am 2. Dezember 2015 beschlossen hat. Bei dieser Variante könnte mit dem Rüstungsprogramm 2017 der gesamte geplante Umfang für die Boden-LuftVerteidigung mittlere Reichweite beantragt werden und nicht nur ein erster Schritt (1100 statt 700 Millionen Franken). Zudem wären weitere Nachbeschaffungen möglich, um die Ausrüstungslücken so rasch als möglich zu schliessen. Die Armee könnte damit Rüstungsgüter beschaffen, die bei einem tieferen Zahlungsrahmen erst nach der Beschaffung neuer Kampfflugzeuge finanziert oder gegebenenfalls gar nicht beschafft werden könnten.

Die aktuelle finanzielle Lage des Bundeshaushaltes bedingt jedoch Abstriche bei der Höhe des Zahlungsrahmens der Armee. Würde ein Zahlungsrahmen von 20 Milliarden beschlossen, müssten die zusätzlichen Mehrausgaben in anderen Aufgabengebieten des Bundes eingespart werden. Der Bundesrat lehnt diese Variante ab.

2.5

Risikobeurteilung

Mit dem Zahlungsrahmen sollen die finanziellen Mittel und das Leistungsprofil der Armee nachhaltig in Einklang gebracht werden. Dazu ist ein Budget von 5 Milliarden Franken jährlich erforderlich. Dieses Ziel wird bei einem Zahlungsrahmen der Armee von 18,8 Milliarden Franken vorerst verfehlt. Es besteht das Risiko, dass die Armee die geforderten Leistungen nicht erbringen kann. Dies insbesondere auch deshalb, weil der Zahlungsrahmen keine Garantie ist, dass die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen; er definiert einen Höchstbetrag. Die eidgenössischen Räte beschliessen die jährlichen Mittel mit dem Voranschlag. Dabei sind Kürzungen möglich. Die Beschaffung von Rüstungsgütern und die Investitionen in Immobilien sind jedoch lange dauernde Prozesse. Sie sind auf einen stabilen finanziellen Rahmen angewiesen. Ist dieser nicht gegeben, werden Beschaffungen über Jahre verzögert oder es muss auf diese verzichtet werden. Dies beeinträchtigt das Leistungsvermögen und die Bereitschaft der Armee; das angestrebte Leistungsprofil könnte nicht erreicht werden.

1596

BBl 2016

3

Rüstungsprogramm 2016

3.1

Kurzfassung

Der Bundesrat beantragt mit dem Rüstungsprogramm 2016 einen Gesamtkredit von 1341 Millionen Franken. Der Gesamtkredit umfasst sechs einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite und einen Rahmenkredit.

Verpflichtungskredite, nach Fähigkeitsbereichen, in Mio. Fr.

Einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite

1241

Nachrichtenbeschaffung

140

­ Luftraumüberwachungssystem Florako, Werterhalt Flores

91

­ Patrouillenboot 16

49

Wirksamkeit im Einsatz

787

­ 12cm-Mörser 16

404

­ Schultergestützte Mehrzweckwaffen

256

­ Kampfflugzeuge F/A-18, Ersatzmaterial

127

Mobilität

314

­ Lastwagen und Anhänger

314

Rahmenkredit

100

Gesamtkredit Rüstungsprogramm 2016

3.2

1341

Luftraumüberwachungssystem Florako, Werterhalt Flores (91 Mio. Fr.)

Ausgangslage und Handlungsbedarf Das System Florako dient der Luftwaffe für die Luftraumüberwachung, für die millitärische Flugsicherung und für die zentrale Einsatzleitung. Dabei geht es darum, im Verbund mit weiteren militärischen und zivilen Systemen ein aktuelles, gesamtheitliches Luftlagebild zu generieren und darzustellen sowie Entscheidungs-, Einsatz- und Führungshilfen für Flugsicherung, Identifikation und Interventionsaufträge ­ bis und mit Waffeneinsatz ­ zur Verfügung zu stellen. Dieses Luftlagebild wird durch das System Florako hauptsächlich mittels militärischen Radarstationen (Sensorteil) und in Rechenanlagen erzeugt und in Einsatzzentralen bildlich dargestellt.

Das Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystem Florako wurde mit dem Rüstungsprogramm 1998/1999 beschafft. Es besteht aus verschiedenen Komponenten.

Eine davon umfasst mehrere militärische Radarstationen, die an unterschiedlichen Standorten in der Schweiz installiert sind. Diese Radarstationen bestehen aus je einem Primär- (ausgeführt in einer Standard- oder Mulitfunktions-Radar-Konfigura1597

BBl 2016

tion) und einem Sekundär-Radarsystem. Für die Gesamtheit der Radarsysteme (Sensoren) wird die Bezeichnung Flores verwendet. Die Radarsysteme wurden ­ zusammen mit Rechenanlagen und Einsatzzentralen ­ zwischen 2003 und 2006 schrittweise in Betrieb genommen.

Um die Luftraumüberwachung, die militärische Flugsicherung und die zentrale Einsatzleitung bis 2030 sicherstellen zu können, müssen veraltete und an ihr Nutzungsende gelangende Komponenten von Flores erneuert bzw. ersetzt werden. Mit Instandhaltungsmassnahmen allein lässt sich der Betrieb des Florako-Luftraumüberwachungssystems nur bis Anfang der 2020er-Jahre sicherstellen.

Beschreibung der beantragten Variante und Begründung Mit der Werterhaltung Flores soll die Nutzungsdauer der Primärradarsysteme verlängert werden. In den 2020er-Jahren wird ein zusätzlicher Werterhalt der Rechenanlage notwendig sein, damit die bestehende Leistung mit dem Florako-System weiterhin erbracht werden kann. Die vorgesehenen Massnahmen erlauben es, das gesamte Luftraumüberwachungssystem Florako bis 2030 weiter zu betreiben und somit einen vollständigen Ersatz der Radaranlagen bis zu diesem Zeitpunkt hinauszuschieben. Die Werterhaltung Flores ermöglicht zudem, hinsichtlich einer späteren, Anfang der 2030er-Jahre notwendigen Ersatzbeschaffung der Sensorik, die Handlungsfreiheit in Bezug auf den Einsatz zukünftiger Technologien zu wahren.

Weil es sich um einen Werterhalt ­ und nicht um eine Neubeschaffung ­ handelt, kommt für die gesamtheitliche Durchführung des Projekts nur der ursprüngliche Systemlieferant Thales Raytheon Systems (TRS) infrage.

Die Werterhaltung Flores soll im Zeitraum 2017­2022 umgesetzt werden.

Weitere geprüfte Varianten Wie bereits erwähnt, ist es einem anderen Anbieter als der ursprüngliche Systemlieferant nicht möglich, die notwendigen Werterhaltungsmassnahmen durchzuführen.

Aus diesem Grund wurden keine weiteren Anbieter für den Werterhalt Flores in Betracht gezogen. Auch die Alternative einer vorgezogenen Gesamterneuerung des Systems Florako anstelle des vorgeschlagenen Werterhalts Flores wurde aufgrund der abschätzbaren Gesamtkosten und der mit einer solchen Gesamterneuerung verbundenen technischen, finanziellen und zeitlichen Risiken verworfen.

Risikobeurteilung Die Herstellerfirma TRS kennt das bestehende System und ist mit den
spezifischen Bedingungen, unter denen es eingesetzt wird (Topografie, Umwelt), vertraut. Für Teile des Werterhalts ist der Einsatz der heute aktuellen Technologiegeneration geplant. Der Funktionserhalt und die geforderte Leistungsfähigkeit müssen mit einem Prototypen dieser Teile im Gesamtsystem nachgewiesen werden.

Zur Deckung der Projketrisiken und der finanziellen Risiken wird mit einem Risikozuschlag von 6,5 Prozent gerechnet. Die Risiken sollen durch eine vertraglich definierte Teststrategie und eng gefasste, periodische Reviews abgebaut werden.

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Verpflichtungskredit und finanzielle Auswirkungen Der Verpflichtungskredit setzt sich wie folgt zusammen: in Mio. Fr.

­ Hauptmaterial, bestehend aus: ­ Primärem Multifunktionsradar (Hard- und Software) ­ Primärem Standardradar (Hard- und Software)

76,5

­ Logistik

9,5

­ Risikozuschlag

5,0

Verpflichtungskredit

91,0

Instandhaltungsaufwand Der jährliche Instandhaltungsaufwand für das Teilsystem Flores bleibt unverändert.

Die Nutzungsdauer beträgt 15 Jahre.

Auswirkungen auf die Infrastruktur Es sind keine oder nur unwesentliche Anpassungen der Infrastruktur erforderlich.

3.3

Patrouillenboot 16 (49 Mio. Fr.)

Ausgangslage und Handlungsbedarf Wie am Boden und im Luftraum muss die Schweiz in der Lage sein, ihre hoheitlichen Rechte auch auf Grenz- und Binnengewässern durchzusetzen. Dazu verfügt die Armee gegenwärtig über elf Patrouillenboote, die von der Motorbootkompanie betrieben werden. Zwischen den Rekrutenschulen (RS) und den Wiederholungskursen werden die Patrouillenboote leihweise an das Grenzwachtkorps abgegeben und dort für den Grenzpolizei- und Zolldienst eingesetzt.

Die Motorbootkompanie überwacht Grenzgewässer und verhindert, dass diese zum Schaden des Landes benutzt werden können. Durch die Überwachung der Grenzgewässer liefert sie einen Beitrag an das Lagebild. Zudem unterstützt die Motorbootkompanie andere Truppenverbände bei der Erfüllung von Aufgaben am und auf dem Wasser und leistet Hilfe bei Seerettungen. Einsätze können während längerer Zeit, d. h. während Wochen, bei allen Witterungsbedingungen und Tageszeiten durchgeführt werden.

Für die wetterunabhängige Beobachtung sind die Patrouillenboote mit Radar, Infrarot- und Wärmebildgeräten ausgerüstet. Um bei Bedarf auch intervenieren zu können, sind sowohl die Boote als auch die Mannschaft bewaffnet.

Das Patrouillenboot 80 wurde 1982 eingeführt. Zur Verlängerung der Nutzungsdauer um 15 Jahre wurden 1998 einzelne Komponenten der Boote einem Werterhaltungsprogramm unterzogen (Patrouillenboot 80/98). Aufgrund des Alters nimmt der 1599

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Unterhaltsaufwand mittlerweile rasch zu. Die Patrouillenboote 80/98 sollen deshalb ab 2019 ausser Dienst gestellt und durch neue Boote (Patrouillenboot 16) ersetzt werden, da die Aufgabe auch in Zukunft erfüllt werden muss.

Beschreibung der beantragten Variante und Begründung Das Patrouillenboot 16 besteht aus einer Aluminiumschale mit einem Steuerhaus für die Navigation/Führung und einer Kabine zum Schutz der Mannschaft. Es hat eine Transportkapazität von 15 Personen. Zur Sicherstellung eines 24-Stunden-Betriebes verfügt es unter anderem über zwei Notschlafplätze mit sanitären Einrichtungen und eine Kochnische. Der Antrieb (2 Dieselmotoren) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 65 Kilometern pro Stunde ist für Dauereinsätze ausgelegt. Die Ausrüstung und Bedienung des Patrouillenbootes entspricht ­ insbesondere bei der Energie- und Betriebsmittelversorgung ­ zivilen Standards. Ausgerüstet ist das Boot mit einem 12,7 mm-Maschinengewehr, modernen Tag- und Nachtsichtkameras und einer zeitgemässen Feuerleitanlage.

Die Evaluation berücksichtigte europäische Firmen, die bereits Boote in der erforderlichen Grössenklasse entwickelt und produziert haben. Die Lieferantenwahl erfolgte zugunsten der Firma Marine Alutech Oy Ab, Finnland. Auf eine schweizerische Eigenentwicklung wurde aus finanziellen Gründen verzichtet.

Die Patrouillenboote 16 sollen im Zeitraum 2018­2021 ausgeliefert werden.

Weitere geprüfte Varianten Verzicht auf Ersatzbeschaffung Im Rahmen ihrer Weiterentwicklung ist vorgesehen, dass die Armee auch künftig in der Lage sein muss, Grenz- und Binnengewässer zu überwachen, Truppen bei Arbeiten am und auf dem Wasser zu unterstützen und Seerettungen durchzuführen. Deshalb ist eine Ausserdienststellung der vorhandenen Boote ohne gleichzeitige Ersatzbeschaffung keine Option. Würde auf eine Beschaffung verzichtet, so könnte die Armee die entsprechenden Leistungen nicht mehr erbringen und auch die zivilen Behörden bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben nicht länger unterstützen. Dies würde umso schwerer wiegen, als dass das Grenzwachtkorps nur über beschränkte eigene Mittel verfügt und in besonderen und ausserordentlichen Lagen auf die Unterstützung durch die Armee angewiesen ist.

Werterhaltung der Patrouillenboote 80/98 Eine erneute Instand- und Werterhaltung der 11 über 30-jährigen Patrouillenbooten
80/98 zur Verlängerung der Nutzungsdauer um weitere 10­15 Jahre ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht zweckmässig. Es wären umfangreiche Revisionen und Umbauten nötig und es müssten verschiedene Komponenten ausgetauscht oder an den heutigen Stand der Gesetzgebung und der Technik angepasst werden. Die Aufwendungen für ein solches Programm würden sich auf 40­50 Prozent des Wertes eines neuen Patrouillenbootes belaufen.

1600

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Risikobeurteilung Der für die Beschaffung vorgesehene Aluminiumrumpf des Patrouillenboots 16 wird seit 2000 bei der finnischen Marine eingesetzt; seither wurde er in verschiedenen Versionen weiterentwickelt. Die Integration von Steuerhaus und Kabine wurde erfolgreich abgeschlossen und 2015 einer Werkerprobung unterzogen. Im Rahmen der Evaluation wurde ein Serienmusterboot gebaut, mit dem technische Erprobungen und Truppenversuche durchgeführt werden konnten. Dabei wurden die von der Schweizer Armee definierten Anforderungen erfüllt.

Seitens des Herstellers liegen verbindliche Offerten vor. Bei der weiteren Projektbearbeitung könnten noch kleinere Anpassungen in der Konfiguration resultieren und im peripheren Bereich der Beschaffung sind noch Präzisierungen notwendig (z. B.

definitiver Umfang des Ersatzmaterials). Für die Deckung der Risiken wird mit einem Risikozuschlag von 2 Prozent gerechnet.

Verpflichtungskredit und finanzielle Auswirkungen Der Verpflichtungskredit setzt sich wie folgt zusammen: in Mio. Fr.

­ 14 Patrouillenboote 16 komplett, inkl. Bootssteuerungs- und Navigationssystem, Waffenstation Protector M151, Telematik- und Funksysteme, Rettungsmittel usw.

35,6

­ Logistik

10,3

­ Teuerung bis zur Auslieferung

2,0

­ Risikozuschlag

1,1

Verpflichtungskredit

49,0

Instandhaltungsaufwand Für den Instandhaltungsaufwand wird jährlich von 0,6 Millionen Franken ausgegangen. Er ist damit 0,2 Millionen Franken höher als beim Patrouillenboot 80/98. Die Nutzungsdauer der Patrouillenboote 16 beträgt 25 Jahre.

Auswirkungen auf die Infrastruktur Es sind nur kleine und unwesentliche Anpassungen an der Infrastruktur erforderlich.

3.4

12 cm-Mörser 16 (404 Mio. Fr.)

Ausgangslage und Handlungsbedarf Indirektes Feuer mit differenzierter Wirkung ist ein wesentliches Element, das die Armee zur Erfüllung ihrer Verteidigungsaufgabe benötigt. Verfügen eigene Truppen nicht über Bogenschusswaffen, so können sie auf einem modernen Gefechtsfeld nicht mit Aussicht auf Erfolg eingesetzt werden. Sie würden durch das gegnerische 1601

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Feuer permanent in Deckung gezwungen, könnten sich nicht bewegen, die Kampffähigkeit des Gegners nicht einschränken und ihren Auftrag folglich nicht erfüllen.

Indirektes Feuer wird auf unterschiedliche Distanzen eingesetzt: Auf mittlere bis grosse Distanzen gelangen die Rohr- und Raketenartillerie, Kampfhelikopter und Kampfflugzeuge zur Anwendung, auf kurze Distanz (bis 10 Kilometer) Mörsersysteme. Diese erlauben es, auf der unteren taktischen Stufe (Bataillon) rasch Feuerschwergewichte (z. B. auf gegnerische Truppenansammlungen oder Fahrzeuge) zu legen. Mörsergeschosse weisen eine steile Flugbahn auf. Dadurch eignen sie sich besonders gut für den Einsatz in überbautem Gelände.

Bis zu seiner altersbedingten Ausserdienststellung im Jahre 2009 verfügten die Kampfverbände der Schweizer Armee (Infanterie-, Panzergrenadier- und Panzerbataillone) mit dem 12 cm-Minenwerferpanzer 64/91 über ein System zur indirekten Feuerunterstützung. Gegenwärtig fehlt die entsprechende Fähigkeit. Mit der vorgesehenen Beschaffung soll sie wiedererlangt werden. Die Beschaffung eines 12 cmMörsersystems ist ein wesenliches Element des Gesamtsystems der Artillerie, wie es der Bundesrat in seinem Bericht in Erfüllung des Postulats der Sicherheitspolitischen Kommission-SR (11.3752 «Zukunft der Artillerie») vom 20. Januar 2016 detailliert beschrieben hat.

Beschreibung der beantragten Variante und Begründung Der 12 cm-Mörser 16 besteht aus einem Trägerfahrzeug und dem 12 cm-Mörsergeschütz sowie der Navigation und der Feuerleitung.

­

Beim Trägerfahrzeug handelt es sich um eine weiterentwickelte Version der in der Schweizer Armee bewährten Radschützenpanzer-Familie Piranha 8×8 der Firma General Dynamics European Land Systems-Mowag GmbH. Dieses als Piranha IV bezeichnete Trägerfahrzeug hat ein maximales Gesamtgewicht von 27 Tonnen bei einer Nutzlast von 10 Tonnen. Es ist in der Lage, das 12 cm-Mörsergeschütz, die Hilfsbewaffnung und die Munition mitzuführen. Die Besatzung ist gegen Handfeuerwaffengeschosse, Splitter und Sprengladungen geschützt. Die Verwendung eines Trägerfahrzeuges aus einer bewährten Fahrzeugfamilie wirkt sich günstig auf die Unterhalts- und Ausbildungskosten aus.

­

Das 12 cm-Mörsergeschütz ist eine Entwicklung der RUAG Schweiz AG, RUAG Defence. Es besteht aus einem zwei Meter langen 12 cm-Glattrohr mit integrierter Ladevorrichtung. Das 12 cm-Mörsergeschütz ist auf dem Fahrzeugboden montiert und kann nach dem Öffnen der Dachluken nach oben ausgefahren werden. Auf dem Geschütz angebracht sind die Navigationseinheit und weitere Sensoren zur Bestimmung der Standortkoordinaten und der Lage des Geschützrohres im Raum. Die 12 cm-Mörsermunition (Sprenggranaten, Übungssprenggranaten, Beleuchtungsgranaten, Nebelgranaten) ist in einem geschützten Munitionsmagazin schussbereit gelagert.

­

Jeder 12 cm-Mörser 16 hat einen eigenen Feuerleitrechner und eine Arbeitsstation des Integrierten Artillerie Feuerführungs- und Feuerleitsystems Intaff, über das die Einsatzbefehle übermittelt werden.

1602

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Zum Selbstschutz hat der 12 cm-Mörser 16 eine integrierte 7,6 cm-Nebelwurfanlage und eine 12,7 mm-Waffenstation. Beide Waffen sind bereits auf anderen Waffensystemen der Schweizer Armee im Einsatz.

Vorgesehen ist die Beschaffung von 32 Mörsern, die über das Integrierte ArtillerieFührungs- und Feuerleitsystem Intaff in den Führungsverbund der Artillerie eingebunden werden. Die Geschütze werden vier neuen Mörserbatterien zugeteilt, die den Artillerieabteilungen unterstellt werden. Jede Batterie soll über 2 Züge mit je 4 Mörsern verfügen. Im Einsatz werden die Mörserbatterien entweder den Kampfbataillonen (mechanisierte Bataillone oder Panzerbataillone) einheits- oder zugsweise unterstellt oder sie verbleiben in den Artillerieabteilungen und werden zentral geführt.

Die Mörser können auch als Einzelgeschütz eingesetzt werden. Die technischen Möglichkeiten erlauben es, auch mit wenigen Systemen eine hohe Feuerdichte zu erzielen.

Die Wahl der Hersteller erfolgte aufgrund von Preisinformationen ausgewählter Anbieter. Beim 12 cm-Mörser 16 obsiegte die Firma General Dynamics European Land Systems-Mowag GmbH, Kreuzlingen, für das Trägerfahrzeug und als Generalunternehmerin. Unterauftragnehmer sind die Firma RUAG Schweiz AG, RUAG Defence, Thun und weitere Unterlieferanten.

Die 12 cm-Mörser 16 sollen im Zeitraum 2018­2022 ausgeliefert werden.

Weitere geprüfte Varianten Geschütz Es wurden Mörser-Systeme von Firmen mit unterschiedlichen Geschützkonzepten (Geschützturm oder Lukenlösung) evaluiert. Insgesamt kommt die Variante mit einem Geschützturm wesentlich teurer zu stehen als die Lukenlösung.

Trägerfahrzeug Aus logistischen Überlegungen wurde anlässlich des Evaluationsverfahrens nur der Piranha IV als Trägerfahrzeug berücksichtigt.

Risikobeurteilung Beim 12 cm-Mörser 16 werden Baugruppen und Komponenten verwendet, die am Markt erhältlich sind oder sich noch in Entwicklung befinden. Deren integrale Funktion wurde jedoch noch nicht überprüft. Dazu soll eine Vorserie produziert und sollen Versuche durchgeführt werden. Das Risiko wird abgebaut durch eine erweiterte technische und taktische Prüfung des ersten Mörserfahrzeuges, eine Systemprüfung des Vorseriefahrzeuges sowie eine erweiterte Abnahmeprüfung von drei Fahrzeugen der Nullserie.

Die Kostenberechnungen beruhen teilweise noch auf Annahmen. Deshalb wird zur Deckung der Risiken mit einem Risikozuschlag von 5 Prozent gerechnet. Das Risiko wird durch definierte Meilensteine und periodische Reviews und Vertragsnachträge abgebaut.

1603

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Verpflichtungskredit und finanzielle Auswirkungen Der Verpflichtungskredit setzt sich wie folgt zusammen: in Mio. Fr.

­ Hauptmaterial bestehend aus: ­ 32 Stück 12 cm-Mörser 16 ­ Integriertem Artillerie-Feuerführungs- und Feuerleitsystem Intaff, Erweiterung für 12 cm-Mörser 16 ­ Anpassungen an 16 bestehenden Führungsfahrzeugen (Kommandopanzer 93/99) ­ 12 geschützten Lastwagen (Logistikfahrzeuge) und 36 Containern für den Munitionsnachschub ­ Munition: Revision bestehender Sprenggranaten, neue Granaten

338,0

­ Logistik für den 12 cm-Mörser 16

33,5

­ Teuerung bis zur Auslieferung

13,5

­ Risikozuschlag

19,0

Verpflichtungskredit

404,0

Instandhaltungsaufwand Für den Instandhaltungsaufwand wird von jährlich 8 Millionen Franken ausgegangen. Die Nutzungsdauer beträgt 30 Jahre.

Auswirkungen auf die Infrastruktur Mit dem 12 cm-Mörser 16 werden die bestehenden Artillerieschiessplätze genutzt.

Bauliche Massnahmen für die Unterbringung der Fahrzeuge sind notwendig, falls die stillgelegten 15,5 cm-Panzerhaubitzen in den Beständen der Armee bleiben.

3.5

Schultergestützte Mehrzweckwaffen (256 Mio. Fr.)

Ausgangslage und Handlungsbedarf Kampfverbände müssen in der Lage sein, das Gefecht der verbundenen Waffen zu führen. Dabei geht es darum, Feuer und Bewegung der eigenen Truppen so zu koordinieren, dass die Aufklärungs-, Wirkungs- und Bewegungsmöglichkeiten des Gegners minimiert werden können. Neben Bogenschusswaffen (Artillerie, Mörser) gelangen dabei vor allem direkt schiessende Waffensysteme unterschiedlicher Reichweite und unterschiedlicher Kaliber zum Einsatz, mit denen differenziert gegen verschiedene Arten von Zielen gewirkt werden kann. Schultergestützte Mehrzweckwaffen ergänzen die übrigen direkt schiessenden Waffen (z. B. Sturmgewehre, Maschinengewehre, Granatwerfer). Sie dienen dazu, gegnerische Panzer, Schützenpanzer und weitere Fahrzeuge auf mittlere und grössere Distanzen zu bekämpfen. Sie eignen sich zudem dazu, Breschen in befestigte gegnerische Stellungen oder in Häuser zu schiessen, um das Eindringen der eigenen Truppen zu 1604

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ermöglichen. Breschenschlagende Waffen sind ein wichtiges Element bei Einsätzen der Armee im überbauten Gelände, beispielsweise gegen Gegner, die sich in Gebäuden oder hinter improvisierten Hindernissen verschanzt haben.

Für die infanteristische Panzerabwehr auf mittlere Distanzen (bis 800 Meter) verfügte die Armee bis zu deren Ausserdienststellung im Jahre 2008 über die tragbare Panzerabwehrlenkwaffe Boden-Boden (PAL BB 77) Dragon. Gegenwärtig besitzt sie für die Bekämpfung gepanzerter Fahrzeuge die Panzerfaust 90 mit einer Einsatzdistanz bis 250 Meter. Die Panzerfaust wird demnächst das Ende ihrer Nutzungsdauer erreichen; sie wird nicht mehr produziert und es lässt sich auch keine Ersatzmunition mehr beschaffen. Sowohl die ausser Dienst gestellte Panzerabwehrlenkwaffe PAL BB 77 Dragon als auch die Panzerfaust 90 eignen sich schlecht zum Schlagen von Breschen in Gebäude bis auf 800 Meter Distanz.

Beschreibung der beantragten Variante und Begründung In Ortschaften sind Einsatzdistanzen von über 300 Metern eher selten. Ausserhalb von Ortschaften oder in Agglomerationen sind Einsatzdistanzen bis 800 Meter möglich. Die Bekämpfung von Zielen auf die grössere Distanz stellt insbesondere bezüglich Durchschlagskraft höhere Anforderungen an die Waffe, was teurer ist. Es ist deshalb sinnvoll, ein System zur Bekämpfung im Nahbereich (unter 300 Meter) und ein weiteres System für mittlere Reichweiten (bis 800 Meter) zu beschaffen. In beiden Bereichen sollen die Bekämpfung stehender und fahrender Ziele sowie der Einsatz bei schlechter Sicht und nachts möglich sein. Infanteristische Kampfverbände haben ähnliche Bedürfnisse wie die anderen mit der Mehrzweckwaffe auszurüstenden Truppen, d. h. sie benötigen ebenfalls Waffen, mit denen sich Fahrzeuge wirkungsvoll bekämpfen und Breschen in Gebäude schlagen lassen. Sie können aber ­ insbesondere wenn sie mit Helikoptern an ihren Einsatzort transportiert werden ­ nur leichte und kleine Waffen mitführen. Deshalb benötigen sie eine entsprechend leichtere und kleinere Mehrzweckwaffe.

Aufgrund der unterschiedlichen Einsatzanforderungen von Infanteristen, Grenadieren, Panzergrenadieren und Panzersappeuren sollen drei Typen von schultergestützten Mehrzweckwaffen beschafft werden: ­

Für kurze Distanzen: Das Mehrzweckhandwaffensystem Heat and Hesh (RGW 90 HH) von Dynamit Nobel Defence, Deutschland. Dieses ist für die Nahverteidigung (bis 300 Meter) konzipiert. Damit können Kampf- oder Schützenpanzer und in der Zweitrolle Gebäudeinfrastrukturen bekämpft werden.

­

Für mittlere Distanzen: Die Next Generation Light Anti-Tank Weapon (NLAW) von Saab Dynamics AB, Schweden. Diese Waffe ist einfach in der Bedienung und kann in Bereichen bis 800 Meter gegen fahrende Kampfpanzer und Gebäude eingesetzt werden.

­

Für hochmobile Einsätze: Die Light Anti-Armor Weapon (M72 LAW Mk2) von Nammo Raufoss AS, Norwegen. Diese deckt den Bereich bis 200 Meter ab. Sie kann gegen leicht 1605

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gepanzerte Fahrzeuge und Strukturziele eingesetzt werden und erfüllt dank kompakter Bauart und geringem Gewicht insbesondere die Bedürfnisse bei besonderen Einsätzen.

Die schultergestützten Mehrzweckwaffen werden in Fahrzeugen und Helikoptern mitgeführt. Die Verschiebungsdistanz vom Transportmittel bis zur Feuerstellung ist in der Regel kurz. Bei Einsätzen in der Tiefe des Einsatzraumes müssen die Mehrzweckwaffen unter Umständen auch über längere Distanzen getragen werden. Sie werden schultergestützt durch eine Person bedient und bei Tag und Nacht sowie bei schlechter Sicht eingesetzt.

Mit schultergestützten Mehrzweckwaffen werden die Infanteristen, Grenadiere, Panzergrenadiere und Panzersappeure ausgerüstet.

Die Grund- und Weiterausbildung erfolgt mit Manipulationssystemen, Simulatoren und Einsatzlaufsystemen. Das Schiessen mit Einsatzmunition oder inerter Übungsmunition entfällt. Für die Gefechtsausbildung sollen Laserschusssimulatoren für die schultergestützten Mehrzweckwaffen eingesetzt werden. Die Beschaffung dieser Simulatoren ist mit dem Rüstungsprogramm 2019 geplant.

Die schultergestützten Mehrzweckwaffen sollen im Zeitraum 2017­2019 ausgeliefert werden.

Weitere geprüfte Varianten Für den Bereich kurze Distanz (bis 300 Meter) wurden Systeme geprüft, bei denen verschiedene Gefechtsköpfe eingesetzt werden können, um damit sowohl auf Kampfpanzer als auch gegen Gebäude einwirken zu können. Aus logistischen, militärischen und finanziellen Überlegung fiel die Wahl auf das Mehrzweckhandwaffensystem (RGW 90 HH), das mit dem kombinierten Gefechtskopf beide Wirkungsfunktionen ­ Stahl und Objekte ­ abdeckt.

Im Bereich mittlere Distanz (bis 800 Meter) erfüllten andere Systeme die Anforderungen in Bezug auf Minimaleinsatzdistanz sowie Gewicht und Grösse nicht. Zudem war das Waffensystem NLAW klar die kostengünstigste Waffe in diesem Segment.

Für besondere Einsätze wird ein System benötigt, das leicht, robust und gegen verschiedene Fahrzeuge und Gebäudeteile eingesetzt werden kann. Diese Anforderungen vereint das System M72 LAW Mk2 optimal.

Risikobeurteilung Bei den zu beschaffenden Systemen handelt es sich um marktreife Produkte, die bereits bei anderen Armeen im Einsatz stehen und in grosser Zahl produziert wurden. Die Herstellungs- und Betriebskosten sind bekannt. Die definitiven Kosten für die Fahrzeugintegration lagen dagegen zum Zeitpunkt der Budgetberechnung noch nicht vor. Daher wird mit einem Risikozuschlag von 3 Prozent gerechnet.

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Verpflichtungskredit und finanzielle Auswirkungen Der Verpflichtungskredit setzt sich wie folgt zusammen: in Mio. Fr.

­ Hauptmaterial, bestehend aus: ­ Mehrzweckhandwaffensystem Heat and Hesh (RGW 90 HH) ­ Next generation Light Anti-Tank Weapon (NLAW) ­ Light Anti-Armor Weapon (M72 LAW Mk2) ­ Logistik

89,0 140,0 2,0 3,8

­ Teuerung bis zur Auslieferung ­ Risikozuschlag

14,4 6,8

Verpflichtungskredit

256,0

Instandhaltungsaufwand Für den Instandhaltungsaufwand wird von jährlich 2,5 Millionen Franken ausgegangen. Er ist damit 0,1 Million Franken höher als er für die zu ersetzenden Systeme war. Die Nutzungsdauer beträgt 25 Jahre.

Auswirkungen auf die Infrastruktur Es sind keine oder nur unwesentliche Anpassungen an der Infrastruktur erforderlich.

3.6

Kampfflugzeuge F/A-18, Ersatzmaterial (127 Mio. Fr.)

Ausgangslage und Handlungsbedarf Die Kampfflugzeuge F/A-18 werden weiterhin die Wahrung der Lufthoheit und die Luftverteidigung sicherstellen. Die Anzahl Flugstunden der F/A-18 wird in den kommenden Jahren zunehmen zum einen, weil auf die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge vorläufig verzichtet wurde, welche die vorhandenen Maschinen bei der Wahrnehmung von Luftpolizeiaufgaben und in der Ausbildung entlastet hätten, zum anderen, weil die Bereitschaft im Luftpolizeidienst schrittweise erhöht werden soll; dies mit dem Ziel, Ende 2020 über eine Bereitschaft rund um die Uhr zu verfügen.

Durch die zusätzliche Belastung der F/A-18 steigt auch der Bedarf an Ersatzmaterial. Damit die F/A-18 ihren Auftrag weiterhin erfüllen können, muss Ersatzmaterial für die Flugzeuge und dazugehörendes Bodenmaterial beschafft werden, das in absehbarer Zeit nicht mehr auf dem Markt erhältlich ist.

Beschreibung der beantragten Variante und Begründung Bei den meisten Komponenten besteht aufgrund des Verwendungszwecks eine Monopolsituation. Zudem handelt es sich um bereits eingeführtes Material.

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Unter den 124 zu beschaffenden Positionen (Stand: Mai 2015) finden sich u. a.

folgende Elemente: Flugsteuerflächen, Flugsteuerzylinder, Triebwerksersatzteile, Getriebe, Fahrwerkkomponenten, Treibstofftanks. Als Grundlage für die Bemessung dient eine Studie der Armasuisse (Structural Integrity und Development Plan).

Der grösste Anteil der Beschaffungen erfolgt durch die Armasuisse im Rahmen von Foreign Military Sales der amerikanischen Regierung. Zusätzlich sind Beschaffungen via Direktverträge mit Lieferanten geplant. Wahrscheinliche Lieferanten sind die US Navy, die RUAG, Boeing, General Electric und Raytheon.

Das Ersatzmaterial ist unabhängig von einer Nutzungsverlängerung der F/A-18 oder einer allfälligen Ausserdienststellung der F-5-Tiger zu beschaffen.

Die Auslieferung des Ersatzmaterials soll im Zeitraum 2016­2025 erfolgen.

Weitere geprüfte Varianten Zu den Beschaffungen via die US-Regierung oder direkt von den Herstellerfirmen besteht keine Alternative. Würde die Beschaffung zeitlich hinausgezögert, bestünde das Risiko, dass Hauptkomponenten nur noch zu massiv höheren Preisen beschafft werden könnten, weil die Industrie deren Produktion eingestellt hat und wieder aufnehmen müsste. Zurzeit sind zwar einige Produktionslinien noch in Betrieb, sie werden aber nicht mehr lange verfügbar sein. Zudem besteht gegenwärtig die Möglichkeit, die Ersatzteilbeschaffung mit anderen F/A-18-Betreibern zu koordinieren.

Dadurch kann einerseits die Verfügbarkeit sichergestellt und können andererseits die Kosten reduziert werden.

Risikobeurteilung Die Wiederaufnahme der Herstellung von komplexen Teilen birgt Risiken. Um diese zu minimieren, wird abgeklärt, wie und wie lange die bestehenden Produktionslinien aufrechterhalten werden können. Zudem wird eine gemeinsame Beschaffung mit anderen Nutzernationen angestrebt. Zum Zeitpunkt der Budgetberechnung konnten noch nicht alle Fragen geklärt werden. Deshalb wird zur Deckung der Risiken mit einem Risikozuschlag von 3 Prozent gerechnet.

Verpflichtungskredit und finanzielle Auswirkungen Der Verpflichtungskredit setzt sich wie folgt zusammen: in Mio. Fr.

­ Ersatz-/Logistikmaterial

115,0

­ Teuerung bis zur Auslieferung

8,0

­ Risikozuschlag

4,0

Verpflichtungskredit

127,0

Instandhaltungsaufwand Der jährliche Instandhaltungsaufwand erhöht sich durch diese Ersatzteilbeschaffung nicht. Die Ersatzteilbeschaffung soll dazu beitragen, die Zunahme des Instandhal1608

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tungsaufwandes der F/A-18 durch zusätzliche Flugstunden und Alterung der Flugzeuge zu minimieren.

3.7

Lastwagen und Anhänger (314 Mio. Fr.)

Ausgangslage und Handlungsbedarf Lastwagen und Anhänger werden im gesamten Aufgabenspektrum der Armee eingesetzt. Mit ihnen deckt die Truppe ihre allgemeinen Transportbedürfnisse ab. Die Armee besitzt insgesamt 5890 Fahrzeuge mit der Ausweisbezeichnung «Lastwagen», davon 2640 schwere Lastwagen; bei den übrigen handelt es sich um leichtere Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen wie die Geländetransportfahrzeuge Duro und ein Teil der Mercedes-Benz Sprinter. Die Nutzungsdauer der schweren Lastwagen beträgt rund 15 Jahre, d. h. dass die Flotte periodisch durch neue Fahrzeuge ersetzt werden muss; das sind im Schnitt etwa 175 Lastwagen jährlich. Mit zunehmendem Alter steigen auch die Instandhaltungskosten und es entstehen Probleme bei der Sicherheit und der Einhaltung von Umweltschutznormen.

Mit dem Rüstungsprogramm 2010 wurde ein grosser Teil der damals noch in Nutzung stehenden älteren Lastwagen durch Fahrzeuge einer neuen Generation ersetzt.

Allerdings stehen bei den Genie- und Rettungstruppen nach wie vor überalterte Steyr- und Saurer-Lastwagen im Einsatz. Diese sollen nun durch eine neue effiziente und möglichst universell einsetzbare Flotte für Sondertransporte (z. B. für den Transport von schwerem Geniematerial wie Bagger oder der Schwimmbrücke 95) ersetzt werden. Der Mangel an Transportkapazitäten im Bereich von Baumaschinenund Sondertransporten kann mit dieser vorgesehenen Beschaffung beseitigt werden.

Die vorgesehenen Fahrzeuge sind so konzipiert, dass eine möglichst grosse Modularität und Austauschbarkeit (Sattelschlepper, Sattelanhänger) erreicht werden kann.

Die Aufwände für Ausbildung und Instandhaltung reduzieren sich durch eine geringere Fahrzeugvielfalt. Mit den neuen Lastwagen kann die bestehende Fahrzeugflotte durch moderne, leistungsfähige und umweltfreundliche Transportmittel abgelöst werden.

Beschreibung der beantragten Variante und Begründung Die zur Beschaffung beantragten Sattelschlepper und -anhänger sollen den Genietruppen zugeteilt werden. Dies erlaubt es, die bisherige, aus veralteten Systemen bestehende Fahrzeugflotte durch eine in sich kompatible, moderne Lösung zu ersetzen. Auch die weiteren, zur Beschaffung vorgesehenen Lastwagen ersetzen veraltete Modelle und ergänzen die bestehende Flotte. Im Hinblick auf die mit der WEA vorgesehene Erhöhung der
Bereitschaft müssen einzelne Bestände angepasst werden.

Bei den beantragten Lastwagen und Sattelschleppern handelt es sich im Grundsatz um zivile Standardfahrzeuge, die aus der Produktepalette der Hersteller entsprechend den militärischen Anforderungen konfiguriert werden.

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Die 1-achsigen Anhänger, von denen eine erste Tranche bereits mit dem Rüstungsprogramm 2013 bewilligt wurde, sollen die Anhänger 87 ersetzen, die seit annähernd 30 Jahren im Einsatz stehen.

Die neuen Fahrzeuge werden in die bestehende Flotte integriert. Sie decken die bisherigen Transportbedürfnisse vollständig ab und sind zudem so ausgerüstet, dass sie auch zukünftigen Anforderungen zu genügen vermögen. Fahrzeuge, die Teile von Gesamtsystemen sind (z. B. Sattelschlepper und Sattelanhänger für die Schwimmbrücke), übernehmen vollständig die Aufgaben der bisherigen Fahrzeuge. Der Sattelschlepper wird zudem so konzipiert, dass auch andere Sattelanhänger gezogen werden können. Die Fahrzeuge werden bei den Genie- und Rettungstruppen gleich eingesetzt wie diejenigen, die sie ersetzen.

Der Rahmenvertrag zur Beschaffung der allradangetriebenen Lastwagen auf Basis der Iveco-Familie läuft Ende 2016 aus. Eine Nachbeschaffung in diesem Nutzlastsegment erforderte deshalb eine Neuausschreibung gemäss öffentlichem Beschaffungsrecht.

In einer Vorevaluation wurden alle europäischen Fahrzeughersteller, die in der Schweiz homologierte Fahrzeuge anbieten, direkt angeschrieben. Aufgrund der eingegangenen Interessenbekundungen wurde mit fünf Anbietern eine Vorevaluation durchgeführt und ihnen anschliessend eine Offertanfrage zugestellt.

Die Lieferantenwahl erfolgt über eine Nutzwertanalyse und eine Kosten-/Nutzenanalyse über den gesamten Lebensweg. Dabei wird der Gesamtnutzen den Lebenswegkosten gegenübergestellt. Die verschiedenen Lieferanten werden bis Mitte 2016 bestimmt.

Die Lastwagen und Anhänger sollen im Zeitraum 2018­2022 ausgeliefert werden.

Weitere geprüfte Varianten Die Armee verfügt über keine Transportmittel für unteilbare Güter mit einem Gewicht von über 35 Tonnen. Es wurde geprüft, ob auf eine Beschaffung von einzelnen Spezialfahrzeugen grundsätzlich verzichtet und diese Transporte ­ wie in anderen Bereichen bereits heute üblich ist ­ an zivile Transportunternehmen ausgelagert werden könnten. Diese Variante ist aus verschiedenen Gründen nicht gangbar.

Während andere Schwerlasttransporte (z. B. von Panzern) relativ selten sind, so dass sich die Ausrüstung der Armee mit dazu geeigneten Spezialfahrzeugen und die Ausbildung entsprechender Transportspezialisten nicht lohnen würde, ist eine solche Lösung
gerade bei den Genie- und Rettungstruppen nicht tauglich. Diese benötigen zur Erfüllung ihrer Aufgaben eigene Mittel, die permanent verfügbar sein müssen, weil sie in auch bei nicht vorhersehbaren, überraschend eintretenden Ereignissen zum Einsatz gelangen. Zudem ist das Führen dieser Fahrzeuge beispielsweise mit einer Schwimmbrücke nur mit speziell ausgebildetem Personal möglich. Die beantragte Lösung basiert auf den bisherigen bewährten Transportlösungen und stellt die für die Aufgabenerfüllung notwendige Autonomie sicher.

Ebenfalls keine Option wäre eine Reduktion der für die Ausbildung benötigten Anzahl Lastwagen. Da der Bestand an Fahrschullastwagen bereits heute zu gering ist, um den Ausbildungsbedarf zu decken, werden vielmehr sogar zusätzliche Fahrschullastwagen beantragt.

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Risikobeurteilung Die zu beschaffenden Lastwagen und Anhänger basieren auf zivilen Standards. Auf militärische Sonderlösungen und Spezialentwicklungen wird verzichtet. Dadurch konnte das Risiko verkleinert werden. Dagegen konnten die Leistungsanforderungen der Truppe noch nicht mit Musterfahrzeugen überprüft werden. Truppenversuche werden mit den Vorserienfahrzeugen durchgeführt. Die Produktion der Serie wird erst nach positiver Truppenverifikation freigegeben. Für die Deckung der Risiken wird mit einem Risikozuschlag von 3 Prozent gerechnet.

Verpflichtungskredit und finanzielle Auswirkungen Der Verpflichtungskredit setzt sich wie folgt zusammen: in Mio. Fr.

­ Hauptmaterial, bestehend aus: ­ 70 Sattelschleppern 6×6 für Schwimmbrücke und Baumaschinentransport ­ 24 Sattelschleppern 6×6 für Sachentransport ­ 81 Sattelanhängern 2-achsig für Schwimmbrücke ­ 38 Sattelanhängern 2-achsig für Sachentransport ­ 20 Tiefbettsattelanhängern 3-achsig ­ 15 Fahrschulkombinationen ­ 5 Fahrschullastwagen ­ 25 Tankwagenkombinationen ­ 200 Lastwagen 6×6 bedingt geländegängig ­ 200 Lastwagen 6×6 geländegängig ­ 80 Lastwagen 6×6 Kipper ­ 20 Lastwagen 4×4 Kipper mit Kran ­ 2000 Einachsanhängern ­ 100 Wechselabrollbehältern ­ 5 Wechselaufbauten mit Kran

280,9

­ Logistik

20,2

­ Teuerung bis zur Auslieferung

3,4

­ Risikozuschlag

9,5

Verpflichtungskredit

314,0

Instandhaltungsaufwand Für den Instandhaltungsaufwand wird von jährlich 9 Millionen Franken ausgegangen. Der jährliche Instandhaltungsaufwand wird durch die komplexeren Aufbauten (z. B. Kran) und die gesetzlich geforderten Abgasanlagen gegenüber den zu ersetzenden Lastwagen um 1,2 Millionen Franken zunehmen, obwohl die Fahrzeuge grundsätzlich wartungsfreundlicher konzipiert sind.

Die Nutzungsdauer der Lastwagen beträgt 15 Jahre, jene der Anhänger 25 Jahre.

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Auswirkungen auf die Infrastruktur Da es sich bei den zur Beschaffung vorgesehenen Fahrzeugen um die Ablösung eines Teils einer bestehenden Flotte handelt, ist keine zusätzliche Infrastruktur notwendig. Die Fahrzeuge sind jedoch generell grösser und schwerer als die bisher verwendeten, was einzelne bauliche Anpassungen erforderlich macht. Diese werden abgestimmt auf die notwendigen Sanierungen fortlaufend ausgeführt.

3.8

Rahmenkredit (100 Mio. Fr.)

Ausgangslage und Handlungsbedarf Mit der WEA soll die Bereitschaft der Armee verbessert werden. Sie soll insbesondere in die Lage versetzt werden, bei nicht vorhersehbaren, überraschend eintretenden Ereignissen, beispielsweise bei einer Naturkatastrophe oder im Falle einer anhaltenden Terrorbedrohung, rasch grössere Truppenkontingente aufzubieten, auszurüsten und einzusetzen. Dazu soll wieder ein Mobilmachungssystem für die ganze Armee eingeführt werden. Damit derart viele Verbände innert der geforderten Zeit mobilisiert werden können, muss die Armee vollständig ausgerüstet sein und es muss eine logistische Umlaufreserve ausgeschieden werden. Bei einem Ereignis wäre es nicht möglich, das für die Ausbildung in den Schulen und Kursen verwendete Material zurückzurufen und an die einrückenden Einsatzverbände abzugeben.

Die Armee ist heute nicht vollständig ausgerüstet. Durch die mit der WEA vorgesehene Reduktion der Anzahl Verbände, deren Verkleinerung und die Neuzuteilung des vorhandenen Materials kann der Ausrüstungsgrad jedoch erheblich verbessert werden. Grössere Lücken, die temporär vor allem bei Übermittlungsmitteln, Pneufahrzeugen und Aufklärungsfahrzeugen bestehen, sollen im Rahmen von geplanten Ersatzbeschaffungen geschlossen werden. Daneben bestehen auch bei diversem Kleinmaterial sowie bei Sanitätsfahrzeugen, Kleinbussen und Schmutzwasserpumpen einsatzrelevante Unterbestände. Diese Unterbestände würden dazu führen, dass die Armee ihre Aufgaben im Falle eines Aufgebots nicht erfüllen könnte. Zudem kann durch fehlendes Material in Wiederholungskursen die Ausbildung beeinträchtigt werden, was sich negativ auf die Motivation der Armeeangehörigen auswirkt.

Beschreibung der beantragten Variante und Begründung Der Rahmenkredit beinhaltet die nicht einzeln spezifizierten Vorhaben. Er soll für Nachbeschaffungen verwendet werden.

Die Armee hat eingehend überprüft, wo materielle Unterbestände zu einer Beeinträchtigung im Falle eines Einsatzes führen würden und welche Ausrüstung nachbeschafft werden soll, damit die Bereitschaftsauflagen erfüllt werden können.

Ebenfalls geprüft wurde, ob gegenwärtig nicht in ausreichendem Mass vorhandenes Material überhaupt noch auf dem Markt erhältlich ist bzw. den Anforderungen auch längerfristig genügt, da es nicht sinnvoll wäre, bald veraltendes Material nachzubeschaffen. Allfällige Ausrüstungslücken sollen hier vielmehr im Rahmen künftiger Ersatzbeschaffungen geschlossen werden.

1612

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Zur Nachbeschaffung beantragt wird diverses Material aus den Bereichen Wirksamkeit im Einsatz, Mobilität sowie Unterstützung und Durchhaltefähigkeit: ­

Im Bereich Wirksamkeit im Einsatz geht es um die Nachbeschaffung von leichten Maschinengewehren, Zielfernrohren, Mehrzweckgewehren und Zubehör für diverse bereits eingeführte Waffen sowie um diverses Geniematerial (z. B. Schmutzwasserpumpen). Zudem sollen Lücken in der persönlichen Ausrüstung der Armeeangehörigen, insbesondere der Militärpolizei, geschlossen werden.

­

Bei der Mobilität handelt es sich vor allem um Kleinbusse sowie um leichte Sanitätswagen für den Patiententransport und Sanitätsmaterialfahrzeuge.

­

Im Bereich der Unterstützung und Durchhaltefähigkeit sollen insbesondere verschiedenes Kleinmaterial der ABC-Abwehrtruppen (z. B. Transportkoffer für C-Nachweisgeräte, Spürausrüstungen), Sanitätsmaterial (z. B. Notarztrucksäcke) und weiteres Logistikmaterial (z. B. Gabelstapler) nachbeschafft werden.

Die Nachbeschaffung soll grundsätzlich bei jenen Lieferanten erfolgen, bei denen die bereits eingeführten Systeme bezogen wurden.

Weil das Gros des Materials bereits bei der Truppe eingeführt ist, ist keine besondere Ausbildung nötig. Es ergeben sich aufgrund der Ergänzungen keine logistischen Änderungen oder Neuerungen.

Weitere geprüfte Varianten Die beantragten Nachbeschaffungen können noch nicht einzeln spezifiziert werden.

Solche Beschaffungen werden in der Regel über Rahmenkredite (Verpflichtungskredite mit delegierter Spezifikationsbefugnis) beschlossen. Bisher wurden mit den Rüstungsprogrammen keine Rahmenkredite beantragt. Dies soll mit der Armeebotschaft 2017 ändern. Die Armeebotschaft wird künftig neben dem Rüstungsprogramm und dem Immobilienprogramm VBS auch die Verpflichtungskredite für AEB, AMB und PEB enthalten. Diese Kredite für die materielle Sicherstellung der Armee werden dann erstmals als Rahmenkredite beantragt. Da die vorliegenden Nachbeschaffungen jedoch für die WEA dringlich sind und die Armeebotschaft 2017 voraussichtlich erst im Herbst 2017 verabschiedet wird, werden die vorliegenden Nachbeschaffungen als Rahmenkredit bereits mit dem Rüstungsprogramm 2016 beantragt.

Risikobeurteilung Das Risiko wird gesamthaft als klein eingestuft.

1613

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Rahmenkredit und finanzielle Auswirkungen Der Rahmenkredit ist für folgende Nachbeschaffungen vorgesehen: in Mio. Fr.

­ Wirksamkeit im Einsatz

30,0

­ Mobilität

32,0

­ Unterstützung und Durchhaltefähigkeit

38,0

Rahmenkredit

100,0

Instandhaltungsaufwand Der Instandhaltungsaufwand der betreffenden Systeme bleibt unverändert.

Auswirkungen auf die Infrastruktur Es sind keine Anpassungen an der Infrastruktur erforderlich.

4

Immobilienprogramm VBS 2016

4.1

Kurzfassung

Der Bundesrat beantragt mit dem Immobilienprogramm VBS 2016 einen Gesamtkredit von 572 Millionen Franken. Der Gesamtkredit umfasst die folgenden fünf einzeln spezifizierten Verpflichtungskredite und einen Rahmenkredit.

Verpflichtungskredite, in Mio. Fr.

Einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite ­ Frauenfeld, Neubau Rechenzentrum Campus

322 150

­ Frauenfeld, Gesamtsanierung und Neubauten Waffenplatz, 1. Etappe 121 ­ Steffisburg, Armeelogistikcenter, Neubau Container-Stützpunkt

21

­ Jassbach, Ausbau Waffenplatz

17

­ Tessin, Standortverschiebung Sendeanlage

13

Rahmenkredit

250

Gesamtkredit Immobilienprogramm VBS 2016

572

1614

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4.2

Frauenfeld, Neubau Rechenzentrum Campus (150 Mio. Fr.)

Ausgangslage und Handlungsbedarf Die Bundesverwaltung benötigt in allen Lagen eine effektive und effiziente Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT). Die Einsatzbereitschaft der Armee und die Leistungserbringung der Departemente hängen direkt davon ab. Die Fachanwendungen arbeiten mit sensiblen, sicherheitsrelevanten Daten. Die IKT-Strategie 2012­2015 des Bundes sieht deshalb vor, dass für geschäftskritische Daten eine bundeseigene IKT-Infrastruktur bereitgestellt und betrieben werden soll. Die Verfügbarkeit und die Datensicherheit müssen über alle Lagen gewährleistet sein. Die Rechenzentren bilden den Kern der IKT-Infrastruktur.

Die bestehende Infrastruktur erfüllt die Anforderungen an Verfügbarkeit und Schutz nicht mehr. Die IKT-Strategie des Bundes 2012­2015 sieht unter anderem einen Rechenzentrenverbund mit bundesweiter Kapazitätsplanung und Koordination der Ausbauprojekte vor. Das daraus abgeleitete Konzept verlangt, dass mehrere an ihre Leistungsgrenzen stossende und geografisch verteilte Rechenzentren in einem Verbund von vier Rechenzentren (Fundament, Kastro II, Campus und Primus) zentralisiert werden. Die Ablösung und Erneuerung soll gestaffelt erfolgen. Vorerst sind drei neue Rechenzentren in Planung oder bereits im Bau. Zwei Rechenzentren sind für den Betrieb der geschäftskritischen Anwendungen des VBS vorgesehen. Sie müssen besonderen Anforderungen wie militärischem Vollschutz über alle Lagen und redundantem Betrieb an geographisch getrennten Standorten genügen. Mit der Immobilienbotschaft VBS 2013 wurde der Bau des ersten vollgeschützten Rechenzentrums des VBS (Fundament) bewilligt. Das zweite vollgeschützte Rechenzentrum (Kastro II) im Umfang von rund 95 Millionen Franken ist für das Immobilienprogramm VBS 2019 geplant (Planungsstand August 2015). Das dritte Rechenzentrum Campus wird zivil und militärisch genutzt. Ein weiteres Rechenzentrum Primus wird durch die zivilen Departemente nach dem Nutzungsende der bestehenden Rechenzentren geplant. Die neuen Rechenzentren sind so konzipiert, dass sie bei steigendem Leistungsbedarf mit möglichst wenig Aufwand und Vorlaufzeit modular ausgebaut werden können.

Beschreibung der beantragten Variante und Begründung Das Rechenzentrum Campus soll auf dem bundeseigenen Waffenplatz Frauenfeld in unmittelbarer Nähe zur Kaserne Auenfeld
erstellt werden. Es wird mit den Vorhaben zur Gesamtsanierung des Waffenplatzes Frauenfeld abgestimmt.

Das Gebäudekonzept sieht ein Betriebsgebäude vor, an dem das Rechenzentrum modular angebaut wird. Für mögliche Erweiterungen werden Baulandreserven bereitgehalten. Die einzelnen dieser Module sind autark aufgebaut, womit eine hohe Sicherheit und Verfügbarkeit gewährleistet werden können. Die Instandsetzung und Erweiterung können unter laufendem Betrieb realisiert werden.

Im Betriebsgebäude befinden sich der Eingangsbereich, die zentralen Steuerungsund Überwachungsräume, das Test- und Integrationscenter sowie die Lagerräume.

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Mit dem beantragten Verpflichtungskredit werden das Betriebsgebäude und ein erstes Rechenzentrenmodul finanziert. Die Realisierung weiterer Ausbaumodule wird bei entsprechendem Leistungsbedarf voraussichtlich ab 2025 beantragt.

Wirtschaftlichkeit Die Wirtschaftlichkeit eines Rechenzentrums hängt von der Grösse, der Energieeffizienz, den Baukosten und der Auslastung ab. Als Kennzahl für Rechenzentren dienen die jährlichen Kosten pro Kilowatt IT-Leistung. Beim Vorhaben Campus sind diese branchenüblich; sie liegen um einen Drittel tiefer, als diejenigen der bestehenden Rechenzentren des VBS aus den 90er-Jahren. Durch den gewählten Standort ergeben sich Synergien beim Betreiber, der auf dem Areal schon präsent ist. Nach der Realisierung der geplanten Rechenzentren wird rund die Hälfte der bisherigen Rechenzenteren nicht mehr benötigt und ausser Betrieb genommen.

Umwelt Für die beiden Vorhaben Campus und Gesamtsanierung Kaserne Auenfeld wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Bereits bei der Standortwahl wurde auf die Nutzung der Abwärme vor Ort geachtet. Es besteht die Möglichkeit, die Abwärme sowohl zur Beheizung der Kaserne Auenfeld zu nutzen als auch an das sich im Aufbau befindende Fernwärmenetz Frauenfeld abzugeben.

Energie Ein energieeffizientes Rechenzentrum zeichnet sich durch einen geringen Energieeffizienzwert Power Usage Effectiveness aus. Das Rechenzentrum Campus wird mit einem Wert von 1,3 effizienter sein als der europäische Durchschnitt von 1,95 und die zur Ablösung vorgesehenen Rechenzentren des Bundes (Werte zwischen 1,6 und 3,0). Damit können der Strombedarf und die Stromkosten bei gleichbleibender Leistung gegenüber heute um bis zu 50 Prozent gesenkt werden.

Sicherheit Das Rechenzentrum Campus wird mit den Sicherheitseinrichtungen eines zivilen Rechenzentrums ausgerüstet und bietet Schutz vor Gefährdungen in der normalen und besonderen Lage. Das Rechenzentrum ist in das Führungsnetz Schweiz eingebunden.

Den Sicherheitsbedürfnissen der unterschiedlichen Nutzerinnen und Nutzer werden mit der strikten Trennung in Raumzonen mit unabhängiger Erschliessung entsprochen. Damit wird zudem die grösstmögliche Flexibilität bezüglich zukünftiger Bedürfnisse und Erweiterungen erreicht.

Zeitplan Die Realisierung soll in den Jahren 2017­2019 erfolgen. Das neue Rechenzentrum soll
für Testzwecke am 1. Juli 2019 in Betrieb genommen werden.

Weitere geprüfte Varianten Als Alternative zur beantragten Variante wurde eine Sanierung der bestehenden Rechenzentren, das Einmieten von Rechenzentrenleistungen oder ein Verzicht 1616

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geprüft. Die beantragte Variante wurde gewählt, weil sie gegenüber den Alternativen wirtschaftlicher, flexibler, rascher verfügbar und im Betrieb sicherer ist.

Ein Ausbau der bestehenden Rechenzentren wäre aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. Der langfristige Weiterbetrieb der bestehenden Rechenzentren würde Investitionsausgaben von über 150 Millionen Franken erfordern.

Die minimale Grösse für einen wirtschaftlichen Betrieb kann mit den dezentralen Rechenzentren nicht erreicht werden. Zudem wäre diese Variante weniger energieeffizient und würde weniger Synergien ermöglichen.

Weiter wurde bereits beim Erstellen der IKT-Strategie des Bundes das Einmieten von Rechenzentrenkapazität geprüft. Diese Variante wurde verworfen, weil die Sicherheit und Verfügbarkeit für geschäftskritische Informationen als nicht gewährleistet beurteilt wurde.

Beim Verzicht auf die Realisierung des Rechenzentrums Campus wären die Umsetzung der IKT-Strategie des Bundes und die Verfügbarkeit der IKT-Leistungen gefährdet. Die bestehende Infrastruktur könnte mit Notlösungen über einige Jahre aufrechterhalten werden. Die Wirtschaftlichkeit, Sicherheit und Verfügbarkeit würden jedoch nicht mehr genügen. Als Folge des kontinuierlich steigenden Leistungsbedarfs würde das Risiko eines möglichen Totalausfalls ansteigen.

Risikobeurteilung Für das Rechenzentrum Campus liegt ein Vorprojekt vor. Bei Vorprojekten muss mit finanziellen Risiken und einer Kostengenauigkeit von ± 15 Prozent gerechnet werden. Zudem sind zeitliche Verzögerungen durch Einsprachen und Rekurse möglich. Die Risiken werden erst mit fortschreitendem Planungs- und Bauprozess reduziert. Im Plangenehmigungsverfahren sind keine besonderen Risiken zu erwarten.

Verpflichtungskredit und finanzielle Auswirkungen Der Verpflichtungskredit setzt sich wie folgt zusammen: in Mio. Fr.

­ Investitionsausgaben nach Baukostenplan 1­9 ­ davon Honorare 7,0 Mio. Fr.

­ Kostenungenauigkeit Verpflichtungskredit

130,0 20,0 150,0

Abgrenzung Für die Projektierungsarbeiten wurden bis und mit Vorprojekt 6,2 Millionen Franken ausgegeben. Diese Ausgaben wurden mit den Rahmenkrediten aus früheren Immobilienbotschaften VBS bewilligt.

1617

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Finanzierung des Verpflichtungskredites Die Investitionsausgaben für den Neubau des Rechenzentrums Campus werden zwischen dem EFD und dem VBS aufgeteilt. Gemäss dem Kapazitätsbedarf der zivilen und militärischen Bedürfnisträger beträgt der Finanzierungsanteil des EFD 55 Prozent, jener des VBS 45 Prozent. Für die Ausrüstung des Rechenzentrums Campus mit Servern und IKT-Mitteln ist für den Teil VBS im Rüstungsprogramm 2017 ein Betrag von 70 Millionen Franken vorgesehen.

Finanzielle Auswirkungen Der Betriebsaufwand für das VBS bleibt unverändert. Der steigende IKTLeistungsbedarf kann durch eine bessere Energie- und Betriebseffizienz ausgeglichen werden. Die Rechenzentren der anderen Departemente verfügen bereits heute über eine gute Energieeffizienz. Daher kann der steigende IKT-Leistungsbedarf nicht vollständig durch bessere Energieeffizienz kompensiert werden. Durch den Mehrbedarf wird der Betriebsaufwand gegenüber heute höher ausfallen, jedoch nicht so hoch, wie wenn die heutigen Rechenzentren ausgebaut oder bundesexterne Rechenzentrenflächen gemietet würden.

Bruttomietkosten Die Bruttomietkosten betragen 19 Millionen Franken pro Jahr. Davon entfallen gemäss geplantem Bedarf 8,5 Millionen Franken auf das VBS und 10,5 Millionen Franken auf andere Departemente. Die in den Bruttomietkosten enthaltenen Bewirtschaftungskosten werden verursachergerecht durch die Nutzerinnen und Nutzer getragen. Die Bewirtschaftungskosten betragen bei einer 100-prozentigen Auslastung der Rechenzentrenleistung 11,4 Millionen Franken und decken die finanzierungswirksamen Eigenleistungen (Lohnkosten, Sachaufwand) sowie die finanzierungswirksamen Fremdleistungen (Zahlungen an Dritte, wie z. B. Aufwand für den Strom) ab. Die Abschreibungs- und Nutzungsdauer beträgt 30 Jahre.

4.3

Frauenfeld, Gesamtsanierung und Neubauten Waffenplatz, 1. Etappe (121 Mio. Fr.)

Ausgangslage und Handlungsbedarf Der Waffenplatz Frauenfeld ist einer der wichtigsten Waffenplätze der Schweizer Armee. Er wird hauptsächlich durch den Lehrverband Führungsunterstützung genutzt. Seine universell nutzbare Infrastruktur bietet ideale Voraussetzungen für eine langfristige Nutzung. Aus diesen Gründen sieht das Stationierungskonzept die Stärkung und langfristige Weiternutzung des Waffenplatzes Frauenfeld vor. Diverse Aussenstellen, die das Nutzungsende erreicht haben, sollen neu im Areal der Kaserne Auenfeld integriert werden. Zu diesem Zweck soll das Areal in vier Etappen ausgebaut und gesamtsaniert werden. Im Gegenzug sollen in Frauenfeld die Stadtkaserne und das bestehende Zeughaus, in Rümlang das MotorwagendienstCenter und der Übungsplatz Haselbach sowie in Dailly der gesamte Waffenplatz geschlossen werden.

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Die Anlage Auenfeld wurde Anfang der 80er-Jahre geplant und in zwei Etappen (1983­1986 und 1996­2000) gebaut. Die bestehende Infrastruktur soll an die aktuellen Bedürfnisse der Armee angepasst werden. Für den Ausbau des Waffenplatzes wurde ein Architekturwettbewerb durchgeführt. Die gewählte Lösung erfüllt die räumlichen und funktionalen Anforderungen sowie die wirtschaftlichen Kriterien am besten. Das Projekt zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass die Neubauten sehr nutzungsflexibel gestaltet sind. Die Gliederung der Grundrisse erlaubt eine optimale Ausnutzung sowohl durch kleine Gruppen oder durch ganze Kompanien. Nach Möglichkeit sind die Flächen auf eine Mehrfachnutzung ausgelegt. Anstelle der dezentralen Truppenküchen erfolgt die Verpflegung in einem Verpflegungszentrum.

Die Konzentration auf dem Areal Auenfeld ermöglicht eine optimale Nutzung von Synergien. Betriebsabläufe werden vereinfacht. Kurze Kommunikationswege unterstützen die effiziente Ausbildung der Truppe. Es entsteht ein Effizienzgewinn und bestehende Ressourcenlücken können verkleinert werden, indem Personal zugunsten der Ausbildung der Truppe intern umgelagert wird.

Die Konzentration auf dem Waffenplatz Frauenfeld erfordert verteilt über 15 Jahre Investitionsausgaben von 326 Millionen Franken (Planungsstand September 2015).

Bei einem Verzicht auf die Verdichtung müssten im gleichen Zeitraum rund 70 Prozent dieser Summe für die Instandsetzung der heutigen Standorte aufgewendet werden. Das Immobilienportfolio im Raum Frauenfeld kann mit der Zentralisierung nachhaltig und wirtschaftlich optimiert werden. Durch die Verkleinerung der Gebäude-Nutzflächen um 20 Prozent verringert sich der Immobilienbetriebsaufwand über alle Etappen um 2 Millionen Franken pro Jahr. Effizienzgewinne ermöglichen zusätzlich eine Reduktion der nutzerseitigen Personal- und Sachaufwände um 2 Millionen Franken pro Jahr. Mit der Konzentration im Auenfeld können damit die Betriebsaufwände über die Nutzungsdauer von 35 Jahren um rund 140 Millionen Franken reduziert werden. Die militärisch überzähligen marktfähigen Areale werden verkauft oder im Baurecht abgegeben.

Die Gesamtsanierung des Waffenplatzes und die Neubauten sind in vier Etappen geplant: ­

1. Etappe Immobilienprogramm VBS 2016 (121 Mio. Fr.)

Aufstockung des Kommandogebäudes, Ersatzneubau des Verpflegungszentrums sowie Neubau eines medizinischen Zentrums der Region (MZR), eines zusätzlichen Unterkunftsgebäudes und dreier Ausbildungshallen.

Dadurch wird die Räumung, der Stadtkaserne Frauenfeld sowie des Übungsplatzes Haselbach in Rümlang ermöglicht.

­

2. Etappe Immobilienprogramm VBS 2019 (55 Mio. Fr.)

Neubauten für einen Werkhof, ein Retablierungsgebäude mit Werkstätten und eine Halle für die Fahrtrainingsanlage.

Nach der Realisierung dieser Etappe und weiteren Massnahmen in Bronschhofen kann die alte Logistikinfrastruktur in der Stadt Frauenfeld aufgegeben werden. Ausserdem erlauben die Ausbildungshallen und ein Technologiecenter die effiziente Ausbildung auf dem Platz Auenfeld.

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­

3. Etappe Immobilienprogramm VBS 2021 (75 Mio. Fr.)

Neubau einer Ausbildungs- und Einstellhalle und eines Unterkunftsgebäudes, Sanierung und Umbau des Theoriegebäudes sowie Sanierung des Kommandogebäudes, des Wachtgebäudes und der vier bestehenden Ausbildungshallen.

­

4. Etappe Immobilienprogramm VBS 2023 ( 75 Mio. Fr.)

Neubau einer weiteren Ausbildungs- und Einstellhalle, Erweiterung des Theoriegebäudes sowie Sanierung der bestehenden vier Unterkunftsgebäude und des Technikgebäudes.

Beschreibung der beantragten Variante und Begründung Die erste Etappe umfasst die Aufstockung des Kommandogebäudes, den Ersatz des Verpflegungszentrums, den Neubau eines MZR, eines Unterkunftsgebäudes und dreier Ausbildungshallen sowie Ausweichflächen für die spätere Etappen. Weiter werden vorbereitende Umgebungsarbeiten (Ver- und Entsorgungsinfrastruktur, Parkplätze, Grünflächen, Umzäunung, Erschliessungen usw.) für alle vier Etappen gebaut. Dies umfasst auch den Ersatz der Kreuzung Haubitzenstrasse­Thurstrasse durch einen Kreisel, um der künftigen Verkehrssituation gerecht zu werden. Nach Abschluss der 1. Etappe können die Stadtkaserne Frauenfeld, der Übungsplatz Haselbach in Rümlang sowie der Waffenplatz Dailly aufgegeben werden.

Konkret sind folgende Teilprojekte vorgesehen: ­

Aufstockung des Kommandogebäudes Das bestehende Kommandogebäude aus dem Jahr 2000 wird um zwei Geschosse aufgestockt, um Platz für zusätzliche Büros zu schaffen.

­

Ersatzneubau des Verpflegungszentrums Das Verpflegungszentrum wird am selben Standort durch ein neues Verpflegungszentrum nach dem Vorbild des Waffenplatzes Thun ersetzt. In der Bauphase wird die Verpflegung mit einem Provisorium sichergestellt. Das neue Zentrum ist auf eine Kapazität für 1700 Personen in mehrschichtiger Verpflegung ausgelegt. Über dem Küchentrakt werden Multifunktionsräume erstellt, die als Büro-, Sitzungs- oder Schulungsräume nutzbar sind.

­

Neubau eines medizinischen Zentrums der Region Das MZR ist Teil des Konzepts des Sanitätsdienstes der Armee. Es deckt die stationäre medizinische Versorgung von Angehörigen der Armee in der Ostschweiz ab (Kantone: SH, TG, SG, AR, AI, GL, GR und teilweise ZH). Es enthält Untersuchungs- und Behandlungsräume, Büros für das Pflegepersonal sowie zugehörige Nebenräume. Das MZR umfasst 100 Betten. Zur Verbesserung der Auslastung werden 40 Betten im Truppenbetrieb als Kaderunterkunft genutzt und stehen dem Sanitätsdienst für Notsituationen zur Verfügung. Das neue Sanitätsdienstkonzept mit den MZR erlaubt es, die Krankenabteilungen auf den verschiedenen Waffenplätzen nur noch als Ambulatorien zu verwenden. Dadurch werden auf den anderen Waffenplätzen

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die Anforderungen geringer und es genügt das reduzierte Sanitätsdienstpersonal.

­

Neubau Unterkunftsgebäude Der viergeschossige Neubau des Unterkunftsgebäudes bietet Platz für zusätzlich rund 550 Angehörige der Armee. Im Erdgeschoss sind die zugehörigen Kompaniebüros und Magazine vorgesehen.

­

Neubau von drei Ausbildungs- und Einstellhallen Drei neue Hallen dienen der Ausbildung der Truppen sowie dem Schutz von Fahrzeugen. Die Bauweise entspricht jener der bestehenden Hallen. Die Einheitlichkeit soll die flexible Nutzung ermöglichen und die Baukosten senken.

Umwelt Das Projekt Areal Auenfeld reduziert mit der vorgesehenen Verdichtung den Flächenbedarf um einen Viertel. Durch die Zentralisierung im Areal Auenfeld können militärische Fahrten in der Stadt Frauenfeld minimiert werden. Für das Gesamtprojekt wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Energie Die bestehenden Gebäude des Waffenplatzes Frauenfeld sind oder werden ans Fernwärmenetz der Abwasserreinigungsanlage Frauenfeld angeschlossen. Für die Versorgung soll künftig auch die Abwärme des geplanten Rechenzentrums Campus genutzt werden.

Die Dächer der Neubauten werden für die Installation von Photovoltaikanlagen vorbereitet. Letztere sind in den Baukosten berücksichtigt. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung wird die Zusammenarbeit mit einem zivilen Partner untersucht.

Sicherheit Es liegt ein integrales Risiko- und Schutzkonzept vor. Die baulichen und technischen Massnahmen werden mit dem vorliegenden Projekt umgesetzt. Der zivile und der militärische Verkehr können entflochten werden. Das Verpflegungszentrum und das medizinische Zentrum der Region werden an der Arealgrenze angeordnet, so dass direkte Anlieferungen von aussen möglich sind.

Zeitplan Die Realisierung soll in den Jahren 2017­2020 erfolgen.

Weitere geprüfte Varianten Als Variante zur vorgeschlagenen Verdichtungsstrategie wurde die Erhaltung der bestehenden Standorte mit der Sanierung des Gebäudebestands geprüft. Bei dieser Variante würde auf die Ersatzneubauten im Auenfeld verzichtet. Im Hinblick auf die geplante Verdichtung wurde die Instandhaltung der zum Verzicht vorgesehenen Standorte bereits vor rund 10 Jahren stark reduziert. Der aufgestaute Instandset-

1621

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zungsbedarf ist deshalb stark angestiegen und beträgt bereits rund 70 Prozent der geplanten Gesamtkosten. Mit der vorgeschlagenen Konzentration im Auenfeld kann auf die Instandsetzung dezentraler Standorte im Umfang von über 100 Millionen Franken verzichtet werden. Der Flächenbestand würde nicht wesentlich reduziert und die Betriebskosten würden nicht gesenkt.

Diese Variante wäre, betrachtet auf die Nutzungsdauer von 35 Jahren, um 70 Millionen Schweizer Franken teurer und könnte nicht alle Bedürfnisse abdecken. Sie wäre nicht nachhaltig und die langfristige Nutzung könnte nicht garantiert werden.

Die zur Aufgabe vorgesehenen Standorte könnten nicht veräussert und umgenutzt werden.

Risikobeurteilung Für den Ausbau des Waffenplatz Frauenfeld liegt ein Vorprojekt vor. Bei Vorprojekten muss mit finanziellen Risiken und einer Kostengenauigkeit von ± 15 Prozent gerechnet werden. Zudem sind zeitliche Verzögerungen durch Einsprachen und Rekurse möglich. Die Risiken werden erst mit fortschreitendem Planungs- und Bauprozess reduziert. Im Plangenehmigungsverfahren sind keine Risiken zu erwarten.

Verpflichtungskredit und finanzielle Auswirkungen Der Verpflichtungskredit setzt sich wie folgt zusammen: in Mio. Fr.

­ Investitionsausgaben nach Baukostenplan 1­9 ­ davon Honorare 7,2 Mio. Fr.

­ Kostenungenauigkeit Verpflichtungskredit

105,0 16,0 121,0

Abgrenzung Für die Projektierungsarbeiten wurden bis und mit Vorprojekt 4,0 Millionen Franken ausgegeben. Diese Ausgaben wurden mit den Rahmenkrediten aus früheren Immobilienbotschaften VBS bewilligt.

Finanzielle Auswirkungen Durch die 1. Etappe der Gesamtsanierung und Zentralisierung auf dem Kasernenareal Auenfeld können Betriebsaufwände von 2,5 Millionen Franken pro Jahr eingespart werden.

Bruttomietkosten Die Bruttomietkosten der 1. Etappe betragen rund 9,3 Millionen Franken. Durch den Verzicht auf die Stadtkaserne Frauenfeld und den Übungsplatz Haselbach entfallen Bruttomietkosten von rund 8 Millionen Franken pro Jahr. Die Abschreibungs- und Nutzungsdauer beträgt 35 Jahre.

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4.4

Steffisburg, Armeelogistikcenter, Neubau Container-Stützpunkt (21 Mio. Fr.)

Ausgangslage und Handlungsbedarf Die mit der WEA angestrebte Erhöhung der Bereitschaft erfordert auch Anpassungen an der Logistikinfrastruktur. Dazu gehören Massnahmen für den Containerumschlag und die Containerlagerung. Die Armee wird im Endausbau über 1100 Container verfügen. Dabei handelt es sich um Küchencontainer, Betankungscontainer, Operationscontainer, Führungscontainer usw. Die Container werden gegenwärtig an mehreren Standorten gelagert. Diejenigen mit sensitiven Inhalten sollen zukünftig an vier Container-Stützpunkten konzentriert werden (Thun, Rothenburg, Grolley, Bronschhofen). Diese Container-Stützpunkte sind verkehrstechnisch mit Bahn und Strasse erschlossen. Sie sollen die frost- und witterungsgeschützte Lagerung, Instandhaltung und Bereitstellung von Containern erlauben.

Beschreibung der beantragten Variante und Begründung Beantragt wird ein erster Container-Stützpunkt für 200 Container in Steffisburg (Armeelogistikcenter Thun). Die Container werden in Einzelplätzen gelagert, so dass die Ein- und Auslagerung ohne aufwändiges Umlagern erfolgen kann. Diese Lagertechnik erlaubt das direkte Umladen mit Staplern auf die Transportmittel (Bahn oder Lastwagen). Mit der Einzelplatztechnik werden die Container in 6erStapeln einzeln gelagert und mit einem Hallenliftsystem transportiert. Das geplante Hallenliftsystem erlaubt eine maximale Effizienz und Arbeitssicherheit. Nach Fertigstellung von vier Container-Stützpunkten werden die Standflächen von heute 70 000 auf 30 000 Quadratmetern reduziert. Mit der Einfachheit des Zugriffs auf die einzelnen Container werden Effizienz und Flexibilität erhöht und die Lagerkosten reduziert.

Die Lagerflächen befinden sich innerhalb einer neuen, frostsicher ausgestalteten Containerhalle. Es werden keine Aussenlagerflächen erstellt. In einem beheizten Bereich sind die permanenten Arbeitsplätze mit Werkstattbüros, Werkstätten für die Instandhaltung der Container, eine WC-Anlage sowie ein Sicherheitsraum angeordnet. Der Platz vor der Halle wird als Rangierfläche für das direkte Be- und Entladen der Transportmittel ausgestaltet. Der bestehende Gleisanschluss befindet sich in unmittelbarer Nähe.

Die Lebensdauer von Containern und deren Inhalten kann durch die witterungsgeschützte Lagerung um rund einen Drittel verlängert werden. Mit der geschützten Lagerung
könnten für die Armee rüstungsseitige Ersatzbeschaffungen von geschätzten 250 Millionen Franken verteilt über rund 25 Jahre vermieden werden.

Rund 130 bestehende Parkplätze müssen dem geplanten Neubau weichen. Als Ersatz wird ein neuer Parkplatz erstellt, der ebenfalls Bestandteil des Projekts ist.

Energie Die Wärmeversorgung erfolgt mit Abwärme der Kehrichtverbrennungsanlage Thun.

Das Areal Schwäbis wird mit einem separaten Projekt an das Fernleitungsnetz angeschlossen und mit erneuerbarer Energie beheizt. Das Dach und die Fassade des 1623

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Container-Stützpunkts werden für die Installation von Photovoltaikanlagen vorbereitet. Die Installation einer Photovoltaikanlage ist in den Baukosten eingerechnet. Im Rahmen der Ausführungsplanung wird zusätzlich die Zusammenarbeit mit einem zivilen Partner untersucht.

Sicherheit Die Lagerkapazität aller geplanten Container-Stützpunkte umfasst Material mit einem Wiederbeschaffungswert von mehreren 100 Millionen Franken. Die baulichen und technischen Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit werden mit dem vorliegenden Projekt umgesetzt.

Zeitplan Die Realisierung soll in den Jahren 2017­2018 erfolgen.

Weitere geprüfte Varianten Die vollständige Zentralisierung der Containerbewirtschaftung an einem einzigen Standort in der Schweiz wurde geprüft. Aus militärischen und betrieblichen Gründen wurde diese Variante jedoch verworfen. Bei vier Standorten kann eine Redundanz beim Ausfall eines Standortes sichergestellt und die Transportwege können verkürzt werden. Zudem können Synergien bei der Instandhaltung von den in den Containern enthaltenen Systemen genutzt werden. Die Konzentration der Containerbewirtschaftung an vier Standorten ermöglicht, die externen Mietkosten sowie die Transportund Personalkosten von heute rund 4,6 Millionen Franken auf zukünftig rund 3 Millionen Franken pro Jahr zu reduzieren. Bei einem Standort wären nur geringe zusätzliche Einsparungen möglich.

Weiter wurde als Alternative zur vorgeschlagenen Einzelplatztechnik die Blocklagerung in einer konventionellen Lagerhalle und im Freien geprüft. Die Variante Blocklager wurde verworfen, weil viele Container nicht stapelbar sind oder nicht über Anschlüsse für Krananlagen verfügen. Die Container-Bewirtschaftung im Blocklager wäre mit höheren Betriebskosten und mit einer grösseren Unfallgefahr verbunden.

Risikobeurteilung Für den Container-Stützpunkt liegt ein Vorprojekt vor. Bei Vorprojekten muss mit finanziellen Risiken und einer Kostengenauigkeit von ± 15 Prozent gerechnet werden. Zudem sind zeitliche Verzögerungen durch Einsprachen und Rekurse möglich.

Die Risiken werden erst mit fortschreitendem Planungs- und Bauprozess reduziert.

Im Plangenehmigungsverfahren sind keine besonderen Risiken zu erwarten.

1624

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Verpflichtungskredit und finanzielle Auswirkungen Der Verpflichtungskredit setzt sich wie folgt zusammen: in Mio. Fr.

­ Investitionsausgaben nach Baukostenplan 1­9 ­ davon Honorare 1,4 Mio. Fr.

­ Kostenungenauigkeit Verpflichtungskredit

17,9 3,1 21,0

Abgrenzung Für die Projektierungsarbeiten wurden bis und mit Vorprojekt 0,7 Millionen Franken ausgegeben. Diese Ausgaben wurden mit den Rahmenkrediten aus früheren Immobilienbotschaften VBS bewilligt.

Finanzielle Auswirkungen Mit dem Container-Stützpunkt Steffisburg können die Betriebsaufwände um rund 0,7 Millionen Franken pro Jahr gesenkt werden.

Bruttomietkosten Die Bruttomietkosten des Neubaus betragen rund 1,4 Millionen Franken pro Jahr.

Die Abschreibungs- und Nutzungsdauer beträgt 25 Jahre.

4.5

Jassbach, Ausbau Waffenplatz (17 Mio. Fr.)

Ausgangslage und Handlungsbedarf Auf dem Waffenplatz Jassbach werden die Rekrutinnen und Rekruten der Elektronischen Kriegführung ausgebildet. Im Stationierungskonzept der Armee ist vorgesehen, den Standort langfristig zu nutzen. Mit der WEA und der Einführung des Zweistartmodells steigt die Anzahl der in Jassbach auszubildenden Rekrutinnen und Rekruten und Kader. Zudem werden sich die Bestände in der Sommer-RS durch die Wiedereinführung des Zweistartmodells erhöhen. In Jassbach ist maximal mit 400 Angehörigen der Armee zu rechnen. Die heutige Kapazität der Kaserne Jassbach umfasst nur 200 Betten. Der Mehrbedarf kann durch die Nutzung von Gemeindeunterkünften nicht aufgefangen werden. Aus diesem Grund soll die Kaserneninfrastruktur mit einem Neubau um 200 Betten erweitert werden.

Beschreibung der beantragten Variante und Begründung Die Erweiterung der Kaserneninfrastruktur soll einen Neubau mit einem Unterkunftsbereich für 200 Angehörige der Armee, einem Kommandoposten und Magazinen umfassen. Zudem soll darin die Küchen- und Essinfrastruktur für den Gesamtbestand der Kaserne von 400 Angehörigen der Armee untergebracht werden. Der Neubau dient zur Abdeckung des temporären Spitzenbedarfs und wird deshalb im 1625

BBl 2016

Truppenlager-Standard ausgeführt (Standard Doppelstockbetten). Aus wirtschaftlichen Gründen wird die Erweiterung in Modulbauweise erstellt. Diese erlaubt einfache Anpassungen bei veränderten Nutzungsbedingungen. Die Erweiterung hat unter laufendem Betrieb zu erfolgen.

Energie Der Neubau wird an das bestehende Fernwärmenetz mit Holzschnitzelfeuerung angeschlossen.

Zeitplan Die Realisierung soll in den Jahren 2017­2018 erfolgen.

Weitere geprüfte Varianten Geprüft wurde die zusätzliche Nutzung von Gemeindeunterkünften. Diese reichen aber nicht aus, um den Zusatzbedarf zu decken. Andere Militärunterkünfte sind zu weit entfernt, um den betrieblichen Anforderungen zu genügen.

Risikobeurteilung Für den Ausbau Waffenplatz Jassbach liegt ein Vorprojekt vor. Bei Vorprojekten muss mit finanziellen Risiken und einer Kostengenauigkeit von ± 15 Prozent gerechnet werden. Zudem sind zeitliche Verzögerungen durch Einsprachen und Rekurse möglich. Die Risiken werden erst mit fortschreitendem Planungs- und Bauprozess reduziert. Im Plangenehmigungsverfahren sind keine Risiken zu erwarten.

Verpflichtungskredit und finanzielle Auswirkungen Der Verpflichtungskredit setzt sich wie folgt zusammen: in Mio. Fr.

­ Investitionsausgaben nach Baukostenplan 1­9 ­ davon Honorare 1,2 Mio. Fr.

­ Kostenungenauigkeit Verpflichtungskredit

14,8 2,2 17,0

Abgrenzung Für die Projektierung wurden bis und mit Vorprojekt 0,4 Millionen Franken ausgegeben. Diese Ausgaben wurden mit den Rahmenkrediten aus früheren Immobilienbotschaften VBS bewilligt.

Finanzielle Auswirkungen Durch die Erweiterung der Kaserne steigt der Betriebsaufwand um 0,4 Millionen Franken pro Jahr.

1626

BBl 2016

Bruttomietkosten Die Bruttomietkosten betragen nach der Erweiterung 1,2 Millionen Franken. Die Abschreibungs- und Nutzungsdauer beträgt 35 Jahre.

4.6

Tessin, Standortverschiebung Sendeanlage (13 Mio. Fr.)

Ausgangslage und Handlungsbedarf In Krisenlagen muss die Bevölkerung alarmiert und informiert werden können. Das wichtigste Mittel dazu ist das Radio zur Information der Bevölkerung durch den Bund in Krisenlagen (IBBK-Radio). Damit können die Behörden auch dann informieren, wenn die zivile Sendeinfrastruktur nicht mehr zur Verfügung steht. Die Sendeanlagen des IBBK-Radios stellen sicher, dass mehr als 85 Prozent der Bevölkerung auch in Schutzräumen bis ins zweite Untergeschoss erreicht werden.

Aufgrund der Alarmierungsverordnung vom 18. August 201010 ist das IBBK-Radio in den vergangenen Jahren erneuert worden. Der Betrieb wird durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz, die Armee, die Bundeskanzlei, die Swisscom und die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft sichergestellt.

Zur Sicherstellung von IBBK-Radio im Sopraceneri wurde ein provisorischer UKWSender in einer stillgelegten Mittelwellensenderstation eingerichtet. Mit dieser Anlage kann die erforderliche Versorgung nicht gewährleistet werden. Sie soll mit einem Neubau an einem bestehenden, bundeseigenen Standort sichergestellt werden.

Zur Nutzung von Synergien soll zudem ein Knoten des Führungsnetzes Schweiz in die neue Anlage integriert werden. Dieser stellt die Netzanbindungen von militärischen Installationen in der Südschweiz sicher.

Beschreibung der beantragten Variante und Begründung Das Vorhaben umfasst eine unterirdische Anlage mit System- und Technikräumen, einen Aufenthalts- und einen Schlafbereich für das Betriebspersonal sowie eine 30­ 45 Meter hohe Betriebsantenne und eine nicht sichtbare Notantenne. Zur Nutzung von Synergien wird die Anlage zusätzlich als Netzknoten des Führungsnetzes Schweiz genutzt. Die provisorische Anlage wird zurückgebaut und der Swisscom Broadcast AG zurückgegeben. Die bisherigen Mietkosten entfallen.

Energie Wegen des zusätzlichen Energiebedarfs wird die bestehende Trafostation instand gestellt und leistungsmässig aufgerüstet.

Umwelt Die Anlage wird in unmittelbarer Nähe einer zivilen Sendeanlage gebaut, so dass das Landschaftsbild möglichst wenig beeinträchtigt wird.

10

SR 520.12

1627

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Sicherheit Die Anlagen werden mit baulichen Massnahmen gegen aktive und passive Gefährdungen geschützt. Zur Sicherstellung der geforderten Verfügbarkeit ist die Stromversorgung doppelt zu installieren. Zudem wird sichergestellt, dass sämtliche Systeme auch nach aussergewöhnlichen Einwirkungen funktionstüchtig bleiben.

Zeitplan Die Realisierung soll in den Jahren 2017­2019 erfolgen.

Weitere geprüfte Varianten Es wurde geprüft, ob ein zusätzlicher Netzknoten an einen anderen Standort integriert werden könnte. Ohne diesen Netzknoten könnten die Investitionsausgaben im vorliegenden Projekt um 20 Prozent reduziert werden. Dagegen würde die Härtung des zusätzlichen Netzknotens Investitionen von rund 6 Millionen Franken erfordern.

Risikobeurteilung Für die Standortverschiebung der Sendeanlage liegt ein Bauprojekt vor. Bei Bauprojekten muss mit finanziellen Risiken und einer Kostengenauigkeit von ± 10 Prozent gerechnet werden. Zudem sind zeitliche Verzögerungen durch Einsprachen und Rekurse möglich. Die Risiken werden erst mit fortschreitendem Planungs- und Bauprozess reduziert. Im Plangenehmigungsverfahren sind keine besonderen Risiken zu erwarten.

Verpflichtungskredit und finanzielle Auswirkungen Der Verpflichtungskredit setzt sich wie folgt zusammen: in Mio. Fr.

­ Investitionsausgaben nach Baukostenplan 1­9 ­ davon Honorare 1,3 Mio. Fr.

­ Kostenungenauigkeit Verpflichtungskredit

11,7 1,3 13,0

Abgrenzung Für die Projektierungsarbeiten wurden bis und mit Bauprojekt 0,5 Millionen Franken ausgegeben. Diese Ausgaben wurden mit den Rahmenkrediten aus früheren Immobilienbotschaften VBS bewilligt.

Finanzielle Auswirkungen Ab Inbetriebnahme der neuen Sendeanlage kann der Mietaufwand für die bestehende Sendeanlage und eine dazugehörige Station von jährlich 0,5 Millionen Franken eingespart werden. Der übrige Betriebsaufwand bleibt unverändert.

1628

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Bruttomietkosten Die Bruttomietkosten der Sendeanlage betragen neu 0,75 Millionen Franken. Die Abschreibungs- und Nutzungsdauer beträgt 25 Jahre.

4.7

Rahmenkredit (250 Mio. Fr.)

Der Rahmenkredit beinhaltet die nicht einzeln spezifizierten Vorhaben, die Investitionsausgaben von weniger als 10 Millionen Franken verursachen. Er soll für die nachfolgenden Zwecke verwendet werden.

in Mio. Fr.

­ Studien und Projektierungen

45

­ Ersatz- und Neubauten

60

­ Instandsetzungen

130

­ Weitere Zwecke

15

Rahmenkredit

250

Studien und Projektierungen (45 Mio. Fr.)

Die Studien und Projektierungen dienen dazu, die Planung der künftigen Immobilienprogramme durchzuführen. Mit der Planung werden die notwendigen Spezifikationen und Berechnungen erstellt. Sie umfasst alle Planerleistungen (z. B. Architektur-, Ingenieur-, Fachplanungsleistungen) von der Machbarkeitsstudie bis zum Bauprojekt mit Kostenvoranschlag. Zudem dient sie für die Bemessung der Verpflichtungskredite.

Ersatz- und Neubauten (60 Mio. Fr.)

Dieser Teil des Rahmenkredites soll für Ersatz- und Neubauten sowie für Liegenschaftskäufe und Anpassungen an veränderte Bedürfnisse durch neue Rüstungsmaterialbeschaffungen verwendet werden. Die wichtigsten Vorhaben sind: ­

Payerne, Aufbau eines Rekrutierungszentrum (8,9 Mio. Fr.)

Das Rekrutierungszentrum für die Westschweiz ist in Lausanne in einem Gebäude des Kantons Waadt eingemietet. Der Bedarf übersteigt die jetzige Kapazität. Diese Situation besteht seit längerer Zeit und wird derzeit mit Notmassnahmen überbrückt. Zwei Objekte des Waffenplatzes Payerne sollen deshalb zu einem Rekrutierungszentrum umgenutzt werden. Damit kann die Rekrutierung auch in Zukunft ordnungsgemäss durchgeführt und betriebliche sowie organisatorische Probleme können gelöst werden.

­

Othmarsingen Armeelogistikcenter, Sanierung Fahrzeugwerkstatt (9,7 Mio. Fr.)

Die Fahrzeugwerkstatt sowie die dazugehörigen Betriebseinrichtungen im Armeelogistikcenter Othmarsingen sind veraltet. Die Werkstatt ist zudem 1629

BBl 2016

mit Asbest belastet. Deshalb sollen Schadstoffe entfernt, die Gebäudehülle saniert und energietechnische Massnahmen umgesetzt werden. Zudem soll die Betriebseinrichtung erneuert werden.

­

Flugplatz Emmen, Massnahmen für Aufklärungsdrohnensystem 15 (8,9 Mio. Fr.)

Der Militärflugplatz Emmen eignet sich durch seine topographische und geografische Lage für den Einsatz und die Ausbildung von Aufklärungsdrohnensystemen (ADS). Das heutige ADS wird durch das neue ADS 15 ersetzt.

Dazu soll die bestehende Infrastruktur angepasst und an das Führungsnetz angeschlossen werden.

­

Grolley Centre logistique, Aménagements complémentaires (8,0 Mio. Fr.)

Die Fahrzeugwerkstatt sowie die dazugehörigen Betriebseinrichtungen im Armeelogistikcenter Grolley sind veraltet. Die Schutz- und Sicherheitsvorschriften können nicht mehr vollständig eingehalten werden. Deshalb sind verschiedene Sanierungs-, Schutz- und Sicherheitsmassnahmen umzusetzen.

Zudem ist die Betriebseinrichtung anzupassen.

­

Epeisses, Place d'exercices, Projet Vulcain (8,2 Mio. Fr.)

Der Übungsplatz Epeisses wurde in den 1980er-Jahren für die Ausbildung der Rettungstruppen erstellt. Die Anlagen entsprechen nicht mehr den heute geltenden Vorschriften und Ausbildungsanforderungen. Mit dem Projekt Vulcain soll der Übungsplatz modernisiert und eine Brandausbildungsanlage gebaut werden.

­

Bière, Ersatzbau für die Truppen-Munitionsmagazine (4,3 Mio. Fr.)

Das Artilleriemunitionslager erfüllt die heutigen Sicherheitsstandards nicht mehr. Es soll ein neues Munitionslager erstellt werden. Durch den Ersatzbau können zudem verschiedene, kleinere Munitionslager aufgehoben werden.

Instandsetzung (130 Mio. Fr.)

Die Instandsetzungen werden durchgeführt, um die Gebrauchstauglichkeit des Bestand zu sichern, den Immobilienbestand zu modernisieren, gesetzliche Massnahmen zu vollziehen (z. B. Lärmschutzmassnahmen) und enerigetechnische Sanierungen vorzunehmen (z. B. Einbau von Photovoltaikanlagen). Die wichtigsten Vorhaben sind: ­

Waffenplatz Chamblon, Sanierung Mehrzweckhalle (5,2 Mio. Fr.)

Die Mehrzweckhalle wurde Anfang der Achtzigerjahre erstellt. Ihre Bausubstanz ist schlecht. Die Halle soll gemäss den geltenden Vorschriften und Normen (Energie, Erdbeben usw.) instandgesetzt und auf die heutigen Anforderungen der militärischen Sportausbildung ausgerichtet werden. Die Gesamtsanierung umfasst die Halle mit den dazugehörigen Gerätemagazinen, Garderoben, Sanitär- und Technikräumen.

1630

BBl 2016

­

Brugg, Gesamtsanierung Dufourhaus (4,6 Mio. Fr.)

Das Dufourhaus soll neu das Waffenplatz- und Schulkommando genutzt werden. Das Objekt ist bautechnisch am Nutzungsende. Es soll deshalb gesamtsaniert werden.

­

Kloten, Sanierung der Küche und der Heizzentrale (7,0 Mio. Fr.)

Die Kaserne 3 soll saniert werden. Dazu sollen hauptsächlich die Holzschnitzelwärmeerzeugung erneuert, die Küche saniert sowie Brand- und Personenschutzmassnahmen realisiert werden.

­

Schweizweit, Lärmschutzmassnahmen auf Waffen- und Schiessplätzen (5 Mio. Fr.)

Die Lärmschutzgrenzwerte von militärischen Schiessplätzen wurden mit der revidierten Lärmschutzverordnung herabgesetzt. Schiessanlagen, die die Grenzwerte überschreiten, sind bis am 31. Dezember 2025 zu sanieren. Betroffen sind davon rund 60 Waffen- und Schiessplätze des Bundes.

Der Schiesslärm wird nach Möglichkeit durch Schiesssimulationen reduziert. Wenn erforderlich, wird die Lärmbelastung mit Lärmschutzwänden eingedämmt. Kann die Lärmbelastung dadurch nicht mit vertretbarem Aufwand reduziert werden, oder wird die Nutzung übermässig eingeschränkt, werden bei lärmbelasteten Liegenschaften Schallschutzfenster eingebaut.

Weitere Zwecke (15 Mio. Fr.)

Der Rahmenkredit wird zudem für die folgenden weiteren Zwecke verwendet: ­

für den Mieterausbau sowie fest installierte Betriebseinrichtungen und Mobiliar bei gemieteten Objekten (2 Mio. Fr.);

­

Investitionsbeiträge für die Instandsetzung gemeinsam genutzter Infrastruktur Dritter wie Strassen- und Seilbahnsanierungen (4 Mio. Fr.);

­

teuerungsbedingte Mehrausgaben bei den Bauprojekten der Immobilienbotschaften VBS bis 2013 und bei Vorhaben aus dem Rahmenkredit des vorliegenden Immobilienprogramms (4 Mio. Fr.);

­

nicht versicherte Schäden an Bauten und Anlagen des VBS (5 Mio. Fr.).

Risikobeurteilung Das Risiko wird gesamthaft als klein eingestuft.

Investitionsausgaben und finanzielle Auswirkungen Der Rahmenkredit wird grösstenteils für Instandsetzungen sowie für Ersatz- und Neubauten verwendet. Dadurch können die Betriebsaufwände reduziert und Abläufe optimiert werden. Insbesondere der Aufwand für Energie, Instandhaltungsmassnahmen und teilweise für Personal sinkt. Die Einsparungen lassen sich jedoch nicht quantifizieren.

1631

BBl 2016

5

Auswirkungen

5.1

Auswirkungen auf den Bund

5.1.1

Finanzielle Auswirkungen

Der Bundesrat beantragt einen Zahlungsrahmen von 18,8 Milliarden Franken. Die jährlichen Beträge werden mit den Voranschlägen beschlossen. Die im Legislaturfinanzplan 2017­2019 eingestellten Mittel reichen aus, um die bereits bewilligten Rüstungs- und Immobilienprojekte sowie das Rüstungsprogramm 2016 und das Immobilienprogramm VBS 2016 zu finanzieren.

Der Legislaturfinanzplan 2017­2019 weist jedoch trotz des vom Bundesrat geplanten Stabilisierungsprogramms 2017­2019, das den Haushalt um bis zu 1 Milliarde entlastet, noch erhebliche strukturelle Defizite aus. Der beantragte Zahlungsrahmen stellt somit eine nur bei einer positiven Entwicklung der Haushaltlage finanzierbare Obergrenze dar. Sollten in den nächsten Jahren weitere Sparmassnahmen zur Einhaltung der Vorgaben der Schuldenbremse notwendig werden, kann auch der vorliegend beantragte Zahlungsrahmen davon betroffen sein.

Die mit dem Rüstungsprogramm 2016 beantragten Beschaffungsvorhaben verursachen einen Instandhaltungsaufwand von 9,5 Millionen Franken pro Jahr. Die Vorhaben aus dem Immobilienprogramm VBS 2016 dagegen führen zu jährlichen Einsparungen im Betriebsaufwand von 3,3 Millionen Franken. Der verbleibende Mehraufwand wird im Budget des VBS kompensiert.

Das Rüstungsprogramm 2016 und das Immobilienprogramm VBS 2016 sind mit den im Zahlungsrahmen der Armee 2017­2020 vorgesehenen Krediten finanzierbar. Die weiteren bis 2020 geplanten Beschaffungen und Immobilienvorhaben VBS werden nur dann finanzierbar sein, wenn die Ausgaben der Armee vor 2020 mindestens 5 Milliarden Franken betragen. Es wird ein Verhältnis von Verpflichtungskrediten zu den verfügbaren Voranschlagskrediten von 4,5 angestrebt.

Aus Devestitionen im Immobilienbereich wird über mehrere Jahre insgesamt mit Erlösen von rund 30 Millionen Franken gerechnet.

Den Kreditanträgen liegen folgende, auf dem Stand von Mai 2015 basierende Annahmen über die Teuerungsraten und die Devisenkurse zugrunde: Jährliche Teuerung

Umrechnungskurse

­ CH

1,2 %

­ EUR

1,05

­ DE

1,9 %

­ USD

1,00

­ US

2,3 %

­ GBP

1,50

­ GB

2,1 %

­ NOK

13,0

­ NO

2,6 %

­ SEK

12,0

­ SE

2,6 %

­ FI

1,7 %

1632

BBl 2016

Sollten sich die für die Berechnung verwendeten Teuerungsannahmen oder Devisenkurse im Laufe der Beschaffungen erhöhen, müssten nachträglich teuerungs- und währungsbedingte Zusatzkredite beantragt werden.

5.1.2

Personelle Auswirkungen

Personelle Mehraufwände aus dem Rüstungsprogramm 2016 und dem Immobilienprogramm VBS 2016 werden innerhalb des VBS kompensiert, namentlich mit Personal, das durch die Ausserdienststellung von obsoleten Systemen frei wird.

5.2

Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Kantone und Gemeinden profitieren mehrfach von der Armee. Die Ausbildung und der Betrieb der Armee schaffen zahlreiche Arbeitsplätze in den Agglomerationen und Berggebieten. Durch Investitionen der Armee entstehen zusätzliche Arbeitsplätze in der Industrie und in der Immobilienbranche. Dies führt zu sozialer Wohlfahrt und Steuereinnahmen bei Kantonen und Gemeinden.

Urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete profitieren gleichermassen von der Armee. Durch die starke Dezentralisierung der Ausbildungsplätze, der Einsatzund Logistikinfrastrukturen fördert die Armee die Entwicklung aller Regionen in der Schweiz.

5.3

Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Ausgaben für die Beschaffung von Rüstungsmaterial und die Investitionen in Immobilien werden über direkte Aufträge an schweizerische Unternehmen (direkte Beteiligungen) und über Kompensationsgeschäfte (indirekte Beteiligungen) in der Schweiz beschäftigungswirksam. Das Rüstungsprogramm 2016 führt zu direkten Beteiligungen von 430 Millionen Franken und indirekten Beteiligungen von 360 Millionen Franken. Das Immobilienprogramm VBS 2016 wird vollumfänglich in der Schweiz beschäftigungswirksam. Die schweizerische Volkswirtschaft profitiert somit von Beschaffungen bzw. Investitionen von insgesamt 1362 Millionen Franken oder 70 Prozent der beantragten Verpflichtungskredite.

Die Beteiligungen führen bei der schweizerischen Volkswirtschaft zu KnowhowAufbau und Wertschöpfung in teilweise technologisch hochstehenden Industriezweigen. Weiter werden durch den nachfolgenden Betrieb und die Instandhaltung langfristig Arbeitsplätze erhalten und teilweise neu geschaffen.

1633

BBl 2016

6

Verhältnis zur Legislaturplanung

Der Zahlungsrahmen der Armee 2017­2020 wird in der Botschaft vom 27. Januar 201611 zur Legislaturplanung 2015­2019 angekündigt.

Die Vorlagen zum Rüstungsprogramm 2016 und zum Immobilienprogramm VBS 2016 sind in der Botschaft zur Legislaturplanung 2015­2019 nicht angekündigt. Mit den beiden Programmen werden Verpflichtungskredite beantragt. Die Finanzierung der Verpflichtungskredite erfolgt über mehrere Jahre. Sie kann mit den im Zahlungsrahmen der Armee 2017­2020 vorgesehenen Voranschlagskrediten sichergestellt werden. Darüber hinaus entstehen keine zusätzlichen Aufwände für den Bund.

7

Rechtliche Aspekte

7.1

Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für die vorliegenden Kreditbeschlüsse ergibt sich aus den Artikeln 60 Absatz 1 und 167 der Bundesverfassung12 (BV).

7.2

Erlassform

Nach Artikel 163 Absatz 2 BV und Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 200213 sind für die vorliegenden Erlasse die Form des einfachen, also nicht dem Referendum unterstehenden Bundesbeschlusses vorgesehen.

7.3

Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV bedürfen die Artikel 1 des Bundesbeschlusses zum Zahlungsrahmen der Armee 2017­2020, Artikel 2 des Bundesbeschlusses zum Rüstungsprogramm 2016 und Artikel 2 des Bundesbeschlusses zum Immobilienprogramm VBS 2016 der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte, da die Bestimmungen einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken nach sich ziehen.

11 12 13

BBl 2016 1105 SR 101 SR 171.10

1634