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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.
(Vom 3. Juli 18740 Mit Schreiben vom 30. Juni abbin hat Hr. Heinrich F i e r z , von Meilen, dem Bundesrathe seineß Austritt aus dem Nationalrathe angezeigt.
Herr Fierz ist 20 Jahre lang in unausgesezter Reihenfolge Mitglied des Schweiz. Nationalrathes gewesen.
Anläßlich der Erledigung eines Spezialfalls hat der Bundesrath zur Verhütung vieler Begehren und Ansprüche betreffend Ben e n n u n g von E i s e n b a h n s t a t i o n e n , die in der Nähe mehrerer Ortschaften liegen, am 11. Februar d. J. grundsäzlich beschlossen : 1. Wo die Station vertragsgemäß für zwei Gemeinden oder Ortschaften von ungleicher Bedeutung zwischen die Hauptkomplexe der Häuser oder des Verkehrs beider, also weder in das eine noch in das andere Dorf zu liegen kommt, sind beide Gemeinden zu nennen.
2. Wo in Folge der Bodenbeschaffenheit ein bedeutender Ort von der Bahnlinie nicht erreicht wird, die ihm zudienende Station daher in eine Oertlichkeit verlegt werden muß, die weitaus geringere Bedeutung hat, soll leztere als natürliche und wirkliche Station zuerst genannt, der Name des Hauptortes aber beigefügt werden.
3. Wo dagegen die Station im Bereich einer großen zusammenhängenden Ortschaft liegt, soll sie ausschließlich den Namen derselben erhalten ohne Rüksicht auf die Gemeinden, welche auf die gleiche Station angewiesen sind.
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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1874
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
30
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
09.07.1874
Date Data Seite
448-448
Page Pagina Ref. No
10 008 242
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