Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 14324 Widersprechende WhatsApp Inc., 650 Castro Street, Suite 120-219, US-Mountain Vie, CA 94041, internationale Registrierung Nr. 1 085 539 «WHATSAPP» gegen Widerspruchsgegnerin FIDUCIA IT AG, Fiduciastrasse 20, DE-76227 Karlsruhe, internationale Registrierung Nr. 1 239 407 «WhatsCash».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 29. Dezember 2015 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, auf das IGE-Kontokorrent der Widersprechenden Nr. 6268871 zurückerstattet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde geführt werden (Art. 50 Abs. 1 VwVG). Die Rechtsschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die Beweismittel sind, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen (Art. 52 Abs. 1 VwVG).

29. Dezember 2015

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2016-0078