Gesuch um Bewilligung eines Freisetzungsversuchs mit der gebietsfremden Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) Gesuchsteller:

Agroscope, Institut für Pflanzenbauwissenschaften IPB

Gegenstand:

B16002 ­ Freisetzungsversuch mit der gebietsfremden Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) Beschreibung und Herkunft des Organismus: ­ Kirschessigfliege (Drosophila suzukii), ursprünglich aus dem südostasiatischen Raum stammender Schadorganismus im Beeren-, Steinobst- und Weinbau; ­ In der Schweiz etablierte Kirschessigfliegen werden vor Ort gesammelt, im Labor vermehrt und anschliessend in verschiedenen Habitaten (Siedlungen, Hecken, Wälder) freigesetzt.

Ziele und Zwecke des Versuchs: ­ Erfassung der räumlichen und saisonalen Populationsdynamiken der Kirschessigfliege in der Landschaft; ­ Untersuchung verschiedener Faktoren, welche die räumlich-zeitliche Verteilung der Kirschessigfliegen beeinflussen; ­ Entwicklung und Umsetzung von Lösungsansätzen zur Bekämpfung der Kirschessigfliege unter Berücksichtigung biodiversitätsfördernder Elemente in der Landschaft.

Orte des Versuchs: Versuchsgelände Agroscope und ZHAW in Wädenswil, Kanton Zürich, sowie das Versuchsgelände am Steinobstzentrum Breitenhof, Wintersingen, Kanton Basel-Landschaft.

Dauer des Versuchs: 6 Monate, Sommer 2017 bis Winter 2017/2018

Bewilligungsverfahren:

Das Verfahren richtet sich nach Artikel 17 ff. und 21 ff.

der Freisetzungsverordnung vom 10. September 2008 (FrSV, SR 814.911).

Bewilligungsbehörde: Bundesamt für Umwelt BAFU, 3003 Bern Öffentliche Auflage:

2016-2758

Die nicht vertraulichen Akten können vom 8. November 2016 bis einschliesslich 8. Dezember 2016 von jeder Person zu den üblichen Bürozeiten an folgenden Stellen eingesehen werden: 8145

BBl 2016

­ BAFU, Abt. Boden und Biotechnologie, Worblentalstrasse 68, 3063 Ittigen (um vorgängige telefonisch Anmeldung wird gebeten: 058 462 93 49); ­ Stadt Wädenswil, Florhofstrasse 6, 8820 Wädenswil; ­ Gemeinde Wintersingen, Hauptstrasse 64, 4451 Wintersingen.

Einsprache:

Jedermann kann schriftlich innert der oben angeführten Auflagefrist (8. Dezember 2016) zum Gesuch Stellung nehmen.

Wer Rechte als Partei im Sinne von Art. 6 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG, SR 172.021) im Bewilligungsverfahren wahrnehmen will, muss dies innert der oben angeführten Auflagefrist (8. Dezember 2016) dem BAFU mit seiner Einsprache schriftlich, mit Angaben zur Parteistellung, mitteilen und begründen. Wer dies unterlässt, wird vom späteren Verfahren ausgeschlossen.

Hinweis: Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Gruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das BAFU diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

8. November 2016

8146

Bundesamt für Umwelt