Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Genehmigung des Übereinkommens des Europarats gegen die Manipulation von Sportwettbewerben Das Übereinkommen des Europarats vom 18. September 2014 über die Manipulation von Sportwettbewerben (sog. Magglinger Konvention) hat die Verhütung, Ermittlung, Bestrafung und Ahndung von Spielmanipulationen sowie die Verbesserung des Informationsaustauschs und der nationalen und internationalen Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden sowie mit den Sportverbänden und Sportwettanbietern zum Ziel.

Datum der Eröffnung: 16. September 2016 Vernehmlassungsfrist: 23. Dezember 2016 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Sport, Sportpolitik und Ressourcen, 2532 Magglingen, Telefon +41 58 467 6532, Fax +41 58 467 6426, www.baspo.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

27. September 2016

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Bundeskanzlei

2016-2427