Vernehmlassungsverfahren

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Umsetzung des WTO-Beschlusses zum Ausfuhrwettbewerb An der WTO-Ministerkonferenz von Nairobi im Dezember 2015 wurde ein Verbot von Exportsubventionen beschlossen. Gemäss Handelsrecht gelten die Schweizer Ausfuhrbeiträge des Bundesgesetzes über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten («Schoggigesetz») als Exportsubventionen und müssen entsprechend aufgehoben werden. Zu diesem Zweck ist das «Schoggigesetz» anzupassen. Weiter enthält die Vorlage Begleitmassnahmen mit dem Ziel, die Wertschöpfung in der Nahrungsmittelproduktion nach dem Wegfall der Ausfuhrbeiträge so weit als möglich zu erhalten. Vorgesehen sind die Verschiebung der gemäss Legislaturfinanzplan für die Ausfuhrbeiträge vorgesehenen Mittel in produktgebundene Stützung für die Produzenten von Milch und Brotgetreide (Änderung des Landwirtschaftsgesetzes) sowie eine Anpassung der Zollverordnung zur Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens des aktiven Veredelungsverkehrs mit bisher ausfuhrbeitragsberechtigen Grundstoffen.

Datum der Eröffnung: 30. September 2016 Vernehmlassungsfrist: 19. Januar 2017 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: SECO, Internationaler Warenverkehr, Holzikofenweg 36, 3003 Bern, Telefon 058 46 40874, Fax 058 46 31894, www.seco.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

11. Oktober 2016

2016-2601

Bundeskanzlei

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