Bundesbeschluss über die Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zur Finanzierung der Renovation des Palais des Nations, des Sitzes des Büros der Vereinten Nationen in Genf (UNOG) vom 29. September 2016

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, gestützt auf Artikel 22 des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 20072, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. Februar 20163, beschliesst:

Art. 1 Es wird ein Verpflichtungskredit von 292 Millionen Franken zur Gewährung eines Baudarlehens und eines Renovierungsdarlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) bewilligt. Diese zwei zinslosen Darlehen werden der Finanzierung des Strategic Heritage Plans für das Palais des Nations, dem Sitz des Büros der Vereinten Nationen in Genf (UNOG), dienen.

1

Das Baudarlehen ist über 50 Jahre, das Renovierungsdarlehen über 30 Jahre rückzahlbar.

2

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 15. Juni 2016

Ständerat, 29. September 2016

Die Präsidentin: Christa Markwalder Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Der Präsident: Raphaël Comte Die Sekretärin: Martina Buol

1 2 3

SR 101 SR 192.12 BBl 2016 1507

2015-3219

7911

Gewährung eines Darlehens an die FIPOI zur Finanzierung der Renovation des Palais des Nations, des Sitzes des UNOG. BB

7912

BBl 2016