Interkantonale Planung der hochspezialisierten Medizin (IVHSM): Neubeurteilung (Reevaluation) der HSM-Leistungszuteilungen im Bereich der komplexen Behandlung von Hirnschlägen: Eröffnung des Bewerbungsverfahrens Mitteilung des Fachorgans der interkantonalen Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin (HSM Fachorgan) 1.

Mit der 2009 in Kraft getretenen interkantonalen Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin (IVHSM) haben die Kantone ihre Kompetenz, den Bereich der hochspezialisierten Medizin zu definieren und zu planen, einem interkantonalen Gremium, dem Beschlussorgan der IVHSM delegiert. Dieses stützt seine Beschlüsse auf Anträge des HSM Fachorgans, eines aus inund ausländischen Ärztinnen und Ärzten bestehenden Expertengremiums.

Die IVHSM bestimmt, dass das HSM Beschlussorgan anstelle der Kantonsregierungen für Leistungen der hochspezialisierten Medizin eine interkantonale HSM Spitalliste nach Artikel 39 KVG erstellt.

Mit Beschluss vom 19. Februar 2015 wurde die komplexe Behandlung von Hirnschlägen dem Bereich der hochspezialisierten Medizin zugeordnet. Dieser Beschluss ist rechtskräftig.

2.

Im Rahmen des Planungsverfahrens hat das HSM Fachorgan vor der Zuteilung der Leistungsaufträge ein Bewerbungsverfahren durchzuführen, in welchem den Spitälern Gelegenheit gegeben wird, ihr Interesse an der Leistungserbringung anzumelden. Das Bewerbungsverfahren läuft bis zum 18. Oktober 2016. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Unterlagen für das Bewerbungsverfahren im HSM-Bereich der komplexen Behandlung von Hirnschlägen sind auf der Homepage der Gesundheitsdirektorenkonferenz aufgeschaltet (www.gdk-cds.ch) oder können beim HSM Projektsekretariat der Gesundheitsdirektorenkonferenz, Speichergasse 6, Postfach, 3001 Bern angefordert werden. Die Unterlagen zur Bewerbung sind wahrheitsgetreu auszufüllen.

23. August 2016

Für das HSM Fachorgan Der Präsident: Daniel Scheidegger

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