Bericht über die vom Bundesrat im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2016­2019 gewählten ausserparlamentarischen Gremien vom 4. Mai 2016

2016-0175

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Übersicht Die Amtsperiode der Mehrheit der ausserparlamentarischen Gremien (Kommissionen, Leitungsorgane, Vertretungen des Bundes in Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts und Vertretungen des Bundes in grenzüberschreitenden Gremien) endete auf den 31. Dezember 2015. In seiner Sitzung vom 25. November 2015 hat der Bundesrat die betroffenen Gremien für die Amtsperiode vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2019 neu bestellt.

Insgesamt hat der Bundesrat rund 1900 Mitglieder in 175 Gremien gewählt.

Artikel 57d RVOG verpflichtet dazu, im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen die Notwendigkeit, die Aufgaben und die Zusammensetzung der Kommissionen zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgte 2014, die Ergebnisse der Überprüfung wurden am 5. Dezember 2014 vom Bundesrat zur Kenntnis genommen.

Insgesamt wurden im Rahmen der Überprüfung 2014 drei Kommissionen aufgehoben. Die Gesamterneuerungswahlen 2015 erfolgten schliesslich für 118 Kommissionen. Eine Kommission wird derzeit nicht bestellt. Nach der Überprüfung vor vier Jahren waren es insgesamt 120 Kommissionen; damit hat sich der Bestand der Kommissionen in diesen vier Jahren um 0,8 Prozent reduziert.

Die von den Departementen getroffenen Massnahmen für eine bessere Vertretung der Geschlechter und der Sprachgemeinschaften in den ausserparlamentarischen Kommissionen haben Wirkung gezeigt. Im Vergleich zu den letzten Gesamterneuerungswahlen konnte die Vertretung der Frauen und der Sprachgemeinschaften verbessert werden. So konnte der Anteil der Frauen insgesamt von 31,5 auf rund 39 Prozent erhöht werden. Die Zahl der Kommissionen, bei denen der Anteil der Frauen weniger als 30 Prozent beträgt, ist von 55 auf 25 gesunken. Die Vertretung der französischen, italienischen und rätoromanischen Sprachgemeinschaften konnte ebenfalls verbessert werden, und zwar um rund 4 Prozentpunkte auf jetzt 35 Prozent.

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Inhaltsverzeichnis Übersicht

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1

Ausgangslage 1.1 Gesamterneuerungswahlen 1.2 Vorgaben im Hinblick auf die Zusammensetzung 1.3 Vertretung der Geschlechter und der Sprachgemeinschaften 1.4 Überprüfung der ausserparlamentarischen Kommissionen 2014

4186 4186 4186 4187 4188

2

Berichterstattung in den Anhängen 2.1 Inhalt 2.2 Erläuterungen zu den Anhängen

4190 4190 4191

Anhänge: 1 Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2016­2019 gewählte Gremien 2 Aufgehobene Kommissionen 3 Finanzielle Auswirkungen 4 Vakanzen und andere Besonderheiten 5 Kommissionen mit mehr als 15 Mitgliedern 6 Unterschreitung des Frauenanteils von 30 Prozent 7 Unterschreitung des Mindestanteils deutsch-, französisch- oder italienischsprachiger Personen 8 Abweichungen von der Amtszeitbeschränkung 9 Kommissionen mit Mitgliedern der Bundesversammlung 10 Gremien mit einer abweichenden Amtsperiode

4195 4204 4205 4210 4213 4219 4228 4236 4248 4251

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Bericht 1

Ausgangslage

1.1

Gesamterneuerungswahlen

Gegenstand dieses Berichts sind die ausserparlamentarischen Gremien: ausserparlamentarische Kommissionen, Leitungsorgane, Vertretungen des Bundes in Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts und Vertretungen des Bundes in grenzüberschreitenden Gremien.

Die Amtsperiode der Mehrheit der ausserparlamentarischen Gremien endete auf den 31. Dezember 2015. Aus diesem Grund mussten diese Gremien für die Amtsperiode 2016­2019 durch den Bundesrat neu bestellt werden. Gemäss Artikel 8h Absatz 3 der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November 19981 (RVOV) erstattet die Bundeskanzlei dem Bundesrat nach den Gesamterneuerungswahlen zuhanden der eidgenössischen Räte Bericht über die Zusammensetzung der ausserparlamentarischen Kommissionen.

Der Bundesrat hat die Mitglieder dieser Gremien am 25. November 2015 neu gewählt. Einzelne Gremien wurden dem Bundesrat vom zuständigen Departement separat unterbreitet. Der Bundesrat hat 1911 Mitglieder in 175 Gremien gewählt.

In die Gesamterneuerungswahlen, über die hier berichtet wird, nicht eingeschlossen waren diejenigen Gremien, deren Mitglieder zwar vom Bundesrat gewählt werden, die jedoch eine andere Amtsperiode haben oder deren Bestellung aus anderen Gründen ausserhalb der Gesamterneuerngswahlen erfolgen musste.

1.2

Vorgaben im Hinblick auf die Zusammensetzung

Aufgrund der rechtlichen Grundlagen im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21. März 19972 (RVOG) und in der RVOV3 sind im Hinblick auf die Zusammensetzung der ausserparlamentarischen Kommissionen verschiedene Vorgaben zu beachten.

Diese Vorgaben finden ausschliesslich Anwendung auf Verwaltungs- und Behördenkommissionen und gelten nicht für die übrigen Gremien.

Sie beziehen sich insbesondere auf die Anzahl Mitglieder, auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter und der Sprachgemeinschaften und auf die Amtszeitbeschränkung. Abweichungen von diesen Vorgaben sind zwar zulässig, müssen aber begründet werden.

1 2 3

SR 172.010.1 Art. 57a ff. RVOG (SR 172.010) Art. 8a ff. RVOV

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1.3

Vertretung der Geschlechter und der Sprachgemeinschaften

Strategie des Bundesrates zur besseren Vertretung der Geschlechter und der Sprachgemeinschaften Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2012­2015 beauftragte der Bundesrat die Departemente, bis Ende 2012 konkrete Vorschläge für eine bessere Vertretung der Geschlechter und der Sprachgemeinschaften in den ausserparlamentarischen Kommissionen auszuarbeiten.

Der Bericht über eine bessere Vertretung der Geschlechter und der Sprachgemeinschaften in den ausserparlamentarischen Kommissionen4, der vom Bundesrat am 19. Dezember 2012 verabschiedet worden ist, enthält zehn Massnahmen betreffend die Sensibilisierung und Vernetzung der mit der Rekrutierung beauftragten Stellen, die Visibilität der Kommissionen und allfälliger zu besetzender Stellen sowie die Aufwandsentschädigung für Personen mit Betreuungspflichten.

Gestützt auf diesen Bericht beauftragte der Bundesrat die Departemente damit, den Handlungsbedarf für die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden ausserparlamentarischen Kommissionen umgehend festzulegen und entsprechende Massnahmen zu definieren. Die Departemente wurden überdies beauftragt, die Massnahmen spätestens ab dem zweiten Quartal 2013 konsequent sowohl bei allen Ergänzungswahlen in der laufenden Amtsperiode wie auch bei der Vorbereitung der nächsten Gesamterneuerungswahlen im Jahr 2015 umzusetzen. Zur Gewährleistung der Umsetzung der Massnahmen wurde überdies noch ein weiteres Steuerungselement eingeführt: Werden bei einer Ergänzungswahl oder im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen 2015 die Vorgaben bezüglich der ausgewogenen Zusammensetzung nicht erfüllt, ist das zuständige Departement gehalten, im Antrag an den Bundesrat zu erläutern, welche Massnahmen ergriffen wurden, um die Vertretung der Geschlechter und der Sprachgemeinschaften zu verbessern.

Um eine gewisse Flexibilität sicherzustellen, achtete der Bundesrat zudem darauf, den vertretungsberechtigten Verbänden oder Organisationen möglichst wenig Vorgaben bezüglich der Anforderungen an die organisatorische Stellung der von ihnen entsandten Kommissionsmitglieder zu machen.

Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen 2015 wurden die getroffenen Massnahmen evaluiert. Die Departemente haben gemäss ihren eigenen Angaben verschiedene Sensibilisierungsmassnahmen getroffen. Die zuständigen Dienststellen wurden beauftragt,
die Suche nach möglichen Kandidatinnen und Kandidaten im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen 2015 frühzeitig in Angriff zu nehmen mit dem Ziel, die Sprachen- und Geschlechtervertretung zu verbessern. Auch die Kommissionspräsidien und -sekretariate sowie teilweise die Organisationen, die in den Gremien vertreten sind, wurden entsprechend orientiert. Die zuständigen Stellen wurden auf bestehende Netzwerke aufmerksam gemacht. Zudem wurde teilweise eine Doppelkandidatur mit mindestens einer kandidierenden Frau verlangt.

4

www.admin.ch > Bundesrecht > Ausserparlamentarische Kommissionen > Evaluation 2012.

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Wurden gremiumspezifische Massnahmen getroffen (das EDA hat ausschliesslich gremiumspezifische Massnahmen getroffen), so sind diese in den Anhängen 6 und 7 entsprechend aufgezeigt.

Ergebnisse im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen 2015 Die von den Departementen getroffenen Massnahmen für eine bessere Vertretung der Geschlechter und der Sprachgemeinschaften in den ausserparlamentarischen Kommissionen haben Wirkung gezeigt. Im Vergleich zu den letzten Gesamterneuerungswahlen konnte die Vertretung der Frauen und der Sprachgemeinschaften verbessert werden. So konnte der Anteil der Frauen insgesamt von 31,5 auf 39 Prozent erhöht werden. Die Zahl der Kommissionen, bei denen der Anteil der Frauen weniger als 30 Prozent beträgt, ist von 55 auf 25 gesunken. Die Vertretung der französischen (25 %), italienischen (9 %) und rätoromanischen (1 %) Sprachgemeinschaften konnte ebenfalls verbessert werden, und zwar um rund 4 Prozentpunkte auf jetzt gesamthaft 35 Prozent.

Postulat 13.3014 SPK-N Mit dem Postulat 13.3014 SPK-N vom 21. Februar 2013 wurde der Bundesrat beauftragt, seinen Bericht vom 19. Dezember 2012, in dem er Massnahmen zur Verbesserung der Vertretung beider Geschlechter und der verschiedenen Sprachgemeinschaften in ausserparlamentarischen Gremien vorschlägt, mit einer aktiveren Strategie zu ergänzen.

Die Departemente haben die im Bericht des Bundesrates vorgesehenen Massnahmen aktiv umgesetzt (insb. Sensibilisierung der Kommissionspräsidien, Kommunikation über die Kommissionstätigkeit und die Gesamterneuerungswahlen und Vernetzung zur breiteren Abstützung der Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten bei Vakanzen). Die Bundeskanzlei hat weiter mit der Delegierten des Bundes für Mehrsprachigkeit das Gespräch gesucht, um deren Einbezug im Rahmen der Ersatz- und Gesamterneuerungswahlen der ausserparlamentarischen Gremien klar festzulegen.

Wie die Evaluation der Gesamterneuerungswahlen 2015 zeigt, greifen die zur besseren Vertretung der Geschlechter und der Sprachgemeinschaften in den ausserparlamentarischen Kommissionen getroffenen Massnahmen bereits heute und werden auch nach den Gesamterneuerungswahlen 2015 weitergeführt. Weitere Massnahmen drängen sich daher nicht auf. Mit der Prüfung der Notwendigkeit zusätzlicher Massnahmen im Rahmen der vorliegenden Evaluation erfüllt der Bundesrat das Postulat 13.3014 SPK-N.

1.4

Überprüfung der ausserparlamentarischen Kommissionen 2014

Artikel 57d RVOG verpflichtet dazu, im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen Notwendigkeit, Aufgaben und Zusammensetzung der ausserparlamentarischen Kommissionen zu überprüfen. Überprüft wurden alle Behörden- und Verwaltungskommissionen. Die Bestimmung betreffend die Überprüfung findet keine Anwendung auf die übrigen ausserparlamentarischen Gremien.

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Die ausserparlamentarischen Kommissionen wurden 2014 im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen 2015 durch die zuständigen Departemente überprüft und das Ergebnis am 5. Dezember 2014 vom Bundesrat zur Kenntnis genommen. Die dabei beschlossene Aufhebung einzelner Gremien und ihre finanziellen Auswirkungen werden in den Anhängen 2 und 3 ausgewiesen.

Insgesamt wurden im Rahmen der Überprüfung 2014 drei Kommissionen aufgehoben.

Die Gesamterneuerungswahlen 2015 erfolgten schliesslich für 118 Kommissionen.

Eine Kommission wird derzeit nicht bestellt. Nach der Überprüfung vor vier Jahren waren es insgesamt 120 Kommissionen; damit hat sich der Bestand der Kommissionen in diesen vier Jahren um 0,8 Prozent reduziert.

Darüber hinaus berücksichtigte die Überprüfung 2014 folgende zusätzlichen Schwerpunkte: Aktualisierung der Einsetzungsverfügungen Nach Artikel 8e Absatz 1 RVOV werden ausserparlamentarische Kommissionen durch Verfügung des Bundesrates eingesetzt. Es wurde geprüft, ob für jede Kommission eine Einsetzungsverfügung besteht und ob diese aktuell ist und den aktuellen rechtlichen Vorgaben (Art. 8e Abs. 2 RVOV) entspricht.

Nach Artikel 8e Absatz 2 Buchstabe f RVOV regelt die Einsetzungsverfügung die Information der Öffentlichkeit. In der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 12.3042 Spuhler «Kompetenzüberschreitungen durch ausserparlamentarische Kommissionen» wurde festgehalten, dass bei der nächsten Überprüfung der ausserparlamentarischen Kommissionen allenfalls zu prüfen sein wird, ob in diesem Punkt gewisse Einsetzungsverfügungen anzupassen oder klarer zu formulieren sind. Es wurde deshalb insbesondere geprüft, ob die Information der Öffentlichkeit für jede Kommission in der Einsetzungsverfügung klar geregelt ist.

Zur Gewährleistung einer Kohärenz und Gleichbehandlung der Kommissionen bei gleichzeitiger Berücksichtigung der spezialgesetzlichen Regelungen für einzelne Kommissionen wurde zudem in die RVOV der neue Artikel 8iter mit folgendem Wortlaut aufgenommen5: «Kommissionen, die gemäss ihrer Einsetzungsverfügung ohne Rücksprache mit der zuständigen Behörde kommunizieren, achten bei der Information der Öffentlichkeit zu politischen Fragen auf die gebotene Zurückhaltung.» Insgesamt wurden 107 Einsetzungsverfügungen aktualisiert.

Leitung durch die Bundesverwaltung ­ Vereinbarkeit
mit dem Konzept der ausserparlamentarischen Kommissionen Es entspricht nicht der gesetzlich festgelegten Konzeption einer ausserparlamentarischen Kommission, wenn der Vorsitz des Gremiums durch die Bundesverwaltung geführt wird. Die Kommissionen setzen sich aus externen Fachleuten zusammen und erfüllen ihre Aufgaben weisungsungebunden.6 Angehörige der Bundesverwaltung 5 6

AS 2014 4445 Art. 57e Abs. 3 RVOG und Art. 7a Abs. 2 RVOV.

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dürfen nur in begründeten Einzelfällen als Mitglieder einer Kommission gewählt werden. Bei mehreren Kommissionen wird der Vorsitz verwaltungsintern besetzt. Es wurde geprüft, ob diese Gremien künftig anders organisiert werden können. Dabei hat sich gezeigt, dass für folgende Gremien das Präsidium durch ein Mitglied ausserhalb der Bundesverwaltung zu besetzen sein wird: Mehrwertsteuer-Konsultativgremium: Im Rahmen der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes vom 12. Juni 20097 sollen auch die entsprechenden Normen in der Mehrwertsteuerverordnung vom 27. November 20098 angepasst werden.

Eidgenössische Aufsichtskommission für die fliegerische Vorschulung (SPHAIR): Die Besetzung des Präsidiums durch ein Mitglied ausserhalb der Bundesverwaltung konnte im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen 2015 noch nicht erreicht werden.

Organisationsrechtliche Zuordnung von Gremien, die einen Fonds verwalten Gremien, die einen Fonds verwalten, sind bisher organisationsrechtlich nicht einheitlich zugeordnet. Es wurde geprüft, ob die bisherige Zuordnung korrekt oder ob eine Anpassung nötig ist. Das Ergebnis der Überprüfung hatte keine neuen Zuordnungen zur Folge.

2

Berichterstattung in den Anhängen

2.1

Inhalt

In den Anhängen 1 und 2 finden sich Angaben zu denjenigen Gremien, die im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen 2015 bestätigt oder aufgehoben wurden. Es wurden keine Gremien zusammengelegt oder organisatorisch neu zugeordnet. In Anhang 3 werden die finanziellen Auswirkungen, in Anhang 4 die Vakanzen und andere Besonderheiten aufgeführt. Die Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Zusammensetzung von Kommissionen mit den entsprechenden Begründungen und den ergriffenen Massnahmen für eine bessere Vertretung der Geschlechter und der Sprachgemeinschaften sind in den Anhängen 5­8 entsprechend den Angaben des jeweils zuständigen Departements dargestellt. In Anhang 9 werden Kommissionen aufgelistet, in denen Mitglieder der Bundesversammlung Einsitz nehmen. Abschliessend werden in Anhang 10 auch diejenigen Gremien aufgeführt, die eine andere Amtsperiode haben.

7 8

SR 641.20 SR 641.201

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2.2

Erläuterungen zu den Anhängen

Anhang 1: Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2016­2019 gewählte Gremien Die Liste in Anhang 1 umfasst 27 Behördenkommissionen, 91 Verwaltungskommissionen, 16 Leitungsorgane, 9 Vertretungen des Bundes in Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts und 32 Vertretungen des Bundes in grenzüberschreitenden Gremien.

Der Bundesrat hat im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2016­2019 somit insgesamt 175 Gremien bestellt.

Nicht aufgeführt sind diejenigen Gremien, deren Mitglieder zwar vom Bundesrat gewählt werden, die jedoch entweder eine andere Amtsperiode haben oder vom Bundesrat mit separatem Antrag durch die Departemente gewählt wurden.

Anhang 2: Aufgehobene Kommissionen Kommissionen, für die keine Notwendigkeit mehr besteht, weil deren Aufgabe bereits erfüllt ist oder von einer andern Einheit wahrgenommen wird, wurden im Rahmen der Überprüfung der ausserparlamentarischen Kommissionen 2014 aufgehoben. Im Zuständigkeitsbereich des EDI sowie des WBF wurde je ein Gremium bereits vor der Überprüfung 2014 aufgehoben.

Aufgehobene Gremien:

9 10

­

Schweizerischer Akkreditierungsrat (EDI), aufgehoben per 1. Januar 20159

­

Eidgenössische Expertenkommission für das Berufsgeheimnis in der medizinischen Forschung (EDI), aufgehoben per 31. Dezember 2013

­

Eidgenössische Fachhochschulkommission (WBF), aufgehoben per 1. Januar 201510

­

Eidgenössische Fachkommission Waffenloser Militärdienst aus Gewissensgründen (VBS), aufgehoben per 31. Dezember 2015

­

Eidgenössische Kommission für das Messwesen (EJPD), aufgehoben per 31. Dezember 2012

Aufgehoben im Zuge der Inkraftsetzung des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes vom 30. Sept. 2011 (HFKG; SR 414.20) und der Ausführungserlasse.

Aufgehoben im Zuge der Inkraftsetzung des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes vom 30. Sept. 2011 (HFKG; SR 414.20) und der Ausführungserlasse.

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Anhang 3: Finanzielle Auswirkungen Die jährlichen Einsparungen infolge des Ergebnisses der Überprüfung (Aufhebung von Kommissionen) werden in Anhang 3 aufgeführt. Es resultieren jährlich wiederkehrende Einsparungen in der Höhe von 34 540 Franken.

Die besonderen Ausgaben nach Artikel 8o Absatz 3bis Buchstabe b (zusätzliche Pauschalen) und Absatz 4 (zusätzliche Taggelder) RVOV werden ebenfalls in Anhang 3 ausgewiesen.

Anhang 4: Vakanzen und andere Besonderheiten In 13 Gremien konnten dem Bundesrat einzelne Mitglieder im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen 2015 noch nicht zur Wahl vorgeschlagen werden. Die Vakanzen werden im Laufe der Legislaturperiode besetzt. Das zuständige Departement unterbreitet hierzu dem Bundesrat einen Wahlvorschlag. In Anhang 4 werden zudem Gremien aufgeführt, die gegenwärtig nicht bestellt werden, bereits gewählt wurden oder noch zu wählen sind.

Anhang 5: Kommissionen mit mehr als 15 Mitgliedern Die Anzahl der Mitglieder einer Kommission darf die Höchstzahl von 15 in der Regel nicht überschreiten; Abweichungen sind zu begründen.11 In Anhang 5 werden mit entsprechenden Begründungen diejenigen Kommissionen aufgeführt, die mehr als 15 Mitglieder aufweisen.

Insgesamt verfügen 22 von 118 Kommissionen über mehr als 15 Mitglieder.

Anhang 6: Unterschreitung des Frauenanteils von 30 Prozent Kommissionen müssen unter Berücksichtigung ihrer Aufgaben nach Geschlecht ausgewogen zusammengesetzt sein.12 Frauen und Männer müssen in einer Kommission je mit mindestens 30 Prozent vertreten sein.13 In Anhang 6 werden diejenigen Kommissionen aufgeführt, die den vorgeschriebenen Frauenanteil von 30 Prozent unterschreiten. Die Unterschreitungen werden begründet. Der Männeranteil beträgt in allen Kommissionen mindestens 30 Prozent. Es ist anzumerken, dass die Ersatzmitglieder dabei mitgerechnet werden.

11 12 13

Art. 57e Abs. 1 RVOG, Art. 8d RVOV Art. 57e Abs. 2 RVOG Art. 8c Absatz 1 RVOV

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Insgesamt sind die Geschlechter in den Kommissionen wie folgt vertreten: Frauen: 38,69 % Männer: 61,31 % In 25 von 118 ausserparlamentarischen Kommissionen sind die Frauen untervertreten.

Anhang 7: Unterschreitung des Mindestanteils deutsch-, französisch- und italienischsprachiger Personen Kommissionen müssen unter Berücksichtigung ihrer Aufgaben nach Sprachen ausgewogen zusammengesetzt sein.14 Nach Möglichkeit müssen deutsch-, französisch- und italienischsprachige Personen in Kommissionen vertreten sein.15 Deutsch ist in allen Kommissionen mit mindestens einer Person vertreten. In Anhang 7 werden die Kommissionen aufgeführt, in denen Französisch oder Italienisch nicht mit mindestens einer Person vertreten sind. Die Untervertretungen werden begründet.

Die sprachliche Verteilung sieht insgesamt wie folgt aus: Deutsch: 65,075 % Französisch: 25,503 % Italienisch: 8,606 % Rätoromanisch: 0,817 %.

In 19 von 118 ausserparlamentarischen Kommissionen ist Französisch oder Italienisch nicht vertreten.

Anhang 8: Abweichungen von der Amtszeitbeschränkung Die Amtszeit von Kommissionsmitgliedern ist auf 12 Jahre beschränkt, wobei der Bundesrat die Amtszeit in begründeten Einzelfällen auf maximal 16 Jahre verlängern kann.16 Die Amtszeitbeschränkung gilt nicht für Bundesangestellte, deren Mitgliedschaft für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist oder in einem anderen Erlass zwingend vorgeschrieben wird.17 In Anhang 8 werden diejenigen Gremien aufgeführt, bei denen einzelne Mitglieder bis zum Ende der neuen Amtsperiode eine Amtszeit von mehr als 12 Jahren aufweisen.

Insgesamt weisen 46 Mitglieder eine Amtszeit von mehr als 12 Jahren auf.

14 15 16 17

Art. 57e Abs. 2 RVOG Art. 8cbis Abs. 1 RVOV Art. 8i RVOV Art. 8i Abs. 3 RVOV

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Anhang 9: Kommissionen mit Mitgliedern der Bundesversammlung Nach Artikel 14 Buchstabe c des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 18 dürfen Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommissionen mit Entscheidkompetenzen (Behördenkommissionen) nicht der Bundesversammlung angehören. In Kommissionen mit beratender und vorbereitender Funktion (Verwaltungskommissionen) sind Mitglieder der Bundesversammlung nur ausnahmsweise wählbar. In Anhang 9 werden diejenigen Verwaltungskommissionen aufgeführt, in die ausnahmsweise ein Mitglied der Bundesversammlung gewählt wurde.

In insgesamt 5 Verwaltungskommissionen sind 7 Mitglieder der eidgenössischen Räte vertreten.

Anhang 10: Gremien mit einer abweichenden Amtsperiode 10 Gremien weisen eine abweichende Amtsperiode auf und waren daher nicht Bestandteil dieser Gesamterneuerungswahlen.

18

SR 171.10

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Anhang 1

Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2016­2019 gewählte Gremien Im Geschäftsbereich der BK Der Bundeskanzlei sind zurzeit keine ausserparlamentarischen Gremien des Bundes zugeordnet.

Im Geschäftsbereich des EDA Verwaltungskommissionen ­

Beratende Kommission für internationale Zusammenarbeit

­

Schweizerische UNESCO-Kommission

Vertretungen des Bundes ­

Immobilienstiftung für internationale Organisationen (FIPOI); Stiftungsrat

­

Stiftung für das Internationale Komitee des Roten Kreuzes (IKRK); Stiftungsrat

­

Stiftung für das Internationale Museum des Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes; Stiftungsrat

Vertretungen des Bundes in grenzüberschreitenden Gremien ­

Konsultative Kulturkommission Italien­Schweiz

­

Schweizerische Delegation bei der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt

­

Schweizerische Delegation für die nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen mit Frankreich, Italien, Deutschland und Österreich

­

Schweizerische Delegation in der deutsch-französisch-schweizerischen Regierungskommission für regionale Fragen in den Grenzgebieten am Oberrhein

­

Schweizerische Delegation in der gemischten Kommission für die Durchführung der Vereinbarung zum Zollvertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein

­

Schweizerische Delegation in der gemischten Kommission für Währungsfragen zwischen der Schweiz und Liechtenstein

­

Schweizerische Delegation in der Gemischten Kommission zum Rahmenvertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich Visumverfahren, Einreise und Aufenthalt sowie über die polizeiliche Zusammenarbeit im Grenzraum 4195

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­

Schweizerische Delegation in der gemischten schweizerisch-deutschen Kommission Büsingen am Hochrhein

­

Schweizerische Delegation in der gemischten schweizerisch-französischen Kommission für Nachbarschaftsfragen zwischen dem Kanton Genf und den Departementen Ain und Hochsavoyen

­

Schweizerische Delegation in der gemischten schweizerisch-italienischen Kommission für den Strassentunnel unter dem Grossen St. Bernhard

­

Schweizerische Delegation in der ständigen französisch-schweizerischen Kommission für die Freizonen

Im Geschäftsbereich des EDI Behördenkommissionen ­

Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS

­

Medizinalberufekommission MEBEKO

­

Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV

­

Prüfungskommission Chiropraktik

­

Prüfungskommission für das Lebensmittelchemikerdiplom

­

Prüfungskommission für das Lebensmittelinspektorendiplom

­

Prüfungskommission für das Lebensmittelkontrolleurendiplom

­

Prüfungskommission für das Veterinärwesen

­

Prüfungskommission für Veterinärmedizin

­

Prüfungskommission für Zahnmedizin

­

Prüfungskommission Humanmedizin

­

Prüfungskommission Pharmazie

­

Psychologieberufekommission

Verwaltungskommissionen ­

Aufsichtskommission für die Sammlung Oskar Reinhart Am Römerholz in Winterthur

­

Eidgenössische Arzneimittelkommission EAK

­

Eidgenössische Designkommission EDnK

­

Eidgenössische Ernährungskommission EEK

­

Eidgenössische Filmkommission EFiK

­

Eidgenössische Kommission der Gottfried Keller-Stiftung GKS

­

Eidgenössische Kommission für Alkoholfragen EKAL

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­

Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK)

­

Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände (EAMGK)

­

Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege EKD

­

Eidgenössische Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung

­

Eidgenössische Kommission für die Belange des Artenschutzübereinkommens (CITES)

­

Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge

­

Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF

­

Eidgenössische Kommission für Impffragen EKIF

­

Eidgenössische Kommission für internationale Lebensmittelsicherheit EKIL

­

Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen EKKJ

­

Eidgenössische Kommission für Pandemievorbereitung und -bewältigung EKP

­

Eidgenössische Kommission für sexuelle Gesundheit EKSG

­

Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz KSR

­

Eidgenössische Kommission für Suchtfragen

­

Eidgenössische Kommission für Tabakprävention EKTP

­

Eidgenössische Kommission für Tierversuche EKTV

­

Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR

­

Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen EKFF

­

Eidgenössische Kunstkommission EKK

­

Expertenkommission für den Tabakpräventionsfonds

­

Expertenkommission für genetische Untersuchungen beim Menschen GUMEK

­

Fachkommission Filmförderung

­

Fachkommission für Radiopharmazeutika FKRP

­

Kommission der Schweizerischen Nationalbibliothek

­

Kommission für die Bundesstatistik KBStat

­

Kommission für die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland

­

Kommission für Stalleinrichtungen

­

Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin NEK

4197

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Leitungsorgane ­

Ausgleichsfonds AHV/IV/EO; Verwaltungsrat

­

Kiefer-Hablitzel-Stiftung; Stiftungsrat

­

Stiftung Sicherheitsfonds BVG; Stiftungsrat

­

Stiftung Pro Arte und Kommission der Gleyre-Stiftung; Stiftungsrat

Vertretungen des Bundes ­

Schweizerischer Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden; Verwaltungskommission

­

Stiftung C. F. Ramuz

Im Geschäftsbereich des EJPD Behördenkommissionen ­

Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten ESchK

­

Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK

Verwaltungskommissionen ­

Eidgenössische Expertenkommission für das Handelsregister

­

Eidgenössische Fachkommission zur Beurteilung der Behandelbarkeit lebenslänglich verwahrter Straftäter

­

Eidgenössische Kommission für Schuldbetreibung und Konkurs EKSchK

­

Eidgenössische Migrationskommission EKM

­

Fachausschuss für die Begutachtung von Gesuchen für Beiträge an Modellversuche

Leitungsorgane ­

Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde RAB

­

Institutsrat des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum

­

Institutsrat des Eidgenössischen Instituts für Metrologie METAS

­

Rat des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung

4198

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Im Geschäftsbereich des VBS Behördenkommissionen ­

Eidgenössische Kommission für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer

Verwaltungskommissionen ­

Eidgenössische Aufsichtskommission für die fliegerische Vorschulung (SPHAIR)

­

Eidgenössische geologische Fachkommission EGK

­

Eidgenössische Kommission für ABC-Schutz KomABC

­

Eidgenössische Kommission für Jugend- und Rekrutenbefragungen (ch-x)

­

Eidgenössische Kommission für Kulturgüterschutz

­

Eidgenössische Kommission für Militär- und Katastrophenmedizin EKMK

­

Eidgenössische Kommission für Telematik im Bereich Rettung und Sicherheit

­

Rüstungskommission

Im Geschäftsbereich des EFD Behördenkommissionen ­

Kommission für die eidgenössische Diplomprüfung für beeidigte Edelmetallprüferinnen und -prüfer

Verwaltungskommissionen ­

Eidgenössische Kommission für Bauprodukte BauPK

­

Kommission für die Harmonisierung der direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden KHST

­

Mehrwertsteuer-Konsultativgremium

­

Schlichtungskommission nach Gleichstellungsgesetz (vom Bundesrat gewählte Mitglieder)

Leitungsorgane ­

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

Vertretungen des Bundes in grenzüberschreitenden Gremien ­

Gemischte Kommission für die Anwendung des schweizerisch-italienischen Abkommens betreffend die gegenseitige Anerkennung der Stempel auf Edelmetallwaren

­

Gemischte Kommission für die Anwendung des schweizerisch-österreichischen Abkommens über die gegenseitige Anerkennung der amtlichen Punzen auf Uhrgehäusen aus Edelmetallwaren 4199

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­

Gemischter Ausschuss für die Anwendung des internationalen Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen

­

Schweizerische Delegation bei der gemischten Kommission für den französisch-schweizerischen Grenzverkehr

­

Schweizerische Delegation bei der gemischten Kommission für den italienisch-schweizerischen Grenzverkehr

­

Schweizerische Delegation bei der gemischten Kommission für den österreichisch-schweizerischen Grenzverkehr

­

Schweizerische Delegation bei der gemischten Kommission für den schweizerisch-deutschen Grenz- und Durchgangsverkehr

­

Schweizerische Delegation in der gemischten Kommission für die Mehrwertsteuer zwischen der Schweiz und Liechtenstein

Im Geschäftsbereich des WBF Behördenkommissionen ­

Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung

­

Kommission für Technologie und Innovation KTI

­

Wettbewerbskommission WEKO

Verwaltungskommissionen ­

Beratende Kommission für Landwirtschaft

­

Eidgenössische Akkreditierungskommission

­

Eidgenössische Arbeitskommission

­

Eidgenössische Berufsbildungskommission EBBK

­

Eidgenössische Berufsmaturitätskommission EBMK

­

Eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten

­

Eidgenössische Kommission für Berufsbildungsverantwortliche EKBV

­

Eidgenössische Kommission für höhere Fachschulen EKHF

­

Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen EKK

­

Eidgenössische Kommission für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben

­

Eidgenössische Kommission für Weltraumfragen EKWF

­

Eidgenössische Kommission für Wohnungswesen EKW

­

Eidgenössische Kommission zur Beratung des Nationalen Kontaktpunktes für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

4200

BBl 2016

­

Eidgenössische Stipendienkommission für ausländische Studierende ESKAS

­

KMU-Forum

­

Kommission für das Beschaffungswesen Bund-Kantone KBBK (vom Bundesrat gewählte Mitglieder)

­

Kommission für Wirtschaftspolitik

­

Landwirtschaftlicher Forschungsrat LFR

­

Rat für Raumordnung ROR

­

Schweizerischer Wissenschafts- und Innovationsrat SWIR

­

Schweizerisches nationales FAO-Komitee

­

Tripartite Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr

­

Tripartite Kommission für Angelegenheiten der IAO

­

Zollexpertenkommission

Leitungsorgane ­

Marcel-Benoist-Stiftung für die Förderung wissenschaftlicher Forschung; Stiftungsrat

­

Rat des Eidgenössischen Hochschulinstituts für Berufsbildung (EHB-Rat)

­

Schweizerische Exportrisikoversicherung SERV

Vertretungen des Bundes ­

Kommission der kantonalen französischsprachigen Schule in Bern

­

Schweiz Tourismus; Vertreter des Bundes

­

Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung; Stiftungsrat

­

Stiftung internationale Schule Genf

Vertretungen des Bundes in grenzüberschreitenden Gremien ­

Internationale Organisation für Rebe und Wein

­

Permanenter Rat der Stresa-Konvention

­

Pflanzenschutzorganisation Europas und der Mittelmeerländer (EPPO), Paris

­

Rat des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen

4201

BBl 2016

Im Geschäftsbereich des UVEK Behördenkommissionen ­

Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom

­

Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom

­

Eidgenössische Nationalparkkommission ENPK

­

Eidgenössische Postkommission PostCom

­

Schiedskommission im Eisenbahnverkehr SKE

­

Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST

­

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI

Verwaltungskommissionen ­

Eidgenössische Arbeitszeitgesetzkommission

­

Eidgenössische Energieforschungskommission CORE

­

Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich EKAH

­

Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit EFBS

­

Eidgenössische Kommission für die Wählbarkeit in den öffentlichen Forstdienst

­

Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung EKLB

­

Eidgenössische Kommission für Lufthygiene EKL

­

Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit KNS

­

Eidgenössische Medienkommission EMEK

­

Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission ENHK

­

Fachkommission für die VOC-Lenkungsabgabe

­

Kommission für Forschung im Strassenwesen FOKO

­

Nationale Plattform Naturgefahren PLANAT

Leitungsorgane ­

Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI

­

Kommission für den Fonds Landschaft Schweiz FLS

­

Verwaltungskommission des Fonds für Verkehrssicherheit

­

Verwaltungskommission des Stilllegungsfonds und des Entsorgungsfonds für Kernanlagen

Vertretungen des Bundes in grenzüberschreitenden Gremien ­

4202

Schweizerische Delegation der Aufsichtskommission für die Luganerseeregulierung

BBl 2016

­

Schweizerische Delegation der Gemeinsamen Rheinkommission für die Internationale Rheinregulierung Illmündung-Bodensee

­

Schweizerische Delegation für die Regulierung des Genfersees

­

Schweizerische Delegation in der gemischten schweizerisch-französischen Kommission für den Ausbau des Flughafens Genf-Cointrin

­

Schweizerische Delegation in der zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr OTIF; Verwaltungsausschuss

­

Schweizerische Delegation für die Schifffahrt Adria­Langensee und die Langenseeregulierung

­

Schweizerische Delegation in der gemischten Kommission Deutschland­ Schweiz für grenzüberschreitende Strassenfragen

­

Schweizerischer Delegierter in der internationalen ständigen Kommission des Internationalen Verbandes für Schifffahrtskongresse

­

Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks

4203

BBl 2016

Anhang 2

Aufgehobene Kommissionen Im Geschäftsbereich des EDA Keine

Im Geschäftsbereich des EDI ­

Schweizerischer Akkreditierungsrat

­

Eidgenössische Expertenkommission für das Berufsgeheimnis in der medizinischen Forschung

Im Geschäftsbereich des EJPD ­

Eidgenössische Kommission für das Messwesen (EJPD)

Im Geschäftsbereich des VBS ­

Eidgenössische Fachkommission Waffenloser Militärdienst aus Gewissensgründen

Im Geschäftsbereich des EFD Keine

Im Geschäftsbereich des WBF ­

Eidgenössische Fachhochschulkommission

Im Geschäftsbereich des UVEK Keine

4204

BBl 2016

Anhang 3

Finanzielle Auswirkungen19 Im Geschäftsbereich des EDA 1. Kosteneinsparungen Keine 2. Besondere Ausgaben Keine

Im Geschäftsbereich des EDI 1. Kosteneinsparungen CHF 26 00020 2. Besondere Ausgaben ­

nach Artikel 8o Absatz 3bis Buchstabe b RVOV (zusätzliche Pauschalen): keine

­

nach Artikel 8o Absatz 4 RVOV (zusätzliche Taggelder): Fachkommission Filmförderung: 2013: 1488 Taggelder (Total CHF 297 600); 2014: 1205 Taggelder (Total CHF 241 000); 2015: 1408 Taggelder (Total CHF 281 650).

Die Fachkommission Filmförderung begutachtet gemäss Artikel 26 Filmgesetz vom 14. Dezember 200121 die Gesuche für die Filmförderung des Bundes. Die Kommission besteht aus 44 Mitgliedern und ist in fünf Ausschüsse aufgeteilt. Pro Jahr und Ausschuss finden zwischen 4­6 Sitzungen statt. Die Zusammensetzung der Ausschüsse muss von Sitzung zu Sitzung möglichst wechseln (Rotationsprinzip). In drei Ausschüssen ­ Ausschüsse Spielfilm, Dokumentarfilm und Animationsfilm ­ wurden zusätzliche Taggelder ausbezahlt.

19 20

21

Entsprechend den Angaben des jeweils zuständigen Departements.

Die Einsparung von CHF 26 000 resultiert aus der Aufhebung der Eidg. Expertenkommission für das Berufsgeheimnis in der medizinischen Forschung. Für den aufgehobenen Akkreditierungsrat, der administrativ dem EDI zugeteilt war, aber durch das SBFI finanziert wurde, ergeben sich beim EDI keine Einsparungen.

SR 443.1

4205

BBl 2016

Zwischen 2011 und 2015 stieg die Anzahl der Gesuche erheblich an (2011: 442 eingereichte Gesuche, 2012: 535, 2013: 547, 2014: 600, 2015: 674). Pro Sitzung werden zwischen 50 und 100 Gesuche bewertet. Eine Sitzung dauert 3­4 Tage. Die Taggeldentschädigung bemisst sich nach der Anzahl und der Art der eingereichten Gesuche. Für die Analyse eines Herstellungsdossiers Spiel- und Dokumentarfilm, das die Lektüre eines Drehbuches (ca. 100 Seiten), eines Produktionsdossiers (ca. 50 Seiten) sowie die Sichtung eines Referenzfilmes beinhaltet, wird ein Vorbereitungstag angerechnet. Bei den Kurzfilmen wird ein halber Tag angerechnet, bei den Dossiers Treatment und Postproduktion ¼ Tag.

Ab 2016 ist mit etwas geringeren Aufwänden zu rechnen, weil das Instrument der sog. «Treatmentförderung» mit den neuen Förderungskonzepten nicht mehr zur Verfügung steht.

Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege EKD: 2013: 69 Taggelder (total CHF 34 000); 2014: 70 Taggelder (total CHF 35 000); 2015: 68 Taggelder (total CHF 34 000).

Die zusätzlichen Taggelder wurden an den Präsidenten ausbezahlt für die Erfüllung der Aufgaben gemäss Artikel 25 der Verordnung vom 16. Januar 199122 über den Natur- und Heimatschutz wie Augenscheine und Erstellung von Berichten und Gutachten.

Es ist mit ungefähr gleichbleibenden Ausgaben zu rechnen.

Eidgenössische Fachkommission für Radiopharmazeutika (FKPP): 2015: 30 Taggelder (total CHF 12 000).

Die zusätzlichen Taggelder wurden an den Vizepräsidenten ausbezahlt. Aufgrund einer Vakanz war er 2015 alleine zuständig für die Überprüfung der Qualität von neuen Radiopharmazeutika gemäss Artikel 32 Absatz 1 Strahlenschutzverordnung vom 22. Juni 199423.

Es handelt sich um eine einmalige Auszahlung.

Im Geschäftsbereich des EJPD 1. Kosteneinsparungen CHF 4300 2. Besondere Ausgaben Keine

22 23

SR 451.1 SR 814.501

4206

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Im Geschäftsbereich des VBS 1. Kosteneinsparungen CHF 4240 2. Besondere Ausgaben Keine

Im Geschäftsbereich des EFD 1. Kosteneinsparungen Keine 2. Besondere Ausgaben ­

nach Artikel 8o Absatz 3bis Buchstabe b RVOV (zusätzliche Pauschalen): keine

­

nach Artikel 8o Absatz 4 RVOV (zusätzliche Taggelder): Eidgenössische Kommission für Bauprodukte BauPK: 13 zusätzliche Taggelder in der Gesamthöhe von CHF 5200 vom 1. Februar 2013 bis 31. Dezember 2015 für aussergewöhnliche Beanspruchung ausserhalb von Sitzungen (Aktenstudium, Erarbeitung von Stellungnahmen oder Berichten im Vorfeld von Sitzungen). Voraussichtlich werden 2016­2019 in einem vergleichbaren Umfang wie bisher Entschädigungen ausgerichtet werden.

Im Geschäftsbereich des WBF 1. Kosteneinsparungen Keine24 2. Besondere Ausgaben Keine

24

Die Aufgaben des Akkreditierungsrats werden seit dem 1. Jan. 2015 vom neuen Schweizerischen Akkreditierungsrat (SAR) gemäss Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (SR 414.20) erfüllt. Die Aufgaben der aufgehobenen Eidgenössischen Fachhochschulkonferenz (EFHK) werden seit dem 1. Jan. 2015 zum Teil vom SAR und zum Teil von der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) wahrgenommen. Der SAR und die SHK sind gemeinsame Organe von Bund und Kantonen und werden von diesen je hälftig finanziert (SAR: je rund CHF 240 000, Budget 2017; SHK: je rund CHF 110 000, Budget 2017). Gesamthaft werden die Kosten des ehemaligen Akkreditierungsrats und der EFHK somit nicht eingespart, sondern lediglich verlagert.

4207

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Im Geschäftsbereich des UVEK 1. Kosteneinsparungen Keine 2. Besondere Ausgaben ­

nach Artikel 8o Absatz 3bis Buchstabe b RVOV (zusätzliche Pauschalen): keine

­

nach Artikel 8o Absatz 4 RVOV (zusätzliche Taggelder): Kommission für Nukleare Sicherheit (KNS): Ein einziges KNS-Mitglied hat seit Februar 2013 über 16 zusätzliche Taggelder hinausgehende Taggelder erhalten, und zwar wie folgt: 2013: 1 Taggeld (total CHF 400); 2014: 9 Taggelder (total CHF 3600); 2015: 3 Taggelder (total CHF 1200).

Alle zusätzlichen Taggelder stehen in Zusammenhang mit Aufgaben im Rahmen des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager (SGT). Die diesbezüglichen spezialgesetzlichen Aufträge der KNS befinden sich in Artikel 71 Absätze 2 und 3 des Kernenergiegesetzes vom 21. März 200325.

Es ist in der Amtsperiode 2016­2019 mit ähnlichen Entschädigungen zu rechnen wie in den Jahren 2013­2015.

Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK): Der ENHKPräsident hat seit Februar 2013 wie folgt über 16 zusätzliche Taggelder hinausgehende Taggelder erhalten: 2013: 23,5 Taggelder (total CHF 11 750); 2014: 15 Taggelder (total CHF 7500; 2015: 18,6 Taggelder (total CHF 9300).

Darüber hinaus hat ein Mitglied über 16 zusätzliche Taggelder hinausgehende Taggelder erhalten: 2014: 1,4 Taggelder (total CHF 560).

Alle zusätzlichen Taggelder fielen in Erfüllung der spezialgesetzlichen Aufträge der ENHK gemäss den Artikeln 7 Absatz 2 und 8 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 196626 über den Natur- und Heimatschutz an.

Es ist in der Amtsperiode 2016­2019 mit ähnlichen Entschädigungen zu rechnen wie in den Jahren 2013­2015.

Eidgenössische Energieforschungskommission (CORE): Der CORE-Präsident hat 2015 zwei über die 16 zusätzlichen Taggelder hinausgehende Taggelder erhalten (total CHF 1250).

25 26

SR 732.1 SR 451

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­

Die Eidgenössische Energieforschungskommission CORE erstellt alle vier Jahre das Energieforschungskonzept des Bundes. 2015 wurde das Energieforschungskonzept 20172020 erarbeitet. Zum einen mussten die Zielsetzungen mit den Hochschulen, aber auch mit den neu gegründeten Swiss Competence Centers in Energy Research (SCCER) abgestimmt werden, und zum anderen wurden die Zielsetzungen auch dahingehend erweitert, dass die sozioökonomische Forschung deutlicher akzentuiert wurde. Zur Ausführung der umfangreichen Arbeiten waren verschiedene Workshops und textuelle sowie redaktionelle Arbeiten nötig, die nicht im Rahmen des bestehenden Mandats des Präsidenten beziehungsweise der wenigen regulären Meetings der Kommission durchgeführt werden konnten. Mit den für diese Sonderarbeit zustehenden 16 zusätzlichen Taggeldern konnte das Konzept nicht vollständig erstellt werden, weshalb dem Präsidenten weitere zwei Taggelder bewilligt werden mussten.

Es ist aus heutiger Sicht nicht damit zu rechnen, dass in der Amtsperiode 2016­2019 Taggelder gemäss Artikel 8o Absatz 4 RVOV bezahlt werden müssen.

4209

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Anhang 4

Vakanzen und andere Besonderheiten27 Im Geschäftsbereich des EDA Folgende ausserparlamentarische Gremien werden aktuell nicht bestellt: ­

Kommission für ausländische Entschädigungen (KAE): Nach Artikel 3 des Bundesgesetzes vom 21. März 198028 über Entschädigungsansprüche gegenüber dem Ausland bestellt der Bundesrat eine KAE. Da seit einigen Jahren keine Entschädigungsabkommen zu vollziehen waren, wurden seit Längerem keine Mitglieder in die KAE gewählt. Mit dem Abschluss weiterer Entschädigungsabkommen ist auch in mittelbarer Zukunft kaum zu rechnen.

Aus politischen Gründen wäre es nicht opportun, die gesetzliche Grundlage anzupassen und die KAE aufzuheben. Ein solches Vorgehen wäre geeignet, Kritik nicht nur der Organisationen der im Ausland geschädigten Auslandschweizerinnen und -schweizer, sondern auch der eidgenössische Räte zu provozieren. Es wäre ferner geeignet, an die Staaten, die für die Beeinträchtigung schweizerischer Vermögensinteressen völkerrechtlich verantwortlich sind, ein falsches politisches Signal zu senden. Auch wenn für die neue Amtsperiode keine Mitglieder gewählt werden, soll die KAE bestehen bleiben.

­

Schweizerische Delegation in der gemischten schweizerisch-französischen Kommission für den Autobahnzusammenschluss zwischen Bardonnex und St. Julien): Die Kommission ist mit dem Anschluss 1991 der französischen Autobahn A401 an die schweizerische A1 im Bereich Bardonnex obsolet geworden. Sie wird deshalb seit Jahren auch nicht mehr bestellt. Da das Abkommen vom 27. September 1984 (Accord entre le Conseil fédéral suisse et le Gouvernement de la République française relatif au raccordement des autoroutes entre Bardonnex (Genève) et Saint-Julien-en-Genevois (HauteSavoie) immer noch Rechtskraft hat (und niemand hat die Absicht, es zu kündigen), kann die Kommission nicht abgeschafft werden. Sie sollte deshalb auch auf der Liste bleiben (man kann auch nicht ausschliessen, dass z. B. die französische Seite ein Problem aufwirft, das in diesem Gremium besprochen werden könnte; in diesem Fall könnte die Kommission ohne zu grosse formelle Probleme reaktiviert werden).

In folgenden Gremien sind Vakanzen zu verzeichnen:

27 28 29

­

Beratende Kommission für internationale Zusammenarbeit: 2 Vakanzen29

­

Schweizerische Delegation für die nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen mit Frankreich, Italien, Deutschland und Österreich: 1 Vakanz

Entsprechend den Angaben des jeweils zuständigen Departements.

SR 981 Nach der Ergänzungswahl vom 28. Jan. 2016 verbleiben keine Vakanzen mehr.

4210

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Im Geschäftsbereich des EDI In folgenden Gremien sind Vakanzen zu verzeichnen: ­

Ausgleichsfonds AHV/IV/EO; Verwaltungsrat: 1 Vakanz30

­

Eidgenössische Filmkommission EFiK: 1 Vakanz

­

Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS: 1 Vakanz

­

Medizinalberufekommission MEBEKO: 1 Vakanz

Im Geschäftsbereich des EJPD In folgenden Gremien sind Vakanzen zu verzeichnen: ­

Eidgenössische Migrationskommission EKM: 1 Vakanz

Im Geschäftsbereich des VBS In folgenden Gremien sind Vakanzen zu verzeichnen: ­

Eidgenössische geologische Fachkommission EGK: 1 Vakanz

­

Eidgenössische Kommission für Rekrutenbefragungen (ch-x): 1 Vakanz

­

Eidgenössische Kommission für Militär- und Katastrophenmedizin EKMK: 3 Vakanzen

­

Eidgenössische Kommission für Telematik im Bereich Rettung und Sicherheit: 3 Vakanzen

­

Rüstungskommission: 3 Vakanzen

Im Geschäftsbereich des EFD Folgendes Gremium wurde mit separatem Antrag bestellt: ­

30 31

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA: keine Vakanzen 31

Die Wahl des Präsidiums des Ausgleichsfonds AHV/IV/EO erfolgte mit separatem Antrag des EDI vom 23. Nov. 2015. Danach verbleiben keine Vakanzen mehr.

Die Mitglieder wurden vom Bundesrat bereits am 1. Juli 2015 für die neue Amtsperiode 2016­2019 gewählt.

4211

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Im Geschäftsbereich des WBF In folgenden Gremien sind Vakanzen zu verzeichnen: ­

Eidgenössische Akkreditierungskommission: 1 Vakanz

Im Geschäftsbereich des UVEK keine Vakanzen

4212

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Anhang 5

Kommissionen mit mehr als 15 Mitgliedern32 Im Geschäftsbereich des EDA Beratende Kommission für internationale Zusammenarbeit: 22 Mitglieder Begründung: Die beratende Kommission für internationale Zusammenarbeit wird spezialrechtlich in Artikel 25 der Verordnung vom 12. Dezember 1977 33 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (IZA-VO) geregelt. Artikel 25 IZA-VO sieht maximal 25 Mitglieder für die beratende Kommission vor.

Schweizerische UNESCO-Kommission: 20 Mitglieder Begründung: Aufgrund des breiten Spektrums an Themen, welche die UNESCO abdeckt (Bildung, Naturwissenschaften, Gesellschaftswissenschaften, Kultur, Kommunikation) lag die Zahl der Mitglieder der Schweizerischen UNESCO-Kommission schon immer über fünfzehn. So kann sie eine möglichst gute Gesamtsicht wahren. Gegenwärtig liegt die Zahl bei 20 Mitgliedern. Die Kommission hat ihre eigenen Tätigkeitsfelder, sie organisiert Kolloquien, erarbeitet Referenzdokumente, verfasst Informationsmaterialien (Welterbe und immaterielles Kulturerbe), verfolgt die Entwicklung der Dossiers innerhalb der UNESCO, nimmt Stellung zu Dokumenten der Organisation und entsendet Fachkräfte an internationale Konferenzen.

Die Kommission verbindet damit wichtige Denkarbeit mit Informations- und Koordinationsarbeit. Mit weniger als 20 Mitgliedern würde der Kommission die kritische Masse fehlen, um einerseits ihre Tätigkeiten auszuüben, die der Schweiz einen Einfluss innerhalb der UNESCO ermöglichen, und andererseits einen Überblick über die Organisation zu wahren, der für ein kohärentes Engagement grundlegend ist. Festzuhalten ist auch, dass die Schweizerische UNESCO-Kommission auf institutioneller Ebene de facto sowohl auf eidgenössicher als auch auf kantonaler und regionaler Ebene mit einer Vielzahl von öffentlichen und privaten Institutionen zusammenarbeitet.

Im Geschäftsbereich des EDI Eidgenössische Arzneimittelkommission EAK: 16 Mitglieder Begründung: Die Zusammensetzung der Kommission (16 Mitglieder) ist in Artikel 37e Absatz 2 der Verordnung vom 27. Juni 199534 über die Krankenversicherung vorgegeben.

32 33 34

Die Begründungen entsprechen den Angaben des jeweils zuständigen Departements.

SR 974.01 SR 832.102

4213

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Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK): 18 Mitglieder Begründung: Die Zusammensetzung der Kommission (18 Mitglieder) ist in Artikel 37d Absatz 3 der Verordnung vom 27. Juni 199535 über die Krankenversicherung vorgegeben.

Eidgenössische Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung: 17 Mitglieder Begründung: Artikel 73 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 194636 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung gibt vor, dass die Versicherten, die schweizerischen Wirtschaftsverbände, die Versicherungseinrichtungen, der Bund und die Kantone angemessen vertreten sein müssen. Artikel 65 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 195937 über die Invalidenversicherung sieht zudem vor, dass Vertreterinnen und Vertreter der Behinderten und der Invalidenhilfe in der Kommission vertreten sein müssen. Um den breiten Einbezug der verschiedenen Interessensstandpunkte gewährleisten zu können, und in Anbetracht der politischen Bedeutung des Fachbereichs der Kommission, ist eine Reduktion auf 15 Mitglieder zurzeit nicht möglich.

Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge: 16 Mitglieder Begründung: Um einen breiten Einbezug der verschiedenen Interessensstandpunkte gewährleisten zu können, und in Anbetracht der politischen Bedeutung des Fachbereichs der Kommission, ist eine Reduktion auf 15 Mitglieder zurzeit nicht möglich.

Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF: 20 Mitglieder Begründung: Das Mandat der EKF umfasst eine klassische gesellschaftspolitische Querschnittsaufgabe. Eine breite Zusammensetzung der EKF mit Vertretungen aus Frauenorganisationen, Sozialpartnern und weiteren gesellschaftlich relevanten Kreisen ist Voraussetzung dafür, dass die Kommission ihr Mandat erfüllen und die Anliegen der unterschiedlichen Kreise aufnehmen kann.

Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen EKKJ: 20 Mitglieder Begründung: Um einen breiten Einbezug der verschiedenen Interessensstandpunkte gewährleisten zu können, ist eine Reduktion auf 15 Mitglieder zurzeit nicht möglich.

Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR: 16 Mitglieder Begründung: Mit einem 16. Sitz wird eine eigenständige Vertretung der Roma ermöglicht, die spezifischen Diskriminierungen ausgesetzt sind.

Fachkommission Filmförderung: 44 Mitglieder Begründung: Die Fachkommission besteht aus 5 Ausschüssen (Spielfilm, Dokumentarfilm, Animationsfilm, Auswertung und Vielfalt, Technischer Ausschuss) mit 35 36 37

SR 832.102 SR 831.10 SR 831.20

4214

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unterschiedlichen Aufgaben. Vier dieser Ausschüsse tagen jeweils in wechselnder Zusammensetzung von 3 bzw. 5 Mitgliedern; der technische Ausschuss besteht aus 7 ständigen Mitgliedern. Damit für die verschiedenen Aufgabenbereiche und Projektarten genügend fachlich kompetente Expertinnen und Experten zur Verfügung stehen, die Unabhängigkeit sichergestellt und allfälligen Interessenkonflikten sowie den verschärften Ausstandspflichten bei der Begutachtung der Filmförderungsgesuche Rechnung getragen werden kann, wurde die Mitgliederzahl auf 44 festgelegt.

Medizinalberufekommission MEBEKO: 20 Mitglieder Begründung: Die MEBEKO wurde mit Bundesratsbeschluss vom 28. März 2007 eingesetzt. Sie löste zwei Kommissionen ab (Leitender Ausschuss für die eidgenössischen Medizinalprüfungen und Weiterbildungsausschuss). Die MEBEKO besteht aus den beiden Ressorts Aus- und Weiterbildung (Art. 49 Abs. 3 des Medizinalberufegesetzes vom 23. Juni 200638; MedBG). Die beiden Ressorts Aus- und Weiterbildung nehmen durch das MedBG definierte unterschiedliche Aufgaben wahr (Art. 50). Das MedBG sieht in Artikel 49 Absatz 2 vor, dass der Bund, die Kantone, die Hochschulen sowie die betroffenen Berufskreise angemessen vertreten sind.

Diese Aufgaben müssen im entsprechenden Bereich der Aus- und Weiterbildung durch qualifizierte Fachpersonen wahrgenommen werden.

Im Geschäftsbereich des EJPD Eidgenössische Migrationskommission EKM: 30 Mitglieder Begründung: Nach Artikel 26 Absatz 1 der Verordnung vom 24. Oktober 2007 39 über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern besteht die Kommission aus 30 Mitgliedern. Eine ausreichende Berücksichtigung der verschiedenen interessierten Kreise (Ausländerorganisationen, Kantone, Gemeinden, Sozialpartner, Kirchen, Schul- und Bildungswesen, kantonale Vereinigungen etc.) bringt notgedrungen eine erhöhte Anzahl von Mitgliedern mit sich. Die Vertretung aus der Migrationsbevölkerung ist nicht nur auf der symbolischen Ebene von Bedeutung, sondern stellt die einzige offizielle Möglichkeit der Mitwirkung und Mitgestaltung von Ausländerinnen und Ausländern bei der Integrationsarbeit auf nationaler Ebene dar. Die von Ausländerinnen und Ausländern getragene Verantwortung trägt wesentlich zum sozialen Zusammenhalt bei und ist für den Erfolg der Integrationsarbeit in unserem Land nicht zu unterschätzen. Eine namhafte (und paritätische) Vertretung von Ausländerinnen und Ausländern ist deshalb nach wie vor gerechtfertigt.

Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten ESchK: 25 Mitglieder Begründung: Die ESchK besteht zwingend aus 5 unabhängigen Mitgliedern (Präsidentin, Vizepräsident und drei beisitzende Mitglieder) sowie den weiteren Mitgliedern, die von den Verwertungsgesellschaften (6) und den Nutzerverbänden (15) 38 39

SR 811.11 SR 142.205

4215

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vorgeschlagen werden (Art. 56 des Urheberrechtsgesetzes vom 9. Okt. 199240; URG). Damit wird auch die Vertretung der interessierten Kreise sichergestellt. Die unabhängigen Mitglieder sind in der Regel Richterinnen, Richter oder Professorinnen, Professoren. Daneben stellen die Tarifparteien Personen mit entsprechender Fachkenntnis. Die ESchK ist ausserdem eine Behörde, die jeweils mit einer Spruchkammer von fünf Mitgliedern (Präsidentin, zwei unabhängige Mitglieder sowie je ein Mitglied der Verwertungsgesellschaften und der Nutzerverbände) entscheidet (Art. 57 Abs. 1 URG). Damit die Spruchkammern entsprechend dem zu behandelnden Tarif mit den jeweiligen Fachleuten besetzt werden können, ist der Rückgriff auf eine relativ breite Basis von Mitgliedern, die auf Vorschlag der Tarifparteien gewählt werden, erforderlich. Aus diesen Gründen kann für die ESchK die höchstzulässige Anzahl der Mitglieder nicht eingehalten werden. Der Umstand, dass die ESchK nie in Vollbesetzung, sondern ausschliesslich in Spruchkammern mit fünf Mitgliedern tagt, rechtfertigt diese Abweichung.

Im Geschäftsbereich des VBS Keine

Im Geschäftsbereich des EFD Keine

Im Geschäftsbereich des WBF Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung: 21 Mitglieder Begründung: Gemäss Artikel 89 Absatz 6 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vom 25. Juni 198241 besteht die Kommission aus je sieben Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie aus sieben Vertretern von Bund, Kantonen und Wissenschaft.

Eidgenössische Arbeitskommission: 20 Mitglieder Begründung: Die Kommission umfasst gemäss Artikel 81 der Verordnung 1 vom 10. Mai 200042 zum Arbeitsgesetz 20 Mitglieder. Wegen des breiten Anwendungsbereichs des Arbeitsgesetzes und der grossen Bedeutung der Kommission für arbeitsgesetzliche Fragen ist ein Einbezug von vielen verschiedenen Branchen erforderlich. Die je 7 Mitglieder auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite wurden als absolutes Minimum festgelegt. Weiter sind die Wissenschaft und die Kantone als

40 41 42

SR 231.1 SR 837.0 SR 822.111

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Vollzugsorgane mit je 2 Sitzen vertreten, die Frauenorganisationen mit 1 Sitz, und das SECO hält den Vorsitz inne.

Eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten: 17 Mitglieder Begründung: Die Einigungsstelle setzt sich gemäss Artikel 2 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 12. Februar 194943 über die eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten aus insgesamt 17 Mitgliedern (5 Vorsitzende und je 6 Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter) zusammen. Dies ist notwendig, damit die Einigungsverfahren, bei denen vom WBF je ein Vorsitzender, ein Arbeitgeber- und ein Arbeitnehmervertreter eingesetzt wird, korrekt durchgeführt werden können. Es muss insbesondere eine gewisse Auswahl möglich sein, da je nach Streitgegenstand und Streitparteien gewisse Mitglieder nicht eingesetzt werden können. Eine Reduktion der Anzahl Mitglieder ist deshalb nicht möglich.

Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen EKK: 16 Mitglieder Begründung: Sandra Nitz-Röthlin hat die Funktion einer Beobachterin; sie ist kein offizielles Mitglied der Kommission.

Eidgenössische Stipendienkommission für ausländische Studierende ESKAS: 16 Mitglieder Begründung: Die Zusammensetzung der Kommission ist in Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 198744 über Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz vorgegeben. Es ist sehr wichtig, dass alle Universitäten in der ESKAS vertreten sind. Die Delegierten der Universitäten haben nicht nur den Standpunkt ihrer Universität einzubringen, sondern sind als Expertinnen und Experten für die Auswahl, die optimale Platzierung und wissenschaftliche Betreuung und Begleitung verantwortlich. Die Vertretung von «swissuniversities» ist mitverantwortlich für die Koordination der Stipendienpolitik; die Studierenden sind gemäss Gesetz ebenfalls vertreten.

In der bisherigen Kommission waren weder die Universität Luzern noch das IHEID vertreten. Beide Hochschulen beherbergen ESKAS-Stipendiatinnen und -Stipendiaten. Mit der Aufnahme in der Kommission wird insbesondere auch die operative Betreuung der ESKAS-Stipendidatinnen und -Stipendiaten vor Ort geregelt und damit erleichtert.

Kommission für Technologie und Innovation KTI: 72 Mitglieder Begründung: Gestützt auf Artikel 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom
14. Dezember 201245 über die Förderung der Forschung und der Innovation gliedert sich die KTI in mehrere Förderbereiche mit Entscheidungsbefugnissen. Zur Beurteilung der Gesuche aus den höchst unterschiedlichen Branchen und Wissenschaftsdisziplinen ist eine entsprechende Anzahl hochqualifizierter Expertinnen und Experten pro Gebiet und Förderbereich notwendig, die sowohl die wissenschaftlichen als auch die 43 44 45

SR 821.42 SR 416.2 SR 420.1

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wirtschaftlichen Aspekte kompetent abdecken können. Mit diesem einzigartigen Portefeuille an Kompetenzen steht und fällt die Qualität der Innovationsförderung der KTI im Kontext ihres Ansatzes der thematischen Offenheit (Bottom-upFörderung).

Kommission für Wirtschaftspolitik: 19 Mitglieder Begründung: Die Kommission für Wirtschaftspolitik entstand im Jahr 2006 durch die Fusion von zwei ausserparlamentarischen Kommissionen (Konsultative Kommission für Aussenwirtschaftspolitik und Eidgenössische Kommission für Arbeitsmarktfragen), weshalb die Mitgliederzahl leicht überzählig ist. Die Kommission für Wirtschaftspolitik verfügt über ein ausgesprochen breites Tätigkeitsfeld, das sämtliche Bereiche des SECO und damit das gesamte Spektrum der Wirtschaftspolitik abdeckt. Die Kommission für Wirtschaftspolitik umfasst Arbeitgeber-, Arbeitnehmer-, Wirtschafts- und Interessenverbände sowie Vertreterinnen und Vertreter von Kantonen und der Wissenschaft. Hierdurch verfügt sie hinsichtlich der vertretenen Interessen über eine hohe Repräsentativität und Legimitation. Folglich ist die Überschreitung der Höchstzahl der Mitglieder erforderlich, um die im Hinblick auf den Kommissionszweck notwendige breite Vertretung wirtschaftspolitisch relevanter Kreise sicherzustellen. Im Rahmen der Gesamterneuerungswahl für die Amtsperiode 2016­2019 wurde die Mitgliederzahl überprüft. Eine weitere Reduktion der Mitgliederzahl wird derzeit nicht als sinnvoll erachtet.

Tripartite Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr: 18 Mitglieder Begründung: Gemäss Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung vom 21. Mai 200346 über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht die tripartite Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr aus 18 Mitgliedern, wovon 6 die Arbeitnehmerverbände vertreten, 6 die Arbeitgeberverbände, 3 den Bund und 3 die Kantone.

Im Geschäftsbereich des UVEK Nationale Plattform Naturgefahren PLANAT: 18 Mitglieder Begründung: In der Einsetzungsverfügung hat der Bundesrat die maximale Mitgliederzahl der PLANAT auf 18 Personen festgelegt. Diese Anzahl ist nötig, damit in der PLANAT sämtliche Akteure Einsitz nehmen können, die vom Umgang mit Naturgefahren besonders betroffen sind.

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SR 823.201

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Unterschreitung des Frauenanteils von 30 Prozent47 Im Geschäftsbereich des EDA Beratende Kommission für internationale Zusammenarbeit: 25 %48 Begründung: Diese Kommission ist aus Akteuren zusammengesetzt, die in der Schweiz für die internationale Zusammenarbeit sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor entscheidend sind. Die gilt sowohl für Alliance Sud und das Schweizerische Rote Kreuz als auch für Privatfirmen. Es ist daher üblich, dass besagter Kommission hochrangige Vertreterinnen und Vertreter dieser Rechtsträger angehören. Die Organisationen und Firmen, deren Vertreterinnen und Vertreter aus der Kommission zurückgetreten sind, wurden gebeten, für die Amtsdauer 2016­ 2019 neue Personen vorzuschlagen. In diesem Zusammenhang hat der Präsident der beratenden Kommission Fachleute der internationalen Zusammenarbeit kontaktiert.

Es hat sich lediglich eine Frau dazu bereit erklärt, ab 2016 in der Kommission mitzuarbeiten. Die Zusammensetzung der Kommission war im Zeitpunkt der Gesamterneuerungswahlen noch nicht definitiv; zwei Sitze von Parlamentsmitgliedern waren noch nicht besetzt.

Massnahmen: Bei einem Rücktritt während der Amtsdauer geht der Kommissionspräsident auf den betroffenen Rechtsträger (Organisation oder Firma) zu, damit dieser wenn möglich eine weibliche Ersatzperson benennt. Für die Amtsdauer 2016­ 2019 hat der Kommissionspräsident alle politischen Fraktionen des Parlaments kontaktiert, damit diese nach den eidgenössischen Wahlen Frauen für die Vertretung in der besagten Kommission, in der im Übrigen sieben Parlamentsmitglieder Einsitz nehmen, ernennen.

Im Geschäftsbereich des EDI Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS: 20 % Begründung: Im Bereich der Unfallverhütung sind kaum Expertinnen vorhanden.

Den Versicherern und den Durchführungsorganen des Arbeitsgesetzes war es nicht möglich, geeignete Kandidatinnen vorzuschlagen.

Massnahmen: Das Departement hat verschiedene Sensibilisierungsmassnahmen getroffen. Im Rahmen von Sitzungen auf allen Ebenen wurden die Ämter auf die Vorgaben hingewiesen. Zudem wurden sie beauftragt, die Suche nach möglichen Kandidatinnen und Kandidaten im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen 2015 frühzeitig in Angriff zu nehmen mit dem Ziel, die Sprachen- und Geschlechtervertretung zu verbessern. Ein entsprechendes Schreiben ging auch an die Kommis47 48

Die Begründungen und Massnahmen entsprechen den Angaben des jeweils zuständigen Departements.

Seit der Ergänzungswahl vom 28. Jan. 2016 beträgt der Anteil der Frauen 32 %.

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sionspräsidien und -sekretariate sowie an die Organisationen, die in den Gremien vertreten sind.

Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV: 25 % Begründung: Eine Verbesserung der Frauenvertretung war nicht möglich, da es nur einen Wechsel gab und diese Kandidatur von der Arbeitgeberseite zu nominieren war.

Massnahmen: Das Departement hat verschiedene Sensibilisierungsmassnahmen getroffen. Im Rahmen von Sitzungen auf allen Ebenen wurden die Ämter auf die Vorgaben hingewiesen. Zudem wurden sie beauftragt, die Suche nach möglichen Kandidatinnen und Kandidaten im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen 2015 frühzeitig in Angriff zu nehmen mit dem Ziel, die Sprachen- und Geschlechtervertretung zu verbessern. Ein entsprechendes Schreiben ging auch an die Kommissionspräsidien und -sekretariate sowie an die Organisationen, die in den Gremien vertreten sind.

Im Geschäftsbereich des EJPD Eidgenössische Kommission für Schuldbetreibung und Konkurs EKSchK: 27 % Begründung: Es gab zwei durch Ersatz- bzw. Neuwahl zu besetzende Vakanzen in der Kommission. Die dritte Vakanz, der ebenfalls neu zu besetzende Vorsitz, steht von Gesetzes wegen der Leitung der Dienststelle Oberaufsicht SchKG zu. Im Rahmen der Gesamterneuerungswahl 2015 wurden die beiden Sitze mit Frauen besetzt.

Mangels weiterer Rücktritte und ohne weitere Erhöhung der Anzahl Mitglieder ist es im Moment nicht möglich, einen Frauenanteil von mehr als 27 % zu erreichen.

Massnahmen: Die Kommission wurde beauftragt, die Suche nach möglichen Kandidatinnen und Kandidaten im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen 2015 frühzeitig in Angriff zu nehmen, mit dem Ziel, die Geschlechtervertretung zu verbessern. Das Ziel konnte mit der Wahl zweier Frauen erreicht werden. Bei kommenden Rücktritten wird wenn immer möglich versucht, weitere Frauen als Mitglieder zu rekrutieren.

Im Geschäftsbereich des VBS Eidgenössische Aufsichtskommission für die fliegerische Vorschulung (SPHAIR): 17 % Begründung: Für die Aufgabenerfüllung in der Kommission bedarf es fundierter Ausbildungen, Kenntnisse und Erfahrungen in der Fliegerei und explizit einer Berufspilotenlizenz. Der Frauenanteil ist in der schweizerischen Berufsfliegerei sehr tief; die definierte Zusammensetzung gemäss Einsetzungsverfügung vom 5. Dezember 2014 limitiert die möglichen Kandidatenkreise zusätzlich. Mindestens je eine Vertreterin oder einen Vertreter haben nach Möglichkeit die Luftwaffe, das Bundesamt für Zivilluftfahrt, die schweizerischen Unternehmen der gewerbsmässigen Luftfahrt, die schweizerischen Flugschulen und der Aero-Club der Schweiz zu 4220

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stellen. Mit der Vertretung einer Frau in der Aufsichtskommission ist der Anteil (17 %) höher als im Branchendurchschnitt.

Massnahmen: Suche geeigneter Kandidatinnen im aviatischen Netzwerk der Kommissionsmitglieder.

Eidgenössische geologische Fachkommission EGK: 10 % Begründung: Der Berufsverband CHGEOL hat eine Untersuchung «Lohnerhebung CHGEOL Gehaltsdaten 2009» erstellt. Darin hält er fest: «Geologinnen mit längerer Berufspraxis als 15 Jahre gibt es nur wenige. Bis in die 1980er-Jahre war das Geologiestudium in der Schweiz fast reine Männersache.» Dieser Mangel an Geologinnen oder an im Bereiche der Geologie tätigen Frauen in der Schweiz wirkt sich in der Suche nach geeigneten Mitgliedern für die EGK aus. Bei der Auswahl von EGKMitgliedern ist primär die Fachkompetenz (verschiedene relevante Themen) wichtig; weiter zählt die Position (breite Abdeckung) und die Vernetzung in den jeweiligen Fachgemeinschaften.

Massnahmen: Im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2016­2019 war die Landesgeologie zusammen mit dem Vorsitzenden bestrebt, den Anteil der weiblichen Mitglieder in der EGK zu erhöhen, und sie hat in ihrem Netzwerk geeignete Kandidatinnen gesucht und für eine Mitgliedschaft motiviert. Von den direkt kontaktierten Frauen stellte sich eine zur Verfügung und wurde gewählt.

Eidgenössische Kommission für ABC-Schutz KomABC: 20 % Begründung: Der ABC-Bereich ­ eine naturwissenschaftliche und einsatzorientierte Disziplin des Bevölkerungsschutzes ­ ist nach wie vor eine männliche Domäne.

Daher sind im Bevölkerungsschutz und in der Armee Expertinnen mit einem naturwissenschaftlichen oder einsatzorientierten beruflichen Hintergrund weniger häufig anzutreffen. Ferner verlangt das Anforderungsprofil eines Kommissionsmitglieds Erfahrung auf strategischer Ebene, was in der Regel mit einer Tätigkeit in einer höheren Kaderposition einhergeht. Die Rekrutierung weiblicher Kommissionsmitglieder ist daher keine einfache Aufgabe.

Massnahmen: Zur Besetzung der Kommission wurden die Anforderungen an die Mitgliedschaft in einem Factsheet definiert. Das Factsheet wurde vor den Gesamterneuerungswahlen an die bisherigen Kommissionsmitglieder und an ausgewählte Personen im Bevölkerungsschutz verteilt, um geeignete Vorschläge ermitteln zu können. Im Factsheet wurde das Ziel einer besseren
Vertretung der Geschlechter und der Sprachengemeinschaft hervorgehoben. Bei der Besetzung von Vakanzen wurden Personen der untervertretenen Gruppen (Frauen, Angehörige der lateinischen Sprachgemeinschaft) zuerst angefragt. Eine Vakanz soll im Laufe der Legislaturperiode wenn möglich durch eine Frau besetzt werden.

Eidgenössische Kommission für Telematik im Bereich Rettung und Sicherheit: 0 % Begründung: Bei der Zusammensetzung der Kommission wurde auf eine breite Abstützung der Organisationen (Interessengruppen) Wert gelegt. Dabei wurde die paritätische Zusammensetzung von Kantons-, Regierungs- und Bundesvertretern bestmöglich berücksichtigt. Eine ausgewogene Zusammensetzung nach den Geschlechtern ist weiterhin sehr schwierig, da der Bereich der Telematik nach wie vor 4221

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von Männern dominiert wird. Die Regierungskonferenzen und Amtsstellen melden die gewählte Vertreterin oder den gewählten Vertreter; diese sind Generalsekretärinnen, Generalsekretäre, Mitglieder der Geschäftsleitung oder Personen mit Spezialwissen.

Massnahmen: Die Kommissionsmitglieder respektive deren Organisationen wurden periodisch und speziell im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen auf die Vorgaben hingewiesen und aufgefordert, Personen der untervertretenen Gruppen (Frauen, Angehörige der französischen, italienischen und rätoromanischen Sprachgemeinschaften) vorzuschlagen.

Rüstungskommission: 22 % Begründung: Angesichts des spezifischen Fachwissens und der nötigen Affinität zu rüstungspolitischen Themen ist es generell sehr schwierig, Frauen für eine Mitgliedschaft in der Rüstungskommission zu gewinnen.

Massnahmen: Kommissionsmitglieder und Vertreter der armasuisse haben verschiedene in Frage kommende Frauen direkt kontaktiert und für eine Mitgliedschaft motiviert. Leider waren die Rückmeldungen durchwegs negativ.

Im Geschäftsbereich des EFD Eidgenössische Kommission für Bauprodukte BauPK: 28 % Begründung: Die Erreichung einer gleichmässigen Verteilung der Geschlechter in der BauPK ist dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) ein wichtiges Anliegen. Es bestehen in diesem Zusammenhang jedoch die folgenden situationsbedingten Schwierigkeiten: Im Bauproduktebereich ­ als sehr technischem Bereich ­ sind hauptsächlich Männer tätig. In den Führungspositionen des Bauproduktesektors ist der männliche Anteil noch grösser.

Bei der Wahl der BauPK ist ein Verfahren anzuwenden, das garantiert, dass Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Interessengruppen in der Kommission Einsitz nehmen können, namentlich gemäss Artikel 41 Absatz 1 der Bauprodukteverordnung vom 27. August 201449 jene der Bauwirtschaft, der bezeichneten Stellen, der Normschaffenden, der Forschung sowie der Konsumentinnen und Konsumenten.

Diese Interessengruppen müssen ihre Vertreterinnen und Vertreter selbst bestimmen können, nicht zuletzt auch deshalb, weil nur die entsprechenden Verbände und Organisationen beurteilen können, wer sie auf diesem Gebiet überhaupt vertreten kann.

Der Umstand, dass in der BauPK verschiedene Interessengruppen vertreten sein müssen, welche ihrerseits durch bestimmte Branchen und Organisationen vertreten werden, hat zur Folge, dass der Bauproduktebereich in einige «Unter-Pools» aufgeteilt wird und eine gleichmässige Geschlechterverteilung somit erschwert wird.

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SR 933.01

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Massnahmen: Die Mitglieder der BauPK sowie die vertretenen Organisationen wurden aktiv über die Vorgaben über die Geschlechterverteilungen informiert und sensibilisiert. Sie wurden gebeten, wenn immer möglich weibliche Mitglieder vorzuschlagen.

Die in der BauPK vertretenen Organisationen wurden dafür sensibilisiert, unabhängig von konkreten Vakanzen gezielt nach möglichen Kandidatinnen zu suchen.

Das Kommissionssekretariat hat selber nach geeigneten Kandidatinnen gesucht, um sie den jeweiligen Organisationen vorzuschlagen.

Aufgrund entsprechender Rückmeldungen darf festgehalten werden, dass die BauPK für die Frage der Zusammensetzung der Kommission sehr gut sensibilisiert ist. Die genannten Massnahmen haben denn auch dazu beigetragen, den Frauenanteil in der BauPK um 66,6 % zu erhöhen. Die Zusammensetzung der BauPK für die Amtsperiode 2016­1019 weist somit einen Frauenanteil von 27,8 % (5 Mitglieder) und einen Männeranteil von 72,2 % (13 Mitglieder) auf.

Diese Massnahmen werden fortgesetzt, damit der Frauenanteil in der BauPK weiterhin zunimmt. Es bleibt das erklärte Ziel, die Vorgaben hinsichtlich der Geschlechterverteilung in der BauPK vollständig zu erfüllen.

Kommission für die Harmonisierung der direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden KHST: 25 % Begründung: Der Bereich Steuern ist nach wie vor ein von Männern bevorzugtes Tätigkeitsfeld, weshalb es ­ abgesehen von der Beratungsbranche ­ schwierig ist, entsprechend qualifizierte Frauen zu finden. Die Wahl der Mitglieder unterliegt zudem schon rein sachlich Einschränkungen, da aufgrund der Aufgabe der Kommission das wichtigste Kriterium die Funktion ist (auf Seiten Bund zurzeit nur männliche Vertreter) und neben dem Geschlecht auch die sprachliche und die regionale Vertretung zu berücksichtigen sind.

Massnahmen: Bestmögliche Berücksichtigung eines zusätzlichen weiblichen Mitglieds bei der nächsten Vakanz.

Im Geschäftsbereich des WBF Eidgenössische Kommission für Weltraumfragen EKWF: 27 % Begründung: Für die EKWF ist es seit jeher schwierig, geeignete weibliche Persönlichkeiten zu finden. Trotz der Verkleinerung der Kommission von 15 auf 11 Mitglieder und dem Rücktritt einer Frau ist es gelungen, den prozentualen Frauenanteil auf 27 % konstant zu halten.

Massnahmen: Für jeden neuen Wahlantrag hat der Departementsvorsteher 2­3 Kandidaten verlangt, wovon mindestens eine Frau vorgeschlagen werden musste.

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Kommission für das Beschaffungswesen Bund­Kantone KBBK (vom Bundesrat gewählte Mitglieder): 25 % Begründung: Gemäss Artikel 5 der Verfügung über die Einsetzung der Kommission Beschaffungswesen Bund­Kantone (KBBK) setzt sich diese Kommission paritätisch aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Kantone (Art. 68a der Verordnung vom 11. Dezember 199550 über das öffentliche Beschaffungswesen) zusammen. Der Bundesrat wählt Bundesvertreterinnen und -vertreter und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) wählt gemäss Artikel 4 Absätze 1 und 2 Buchstabe h der Interkantonalen Vereinbarung vom 15. März 2001 über das öffentliche Beschaffungswesen die Vertreterinnen und Vertreter der Kantone und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter sowie das Vizepräsidium. Die Kommission erfüllt zusammen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Kantone und des Bundes den gewünschten Frauenanteil.

Massnahmen: Für jeden neuen Wahlantrag hat der Departementsvorsteher 2­3 Kandidaten verlangt, wovon mindestens eine Frau vorgeschlagen werden musste.

Kommission für Technologie und Innovation KTI: 24 % Begründung: Der Fachkräfte-Engpass an naturwissenschaftlich-technisch qualifizierten Kandidatinnen ist ein strukturelles Problem. Die anteilmässige Frauenquote wiederspiegelt weitestgehend die Situation der Studierenden und der Professorinnen an den Schweizer Hochschulen. Damit sind die Wahlmöglichkeiten stark eingeschränkt. Mehrere Anfragen bei Frauen für die zu besetzenden Sitze wurden mit Absagen beantwortet, begründet mit der grossen Mehrfachbelastung.

Massnahmen: Um den Frauenanteil zu erhöhen, werden bei gleicher Qualifikation Frauen bevorzugt. Die KTI hat folgende konkrete Massnahmen zur Frauenförderung ergriffen: Ein Kommissionsmitglied ist mit der Zusatzaufgabe als Diversity-Beauftragte betraut. Die KTI erarbeitet neu ein Nachwuchskonzept zur Frauenförderung.

Sie tauscht sich intensiv mit anderen Bundesstellen aus, die ebenfalls mit Fachexpertinnen zusammenarbeiten respektive Hinweise auf geeignete Kandidatinnen geben können (insbesondere BFE, BAFU, BLW). Die bei der KTI tätigen Expertinnen suchen über ihre Netzwerke nach geeigneten Kandidatinnen. Mit der erfolgten Wahl wurde der Frauenanteil von 13 % auf 24 % gesteigert.

Kommission für
Wirtschaftspolitik: 16 % Begründung: Damit die Kommission für Wirtschaftspolitik in ihrer beratenden Funktion effizient und zielführend arbeiten kann und sichergestellt ist, dass die Interessen der in der Kommission vertretenen Interessengruppen eingebracht und berücksichtigt werden können, ist es unumgänglich, dass die Mitglieder über die nötigen Fachkenntnisse und Entscheidkompetenzen innerhalb der von ihnen vertretenen Branchen und Organisation verfügen. Entsprechend wird die Vertretung insbesondere von den Verbänden auf Direktorenstufe angestrebt. Gemäss Artikel 5 der Verfügung über die Einsetzung der Kommission für Wirtschaftspolitik nominie-

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SR 172.056.11

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ren die Verbände und Interessengruppen ein Mitglied ihres Verbandes, ihres Amts, ihrer Organisation oder ihrer Interessengruppe zur Wahl durch den Bundesrat.

Massnahmen: Im Rahmen der Ergänzungs- sowie Gesamterneuerungswahlen wurden die Mitgliedsorganisationen darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Vorgaben für ausserparlamentarische Kommissionen des Bundes vorsehen, dass Frauen und Männer zu je mindestens 30 Prozent vertreten sein müssen, und dass diese Vorgabe derzeit von der Kommission für Wirtschaftspolitik (KfW) nicht erfüllt sei. Anlässlich der Gesamterneuerungswahlen 2015 wurden die Mitgliedsorganisationen entsprechend sensibilisiert und aufgefordert, eine weibliche Vertretung vorzuschlagen oder dies andernfalls zu begründen.

Tripartite Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr: 26 % Begründung: Gemäss Artikel 360b des Obligationenrechts51 bestimmt der Bund die Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner in der tripartiten Kommission aus dem Kreis der Personen, die von den repräsentativen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen vorgeschlagen werden, soweit diese von ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht haben. Es wird darauf hingewiesen, dass das Vorschlagsrecht bei Ersatz- oder Neuwahlen grundsätzlich bei den jeweiligen Mitgliedsorganisationen liegt.

Massnahmen: Bei jeder Ersatzwahl wie auch bei den Gesamterneuerungswahlen werden die Mitgliedsorganisationen sensibilisiert und mehrfach aufgefordert, unter Berücksichtigung der Vorgaben der RVOV mehrere Wahlvorschläge einzureichen.

Anlässlich der Sitzung vom 14. April 2015 wurde die Kommission mündlich von ihrem Vorsitzenden über die einzuhaltenden Quoten informiert, und die Kommission hat Massnahmen zur besseren Vertretung der Geschlechter und Sprachregionen beraten. Folgende Massnahmen setzt die TPK Bund um: Als Dachorganisation nominiert die VDK die Kantonsvertreter. Daher wird betreffend der Nomination von Kandidatinnen und Kandidaten eng mit der VDK und dem Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden (VSAA) zusammengearbeitet, so wie dies auch bei den Dachverbänden der Sozialpartner geschieht. Anlässlich von Ersatzwahlen wird der Bundesrat über die Zusammensetzung der Kommission und die getroffenen Massnahmen zur Erreichung der Quoten informiert (Reporting). Die Kommissionsmitglieder
und die Dachorganisationen werden regelmässig für die Thematik sensibilisiert. Das Vorschlagsrecht für die Nomination der Mitglieder der TPK Bund liegt bei den Dachorganisationen. Es handelt sich bei den Kommissionsmitgliedern um Delegationen der Dachorganisationen (Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB, Schweizerischer Arbeitgeberverband SAV, VDK) und nicht um Stellen, die ausgeschrieben werden können. Das SECO kann entsprechend nicht aktiv Personen für die Kommission rekrutieren. Somit können die Massnahmen 4, 5, 7, 8 und 9 im «Bericht über eine bessere Vertretung der Geschlechter und der Sprachgemeinschaften in den ausserparlamentarischen Kommissionen» der Bundeskanzlei nicht umgesetzt werden. Die Kommission hat sich zudem gegen alternierende Sitzungsorte ausgesprochen.

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Wettbewerbskommission WEKO: 25 % Begründung: Die von der Wirtschaft vorgeschlagene Vertreterin gehört einem Branchenverband/Unternehmen an, womit sie sehr oft in den Ausstand treten müsste. Deshalb wurde dort die zweite, männliche Kandidatur gewählt. Der Bauernverband konnte nur einen (männlichen) Deutschschweizer melden. Bei den sonstigen zur Neuwahl anstehenden Personen handelt es sich um drei Frauen, davon zwei aus der Westschweiz.

Massnahmen: Für jeden neuen Wahlantrag wurden 2­3 Kandidaten verlangt, wovon mindestens eine Frau vorgeschlagen werden musste.

Im Geschäftsbereich des UVEK Eidgenössische Kommission für die Wählbarkeit in den öffentlichen Forstdienst: 15 % Begründung: Die Kommission soll im Nachgang zur Revision des Waldgesetzes (zurzeit in der parlamentarischen Beratung) aufgehoben werden (ca. in zwei Jahren).

Dies legte es nahe, für diese kurze Zeit sämtliche bisherigen Mitglieder wiederzuwählen, was den Spielraum zur Erhöhung des Frauenanteils einschränkte. Zudem konnten auf Nachfrage bei den Kantonen keine weiteren Vertreterinnen gemeldet werden. Die wenigen im Forstbereich tätigen Frauen waren nicht verfügbar.

Massnahmen: Da die Kommission in der Amtsperiode 2016­2019 aufgehoben wird und keine Vakanzen bestehen, wurde auf weitere Anstrengungen verzichtet.

Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit KNS: 29 % Begründung: Die KNS ist ein fachtechnisch spezialisiertes Gremium in einer Disziplin, in der kaum Frauen anzutreffen sind. Zudem wurden sämtliche bisherigen Mitglieder wiedergewählt.

Massnahmen: Der Bundesrat ist bestrebt, künftige Vakanzen mit Frauen zu besetzen, gegebenenfalls unter Einbezug spezialisierter Netzwerke und Firmen.

Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom: 29 % Begründung: Zur Wahrung der Kontinuität, namentlich auch im Hinblick auf die am 31. Dezember 2016 endende Amtszeit des Präsidenten, wurden sämtliche bisherigen Mitglieder wiedergewählt. Deshalb bestand kein Spielraum zur Erhöhung des Frauenanteils.

Massnahmen: Im Hinblick auf die Ende 2016 und Ende 2017 anstehenden Ersatzwahlen von drei Mitgliedern wird das UVEK für den Wahlvorschlag gezielt Frauen suchen und dafür bei Bedarf auf spezialisierte Netzwerke und Firmen zurückgreifen.

Eidgenössische Medienkommission EMEK: 27 % Begründung: Die EMEK wurde erst 2013 eingesetzt. Seither hat sich die Zusammenarbeit unter den Mitgliedern gut eingespielt, und die Zusammensetzung des Gremiums hat sich bewährt. Entsprechend wurden sämtliche bisherigen Mitglieder wiedergewählt, weshalb kein Spielraum für die Erhöhung des Frauenanteils bestand.

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Massnahmen: Bei künftigen Ersatzwahlen wird das UVEK für den Wahlvorschlag gezielt Frauen suchen und dafür bei Bedarf auf spezialisierte Netzwerke und Firmen zurückgreifen.

Eidgenössische Postkommission PostCom: 29 % Begründung: Die PostCom wurde erst im Oktober 2012 eingesetzt. Seither hat sich die Zusammenarbeit unter den Mitgliedern gut eingespielt, und die Zusammensetzung des Gremiums hat sich bewährt. Entsprechend wurden sämtliche Mitglieder, die sich erneut zur Verfügung stellten, wiedergewählt. Die einzige Vakanz wurde mit einer Frau besetzt.

Massnahmen: Bei künftigen Vakanzen wird das UVEK spezifisch nach Frauen suchen, bei Bedarf unter Inanspruchnahme spezialisierter Netzwerke und Firmen.

Fachkommission für die VOC-Lenkungsabgabe: 15 % Begründung: Die Fachkommission für die VOC-Lenkungsabgabe behandelt einen sehr spezifischen Themenbereich, in dem nur wenige Frauen tätig sind. Gemäss Einsetzungsverfügung gehören der Kommission vier Vertreter der Bundesverwaltung und zudem vier Vertreter der Kantone und sechs Vertreter der Wirtschaft an.

Diese Umstände ermöglichten lediglich, zwei Vakanzen mit Frauen zu besetzen.

Massnahmen: Das UVEK fordert die involvierten Stellen weiterhin auf, Frauen vorzuschlagen, macht eigene Vorschläge und greift hierfür bei Bedarf auf spezialisierte Netzwerke und Unternehmen zurück.

Kommission für Forschung im Strassenwesen FOKO: 29 % Begründung: Die fachliche Beurteilung und Priorisierung der Forschungsaufträge im Strassenwesen ist eine Hauptaufgabe der Kommission. In der Schweiz ist der Anteil der weiblichen Fachleute im Gebiet der Forschung im Strassenwesen sehr klein. Damit die Kommission das Forschungskonzept nachhaltiger Verkehr mit der nötigen Kontinuität erarbeiten kann, wurden mit einer Ausnahme alle bisherigen Mitglieder wiedergewählt. Daher war es nicht möglich, den Frauenanteil weiter zu erhöhen.

Massnahmen: Bei der Besetzung von künftigen Vakanzen wird von den in der Kommission vertretenen Organisationen angestrebt, eine zusätzliche Frau vorzuschlagen. Bei Bedarf wird das UVEK eigene Vorschläge machen und dabei wenn nötig auf spezialisierte Netzwerke und Unternehmen zugehen.

Nationale Plattform Naturgefahren PLANAT: 28 % Begründung: Die PLANAT ist stark auf Ingenieurwissenschaften ausgerichtet, die generell einen sehr niedrigen Frauenanteil
aufweisen. Zudem sind spezifisches Fachwissen und die Vertretung spezieller Stellen erforderlich, was den Kreis der möglichen Mitglieder einschränkt.

Massnahmen: Man ist bestrebt, Frauen für die PLANAT zu finden, und greift hierfür bei Bedarf auf in dieser Frage spezialisierte Unternehmen und Netzwerke zurück.

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Anhang 7

Unterschreitung des Mindestanteils deutsch-, französisch- oder italienischsprachiger Personen52 Im Geschäftsbereich des EDA Keine

Im Geschäftsbereich des EDI Aufsichtskommission für die Sammlung Oskar Reinhart Am Römerholz in Winterthur: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Die Zusammensetzung der Aufsichtskommission ist in der Schenkungsurkunde vom 26. Februar 1958 abschliessend vorgegeben: Sie setzt sich aus einer Vertretung des Stadtrates von Winterthur, der Stiftung Oskar Reinhart Winterthur, der Familie Reinhart und dem Präsidenten sowie einem weiteren Mitglied der Gottfried Keller-Stiftung zusammen. In diesem eng definierten Personenkreis gibt es derzeit keine Personen mit Muttersprache Italienisch.

Massnahmen: Das Departement hat verschiedene Sensibilisierungsmassnahmen getroffen. Im Rahmen von Sitzungen auf allen Ebenen wurden die Ämter auf die Vorgaben hingewiesen. Zudem wurden sie beauftragt, die Suche nach möglichen Kandidatinnen und Kandidaten im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen 2015 frühzeitig in Angriff zu nehmen mit dem Ziel, die Sprachen- und Geschlechtervertretung zu verbessern. Ein entsprechendes Schreiben ging auch an die Kommissionspräsidien und -sekretariate sowie an die Organisationen, die in den Gremien vertreten sind.

Eidgenössische Kommission der Gottfried Keller-Stiftung GKS: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Die Anforderungen für eine Wahl sind eine hervorragende kunsthistorische Spezialisierung, ausgezeichnete Kenntnisse der Bestände in Schweizer Museen sowie eine langjährige Verbundenheit mit dem Museumsplatz Schweiz. Eine italienischsprachige Person konnte nicht gefunden werden. Die beiden ausscheidenden Mitglieder wurden aber durch französischsprachige Personen ersetzt.

Massnahmen: Das Departement hat verschiedene Sensibilisierungsmassnahmen getroffen. Im Rahmen von Sitzungen auf allen Ebenen wurden die Ämter auf die Vorgaben hingewiesen. Zudem wurden sie beauftragt, die Suche nach möglichen Kandidatinnen und Kandidaten im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen 2015 frühzeitig in Angriff zu nehmen mit dem Ziel, die Sprachen- und Geschlechtervertretung zu verbessern. Ein entsprechendes Schreiben ging auch an die Kommis52

Die Begründungen und Massnahmen entsprechen den Angaben des jeweils zuständigen Departements.

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sionspräsidien und -sekretariate sowie an die Organisationen, welche in den Gremien vertreten sind.

Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Die EKAS setzt sich aus Vertretungen der Versicherer und der kantonalen sowie eidgenössischen Durchführungsorgane des Arbeitsgesetzes zusammen.

Sie erfüllt primär technische Aufgaben, die vor allem eine fachliche Eignung voraussetzen. Eine geeignete italienischsprachige Person konnte nicht gefunden werden.

Massnahmen: Das Departement hat verschiedene Sensibilisierungsmassnahmen getroffen. Im Rahmen von Sitzungen auf allen Ebenen wurden die Ämter auf die Vorgaben hingewiesen. Zudem wurden sie beauftragt, die Suche nach möglichen Kandidatinnen und Kandidaten im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen 2015 frühzeitig in Angriff zu nehmen mit dem Ziel, die Sprachen- und Geschlechtervertretung zu verbessern. Ein entsprechendes Schreiben ging auch an die Kommissionspräsidien und -sekretariate sowie an die Organisationen, welche in den Gremien vertreten sind.

Expertenkommission für den Tabakpräventionsfonds: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Die Kommission besteht aus 5­7 Mitgliedern. Ende 2015 traten zwei Mitglieder zurück. Diese sollen vorläufig nicht ersetzt werden, damit die Kommission möglichst klein gehalten werden kann. Bei der Sprachenvertretung ändert somit nichts.

Massnahmen: Das Departement hat verschiedene Sensibilisierungsmassnahmen getroffen. Im Rahmen von Sitzungen auf allen Ebenen wurden die Ämter auf die Vorgaben hingewiesen. Zudem wurden sie beauftragt, die Suche nach möglichen Kandidatinnen und Kandidaten im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen 2015 frühzeitig in Angriff zu nehmen mit dem Ziel, die Sprachen- und Geschlechtervertretung zu verbessern. Ein entsprechendes Schreiben ging auch an die Kommissionspräsidien und -sekretariate sowie an die Organisationen, welche in den Gremien vertreten sind.

Fachkommission für Radiopharmazeutika FKRP: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Die Radiopharmazeutika betreffen einen Pharmabereich, der aufgrund seiner Besonderheit eine enge Zusammenarbeit der Expertinnen und Experten in Strahlenschutz, Radiochemie, Nuklearmedizin und Pharmazie erfordert. Die Beurteilung der Zulassungsdossiers von Radiopharmazeutika ­ die
Hauptaufgabe dieser Kommission als einzigem Gremium, das die nötige Kompetenz dafür hat ­ bedarf hoch spezialisierter Expertinnen und Experten. Es ist daher schwierig, geeignete Mitglieder für diese Kommission zu finden. Dabei hat die fachliche Kompetenz der Kommissionsmitglieder Priorität vor der Muttersprache. Es wurde keine geeignete Fachperson aus der italienischen Schweiz gefunden.

Massnahmen: Im Rahmen des Verfahrens zur Ernennung von zwei neuen Mitgliedern wurden verschiedene Personen aus der Radiopharmazie und der Nuklearmedizin kontaktiert, im Speziellen auch Personen italienischer Muttersprache. Die Perso4229

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nen aus der italienischen Schweiz haben ihre Kandidatur insbesondere aus zeitlichen Gründen aber wieder zurückgezogen.

Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Eine Verbesserung der Sprachenvertretung war nicht möglich, da es nur einen Wechsel gab und diese Kandidatur von der Arbeitgeberseite nominiert wurde. Allerdings sind zwei Mitglieder zweisprachig (f/i).

Massnahmen: Das Departement hat verschiedene Sensibilisierungsmassnahmen getroffen. Im Rahmen von Sitzungen auf allen Ebenen wurden die Ämter auf die Vorgaben hingewiesen. Zudem wurden sie beauftragt, die Suche nach möglichen Kandidatinnen und Kandidaten im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen 2015 frühzeitig in Angriff zu nehmen mit dem Ziel, die Sprachen- und Geschlechtervertretung zu verbessern. Ein entsprechendes Schreiben ging auch an die Kommissionspräsidien und -sekretariate sowie an die Organisationen, welche in den Gremien vertreten sind.

Im Geschäftsbereich des EJPD Eidgenössische Expertenkommission für das Handelsregister: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Trotz intensivster Bemühungen konnte keine italienischsprechende Person als Kandidatin oder Kandidat gefunden werden. Ein einziges kantonales Registeramt (Tessin) wird in italienischer Sprache geführt. Die dortige Juristin wird in zwei Jahren pensioniert und stand daher für eine Wahl nicht mehr zur Verfügung.

Es ist zu hoffen, dass ihre Nachfolgerin oder ihr Nachfolger bei einer nächsten Vakanz sich zur Wahl stellen wird.

Massnahmen: Frühzeitige Sensibilisierung der Kommission. Sie wurde beauftragt, die Suche nach möglichen Kandidatinnen und Kandidaten im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen 2015 frühzeitig in Angriff zu nehmen mit dem Ziel, die Sprachenvertretung zu verbessern.

Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten ESchK: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Trotz intensivster Bemühungen liess sich kein Vertreter aus der italienischsprachigen Schweiz finden.

Massnahmen: Frühzeitige Sensibilisierung der Kommission. Sie wurde beauftragt, die Suche nach möglichen Kandidatinnen und Kandidaten im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen 2015 frühzeitig in Angriff zu nehmen mit dem Ziel, die Sprachenvertretung zu verbessern.

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Im Geschäftsbereich des VBS Eidgenössische Aufsichtskommission für die fliegerische Vorschulung (SPHAIR): Französisch nicht vertreten.

Begründung: Die Verfügung des Bundesrates vom 5. Dezember 2014 über die Einsetzung der Eidgenössischen Aufsichtskommission für die fliegerische Vorschulug (SPHAIR) definiert die Bereichsherkunft von fünf der aktuell sechs Mitglieder der Kommission. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass es für die Aufgabenerfüllung in der Kommission fundierter Ausbildungen, Kenntnisse und Erfahrungen in der Fliegerei, explizit einer Berufspilotenlizenz bedarf. Aus dem damit gegebenen kleinen Kreis an Kandidaten wurden jene Personen gewählt, welche die Voraussetzungen am besten erfüllten ­ darunter eine Vertreterin der italienischen Schweiz.

Massnahmen: Suche nach geeigneten französischsprachigen Kandidatinnen und Kandidaten aus den in der bundesrätlichen Verfügung über die Einsetzung der Eidgenössischen Aufsichtskommission für die fliegerische Vorschulung (SPHAIR) aufgelisteten Bereichen (Luftwaffe, Bundesamt für Zivilluftfahrt, schweizerische Unternehmen der gewerbsmässigen Luftfahrt, schweizerische Flugschulen, AeroClub der Schweiz).

Eidgenössische geologische Fachkommission EGK: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Gemäss dem Bundesamt für Statistik macht der Anteil der Studierenden in den Erdwissenschaften weniger als 10 % der gesamten Naturwissenschaften aus. Dieser fachliche Mangel hat auch Auswirkungen auf die Suche nach geeigneten Mitgliedern der EGK, besonders bei den sprachlichen Minderheitsgruppen in der Schweiz (d. h. französisch- oder italienischsprachigen Geologen/innen). Bei der Auswahl von EGK-Mitgliedern ist primär die Fachkompetenz (verschiedene relevante Themen) wichtig; weiter zählt die Position (breite Abdeckung) und die Vernetzung in den jeweiligen Fachgemeinschaften.

Massnahmen: Im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2016­2019 war die Landesgeologie zusammen mit dem Vorsitzenden bestrebt, den Anteil der französisch- und der italienischsprachigen Mitglieder in der EGK zu erhöhen, und sie hat in ihrem Netzwerk nach geeigneten Personen gesucht. Es wurden eine französischsprachige Geologin und ein französischsprachiger Geologe neu gewählt. Die Suche nach einer Vertretung der italienischen Sprachgemeinschaft blieb jedoch erfolglos.
Eidgenössische Kommission für ABC-Schutz KomABC: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Die Expertise eines Kommissionsmitglieds steht im Vordergrund; die Bemühungen, die italienischsprachige Schweiz zu repräsentieren, konnten mit einem Mitglied erreicht werden, das zwar deutscher Mutterspache, jedoch im Kanton Tessin tätig und wohnhaft ist.

Massnahmen: Zur Besetzung der Kommission wurden die Anforderungen an die Mitgliedschaft in einem Factsheet definiert. Das Factsheet wurde vor den Gesamterneuerungswahlen an die bisherigen Kommissionsmitglieder und an ausgewählte Personen im Bevölkerungsschutz verteilt, um geeignete Vorschläge ermitteln zu 4231

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können. Im Factsheet wurde das Ziel einer besseren Vertretung der Geschlechter und der Sprachengemeinschaft hervorgehoben. Bei der Besetzung von Vakanzen wurden Personen der untervertretenen Gruppen (Frauen, Angehörige der lateinischen Sprachgemeinschaft) zuerst angefragt.

Eidgenössische Kommission für Telematik im Bereich Rettung und Sicherheit: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Bei der Zusammensetzung der Kommission wurde auf eine breite Abstützung der Organisationen (Interessengruppen) Wert gelegt. Dabei wurde die paritätische Zusammensetzung von Kantons-, Regierungs- und Bundesvertretern bestmöglich berücksichtigt. Eine ausgewogene Zusammensetzung nach Sprachgemeinschaften ist weiterhin sehr schwierig, da die Regierungskonferenzen und Amtsstellen die gewählte Vertreterin oder den gewählten Vertreter melden; diese sind Generalsekretärinnen, Generalsekretäre, Mitglieder der Geschäftsleitung oder Personen mit Spezialwissen.

Massnahmen: Die Kommissionsmitglieder respektive deren Organisationen wurden periodisch und speziell im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen auf die Vorgaben hingewiesen und aufgefordert, Personen der untervertretenen Gruppen (Frauen, Angehörige der französischen, italienischen und rätoromanischen Sprachgemeinschaften) vorzuschlagen.

Im Geschäftsbereich des EFD Mehrwertsteuer-Konsultativgremium: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Gemäss Artikel 109 des Mehrwertsteuergesetzes vom 12. Juni 200953 (MWSTG) besteht das Konsultativgremium (KG) aus Vertreterinnen und Vertretern der steuerpflichtigen Personen, der Kantone, der Wissenschaft, der Steuerpraxis, der Konsumentinnen und Konsumenten und der Bundesverwaltung. Damit diese Vertretungen berücksichtigt sind, suchen die betroffenen Kreise eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger für ihre Vertretung. Von den vier austretenden Mitgliedern waren eine Person französischer und drei deutscher Muttersprache. Zwei Nachfolger (1 D und 1 F) konnten der ESTV sehr rasch gemeldet werden. Bei den zwei anderen Interessentenkreisen war ebenfalls auf das Kriterium der Sprachverteilung hingewiesen worden. Es sollten in der Folge v. a. italienischsprechende Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen werden. Leider konnte dies nicht erreicht werden; die Mitwirkung im KG verlangt ein breites und vertieftes Verständnis der MWSTSystematik. Alle Praxis-Entwürfe der Hauptabteilung MWST werden gleichzeitig mit dem Versand an das KG mit einer 30-tägigen Frist zur Stellungnahme im Internet aufgeschaltet. So besteht für die Interessenten aus der gesamten Schweiz die Möglichkeit, der Hauptabteilung MWST ihre Bemerkungen zu den Praxis-Entwürfen einzureichen. Diese Stellungnahmen werden dem KG unterbreitet, sodass sich dieses ein Gesamtbild machen und sodann dementsprechend seine Empfehlungen abgeben kann. Insofern kann darauf hingewiesen werden, dass trotz fehlenden 53

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italienischsprachigen Vertreterinnen und Vertretern im KG selber auch die italienischsprachige Region eine explizite Mitsprachemöglichkeit hat.

Massnahmen: Die ESTV wird bei den nächsten Wahlen wiederum all ihre Möglichkeiten ausschöpfen und alles in die Wege leiten, damit auch die italienische Sprache im KG vertreten ist.

Im Geschäftsbereich des WBF Schweizerisches nationales FAO-Komitee (CNS-FAO): Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Leider ist es trotz intensiver Bemühungen auch dieses Mal nicht gelungen, eine geeignete Kandidatin oder einen geeigneten Kandidaten aus der italienischen Schweiz für das CNS-FAO gewinnen zu können. Das CNS-FAO hat einen starken thematischen Fokus auf internationale Fragen im Zusammenhang mit Ernährungssicherheit und der Landwirtschafts- und Ernährungsorganisation der Vereinten Nationen FAO. Diese Ausrichtung engt das Feld der möglichen Mitglieder stark ein.

Insgesamt ist die Fraktion der lateinischen Schweiz im CNS-FAO jedoch um den Faktor 4 vergrössert worden.

Massnahmen: Nachfolgeregelungen bei Vakanzen während der Legislatur: Aufruf an die nominierenden Organisationen, möglichst italienischsprechende Kandidatinnen und Kandidaten zu nennen.

Einbezug der italienischsprechenden Mitarbeitenden des BLW bei der Aufstellung der Kandidatenlisten zur Identifizierung geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten.

Einbezug des Netzwerks des BLW zur Identifizierung italienischsprechender Kandidaten Die gewählten Personen, sind zwar nicht italienischer Muttersprache sind, sprechen jedoch fliessend Italienisch, da sie im italienischen Sprachraum gelebt und gearbeitet haben.

Tripartite Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Die Kantonsvertreter wurden basisdemokratisch und subsidiär von den jeweiligen Regionalorganisationen nominiert. Sie sind demgemäss konsolidiert und legitimiert, alle Regionen der Schweiz zu vertreten. Die VDK erachtet die vorgeschlagenen Personen als fachlich versiert. Die Vertreterin des Kantons Genf wird die Interessen der lateinischen Schweiz und somit auch des Kantons Tessin vertreten.

Massnahmen: Bei jeder Ersatzwahl wie auch bei den Gesamterneuerungswahlen werden die Mitgliedsorganisationen sensibilisiert und mehrfach aufgefordert, unter Berücksichtigung der Vorgaben der RVOV mehrere Wahlvorschläge einzureichen.

Anlässlich der Sitzung vom 14. April 2015 wurde die Kommission mündlich von ihrem Vorsitzenden über die einzuhaltenden Quoten informiert, und die Kommission hat Massnahmen zur besseren Vertretung der Geschlechter und der Sprachgemeinschaften beraten. Folgende Massnahmen setzt die TPK Bund um: Als Dachorganisation nominiert die VDK die Kantonsvertreter. Daher wird betreffend die 4233

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Nomination von Kandidatinnen und Kandidaten eng mit der VDK und dem Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden (VSAA) zusammengearbeitet, so wie dies auch bei den Dachverbänden der Sozialpartner geschieht. Anlässlich von Ersatzwahlen wird der Bundesrat über die Zusammensetzung der Kommission und der getroffenen Massnahmen zur Erreichung der Quoten informiert (Reporting). Die Kommissionsmitglieder und die Dachorganisationen werden regelmässig für die Thematik sensibilisiert. Das Vorschlagsrecht für die Nomination der Mitglieder der TPK Bund liegt bei den Dachorganisationen. Es handelt sich bei den Kommissionsmitgliedern um Delegationen der Dachorganisationen (Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB, Schweizerischer Arbeitgeberverband SAV, VDK) und nicht um Stellen, die ausgeschrieben werden können. Das SECO kann entsprechend nicht aktiv Personen für die Kommission rekrutieren. Somit konnten die Massnahmen 4, 5, 7, 8 und 9 im «Bericht über eine bessere Vertretung der Geschlechter und der Sprachgemeinschaften in den ausserparlamentarischen Kommissionen» der Bundeskanzlei nicht umgesetzt werden. Die Kommission hat sich zudem gegen alternierende Sitzungsorte ausgesprochen.

Wettbewerbskommission WEKO: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Zu beachten ist, dass nur fünf von zwölf Stellen neu zu besetzen waren und eine Vertreterin der französischen Schweiz die Kommission verlassen hat.

Economiesuisse und der Bauernverband schlugen trotz ausdrücklichem Wunsch keine weiblichen und keine französisch- oder italienischsprachigen Kandidaturen vor.

Massnahmen: Die Verbände, bei denen eine Neuwahl anstand, wurden angesichts der tiefen Vertretung von italienisch- und französischsprechenden Personen in der WEKO aufgefordert, entweder eine Person aus den untervertretenden Gruppen oder ansonsten mindestens zwei Kandidierende vorzuschlagen. Zudem pflegt die WEKO auf längere Frist Kontakt zu möglichen Kandidatinnen und Kandidaten, damit man so bei der nächsten Wahl die Sprachvertretung erreichen kann.

Im Geschäftsbereich des UVEK Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit KNS: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Die KNS ist ein kleines und sehr spezialisiertes Gremium, was es schwierig macht, dass alle Sprachgruppen vertreten sind. Zudem wurden sämtliche bisherigen Mitglieder wiedergewählt.

Massnahmen: Der Bundesrat ist bestrebt, eine künftige Vakanz mit einer italienischund französischsprachigen Personen zu besetzen. Das UVEK wird im Hinblick auf den Wahlvorschlag bei Bedarf auf spezialisierte Netzwerke und Unternehmen zurückgreifen.

Schiedskommission im Eisenbahnverkehr SKE: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Da es sich bei der SKE um ein kleines Gremium handelt, in welchem nur eine Neuwahl vorgenommen wurde, konnte keine italienischsprachige Vertretung gefunden werden.

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Massnahmen: Der Bundesrat ist bestrebt, eine künftige Vakanz mit einer italienischsprachigen Personen zu besetzen. Das UVEK wird im Hinblick auf den Wahlvorschlag bei Bedarf auf spezialisierte Netzwerke und Unternehmen zurückgreifen.

Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST: Italienisch nicht vertreten.

Begründung: Aufgrund der sehr spezifischen Fachkenntnisse und der entsprechend langjährigen Erfahrungen, die für die Wahl in die Geschäftsleitung der SUST vorausgesetzt werden, begrenzt sich der Kreis der in der Schweiz zur Verfügung stehenden Personen auf wenige Kandidatinnen und Kandidaten. Da zudem alle drei Kommissionsmitglieder wiedergewählt wurden, bestand kein Spielraum zur Wahl eines italienischsprachigen Mitglieds.

Massnahmen: Der Bundesrat ist bestrebt, eine künftige Vakanz mit einer italienischsprachigen Personen zu besetzen. Das UVEK wird im Hinblick auf den Wahlvorschlag bei Bedarf auf spezialisierte Netzwerke und Unternehmen zurückgreifen.

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Anhang 8

Abweichungen von der Amtszeitbeschränkung54 Im Geschäftsbereich des EDA Beratende Kommission für internationale Zusammenarbeit: 2 Mitglieder Förster Till, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Herr Förster ist ein profilierter Afrika-Spezialist. Er verfügt über fundierte Erfahrung in afrikanischen Kontexten aufgrund seiner langjährigen Feldforschungen und über breite Kenntnisse der IZA auf dem Kontinent. In vier Jahren (ab 2019) muss schweizweit erneut geprüft werden, ob die Kompetenzen von Prof. Förster an einer andern akademischen Institution zu finden wären.

Leimbacher Urs, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Klimawandel und daraus entstehende Naturgefahren, die rund um den Globus immer grössere Bevölkerungsgruppen massiv in ihrer Existenz bedrohen, haben einen wachsenden Einfluss auf die Arbeit der IZA. Ein Konzern wie die SwissRe ist in diesem Kontext ein eminent wichtiger Akteur mit spezifischen Expertisen, Analysen und relevanten Netzwerken. Herr Leimbacher, Head Public Affairs von SwissRe, ist für die Beratende Kommission daher ein wichtiges Mitglied. Aus heutiger Sicht wird SwissRe auch nach 2019 ein Schlüsselakteur sein.

Schweizerische UNESCO-Kommission: 1 Mitglied Altorfer Heinz, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Die Verlängerung der Amtszeit um vier Jahre rechtfertigte sich in diesem Fall durch den Mehrwert, den Herr Altorfer aufgrund seiner Kompetenzen und seiner Vernetzung zugunsten eines prioritären Projektes der Kommission im Bereich der frühkindlichen Bildung schafft. Es handelt sich dabei um ein langfristiges Projekt, an dem mehrere externe Partner beteiligt sind und das 2019 seinen Abschluss finden wird. Der Verbleib dieses Mitglieds in der Kommission war angesichts seiner Mitarbeit seit Projektbeginn wichtig.

Im Geschäftsbereich des EDI Aufsichtskommission für die Sammlung Oskar Reinhart Am Römerholz in Winterthur: 1 Mitglied Gottstein-Hafter Barbara, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: In den Statuten ist vorgesehen, dass die Familie Reinhart in der Kommission vertreten ist.

Frau Gottstein-Hafter ist Vertreterin der Familie Reinhart.

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Die Begründungen entsprechen den Angaben des jeweils zuständigen Departements.

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Eidgenössische Arzneimittelkommission EAK: 3 Mitglieder Hölzle Walter P., Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Herr Hölzle verfügt über ein sehr ausgeprägtes Wissen über die Pharmaindustrie, da er selber in verschiedenen Funktionen in der Pharmaindustrie tätig war und heute beratend für Unternehmen tätig ist. Auch ist er schon seit langer Zeit im Vorstand von vips (Vereinigung Pharmafirmen in der Schweiz) und seit neun Jahren Präsident dieses Verbandes. Dadurch hat er einen breiten Überblick über das Gesundheitswesen und die Entwicklungen insbesondere im Bereich der Arzneimittel. Weil Herr Hölzle bereits seit 12 Jahren Mitglied der EAK ist, hat er ein umfangreiches Wissen über die Arbeit und die Beurteilungstätigkeit der EAK. Dieses Wissen ist für das BAG auch künftig wertvoll.

Ruggli Martine, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Frau Ruggli ist seit 2013 Präsidentin der EAK und hat sich in dieser Funktion sehr bewährt. Sie arbeitet als Apothekerin in einer öffentlichen Apotheke, in einem Altersheim und bei pharmasuisse (Verband der Schweizer Apotheker). Dadurch hat sie Erfahrungen in vielen Bereichen, die für die Beurteilung der Gesuche sehr hilfreich sind.

Da es bereits 2013 schwierig war, das Präsidium neu zu besetzen, wurde Frau Ruggli für weitere 4 Jahre als Präsidentin wiedergewählt.

Schild Laurent, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2018). Begründung: Herr Schild ist Pharmakologe und hat ein sehr breites und gutes Wissen auch über neue Arzneimittel, da er als Experte Einsitz im beratenden Komitee bei Swissmedic hat. Sein Fachwissen und seine Beurteilungen sind für die EAK wichtig. Es war auch zu beachten, dass auf Seiten der Ärzteschaft, die in der EAK vertreten ist, keine langjährigen Mitglieder mehr zur Verfügung stehen. Mit der Wiederwahl von Herrn Schild als Vertreter der medizinischen und pharmazeutischen Fakultäten (wissenschaftlicher Experte) konnte langjähriges Fachwissen in der EAK für weitere drei Jahre sichergestellt werden.

Eidgenössische Ernährungskommission EEK: 2 Mitglieder Daeniker Roth Christina, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Frau Daeniker Roth ist Mitglied des EEK-Ausschusses. Aufgrund des Rücktritts des Präsidenten und des zweiten Ausschussmitglieds wäre der gesamte Ausschuss zu Beginn der neuen Legislaturperiode neu zu besetzen gewesen. Auf
die Konstanz und die Arbeitsfähigkeit der EEK hätte dies negative Auswirkungen gehabt. Es war daher notwendig, dass mindestens ein Mitglied des Ausschusses auch in der neuen Legislaturperiode in der EEK weiter vertreten sein kann.

Laimbacher Josef, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Herr Laimbacher vertritt die wichtige Bevölkerungsgruppe der Kinder. Zudem ist er für die Erstellung des EEK-Expertenberichts «Ernährung in den ersten drei Lebensjahren» verantwortlich. Im Hinblick auf die Publikation und anschliessende Verbreitung des Berichts ist es zwingend, dass Herr Laimbacher weiterhin Mitglied der EEK ist.

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Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege EKD: 1 Mitglied Caviezel Nott, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2018). Begründung: Mit der Wiederwahl von Herrn Caviezel bis Ende 2018 kann der Übergang an ein neues Präsidium gewährleistet werden.

Eidgenössische Kommission für Impffragen EKIF: 2 Mitglieder Bouvier Gallacchi Martine, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Frau Bouvier Gallacchi ist als Vizepräsidentin wichtig für die Gewährung der Kontinuität der EKIF, u. a. auch weil das Präsidium der Kommission 2015 gewechselt hat.

Heininger Ulrich, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Herr Heininger leitet seit 2015 eine wichtige Arbeitsgruppe, die das Impfschema für Säuglinge überarbeitet. Diese Arbeit wird mindestens 2 Jahre dauern.

Eidgenössische Kommission für Pandemievorbereitung und -bewältigung EKP: 1 Mitglied Thurnherr Urs, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Im Rahmen der nächsten Legislatur sind wesentliche Korrekturen und Verbesserungen im Kapitel «Ethische Fragen» im nationalen Pandemieplan vorgesehen.

Herr Thurnherr ist wichtigster Autor dieses Kapitels. Für den Vollzug dieses vorläufig letzten grundlegenden Revisionsschrittes ist die Mitarbeit von Herrn Thurnherr unverzichtbar.

Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz KSR: 2 Mitglieder Bochud François, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Herr Bochud ist der einzige Schweizer Experte, der Mitglied der internationalen Kommission für Strahlenschutz ist, deren Empfehlungen die Grundlage für die Schweizer Gesetzgebung im Bereich des Strahlenschutzes darstellen. Sein Institut ist der einzige Schweizer Partner der europäischen Plattform Melodi, welche die Risiken in Zusammenhang mit ionisierender Strahlung erforscht. Die Möglichkeit, auf diese einzigartigen und wichtigen Kompetenzen zurückgreifen zu können, ist ein reeller Mehrwert für die Kommission.

Thalmann Sandrine, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Frau Thalmann ist Mitglied des Schweizerischen Forschungs- und Wissenschaftsverbandes für Radioonkologie (SASRO), der europäischen Gesellschaft für Strahlentherapie und Onkologie (ESTRO) und der amerikanischen Gesellschaft für Radioonkologie (ASTRO). Ihr Wissen in Bezug auf die neuen Techniken in den Bereichen Strahlentherapie und Radioonkologie ist für die Kommission von grosser Bedeutung. Die
Verlängerung von Frau Thalmanns Mandat steht insbesondere in Zusammenhang mit dem neuen Auftrag der KSR, den Einsatz von ionisierender Strahlung zu medizinischen Zwecken, die klinischen Audits und die Ausbildung im Bereich des medizinischen Strahlenschutzes zu begründen.

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Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS: 1 Mitglied Currat Edouard, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2018). Begründung: Die EKAS setzt sich aus Vertretungen der Versicherer sowie der kantonalen und eidgenössischen Durchführungsorgane des Arbeitsgesetzes zusammen. Als Leiter des Departements Gesundheitsschutz bei der SUVA, das mit der Beratung und Überwachung der Betriebe beauftragt ist, ist die Weiterführung der Mitgliedschaft von Herrn Currat für die Aufgabenerfüllung der EKAS zwingend.

Im Geschäftsbereich des EJPD Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten ESchK: 3 Mitglieder Govoni Carlo, Amtszeit 17 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Herr Govoni leitete ab 1996 die Urheberrechtsabteilung des Instituts für Geistiges Eigentum. In dieser Funktion war er bis 2000 während einer Amtsperiode bereits Vizepräsident der Schiedskommission. Da sich seine Tätigkeit beim Institut für Geistiges Eigentum nicht mit der Kommissionstätigkeit vereinbaren liess, trat er von seiner Funktion in der Schiedskommission zurück. Mit seinem Ausscheiden infolge Pensionierung auf den 31. Mai 2008 aus dem IGE entfiel dieser Hinderungsgrund. Herr Govoni ist seit dem 1. September 2008 Mitglied der ESchK. Eine Wiederwahl von Herrn Govoni über die Amtszeit von 12 Jahren hinaus bis Ende August 2019 war allerdings angezeigt. Die ESchK hat einen einschneidenden personellen Umbau hinter sich: Wechsel im Präsidium, im Kommissionssekretär und in der Assistenz. Herr Govoni ist ein profunder Kenner des Urheberrechts und verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in diesem Bereich. Die Wiederwahl von Herrn Govoni bis zum 31. August 2019 garantiert die Kontinuität der erstinstanzlichen Rechtsprechung im Verwertungsrecht.

Heinzelmann Wilfried, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Die ESchK erhielt 2014 sowohl einen neuen Präsidenten als auch einen neuen Kommissionssekretär. Deshalb ist die Mitarbeit erfahrener Mitglieder wichtig, und darum ist es erforderlich, dass Herr Heinzelmann trotz Amtszeitüberschreitung seine langjährige Erfahrung nochmals für eine Periode (2016­2019) in die ESchK einbringen kann.

Wagner Eichin Martina, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Die ESchK erhielt 2014 sowohl einen neuen Präsidenten als auch einen neuen Kommissionssekretär. Deshalb ist die Mitarbeit erfahrener Mitglieder wichtig, und darum ist es erforderlich, dass Martina Wagner Eichin trotz Amtszeitüberschreitung ihre langjährige Erfahrung nochmals für eine Periode (2016­2019) in die ESchK einbringen kann.

Fachausschuss für die Begutachtung von Gesuchen für Beiträge an Modellversuche: 1 Mitglied Schmeck Klaus, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Um während der gesamten Legislaturperiode auf die wertvolle Expertise von Herrn Schmeck zählen zu können, wurde die Verlängerung seiner Amtszeit um ein zusätzliches Jahr genehmigt.

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Im Geschäftsbereich des VBS Eidgenössische Kommission für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer: 1 Mitglied van Buel Anne, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Frau Anne van Buel vertritt einerseits die private Geometerschaft und andererseits die Romandie in der Geometerkommission. Um die Nachfolge zu sichern, wurden alle potenziellen französischsprachigen Kandidatinnen angeschrieben. Alle haben die Anfrage abschlägig beantwortet. Die Gründe sind vielfältiger Natur: fehlende fachliche Kenntnisse, Doppelbelastung Beruf­Familie, Einsitznahme in anderen Gremien. Um die Vertretung der Frauen in der Romandie zu stärken, wurde daher Frau van Buel bis Ende 2019 wiedergewählt.

Rüstungskommission: 1 Mitglied Zimmerli Annette, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Da es immer schwierig ist, zusätzliche Frauen für die Rüstungskommission zu gewinnen, wurde die Amtszeit bis Ende 2019 verlängert. Damit wird der eigentlich geforderte Frauenanteil von 30 % nicht erreicht; es ist jedoch gewährleistet, dass in der Rüstungskommission während der gesamten Amtsperiode 2016­2019 mindestens zwei Frauen vertreten sind.

Im Geschäftsbereich des EFD Eidgenössische Kommission für Bauprodukte BauPK: 2 Mitglieder Fontana Mario, Amtszeit 18 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Gemäss Artikel 8i Absatz 3 RVOV untersteht Herr Prof. Mario Fontana als Bundesangestellter nicht der Amtszeitbeschränkung von Artikel 8i Absätze 1 und 2 RVOV. Herr Fontana hat im Rahmen der BauPK die Revision der Bauprodukteerlasse in den Jahren 2012­2014 eng begleitet. Die BauPK spielt auch in der laufenden Umsetzungsphase der revidierten Erlasse eine wichtige Rolle. Im Interesse der Kontinuität sollte Prof.

Fontana diesen Prozess noch zumindest im kommenden Jahr begleiten. Prof. Fontana verfügt ganz generell über ein umfassendes Wissen im Bauproduktebereich.

Dieses Wissen und seine Erfahrung, die er durch seine langfristige Mitgliedschaft in der BauPK gesammelt hat, sind für den Fachbereich Bauprodukte des BBL gerade in der erwähnten Umsetzungsphase eine wertvolle Unterstützung, auf die nicht verzichtet werden kann.

Tichy Herbert, Amtszeit 18 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Gemäss Artikel 8i Absatz 3 RVOV untersteht Herbert Tichy als Bundesangestellter nicht der Amtszeitbeschränkung von Artikel 8i Absätze 1 und 2 RVOV. In seiner Funktion als Leiter des Fachbereichs Bauprodukte des BBL kann Herbert Tichy die Beratungsfunktion der BauPK gewährleisten und koordinieren. Ausserdem ist die Bündelung seines ausgewiesenen breiten Fachwissens für die Aufgabenerfüllung der BauPK von zentraler Bedeutung.

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Kommission für die eidgenössische Diplomprüfung für beeidigte Edelmetallprüferinnen und -prüfer: 1 Mitglied Girault Hubert, Amtszeit 23 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Gemäss Artikel 8i Absatz 3 RVOV untersteht Herr Prof. Hubert Girault als Bundesangestellter nicht der Amtszeitbeschränkung von Artikel 8i Absätze 1 und 2 RVOV.

Gemäss Artikel 22 der Edelmetallkontrollverordnung vom 8. Mai 193455 besteht die Kommission aus einem leitenden Beamten des Zentralamtes als Präsidenten, aus einem Professor der Eidgenössischen Technischen Hochschulen und einem amtlichen beeidigten Edelmetallprüfer. Die Kommission beeinflusst massgeblich die Ausbildung der Edelmetallprüferinnen und -prüfer. Die Zusammensetzung der Kommission ist so gewählt, dass Forschung, Industrie und Verwaltung darin vertreten sind. Sofern von Belang, können somit neue Entwicklungen im Edelmetallsektor rasch in die Ausbildung einfliessen. Prof. Girault von der ETH Lausanne stellt die Verbindung zur Wissenschaft her. Als Leiter des Instituts für Elektrochemie, Physik und Analytik ist er für die Ausbildung der Edelmetallprüferinnen und -prüfer an seinem Institut zuständig. Da in diesem Wissenschaftsbereich bis dato keine Fachperson gefunden werden konnte, die willens und fähig wäre, Herrn Prof. Girault zu ersetzen, war es für die Sinn- und Zweckerfüllung der Kommission unabdingbar, dass Herr Prof. Girault als Prüfungsexperte in der Diplomprüfungskommission weiterhin Einsitz nimmt.

Schlichtungskommission nach Gleichstellungsgesetz (vom Bundesrat gewählte Mitglieder): 1 Mitglied Burgener Waldemir, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Aufgrund der Veränderungen innerhalb der Kommission ermöglicht der Verbleib von Herrn Waldemir Burgener in der Kommission, dass eine gewisse Kontinuität gewahrt bleibt. Es ist wichtig, diese Stabilität für eine ganze Legislatur zu erhalten (2015­ 2019).

Im Geschäftsbereich des WBF Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung: 1 Mitglied Bucher Judith, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2017). Begründung: Aufgrund ihrer hohen Qualifikation wurde Frau Bucher bis 2017 (Ablauf der verlängerten Amtszeit) als Mitglied der AK-ALV wiedergewählt. Die Kommission kann nicht auf das Fachwissen und auf die Erfahrung verzichten, die sie als Stv. Generalsekretärin des VPOD (Schweizerischer Verband des Personals öffentlicher Dienste) mitbringt. Für das gute Funktionieren der Kommission müssen die Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner über die nötigen Fachkenntnisse und Entscheidkompetenzen innerhalb der von ihnen vertretenen Organisation verfügen und vergleichbare hierarchische Positionen innehaben. Deshalb wurde Frau Bucher vom VPOD erneut vorgeschlagen. Das Vorschlagsrecht für die Nomination der Mitglieder der AK-ALV liegt bei 55

SR 941.311

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den Dachorganisationen. Es handelt sich bei den Kommissionsmitgliedern um Delegationen der Dachorganisationen (Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB, Schweizerischer Arbeitgeberverband SAV, VDK) und nicht um Stellen die ausgeschrieben werden können. Folglich kann das SECO nicht aktiv Personen für die Kommission rekrutieren (Art. 89 Abs.6 AVIG56). Entsprechend den Verbänden, die hinsichtlich der Gesamterneuerungswahlen von 2015 zurücktretende Mitglieder hatten, wird das WBF den VPOD 2017 auffordern, zwei neue Kandidatinnen oder Kandidaten zu nennen (dies mit dem Hinweis auf die Vorgaben bezüglich Geschlecht und Sprache in den Art. 8c und 8cbis RVOV). Der VPOD wurde bereits auf diesen Umstand aufmerksam gemacht.

Eidgenössische Berufsbildungskommission EBBK: 1 Mitglied Davatz Christine, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Frau Davatz ist Bildungsverantwortliche beim Schweizerischen Gewerbeverband und damit die einzige Person, die über alle Bildungsaktivitäten des Verbandes informiert ist und die Anliegen des Bundes direkt an den Verband resp. die darin vertretenen Organisationen weiterleiten kann. Die Wahl einer anderen Person hätte zu mehr Schnittstellen geführt mit der Gefahr, dass Informationen verzögert, unvollständig oder sogar falsch interpretiert auf beide Seiten weitergegeben würden.

Die Dachorganisationen der Wirtschaft wollen diejenige Person in die EBBK delegieren, die auch das Dossier Berufsbildung führt. Andere Wahlen wären ineffizient und nicht zielführend gewesen.

Eidgenössische Kommission für Berufsbildungsverantwortliche EKBV: 1 Mitglied Mattmann-Arnold Ottilie, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Um den Wissenserhalt und Wissenstransfer zu sichern, ist die Kommission vor dem Hintergrund des häufigen Wechsels der Mitglieder auf ein Präsidium angewiesen, das über grosse fachliche Erfahrung verfügt. Die fortgesetzte Besetzung des Präsidiums durch die Rechtskonsulentin der EDK ist aufgrund vieler konkreter Fragestellungen ein grosser Gewinn. Viele Fragen, denen sich die EKBV widmet, sind langfristig ausgerichtet und benötigen Hintergrundwissen.

Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen EKK: 1 Mitglied Nitz-Röthlin Sandra, Amtszeit 19 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Der Fachbereich Konsumentenschutz ist in Liechtenstein beim Amt für Volkswirtschaft (AVW)
angesiedelt. Der Aufgabenbereich umfasst die Umsetzung von EURichtlinien, Konsumentenberatung, UWG, Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden, Teilnahme in nationalen und internationalen Arbeitsgruppen im Bereich Konsumentenschutz. Dieser Bereich wird von Frau Nitz-Röthlin in Liechtenstein betreut, d. h. die Stellenprozente für den Fachbereich sind einer Person übertragen.

Da Frau Nitz-Röthlin bereits seit 15 Jahren diesen Bereich betreut und weiterhin betreuen wird, wurde auch keine andere Person für die Eidg. Kommission für Konsumentenfragen nominiert. Im Sinne einer analogen Anwendung von Artikel 8i Absatz 3 RVOV, wonach die Amtszeitbeschränkung für Bundesangestellte, deren 56

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Mitgliedschaft für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist, nicht gilt, wurde dieVerlängerung der Amtszeitgenehmigt.

Eidgenössische Kommission für Weltraumfragen EKWF: 1 Mitglied Berthet Stéphane, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Um eine minimale Kontinuität innerhalb der auf 11 Mitglieder verkleinerten Kommission und im Speziellen im Querschnittsbereich von Weltraumpolitik und Wissenschaft zu gewährleisten, wird das Mandat von Herr Berthet bis Ende 2019 weitergeführt.

Eidgenössische Stipendienkommission für ausländische Studierende ESKAS: 1 Mitglied Renaud Philippe, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Die Universität Bern unterstützte die letztmalige Verlängerung der Amtszeit des bisherigen Delegierten Prof. Philippe Renaud. Durch die überdurchschnittlich grosse Anzahl von Stipendiengesuchen im Bereich der Naturwissenschaften erfüllt Prof. Renaud als Chemiker zudem eine tragende Rolle bei der Begutachtung der naturwissenschaftlichen Gesuche. Er bewältigt jeweils eine überdurchschnittlich grosse Anzahl von Dossiers und war bereit, noch um höchstens 4 Jahre seine Amtszeit zu verlängern.

Die Nachfolge von Prof. Renaud wird zwingend aus dem naturwissenschaftlichen Bereich stammen müssen. Die Nachfolge von Prof. Renaud wird frühzeitig vor Ablauf der Amtsperiode in Absprache mit der Universität Bern aus dem Bereich Naturwissenschaften rekrutiert werden.

Kommission für das Beschaffungswesen Bund­Kantone KBBK (vom Bundesrat gewählte Mitglieder): 3 Mitglieder Clément Alain, Amtszeit 24 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Gemäss Artikel 8i Absatz 3 RVOV gilt die Amtszeitbeschränkung nicht für Bundesangestellte, deren Mitgliedschaft für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist oder in einem anderen Erlass zwingend vorgeschrieben wird. Alain Clément ist im EJPD (BJ) ausgewiesener Experte für Fragen der Rechtsetzung. Sein breites Fachwissen ist für die Qualität der Rechtsetzung im komplexen rechtlichen Umfeld Bund ­ Kantone von grösster Bedeutung.

Rossat-Favre Colette, Amtszeit 21 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Gemäss Artikel 8i Absatz 3 RVOV gilt die Amtszeitbeschränkung nicht für Bundesangestellte, deren Mitgliedschaft für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist oder in einem anderen Erlass zwingend vorgeschrieben wird. Colette Rossat-Favre ist stellvertretende Chefin des
Fachbereichs Rechtsetzungsbegleitung II im EJPD (BJ). In dieser Funktion stellt sie sicher, dass die Kohärenz im komplexen rechtlichen Umfeld Bund ­ Kantone gewährleistet ist.

Tichy Herbert, Amtszeit 24 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Gemäss Artikel 8i Absatz 3 RVOV gilt die Amtszeitbeschränkung nicht für Bundesangestellte, deren Mitgliedschaft für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist oder in einem anderen Erlass zwingend vorgeschrieben wird. In seiner Funktion als Geschäftsleiter der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) ist er dank seines ausgewiesenen breiten Fachwissens für die Aufgabenerfüllung der KBBK von zentraler Bedeutung.

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Kommission für Wirtschaftspolitik: 2 Mitglieder Dürr Lucius, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Damit die Kommission für Wirtschaftspolitik ihren Zweck erfüllen kann, ist eine breite Vertretung wirtschaftspolitisch relevanter Kreise notwendig. Herr Dürr (Direktor Schweizerischer Versicherungsverband) vertritt in der Kommission für Wirtschaftspolitik wichtige Mitgliedsorganisationen und verfügt durch seine langjährige Tätigkeit über ein grosses Wissen sowie einen wertvollen Erfahrungsschatz, den er in seiner beratenden Funktion in die Kommission für Wirtschaftspolitik einbringt. Des Weiteren wird in der Kommission für Wirtschaftspolitik eine Vertretung auf Direktorenstufe angestrebt. Aus diesen Gründen wird Herr Dürr, solange er in seiner Funktionen als Direktor fungiert, weiterhin in der Kommission für Wirtschaftspolitik vertreten sein.

Moser Beat, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Damit die Kommission für Wirtschaftspolitik ihren Zweck erfüllen kann, ist eine breite Vertretung wirtschaftspolitisch relevanter Kreise notwendig. Herr Moser vertritt in der Kommission für Wirtschaftspolitik wichtige Mitgliedsorganisationen und verfügt durch seine langjährige Tätigkeit über ein grosses Wissen sowie einen wertvollen Erfahrungsschatz, den er in seiner beratenden Funktion in die Kommission für Wirtschaftspolitik einbringt. Des Weiteren wird in der Kommission für Wirtschaftspolitik eine Vertretung auf Direktorenstufe angestrebt. Aus diesen Gründen wird Herr Moser, solange er in seiner Funktionen als Direktor bei scienceindustries fungiert, weiterhin in der Kommission für Wirtschaftspolitik vertreten sein.

Landwirtschaftlicher Forschungsrat LFR: 1 Mitglied Buess Alfred, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Dr. Alfred Buess ist seit 2004 Mitglied des Landwirtschaftlichen Forschungsrats. In seiner Funktion als Präsident wird er für sein grosses Engagement und seine Unabhängigkeit hoch geschätzt. Als ehemaliger Direktor der HAFL verfügt er über profunde Kenntnisse im Forschungsmanagement sowie des Landwirtschaftlichen Innovations- und Wissenssystems (LIWIS) und seiner Akteure. Mit dem ständigen Beisitz im AgroscopeRat ist er zudem über Tätigkeiten bei Agroscope bestens informiert und vermag so den Brückenschlag zwischen LFR und der Ressortforschung des Bundes zu schaffen.
Rat für Raumordnung ROR: 3 Mitglieder Bächtold Hans-Georg, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: HansGeorg Bächtold bringt als ehemaliger Kantonsplaner wichtige regionale Erfahrungen mit. Als Generalsekretär des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins ist er zudem ein exzellenter Kenner der räumlichen Diskussion in einflussreichen Fachkreisen. Sein Wissen umfasst die Bereiche Siedlung, Wald und Landschaft sowie öffentliche Verwaltung, weshalb er für den ROR auch in der Legislaturperiode 2016­2019 unentbehrlich ist. Herr Bächtold bringt wichtige Denkanstösse ein und engagiert sich auch ausserhalb der regulären Sitzungen für den Rat, sowohl fachlich als auch organisatorisch.

Egger Thomas, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Thomas Egger ist Direktor der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB). Die SAB ist die Interessensvertreterin der Berggebiete, Herr Egger ist ihr engagierter 4244

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Direktor und Lobbyist, wodurch er wertvolles Wissen und viel Erfahrung bezüglich Strategien und Politiken im ländlichen Raum mitbringt. Herr Egger kennt auch die raumordnungspolitische Koordination von Bundesaufgaben gut, da die SAB bei der Weiterentwicklung raumrelevanter Bundespolitiken eine wichtige Partnerin ist und dabei eine zentrale vertikale Koordinationsfunktion übernimmt. Aufgrund der wichtigen Erfahrungen und Vernetzung gilt es, Herrn Eggers Mitgliedschaft im ROR weiterhin zu nutzen.

Tobias Silvia, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Silvia Tobias deckt verschiedene Bereiche im Zusammenhang mit der Landschaft ab. Sie ist an der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) tätig, womit sie eine wichtige Verbindung zwischen Forschung und Verwaltung herstellt.

Ihre Kenntnisse in den Bereichen Landschaftsentwicklung und Landschaftsökologie sind für den ROR äusserst wertvoll. Aufgrund ihres interdisziplinären, Forschung und Praxis verbindenden Ansatzes bringt Frau Tobias ganz spezifische Erfahrungen in den ROR ein.

Tripartite Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr: 2 Mitglieder Gasser Peter, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Gemäss Artikel 8i Absatz 3 RVOV gilt die Amtszeitbeschränkung nicht für Bundesangestellte, deren Mitgliedschaft für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist oder in einem anderen Erlass zwingend vorgeschrieben wird. Peter Gasser ist Bundesangestellter und in seiner Funktion als Leiter des Leistungsbereichs Personenfreizügigkeit- und Arbeitsbeziehungen in der TPK Bund vertreten. Sein langjähriges und profundes Expertenwissen ist für die Meinungsbildung innerhalb der Kommission von unabdingbarer Bedeutung.

Lampart Daniel, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Als Chefökonom und Sekretariatsleiter des SGB sowie Leiter des Dossiers «Flankierende Massnahmen/Arbeitsmarktaufsicht» nimmt Herr Lampart eine äusserst wichtige Rolle in der TPK Bund ein. Hinzu kommt, dass für das gute Funktionieren der Kommission die Vertreter der Sozialpartner über die nötigen Fachkenntnisse und Entscheidkompetenzen innerhalb der von ihnen vertretenen Organisation verfügen und vergleichbare hierarchische Positionen innehaben. Seine Amtszeit wurde daher bis 2019 verlängert.

Tripartite Kommission
für Angelegenheiten der IAO: 1 Mitglied Elmiger Jean-Jacques, Amtszeit 19 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Herr Elmiger ist angestellt im Bundesdienst. Gemäss Artikel 8i Absatz 3 RVOV gilt die Amtszeitbeschränkung nicht für Bundesangestellte, deren Mitgliedschaft für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist oder in einem anderen Erlass zwingend vorgeschrieben wird. Das langjährige und profunde Expertenwissen von Jean-Jacques Elmiger ist für die Meinungsbildung innerhalb der Kommission von unabdingbarer Bedeutung.

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Zollexpertenkommission: 1 Mitglied Stephan Nicolas, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Innerhalb von Swissmem ist Herr Stephan für sämtliche Themen in Zusammenhang mit der Zolltarifpolitik zuständig. Da Swissmem nur über ein kleines Sekretariat verfügt, gibt es niemanden, der oder die ihn in diesen Themen vertreten könnte. Herr Stephan leitet zudem innerhalb der Organisation die Kommision, die sich mit Fragen der Zollpolitik beschäftigt, wodurch er eine gute Gesamtsicht der Probleme hat, mit denen die Mitgliedfirmen konfrontiert sind. Die Verlängerung von Herrn Stephans Mandat gibt Swissmem die nötige Zeit, um eine Person aufzubauen, die 2020 in der Lage sein wird, seine Nachfolge als Mitglied der Zollexpertenkommission anzutreten.

Im Geschäftsbereich des UVEK Eidgenössische Energieforschungskommission CORE: 1 Mitglied Kaiser Tony, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2016). Begründung: Die Energieforschung der Schweiz befindet sich in einer sehr wichtigen und arbeitsintensiven Phase, in welcher der CORE eine bedeutende Rolle zukommt. Es ist für die CORE von grosser Bedeutung, dass die begonnenen Arbeiten (Überarbeitung des «Energieforschungskonzepts des Bundes» für die Forschungsperiode 2017­2020 und die Energieforschungskonferenz 2016) unter dem heutigen Präsidenten zu Ende geführt werden können.

Eidgenössische Kommission für die Wählbarkeit in den öffentlichen Forstdienst: 1 Mitglied Bugmann Harald, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Die Eidgenössische Kommission für die Wählbarkeit in den öffentlichen Forstdienst soll im Nachgang zur Revision des Waldgesetzes (zurzeit in der parlamentarischen Beratung) aufgehoben werden (ca. in 2 Jahren). Herr Bugmann ist ein bewährtes Mitglied der Kommission und war bereit, sich auch die letzten Jahre für die Kommissionsarbeit zu engagieren.

Fachkommission für die VOC-Lenkungsabgabe: 2 Mitglieder Müller Beat, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Gemäss Artikel 8i Absatz 3 RVOV gilt die Amtszeitbeschränkung nicht für Bundesangestellte, deren Mitgliedschaft für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist oder in einem anderen Erlass zwingend vorgeschrieben wird. Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung vom 12. November 199757 über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen schreibt vor, dass Vertreter des Bundes in der Fachkommission Einsitz nehmen. Als Chef der Sektion Industrie und Feuerungen des BAFU muss Herr Müller der Kommission deshalb angehören.

Trauffer Hans, Amtszeit 20 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Gemäss Artikel 8i Absatz 3 RVOV gilt die Amtszeitbeschränkung nicht für Bundesangestellte, deren Mitgliedschaft für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist oder in einem anderen 57

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Erlass zwingend vorgeschrieben wird. Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung vom 12. November 199758 über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen schreibt vor, dass Vertreter des Bundes in der Fachkommission Einsitz nehmen. Als in der Oberzolldirektion für den Vollzug der VOC-Verordnung Verantwortlicher muss Herr Trauffer der Kommission deshalb angehören.

Kommission für Forschung im Strassenwesen FOKO: 1 Mitglied Stoffel Philipp, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2019). Begründung: Für die Erarbeitung des Forschungskonzeptes nachhaltiger Verkehr war es nötig, dass der Präsident nochmals vier Jahre im Amt bleibt.

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Anhang 9

Kommissionen mit Mitgliedern der Bundesversammlung59 Im Geschäftsbereich des EDA Beratende Kommission für internationale Zusammenarbeit: 4 Mitglieder60 Nationalrätin Moser Tiana Angelina Nationalrätin Quadranti Rosmarie Nationalrätin Schneider-Schneiter Elisabeth Nationalrat Sommaruga Carlo Begründung Nach Artikel 14 Buchstabe c des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 200261 dürfen Mitglieder von ausserparlamentarischen Kommissionen mit Entscheidungskompetenz nicht dem Parlament angehören. Die Kommission für internationale Zusammenarbeit hat eine rein beratende Funktion, es besteht daher keine Unvereinbarkeit mit der Funktion als Parlamentsmitglied. Das Parlament behandelt zudem oft Geschäfte, welche die internationale Zusammenarbeit betreffen. Sind Parlamentsmitglieder in dieser Kommission vertreten, so ist dies eine Möglichkeit, die Themen zuhanden des Parlaments besser vorzubereiten.

Im Geschäftsbereich des EDI Keine

Im Geschäftsbereich des EJPD Keine

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61

Die Begründungen entsprechen den Angaben des jeweils zuständigen Departements.

Nach der Ergänzungswahl vom 28. Jan. 2016 sitzen folgende Nationalrätinnen und Nationalräte in der Kommission ein: Aeschi Thomas, Arslan Sibel, Chevalley Isabelle, Fiala Doris, Quadranti Rosmarie, Schneider-Schneiter Elisabeth, Sommaruga Carlo.

SR 171.10

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Im Geschäftsbereich des VBS Eidgenössische Aufsichtskommission für die fliegerische Vorschulung (SPHAIR): 1 Mitglied Nationalrat Hurter Thomas Begründung: Nationalrat Thomas Hurter ist aufgrund seiner Funktion als Zentralpräsident des Aero-Club der Schweiz und seines umfassenden aviatischen Netzwerkes in der SPHAIR vertreten.

Im Geschäftsbereich des EFD Keine

Im Geschäftsbereich des WBF Eidgenössische Kommission für Weltraumfragen EKWF: 1 Mitglied Nationalrat Hurter Thomas Begründung: Seit ihrer Einsetzung im Jahre 1963 wurde die EKWF ausnahmslos von einem Mitglied des eidgenössischen Parlaments präsidiert. Dies geschah aus der Überlegung heraus, dass damit die Einbindung des Parlaments in die Entscheidungen des Bundesrats betreffend der selektiven Schweizer Teilnahme an den Programmen der europäischen Weltraumorganisation ESA gewährleistet wird. Diese Verbindung zum Parlament soll auch in Zukunft erhalten bleiben.

KMU-Forum: 1 Mitglied Nationalrat Rime Jean-François Begründung: Die Mitgliedschaft eines Nationalratsmitglieds im KMU-Forum ist ausnahmsweise gerechtfertigt in Anbetracht der Tatsache, dass Herr Rime Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes (SGV), des Dachverbandes der KMU, ist.

Seine Beiträge und seine Unterstützung sind für die Arbeit des KMU-Forums sehr nützlich.

Dies war auch bereits der Fall bei Eduard Engelberger (2004­2011) und davor bei Hans-Rudolf Früh. Während ihres jeweiligen Ko-Präsidiums des KMU-Forums sassen beide im Nationalrat und amteten als Präsident des Gewerbeverbandes.

Kommission für Wirtschaftspolitik: 1 Mitglied Nationalrat Bourgeois Jacques Begründung: Der Schweizerische Bauernverband ist eine wichtige Mitgliedsorganisation der Kommission für Wirtschaftspolitik, die bereits in der letzten Legislaturperiode von Herrn Bourgeois vertreten wurde. Der Schweizerische Bauernverband hatte Herrn Bourgeois auch für die nächste Legislaturperiode 2016­2019 vorgeschlagen. Herrn Bourgeois wegen seiner Funktion als FDP Nationalrat nicht dem 4249

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Bundesrat zur Wahl vorzuschlagen, hätte das Vorschlagsrecht des Bauernverbandes eingeschränkt. Um die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Bauernverband weiterführen zu können, soll Herr Bourgeois die Vertretung des Bauernverbandes in der Kommission für Wirtschaftspolitik daher weiterhin wahrnehmen.

Im Geschäftsbereich des UVEK Keine

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Anhang 10

Gremien mit einer abweichenden Amtsperiode Im Geschäftsbereich des EDA Keine

Im Geschäftsbereich des EDI Amtsperiode 6 Jahre: ­

Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA); Verwaltungsrat

Amtsperiode 4 Jahre (ausserhalb GEW): ­

Institutsrat Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut

­

Museumsrat

­

Stiftung Pro Helvetia; Stiftungsrat

Im Geschäftsbereich des EJPD Keine Amtsperiode: ­

Schweizerische Sektion der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen (CIEC)

Im Geschäftsbereich des VBS Keine

Im Geschäftsbereich des EFD Amtsperiode 4 Jahre (ausserhalb GEW): ­

Kassenkommission PUBLICA (vom Bundesrat gewählte Mitglieder)

­

Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute, Verwaltungsrat

­

Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG; Verwaltungsrat

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Im Geschäftsbereich des WBF Amtsperiode 4 Jahre (ausserhalb GEW): ­

ETH-Rat

Amtsperiode 3 Jahre: ­

Swiss Investment Fund for Emerging Markets (SIFEM AG)

Im Geschäftsbereich des UVEK Keine

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