10 Bundesbeschluss über die Kredite für die internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation in den Jahren 2017­2020 vom 13. September 2016

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 36 Buchstabe d des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2012 2 über die Förderung der Forschung und der Innovation, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. Februar 20163, beschliesst:

Art. 1

Institut Max von Laue ­ Paul Langevin (ILL)

Für die wissenschaftliche Beteiligung der Schweiz am Institut Max von Laue ­ Paul Langevin (ILL) in Grenoble in den Jahren 2019­2023 wird ein Verpflichtungskredit von 14,4 Millionen Franken bewilligt.

1

Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2023 eingegangen werden.

2

Art. 2

Cherenkov Telescope Array (CTA)

Für die Beteiligung der Schweiz am Bau des Cherenkov Telescope Array (CTA) in den Jahren 2017­2020 wird ein Verpflichtungskredit von 8 Millionen Franken bewilligt.

1

Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2020 eingegangen werden.

2

1 2 3

SR 101 SR 420.1 BBl 2016 3089

2015-2550

7967

Kredite für die internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation in den Jahren 2017­2020. BB

Art. 3

BBl 2016

Internationale Zusammenarbeit in der Forschung

Für die Beteiligung der Schweiz an internationalen Forschungsinfrastrukturen und -institutionen und für ihre bilaterale und multilaterale wissenschaftliche Zusammenarbeit im Bereich der Forschung in den Jahren 2017­2020 wird ein Verpflichtungskredit von 53,3 Millionen Franken bewilligt.

1

Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2020 eingegangen werden.

2

Art. 4

Internationale Zusammenarbeit in der Innovation

Für die Beteiligung der Schweiz an internationalen Programmen und Projekten in den Bereichen von Forschung und Entwicklung und der Innovation in den Jahren 2017­2020 wird ein Verpflichtungskredit von 60,6 Millionen Franken bewilligt.

1

Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2020 eingegangen werden.

2

Art. 5

Zusammenarbeit in der Raumfahrt

Für die Finanzierung der schweizerischen Raumfahrttätigkeiten in den Jahren 2017-2020 wird ein Gesamtkredit von 625 Millionen Franken bewilligt.

1

2

Der Gesamtkredit ist in zwei Verpflichtungskredite aufgeteilt: a.

Verpflichtungskredit von 585 Millionen Franken für die Beteiligung an den Programmen der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) in den Jahren 2017-2020;

b.

Verpflichtungskredit von 40 Millionen Franken für die Finanzierung ergänzender nationaler Aktivitäten, welche die Beteiligung an den Programmen der ESA in den Jahren 2017-2020 auf nationaler Ebene valorisieren.

Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2020 eingegangen werden.

3

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation kann zwischen den Krediten nach Absatz 2 geringfügige Verschiebungen vornehmen.

4

Art. 6

Referendum

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 9. Juni 2016

Ständerat, 13. September 2016

Die Präsidentin: Christa Markwalder Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Der Präsident: Raphaël Comte Die Sekretärin: Martina Buol

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