Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Schwellbrunn, Schiessplatz Hintere Au; Anpassung für die mechanisierte Infanterie Mitwirkung und Anhörung vom 5. April 2016 Gesuchsteller:

armasuisse Immobilien

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10) und der Militärischen Plangenehmigungsverordnung vom 13. Dezember 1999 (SR 510.51).

Gesuchsdossier:

­ Projektbeschrieb ­ Planbeilagen

Mitwirkungs- und Nach Art. 126 und 126d des Militärgesetzes in Verbindung Anhörungsverfahren: mit Art. 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Gemeinde Schwellbrunn schriftliche Anregungen einzureichen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeinde Schwellbrunn vom 5. April bis 5. Mai 2016 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens am 5. Mai, bei der Gemeinde Schwellbrunn zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

5. April 2016

2016-0618

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

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