Genehmigung der Anfluggebühren der Skyguide auf den Flugplätzen der Kategorie II Mit Entscheid vom 11. November 2016 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die von der Skyguide ­ Schweizerische AG für zivile und militärische Flugsicherung festgelegten und ab 31. Dezember 2016 gültigen Anfluggebühren auf den Flugplätzen der Kategorie II genehmigt.

Der Genehmigungsentscheid und die Gesuchsunterlagen können während der Beschwerdefrist beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Der vollständige Wortlaut des Entscheids kann ausserdem beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Tel. 058 465 91 40, e-mail: info@bazl.admin bezogen werden.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen.

Die Beschwerde ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführer zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

15. November 2016

8232

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

2016-2954