8 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Tätigkeiten der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) in den Jahren 2017­2020 vom 13. September 2016

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 36 Buchstabe c des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 20122 über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG), nach Einsicht in die Botschaften des Bundesrates vom 24. Februar 20163 und vom 25. November 20154, beschliesst:

Art. 1 Für die Innovationsförderung nach den Artikeln 18 Absätze 1­2 und 24 Absätze 2­6 FIFG in den Jahren 2017­2020 wird, einschliesslich des Funktionsaufwands der KTI5, ein Zahlungsrahmen von 946,2 Millionen Franken bewilligt.

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Aus dem Zahlungsrahmen nach Absatz 1 können höchstens eingesetzt werden: a.

139,2 Millionen Franken für die Förderung der Energieforschung (Unterstützung der Schweizerischen Kompetenzzentren für Energieforschung; Förderung von Innovationsprojekten spezifisch im Energiebereich);

b.

35 Millionen Franken für das gemeinsam von der KTI und vom Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung geführte Förderprogramm «Bridge»;

c.

70,2 Millionen Franken für die Abgeltung indirekter Forschungskosten (Overhead); die Abgeltungspauschale beträgt höchstens 15 Prozent.

SR 101 SR 420.1 BBl 2016 3089 BBl 2015 9487 Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 17. Juni 2016 über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (BBl 2016 4947) wird «KTI» durch «Innosuisse» ersetzt.

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Finanzierung der Tätigkeiten der KTI in den Jahren 2017­2020. BB

BBl 2016

Art. 2 Für die Innovationsförderung der KTI nach den Artikeln 18 Absätze 1­2 und 24 Absätze 2­6 FIFG im Jahr 2017 wird ein Verpflichtungskredit von 209 Millionen Franken bewilligt.

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Die einzelnen Verpflichtungen dürfen vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 eingegangen werden.

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Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 9. Juni 2016

Ständerat, 13. September 2016

Die Präsidentin: Christa Markwalder Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Der Präsident: Raphaël Comte Die Sekretärin: Martina Buol

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