Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Spiez, Labor Spiez; Sanierung Giftgrube G4 Lattigen vom 6. Januar 2016

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 10. Juli 2013 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Sanierung der Giftgrube G4 Lattigen des Labors Spiez unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

19. Januar 2016

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

2016-0035

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