Flughafen Zürich Bewilligung von Messflügen zwischen 23.30 und 02.00 Uhr

Mit Verfügung vom 5. Dezember 2016 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) der Flughafen Zürich AG die Bewilligung erteilt, im Zeitraum vom 13. bis 26. März und vom 28. August bis 10. September 2017 zwei Serien von Messflügen ausserhalb der ordentlichen Betriebszeiten durchzuführen.

Der vollständige Wortlaut der Verfügung kann bezogen werden beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern, Tel. 058 465 98 33, FAX 058 465 92 12, E-mail: info@bazl.admin.ch.

Die Verfügung ist publiziert im Internet unter: www.bazl.admin.ch > Sicherheit > Infrastruktur > Flugplätze > Landesflughäfen > Flughafen Zürich > Verfügungen > 2016 Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen Verwaltungsbeschwerde erhoben werden beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen. Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdefrist steht still vom 18. Dezember bis und mit 2. Januar.

Die Beschwerde ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführenden sie in den Händen haben. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

20. Dezember 2016

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Bundesamt für Zivilluftfahrt

2016-3288