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Inserate

Bekanntmachung.

Im eidg. Instruktorenkorps der Artillerie sind einige Stellen von Kanonier- und Train-Unterinstruktoren neu zn besezen.

Mit der Stelle eines Kanonier- oder Traininstruktors ist eine jährliche Besoldung von Fr. 1800 bis 2300 verbunden. Neben dieser Besoldung erlalten die Unter-Instruktoren Entschädigung für ihre Dienstreisen, sowie eine jährliche Kleidervergütung. Die Trainunterinstruktoren sind überdies zum Halten eines eigenen Dienstpferdes berechtigt, für welches sie die Rationsvergütung und eine tägliche Pferdewartungs-Entschädigung von 60. Rappen beziehen.

Zur Bewerbung für die Stelle eines Unterinstruktors können nur Schweizerbürger zugelassen werden, die in der eidg. Armee eingetheilt sind und bereits einen militärischen Grad bekleiden. Verlangt wird ferner: Guter Leumund, gesunde und kräftige Konstitution, eine wenigstens der Sekundärschule entsprechende Schulbildung nnd Kenntniß zweier Landessprachen.

Die Bewerber haben sich zunächst als Instruktionsaspiranten annehmen und verwenden zu lassen. Die Instruktionsaspiranten erhalten für ihren Dienst ein Taggeld von Fr. 5. 50. Von ihrem Verhalten während dieser, wenigstens einjährigen Dienstzeit hängt sodann ihre Ernennung als Unterinstruktor ab.

Bewerber für die Stelle eines Artillerie-Unterinstruktors werden eingeladen, sich für die Annahme als Instruktionsaspiranten bis längstens den 28. Februar bei dem unterzeichneten Departement schriftlich anzumelden.

In der Anmeldung sollen die bürgerliche Stellung, Beruf und Verhältnisse des Bewerbers, die von ihm besuchten Schulen, sein bisheriger Militärdienst und daherige Stellung näher angegeben werden, unter Beilegung eines belaubigten Dienstetats mit Conduitenliste, sowie allfällige Zeugnisse über seine ärgerlichen Berufsleistnngen.

Die bereits von früher her angemeldeten Instruktionsaspiranten, welche ihre Bewerbung um die Stelle eines Unterinstruktors fortsezen wollen, haben ihre Anmeldungen in vorstehend angegebener "Weise bis zum 28. Februar zu erneuern.

B e r n , den 3. Februar 1874.

Das eidg. Militärdepartement.

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Bekanntmachung.

Es sind in öffentlichen Blättern schweizerische Ordonnanz-Revolver zum Verkaufe angeboten worden. Die unterzeichnete Kanzlei ist daher im Falle zu erklären, daß Ordonnanz-Revolver nur durch Vermittlung der Militärbehörden bezogen werden können, und daß andere Ordonnanz-Revolver, als die durch die eidg. Militär-Verwaltung gelieferten, nicht existiren.

B e r n , den 2. Februar 1874.

Die eidg. Militärkanzlei.

Ausschreibung.

Die eidg. Militärverwaltung bedarf für die neu anzuschaffenden preußischen Einzelnkochgeschirre 3900 Ueberzüge von Drillich, deren Lieferung hiermit zur Concurrenz ausgeschrieben wird. Lieferungsangebote für das Ganze oder für Parthien von mindestens 500' Stük sind bis und mit Samstag den 14.

Februar nächsthin franco, versiegelt und mit der Ueberschrift ,,Angebot für Kochgeschirrüberzüge" auf dem Bureau des eidg. Oberkriegskommissariates in Bern einzureichen, woselbst auch die Muster und die Lieferungsbedingungen eingesehen werden können.

B e r n , den 3. Februar 1874.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d , O c h s e n f l e i s c h , Heu und S t r o h für die auf dem Waffenplaz von Aar au im Jahre 1874 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Concurrenz ausgeschrieben. Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und

213 mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod, Fleisch oder Fourragelieferung" versehen bis Samstag den 21. Februar nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franco einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Aarau depouirt und können dort eingesehen werden.

B e r n , den 5. Februar 1874.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d , O c h s e n f l e i s c h , Heu und S t r o h für die auf dem Waffenplaz von F r a u e n f e l d im Jahre 1874 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Concurrenz ausgeschrieben. Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angehot für Brod, Fleisch oder Fourragelieferung" versehen bis Samstag den 21. Februar nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franco einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Frauenfeld deponirt und können dort eingesehen werden.

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B e r n , den 5. Februar 1874.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d , O c h s e n f l e i s c h , H a f e r , Heu und S t r o h für die auf dem Waffenplaz von Baselern Jahre 1874 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben. Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod, Fleisch oder Fourragelieferung" versehen bis Samstag den 28. Februar nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franco einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Basel deponirt und können dort eingesehen werden.

B e r n , den 7. Februar 1874.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

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Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d , O c h s e n f l e i s c h , H a f e r , Heu und S t r o h für die auf dem Waffenplaz von Liestal im Jahre 1874 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben. Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod, Fleisch oder Fourragelieferung" versehen bis Samstag den 28. Februarnächsthinn dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franco einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Liestal deponirt und können dort eingesehen werden.

B e r n , den 7. Februar 1874.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d, O c h s e n f l e i s c h , H af er, H e u und S t r o h für die auf dem Waffenplaz von L u z e r n im Jahre 1874 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben. Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich,, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod, Fleisch oder Fourragelieferung" versehen bis Samstag den 28. Februar nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franco einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Luzern deponirt und können dort eingesehen werden.

B e r n , den 7. Februar 1874.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit 5. Februar nächstkünftig tritt für die Beförderung von Getreide in Wagenladungen von mindestens 100 Zentnern ab Stationen der P a r i frL y o n - M i t t e l m e e r - B a h n nach Stationen der schweizerischen Nordostbahn nnd weiter ein Spezialtarif (Tarif commun Nr. 5) unter Aufhebungdes gleichnamigen Tarifs vom 20. Februar 1869 in Kraft.

Einzelne Exemplare dieses neuen Tarifs können bei den betreffenden Güterexpeditionen gratis bezogen werden.

Z ü r i c h , den 31. Januar 1874.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

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Schweizerische r^rfrfm

Centralbahn.

Für den Transport von G e t r e i d e in offenen Wagen und in Quantitäten von mindestens 200 Zentnern pro "Wagen, oder dafür zahlend, treten am 15. d. Mts. neue Tarife zwischen Ludwigshafen nnd Mannheim einerseits nnd den im Tarife benannten Stationen der Centralbahn anderseits in Kraft.

Exemplare derselben können, soweit der Vorrath reicht, gratis bei den betreffenden Stationen bezogen werden.

B a s e l , den 1. Februar 1874.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

Stellen-Aussehreibung.

Auf dem eidg. Eisenbahnbüreau werden zur freien Bewerbung ausgeschrieben die Stellen : 1) Pur einen Bür e a u g e h i l f e n des t e c h n i s c h e n Inspektors.

Erforderlich ist, daß der Bewerber technische Kenntnisse besize, mit der technischen Terminologie möglichst vertraut und in schriftlichen Arbeiten sowohl als im technischen Zeichnen bewandert sei.

Jahresbesoldung 3500 bis 4000 Franken.

2) Für einen A d j u n k t des a d m i n i s t r a t i v e n I n s p e k t o r s (TarifContrôleur).

Vorherrschende Funktionen sind: Prüfung der Eisenbahn-Transporttarife, Vergleichung der Taxansäze mit den Konzessionsbestimmungen und dem Distanzenzeiger.

Der Bewerber soll wo möglich im Fache bereits routinirt, besonders mit der Komposition der Tarife, mit den Konkurrenzverhältnissen etc.

vertraut sein.

Jahresbesoldung 4500 bis 5000 Franken.

3) Für einen R e g i s t r a t u r .

Jahresbesoldung Fr. 3500--4000.

216 4) Für einen Eisenbahnstatistiker.

Jahresbesoldung Fr. 3000--4000.

5) Für einen K a n z l i s t e n und U e b e r s e z e r .

Jahresbesoldung Fr. 3000--3500.

Bewerber für die unter l, 2, 3 und 4 angeführten Stellen sollen beider Sprachen mächtig sein. Für die unter 5 bezeichnete Kanzlisten- und Uebersezerstelle sind Anmeldungen von Schweizerbürgern französischer Sprache, welche das Deutsche gründlich studirt haben, besonders erwünscht.

Die Anmeldungen sind bis und mit Samstag den 21. Februar d. J. an das eidg. E i s e n b a h n - und Handelsdepartement franco einzusenden.

B e r n , den 26. Januar 1874.

Die Schweiz. Bundeskanzler

Bekanntmachung.

Wer die neue Folge der Eisenbahnaktensammlung, zunächst den I. Band derselben (die Beschlüsse vom 1. April bis 31. Dezember 1873, sowie das neue Eisenbahngesez und die bundesräthliche Verordnung vom 20. Februar 1873 enthaltend), zu beziehen wünscht, beliebe sich hei der unterzeichneten Kanzlei anzumelden. Der Preis des I. Bandes kann erst später festgesezt werden.

B e r n , den 22. Januar 1874.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Ausschreibung.

Im Laufe des Monats April nächsthin beginnt in Bern ein theoretischer Kurs für angehende Telegraphisten, zu welchem Jedermann Zutritt erhält, der sich über den Besitz eines guten Leumundszeugnisses und der nöthigen theoretischen und praktischen Vorkenntnisse ausweist.

Für die bisherigen Lehrlinge (Volontäre), für die Gehülfinnen, für die Privatgehülfen auf den Speziai telegraphenbüreaux, so wie.für die Beamten

217 der schweizerischen Postverwaltung wird dieser Kurs unentgeldlich, aber auch ohne Entschädigung von Seite der Telegraphenverwaltung ertheilt, während anderweitige Aspiranten dafür ein Honorar von Fr. 30 zn entrichten haben.

Vor dem Kurse findet eine Vorprüfung statt, welcher sich die sämmtlichen Aspiranten, mit Ausnahme der Lehrlinge (Volontäre) zu unterziehen haben, uiid bei welcher namentlich auf Kenntniß des praktischen Telegraphendienstes und wenigstens zweier Nationalsprachen, sowie auf einen gewissen Grad allgemeiner Bildung und eine gute Handschrift llücksicht genommen wird.

Anmeldungen von Personen unter 16 und über 25 Jahren, sowie von solchen, deren körperliche Beschaffenheit dem Telegraphendienstc hinderlich sein kann, werden nicht berücksichtigt.

Am Schlüsse des Kurses findet eine Prüfung statt, wobei die tauglich erfundenen Aspiranten ein Patent erhalten, welches sie zur Anmeldung auf Telegraphisten stellen ermächtigt.

Der Kurs mit Inbegriff der Prüfung dauert vier Wochen; der Tag des Beginns wird den Aspiranten rechtzeitig bekannt gegeben werden.

Diejenigen Personen, welche an demselben theilzunehmen wünschen, werden eingeladen, ihre Anmeldungen schriftlich und portofrei, unter Beilage von Alters-, Sitten- und Schulzeugnissen, bis zum 18. F e b r u a r 1874 der n ä c h s t g e l e g e n e n T e l e g r a p h e n - I n s p e k t i o n (Lausanne, Bern, Ölten, Zürich, St. Galleu und BeÜenz) einzureichen, welche auf Verlangen jede weitere Auskunft ertheilen wird.

B e r n , den 19. Januar 1874.

Das Post- und Telegraphendepartement: Eugene Borei.

Ausschreibung.

In Anwendung des Art. 2 der Verordnung des Bundesrathes vom 27.

Juni 1873 werden für die Ausbildung zum Telegrapliendienste folgende Lehrlingsstellen zur Bewerbung ausgeschrieben: 2 Stellen in G e n f , ] &rf Lausanne. ' 1 ,, ,, Vivis, ) 2 ,, ,, Bern, l 2 ,, ,, C c h a u x d e f o n d s , ! Kreis Bern.

2 ,, ,, Xeuenburg, !

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,, Basel,

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,, Luzern,

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,, Ölten, ,, Delsberg, Zofingen,

Btindesblatt. Jahrg. XXVI. Bd.I.

Kreis Ölten.

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218 2 Stellen in W i n t e r t h u r , 4 ,, ,, /urieh, 2 ,, ,, St. Gallen, l ,, ,, Wattwyl, l ,, ,, Bellinzona, ^

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Kreis Beüenz

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Die Bewerber auf diese Volontärstellen haben ihre Anmeldung s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i unter Beilegung von 1) einem Alterszengniß, 2) einem Sittenzeugniß, 3) Zeugnissen über den bisherigen Bildungsgang bis zum 18. Februar 1874 den Telegrapheninspektionen der vorbezeichneteii Kreise einzureichen.

Anmeldungen von Personen unter 16 und über 25 Jahren, sowie von solchen, deren körperliche Beschaffenheit dem Telegraphendienste hinderlich sein könnte, werden nicht berücksichtigt.

Diejenigen Angemeldeten, welche nicht durch die vorangehenden Bedingungen von der Bewerbung ausgeschlossen werden, haben sich in einer Vorprüfung, welche in Lausanne, Bern, Ölten, Zürich, St. Gallen und Bellenz stattzufinden hat, und zu der sie in der ersten Hälfte des Monats März von den Telegrapheninspektionen einberufen werden, über ihre Kenntnisse und Befähigung auszuweisen.

Es wird neben einem gewissen Grad allgemeiner Bildung, wie ihn eine gute Sekundär- oder Kealschule gibt, namentlich auf eine deutliche Handschrift und hinlängliche Kenntniß in zwei Nationalspracheu, in Arithmetik und Geographie Rücksicht genommen.

Die Lehrzeit dauert ein Jahr, jedoch mit der Bestimmung, daß diejenigen Lehrlinge, welche nach einem halben Jahre in Bezug auf Leistungen und Betragen vollkommen befriedigen, vom 7. Monat an his zum Schlußkurse ein Taggeld von Fr. 2 erhalten, während die andern entlassen werden.

Es ist dafür gesorgt, daß die Volontäre während der Lehrzeit in allen Zweigen des theoretischen und praktischen Telegraphendienstes unterrichtet werden.

Der Lehrzeit folgt ein Schlußknrs und eine Schlußprüfung, die, wenn gut bestanden, zur sofortigen Anstellung als provisorischer Gehülfe mit einem Taggeld von Fr. 3 berechtigen.

Jeder Lehrling hat eine Personalkaution von Fr. 500 zu leisten, welche dann auch für seine spätere Anstellung als Gehülfe gültig bleibt. Die nöthigen Formulare werden von den betreffenden Inspektionen verabfolgt.

Nähere Mittheilungen über die Eingangs erwähnte Verordnung, sowie über die Instruktion betreffend die Vorprüfung, den Unterricht, den Schlußkurs und die Patentirung ertheilen auf portofreie Anfragen die oben bezeichneten Telegrapheninspektionen.

B e r n , den 19. Januar 1874.

Das Post- und Telegraphen département: Eugène Borei.

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Bekanntmachung.

Die Heimathörgkeit nachstehender Personen, für welche Todscheine eingesandt wurden, ist zn ermitteln, nemlich: 1) Für einen A m é d é e S e h r a n e r ?, gew. Bedienter in Sidi-bel-Abbées (Algerien), gebürtig aus Aleoy? in der Schweiz, gestorben im Militärspital der Gemeinde Sidi-bel-Abbées am 16. Februar 1870, im Alter von 48 Jahren.

2) Für einen F r a n z O z e r ? , gebürtig aus Clary? in der Schweiz, gestorben in einem Alter von 34 Jahren im Militärspital der Gemeinde Bougie in Algerien am 6. März 1870.

3) Für einen R o d o l p h e C o u c h o u d ? , gew. Koch, geboren in Praz?

in der Schweiz, wohnhaft gewesen zu Paris, rue des Poissonniers, gestorben daselbst am 16. Dezember 1872 im Alter von 32 Jahren.

Es wird daher zur Erreichung des oben angegebenen Zwekes die gefällige Mitwirkung der Staatskanzleien der Kantone, so wie der Polizei- und Gemeindsbehörden hiemit höflichst angesprochen.

B e r n , den 23. Januar 1874.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Internationale landwirtschaftliche Ausstellung in Bremen.

Das für eine internationale landwirthschaftliche Ausstellung im Bürgerpark bei Bremen bestellte Exekutivcomite hat au den Bundesrath das Ansuchen gestellt, dem Unternehmen seine Unterstüzung zuwenden zu wollen.

Der Schweiz. Konsul in Bremen, Hr. He y m a n n , stellt sich seinerseits den allfälligen Ausstellern aus der Schweiz für jede Auskunftsertheilung und sonstige werkthätige Unterstützung zur Verfügung.

Für die projektirte Ausstellung die vom 13. bis 21. Juni 1874 stattfinden soll, .sind nachstehende allgemeine Programmsbestimmungen aufgestellt worden : A. E i n t h e i l u n g der A u s s t e l l u n g s o b j e k t e .

1. Abtheilung: a) Pferde.

b) Rindvieh.

c) Schafe.

d) Schweine.

e) Ziegen und Kaninchen.

220 2. Abtlieilurg : Mastvieh.

a) Kindvieh.

b) Schafe.

c) Schweine.

3. Abtheilnng: Geflügel.

4.

,, Fischerei.

5.

,, Bienenzucht und Seidenbau.

6.

,, Forstwirthschaft und Jagd.

7.

,, Landwirthschaftliche Produkte und landwirthschaftlichtechnische Fabrikate.

8.

,, Erzeugnisse des Garten-, Obst- und Weinbaus.

9.

,, Landwirthschaftliche Maschinen und Geräthe.

10.

,, Erzeugnisse der wissenschaftlichen Forschungen auf den Gebieten vorstehender Abtheilungen.

B. A l l g e m e i n e B e s t i m m u n g e n für alle A u s s t e l l e r .

Die zur Anmeldung nothwendigen Formulare sind von dem Bureau der internationalen landwirtschaftlichen Ausstellung in Bremen, Breedenstraßo N° 11, zu beziehen. Der Aussteller hat die darin vorgelegten Fragen nach bestem Wissen und Gewissen vollständig in möglichster Kürze zu beantworten und die ausgefüllten Formulare spätestens bis zum 1. April 1874 an das Ausstellungsbüreau portofrei zurükzusenden. Spätere Anmeldungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Anmeldegebühr und Standgeld (deren Höhe sich aus den Spezialprogrammen ergibt) sind bei der Anmeldung einzusenden.

Anf Grund der in den Anmeldebogen von dem Aussteller gemachten Angaben fertigt das Bureau demselben das Zulassungs-Certifikat aus. Nur nach Vorzeigung dieses Certifikats, als des alleinigen Ausweises der Zulassnngsberechtigung, werden die Ausstellungsgegenstände demnächst angenommen.

Das Comité übernimmt keinerlei Verantwortlichkeit für Schädigung oder Verluste der zur Ausstellung gebrachten Thiere, Maschinen, Geräthe und Erzeugnisse.

Es behält sich vor, Abänderungen an den Bestimmungen des gegenwärtigen Programms vorzunehmen ; auch ist dasselbe berechtigt, ihm ungeeignet scheinende Anmeldungen zurückzuweisen.

Um, so viel an ihm liegt, den schweizerischen Landwirthen die Betheiligung an der Ausstellung zu erleichtern, erklärt das unterzeichnete Departement sich bereit, auf eine erste Anmeldung hin (welche jedoch bis spätestens Ende Februar erfolgen müßte) den Bezug der Anmeldungsformulare, sowie dann die Beförderung der ausgefüllten Fragebogen sammt Anmcldungsgebühr und Standgeld auf Kechnung des Ausstellers nach Bremen zu besorgen.

Ueber weitere Details, namentlich die Höhe der je nach der Klasse verschiedeneu Anmeldungsgebühren und Standgelder, wird das Departement mit Vergnügen Auskunft ertheilen.

B e r n , den 23. Januar 1874.

Eidg. Eisenbahn- und Handeigdepartement.

221 K

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihre Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und ausser dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.

1) B r i e f t r ä g e r i n B e r n e x (Genf). j Anmeldung bis zum 20. Februar Für Aire-la-ville.

\ 1874 bei der Kreispostdirektion 2) C o n d u k t e u r des Postkreises Genf. ] in Genf.

3 ) C o n d u k t e u r d e s Post l .

» , kreises Bern.

' Anmeldung bis zum 20. Februar 1874 l bei der Kreispostdirektion in Bern.

4) P o s t k o m m i s in B e r n . J der Kreispostdirektion in Bern.

5) B r i e f t r ä g e r in B u s w y l (Luzern). Anmeldung bis zum 20. Februar 1874 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

6) P o s t h a l t e r in St. Mär- ] g a r e t h e n (St. Gallen).

7"!

in St Vfi-nllpn zum-i ,20.Februar bei 1} -TCripfträn-pv D i l c I H clipei 111 ÖL.

T t l l l c I l . )(Anmeldung ., -7. v bis i T · · cii n1874 11 0 l der Kreispostdirektion in St. Gallen.

8) B r i e f t r ä g e r in G o s s a u (St. Gallen).

j 9) T e l e g r a p h i s t in S t r e n g e l b a c h (Aargau). Jahresbesoldnng Fr. 200, nelbst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 24. Februar 1874 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

10) T e l e g r a p h i s t in Schuls (Graubünden). Jahresbesoldung Fr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 24. Februar 1874 bei der Telegrapheninspektion in Bellenz.

11) T e l e g r a p h i s t in G r a n g e s (Waadt). Jahresbesoldung-Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 24. Februar 1874 bei der Tclegrapheninspektion in Lausanne.

1) R e v i s o r bei der Zolldirektion in Lugano. Jahresbesoldung bis auf Fr. 3300. Anmeldung bis zum 18. Februar 1874 bei der Zolldirektion in Lugano.

2) B r i e f t r ä g e r in Y v e r d o n . Anmeldung bis 13. Februar 1874 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) B r i e f t r ä g e r in St. F i d e n (St. Gallen). Anmeldung bis zum IH.

Februar 1874 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

4) P o s t h a l t e r in S c h u l s (Graubünden). Anmeldung bis zum 13. Februar 1874 bei der Kreispostdirektion in Chnr.

Bundesblatt Jahrg. XXVI. Bd. I.

20

222 a

5) P o s t a b l a g e h a l t e r und B r i e f t r ä g e r in G o n t e n s c h w y l (Aargau). Anmeldung bis zum 13. Februar 1874 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

6) T e l e g r a p l i i s t in C h a u x d e f o n d s . Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 17. Februar 1874 bei der Telegraphen-Inspektion in Bern.

7) T e l e g r a p h i s t in P e r r o y (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 17. Februar 1874 bei der Telegraphen-Inspektion in Lausanne.

8) T e l e g r a p h i s t in Genf. Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 17. Februar 1874 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

9) C o n t r ô l e u r bei der Hauptzollstätte Eilgut im Bahnhof G e n f .

Jahresbesoldung bis auf Fr. 3öOO. Anmeldung bis zum 10. Februar 1874 bei der Zolldirektion in Genf.

Jahresbesoldung Fr. 200, nebst 10) T e l e g r a p h i s t in B u t t e s (NeuenDepeschenprovision. Anmelburg).

dung bis zum 10. Februar 1874 bei der Telegraphenin11) T e l e g r a p h i s t in N o i r a i g u e spektion in Bern.

12) T e l e g r a p h i s t in Basel. Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 2. August 1873. Auinelduugsfrist bis zum 10. Februar 1874 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

13) T e l e g r a p h i s t in. C or ce 11 e s ("Waadt). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depescheuprovision. Anmeldung bis zum 10. Februar 1874 bei der Telegrapheninspektion iu Lausanne.

14) T e l e g r a p h i s t in L a u d c r o n (Neuenburg). Jbhresbesoldung Fr. 200, nebst Depescheuprovision. Anmeldung bis zum 10. Februar 1874 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

15) T e l e g r a p h i s t in K a l c h o f e n (Bern). Jahresbesoldung Fr 200.

nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 10. Februar 1874 bei der Telegrapheninspektiou in Bern.

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1874

Année Anno Band

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06

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.02.1874

Date Data Seite

211-222

Page Pagina Ref. No

10 008 060

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