Flugfeld St. Gallen-Altenrhein Plangenehmigung für den Neubau von Hangar C6

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat mit Verfügung vom 29. Dezember 2015 das von der Airport Altenrhein AG eingereichte Gesuch vom 17. Dezember 2013 für den Neubau von Hangar C6 mit Auflagen genehmigt.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden.

Der Genehmigungsentscheid, die Gesuchsunterlagen mit den Berichten über die Umweltverträglichkeit sowie die Stellungnahmen der Umweltfachstellen können vom 13. Januar bis und mit 12. Februar 2016 an folgender Stelle zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden:


Kanton St. Gallen, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 51, 9001 St. Gallen.

Der vollständige Wortlaut der Verfügung kann bezogen werden beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, 3003 Bern, Telefon 058 463 37 14, e-mail: info@bazl.admin.ch.

Die Verfügung ist im Internet publiziert unter www.bazl.admin.ch Sicherheit Regionalflugplätze St. Gallen-Altenrhein.

12. Januar 2016

2015-3498

Bundesamt für Zivilluftfahrt

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