Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N4 zwischen Anschluss Brunnen Süd Nr. 41 und der Gemeinde Sisikon vom 3. Juni 2016

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA), gestützt auf die Artikel 104 Absatz 3 SSV, 2 Absatz 3 bis, 3 Absatz 4 und 32 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 sowie die Artikel 107 Absätze 1 und 5, 108 Absätze 1, 2 Buchstabe a, 4 und 5 b und 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt: I Festsetzung (Verlängerung vom Streckenabschnitt) der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse A4 in Fahrtrichtung Altdorf wie folgt: ­

von km 130.600 bis km 131.000:

60 km/h

II Festsetzung (Verlängerung vom Streckenabschnitt) der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse A4 in Fahrtrichtung Zug wie folgt: ­

von km 131.100 bis km 130.700:

60 km/h

III Die Verkehrsbehinderung der Vorbereitungsarbeiten gilt von Ende Juni 2016 bis ca.

Anfangs Oktober 2016.

IV Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

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SR 741.01 SR 741.21

2016-1564

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BBl 2016

V Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b VwVG innert 30 Tagen Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist bei der ASTRA-Filiale Zofingen, Brühlstrasse 3, 4800 Zofingen, eingesehen werden.

21. Juni 2016

Bundesamt für Strassen ASTRA: Guido Biaggio Abteilungschef, Strasseninfrastruktur Ost

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