Bundesbeschluss über die Weiterführung der Finanzierung der Transitionszusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas in den Jahren 2017­2020 vom 26. September 2016

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 10 des Bundesgesetzes vom 24. März 20062 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und auf Artikel 10 des Bundesgesetzes vom 30. September 20163 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrats vom 17. Februar 2016 4, beschliesst:

Art. 1 Für die Weiterführung der Finanzierung der Transitionszusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas wird ein Rahmenkredit von 1040 Millionen Franken für eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020 bewilligt.

1

Die Kreditperiode beginnt am 1. Januar 2017. Der zu diesem Zeitpunkt verbleibende Verpflichtungssaldo aus dem laufenden Rahmenkredit für die Weiterführung der Finanzierung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS wird gestrichen.

2

Der Bundesrat berichtet dem Parlament in der Mitte und am Ende der Laufzeit des Rahmenkredites über die Zielerreichung und die Wirksamkeit der ergriffenen Massnahmen. Er berichtet in Form von thematischen Evaluations- und Wirkungsberichten über die Ergebnisse der länderbezogenen Programme und jener Massnahmen, die über die multilaterale Hilfe unterstützt werden. Der Bericht erfolgt unter Beizug externer Evaluatoren, mit anerkannten Messmethoden und erwähnt auch verfehlte Ziele und Massnahmen zur Verbesserung.

3

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SR 101 SR 974.1 SR ...; BBl 2016 7591 BBl 2016 2333

2015-2421

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Weiterführung der Finanzierung der Transitionszusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas in den Jahren 2017­2020. BB

BBl 2016

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 26. September 2016

Ständerat, 15. September 2016

Die Präsidentin: Christa Markwalder Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Der Präsident: Raphaël Comte Die Sekretärin: Martina Buol

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