Militärische Plangenehmigung betreffend Waffenplatz Kloten-Bülach; Fahrbahnverbreiterung und Verlängerung Trottoir (Massnahmen VEK) vom 11. November 2016

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 1. April 2016 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) zur Steigerung der Verkehrssicherheit auf dem Waffenplatz Kloten-Bülach diverse bauliche Massnahmen unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

29. November 2016

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2016-3051

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