Flughafen Zürich Plangenehmigung für neue Schnellabrollwege ab den Pisten 28 und 34 Mit Verfügung vom 18. März 2016 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das Gesuch der Flughafen Zürich AG für die Erstellung von neuen Rollwegen genehmigt. Die Plangenehmigung umfasst folgende Elemente: ­

2 Schnellabrollwege ab der Piste 28 zwischen der Kreuzung mit der Piste 16/34 und dem Pistenende West;

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2 Schnellabrollwege von der Piste 34 zwischen den bestehenden Rollwegen Echo 3 und Echo 5.

Die Plangenehmigungsverfügung, die Gesuchsunterlagen, der Bericht über die Umweltverträglichkeit sowie die Stellungnahme der zuständigen Umweltfachstelle (BAFU) können vom 4. April bis zum 4. Mai 2016 zu den ordentlichen Bürozeiten an folgender Stelle eingesehen werden: ­

Amt für Verkehr, Neumühlequai 10, 8090 Zürich;

Der vollständige Wortlaut der Verfügung kann bezogen werden beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion LESA, 3003 Bern, E-Mail: LESA@bazl.admin.ch.

Die Verfügung ist im Internet publiziert unter: www.bazl.admin.ch > Sicherheit > Infrastruktur > Flugplätze > Landesflughäfen > Flughafen Zürich > Verfügungen > 2016 Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen Verwaltungsbeschwerde erhoben werden beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen.

Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdefrist steht still vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern.

Die Beschwerde ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführenden sie in Händen haben. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

22. März 2016

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UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

2016-0706