Interkantonale Planung der hochspezialisierten Medizin (IVHSM): Vergabe der HSM-Leistungszuteilungen im Bereich der Behandlung von Schwerverletzten: Einladung zum rechtlichen Gehör Mitteilung des HSM Beschlussorgans der interkantonalen Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin 1.

Mit der 2009 in Kraft getretenen interkantonalen Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin (IVHSM) haben die Kantone ihre Kompetenz, den Bereich der hochspezialisierten Medizin zu definieren und zu planen, einem interkantonalen Gremium, dem Beschlussorgan der IVHSM delegiert.

Dieses stützt seine Beschlüsse auf Anträge des HSM Fachorgans, eines aus in- und ausländischen Ärztinnen und Ärzten bestehenden Expertengremiums. Die IVHSM bestimmt, dass das HSM Beschlussorgan anstelle der Kantonsregierungen für Leistungen der hochspezialisierten Medizin eine interkantonale HSM Spitalliste nach Artikel 39 KVG erstellt.

Mit Beschluss vom 17. September 2015 publiziert am 6. Oktober 2015 wurde Die Behandlung von Schwerverletzten dem Bereich der hochspezialisierten Medizin zugeordnet. Dieser Beschluss ist rechtskräftig.

2.

Im Rahmen des Planungsverfahrens hat das HSM Fachorgan ein Bewerbungsverfahren, in welchem die Spitäler ihr Interesse an einem Leistungsauftrag in diesem Bereich anmelden konnten, durchgeführt. Das Bewerbungsverfahren wurde am 8. März 2016 abgeschlossen. Zwischenzeitlich wurden die Planungskriterien inklusive der spezifischen Anforderungen an die Leistungserbringer evaluiert.

3.

Das HSM Beschlussorgan ladet hiermit die Betroffenen sowie weitere interessierte Kreise zur Stellungnahme zu den vorgesehenen Leistungszuteilungen ein. Die Frist zur Einreichung einer Stellungnahme läuft am 13. Oktober 2016 ab. Diese Frist ist nicht erstreckbar.

Die geplanten Leistungszuteilungen sind im Zuteilungsbericht im HSMBereich «Behandlung von Schwerverletzten» dargelegt. Dieser sowie weitere Unterlagen sind während der Verfahrensdauer der Gewährung des rechtlichen Gehörs auf der Homepage der Gesundheitsdirektorenkonferenz aufgeschaltet (www.gdk-cds.ch) oder können beim HSM Projektsekretariat der Gesundheitsdirektorenkonferenz, Speichergasse 6, Postfach, 3001 Bern angefordert werden.

13. September 2016

Für das HSM Beschlussorgan Der Präsident: Rolf Widmer

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