Bundesbeschluss

Entwurf

über die Genehmigung des Zusatzprotokolls zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung über das Recht auf Mitwirkung an den Angelegenheiten der kommunalen Gebietskörperschaften vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. August 20162, beschliesst:

Art. 1 Das Zusatzprotokoll vom 16. November 20093 zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung über das Recht auf Mitwirkung an den Angelegenheiten der kommunalen Gebietskörperschaften wird genehmigt.

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Der Bundesrat wird ermächtigt, das Zusatzprotokoll zu ratifizieren.

Er gibt bei der Ratifikation gestützt auf Artikel 3 des Zusatzprotokolls die folgende Erklärung ab: «Gemäss Artikel 3 des Zusatzprotokolls zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung über das Recht auf Mitwirkung an den Angelegenheiten der kommunalen Gebietskörperschaften erklärt die Schweiz, dass dieses Protokoll in der Schweiz für die Einwohnergemeinden («communes politiques»/ «comuni politici») gilt.» 3

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).

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SR 101 BBl 2016 6969 BBl 2016 6983

2016-1560

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Genehmigung des Zusatzprotokolls zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung über das Recht auf Mitwirkung an den Angelegenheiten der kommunalen Gebietskörperschaften. BB

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BBl 2016