Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG; Umsetzung der Motion 13.4253, Abate) Inhalt der Vorlage ist die Befreiung von der Umsatzabgabepflicht für ausländische statische Treuhandgesellschaften. Die zusätzliche subjektive Steuerbefreiung in Artikel 19 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben wird den Finanzplatz Schweiz für italienische Kunden attraktiver machen und dazu beitragen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Banken und Finanzgesellschaften in der Vermögensverwaltung zu stärken.

Datum der Eröffnung: 25. Mai 2016 Vernehmlassungsfrist: 15. September 2016 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Telefon 058 463 273 10, Fax 058 462 64 50, www.estv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

7. Juni 2016

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Bundeskanzlei

2016-1408