Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse A09 im Kanton Wallis, Meggeri-Kapf-Schallbett vom 7. Januar 2016

Wegen Baustelle auf der Nationalstrasse, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis und 3 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und die Artikel 107 Absätze 1 und 5, 108 Absätze 2 Buchstabe a und 5 und 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt das Bundesamt für Strassen: I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse A09, in beiden Fahrtrichtungen (nach Brig und Richtung Simplonpass); ­

von km 18.820 bis 19.020: auf 60 km/h

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von km 19.020 bis 20.220: auf 30 km/h

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von km 20.220 bis 20.420: auf 60 km/h

II Sperrung einer Fahrspur von km 19.220 bis km 20.020. Wechselseitiger Verkehr auf der anderen Fahrspur. Regelung durch verkehrsabhängige Lichtsignalanlage.

III Die maximale Durchfahrtsbreite beträgt im Bereich der einspurigen Verkehrsführung 3,40 m. Die maximale Durchfahrtshöhe beträgt 4,50 m.

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SR 741.01 SR 741.21 2016-0062

BBl 2016

IV Die Verkehrsanordnungen werden gemäss Signalisationsplan und entsprechend dem Baufortschritt signalisiert und gelten ab 29. Februar 2016 bis Ende der Bauphase (voraussichtlich ca. 9. Dezember 2016).

V Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

VI Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG; RS 172.021) innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist beim Bundesamt für Strassen, Infrastrukturfiliale Thun, Uttigenstrasse 54, 3600 Thun, eingesehen werden.

19. Januar 2016

Bundesamt für Strassen Abt. Strasseninfrastruktur West: Jean-Bernard Duchoud Vizedirektor, Abteilungschef

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