Bundesbeschluss

Entwurf

über die Genehmigung des Protokolls über den Beitritt Guatemalas zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den zentralamerikanischen Staaten (abgeschlossen mit Costa Rica und Panama) vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 13. Januar 20162 zur Aussenwirtschaftspolitik 2015 enthaltene Botschaft3, beschliesst:

Art. 1 Das Protokoll vom 22. Juni 20154 über den Beitritt der Republik Guatemala zum Freihandelsabkommen vom 24. Juni 20135 zwischen den EFTA-Staaten und den zentralamerikanischen Staaten (abgeschlossen mit Costa Rica und Panama) wird genehmigt.

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Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 BBl 2016 817 BBl 2016 985 SR ...; BBl 2016 1025 SR 0.632.312.851

2015-2724

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Genehmigung des Protokolls über den Beitritt Guatemalas zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den zentralamerikanischen Staaten. BB

1024

BBl 2016